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Die hier dokumentierte Broschüre der Redaktion des 'Kommentar' der Kommunistischen Gruppe (Neues Rotes Forum), einer der Vorläufer des Kommunistischen Bundes Westdeutschland (KBW), stellt die vermutlich umfassendste Analyse des am 10.11.1971 verabschiedeten Betriebsverfassungsgesetzes (BVG), welches zentrale Bedeutung für den Bereich der Betriebe und Gewerkschaften besitzt, durch eine Gruppe der Neuen Linken dar.
Die Broschüre diente vermutlich auf den für Mitte Februar angekündigten Arbeiterversammlungen der KG(NRF) in Mannheim und Heidelberg zum BVG als Grundlage der Debatte.
01.02.1972:
Die KG (NRF) Mannheim/Heidelberg (vgl. 26.1.1972) kündigte an:"
In einer Broschüre, die Anfang Februar erscheint, wird die Kommunistische Gruppe (NRF) ausführlich auf das neue BVG und die praktische Arbeit im Betrieb eingehen."
Quelle: Arbeiter-Zeitung Nr. 1, Mannheim/Heidelberg Jan. 1972, S. 2
14.02.1972:
Die Redaktion des 'Kommentar' der Kommunistischen Gruppe (NRF) Mannheim-Heidelberg gibt vermutlich in dieser Woche die Broschüre "Gegen das arbeiterfeindliche Betriebsverfassungsgesetz - Für eine konsequente Interessenvertretung im Betrieb" zum BVG heraus.
Enthalten sind die beiden Abschnitte "Der Zweck der Broschüre" und "Geschichte des Betriebsverfassungsgesetzes - Geschichte der Unterdrückung der Arbeiterklasse".
Der dritte Abschnitt "Erschwerter Kampf für die Interessen der Arbeiter und Angestellten im Betrieb unter den Bedingungen des neuen Betriebsverfassungsgesetzes" gliedert sich in die Teile:
- "Bestimmungen zur Knebelung des Betriebsrats - Unterdrückung konsequenter Interessenvertretung im Betrieb";
- "A) Vertrauensvolle Zusammenarbeit";
- "B) Friedenspflicht, Verbot politischer Betätigung";
- "ba) Die Friedenspflicht";
- "bb) Verbot der politischen Betätigung";
- "bc) Der scheinbare Gleichheitsgrundsatz bindet nur den BR";
- "C) Geheimhaltungspflicht";
- "Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind so angelegt, daß er den Kapitalisten die Dreckarbeit abnehmen soll";
- "A) Der Betriebsrat kann immer hinter der Geschäftsleitung herlaufen";
- "aa) Betriebsordnung";
- "ab) Unfall- und Gesundheitsschutz";
- "ac) Einteilung der Arbeitszeit";
- "ad) Leistungsüberwachung";
- "ae) Personalplanung";
- "af) Mitbestimmung bei der betrieblichen Berufsfortbildung";
- "ag) 'Betriebsstörer'";
- "B) Verstärkung der Gruppenrechte";
- "C) Personelle Einzelmaßnahmen";
- "D) Kündigungen";
- "E) Einigungsstelle";
- "F) Tarifvertragsbindung für Betriebsvereinbarungen";
- "G) Beratungsrechte, Wirtschaftsausschuß";
- "Die Spaltung der Lohnabhängigen wird vorangetrieben";
- "A) Mögliche Einrichtung von Arbeitsgruppensprechern";
- "B) Verstärkung der Gruppenrechte";
- "C) Jugendvertretung";
- "D) Tendenzschutzparagraph";
- "Der Schwindel mit den 'erweiterten Mitbestimmungsrechten für den Arbeitnehmer'";
- "A) Unterrichtungsrechte";
- "B) Erörterungsrechte, Einsicht in die Personalakte";
- "C) Vorschlags- und Beschwerderechte";
- "Die demokratische Kontrolle der Betriebsratsarbeit wird verhindert";
- "A) Unabwählbarkeit von BR-Mitgliedern";
- "B) Betriebsversammlung";
- "C) Nichtöffentlichkeit der BR-Sitzung";
- "D) Finanzielle Abhängigkeit des BR";
- "E) Gesamt- und Konzernbetriebsrat"; sowie
- "F) Beteiligung der Gewerkschaften".
Der letzte Abschnitt "Das neue Betriebsverfassungsgesetz" gliedert sich in die Teile:
- "Überblick";
- "Synopse (Text des BetrVG 1972 im Vergleich mit den entsprechenden Bestimmungen des alten Gesetzes)";
- "Wahlordnung zum BetrVG 1972"; sowie
- "Weitergeltende Vorschriften des BetrVG 1952 (Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat)".
Quellen: Redaktion des Kommentar: Gegen das arbeiterfeindliche Betriebsverfassungsgesetz - Für eine konsequente Interessenvertretung im Betrieb, Mannheim o. J. (1972); Kommentar für die Kollegen der Metallindustrie Für klassenbewußte Delegierte!, Mannheim 9.2.1972, S. 2
Letzte Änderungen: 13.1.2915
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