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Der 10.Gewerkschaftskongreß der IGBE 1972 in Hannover

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Jürgen Schröder, Berlin, 21.2.2005


Materiallage

Diese Darstellung stützt sich auf lediglich zwei Quellen: einerseits die bundesweiten Publikationen der IGBE, andererseits öffentliches und internes betriebliches bis bezirkliches Material der DKP. Obwohl wir aus dem Zeitraum von Anfang 1972 bis einige Monate nach dem Gewerkschaftskongress auch zahlreiche linksradikale (Betriebs-)Zeitungen, u.a. die 'Rutsche' der KPD/ML-ZB bei Minister Stein/Hardenberg Dortmund und einige Artikel der Konzernzellenleitung Ruhrkohle AG (RAG) der KPD, ausgewertet haben, konnte dort keine Äußerung zum IGBE-Gewerkschaftskongress oder den dort verhandelten Themen gefunden werden. Vermutlich verfügten diese Gruppen auch über keine Anhänger unter den 300 Delegierten.

Wichtige Themen und Ereignisse

Es wird hier nur ein Ereignis behandelt, nämlich der Gewerkschaftskongress (vgl. 24.9.1972) selbst. Dieser wird vom Hauptvorstand (HV) der IGBE beschlossen (vgl. 12.11.1971), von den Delegiertenwahlen (vgl. 3.1.1972) liegen bisher keine Berichte vor.

Die DKP bereitet den Kongress zumindest in NRW vor (vgl. 29.5.1972), und ist auch unter den Delegierten präsent.

Von den hier dokumentierten Anträgen, wir haben nur diejenigen aufgenommen, an denen Dortmunder IGBE-Ortsgruppen bzw. solche aus benachbarten Orten beteiligt waren, sind mehrere recht brisant. Der Antrag Nr. 11 aus dem Raum Dortmund z.B. verlangt die Neutralität der Bundesregierung bzgl. der Tarifverhandlungen, wendet sich also gegen die staatlichen Lohnleitlinien bzw. die ständigen Eingriffe in die Tarifautonomie.

Die Anträge Nr. 12 (dieser wird angenommen und 13 verlangen die Sozialisierung des Bergbaus und der Energiewirtschaft bzw. der Ruhrkohle AG (RAG), greifen also eine bereits nach dem zweiten Weltkrieg vertretene Forderung wieder auf. Der Antrag 426 aus Dortmund-Scharnhorst verlangt wenigstens eine paritätische Mitbestimmung.

Im Sinne der DKP scheint der Antrag Nr. 17 aus Dortmund-Kley für die Ostverträge ebenso zu sein wie der Nr. 23 aus dem Dortmunder Raum, der sich gegen die Rüstung wendet.

Neben politischen Forderungen werden auch eine Vielzahl von Lohn- und Versorgungsfragen in den Anträgen behandelt, wobei nicht zuletzt die neue Lohnordnung Gegenstand zahlreicher Anträge ist.

Angesichts der verbreiteten Fahrpreiskämpfe in den Jahren 1971 und 1972, nicht zuletzt auch im Ruhrgebiet (vgl. D. Kesten: "Zur Geschichte des Roten Punktes in Dortmund 1971" und "Der Rote Punkt in Gelsenkirchen 1971"), ist der Antrag 123 interessant, der die Bezahlung der Fahrtkosten durch die Unternehmen verlangt.

Laut der DKP, die u.a. durch Werner Weber präsent war, der die Forderung erhob: 'Schluß mit der Bombardierung Vietnams' und versuchte, größere weltpolitische Bezüge der Situation der Bergarbeiter herauszustellen, hat der Kongreß "nicht viele neue Akzente gesetzt." (vgl. N.N. (DKP):Der 10. IGBE-Kongreß in Hannover, 24./28.8.1972,o.O. o.J. (1972))

Zu den konkurrierenden Anträgen 12 und 13 bemerkt die DKP:
"Der Hauptvorstand hatte sich für den Antrag 12 entschieden, weil darin keine konkrete Verpflichtung enthalten war." (vgl. N.N. (DKP):Der 10. IGBE-Kongreß in Hannover, 24./28.8.1972,o.O. o.J. (1972))

Zumindest auf der Zeche Hansa Dortmund (vgl. Okt.1972) benutzt die DKP hinterher die Verabschiedung des Antrages 12 aber doch zur Agitation.


Auszug aus der Datenbank "Materialien zur Analyse von Opposition" (MAO)

12.11.1971: 
Laut IGBE (vgl. 15.12.1971) beschließt ihr Hauptvorstand (HV) auf seiner heutigen Sitzung, den 10.Gewerkschaftskongreß der IGBE "in der Zeit vom 24. bis 28.September nach Hannover einzuberufen. Die Wahl der 300 Gewerkschaftskongreßdelegierten erfolgt in der Zeit vom 3.Januar bis 27. Februar 1972".
=Einheit Nr.24,Bochum 15.12.1971,S.1

03.01.1972: 
Laut IGBE (vgl. 15.12.1971) sollen heute die Wahlen der 300 Delegierten zum 10.Gewerkschaftskongreß (vgl. 24.9.1972) beginnen, die am 27.2.1972 abgeschlossen sein sollen.
=Einheit Nr.24,Bochum 15.12.1971,S.1

29.05.1972: 
Innerhalb der DKP, vermutlich im Bezirk Ruhr-Westfalen, erscheint über heutige Ereignisse in der Bergbautarifrunde (BETR) eventuell noch heute das folgende Papier, in dem es u.a. heißt:"
Die Tarifpolitik der IGBE wird auf dem nächsten ordentlichen Gewerkschaftskongreß im Herbst (vgl. 24.9.1972,d.Vf.) dieses Jahres in Hannover zur Diskussion stehen. Die Bilanz wird nicht zuletzt von der gegenwärtigen Tarifbewegung mitgeprägt werden. Die Beschlußfassung der vorhergehenden Kongresse beinhaltet die aktive Lohnpolitik, fordert, dass Richtlinie der Tarifpolitik das Europäische Bergarbeiterstatut sein muß. Noch ist in den Betrieben die lautlose Tarifrunde 1971 mit neuer Lohnordnung nicht vergessen."
=N.N. (DKP):Vorabdruck eines Artikels in Nachrichten zur Lohnbewegung im Bergbau,o.O. o.J. (1972)

24.09.1972: 
Laut IGBE (vgl. 15.12.1971, 15.5.1972) soll heute in Hannover ihr 10. Gewerkschaftskongreß (vgl. 23.6.1968) beginnen (vgl. 3.1.1972), der am 28.9.1972 abgeschlossen sein soll.

Die IGBE dokumentiert in ihrer 'Einheit' (vgl. 1.8.1972) u.a. folgende Anträge auf Seite 4:"
11. Ortsgruppen Dortmund-Derne; Barop; Eichlinghofen; Hombruch-Nord; Hombruch-Süd; Kruckel; Menglinghausen; Witten-Annen; Witten-Schnee; Witten-Stockum; Kirchderne; Obereving; Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk Harpen.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, in Verbindung mit dem DGB jeden Angriff auf die Tarifautonomie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln abzuwehren.

Begründung:

Die ständigen Hinweise der Regierung und Unternehmer, die Gewerkschaften könnten nur einen gewissen Prozentsatz an Lohnforderungen stellen, laufen auf nichts anderes hinaus, als die Tarifhoheit mit moralischen Appellen zu unterhöhlen. Die Gewerkschaften müßten jedoch trotz 'konzertierter Aktion' und sogenannter Lohnleitlinien weiter für die wirtschaftliche und soziale Sicherheit der Arbeitnehmer eintreten. Mit den oben angeführten Schlagworten wird die Zielsetzung der Gewerkschaften nach einem größeren Anteil am Sozialprodukt nicht erreicht.

12. Ortsgruppen Alsdorf-Busch-Baesweiler-West; Dortmund-Barop; Eichlinghofen; Hombruch-Nord; Hombruch-Süd; Kruckel; Menglinghausen; Witten-Stockum; Boy; Welheim; Johannestal; Sterkrade-Mitte; Sterkrade-Süd; Sterkrade-Nord; Bövinghausen-Ost; Lütgendortmund-Süd-Ost; C.-R. 12; 13; 14; 15; Bergkamen-Weddinghofen; Hassel 6/5; 6/6; 6/7; Buer 1/7; Buer 1/3 und 5; Rotthausen 3/6/7; Somborn.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, nunmehr mit aller Entschiedenheit dafür zu sorgen, daß die Bergbau- und Energiewirtschaft in Gemeineigentum überführt wird. In jedem Falle ist dafür zu sorgen, daß die Mitbestimmung den Arbeitnehmern und ihrer Gewerkschaft in diesem Wirtschaftszweig erhalten bleibt.

Begründung:

Der Staat wurde in der Vergangenheit zur Gesundung des Bergbaus finanziell stark belastet. Zur Erhaltung der Arbeitsplätze bzw. zur Sicherung der heimischen Energiequellen werden weiter öffentliche Finanzierungen gefordert. Da der Kostenträger die Gemeinschaft ist, sollte sie auch der Eigentümer sein.

13. Ortsgruppen Heidhausen/Werden; Lünen-Stadt; Castrop-Rauxel 10, 11, 12, 13, 14, 15, 17, 1; Bövinghausen-Ost; Barop; Eichlinghofen; Hombruch-Nord; Hombruch-Süd; Kruckel; Menglinghausen; Witten-Annen; Witten-Schnee; Witten-Stockum; Lünen-Stadt; Somborn; Lütgendortmund-Süd-Ost; Castrop 1; Bottrop-Mitte; Bottrop-West; Lehmkuhle-Reken; Borken; Holsterhausen; Bottrop-Ost; Eigen; Paßfeld; Timpenkotten; Tönisberg; Neukirchen-Mitte; Neukirchen-West; STEAG; Neukirchen-Nord.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongfreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, die Bundesregierung zu veranlassen, dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach die Ruhrkohle AG in Gemeineigentum überführt wird.

Begründung:

Seit Jahren heißt es in Paragraph 5 Abs. d unserer Satzung:

'Ziel der IG Bergbau und Energie ist die Neuordnung der Bergbau- und Energiewirtschaft mit dem Ziel der Überführung in Gemeineigentum.'

Wir sind der Meinung, daß jetzt aber endgültig der Zeitpunkt gekommen ist, vorgenannte Forderung zu verwirklichen.

Milliarden DM hat der Steuerzahler bereits in den Wirtschaftszweig Bergbau hineingesteckt. Schon vor der jetzigen Krise hatte die Regierung Lohnerhöhungen und sonstige Belastungen des Bergbaus getragen.

Alles aus dem Steueraufkommen der Steuerzahler. Neue Milliarden werden nunmehr bis 1975 notwendig sein, um einen Konkurs der RAG zu verhindern.

Längst sind damit die anonymen Aktieninhaber nicht mehr Eigentümer der Bergwerke. Allen ist aber bekannt, welches Geschäft des Jahrhunderts die Altgesellschaften gemacht haben, die der RAG einen skelettierten Bergbau, den sie Jahre und Jahrzehnte ausgeplündert hatten, am 1.Dezember 1969 übergaben. Kraftwerke und Grundbesitz behielten sie zudem noch.

Wir sehen bei der Überführung des Bergbaus in Gemeineigentum darüber hinaus eine Möglichkeit, die Gelder, die der Steuerzahler aufbringt, besser durch den Bundesrechnungshof kontrollieren zu lassen. Wir bezweifeln nämlich, ob die dem Bergbau gewährten Zuschüsse immer so verwandelt werden, wie es dem Steuerzahler zu verantworten ist.
...

17. Ortsgruppe Dortmund-Kley.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Die Delegierten mögen den Hauptvorstand beauftragen, die Bundesregierung bei den Abschlüssen der Ostverträge zu unterstützen.

Begründung:
Jedes Gewerkschaftsmitglied ist daran interessiert, daß die Beziehungen und Verträge mit den Oststaaten zum Abschluß kommen, damit die Beziehungen zujedem einzelnen Land noch vertieft werden.
...

23. Ortsgruppen Barop; Eichlinghofen; Hombruch-Nord; Hombruch-Süd; Kruckel; Menglinghausen; Witten-Stockum.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, zur Kürzung der aufgeblähten Rüstung stärker als bisher im positiven Sinn Stellung zu nehmen und dieses in der Öffentlichkeit zu propagieren.

Begründung:

In der Vergangenheit hat sich eindeutig gezeigt, daß bei allen finanziellen  Schwierigkeiten der Regierenden die breite Masse der Arbeitnehmer die Folgen zu tragen hat. Mit einer Kürzung des Rüstungshaushaltes würden die Mittel freigesetzt, um die dringend erforderlichen sozialen Verbesserungen wie z.B. den Bau von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altersheimen durchführen zu können."


Auf Seite 6 heißt es u.a.:"
73. Ortsgruppen Eving-Ost; Eving-Nord-Ost; Eving-Fredebaum; Obereving; Brechten; Lindenhorst; Eving-Nord.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, dafür so sorgen, daß die Beschaffung von Belegen für die Steuerfreiheit beim tariflichen Urlaubsgeld vereinfacht wird.

Begründung:

Zur Erreichung der Steuerfreiheit des tariflichen Urlaubsgeldes müßte der Nachweis des Urlaubsortes müßte der Nachweis des Urlaubsortes einschließlich der Zeit ausreichen. Es dürfte selbstverständlich sein, daß die Kosten für die Fahrt einschließlich der Verpflegung selbst getragen werden. Im Hinblick darauf, daß immer mehr Belegschaftsmitglieder auf Frühstück und Übernachtung übergehen, um zeitlich nicht gebunden zu sein, ist die Beschaffung von Belegen erschwerend und verteuert den Verwaltungsaufwand."

Auf Seite 7 heißt es u.a.:"
82. Ortsgruppen Buer 1/10; Neukirchen-Vluyn-Mitte;- West; Tönisberg; Kraftwerk STEAG; Neukirchen-Nord; Katernberg-Nord; Katernberg-Bolsterbaum; Katernberg-Bergamnnsiedlung; Schonnebeck-Mitte; Stoppenberg; Stoppenberg-Mitte; Huckarde-Mailoh; Scharnhorst; Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk-Harpen; Dorstfeld-Unterdorf; Dorstfeld-Oberdorf-West; Dorstfeld-Oberdorf-Süd; Dortmund-Süd-West; Versuchsgrube; Derne; Mengede; Mengede-Nette; Kley; Castrop-Rauxel 6; Lünen-Altstadt; Röhlinghausen 1-4; Hordel; Pöppinghausen.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich beim Gesetzgeber dafür einzusetzen, daß die Bergmannsprämie auch während des Tarifurlaubs gezahlt wird.

Begründung:

Man sollte im Urlaub nicht schlechter gestellt sein als an den Arbeitstagen."
...

86. Ortsgruppen Alt-Heide; Billmerich; Hemmerde; Lenningsen; Lünern; Mühlhausen; Nordbögge; Langendreer-Kaltehardt; Langendreer-Ost; Langendreer-Wilhelmshöhe; Langendreer; Chemische Betriebe Amalia; Elversberg; Kley; Lütgendortmund-Süd-Ost; Castrop Rauxel 12, 13, 14, 15; Dortmund-Kley; Lütgendortmund-Süd-Ost; Castrop-Rauxel.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, daß bei der bargeldlosen Lohn-, Gehalts- und Rentenzahlung den Kontoinhabern keine Kosten entstehen.

Begründung:

Bei der Einführung der bargeldlosen Lohn-, Gehalts- und Rentenzahlung sind von Arbeitgebern, Rententrägern und Geldinstituten gebührenfreie Abwicklung zugesichert worden.
...

97. Dortmund Kley.
Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand word beauftragt, bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß die Richtlinien, über eine zumutbare Wegezeit für verlegte
Belegschaftsmitglieder geändert werden.

Begründung:

Bei der jetzigen zumutbaren Regelung von zwei Stunden Wegezeit sind viele Kollegen 12 bis 13 Stunden unterwegs. In den Wintermonaten fahren die Kollegen im Dunkeln ab und kommen im Dunkeln wieder nach Hause."

Auf Seite 8 heißt es u.a.:"
99. Ortsgruppen Lütgendortmund-West; Recklinghausen-Süd I; Erkenschwick I und III; Herne 8; Utorf; Meerbach I und II; Meerfeld; Moers/Hochstraß I; Kray-Bonifacius; Kray-Leithe; Krey-Leimgardt; Kray-Süd I; Winz-Baak; Linden-Mitte; -Süd; -Ostholz; Oberdahlhausen; Unterdahlhausen; Lgdr.-Kaltehardt; Langendreer; Lgr.-Ost; Lgdr.-Wilhelmshöhe; Chemische Betriebe Amalia; Übach II.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, daß der Bergmann in der Lohnskala wieder die Spitzenstellung einnimmt.

Begründung:

Die schwere, gefährliche und gesundheitsschädigende Arbeit unter Tage muß durch eine entsprechende Entlohnung attraktiv werden, wenn der Bergbau nicht am Nachwuchskräftemangel sterben soll. Die Löhne der Tagesarbeiter sollen denen vergleichbarer Industrien angepackt werden.
...

106. Ortsgruppen Derne; Lünen-Overbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk-Harpen; Dortmund-Kley.

Antrag.:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß staubgefährdete Personen, sogenannte B-2-Leute, bei Verlegung an staubarme Betriebspunkte keine Lohneinbuße hinnehmen müssen. Ein Garantielohn für diese Personen ist anzustreben.

Begründung:

Staubgefährdete müssen oft nach Verlegung in staubarme Betriebe Lohneinbußen hinnehmen, die zu sozialen Härten führen.
...

120. Ortsgruppen Dortmund-Derne; Lanstrop; Lünen-Süd; Lütgendortmund; Süd-Ost; Bövinghausen-Ost; Lütgendortmund-Nord; Rosenhügel II; Brauck-Nord.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, daß die Anrechnungsjahre für Betriebsjubiläen von 25 auf 20 Jahre und von 40 auf 30 bzw. 35 Jahre herabgesetzt werden.

Begründung:

Durch Rationalisierungsmaßnahmen und der damit verbundenen Freistellung von Kollegen schon ab 50 Jahren wird eine 40-jährige Betriebszugehörigkeit unmöglich. Wir sind der Ansicht, daß Kollegen, die mit 50 Jahren ihren Betrieb verlassen und dem Betrieb 20, 30 oder 35 Jahre die Treue gehalten haben, auch ein Recht auf Betriebsjubiläen haben sollten."

Auf Seite 9 heißt es u.a.:
123. Bezirkskonferenz Ruhr-Mitte; Ortsgruppen Altenessen-Karlplatz; Altenessen-Nord; Werne-Vollmond; Kray-Bonifacius; Kray-Leithe; Kray-Leimgardt; Kray-Süd I; Winz-Baak; Bochum-Laer; Altendorf I; Linden-Mitte; Linden-Süd; Linden-Ostholz; Oberdahlhausen; Unterdahlhausen; Derne; Lanstrop; Lünen-Süd; Lütgendortmund-Süd-Ost; Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk Harpen; Lünen-Victoria; Jungferntal; Kirchlinde-Süd; Schalke I; Erle 2/3; Setterich; Kohlscheid; Neukirchen-Vluyn-Mitte; -West; Tönisberg; Kraftwerk STEAG; Neukirchen-Nord; Kapellen; Wanne 2 und 9; Rheinberg.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, in Verhandlungen mit dem Tarifpartner dafür Sorge zu tragen, daß für alle im Bergbau Beschäftigten die zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallenden Fahrtkosten erstattet werden, und zwar in der Höhe, wie sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anfallen.

Begründung:

Auf Grund der Rationalisierung im Ruhrbergbau werden für einen großen Bereich der dort Beschäftigten die Anfahrtswege erheblich verlängert. Dies gilt nicht nur für die von einer Stillegung unmittelbar Betroffenen.
...

125. Ortsgruppen Jungferntal; Kirchlinde-Süd; Marten-Hangeney; Eving-Ost; Eving-Nord-Ost; Eving-Fredenbaum; Obereving; Brechten; Lindenhorst; Eving-Nord, Dorstfeld-Oberndorf-West; Dorstfeld-Oberndorf-Süd; Dortmund-Süd-West; Versuchsgrube; Derne; Boy; Welheim; Johannestal; Bottrop-Ost; Eigen; Eschweiler-Wetterschacht; Alsdorf-Busch; Dürwiß; Eschweiler-Mitte; Herten I; Röllinghausen; Eickel 1, 2 und 3; Horst 8/2; Buer 1/2 und 3; Horst 8/2; Buer 1/2; 1/8 und 9; 1/3 und 5; Buer 1/10; 1/4 und 6; Buer 1/7; Resse 3/1, 3/2-3; Atenbögge; Bergkamen-Mitte; Kamen; Wölfersheim; Hemmingstedt/Heide; Ebel/Welheimer Mark.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, daß die Kontengebühren für Lohn- und Gehaltsempfänger vom Unternehmen getragen werden.

Begründung:

Durch die bargeldlose Lohnzahlung haben die Arbeitgeber Kosten eingespart, so daß sie die Kosten der Kontoführung übernehmen sollten.
...

140. Ortsgruppen Derne; Lanstrop; Lünen-Süd; Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk Harpen; Lünen-Victoria.

Antrag:

Der Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, bei der nächsten Verhandlung mit den Unternehmern dafür zu sorgen, daß die Rauber in die Lohngruppe 11 eingeordnet werden.

Begründung:

Da der Rauber einen großen Anteil an Förderung und Leistung im Betrieb aufbringt und für einen reibungslosen Betriebsablauf sorgt, ist bei ihm die Bezahlung nach Lohngruppe 10 nicht gerechtfertigt.
...

145. Ortsgruppen Osterfeld-Heide; Boy; Welheim; Johannestal; Ebel; Welheimer Mark; Essen-Dellwig; Eigen; Bottrop-Ost; Kamp-Lintfort I, II, III, IV, V; Issum; Geldern; Rheinberg; Friedrich-Heinrich; Eving-Ost; Eving-Nord-Ost; Eving-Fredebaum; Obereving; Brechten; Lindenhorst; Eving-Nord.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand soll sich dafür einsetzen, daß der Begriff des Kokereifacharbeiters bei den zukünftigen Tarifgesprächen in die Lohnordnung eingebaut wird.

Begründung:

An die Maschinisten der Kokereien werden immer höhere Anforderungen gestellt, die durch Modernisierung und Technisierung der Maschinen bedingt sind. Wegen der Vielseitigkeit bedarf es in diesen Bereichen sogar einer längeren Ausbildung.
...

147. Ortsgruppen Brechten; Lindenhorst; Eving-Nord.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, daß den Drehern die Lohnordnung bis zur Lohngruppe 10 zugestanden wird.

Begründung:

In der Lohnordnung unter der Schlüsselnummer 282 sind die Dreher-, Hobel- und Fräsarbeiter aufgeführt. Dem Dreher als spezialisierten Facharbeiter muß es auch möglich sein - wie den übrigen Handwerkern -, in die Lohngruppen 9 und 10 zu kommen. Hier sollte die Lohnordnung korrigiert werden."

Auf Seite 10 heißt es u.a.:"
153. Ortsgruppe Dortmund-Kley.

Antrag.:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, darauf hinzuwirken, daß in Verhandlungen mit dem Unternehmensverband eine ersatzlose Streichung des Paragraphen 4 Abs. 2 MTV für Arbeiter erreicht wird.

Begründung:

Es ist unlogisch, daß die Schichtzeit für Arbeitnehmer, die an heißen Betriebspunkten beschäftigt sind, um eine halbe Stunde erhöht wird, wenn 50% der Belegschaft an solchen Betriebspunkten beschäftigt werden.
...

156. Ortsgruppen: Ebel; Welheimer Mark; Essen-Dellwig; Boy; Welheim; Johannestal; Vonderort; Kirchhellen; Fuhlenbruck; Ellinghorst; Erkenschwick II, III, IV; Drewer II; Geitenfeld; Hüls I, II; Röllinghausen; Dülmen; Sickingsmühle; Röhlinghausen 1-4; Hordel; Eickel 5; Herne 8, 25; Schimmelsheide; König-Ludwig; Herten I; Recklinghausen-Süd IV; Mark I; Haltern; MSA-Siedlung; Ahlen-Ost; Bönen; Kray-Bonifacius; Kray-Leithe; Kray-Leimgardt; Kray-Süd I; Kray-Mitte I; Winz-Baak; Linden-Mitte; Linden-Süd; Linden-Ostholz; Oberdahlhausen; Unterdahlhausen; Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk-Harpen; Derne; Kirchderne; Obereving; Lünen-Horstmar; Resse 3/1, 3/2, 3/4; Buer 1/8-9; 1/2; Westerholt 4/1, 4/2, 4/3.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftstag möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt: Die Schichtzeit der Untertagearbeiter muß wieder von 8 auf 7 Stunden herabgesetzt werden. Arbeit an heißen Betriebspunkten mit entsprechend notwendigen Kürzungen.

Begründung:

Die Mechanisierung im Untertagebetrieb zwingt bereits heute zu Anfahrtzeiten rund um die Uhr. Eine 7-Stunden-Schicht würde die technischen Möglichkeiten besser ausnutzen. Darüber hinaus werden durch eine Verkürzung der Arbeitszeit die hohen Kranken- und Unfallzahlen im Bergbau gesenkt werden, da der Bergmann durch die enorme Leistungssteigerungen und die lange Arbeitszeit überfordert ist. Die schweren klimatischen Verhältnisse im Bergbau erfordern eine kürzere Arbeitszeit, um bei den meisten Bergleuten eine Frühinvalidität zu vermeiden."

157. Bezirkskonferenz Ruhr-Nord; Ortsgruppen Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk Harpen; Derne, Rosenhügel I; Alstaden; Lirich; Kirchhellen; Vonderort; Fuhlenbrock; Kray-Bonifacius; Kray-Leithe; Kray-Leimgardt; Kray-Süd I; Kray-Mitte I; Marten-West; Bismarck 4; Buer 1/2, 1/3 und 5, 1/4 und 6, 1/7, 1/8-9, 1/10, Horst 8/2, Altenbögge, Alte-Heide, Billmerich; Bönen; Hemmerde; Lenningsen; Lünern; Mühlhausen; Nordbögge; Rünthe; Werne; Eving-Ost; Eving-Nord-Ost; Eving-Fredebaum; Obereving; Brechten; Lindenhorst; Eving-Nord.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftstag möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, darauf hinzuwirken, daß in Verhandlungen mit dem Unternehmensverband eine ersatzlose Streichung des Paragraphen 4 Abs. 2 MTV für Arbeiter erreicht wird.

Begründung:

Es ist unlogisch, daß die Schichtzeit für Arbeitnehmer, die an heißen Betriebspunkten beschäftigt sind, um eine halbe Stunde erhöht wird, wenn 50% der Belegschaft an solchen Betriebspunkten beschäftigt sind.

158. Ortsgruppen Ahlen-Ost, Bönen-Erkenschwick II, III, IV, Drewer II, Geitenfeld, Hüls I, II, Röllinghausen, Dülmen, Sickingsmühle; Röhlinghausen 1-4; Hordel; Eickel 5; Herne 8, 25; Schimmelsheide; König-Ludwig; Herten I; Recklinghausen-Süd IV; Marl I; Ückendorf 3/5, 3a, 3/1; Gelsenkirchen 1/5; Bövinghausen-Ost; Lütgendortmund-Süd-Ost.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Die Tarifkommission der IGBE wird beauftragt, sich für eine Kürzung der Schichtzeit im Tagesbetrieb der Schachtanlagen von 8 1/2 auf 8 Stunden einschließlich der Pausen einzusetzen.

Begründung:

Da ein großer Teil der im Tagesbetrieb Beschäftigten bereits kontinuierlich arbeitet, anderen auch der kontinuierliche Arbeitsablauf anerkannt ist, sollte die Forderung für den Rest der Tagesarbeiter - die 8-Stunden-Schicht - voll gerechtfertigt sein. Die Pauschalregelung ist bei vielen im Tagesbetrieb Beschäftigten in der vom Gesetzgeber bestimmten Zeit nicht durchführbar. Da die Betriebe von der Möglichkeit der Antragstellung nur zögernd Gebrauch machen, halten wir es für erforderlich, daß eine tarifliche Regelung eingeführt wird.
...

163. Ortsgruppen Derne; Lanstrop; Lünen-Süd; Lünen-Overbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk Harpen; Kirchderne; Obereving; Röhlinghausen 1-4; Hordel; Buer 1/7; Alstaden; Kirchhellen; Vonderort; Hopsten; Lirich.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, daß Paragraph 3 Arb.-MTV und die Arbeitszeitordnung folgendermaßen abgeändert werden:

'Die Schichtzeit beträgt für jeden einzelnen Mann einschließlich der Pausen 8 Stunden. Die Schichtzeit beginnt mit dem Betreten des Korbes bei der Anfahrt und endet mit dem Verlassen des Korbes nach der Ausfahrt.'

Begründung:

Durch Störungen bei der Seilfahrt werden immer wieder Kollegen über ihre Schichtzeit hinaus festgehalten. Das Abfahren von mehreren Sohlen läßt ebenfalls derartigen Schichtverlängerungen Tür und Tor offen, da nach dem geltenden Recht die Schichtzeit mit dem Betreten des Korbes endet. Es ist unlogisch, die Ausfahrt als außerhalb der Schichtzeit zu betrachten.

164. Bezirkskonferenz Ruhr-Mitte; Ortsgruppen Linden-Mitte; Kray-Bonifacius; Kray-Leithe; Kray-Leimgardt; Kray-Süd I; Kray-Mitte I; Winz-Baak; Linden-Süd; Linden-Ostholz; Oberdahlhausen; Unterdahlhausen; Kapellen; Neukirchen-Nord; Kamp-Lintfort I, II, III, IV, V; Issum; Geldern; Rheinberg; Friedrich-Heinrich; Ahlen-Ost; Ahlen-Süd; Kamen, Dorstfeld-Unterdorf; Dorstfeld-Oberdorf-West; Dorstfeld-Oberdorf-Süd; Dortmund-Süd-West; Versuchsgrube Kley; Lünen-Oberbecker; Altenderne/Gahmen; Kraftwerk Harpen; Lünen-Horstmar; Derne; Lanstrop; Lünen-Süd; Alstaden; Lirich; Ebel; Welheimer Mark; Essen-Dellwig; Eigen; Bottrop-Ost; Ellinghorst; Brauck-Süd; Röllinghausen; Wanne 2, 9; Herten II; Disteln.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskonreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, bei den nächsten Tarifverhandlungen den Paragraphen 22 Abs. 1 des Arbeiter-Manteltarifvertrages sowie den Paragraphen 24 Abs. 2 des Angestellten-Manteltarifvertrages wie folgt zu ändern:

'Der Sonnabend ist grundsätzlich arbeitsfrei (Ruhetag). Sofern der 24. Dezember (Heiligabend) und der 31.Dezember (Silvester) nicht auf einen Sonnabend oder Sonntag fallen, gelten sie als bezahlte Ruhetage.'

Begründung:

In Paragraph 19 Abs. 5 ArbMTV sowie Paragraph 23 AngesteMTV wird anerkannt, daß Heiligabend und Silvester besondere Tage sind. Auch widerspricht Satz 2 Paragraph 22 Abs. I ArbMTV dem Satz I, wonach der Sonnabend grundsätzlich arbeitsfrei ist. Durch beantragte und genehmigte Ruhetageverlegungen nach Paragraph 22 Abs. 2 ArbMTV werden in den Monaten November und Dezember in den letzten Jahren, aber auch in Zukunft, öfter Sonnabende zu Arbeitstagen."
...

169. Ortsgruppen Eving-Ost; Eving-Nord-Ost; Eving-Fredenbaum; Obereving; Obereving; Brechten; Lindenhorst; Eving-Nord.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, dafür zu sorgen, daß Handwerker, die in Gedingebetriebspunkten arbeiten, dem jeweiligen Gedinge angeschlossen werden.

Begründung:

In Hinblick auf die fortschreitende Mechanisierung in der Kohlengewinnung, Aus- und Vorrichtung, trägt die Arbeit des Handwerkers überwiegend zum Arbeitsergebnis bei. Durch die Schwere der Meßbarkeit dieser handwerklichen Arbeit ist ein Prämienlohn nicht zu vereinbaren."

Auf Seite 11 heißt es u.a.:"
174. Ortsgruppen Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk Harpen.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, dafür zu sorgen, daß analog zur Abänderungskündigung nach 3 Monaten auch eine Höherstufung nach diesem Zeitpunkt zwingend wird.

Begründung:

Es ist nicht gerecht, wenn man zwar einerseits nach 3 Monaten in eine niedriger eingestufte Tätigkeit abgestuft werden kann, während man in einer höher eingestuften Tätigkeit erst nach 6monatiger ununterbrochener Tätigkeit eingestuft wird.
...

183. Ortsgruppen Scholven 7/2; Mengede; Mengede-Nette; Bövinghausen-Ost; Brauck-Süd; Rothebusch; Butendorf; Zweckel-Nord; Zweckel-Süd; Datteln III; Eickel 1, 2, 3, 5; Röhlinghausen 1-4; Hordel; Erkenschwick II, IV; Datteln I, IV; Waltrop I, II; Recklinghausen-Süd IV; Wanne 2, 9; Marl I; Röllinghausen; Derne; Lanstrop; Lünen-Süd; Brambauer-Nord; Brambauer-West; Marten-West; Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk-Harpen; Eving-Ost; Eving-Nord-Ost; Eving-Fredebaum; Obereving; Brechten; Lindenhorst; Eving-Nord; Marten-Hangeney; Ang.-Ortsgruppe Kokerei Hansa; Mengede; Mengede-Nette; MSA-Siedlung; Dorstfeld-Unterdorf; Dorstfeld-Oberdorf-West; Dorstfeld-Oberdorf-Süd; Dortmund-Süd/West; Versuchsgrube; Kirchderne; Obereving; Bottrop-Nord; Batembrock; Fulenbrock; Vonderort-Scharnhölzfeld; Kirchhellen; Reken; Borken; Holsterhausen; Butendorf; Schultendorf; Eigen; Bottrop-Ost; Bönen; Buer; 1/1-2, 1/7, 1/10; Dortmund-Kley; Huckarde-Mailoh; Castrop-Rauxel 6; Buer 1/3 u. 5, 1/4 u. 6, 1/8-9; Horst 8/2; Alt-Walsum; Voerde; Vierlinden; Overbruch-Nord; Möllen; Overbruch-Süd; Neukirchen-Vluny-Mitte -West; Tönisberg; Kraftwerk STEAG; Neukirchen-Nord; Rummeln; Erle 2/1-2; Erle 2/3; Erle 2/4-5; Erle 2/6-7; Hassel 6/5; Hassel 6/6; Hassel 6/7; Westerholt 4/1; 4/2; 4/3; Resse 3/4; Bismarck 4; Ückendorf 1; Rotthausen 3/6/7; Wehofen; Marxloh I, II; Aldenrade-Süd; Aldenrade-Nord; Alt-Walsum; Hiesfeld II; Ausländerheim Walsum; Heim Hiesfelderbruch; Hiesfeld I; Lohberg I, II; Dinslaken-Blumenanger; Bruckhausen; Lünen-Altstadt; Ahlen-Ost; -Süd; Alte Heide; Altenbögge; Billmerich; Bönen; Hemmerde; Heeren-Werve; Lenningsen; Lünern; Mühlhausen; Nordbögge; Oberaden; Rünthe; Werne; Meerfeld; Moers/Hochstraße I; Utfort; Meerbeck I, II.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, Tarifverhandlungen über eine Erhöhung der tariflichen Sozialzulagen aufzunehmen und mit dem Ziel, das Wohnungs- und das tarifliche Kindergeld zu erhöhen.

Begründung:

Die vorgenannten tariflichen Zulagen halten mit den laufenden Preis- und Mieterhöhungen nicht Schritt und müssen deshalb erhöht werden."

Auf Seite 12 heißt es u.a.:"
213. Ortsgruppen Buer 1/4 u. 6; 1/7; 1/8 u. 9; Resse 3/1 u. 3/2; Bismarck 4; Erle II/2; II/3; II/4 u. 5; II/6 u. 7; Ückendorf 3a; 3/5; Ückendorf 1; Gelsenkirchen 1/5; Gelsenkirchen-Ost; Schalke I; Horst 8/2; Marten-Germania; Möllen; Alt-Walsum; Voerde; Vierlinden; Overbruch-Nord; Wehofen; Hiesfeld I u. II; Lohberg I u. II; Dinslaken-Blumenanger; Bruckhausen; Wann 2; 5; 6; 7 u. 9; Eickel 5; Herten I, II u. IV; Waltrop I u. II u. IV;*Waltrop I u. II; Erkenschwick I, II, III u. IV; Hochlarmark III; Hüls II; Pöppinghausen; König-Ludwig; Disteln; Schimmelsheide; Drewer II; Sickingsmühle; Marxloh I u. II; Altenrade-Süd; Altenrade-Nord; Ausländerheim Walsum; Heim Hiesfelderbruch; Ahlen-Ost; Bönen.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, Verhandlungen über die generelle Verlängerung des tariflichen Urlaubs für alle im Bergbau Beschäftigten aufzunehmen.

Begründung:

Bei der immer größer werdenden Belastung jedes einzelnen im Bergbau Beschäftigten reicht ein Urlaub von durchschnittlich vier Wochen nicht mehr aus, um sich wirklich erholen und die Arbeitskraft auch im Interesse des Betriebes genügend auffrischen zu können.

Die Umstellung, sowohl körperlich als auch seelisch, von der Arbeit auf den Urlaub, nimmt bereits soviel Zeit in Anspruch, daß für die eigentliche Erholung zu wenig Zeit übrigbleibt.
...

216. Ortsgruppen Lütgendortmund-Süd-Ost; Bövinghausen-Ost; Scharnhorst; Brambauer-Nord; Brambauer-West; MSA-Siedlung; Lünen-Altstadt; Neukirchen- Nord; Buer 1/8 u. 9; 1/4 u. 6; 1/2, 1/3 u. 5; 1/7; Overbruch-Süd; Sterkrade-Mitte; -Süd; -Nord; Marxloh I u. II; Wehofen; Aldenrade-Süd; Aldenrade-Nord; Alts-Walsum; Hiesefeld II; Ausländerheim Walsum; Heim Hiesfelderbruch; Hiesfeld I; Lohberg I u. II; Dinslaken-Blumenhagen; Bruckhausen; Alt-Walsum; Voerde; Vierlinden; Overbruch-Nord; Möllen; Schonnebecke-Mitte; Stoppenberg; Stoppeberg-Mitte; Hamborn I; II; III; Marxloh III; Marten-Germania; Kraftwerk-Walsum.

Antrag:

Der 10.Gewerkschafskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß für den Winterurlaub zusätzliche Urlaubstage gewährt werden.

Begründung:

Viele Kollegen müssen Jahr für Jahr ihren Urlaub in den Wintermonaten nehmen. Um diesen Kollegen eine Entschädigung für den entgangenen Sommerurlaub zu geben, stellen wir den Antrag auf zusätzliche Urlaubstage. In vielen Industriezweigen ist diese Forderung tariflich abgesichert."

Auf Seite 13 heißt es u.a.:"
217. Ortsgruppen Kamp-Lintfort I; II; III; IV u. V; Issum, Geldern; Rheinberg; Friedrich-Heinrich; Kapellen; Neukirchen-Nord; Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk-Harpen; Kirchderne; Obereving; Altlünen-Alstedde; Derne; Marten-West; Bork; Olfen; Lüdinghausen; Selm; Lünen-Stadt; MSA-Siedlung; Brechten; Lindenhorst; Eving-Nord; Brambauer-Süd; Scharnhorst; Huckarde-Mailoh; Westerfilde-Bodelschwingh; Marten-Hangeney; Haltern.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftkongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, bei Verhandlungen über den tariflichen Urlaubsanspruch nach Paragraph 114 Abs. 2 dahingehend zu forcieren, daß der Urlaub 30 Arbeitstage beträgt und teilbar ist.

Begründung:

Durch ständige Mechanisierung sind die Anforderungen an die Arbeitnehmer gestiegen. Die hohen physischen und psychischen Belastungen der im Bergbau Beschäftigten erfordern eine Verlängerung des Urlaubs, um Gesundheitsschäden vorzubeugen. Für die Forderung nach 2 Urlaubsperioden im Jahr sind die medizinischen und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse heranzuziehen.

...

224. Ortsgruppen Derne; Lünen-Overbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk-Harpen; Kirchderne; Obereving.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftstag möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, daß der Tarifurlaub für Übertagearbeiter wesentlich erhöht wird.

Begründung:

Sehr viele Übertagearbeiten sind mit Untertagearbeiten verbunden und weisen Merkmale von unter Tage auf (Staub- und Lärmbelästigung); Eventuelle Frühschichten könnten durch eine längere Erholungszeit während des Urlaubs vermieden werden.

Außerdem sind zahlreiche Kollegen schon durch Untertagearbeit gezeichnet und zur Verhütung schwerer Schäden nach über Tage verlegt worden.

...

231. Ortsgruppen Dortmund-Derne; -Lanstrop; Lünen-Süd; Schultendorf; Rentfort; Gladbeck-Mitte.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich bei der nächsten Tarifverhandlung dafür einzusetzen, daß der Paragraph 93 Abs. 2 des ArbMTV dahingehend geändert wird, die Arbeitskleidung jede Woche kostenlos zu waschen.

Begründung:

Da heute die Belegschaften in überwiegend heißen Betriebspunkten eingesetzt werden, müßte es eine Selbstverständlichkeit sein, die durch Schweiß und Staub verschmutzte Arbeitskleidung jede Woche zu waschen.

...

238. Bezirkskonferenz Ruhr-Mitte; Ortsgruppen Barop; Eichlinghofen; Hombruch-Nord, -Süd; Kruckel; Menglinghausen; Witten-Annen, -Schnee, -Stockum; Lütgendortmund-Süd-Ost; Bork; Olfen; Lüdinghausen; Selm; Bövinghausen-Ost; Altlünen-Alstedde; Kray-Mitte; Dilldorf; Hinsbeck/Byfang; Heidhausen/Werden; Überruhr-Holthausen, -Hinsel; Altendorf-Ruhr; Steele-Mitte; Freisenbruch; Horst-Eiberg; Rellinghausen; Niederwenigern-Dumberg; Niederbosnfeld; Langenberg; Velbert; Schonnebeck-Hallo; Stoppenberg-Mitte; Hiltrop; Hiltrop-Bergen; Kirchharpen; Kornharpen; Grumme; Bottrop-Mitte; -West; -Ost; Lehmkuhle; Welheimer Mark; Essen-Dellweg; Rosenhügel II; Eigen; Brauck-Nord; Kirchhellen; Fuhlenbrock; Vonderort; Alsdorf-Ofden; Recklinghausen-Süd IV; Datteln III; Rumeln; Kapellen; Neukirchen-Nord; Kamp-Lintfort I, II, III, IV, V; Issum; Geldern; Rheinberg; Friedrich-Heinrich; Erle 2/4-5; Ebel.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, den Manteltarifvertrag für den Steinkohlenbergbau in der Weise abzuändern, daß nicht erst nach 20jähriger Zugehörigkeit zum Steinkohlenbergbau Hausbrandkohle zu gewähren ist.

Begründung:

Auf Grund der großen Zahl der frühzeitigen Abkehrungen infolge von Stillegungen usw. erreichen viele Kollegen die im Tarifvertrag vorgesehene 20jährige Wartezeit nicht."

Auf Seite 14 heißt es u.a.:"
242. Bezirkskonferenz Ruhr-Mitte; Ortsgruppen Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk Harpen; Kirchderne; Obereving; Lütgendortmund-West; Marten-Germania; Berghofen; Castrop-Rauxel 4, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 17; Dortmund-Kley; Lütgendortmund-Süd-Ost; Jungferntal; Kirchlinde-Süd; Dorstfeld-Unterdorf; Oberdorf-West, -Oberdorf-Süd; Dortmund-Süd-West; Versuchsgrube, Barop; Eichlinghofen; Hombruch-Nord, -Süd; Kruckel; Menglinghausen; Witten-Annen, -Schnee, -Stockum; Bövinghausen-Ost; Huckarde-Mailoh; Marten-Hangeney; Westerfilde-Bodelschwingh; Castrop-Rauxel 3; Marten-Ost-Mitte; Lünen-Stadt; Lütgendortmund-Nord; Rentner Ortsgr. Dortmund-Mitte; Bork; Olfen; Lüdinghausen; Selm; Erle 2/4-5; Buer 1/4 u. 6, 1/2, 1/3 u. 5, 1/7, 7/10; Resse 3/5; Horst 8/2; Schalke 1; Gelsenkirchen-Ost; Rotthausen 1, 2, 4; Rotthausen 3,*5, 7; Ückendorf 1; Feldmark Brauck-Süd; Bottrop-Mitte, -West; Lehmkule; Bottrop-Nord; Batenbrock; Scharnhölzfeld; Ebel; Boy; Welheim; Johannestal; Alstaden; Rothebusch; Lirich; Bottrop-Ost; Eigen; Welheimer-Mark; Essen-Dellwig; Sterkrade-Mitte, -Süd, -Nord; Klosterhardt; Tackenberg; Königshardt; Osterfeld-Heide; Kirchhellen; Fuhelenbrock; Vonderort; Rentfort; Gladbeck-Mitte; Zweckel-Nord, -Süd; Eving-Ost, -Nord-Ost, -Fredebaum, -Nord; Brechten; Lindenhorst; Scharnhorst; Hucharde/Rahm; Derne; Lanstrop; Lünen-Süd; Hüls II; Wanne 2, 5, 6, 7, 9; Eickel 1, 2, 3, 5; Datteln I, III, IV; Herne 12; Erkenschwick II, IV; Holsterhausen; Ahsen; König-Ludwig; Geitenfeld; Waltrop I, II, Suderwich II, III; Henrichenburg; Herne; Haltern 25; Haltern; Hochlar; Hochlarmark III; Herten I, IV; Neukirchen-Vluyn-Mitte, -West; Tönisberg; Kraftwerk STEAG; Neukirchen-Nord; Duisburg-Beeck II; Meerfeld; Meerbeck I, II, Wehofen, Hiesfeld I, II; Lohberg I, II; Dinslaken-Blumenanger; Bruckhausen; Möllen; Marxloh I, II; Altenrade-Süd, -Nord; Alt-Walsum; Ausländerheim Walsum; Heim Hiesfelderbruch; Kamp-Lintfort I, II, III, IV, V, Issum; Geldern; Rheinberg; Friedrich-Heinrich; Scherpenberg; Moers/Hochstraße I, II, Utfort; Homberg; Altendorf; Langendreer-Kaltehardt, -Ost, -Wilhelmshöhe; Langendreer; Chem. Betriebe Amalia; Kray-Bonifacius, -Leithe,-Leimgardt, -Süd I; Winz-Baak; Linden-Mitte, -Süd, -Ostholz; Oberdahlhausen; Unterdahlhausen; Altenessen-Barkhoferheide, -Kaiserpark; Katernberg-Süd, -Ottenkampshof, -Beisen; Haßlinghausen; Fronhausen-Wickenburg; Fronhausen II; Haarzopf; Mülheim-Heißen, -Holthausen, -Winkhausen; Borbeck-Hesselbruch; Schonnebeck-Berg, -Hallo; Karnap-Nord, -Mitte, -Süd; Wattenscheid-Altstadt, -Höntrop, -West, -Nord, -Westenfeld, -Vorstadt, -Eppendorf; Katernberg-Bergmannssiedlung, -Bolsterbaum, -Nord; Bedingrade-Gerschede; Altenessen-Mitte, -Nord, -Karlsplatz; Alte Heide; Billmerich; Hemmerde; Kamen; Lenningsen; Lünern; Mühlhausen; Nordbügge; Duisburg-Neumühl; Herten IV; Ruhrkohle AG; Gewerkschaft Walter; Verwaltung Ruhrbergbau.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Unternehmerverband aufzunehmen und eine entsprechende Entschädigung in Geld für Hausbrand zu vereinbaren, wenn ein Hausbrandbezieher eine Wohnung bewohnt, die mit einer anderen Energie beheizt wird.

Begründung:

Zahlreiche Bergarbeiter oder Invaliden wohnen in Wohngebieten, die von einer Fernheizung mit Wärme versorgt werden. Sie haben jedoch nicht die Möglichkeit, wenn das Heizwerk mit anderer Energie gespeist wird, den Hausbrand an das Kraftwerk bzw. an den Energiebetrieb abzugeben."
...

246. Ortsgruppen Horst 8/5; Ibbenbüren-Schalberg; Bottrop-Eigen; -Ost; Mark IV; Hochlarmark I; Dortmund-Derne; Dorstfeld-Unterdorf, -Oberdorf West, -Oberdorf-Süd; Dortmund-Süd-West; Versuchsgrube; Bergkamen-Mitte.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, daß für alle Bergarbeiterinvaliden und deren Witwen die Einkommensrichtsätze für die Bedürftigkeitsprüfung bei der Bewilligung von Hausbrandkohle in gleicher Höhe wie für Angestellteninvaliden und deren Witwen vereinbart werden.

Begründung:

Der bisherige Unterschied in den Einkommensrichtsätzen der Bergarbeiter gegenüber den Bergbauangestellten ist eine Diskriminierung der Bergarbeiter und entspricht nicht den heutigen gesellschaftspolitischen Vorstellungen unserer Gewerkschaft.
...

251. Ortsgruppe Huckarde-Mailoh.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, daß der Beginn des Kohlejahres vom Oktober auf Mai verlegt wird. Außerdem sollte die Begrenzung der Kohlelieferung von etwa 3/5 im Winterhalbjahr endgültig wegfallen.

Begründung:

Viele Kollegen, besonders diejenigen, die ein Eigenheim oder eine Wohnung mit Zentralheizung bewohnen, kommen mit der begrenzten Menge von 3 Tonnen für das Winterhalbjahr nicht aus.

Würde der Beginn des Kohlejahres auf den Monat Mai vorverlegt werden, löst sich das Problem von selbst."

...
254. Ortsgruppen Dortmund-Barop; Eichlinghofen; Hombruch-Nord; Hombruch-Süd; Kruckel; Menglinghausen; Witten-Annen; Witten-Schnee; Witten-Stockum.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß in Zukunft einheitliche Kokspreise zwischen RAG-Invaliden und anderen Invaliden machen. (so steht das da,d.Vf.)

Begründung:

RAG-Invaliden zahlen pro t Koks Brech III 35,52 DM, Invaliden von Zechen, die vor Gründung der RAG geschlossen wurden und darum heute nicht der RAG angehören, bezahlen pro t Koks Brech III 53,84 DM.

Was können die alten Kumpels dafür, daß dazumal noch keine RAG bestand? Soll es auf die Dauer Invaliden erster und zweiter Klasse geben?
...

261. Ortsgruppen Dorstfeld-Unterdorf; Dorstfeld-Oberdorf, -West; Dortmund-Süd-West; Versuchsgrube; Dortmund-Derne; Dortmund-Lanstrop; Lünen-Süd.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, dafür zu sorgen, daß die Arbeitsordnungen in der Weise geändert werden, daß bezahlter Sonderurlaub bei Hochzeiten, Wohnungswechsel, Konfirmation und Kommunion zu gewähren ist.

Begründung:

In anderen Tarifbereichen sind derartige Regelungen Bestandteile von Tarifverträgen.
...

271. Ortsgruppen Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk Harpen; Kirchderne; Obereving; Huckarde-Mailoh; Eving-Ost; Eving-Nord-Ost; Fredenbaum; Brechten; Lindenhorst; Eving-Nord; Jungferntal; Kirchlinde-Süd.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, in Verhandlungen mit dem Unternehmerverband durchzusetzen, daß folgender Absatz in den ArbMTV eingefügt wird:

'Aus dringenden oder persönlichen familiären Gründen soll eine Beurlaubung in erforderlichem Umfange bis zu einigen Tagen erfolgen. Diese Beurlaubung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet.'

Begründung:

Es ist nicht einzusehen, daß der Arbeiter, dem überall Mündigkeit und Verantwortungsbewußtsein bescheinigt wird, nicht in der Lage sein soll (z.B. Umzüge, Hochzeit, plötzliches Erkranken der Ehefrau u.a.m.), sich der Arbeit fernzuhalten, ohne daß er Einkommensverluste hinnehmen muß. Bei anderen gesellschaftlichen Gruppen und in anderen Bereichen unserer Wirtschaft gehören derartige Regelungen längst zur Selbstverständlichkeit.

272. Ortsgruppen Dortmund-Derne; Lanstrop; Lünen-Süd; Kirchderne; Obereving; Dorstfeld-Unterdorf; Dorstfeld-Oberdorf-West; Dorstfeld-Oberdorf-Süd; Dortmund-Süd-West; Versuchsgrube; Dortmund-Kley; Westerfilde-Boldelschwingh; Mengede-Nette; Huckarde-Mailoh; Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk Harpen; Mengede; Rosenhügel I; Timpenkotten; Paßfeld; Haltern; Herten IV; Neukirchen-Vluyn-Mitte, -West; -Nord; Tönisberg; Kraftwerk STEAG.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, dafür zu sorgen, daß die durch die BVOST vorgeschriebenen Silikoseuntersuchungen während der Arbeitszeit durchgeführt werden oder die dafür erforderliche Zeit wie Arbeitszeit, vergütet wird.

Begründung:

Die Anfahrtszeiten im Bergbau, insbesondere unter Tage, sind heute rund um die Uhr verteilt. Daher ist es kaum möglich, die Untersuchungen vor oder nach der Arbeitszeit vorzunehmen.

Die Folge davon ist, daß die Leute außerhalb ihrer Schichtzeit zur Untersuchung bestellt werden. Durch Stilllegungen und damit verbundene Verlegungen müssen zahlreiche Leute umfangreiche Zeitaufwendungen aufbringen."

Auf Seite 16 heißt es u.a.:"
297. Ortsgruppen Derne; Lanstrop; Lünen-Süd; Lütgendortmund-Süd-Ost; Lütgendortmund-Nord; Bövinghausen-Ost.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich für eine einheitliche Urlaubsregelung in Form von Betriebsferien einzusetzen. Der Urlaub müßte mit den Schulferien mindestens drei Wochen zusammenfallen.

Begründung:

Laut MTV Paragraph 118 Abs. 2 soll der Tarifurlaub in den Sommermonaten gewährt werden. In den anderen Industriezweigen und auch bei den Schachtanlagen Haus Aden und Grimberg haben sich die Betriebsferien bestens bewährt. Da der Urlaub der Erholung dienen soll, muß auch den Kollegen, die noch schulpflichtige Kinder haben, die Möglichkeit gegeben werden, mit der Familie in Urlaub fahren zu können.

...

306. Ortsgruppe Dortmund-Kley.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, dafür zu sorgen, daß nur die Leute Nachtschicht verfahren dürfen, die vom Werksarzt dafür tauglich geschrieben sind.

Begründung:

Menschen mit Magen- bzw. Leberschäden können sich nicht an den Rhythmus der Lebensumstellung gewöhnen. Sie werden organisch so krank, daß sie sehr schnell arbeitsunfähig werden."

Auf Seite 17 heißt es u.a.:"
317. Ortsgruppen Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk-Harpen; Dortmund-Derne.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich in Verbindung mit dem DGB beim Gesetzgeber für eine Herabsetzung der Altersgrenze von 45 Jahren auf 30 Jahre bei der Krebsvorsorgeuntersuchung einzusetzen.

Begründung:

Da die Krebserkrankungen sich zu einer Volksseuche auszuweiten drohen und nach dem heutigen Stand der Wissenschaft nur eine Früherkennung noch Heilung verspricht, ist es erforderlich, daß auch Männer unter 45 Jahren rechtzeitig einer Vorsorgeuntersuchung unterzogen werden. Da nur wenige von den in Frage kommenden Personen davon Gebrauch machen, ist diese Forderung sicherlich nicht übertrieben.

318. Ortsgruppen Kirchderne; Obereving; Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk Harpen; Dortmund-Derne; Westerfilde-Bodelschwingh.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, in Verbindung mit dem DGB auf Bund und Länder einzuwirken, daß mehr Ärzte ausgebildet und eingesetzt werden.

Begründung:

Die z.Z. bestehende ärztliche Versorgung und Betreuung der Versicherten und ihrer Angehörigen hat katastrophale Ausmaße angenommen. Überfüllte Wartezimmer und mangelhaft durchgeführte Hausbesuche verdeutlichen die Überlastung der Ärzte. Dieser Zustand ist nicht menschenwürdig.

...

321. Ortsgruppen Westerfilde-Boldeschwingh; Castrop 7; MSA-Siedlung; Huckarde-Mailoh.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand sollte sich dafür einsetzen, daß alle von der Bundesknappschaft zugelassenen Ärzte während ihres eigenen Urlaubs grundsätzlich von einem anderen Arzt in ihrer Praxis vertreten werden.

Begründung:

Die Wartezimmer der Knappschaftsärzte sind sehr überfüllt und würden im Vertretungsfall noch zusätzlich die Patienten des zu vertretenden Arztes fassen müssen. Weite Wege und sehr lange Wartezeiten wären die Folge. Würde dagegen die Vertretung in der Praxis des Hausarztes stattfinden, ginge alles seinen gewohnten Gang.

322. Ortsgruppen Untereschbach; Mengede; Mengede-Nette.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand sollte durch Verhandlungen mit der Bundesknappschaft erreichen, daß ab 1973 in den Behandlungsscheinheften auch für jedes Quartal ein Zahnschein enthalten ist.

Begründung:

Es ist uns nicht verständlich, warum immer noch keine Zahnscheine in den Scheckheften der Bundesknappschaft enthalten sind. Da uns seit 1972 zu den Behandlungsscheinen für den Revierarzt auch für die Fachärzte und für eine Vorsorgeuntersuchung sowie ein Behandlungsschein für außerhalb der Knappschaftsgebietes anvertraut werden, können auch die Zahnscheine gleich mitgeliefert werden.

...

325. Bezirkskonferenz Köln; Ortsgruppen Kirchderne; Obereving; Dortmund-Kley; Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk-Harpen; Dortmund-Derne.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich beim Gesetzgeber für den Wegfall der prozentualen Arzeimittelkosten-Selbstbeteiligung einzusetzen.

Begründung:

Erziehungsberechtigte der Versicherungsträger und Apotheken weisen aus, daß sich im Zusammenhang mit der Lohnfortzahlung weingeführte prozentuale Arzneimittelkosten-Selbstbeteiligung in keiner Weise bewährt hat. Sie ist darum abzuschaffen.

326. 2.Frauentag (vgl. *+.*.197*,d.Vf.); Bezirkskonferenzen Aachen; Köln; Ortsgruppen Derne; Brambauer-Nord; Brambauer-West; Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk-Harpen; Kirchderne; Obereving.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand möge sich dafür einsetzen, daß Paragraph 188 RVO dahingehend geändert wird, daß die Vergütung für Nichtinanspruchnahme der Behandlungsscheine entfällt.

Begründung:

1. Seit Einführung dieser Vergütung hat sich gezeigt, daß der Verwaltungsmehraufwand in keinem Verhältnis zu den zu zahlenden Beträgen steht.

2. Diese Vergütung kann dazu führen, daß der Arzt entweder gar nicht oder zu spät aufgesucht wird und dadurch eine Verschlimmerung des Leidens eintritt.

327. Ortsgruppen Huckarde-Rahm; Westferfilde-Bodelschwingh.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, Verhandlungen einzuleiten, mit dem Ziel, bei der Berechnung des Krankengeldes Tariflohnerhöhungen steigernd mitzuberechnen.

Begründung:

Immer wieder wird aus den Kreisen unserer Mitglieder die berechtigte Klage erhoben, daß es ungerecht ist, wenn Lohnerhöhungen, die auf Grund der Initiative und Verhandlungen der IGBE erzielt werden, erst nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit für sie wirksam werden. So kann es vorkommen, daß durch eine schicksalhafte Erkrankung, die ein Ausfeiern bis zum Ende der Berechtigungszeit erforderlich macht, der Versicherte ein um 15 bis 20% geringeren Einkommen hat als sein im Erwerbsleben stehender Kollege, der in der Zwischenzeit zwei oder drei Lohnerhöhungen zu verzeichnen hatte.

Da das Krankengeld als Lohnersatz anzusehen ist, ist es recht und billig, daß  die RVO abgeändert und eine Bestimmung aufgenommen wird, Lohnerhöhungen zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens prozentual auf das zu zahlende Krankengeld
aufzuschlagen.

...

329. 2.Frauentag; Bezirkskonferenz Aachen; Ortsgruppen Hiltrop; Hiltrop-Bergen; Kornharpen; Kirchharpen; Grumme; Oberaden.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird gebeten, sich mit dem DGB für die Umwandlung aller Krankenhäuser in 'klassenlose Krankenhäuser' einzusetzen.

Begründung:

Die optimale Versorgung der Versicherten hat im Vordergrund zu stehen. Nicht die soziale Stellung eines Kranken soll Maßstab der Qualität der Versorgung sein, sondern allein die Schwere der Erkrankung."

Auf Seite 18 heißt es u.a.:"
347. Ortsgruppen Horst 8/2; Dortmund-Derne; Dortmund-Lanstrop; Lünen-Süd; Osterfeld Heide.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, daß der Begriff 'Berufsunfähigkeit' im Paragraph 45 Abs. 2 RKG geändert wird mit dem Ziel, auch Kokereiarbeitern und anderen Tagesarbeitern die Berufsunfähigkeitsrente gewähren zu können.

Begründung:
Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen und der dazu ergangenen Rechtssprechung der Sozialgerichtsbarkeit wird in der Regel Kokereiarbeitern und anderen Tagesarbeitern, die keine Facharbeiter (z.B. Handwerker) sind, die Berufsunfähigkeitsrente versagt. Das führt zu außerordentlichen Härten, die sozialpolitisch nicht vertretbar sind.

348. Ortsgruppen Huckarde-Rahm; Westerfilde-Bodelschwingh.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Ziel einzuleiten, daß erkrankte versicherungspflichtige Beschäftigte, die - durch die Art ihrer Erkrankung bedingt - über die 78wöchige Berechtigungszeit hinaus arbeitsunfähig sind, die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bis zur Wiedererlangung der Erwerbstätigkeit erhalten.

Begründung:

Eine schicksalhafte Erkrankung ist in ihren Auswirkungen auf den Versicherten und seine Familie eine durch Unfall bedingten Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen.

Durch die Bestimmungen der RVO wird in jedem Fall unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit nach Ablauf der 78 Wochen die Vollrente gewährt. Bei einer durch Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit ist der Versicherte nach Ablauf der 78wöchigen Krankengeldberechtigungszeit auf die Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz angewiesen.

Der Unterschied zwischen dieser Leistung und dem Krankengeld ist derart gravierend, daß der Betroffene und seine Familie sich wie von der Gesellschaft ausgestoßen vorkommen.

Diese Regelung ist für den Arbeitnehmer, der jahrelang seine Pflicht getan hat, unzumutbar und entspricht in keiner Weise den Vorstellungen, die man sich von einem sozialen Rechtsstaat macht.

349. Ortsgruppen Eickel 1, 2, 3, 5; Herne 21; Brauck-Nord; Rosenhügel II, Lütgendortmund-West; Dorstfeld-Unterdorf; Dorstfeld-Oberdorf-West; Dorstfeld-Oberdorf-Süd; Dortmund Süd-West; Versuchsgrube; Dortmund-Derne; Dortmund-Lanstrop; Lünen-Süd; Erle 2/3; Buer 1/10; Marten-Ost-Mitte; Ahlen-Ost; Heessen I; Wattenscheid-Vorstadt; Langendreer-Kaltenhardt; Langendreer; Langendreer-Ost; Langendreer-Wilhelmshöhe; Chemische Betriebe Amalia; Alsdorf-Mitte.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich auch weiterhin für eine Herabsetzung der Altersgrenzen zum Bezuge des Knappschaftsruhegeldes für Untertagebeschäftigte auf das 55. und für Übertagebeschäftigte auf das 60. Lebensjahr einzusetzen.

Begründung:

Rationalisierung und Mechanisierung, neue Arbeitsmethoden und steigendes Arbeitstempo stellen immer größere physische und psychische Anforderungen an den Arbeitnehmer. Diesen Anforderungen ist in der Regel der ältere Arbeitnehmer nicht immer gewachsen.

Frühinvalidität ist die Folge. Der ältere Arbeitnehmer sollte darum das Recht haben, früher in den Ruhestand zu treten."

Auf Seite 19 heißt es u.a.:"
360. Bezirkskonferenz Saarbrücken; Geschäftstellenkonferenz Helmstedt; Ortsgruppen Kleinenremen-Nammen; Alsdorf-Mitte; Westerfilde-Bodelschwingh; Castrop-Rauxel 1, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17; Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk Harpen; Lünen-Horstmar; Bork; Olfen; Lüdinghausen; Selm; Huckarde-Mailoh; Jungferntal; Kirchlinde-Süd; Lütgendortmund-Süd-Ost; Dortmund-Derne; Kirchderne; Obereving; Rosenhügel I; Hervest-Dorsten; Reken; Borken; Holsterhausen; Sterkrade-Mitte; Sterkrade-Süd; Sterkrade-Nord; Tipenkotten; Paßfeld; Boy; Welheim; Johannestal; Eigen; Bottrop-Ost; Bottrop-Nord; Batenbrock; Scharnhözfeld; Erkenschwick II, III; IV; Herten I; Suderwich II, III; Henrichenburg; Recklinghausen-Süd IV; Marl I; Herne 8; Eickel 1, 2, 3; Röhlinghausen 1, 2, 3, 4; Hordel; Hochlar; Buer 1/4, 6; Resse III/5; Feldmark; Hassel 6/1, 2; Erle 2/3; Horst 8/5; Rotthausen 3/6/7; Resse III/4; Buer 1/8, 9; Hassel 6/5, 6/6, 6/7; Ückendorf 3/5, 1, 3a; Gelsenkirchen 1/5; Ahlen-Ost; Heeren-Werve.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, daß die im Zuge der mittelfristigen Finanzplanung im Jahre 1967 beschlossene Abschmelzung der Steigerungsbeträge in der knappschaftlichen Rentenversicherung wieder
rückgängig gemacht wird.

Begründung:

Die höheren Steigerungsbeträge, die bis Ende 1967 galten, waren beitragsgerecht; denn die knappschaftlich Versicherten haben zu allen Zeiten wesentlich höhere Beiträge gezahlt als die Versicherten der anderen Zweige der Rentenversicherung.

Sie waren auch sozialpolitisch gerechtfertigt, weil sie dem großen Berufs- und Gesundheitsrisiko des Bergmanns entsprachen.

...

371. Ortsgruppen Dortmund-Barop; Eichlinghofen; Hombruch-Nord; Hombruch-Süd; Kruckel; Menglinghausen; Witten-Annen; Witten-Schnee; Witten-Stockum.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand möge sich dafür einsetzen, daß die Witwenrente eines verstorbenen Kollegen von 60% auf 75% der Rente erhöht wird.

Begründung:

1. Der Wohnzins bleibt bestehen.

2. Der Lebensaufwand der Frau bleibt auch bestehen.

3. Der Lebensstandard erhöht sich im allgemeinen von Zeit zu Zeit schneller als sich die Rente erhöht."

Auf Seite 20 heißt es u.a.:"
375. Ortsgruppen Marten-Hangeney; Jungferntal; Kirchlinde-Süd.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, daß bei Rentenanträgen die Laufzeit bis zur Feststellung verkürzt wird.

Begründung:

Um eine wirtschaftliche Notlage zu vermeiden."
...

389. Bezirkskonferenz Hessen/Rheinland-Pfalz; Ortsgruppen Ahlen-Ost; Bergkamen-Weddinghofen; HV BAG Westfalen; Vonderort; Bottrop-Ost; Eigen; Erkenschwick II, IV; Wanne 5, 6, 7; Niederbonsfeld-Langenberg; Heisingen; Kupferdreh-Mitte; Kupferdreh-Dilldorf; Hinsbeck-Byfang; Rellinghausen; Bergerhausen; Rüttenscheid-Brdeney; Ost-Wasserturm; Fronhausen-Wickenburg; Linden-Mitte; KLaternberg-Bolsterbaum; Katernberg-Nord; Katernberg-Bergmannssiedlung; Schonnebeck-Mitte; Stoppenberg; Stoppenberg-Mitte; Karnap-Süd; Überruhr-Holthausen; Überruhr-Hinsel; Burgaltendorf; Steele-Mitte; Steele-Freisenbruch; Horst-Eiberg; Niederwenigern-Dumberg; Velbert; Aral AG; Pörtingsiepen/Carl-Funke; Dahlhauser Tiefbau; Alt-Walsum; Voerde; Vierlinden; Overbruch-Nord; Möllen; Overbruch-Süd; Erle 2/2; 3/4/5, 6/7; Gelsenkirchen- Ost; Heeren-Werve; Brambauer-Süd; Lünen-Oberbecker; Altenderne-Gahmen; Kraftwerk Harpen; Eving-Ost; Eving-Nordost; Eving-Fredebaum; Obereving; Brechten; Lindenhorst; Eving-Nord; Huckarde-Mailoh; Westerfilde-Bodelschwingh; Castrop-Rauxel 3; Altlünen-Alstedde; Derne; Lanstrop; Lünen-Süd; Kirchderne; Obereving; Jungferntal; Kirchlinde-Süd; Lünen-Altstadt.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, in Verbindung mit dem DGB einen gesetzlichen bezahlten Bildungsurlaub für alle Arbeitnehmer zu verwirklichen."

Auf Seite 22 heißt es u.a.:"
426. Ortsgruppe Scharnhorst.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, sich beim Gesetzgeber für eine andere Zusammensetzung der Anteilseigner im Aufsichtsrat der RAG und den Untergesellschaften einzusetzen.

Im Aufsichtsrat der RAG sollen in Zukunft 50% der Sitze von Vertretern der Belegschaften besetzt sein.

Die restlichen 50% der Aufsichtsratssitze stellen im Verhältnis 1:1 Vertreter der Anteilseigner und des Landtages von NRW.

Die Aufsichtsräte der Untergesellschaften werden nach dem gleichen Prinzip besetzt. Die Vertreter der öffentlichen Hand werden hier durch die Kommunalparlamente des Bereiches gewählt.

Begründung:

Der Bergbau wird immer mehr durch die öffentliche Hand subventioniert. Die Kohlenunternehmer wollen ihre Verluste sozialisieren, während ihre Gewinne privat bleiben sollen. Im ersten Jahr ihres Bestehens mußte die RAG über eine Milliarde DM an Altschulden, Zinsen und Ablösesummen zahlen. Das sind die Gewinne der Altbesitzer. Von der öffentlichen Hand aber fordert der Bergbau Hilfsmaßnahmen. Wenn in der RAG mit Steuergeldern gewirtschaftet wird, so ist es ein zwingendes Gebot der Gerechtigkeit, daß der Aufsichtsrat in seiner Mehrheit von Arbeitnehmervertretern und der öffentlichen Hand besetzt wird.
...

431. Ortsgruppe Monopol.
Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Die auf dem IGBE-Gewerkschaftskongreß 1968 beschlossenen Anträge - unter VII Angestellte B Tarifpolitik Nr.7 Abs. 2 und 3, 8, 9, 10, 11, 13, 20, 21, 22, 23, 24, 28, 30, 34, 38, 39 und 40 - sind mit Initiative und konsequenter Härte zu verfolgen und möglichst kurzfristig zu realisieren.

Begründung:

Die vorgenannten Anträge haben nichts an Aktualität und Wichtigkeit verloren. Ihre Verwirklichung ist dringend erforderlich, um den berechtigten Ansprüchen gerecht zu werden."

Auf Seite 23 heißt es u.a.:"
460. Ortsgruppe Monopol.

Antrag:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Die durch RAG-Richtlinien 'freiwilligen Sozialleistungen', RAG-Konzernrichtlinien Nr.8/71 'Hausbrandbezug', RAG-Richtlinien für Prämien der Untertagetechniker und RAG-Richtlinie für Vertreterzulagen für technische Angestellte über Tage und kaufmännische Angestellte sind mit mindestens ihrem materiellen Wert zu tarifieren.

Begründung:

Die RAG-Richtlinien beinhalten eindeutig Verbesserungen gegenüber den geltenden tariflichen Regelungen. Der Einbau in die Tarifverträge ist erforderlich, um diese Ansprüche für die Zukunft abzusichern."

Einem Bericht der IGBE (vgl. 1.10.1972) entnahmen wir folgendes:
Adolf Schmidt wird zum 1.Vorsitzenden gewählt (289 von möglichen 299 Stimmen); Helmut Gelhorn wird zum 2.Vorsitzenden gewählt (274 Stimmen); Hans Alker (265); Karl Krämer (245); Heinz-Werner Meyer (252); Rudi Nickels (229); Walter Schmidt (219).

Auf dem Kongreß spricht auch Willy Brandt (SPD).

42 Delegierte sprechen in der Diskussion zum Geschäftsbericht, wobei den Schwerpunkt der Diskussion die Tarifpolitik bildet.

Als Mitglieder des Hauptvorstandes (HV) werden gewählt:
Theo Berger (Köln/Frechen); Erich Berschkeit (Aachen/Alsdorf); Helmut Böllersen (Niedersachsen/Salzgitter); Theo Grothuysen (Ruhr-West/Bottrop); Egon Heimes (Hessen/Rheinland-Pfalz/Gießen); Heinrich Heitling (Ruhr-West/Bottrop); Willi Kaminski(Ruhr-Nordost/Hamm); Hermann Klos (Niederrhein/Moers); Johann Kulzer (Süddeutschland); Hubert Lasthaus (Ruhr-Nordwest/Gelsenkirchen-Buer); Helmut Mahler (Saar/Saarbrücken); Helmut Marmulla (Ruhr-Nord/Recklinghausen); Karl Marsiske (Ruhr-Ost/Dortmund); Karl-Heinz Mross (Ruhr-Nordwest/Gelsenkirchen-Buer); Werner Müller (Niederrhein/Moers); Gerhard Pätzold (Niedersachsen/Salzgitter); Hugo Paulikat (Ruhr-Ost/Dortmund); Gertrud Pfingst (Ruhr-Nord/Recklinghausen); Willy Prikartz (Aachen/Alsdorf); Heinz Rex (Ruhr-Mitte/Essen); Karl-Heinz Scharwat (Saar/Saarbrücken); Willi Schüler (Hessen/Rheinland-Pfalz/Gießen); Herbert Trinkus (Ruhr-Mitte/Essen); Josef Weltr*(Köln/Frechen); Jakob Wienhusen (Ruhr-Nordost/Hamm); Kurt Winkler (Süddeutschland).

Neu in den Hauptvorstand wurden gewählt:
- Theo Grothuysen, Bezirk Ruhr-West (Funktionen: Betriebsratsvorsitzender, Ortsgruppenvorsitzender, Mitglied des Bezirksvorstandes, Delegierter);
- Werner Müller, Bezirk Niederrhein (Funktionen: Ortsgruppenvorsitzender, Mitglied der Großen Tarifberatungskommission und des Bezirkvorstandes);
- Gerhard Pätzold, Bezirk Niedersachsen (Funktionen: Gesamtbetriebsratsvorsitzender, Mitglied des Bezirksvorstandes, Ortsgruppenvorsitzender, Delegierter);
- Heinz Rex, Bezirk Ruhr-Mitte (Funktionen: Gesamtbetriebsratsvorsitzender, Mitglied des Ortggruppenvorstandes und der Tarifberatungskommission);
- Herbert Trinkus, Bezirk Ruhr-Mitte (Funktionen: Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender, Mitglied des Bezirksvorstandes und des Angestelltenausschusses).

Angenommen werden von den Delegierten u.a. der:
- Antrag Nr.12, der die Überführung der IGBE in Gemeineigentum fordert;
- Antrag Nr.83, der auf eine Verdoppelung der Bergmannsprämie abzielt;
- Antrag Nr.112, der ein 13.Monatseinkommen auf der Basis der Lohngruppe 11 der Lohnordnung in Steinkohlenbergbau anvisiert;
- Antrag 161, der für die Siebenstundenschicht an Betriebspunkten plädiert;
- Antrag Nr.169, der fordert, daß ein Handwerker, der an einem Gedingebetriebspunkt arbeitet, an das betreffende Gedinge angeschlossen wird;
- Antrag Nr.179, der den Einbau der Sozialzulagen in den Grundlohn fordert;
- Antrag Nr.300, der eine geeignete Regelung des Miet- und Wohnrechts für aktive Belegschaftsmitglieder etc. fordert.

Innerhalb der DKP wird in einem Papier von 20 Seiten DIN 4 berichtet:"
DER 10. IGBE-KONGRESS IN HANNOVER, 24./28.8.1972

Der Kongreß hat für die Bergbaubelegschaft und die Knappschafts-Rentner nicht viele neue Akzente gesetzt. Hier soll kurz auf die wesentlichsten Behandlungspunkte eingegangen werden.

I. DIE ENERGIEPOLITIK

Kollege A. Schmidt sprach hierzu sowohl in der Eröffnungsrede, als auch in seinem mündlichen Bericht: In der Eröffnungsrede sagte er dazu: 'Voraussetzung für ein objektives Urteil über Wert und Bedeutung des Deutschen Steinkohlenbergbaus ist  eine ENEGRIEPOLITISCHE GESAMTKONZEPTION. Solange sie nicht vorliegt, ist jedes Urteil in Gefahr, ein Vorurteil oder ein Fehlurteil zu sein. Alles Hantieren ohne diese Konzeption kann verhängnisvolle Folgen haben.' (Alle folgenden Zitate aus dem Protokoll) Er stellte fest:

1.) Es gibt keine 'Energiepolitische Gesamtkonzeption'. Das heißt, es gibt keine konkreten Vorstellungen, wie mit der Primärenergie, der Kohle zu verfahren sei. Er zieht daraus den Schluß,

2.) da es keine Konzeption für die Energiewirtschaft gibt, darf man nicht darüber übersehen, alles 'Hantieren' d.h. alle Forderungen dazu 'können verhängnisvolle Folgen haben'. Man darf also nichts tun.

Er fordert allerdings eine solche Konzeption, aber selbst hat er keine. Der Hauptvorstand ist allerdings zu einem Dialog bereit (S.8). Jedoch: 'Das Werk wird freilich nicht von heute auf morgen auf dem Tisch liegen können' (S.8). Die Bundesregierung hat ebenfalls kein Konzept zu einer soliden Energiewirtschaft.

Doch Kollege Schmidt dazu: 'Der Bundeswirtschafts-  und -finanzminister will wie wir eine energiepolitische Gesamtkonzeption, er will das Gespräch am runden Tisch, er will für die Kohle einen Platz in der Energieversorgung, er erstrebt europäische Regelungen, er will die Verdoppelung der Bergmannsprämie. Der 18.September hat daher alle Chancen, ein für die Bergbaugeschichte der Bundesrepublik Deutschland bedeutender Tag zu werden.'

Der 18.September war der Tag, an dem Minister Schmidt und der Hauptvorstand der IGBE darüber gesprochen haben.

Heinz Kühn (SPD,d.Vf.), Ministerpräsident von NRW, gab die Versicherung ab, '...Die Kohle wird in einer Welt rapide wachsenden Energiebedarfs ihren Platz behalten' (S.25). Daß dieser Platz immer kleiner wird, geht aus den Wirtschaftsberichten der Bundesregierung hervor. In ihrem Jahreswirtschaftsbericht 1971 wird der Absatz von Steinkohle auf dem Binnenmarkt, der 1969 noch 101,7 Mio. Tonnen betrug, für das Jahr 1974 nur auf 88,5 Mio. Tonnen angenommen (Tabelle 1, Seite 58).

Kühn: 'Es fehlt bis hwute das nur gemeinsam und nur über die nationalen Grenzen hinweg zu erarbeitende Gesamt-Energiekonzept, darin sind wir eins.' (S.26)

'Das Problem ist nicht national zu lösen' (S.27), behauptet er. Das Energieproblem soll innerhalb der EWG gelöst werden. Aber seit 15 Jahren gibt es dort eine Auseinandersetzung darüber, ohne daß es je zu einer Verständigung gekommen ist. In der Kommission der EWG ist für die Energiewirtschaft zuständig: Wilhelm Haferkamp, vordem Vorsitzender des Landesvorstandes NRW des DGB und dann des Bundesvorstandes des DGB. In der EWG bestimmt der Ministerrat. Der hatte bisher keine Energiekonzeption, weil die Interessengegensätze der Länder zu stark sind, und auch die Erdölmonopole gleich jede Verständigung hintertreiben! Hier gibt es keine Lösung. Wenn Kühn sagt, es gibt keine nationale Lösung des Problems, so wäre die Situation bei dieser staatsmonopolistischen Konstruktion der EWG schlechterdings unlösbar. Einen Ausweg sieht er nicht. Er sagte weiter: 'Es kann nicht so gehen, wie es sich manche Leute denken, nämlich nach dem Grundsatz: Privatisierung der Gewinne und Sozialisierung der Verluste (S.27).

Aber genau das wird doch heute betrieben - und dazu in einem beispiellosen unverschämten Maßstab. Was Kollege Schmidt zum Energieproblem im wesentlichen sagte, sei wiedergegeben:

'Ein Hauptanliegen unserer Organisation, eine Bundes-, nach Möglichkeit eine europäische Energiepolitik formuliert und praktiziert zu wissen, in der alle Energieträger, also auch der Steinkohlenbergbau, einen sicheren, mit einer Aufgabe umrissenen Platz haben, ist noch nicht erreicht worden. Das muß man in aller Nüchternheit feststellen. Möglicherweise ist vor diesem Hintergrund die Eröffnungsfeier zum 10.Ordentlichen Gewerkschaftskongreß ein bedeutendes Ereignis gewesen, weil auch von den Sprechern der großen Parteien zum erstenmal, wie mir scheint, unmißverständlich deutlich gemacht wurde, daß nunmehr auch sie der Meinung sind, daß ein energiepolitisches Gesamtkonzept her muß. Insofern können wir dankbar sein für das, was gestern von dieser Stelle aus gesagt wurde.


Es bleibt uns aber unverständlich - um wieder in die Vergangenheit, in den Berichtszeitraum zu schauen -, daß die verantwortliche Politik Millionenbeträge aufwendet, um Erdölreserven zu finanzieren, während sie zur gleichen zeit bereit ist, durch drastische Produktionssenkungen im heimischen Steinkohlenbergbau die totale Abhängigkeit von Importen zu schaffen. Es bleibt unverständlich, daß man vielerorts noch immer so tut, als könne sich der Steinkohlenbergbau nach marktwirtschaftlichen Mechanismen gesundschrumpfen, obwohl längst alle wissen, zumindest wissen müssen, daß er sich so nur zu Tode schrumpfen kann. Es bleib unverständlich, daß die Energieengpässe, die in anderen Industrienationen unserer Welt bereits bestehen, von vielen Verantwortlichen unseres Landes einfach ignoriert werden.'

Das ist eine herbe Kritik an die verantwortliche Bundesregierung, die nichts weiter getan hat, als die vorherige CDU/CSU-Regierungen. Das Wort 'Anpassung' stammt von CDU-Minister Schmücker der Erhard-Regierung.

Aber Kollege Schmidt bleibt sich nicht treu. In seiner Eröffnungsrede sagte er im Gegensatz zu seiner Stellung gegen das 'zu-Tode-schrumpfen':

'Weiter ist ein solches energiepolitisches Instrumentarium eine unabdingbare Voraussetzung für weitere Anpassungsprogramme. Wer will, daß der Anpassungsprozeß beherrschbar bleibt, muß die Anpassungsprogramme zu einem zuverlässigen, glaubhaften, den Arbeitnehmern dieses Wirtschaftszweiges das Vertrauen zurückgebenden Instrument machen. Er muß den augenblicklichen Zustand beenden. Den nämlich, daß an den Programmen außer der Feststellung, daß sie nicht stimmen, nichts stimmt.

Ein solches energiepolitisches Konzept kann freilich nicht statisch sein.'

Also

1.) Schmidt ist für 'weitere Anpassungsprogramme'. Er spricht hier die Mehrzahl an, wievielen 'Anpassungsprogrammen' will er noch zustimmen?

2.) In seinem Bericht sagte er: 'Gestützt auf diese Erfahrungen (der 'Über- Nacht-Entscheidungen') und auf eine lange Kette weiterer Gründe, haben sich die Arbeitnehmervertreter für sinnvolles und planvolles Anpassen entschieden (S.49)! Jetzt spricht er von dem 'angeblichen Ziustand', daß an den Stillegungsprogrammen 'nichts stimmt'. Dem hat aber doch Kollege Schmidt zugestimmt und sie als 'sinnvoll und planvoll' bezeichnet.

Was ist nun richtig? Es scheint, daß er in seiner Eröffnungsrede die richtige Kennzeichnung der Stillegungspolitik der RAG und der Wirtschaftsminister gegeben hat. Aber er trägt für diesen Zustand mit die Verantwortung. Katzer hat zur Kohlewirtschaftspolitik in vier Punkten die Stellungnahme der CDU vorgetragen. Es sind: Siehe Anhang CDU-Stellungnahme.

Zu der Stellungnahme der CDU ist zu bemerken:

Zu 1)

Wie hoch der Anteil der Kohle sein soll, darüber schweigt er. Sein Parteifreund Russo hat ihm einmal die Zahlen von 70 Mio. to. genannt.

Zu 2)

Die Rationalisierung soll weiter betrieben, d.h. die Leistung weiter hinausgetrieben werden. Die Verminderung der Belegschaft ist die unausbleibliche Folge.

Zu 3)

Die 'Altlasten' sollen der RAG abgenommen und dem Steuerzahler aufgebürdet werden. Die 'Altsachwerte', die der RAG durch die Skelettierung vorenthalten worden sind, verbleiben natürlich den Aktionären der RAG, den Altkonzernen. Dann will Katzer noch die Stillegungsprämien erhöhen, wonach die Ruhr-Manager schon lange schreien, und die dann die Schließungen beschleunigen und profitabler machen würden. Katzer will alles für die Millionäre. Als Trostpflaster spricht er dann von der Bergmannsprämie.

Zu 4)

Hier ist sein Bündel von Maßnahmen für die RAG. Zu beachten ist, daß er der RAG 'kapitalmarktgerecht ausgestattete Ausgleichsförderungen der öffentlichen Hand' anbietet.

Was ist da gemeint?

Die RAG hat bereits von der jetzigen Brandt-Regierung, von Schiller solche Ausgleichsforderungen, d.h. Schuldbuchforderungen gegen die Bundesregierung in Höhe von 1 Mrd. DM erhalten. Damit konnte die RAG die Bilanz frisieren. Katzer und die CDU wollen, daß diese Milliarde und mehr als Schuldscheine der Bundesregierung von der RAG an die Banken verkauft werden können. Der Steuerzahler soll für die Kohlenmillionäre Milliarden bar auf den Tisch zahlen. Das ist die 'soziale Marktwirtschaft' der CDU/CSU, der sich auch Minister Schmidt verschrieben hat.

Der Vorsitzende des DGB Heinz-Oskar Vetter hatte die beste Einsicht in die Problematik der Energieversorgung. Er sagte in seiner Begründung:

Siehe Anhang Heinz-Oskar Vetter, Nr.1 und Nr.2

Wir haben hier eine eindeutige Distanzierung Vetters zu der Auffassung A. Schmidts. Die 'Energiekrise' ist nach seiner Darlegung im heutigen System des staatsmonopolistischen Kapitalismus unlösbar. Es muß ein Wechsel im Eigentum erfolgen, denn Eigentum gibt Verfügungsgewalt - aber unter obigen Voraussetzungen kann eine nationale Energiewirtschaft planmäßig betrieben werden. Ohne eine planmäßige, nationale Energiepolitik gibt es für den Steinkohlenbergbau keine Rettung.

Zu Antrag Nr.12 und 13

Zur Lösung der Krise der Energiewirtschaft lagen zwei Anträge vor. Antrag 12, der die Überführung der Energiewirtschaft in Gemeineigentum forderte und Antrag 13, der den Hauptvorstand beauftragen sollte, die Bundesregierung zu veranlassen, einen Gesetzentwurf zur Überführung der RAG in Gemeineigentum vorzulegen. Hier der Wortlaut beider Anträge mit Begründung:

Siehe Anhang Antrag 12 und 13.

Über diese beiden Anträge gab es auf dem Kongreß eine lebhafte Debatte. Der Hauptvorstand hatte sich für den Antrag 12 entschieden, weil darin keine konkrete Verpflichtung enthalten war.

Wir haben aber bereits die Ausführungen des Kollegen Martin Grohnke, Oberhausen, zur Begründung dieser beiden Anträge gebracht. Kollege Grohnke sprach sich allerdings für den Antrag 12 aus, obwohl der Antrag 13 doch eine wirkliche Konkretisierung des Antrages 12 bedeutet und soweit keinen Gegensatz zum Antrag 12 enthält. Der Kollege Gelhorn hatte in seinem Schlußwort zum Geschäftsbericht gesagt:

'Der Vorstand der IGBE ist allerdings auch der Meinung, daß es die glücklichste Lösung für Deutschland und seine Bergarbeiter nicht wäre, den Bergbau zu spezialisieren...' (Protokoll S.177). Er verwies dabei auf den Saar-Bergbau, der doch zu 100% in öffentlichem Besitz ist. (ebenda)

Kollege Gelhorn meinte dazu weiter, daß die Sozialisierung des Bergbaus keine Änderung in der Lage des Bergbaus bringen würde, was ohne Zweifel dann richtig ist, wenn es wie bisher keine dem Volkswohl verantwortliche Energiepolitik gibt. Aber eine Überführung der Energiewirtschaft in Gemeineigentum (Antrag 12) oder auch nur als ein erster Schritt dazu, nur die der RAG - woran die Bundesrepublik doch auch mit seinem Anteil von rd. 24% (genau 24,5115%) beteiligt ist -, setzt einen national-wirtschaftlichen Energieplan und dementsprechende Energiepolitik voraus und erzwingt sie geradezu.

Was bisher im Bewußtsein der Bevölkerung, aber auch der Bergleute und ihrer Funktionäre untergegangen ist, ist die Tatsache, daß mit der Bildung der privaten RAG ide Anteile der Öffentlichen Hand den Interessen der privaten Ruhrkonzerne untergeordnet wurden.

MITBESTIMMUNG IN DER RAG

Würde die Brandt/Schmidt-Regierung eine den Interessen der Bevölkerung und der Bergleute gemäße Energiepolitik betreiben, dann hätte sie nicht nur die IGBE, sondern auch den DGB dafür gewonnen, wie es die Ausführungen des Kollegen Vetter beweisen. In der RAG müssen dann eigentlich die Vertreter der bundeseigenen Kohlegesellschaften Kemper und Birrbaum mit den Gewerkschaftsvertretern stimmen und hätten dann immer die Mehrheit im Aufsichtsrat. Es hat sich aber gezeigt, daß sie in der Abstimmung über die Bildung der drei Verwaltungsbereiche der RAG - in der es KEINE Mitbestimmung gibt, mit den Vertretern der neutralen Kohlenkonzerne gestimmt haben - gegen die Gewerkschaftsvertreter.

Doch zurück zur Frage der Überführung der RAG in Gemeineigentum. In der Debatte über die Anträge 12 und 13 sagte der Kollege Martin Grohnke aus Oberhausen.

Siehe Anhang Martin Grohnke.

Und der Genosse Werner Weber:

Siehe Anhang Werner Weber.

Wenn wir die Angaben des Genossen Weber über die 98,9 Mio. DM im Jahre 1971 Zufluß von der RAG zum Rheinstahlkonzern als einen Durchschnittsmaßstab nehmen, so ergibt sich eine überraschende Gewinnsituation.

Der Rheinstahl-Konzern hat ein anteiliges Kapital an dem Aktienkapital der RAG von rund 5,4%. Wenn wir diese Zahlen der RAG an den Rheinstahl-Konzern als Durchschnitt nehmen, so beliefen sich die Zahlungen der RAG an die Altgesellschaften auf 1,85 Mrd. DM allein im Jahre 1971 und nicht wie Kollege Grohnke angibt, von 1,85 Mrd. in den beiden ersten Jahren 1969/1970. Es ist schon richtig, wie Genosse Werner Weber angibt, daß man die RAG als Kuh behandelt, die kräftig gemolken wird. Für das Futter hingegen muß die Bergarbeiterschaft und der Steuerzahler sorgen. Der Delegierte Helmut Marmulla zeigte auf, daß die Mitbestimmung in der RAG alles andere als befriedigend sei. Er sagte:

Siehe Anhang Helmut Marmulla."

Im aus Faksimiles bestehenden Anhang heißt es:"
Stellungnahme der CDU vorgetragen durch Katzer.

'1. Die Union wird aus versorgungsstrategischen, preisregulierenden und arbeitsmarktpolitischen Gründen für einen solchen Anteil der Kohle an der Primärenergieversorgung eintreten, der ihrer gegenwärtigen Größenordnung auch in Zukunft entspricht. Für die erweiterte EWG müssen gesamteuropäische Lösungen wegen der hinzutretenden Kohlekapazitäten der neuen Mitglieder gefunden werden. Dazu gehören Abnahmeverpflichtungen ebenso wie die Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen und die Überprüfung der Bandbreiten bei den Kohleimporten. Die Union tritt für eine Verbesserung der Anschlußregelungen an die geltenden Verstromungsgesetze ein.

2. Die Union will verbrauchergerechte Kohlepreise. Im Bergbau selbst müssen alle Rationalisierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Subventionen sind davon abhängig zu machen und für die einzelnen Bergbauländer der EG zu harmonisieren.

3. Wir erstreben für den gesamten Steinkohlenbergbau eine funktionsgerechte Lösung der Altlastprobleme. Dazu gehört auch die Frage der Stillegungsprämie und der Bergmannsprämie. Ich werde dazu hier keine Zusage machen, weil dazu die genaue Bestandsaufnahme notwendig ist, wenn wir die Haushalte 1972 und 1973 vorliegen haben.

4. Die Lösung der besonderen Probleme der Ruhrkohle AG macht spezielle Maßnahmen erforderlich, so insbesondere die Veränderung der Organisationsstruktur in technischer, verwaltungsmäßiger und personeller Hinsicht mit dem Ziel, einmal weitere Rationalisierung, zum anderen Verbesserung der Finanz- und Liquidität des Unternehmens und Gewährung einer entsprechend hohen, kapitalmarktgerecht ausgestatteten Ausgleichsforderung gegenüber der öffentlichen Hand zu erreichen. Nur ein abgestimmtes Konzept von gezielten Maßnahmen kann die von uns gewollte längerfristige Konsolidierung der Ruhrkohle AG erreichen.'

Heinz Oskar Vetter, DGB-Vorsitzender zur Energieversorgung.

'Ich glaube, unter dem Eindruck der Krisenanfälligkeit unserer politischen Beziehungen zu den Rohölländern hat die Diskussion über die Sicherheit der Energieversorgung neue, aktuelle Bedeutung erlangt. Die Europäische Gemeinschaft deckt heute schon 60 Prozent ihres primären Energieverbrauchs durch Erdöleinfuhren aus einem großen Teil der Krisengebiete Afrikas und des Vorderen Orients. Man muß nicht gleich ein Anhänger von Autarkiebestrebungen sein, wenn man sich bemüht, dieses andauernde politische Risiko zu verkleinern und zumindest seinen eigenen Verhandlungsspielraum nicht schuldhaft zu verengen.

Noch ein anderer Gesichtspunkt. Unsere Ölversorgung liegt weitgehend in der Hand multinationaler Konzerne, die sich unserer Kontrolle noch völlig entziehen. Solange aber der Kohlepreis für sie der obere Richtwert ihres Marktverhaltens ist, solange sind wir dem Preisdiktat dieser Giganten nicht völlig schutzlos ausgeliefert.

Wem dies alles zu kleinkariert und nationalwirtschaftlich erscheint,'

Heinz Oskar Vetter zur Überführung der RAG in Gemeineigentum.

'Kolleginnen und Kollegen! Ihr werdet Euch ja mit den Anträgen zur Verstaatlichung der Ruhrkohle AG beschäftigen müssen. Ich will Euren Beratungen nicht vorgreifen, obwohl meine persönliche Auffassung dazu ja bekannt ist. Aber laßt mich auf drei Gesichtspunkte kurz hinweisen!

Erstens: Sozialisierung bedeutet Wechsel der Eigentümer. An die Stelle privater Aktionäre tritt der Staat, tritt die Gesellschaft. Die Interessen der Gesellschaft sind nicht auf Gewinn gerichtet, sondern auf die optimale, die bestmögliche Leistung. Die Gewinn- und Verlustrechnung sieht daher anders aus diejenige privater Geldgeber. Nicht die augenblickliche Rendite ist entscheidend, sondern der langfristige Beitrag der Kohle zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft insgesamt. Diese unterschiedliche Einstellung muß Konsequenzen haben, Konsequenzen in bezug auf die Bereitschaft, das Unternehmen mit Kapital auszustatten, Konsequenzen auch in bezug auf die Erhaltung von Kapazitäten.

Zweitens: Die Ruhrkohle wird unter dem Druck des Staates nicht 'rentabler' im Sinne des Marktes. Wohl aber werden die Entscheidungen des Staates wahrhaftiger; denn der Staat 'subventioniert' nicht mehr - wie es immer heißt, wenn er schwache Wirtschaftsbereiche stützt -, sondern er setzt Steuergelder ein für eine Gemeinschaftsaufgabe: öffentliche Gelder für eine öffentliche Aufgabe. Ich bin überzeugt: dies wird die Öffentlichkeit honorieren, und dies wird soziale Gewerkschaftspolitik wesentlich erleichtern.

Drittens - Heinz Kühn hat es schon erwähnt -, Kollegen, laßt uns endlich aufhören, nur die Verluste zu sozialisieren! Eine Nur-Kohlenpolitik wird nach meiner Erfahrung nichts ändern. Ich möchte wiederholen, was ich am 8.April in der Westfalenhalle gesagt habe: Diese Energiekrise aus Planlosigkeit und Profit wird erst dann überwunden sein, wenn die gesamte Energieproduktion - Öl, Gas, Wasser, Atom und Kohle - in der Bundesrepublik, ja in Europa, in die Hände des Staates, der Gesellschaft, zurückgeführt wird. (Beifall).'

Antrag Nr.12 ... (s.o.,d.Vf.)

Antrag Nr.13 ... (s.o.,d.Vf.)

Aus dem Diskussionsbeitrag Martin Grohnke, Bezirk Ruhr-West. Zu Adolf Schmidt gewandt, der davon sprach, daß der Bergbau von politischen Entscheidungen abhängig sei, sagte Kollege Grohnke:

'Du hast recht. Ich vermisse nur eines: Du hast sehr wenig oder fast nichts über die Führung der Ruhrkohle AG gesagt, über die Wirtschaftlichkeit, über das eklatante Versagen der RAG-Bosse, über die Alt- und Muttergesellschaften der Großaktionäre, deren Verhalten nach meiner Meinung zu der heutigen Misere geführt hat. Denn trotz der neuen Krisenzeiten fließen immer noch Gewinne in die Taschen der Großaktionäre, der Stahlkonzerne, die ja bekanntlich die Aktienmehrheit in der RAG haben, während die Allgemeinheit Milliardenverluste an Steuergeldern tragen muß; die durch die privatkapitalistische Grünung der RAG vorprogrammiert waren. Die Bürgschaft, die im Herbst 1971 961 Millionen DM betrug, ist aufgebraucht. Neue 2,4 Milliarden DM sollen bis 1975 vom Staat investiert oder subventioniert werden, da sonst die RAG bekanntlich Mitte dieses Jahres zahlungsunfähig geworden wäre. Immer neue Bittgänge zur Regierung usw. usw. Die früheren Zecheneigentümer und heutigen RAG-Aktionäre brachten die lukrativsten Zweige ihres Bergbauvermögens nicht gegen Aktien, sondern gegen Darlehensforderungen ein.

So umgingen sie das nach dem Aktiengesetz festgelegte Risiko des haftenden Kapitals. Stattdessen erwarben sie mit sechs Prozent festverzinsliche Einbringungsforderungen. 1969 und 1970 wurden 852 Millionen DM an Einbringungsforderungen und übernommenen Altschulden gezahlt. Dazu kamen, wie der Kollege Schmidt einmal sagte, 500 Millionen DM Kreditzinsen. Das waren immerhin 1,85 Milliarden DM.

Weiterhin: das Geschäft mit den Halden, die ja ebenfalls nicht in die RAG eingebracht worden sind. 1966 hatten wir 17,9 Millionen t, die bis November 1970 bis auf 330 t verkauft worden sind. Dieses Geld ist nicht der RAG zu gute gekommen, sondern floß ebenfalls in die Taschen der Altgesellschaften.

Ich möchte sagen, warum ich hier diese Ausführungen gemacht habe. Es wird endlich Zeit, daß der Antrag 12 - Überführung in Gemeineigentum - realisiert wird. Dieser Antrag hat bald schon antiquarischen Wert. Er besteht so lange wie unsere Gewerkschaft, und in der letzten Zeit hat ihn schon fast keiner mehr ernst genommen. Heute ist der Zeitpunkt gekommen, daß dieses Anliegen seitens unseres Hauptvorstandes endlich einmal wieder in den Griff genommen und realisiert wird. Der Kollege Lepiarczyk hat hier gerade die Zauberflöte angeführt. Er hat mich darauf auch gestern schon angesprochen. Ich habe ihm gesagt: Ja, Du hast den tieferen Sinn nicht verstanden. Das ist extra gemacht worden. Die Ruhrkohle zauberte, und bald bist Du flöten. (Heiterkeit.) Das hat er nicht verstanden. Kollegen, so weit kommen wir, wenn diese Forderung des Antrags 12 - Überführung in Gemeineigentum - nicht endlich realisiert wird. (Beifall.)

WERNER WEBER (Bezirk Ruhr-Ost): Werte Gäste! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Antrag 12 und damit zwangsläufig auch zu Antrag 13 Stellung nehmen. Ich meine, eine persönliche Verpflichtung dazu zu haben, weil ich bisher auf jedem Kongreß zu dieser Frage meine Meinung geäußert habe und ich nicht den Eindruck erwecken möchte, Adolf, daß ich diese Meinung inzwischen geändert hätte. Ich unterstelle, daß ihr es von vornherein nicht so angenommen habt. Aber trotzdem, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sollten wir uns zu dieser sehr wichtigen Frage doch auch etwas mehr äußern.

Ich sagte schon gestern in einem persönlichen Gespräch, daß es sehr schwer sein wird, neue Argumente für die, wie es im Volksmund heißt, Sozialisierung der Ruhrkohle AG zu bringen. Ich bin der Meinung, daß der Kollege Schmidt durchaus recht hatte, als er sagte: Wir werden die Überführung der Ruhrkohle AG in Gemeineigentum nicht damit erreichen, daß wir mit der Satzung unterm Arm dreimal ums Bundeshaus herumgehen. Aber ich meine, wir unterstreichen mit unserer Stellungnahme, wenn wir sie untermauern und wiederholen, heute, daß es uns ein Herzensbedürfnis ist, diese so sehr wichtige Ruhrkohle und Ruhrindustrie in Gemeineigentum zu überführen. Es sind leidenschaftliche Diskussionen darum geführt worden. Ich meine - um Adolf auch wieder recht zu geben -: Wir kommen der ganzen Sozialisierung, die wir im großen und ganzen vielleicht anstreben, nicht dadurch näher, daß wir allein bei der Ruhrkohle anfangen. Es wäre, wie er zu Recht sagte, vielleicht auch sinnvoll und zweckmäßig, bei den Großbanken und Großkaufhäusern anzufangen. Aber irgendwo muß ja einmal begonnen werden. Ich meine, für uns Bergleute muß es naheliegen, daß das bei der Kohle sein muß. Wenn wir den Gesetzgeber auch nicht von heute auf morgen dazu bringen können, so dürfen wir doch registrieren, daß die Öffentlichkeit weiß, wie es um uns bestellt ist, und daß wir mit Argusaugen beobachten, wie die Entwicklung vor sich geht. Wenn wir einmal in unsere gewerkschaftliche Geschichte zurückblicken, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann werden wir feststellen, daß die Forderungen, die um die Jahrhundertwende aufgestellt wurden - sei es der Achtstundentag oder der Anspruch auf Urlaub -, auch nicht von heute auf morgen oder in der nächsten Legislaturperiode verwirklicht wurden, daß diese sogenannten utopischen Vorstellungen nur im Laufe von Jahren und Jahrzehnten verwirklicht werden können.

Deshalb meine ich, wir sollten hier eine klare Aussage machen. Mein Vorredner deutete an, daß es im augenblicklichen Zeitraum - so habe ich ihn verstanden - rechtens wäre, die im Bundestag befindlichen Parteien und die, die sich vielleicht darum bemühen, mittels eines Gesetzesvorschlags unserer Organisation oder des Hauptvorstands - anders geht es ja nicht - dazu zu bringen, sich zu äußern, wie sie darüber denken.

Es war vielleicht ein Zufall, daß mir gestern abend im Hotel, als ich in einigen alten Zeitungen herumblätterte, ein interessanter Artikel in die Hand fiel. Was da steht, Adolf, möchte ich hier einmal an den Mann bringen. Es ist der 'Blick durch die Wirtschaft' der FAZ. Dort ist etwas Interessantes geschrieben, was mit Sicherheit meine Ausführungen hier untermauert. Wir sprechen immer von den großen Verlusten der Ruhrkohle. Aber wie diese Verluste in Gewinne der Aktionäre umgemünzt werden, kommt in dieser Zeitung Ausgabe 217 vom 19.September 1972 sehr gut zum Ausdruck. Der Artikel heißt:
'Wir lehnen es ab, daß Sie uns den Schwarzen Peter hier zuschieben.' Darin wird von der Hauptversammlung der Rheinstahl AG berichtet. Ich bitte, da einmal sorgfältig zuzuhören. Auf die Frage an den Vorstand der Rheinstahl AG, welchen Preis bei der Ausgliederung des Bergbaus die Rheinstahl AG erzielt hat, wurde geantwortet:

Wir, die Rheinstahl AG, mußten 29 Millionen DM für unsere Beteiligung an die Ruhrkohle einzahlen. - Und jetzt kommt die nächste Frage - sie wurde übrigens von einem Herrn Nold gestellt; das ist ein Interessenvertreter der Kleinaktionäre -: Welche Beiträge sind Rheinstahl aus der Abtretung der langfristigen Forderung an die Ruhrkohle zugeflossen? Das ist also die Gegenfrage, was wiederum herausgekommen ist. Und dann kommt die Antwort des Vorstandes: Insgesamt erhielten wir durch die Mobilisierung der beiden Forderungen im Jahre 1971 einen Zufluß von 98,8 Millionen DM.

Ich meine, das sind sehr eindrucksvolle Zahlen. Solange diese Aktiengesellschaften und insbesondere natürlich die Aktionäre der Altgesellschaften die Ruhrkohle als zu melkende Kuh betrachten, müßte von uns die Forderung um so deutlicher in den Raum gestellt werden, die Grundstoffindustrie Kohle und - ich sage das für diejenigen, die später einmal auf anderen Kongressen diese Frage stellen - und die anderen Industriezweige in Gemeineigentum zu übernehmen. Ich möchte diese Forderung mit meinem Diskussionsbeitrag noch einmal untermauern. Wenn wir dem folgen, wird mit Sicherheit auch wieder zu Recht über einem Kongreß unserer Gewerkschaft stehen - wie seinerzeit in Kassel (vgl. S13**.19**,d.Vf.) -: Was des Volkes Hände schaffen, soll des Volkes sein. - Ich danke recht schön. (Beifall.)'

Auszüge aus dem Diskussionsbeitrag des Kollegen Peter Heinrich

'HEINRICH PETER (Bezirk Ruhr-Nord): Werte Gäste! Liebe Kollegen! Schon zu Beginn unserer Konferenz bei der Eröffnung spielte die Situation der Ruhrkohle eine besondere Rolle. Da war es der Kollege Vetter als Vorsitzender des deutschen Gewerkschaftsbundes, der als einziger das Kind beim Namen nannte: die Überführung der RAG und der Energieträger in Gemeineigentum.

Leider ist eine klare und eindeutige Stellung in dem Geschäftsbericht nicht so zustande gekommen, wie viele von uns es sich erwünscht haben. Diese Forderung ist ja nicht neu. Sie ist sowohl in der ersten Verfassung von Nordrhein-Westfalen verankert - die Bestimmung wurde nur von der damaligen Besatzungsmacht außer Kraft gesetzt - als auch in unserer Satzung festgelegt. Bei den Anträgen 12 und 13 werden wir dazu noch Stellung nehmen.

Vorweg muß dazu festgestellt werden, daß sich viele Kollegen gerade über dieses Problem Gedanken gemacht haben, sonst wären die Anträge nicht von so vielen Kollegen mitgestellt worden.

Inspiriert durch den damaligen Minister Schiller und seinen Staatssekretär Arndt sowie durch einige Kollegen unseres Hauptvorstandes, haben wir uns vielleicht zu große Hoffnungen von der RAG gemacht und geglaubt, es werde eine Gesundung und einen Fortschritt geben. Ohne die uns allen bekannten Einzelheiten zu erwähnen, kann man sagen, daß die Mißwirtschaft auf dem gesamten Energiesektor weitergeht und weitergehen wird. Die RAG hat sich ja wie jeder andere Großkonzern am Gewinnstreben orientiert. Ihre ganze Struktur ist meiner Ansicht nach eine Fehlkonstruktion, die die Lasten auf die Bergarbeiter und die Steuerzahler abwälzt und es auch in der Zukunft so tun wird, wenn ihr nicht Halt geboten wird. Ich glaube, daß wir hier das Recht haben, eine tragbare Änderung zu verlangen. Das Recht haben wir, zumal da es ja Gelder der öffentlichen Hand, also unsere Gelder sind, die da in die Taschen einiger weniger fließen. Im Jahre 1971 zahlte die Bundesregierung laut Etat 342 Millionen DM an die RAG; aber nur 20 Millionen DM erhielten die Bergarbeiter als sogenannte Hilfe. In diesem Jahr steht wieder die gleiche Summe im Etat. Dazu kommen noch die Gelder, die das Land Nordrhein-Westfalen und die Montanunion hereinbuttern. Man kann also mit ruhigem Gewissen sagen, daß die RAG schon von öffentlichen Geldern aufgekauft worden ist.

Es wäre interessant, hier einmal genaue Zahlen zu bekommen. Unsere Fachleute müßten ja genau feststellen können, ob es stimmt, daß die Ruhrkohle Aktiengesellschaft in den ersten beiden Jahren ihres Bestehens bereits 1 850 Millionen DM an Zinsen und Tilgungen an die Altgesellschaften und Banken abgeführt hat. Diese Summen sind in die Banken und die Tresore der Gesellschaften geflossen. Und wie es aussieht, versucht man, dieses Spiel so weiter zu treiben.

Wenn man davon ausgeht, daß die RAG in den ersten drei Jahren einen Gewinn von annähernd 2,5 Milliarden DM erwirtschaftet hat und daß das Grundkapital 534,5 Millionen DM beträgt, kann man hier von einem Profit sprechen, der sich sehen lassen kann. Was bei der RAG als Verlust erscheint, ist bei den Altgesellschaften und den Banken ein Gewinn.

Wir als IG Bergbau und Energie sollten aber nicht nur davon reden, daß eine Grundlage für die Energieversorgung geschaffen werden soll, in die nicht nur Kohle, sondern die gesamte Energieversorgung einbegriffen sein muß. Wir sollten nicht nur weitere Sonntagsreden, die schön klingen, halten. Dadurch machen wir uns unglaubwürdig. Was ich vermisse, sind eine klare Vorstellung und ein Gesetzentwurf.

Aus unserer Organisation kandidieren die verschiedensten Kollegen bei den verschiedensten Parteien zum Bundestag, und wie man die Sache heute bereits sieht, werden einige davon ja im Bundestag vertreten sein. Es wäre doch die Gelegenheit gegeben, den Parteien diesen Gesetzentwurf so, wie der DGB das gemacht hat, als einen Prüfstein vorzulegen. In diesem 'Prüfstein' des DGB heißt es ja zur Wirtschaftspolitik klipp und klar - ich meine das Sonderheft der 'Quelle', herausgegeben in diesem Monat -:

'Schlüsselindustrien und marktbeherrschende Unternehmen sind der öffentlichen Kontrolle zu unterwerfen und in Gemeineigentum zu überführen.''

Auszüge aus dem Diskussionsbeitrag von Helmut Marmulla.

'Man sollte gleich mit der Frage der Mitbestimmung anfangen. Es wird uns sehr oft unterstellt, daß wir mit der Bildung der Ruhrkohle AG die Mitbestimmung ausweiten wollten. Ich glaube, wir können nach den Jahren, in denen wir mit dieser Ruhrkohle AG leben mußten, feststellen, daß eine solche Ausweitung absolut nicht erfolgt ist. Abgesehen von den naturgemäß vorhandenen menschlichen Schwächen, die sich im Bereich der PS-Direktoren gezeigt haben, ist diese Stelle - und um diese ging es ja bei der gesamten Ausweitung - aufgrund der abgeschlossenen Verträge nicht geeignet, den Geist von Clausthal-Zellerfeld oder den Geist der Aachener Kameraden Bergassessoren zu ändern. Die Kollegen PS-Direktoren sin dermaßen an die Kette gelegt, daß sie die Hoffnungen nicht erfüllen konnten, die wir in sie gesetzt hatten.

Zweitens: Die Organisationsform der Ruhrkohle AG ist derart schwerfällig - bei einer Vielzahl von Stabstellen nach dem Parkinsonschen Prinzip -, daß sie sich auf den Gesamtablauf absolut lähmend auswirkt. Auch das sollten wir klar und deutlich sehen. Wenn man heute irgend etwas haben will, muß man Formulare, Formulare und nochmals Formulare ausfüllen.

Drittens: Bis jetzt hat der Vorstand der Ruhrkohle AG von sich aus kein eindeutiges Konzept erkennen lassen, wie er mit der Gesamtsituation fertig werden will. In der Vergangenheit sind in Aufsichtsratssitzungen große Programme für Zusammenlegungen und positive Rationalisierungsmaßnahmen verkündet worden. Heute müssen wir feststellen, daß die betreffenden Kameraden, nachdem jetzt eine erneute Änderung - ich weiß nicht, die wievielte - eingetreten ist, wiederum dabei sind, neue Untersuchungen durchzuführen, daß sie also in der zweiten Generation, wie man so sagt, dabei sind, in unserem Bereich dieses Konzept, das sie eingangs als Fortschritt bezeichnet haben, ad acta zu legen.

Ich darf nun noch auf den Antrag Bezug nehmen, die Ruhrkohle AG in Gemeineigentum zu überführen. Wir sollten diese Frage stärker in den Vordergrund rücken. Nach meiner Überzeugung muß auch der Preis genannt werden. Es geht nicht an, daß die jetzigen Eigentümer bei einer Überführung auch noch Geld verdienen. Man sollte vielmehr ganz klar zum Ausdruck bringen, daß die bisherigen Subventionen dann angerechnet werden müssen. Kurzfristig muß aber geprüft werden, ob alle Herren des Vorstandes der Ruhrkohl AG überhaupt tragbar sind. Nach meiner Überzeugung haben nicht alle alles getan, um den Stand des Unternehmens zu verbessern, wie es durchaus der Fall sein könnte, wenn man mit mehr Leidenschaft um den Bestand des Unternehmens ringen würde. Ich habe jedenfalls den Eindruck, daß einige der Herren aus dem Zeitalter des Verwaltens nicht herausgekommen sind, eines sehr, sehr teuren Verwaltens, wie wir alle wissen. Was wir brauchen, sind aber keine Verwalter; was wir brauchen, sind Gestalter. - Ich danke. (Beifall.)'

'WERNER FRÖSE (Bezirk Niederrhein/Moers): Werte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ich zum Kernstück unserer Gewerkschaftspolitik, der Lohn- und Tarifpolitik, äußern.

Bekanntlich hat der letzte Gewerkschaftstag in Oberhausen dieses Thema bis zu unserem Kongreß in Hannover vertagt. Jetzt ist es unsere Aufgabe, Bilanz zu ziehen.

Bilanz ziehen heißt: Geräuschlose Lohnrunden wie die von 1971 (BETR,d.Vf.) ohne Einbeziehung der Mitgliedschaft sind sowohl in der Art ihrer Durchführung als auch bezüglich des Erreichten einer Gewerkschaft wie der unsrigen nicht würdig. Letztlich ist eine Lohnverhandlung nur dann erfolgreich, wenn hinter dem Verhandlungstisch nicht nur das Wissen um eine kampfbereite Bergarbeiterschaft steht, sondern die Verhandlungskommission auch bereit ist, die Kraft der Organisation voll einzusetzen. Das war ja wohl nicht der Fall. Es erfolgte daher ja auch berechtigte Kritik.

Die neue Lohnordnung schaffte den Betriebsräten eine Menge Ärger und tut es noch heute. Vieles muß noch ausgebügelt werden.

Für 1972 wurde in Oberhausen von Delegierten eine ausreichende Lohnerhöhung gefordert. Was auch aus der letzten Lohnerhöhung wird, sehen wir alle angesichts allseitiger Kostensteigerungen. Hinzu kommt, daß es in den Betrieben bei der Weitergabe von Lohnerhöhungen zu Schwierigkeiten gekommen ist.

Hier auf diesem Kongreß dürfen Stellungnahmen und Diskussionen zur sogenannten konzertierten Aktion nicht ausbleiben. Meiner Meinung nach  waren die während der Schiller-Ära verordneten Orientierungsdaten ein Instrument zur Disziplinierung der Gewerkschaften und engten auch die Lohnpolitik der IGBE ein. Im Unternehmerlager war man darüber befriedigt. Es besteht die Absicht, die konzertierte Aktion demnächst noch perfekter zu praktizieren. Wir sollten dafür sorgen, daß mit dem 'Konzert' Schluß gemacht wird.

Kolleginnen und Kollegen, zur Bilanz gehört: Wir hinken mit unserem Lohn weiterhin hinter anderen Berufszweigen her. Daran ändert auch die erfolgte Lohnskala-Kosmetik nichts. Ich meine damit den bei der Tarifrunde 1972 vorgenommenen Einbau der Sozialzulagen in den Tariflohn. Wie steht es denn mit den Siebenstundenschicht, nachdem bereits vor Jahren Walter Arendt die Sechsstundenschicht forderte? Gegenüber anderen Berufszweigen betrug die Arbeitszeit der Bergarbeiter in früheren Zeiten nur 80 Prozent. Heute müßten wir demnach die 32-Stunden-Woche haben. Wie ist das mit dem 13.Monatslohn? Wie hoch ist der diesjährige Stufenbetrag zur Erreichung des gesteckten Ziels? Statt dessen werden uns als Weihnachtsüberraschung Mieterhöhungsbescheide ins Haus flattern. Der Begriff 'Mietgeld' wurde beim letzten Tarifabschluß gestrichen.

Das erweckt bei unseren Mitgliedern nicht nur den Eindruck, als wolle sich die Organisation aus der Verantwortung stehlen, sondern es gibt bereits nicht wenige Stimmen, die uns, wie ich meine, mit Berechtigung vorwerfen, mit der Einbeziehung des Mietgeldes in den Tarifvertrag habe sich die Organisation aus der Verantwortung gestohlen. Die Antragsdebatte um diese Frage wird zeigen, wie wir als verantwortliche Delegierte zu diesem Problem unsere Meinung erarbeiten werden.

Hier besteht auch ein Widerspruch zum Europäischen Bergarbeiterstatut, welches laut Beschlußfassung Richtlinie unserer Tarifpolitik sein soll. Praktisch werden hier doch Kongreßbeschlüsse nicht beachtet. Ich meine, Beschlüsse sollten weder verwässert noch aufgegeben werden.

Kolleginnen und Kollegen! In den Betrieben fehlen leistungsfähige jüngere Arbeitskräfte. Die Belegschaftssituation wird immer miserabler. Daran haben Stillegungen auch nichts geändert. Solange der Bergbau bei uns nur für ausländische Arbeitskräfte attraktiv ist, kann nicht von erfolgreicher Tätigkeit gesprochen werden.

Unsere Organisation hat einen ausgezeichneten Organisationsstand. Darum beneiden uns andere Gewerkschaften. Sorgen wir dafür, daß sie uns in Zukunft auch wegen unserer Erfolge beneiden! - Danke schön. (Beifall.)'

'Ludwig Hill (Bezirk Ruhr-Nordwest/Gelsenkirchen): Werte Gäste! Kolleginnen und Kollegen! Das Referat und den Rechenschaftsbericht unseres Hauptvorstandes haben wir zur Kenntnis genommen. Ich meine persönlich: Zum Jubel liegt kein Grund vor. Wir sind als Beauftragte und Sprecher unserer Kollegen in den Betrieben und Ortsgruppen zu diesem 10.Kongreß entsandt worden, um dem Wunsch und Willen unserer Kollegen Ausdruck zu geben und zum Tragen zu bringen. Jeder von uns hat von den Mitgliedern unserer Organisation bestimmte Aufträge mitbekommen. Wir sollten uns dieser Aufträge bewußt sein und nicht in feierlicher und momentaner Augenblicksstimmung vergessen, was unsere Kumpels von diesem Parlament der Bergarbeiter in der Bundesrepublik erwarten.

Schöne Worte - das hat die Vergangenheit bewiesen - ändern nichts. Sprüche, für unsere Kumpels würden die goldenen siebziger Jahre kommen, haben zu keiner Besserstellung unserer Kollegen geführt. Tatsache ist: In der Lohnskala  stehen wir nicht mehr in der Spitzengruppe, sondern fast am Ende. Auch die Lohnbewegung 1971/1972 hat in dieser Beziehung keine Änderungen erfahren.

Es müßte meiner Meinung nach auf diesem Kongreß eindeutig festgestellt werden, daß unsere IG Bergbau und Energie und die Ruhrkohl AG zwei verschiedene Dinge sind; wir sind nicht mit der Ruhrkohle verwandt. Aus diesem Grunde müßten unsere berechtigten Lohnforderungen an der schweren und gesundheitsschädigenden Arbeit und am allgemeinen Lohnniveau orientiert werden. Der Profit der Gesellschaft hat bei unseren Lohnforderungen keine Rolle zu spielen.

Sehr oft wurde in der Vergangenheit - und so auch gestern - das Lied vom braven Bergmann gesungen. Die Forderung nach Spitzenstellung für schwere und gefahrvolle Arbeit zum Wohle der Allgemeinheit wurde oft bestätigt. Die Spitzenstellung in der Lohnskala war leider immer nur eine Forderung; erreicht wurde sie bis heute nicht. Die vielen Anträge zur Verwirklichung des Europäischen Bergarbeiterstatuts, welche die Spitzenstellung in der Lohnskala fordern, und viele andere berechtigte Forderungen zur sozialen Sicherheit für alle Bergarbeiter sind Ausdruck der berechtigten Forderungen unserer Kollegen. Aber wir werden nur dann gerechte Löhne erreichen, wenn wir bereit sind, auch die Kampfkraft unserer Organisation, unserer IG Bergbau, einzusetzen.

Kolleginnen und Kollegen! In der vergangenen Woche wurde unserer Bevölkerung durch Fernsehen, Radio und Presse die Nachricht vermittelt, daß es eine Sozialreform gegeben hätte. Auch unser Kollege Nickels war des Lobes voll über diese sogenannte Sozialreform. Aber, Kollegen, gestattet mir eine bescheidene Frage: Was haben wir Bergleute davon? Unseren Bergleuten hat man seit 1968 eine Rentenkürzung aufgezwungen, die, richtiger gesagt, einem Rentenraub gleichkommt. Ich meine jenen Rentenraub, der mit der Abschmelzung des Steigerungssatzes von 2,5 auf 2 Prozent vornehm beschrieben ist.

Die Kürzung unserer Renten geht aber weiter und wird auch bei der neuen Rentenanpassung fortgesetzt. Die Anpassung im neuen Rentenjahr soll 9,5 Prozent betragen. Aber die Zeitschrift für Sozialversicherung - die meisten von Euch kennen sie -, der 'Kompaß' vom Mai dieses Jahres (vgl. Mai 1972,d.Vf.), hat festgestellt, daß die Anpassung für Knappschaftsrenten nicht 9,5, sondern nur rund 4,29 Prozent beträgt. Die Anpassung wird also für uns noch nicht einmal die Hälfte der Anpassung der Arbeiterrentenversicherung betragen. Ich habe mir hier einen Zahlenvergleich von Rentenanpassung und Steigerung der Lebenshaltungskosten besorgt; daraus ergibt sich folgendes: Im Jahre 1971 betrug die allgemeine Rentenanpassung 5,5 Prozent; die Anpassung bei Knappschaftsrenten betrug aber nur 0,91 Prozent, und das bei einer Steigerung der Lebenshaltungskosten von 5,1 Prozent. Im ersten Halbjahr 1972 sieht es nicht viel besser aus: 6,3 Prozent beträgt die allgemeine Rentenanpassung; für Knappschaftsrenten beträgt die Anpassung nur 1,47 Prozent, und das auch bei einer Steigerung der Lebenshaltungskosten von 5,4 Prozent.

Wie wirkt sich die mit großem Tamtam angekündigte Rentenanpassung von 9,5 Prozent für das Jahr 1973 auf die knappschaftlichen Renten aus? Statt 9,5 Prozent werden die Knappschaftsrenten nur um 4,29 Prozent steigen. Das heißt, in den drei genannten Jahren ist also die Anpassung der Renten für die Bergleute geringer als die Steigerung der Lebenshaltungskosten. Der Lebensstandard unserer Rentner hat sich also in diesem Jahr absolut verschlechtert. Das wird auch im kommenden Rentenjahr so weitergehen.

Wir haben gegenüber der allgemeinen Sozialversicherung ein Mehrfaches an Beiträgen für unsere Rente entrichtet. Unser Hauptvorstand hat noch am 13.Oktober 1967 eine Denkschrift herausgegeben, in der die Forderung erhoben wurde: 'Keine Demontage der Knappschaftsrenten.' Seit dem Jahre 1968/1969 wird aber diese Demontage betrieben. Trotz unserer Proteste wurde sie vom damaligen Arbeitsminister Katzer eingeleitet. Seine Abschmelzungsvorschläge sind unter der Drohung, auch alle Übertagebelegschaften aus dem Knappschaftsbereich herauszunehmen, angenommen worden. Die BU-Rente wollte Katzer bis auf 1,6 Prozent abschmelzen. Den Krankenkassenbeitrag wollte er auf 4 Prozent festgesetzt haben. Heute erklärt er sich sozusagen zum Anwalt der Rentner. Obwohl man diesen sich selbt zum Rentenanwalt erklärenden Katzer nur belächeln kann - gestern gab er uns ja wieder eine kleine Vorstellung -, bleibt es aber leider Tatsache, daß auch einige andere Abgeordnete, die Mitglieder irgendeiner DGB-Gewerkschaft sind, im Bundestag die Abschmelzung der Bergmannsrenten mit beschlossen haben.

Aber, Kolleginnen und Kollegen, wir haben auf diesen alten Steigerungssatz von 2,5 Prozent doch einen verbrieften Rechtsanspruch; denn wir zahlten jahrzehntelang, wie schon gesagt, weitaus höhere Beiträge für die knappschaftliche Rentenkasse. Wer heute noch den Standpunkt vertritt, daß die Bergmannsrenten zu hoch seien und man das nicht vertreten könne, der soll das auf diesem Kongreß offen zum Ausdruck bringen. Wenn die Arbeitsbedingungen im Bergbau die Gesundheit der Bergleute so stark zerstört haben, daß die Invalidität viel größer als in allen anderen Berufen ist, so hat doch hier die Solidaritätshaftung einzutreten, die sich für die Knappschaft mit der Übernahme ihres Defizits durch den Bund laut Gesetz ergibt. Das ist seit Jahrzehnten so.

Was die Bonner Parteien uns angetan haben, ist eine unverschämte Enteignung und Entrechtung unserer in jahrzehntelanger Arbeit und durch Beitragszahlung wohlerworbenen Rechte. Leider muß man auch feststellen, daß unser Kollege Walter Arendt bei seiner sogenannten neuen Rentenreform seine Kumpels, unsere Invaliden, völlig vergessen hat. Auch in seiner Rentenreform steht von der Wiederherstellung der alten Knappschaftsrenten kein Wort. Wenn jedoch die Krankenkassenbeiträge für Rentner als Unrecht zurückgenommen worden sind, so bin ich der Auffassung, muß das Unrecht bei der Abschmelzung des Steigerungssatzes der Bergmannsrenten auch rückgängig gemacht werden. Entsprechend der Forderung unseres Hauptvorstandes vom Oktober 1967: 'Keine Demontage der Knappschaftsrenten' muß es heute heißen: Wiederherstellung der alten Knappschaftsrente mit dem Steigerungssatz von 2,5 Prozent.

Kolleginnen und Kollegen! Es genügt nicht, bei der Abstimmung über unsere Anträge zu diesem Problem - Antrag 360 und Antrag 361 -, die von zirka 60 Ortsgruppen, von einer Bezirkskonferenz und einer Geschäftsstellenkonferenz gestellt wurden, nur die Hand zum Ja zu erheben. Wir müssen diese Anträge mit Leben erfüllen und unsere Abgeordneten und unseren Hauptvorstand zum aktiven Handeln verpflichten. Was wir heute für unsere Kollegen Rentner tun und durchsetzen, erreichen wir für morgen für uns selber. - Schönen Dank. (Beifall.)'"

Dokumentiert werden folgende Anträge:"
179 2.Frauentag; Ortsgruppen Hüls II; Dülmen; Drewer II; Hüls I; Herten II; Disteln; Eickel 3.

ANTRAG:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird gebeten, sich dafür einzusetzen, daß das Wohnungs- und Kindergeld in den Grundlohn eingebaut wird.

BEGRÜNDUNG:

Die sogenannten Sozialzulagen werden keineswegs dem Anspruch gerecht, den sie dem Namen nach erfüllen sollen. Diese Beträge sind auch kein Äquivalent für die Wohnungsmiete oder für die Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehepartner und de ... (hier bricht das Faksimile ab,d.Vf.)

181 Ortsgruppen Westerfilde-Bodelschwingh, Huckarde-Rahm

ANTRAG:

Der 10.Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Hauptvorstand wird beauftragt, Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, das tarifliche Wohnungsgeld den gestiegenen Mieten anzupassen. In Zukunft sollte das tarifliche Wohnungsgeld kontinuierlich den Lohnbewegungen angepaßt werden. Das Wohnungsgeld müßte 10% des höchsten Gedingerichtsatzes betragen.

BEGRÜNDUNG:

Als das Wohnungsgeld erstmalig eingeführt wurde, betrug es 2 DM je Schicht, und es ist in dieser Höhe stehengeblieben, obwohl sich seitdem die Mieten um mehr als verdoppelt haben. Wir halten eine erhebliche Anhebung des Wohnungsgeldes für dringend erforderlich.'"

Dokumentiert wird auch der Antrag 183 (s.o.) und ausgeführt:"
Um diese Anträge gab es auf dem Kongreß eine lebhafte Diskussion. Wir haben zwei Diskussionsbeiträge herausgegriffen.

'LUDWIG HILL (Bezirk Ruhr-Nordwest/Gelsenkirchen): Verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag 179, der hier zur Debatte steht, hat nach Auffassung der Annahmeberatungskommission generelle Bedeutung und wird zur Annahme empfohlen. Worin besteht eigentlich diese generelle Bedeutung? Doch wohl nur in der Tatsache, daß dieser Kongreß nachträglich den Vorgang bestätigen soll, daß beim letzten Tarifabschluß die Sozialzulagen in den Tariflohn eingebaut wurden.

Diese Maßnahme ist aber, wie wir alle wissen, ser umstritten. Die Kollegen, die den Einbau des Wohnungsgeldes in den Tariflohn gefordert haben, wollten damit erreichen, daß die seit Jahren festliegende 2-DM-Grenze endlich überschritten und das Wohnungsgeld dynamisiert wird. Tatsächlich aber ist durch den Einbau des Wohnungsgeldes in den Tariflohn praktisch das Wohnungsgeld als selbständige Sozialleistung aus unserem Tarifgefüge verschwunden. In spätestens einem Jahr wid kein Mensch mehr, wenn es um den Lohn geht, davon sprechen, daß darin auch das Wohnungsgeld enthalten ist.

Deshalb halte ich es für richtiger, nicht den Antrag 179, sondern den von mehr als 150 Ortsgruppen eingereichten Antrag 183 zu beschließen. Das würde natürlich bedeuten, daß das Wohnungsgeld wieder eingeführt werden muß. Das liegt auch in der Logik des bereits beschlossenen Antrags100, in dem die Verwirklichung der Ziele des Europäischen Bergarbeiterstatuts festgelegt ist. Angesichts der angekündigten Mieterhöhung kommt der Wiedereinführung des tariflichen Wohnungsgeldes erhöhte Bedeutung zu.

Bei der Behandlung des Antrags 298, der sich mit der fünfjährigen Mietgeldbindung beschäftigt, werden wir uns noch mit dem Problem der gleichen Behandlung aller Bergarbeiter in der Wohnungsfrage beschäftigen müssen. Ich meine, Gleichbehandlung darf nicht Abbau von Leistungen, sondern muß Einführung gleicher Leistungen für alle bedeuten, deren Höhe sich aus der jeweiligen Entwicklung ergeben muß. Auch von dieser Seite her ist die Wiedereinführung des tariflichen Wohnungsgeldes notwendig. Über die erforderliche Höhe eines Wohnungsgeldes haben die Antragsteller des Antrags 181 eine treffende Aussage, indem sie folgendes fordern:

'Das Wohnungsgeld müßte 10 Prozent des höchsten Gedingerichtsatzes betragen.'

Kolleginnen und Kollegen, ich bitte euch deshalb, den Antrag 179 abzulehnen und statt dessen den Anträgen 181 und 183 eure Zustimmung zu geben. (Beifall.)'

'ERICH STEINER (Bezirk Ruhr-Nordost/Hamm): Verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Mein Vorredner hat bereits zum Antrag 179 Stellung bezogen. Auch ich bin hier in die Bütt gegangen, um diesen Antrag zur Ablehnung zu empfehlen, und zwar entgegen dem Vorschlag der Antragsberatungskommission. Ich möchte das fast mit den gleichen Worten wie mein Vorredner begründen. Es geht einfach nicht, daß man die Wünsche von fast 150 Ortsgruppen mit zigtausend Mitgliedern nicht berücksichtigt und die Antragsberatungskommission sieben Ortsgruppen und dem Frauentag Konzessionen macht. Ich glaube, zu dieser entscheidenden Frage hat gestern schon der Kollege Helmut Gelhorn das Notwendige gesagt. Auch wir haben auf Delegiertenkonferenzen in den Bezirken, den Ortsgruppen und auf unseren Mitgliederversammlungen eingehend über die Sozialzulagen, die in den letzten Tarifverhandlungen in die Lohnordnung eingebaut worden sind, diskutiert, und zwar erregt diskutiert. Überall ist der Wunsch zum Ausdruck gebracht worden, daß diese Regelung revidiert wird.

Ich kann daher nur alle Kolleginnen und Kollegen bitten, den Antrag 179 nicht anzunehmen und stattdessen den Antrag 183, der von über 150 Ortsgruppen eingebracht worden ist, die Zustimmung zu geben. (Beifall.)'

Diskussionsbeitrag des Kollegen Werner Weber zum Geschäftsbericht, in dem er die Forderung erhob: 'Schluß mit der Bombardierung Vietnams'

WERNER WEBER (Bezirk Ruhr-Ost/Dortmund): Werte Gäste! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich in meinem Diskussionsbeitrag auf den Geschäftsbericht eingehe und mich primär mit einigen Bemerkungen zum Referat des Kollegen Adolf Schmidt auseinandersetze, möchte ich bitten, daß es mir gestattet sein möge, dem auch einige Gedankengänge meinerseits hinzuzufügen.

Zum Aufhänger meines Diskussionsbeitrags möchte ich einige Worte von Adolf machen. Er hat in der letzten Ausgabe der 'Einheit' (vgl. 15.9.1972,d.Vf.) meines Erachtens treffend gesagt: 'Die große Bedeutung, die einem solchen Kongreß zukommt, liegt in der Diskussion der Delegierten, um Vergangenes, Gegenwärtiges und Zukünftiges.' Es ist meines Erachtens zu begrüßen, daß unser Vorsitzender Adolf Schmidt schon vor dem Kongreß in einem DPA-Interview erklärt hat, die Enrgiepolitik werde im umfänglichen Sinne des Wortes im Mittelpunkt unserer Beschlüsse stehen.

Er sagte in dem Rechenschafts- bzw. Geschäftsbericht dazu auch ausführlich: Wenn wir aber Energiepolitik wirklich im umfänglichen Sinne des Wortes beraten wollen, dann müssen wir alle politischen Aspekte, die Einfluß auf unseren Organisationsbereich, vor allem auf die Situation der Steinkohle haben, diskutieren.

In diesem Bericht scheint mir zum Beispiel die direkte Wirkung der internationalen Politik auf die Lage der Ruhrkohle AG und damit des größten Teils unserer aktiven Belegschaft zu kurz gekommen zu sein. Es genügt meines Erachtens nicht,sich nur allgemein für eine internationale Solidarität mit den seinerzeit im englischen (britischen,d.Vf.) Bergbau streikenden Bergarbeitern auszusprechen, sondern ich meine, man müßte konkret einiges ansprechen, was zur Stunde ansteht. Ganz gezielt meine ich den zur Zeit noch barbarischen Krieg der USA gegen die Völker Indochinas. Es ist, wie ich meine, eine erklärte Absicht der amerikanischen Militärs, hier eine Provokation zu starten und Nodvietnam in die Steinzeit zurückzubombardieren. (Zuruf: Zum Geschäftsbericht). - Genau das habe ich erwartet, daß der eine oder andere fragen wird: Was hat das mit unserer Energiepolitik zu tun? Das habe ich erwartet, und ich danke für diesen Zwischenruf.

Was nämlich am vergangenen Freitag (vgl. 15.9.1972,d.Vf.) der Bundeswirtschafts- und -finanzminister Schmidt im Bundestag - mit natürlich hohem Niveau - über die Finanzlage in Europa erklärte, als die Opposition von der inflationären Tendenz in der Bundesrepublik sprach, kann ich nur mit weniger guten Formulierungen für den Bergbau der Bundesrepublik wie folgt zusammenfassen.

Jeder weiß, daß der Vietnam-Krieg der USA Milliarden Dollars fordert und letzten Endes für die Dollarkrise und für die Krise des gesamten Weltwährungssystems verantwortlich ist. Durch die Dollarkrise wurde die Deutsche Mark zweimal kurz hintereinander zur Aufwertung gezwungen. Minister Schmidt sagte das viel, viel deutlicher. Wer annimmt, es bestünden keine Zusammenhänge, und sich dafür interessiert, dem empfehle ich, das einmal nachzulesen. (Beifall eines einzelnen Delegierten).

Mit anderen Worten: Wir müßten einen Teil der Schulden, mit denen die USA den Vietnam-Krieg finanzieren, übernehmen. Mit der Dollarabwertung sanken aber auch die sogenannten Wettbewerbspreise, zu denen die Ruhrkohle AG nach dem Hüttenvertrag gezwungen ist, Kokskohle an die Stahlindustrie zu liefern, ganz zu schweigen von den Exportpreisen. Allein dadurch entstanden bei der RAG Verluste in der Größenordnung von einigen hundert Millionen Mark.

Der SPD-Pressedienst schrieb in diesem Zusammenhang: Man überläßt es dem Bund - das ist wörtlich - und dem Land Nordrhein-Westfalen, Milliardenbeiträge für die Sanierung des Steinkohlenbergbaus an der Ruhr aufzubringen.

Wir sollten aber auch der guten Tradition der Arbeiterbewegung folgen. Wir sollten von diesem Kongreß aus unserer Pflicht zur internationalen Solidarität nachkommen. Wir sollten wie die schwedische sozialdemokratische Regierung uns dem weltweiten Protest gegen den schmutzigen amerikanischen Krieg in Vietnam anschließen und fordern: Schluß mit der Bombardierung Vietnams!

Ich glaube, unsere Kollegen der IG Chemie (CPK - vgl. 15.9.1972,d.Vf.) waren in Dortmund letzte Woche sehr gut beraten, als sie eine solche Entschließung annahmen."

Berichtet wird auch in:
- NRW durch den DKP-Bezirksvorstand Ruhr-Westfalen (IGBE-Bereich - vgl. 12.9.1972) und in Dortmund durch die DKP bei Hansa (vgl. Okt. 1972).
=Einheit Nr.24, 10, 15 und 19,Bochum 15.12.1971, 15.5.1972, 1.8.1972 bzw. 1.10.1972,S.1, S.3, S.4 und 6ff bzw. S.1ff;
DKP Betriebsgruppe Hansa:Informationen Kommunisten wieder in den Bundestag!!!,Dortmund o.J. (1972),S.*;
DKP-Bezirksvorstand Ruhr-Westfalen:Liebe Genossen!,Essen 12.9.1972,S.1;
N.N. (DKP):Vorabdruck eines Artikels in Nachrichten zur Lohnbewegung im Bergbau,o.O. o.J. (1972),S.4;
N.N. (DKP):Der 10. IGBE-Kongreß in Hannover, 24./28.8.1972,o.O. o.J. (1972), S.1ff


Oktober 1972: 
Die DKP Betriebsgruppe der Zeche Hansa Dortmund gibt vermutlich im Oktober ihre 'Informationen' (vgl. 26.4.1972, 1.11.1972) zu den Bundestagswahlen (BTW - vgl. 19.11.1972) heraus, in denen es u.a. heißt:"
GEWERKSCHAFTS-FORDERUNGEN

Bergarbeiter sollen nach 20jähriger Zugehörigkeit nicht mehr kündbar sein. Die Viertagewoche soll angepeilt werden.

Der Bergbau und die Energiewirtschaft sollen in Gemeineigentum überführt werden.

Arbeitszeitverkürzung soll es bei vollem Lohnausgleich geben. So sagten es die Delegierten des Gewerkschaftstages des IG Bergbau und Energie (IGBE - vgl. 24.9.1972,d.Vf.).

MIT WEM SOLLEN DIESE FORDERUNGEN DENN ERREICHT WERDEN?

Mit der CDU/CSU, der Partei der großen Konzerne?

Mit der FDP, die - wie kann es anders sein - Unternehmerpartei ist?

Mit der SPD, die die bestehende Ordnung als heilige Kuh betrachtet und aus- wie nachdrücklich auf die Änderung der Eigentumsstruktur verzichtet?

OHNE KOMMUNISTEN IM BUNDESTAG WERDEN DIESE FORDERUNGEN DER BERGARBEITER NICHT EINMAL ZUR SPRACHE KOMMEN!"
=DKP Betriebsgruppe Hansa:Informationen Kommunisten wieder in den Bundestag!!!,Dortmund o.J. (1972)

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