Rote Presse-Korrespondenz, 1. Jg., Nr. 6, 28.3.1969

28.03.1969:
Die Nr. 6/1969 der „RPK“ erscheint. Inhalt der Ausgabe ist:

- Strategie zum 1. Mai
- Konzept für eine neue Perspektive der Basisgruppen (Bericht des Arbeitskreises Sexualität und Politik)
- Justizkampagne zum 1. Mai
- Notizen zu den Streiks in Frankreich
- Verwaltungsgericht Berlin liefert Polizeiterror rechtmäßig
- Arbeitsgerichtsprozess gegen die Buchhandlung Elwert & Meurer
- Hausdurchsuchung im Republikanischen Club Berlin
- Praktikum der Germanisten an Berliner Schulen
- Kampstrategie in den Metropolen
- Kollektiver Imperialismus im Kongo (Zum Besuch Mobutus in der BRD und Westberlin)
- Geldspenden für DISKUS
- Nachrichten.

Reklame wird in der Ausgabe für die „Sozialistische Politik“ gemacht.

Im Artikel „Strategie zum 1. Mai“ heißt es u. a.: „Die Basisgruppenarbeit im Betrieb im Rahmen der Kampagne zum 1. Mai konzentriert sich auf drei Bereiche:

1. Auf die Aufnahme innerbetrieblicher Konflikte und ihrer Politisierung in nicht traditionell gewerkschaftlichem Sinne, sondern mit dem Ziel der Durchsetzung von Arbeiterkontrolle im Betrieb

2. Auf Arbeiterschulung

3. Der Arbeitskreis Sexualität und Politik (Sex-Pol) beschäftigt sich mit den bisher vernachlässigten Bereichen in der Betriebsarbeit, wie die spezielle Unterdrückung der weiblichen Arbeiter, familiäre Konflikte, Sexualaufklärung und für die Emanzipation der Lehrlinge wichtigen Arbeiterkommunen… Als einen Teil der Kampagne zum 1. Mai sehen die Basisgruppen die Aufgabe, die bereits in der APO mitarbeitenden Arbeiter und Angestellten ‘zu schulen’.”

Dies wurde kritisiert. Doch: „diese Haltung sei falsch, da es für alle Genossen notwendig ist, zu lernen, die Einzelphänomene und Ereignisse ihres Alltags im gesamt-gesellschaftlichen Zusammenhang zu sehen“.

Zur Einschätzung der Mitbestimmung wird ausgeführt: „dass sie an der Situation am Arbeitsplatz nichts ändert. Sie verhindert die Bewusstwerdung des Arbeiters über seine gesellschaftliche Rolle und nützt nur der oberen Gewerkschaftsbürokratie, indem sie für die Bonzen einträgliche Aufsichtsratsposten schafft und die Disziplinierung der Masse der Gewerkschaftsmitglieder noch verstärkt. Die Ursache für diese Mängel liegen darin, dass 1. die Mitbestimmung durch Gesetz institutionalisiert ist (mit Friedenspflicht für die ‚Arbeitnehmervertreter‘), 2. eine öffentliche Kontrolle der Arbeitervertreter durch die Arbeiter nicht möglich ist, 3. die Vertreter nicht jederzeit abgewählt werden können.“

Demgegenüber wird festgehalten: „Arbeiterkontrolle ist nicht nur die ‚Weigerung der Arbeiter, die Betriebsverwaltung frei über Produktionsmittel und Arbeitskraft verfügen zu lassen‘ (Mandel). Arbeiterkontrolle bleibt solange ökonomistisch, solange sich die Arbeiter nicht auch weigern, weiterhin die Normen der bürgerlichen Kultur im Betrieb und Familie hinzunehmen.“
Q: Rote Presse-Korrespondenz, Nr. 6, (West-)Berlin, 28.3.1969, S. 1ff.

RPK_1969_006_01

RPK_1969_006_02

RPK_1969_006_03

RPK_1969_006_04

RPK_1969_006_05

RPK_1969_006_06

RPK_1969_006_07

RPK_1969_006_08

RPK_1969_006_09

RPK_1969_006_10

RPK_1969_006_11

RPK_1969_006_12



[ Zum Seitenanfang ]   [ vorige Ausgabe ]   [ nächste Ausgabe ]   [ Übersicht ]   [ MAO-Hauptseite ]