Rote Hilfe Passau: Keinen Schritt zurück. Das §129-Verfahren gegen „Passauer“ AntifaschistInnen

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Dietmar Kesten, Gelsenkirchen, Mai 2014

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Von der Roten Hilfe e. V. Ortsgruppe Passau in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. erscheint vermutlich noch im Dezember 1998 die kleine Druckschrift: „Keinen Schritt zurück. Das §129-Verfahren gegen ‚Passauer‘ AntifaschistInnen”. Es geht um „39 Passauer AntifaschistInnen, die beschuldigt werden, eine „kriminelle Vereinigung“ gegründet zu haben (vgl. Dezember 1998).

Wir danken dem Archiv Schwarzer Stern in Dortmund für die freundliche Unterstützung.

Auszug aus der Datenbank „Materialien zur Analyse von Opposition“ (MAO)

Dezember 1998:
Von der Roten Hilfe e. V. Ortsgruppe Passau in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. erscheint vermutlich noch im Dezember 1998 die kleine Druckschrift: „Keinen Schritt zurück. Das §129-Verfahren gegen ‚Passauer‘ AntifaschistInnen”.

Unter dem Titel „Das Morgengrauen“ wird einleitend u. a. festgehalten: „Am 12. Mai 1998 stürmten Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt und örtliche Polizeibehörden um 6 Uhr morgens die Wohnungen von 28 Antifaschistlnnen. 36 ‚Objekte‘, sprich Wohnungen, Fahrzeuge, ein Buchladen und eine Druckerei wurden durchsucht. Der Vorwurf: ‚Bildung einer kriminellen Vereinigung‘ nach §129 StGB. Beschuldigt sind Antifaschistlnnen, die alle aus Passau stammen, dort einmal gewohnt haben oder dort noch wohnen. Die Durchsuchungen fanden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft München I und unter Federführung des bayerischen LKAs in Passau, Mühldorf, München, Nürnberg, Göttingen, Bielefeld, Hamburg und Berlin statt. (…)

Beschuldigt sind nun 39 Passauer AntifaschistInnen, ‚innerhalb der antifaschistischen Szene‘ eine ‚kriminelle Vereinigung‘ gegründet zu haben. (…)

Auch politisch aktive Gruppen wurden in den Durchsuchungsbefehlen genannt: Die Antifaschistische Aktion (möglicherweise ‚identisch mit der kriminellen Vereinigung‘, so die Staatsanwaltschaft) in allen Durchsuchungsbefehlen, in den Durchsuchungsbefehlen für die Druckerei und den Buchladen die Antifaschistische Aktion Passau, die in Passau politisch aktiv ist, die Antifaschistische Aktion/Bundesweite Organisation, ein Zusammenschluss autonomer Antifagruppen, in dem auch die AA Passau beteiligt ist und schließlich die Rote Hilfe e.V. und die Rote Hilfe Ortsgruppe Passau - letztere sei angeblich eine ‚Teilorganisation der AA Passau‘.“

Inhalt der Broschüre ist:
- Das Morgengrauen
- Was war los am 12.5.?
- Der §129 StGB
- Funktion der ZeugInnen
- VS-Anwerbeversuch
- Antifa-Arbeit in Passau
- Eine Chronologie
- PAZ - Passauer Aktion Zivilcourage
- Das Komitee für kritische Öffentlichkeit
- Medienrandale
- Durchsuchungsbeschluss
- Datenschutz und Speicherwahn
- Augen auf und durch!
Quellen: Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. (Hrsg.): Keinen Schritt zurück. Das §129-Verfahren gegen “Passauer” AntifaschistInnen, Kiel, o. J. (1998).

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