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Der außerordentliche Gewerkschaftskongreß der IGBE 1971 in Oberhausen

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Jürgen Schröder, Berlin, 1.3.2005


Materiallage

Diese Darstellung stützt sich auf bundesweites Material der IGBE und KPD, sowie zentrales und betriebliches Material von DKP und KPD/ML-ZB.

Wichtige Themen und Ereignisse

Der außerordentliche Gewerkschaftskongreß der IGBE dient der Verabschiedung einer neuen Satzung und der Erweiterung des IGBE-Hauptvorstandes (HV).

Wirklich interessant erscheint kaum einer der Anträge, hier werden nur solche mit Bezug zum Dortmunder Raum dokumentiert, die um die Beitragstabelle, Jubiläen und eine Freizeitunfallversicherung kreisen. Die Dortmunder KPD/ML-ZB analysiert die Öffnung der Beitragsgrenzen nach oben als Ausdruck des Schrumpfens der IGBE bei Beibehaltung des weiteren Apparats der 'Bonzen'.

Die Bochumer DKP dagegen sieht eine bessere Verteilung der Beitragslasten vom Lehrling bis zum Manager gewährleistet.

Die KPD schließlich prangert auch noch die Zusammenarbeit der IGBE mit der RAG an.

So zeigen sich ganz verschiedene Sichtweisen auf den außerordentlichen Gewerkschaftskongreß der IGBE 1971 in Oberhausen.


Auszug aus der Datenbank "Materialien zur Analyse von Opposition" (MAO)

30.09.1971: 
In Oberhausen beginnt ein zweitägiger außerordentlicher Kongreß der IGBE (vgl. 23.6.1968, 24.9.1972).

Die IGBE kündigte am 15.6.1971 in ihrer 'Einheit' das Ablaufen der Antragsfrist für Anträge durch die Bezirkskonferenzen am 22.6.1971 an.
Am 15.8.1971 berichtet die IGBE:"
DELEGIERTE BERATEN EINE NEUE SATZUNG

IGBE-KONGRESS: 99 ANTRÄGE

40 Paragraphen hat zur Zeit die Satzung der IG Bergbau und Energie. Die letzte Fassung der Satzung stammt vom 25.September 1965. Jetzt soll neu darüber beraten werden. So sieht es ein Kongreßbeschluß vor. Deshalb findet vom 30.September bis 1.Oktober 1971 in Oberhausen ein außerordentlicher Gewerkschaftskongreß statt.

In zahllosen Versammlungen der rd. 2 000 IGBE-Ortsgruppen haben die Mitglieder ihre Vorstellungen über den Inhalt der Satzung entwickelt und diskutiert. Auf Konferenzen in den 13 IGBE-Bezirken wurden die Anträge dann erneut beraten und zusammengefaßt an die Antragskommission des Gewerkschaftskongresses weitergeleitet.

Insgesamt sind von den 300 Delegierten des a.o. Kongresses 99 Anträge zu beraten und zu entscheiden. Während sich ein Antrag mit der Erweiterung der Tagesordnung befaßt, wurden 85 Anträge direkt zur Änderung der Satzung gestellt.

Die restlichen 13 Anträge beschäftigen sich mit allgemeinen Fragen.

Bei den beantragten Satzungsänderungen stehen eine Neuordnung der Beitragstabelle, Zuwendungen an Jubilare und die Frage der Freizeitunfallversicherung im Vordergrund.

Interessant ist dabei, daß eine Reihe von Ortsgruppen in einem Antrag die Einführung einer Freizeitunfallversicherung mit der Begründung ablehnt, daß die dafür aufzuwendenden Kosten in 'keinem Verhältnis zum Erfolg für die Mitglieder' stehen.

In einem Antrag des Hauptvorstandes zur Änderung der Beitragstabelle wird vorgeschlagen, die Anzahl der einzelnen Beitragsstufen von jetzt 13 auf 21 zu erhöhen. Dieser Antrag wird durch zahlreiche Ortsgruppen gleichlautend oder auch sinngemäß unterstützt."

Am 15.8.1971 dokumentiert die IGBE auf der Seite 8 ihrer 'Einheit' u.a. die folgenden Anträge:
"3. Angestelltenortsgruppe Bad Grund, Ortsgruppe Bergaufsicht Dortmund.

Antrag: Der Außerordentliche Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Paragraph 2 Abs. 2 und 4 erhält folgende Fassung:

Mitglied der IGBE können werden: alle Arbeiter, Angestellten und Beamten der Bergbauwirtschaft, der ihr rechtlich oder wirtschaftlich verbundenen Energiebetriebe, Kokereien, Be- und Verarbeitungsbetriebe, chemischen und physikalischen Aufbereitungsanlagen sowie der Bergbaubehörden.

Ergänzungen zu Absatz 4:

Zu den Bergbaubehörden gehören die Bergämter, Oberbergämter und die zuständigen Ministerien."

"10. Ortsgruppen Lünen-Victoria; Lütgendortmund-Nord; Lütgendortmund-Süd; Lütgendortmund-West; Dortmund-Sölde; Dorstfeld-Unterdorf; Dorstfeld-Oberdorf; Dorstfeld-Oberdorf-West; Dorstfeld-Oberdorf-Süd; Eving-Nord; Hombruch-Nord; Barop; Kley; MSA-Siedlungen; Lünen-Altstadt; Altenderne-Gahmen;
Angestelltenortsgruppe Lünen-Victoria.

Antrag: Der Außerordentliche Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Paragraph 11 Ziffer 2 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:

'Jedes Mitglied hat Anspruch auf die Leistungen der IGBE. Leistungen im Rahmen dieser Satzung sind:

a) Beihilfe bei Streik, Aussperrung und Maßregelung (Paragraph 14)

b) Jubiläen (neuer Paragraph)

c) Sterbegeld (Paragraph 15)

d) Rechtsschutz (Paragraph 16).'

II. In die Satzung wird der neue Paragraph 'Jubiläen' mit folgendem Wortlaut aufgenommen:

'Für Mitglieder mit 25-jähriger Mitgliedschaft werden 25 DM; 40-jährige Mitgliedschaft 40 DM; 50-jährige Mitgliedschaft 50 DM; 60-jährige Mitgliedschaft 100 DM den Ortsgruppen zur Verfügung gestellt."

"11. Ortsgruppen Dortmund-Mengede; Dortmund-Nette; Dortmund-Oestrich; Castrop-Rauxel 12; Castrop-Rauxel 14; Castrop-Rauxel 13; Castrop-Rauxel 15; Castrop-Rauxel 4; Castrop-Rauxel 3; Dortmund-Wickede; Eving-Nord.

Antrag: Der Außerordentliche Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

I.

Paragraph 11 Ziffer 2 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:

'Jedes Mitglied hat Anspruch auf die Leistungen der IGBE, Leistungen im Rahmen dieser Satzungen sind

a) Beihilfe bei Streik, Aussperrung und Maßregelung (Paragraph 14)

b) Jubiläen (neuer Paragraph)

c) Sterbegeld (Paragraph 15)

d) Rechtsschutz (Paragraph 16).'

II. In der Satzung wird der neue Paragraph 'Jubiläen' mit folgendem Wortlaut aufgenommen:

'Die Mitglieder erhalten bei
25jähriger Mitgliedschaft 25 DM
40jähriger Mitgliedschaft 40 DM
50jähriger Mitgliedschaft 50 DM
60jähriger Mitgliedschaft 100 DM
70jähriger Mitgliedschaft 150 DM.

Zuwendungen an die Ortsgruppen zur Ausgestaltung der Jubilarfeiern werden in angemessener Höhe durch den Hauptvorstand gewährt."

"15. Ortsgruppen Eving-Ost; Eving-Nord-Ost; Obereving; Eving-Externberg; Lindenhorst; Scharnhorst; Lünen-Oberbecker; Kirchderne; Hangeney; Castrop-Rauxel 1; Altenderne-Gahmen; Mengede; Dortmund-Nette; Dortmund-Oestrich.

Antrag: Der Außerordentliche Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Der Paragraph 11 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt:

2 d) Freizeitunfallversicherung.

Begründung:
Die bereits mit Erfolg bei anderen Gewerkschaften eingeführten Freizeitunfallversicherung für Mitglieder soll auch in der IGBE eingeführt werden.

Damit würden Unfälle, die in der Freizeit des Mitgliedes passieren, versicherungsgemäß abdeckt."

Auf Seite 10 der selben 'Einheit' heißt es:
"56. Ortsgruppe Dortmund-Somborn

Antrag: Der Außerordentliche Gewerkschaftskongreß möge beschließen:

Paragraph 15 Ziffer 1 wird wie folgt geändert:

'Beim Tode eines Mitgliedes von mindestens 1 Jahr bis 5 Jahren,
180 DM bei einer Mitgliedschaft über 10 bis 25 Jahre,
240 DM bei einer Mitgliedschaft über 25 Jahre,
300 DM bei einer Mitgliedschaft über 25 Jahre.

Bei der Berechnung der Mitgliedsjahre ist für die letzte Beitragszahlung ein volles Jahr anzurechnen. Das gilt auch dann, wenn noch nicht sämtliche Monatsbeiträge für dieses Jahr entrichtet wurden.'

Begründung:

Es kann vorkommen, daß dem verstorbenen Mitglied nur wenige Monate an seinem vollen Beitragsjahr fehlen, so daß den Hinterbliebenen der Betrag nur bis zum vorhergehenden Jahr ausbezahlt wird.

Zur Vermeidung von Härtefällen bitten wir die vorgeschlagene Regelung zu beschließen."

Auf Seite 11 heißt es:
67. Ortsgruppe Lütgendortmund-Nord; Lütgendortmund-Südost; Lütgendortmund-West; Mengede; Nette, Oestrich; Lünen-Oberbecker; Kirchderne; Castrop-Rauxel 1; Lünen-Süd.

Antrag: Der Außerordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:

Paragraph 18 Ziffer 2 wird wiefolgt ergänzt:

'Verzieht ein Gewerkschaftskongreßdelegierter aus dem Wahlkreis, verliert er sein Mandat.'

II.

Paragraph 18 Ziffer 5 wird wie folgt ergänzt:

'Vernachlässigt ein Gewerkschaftskongreßdelegierter seine gewerkschaftlichen Verpflichtungen in grob fahrlässiger Weise, befinden die Mitglieder des Wahlkreises über sein Verhalten.

Diese Wahlkreisversammlung kann auch die Abwahl des Gewerkschaftskongreßdelegierten vornehmen.'

Begründung:

Durch die ständige Bewegung im Bergbau kann es geschehen, daß ein Delegierter weitab von seinem Wahlkreis einen neuen Wohnsitz nimmt. Die Mitglieder in seinem Wahlkreis würden dann ohne einen Delegierten sein."

Am 15.10.1971 berichtet die IGBE:"
GELHORN IGBE-VIZE

ALKER IM VORSTAND

GEWERKSCHAFTSKONGRESS ÜBERARBEITETE DIE SATZUNG

Eine Arbeitstagung, das war der Außerordentliche Gewerkschafskongreß der IG Bergbau und Energie in Oberhausen. Die Diskussion und Beschlußfassung über eine neue Satzung sowie Nachwahlen zu den Führungsorganen der Gewerkschaft beherrschten die nüchterne Szenerie des Kongresses.

Verständlicherweise konzentrierte sich die Diskussion der 300 Delegierten bei der Neufassung der Satzung auf die Beitragstabelle.

Bei allen unterschiedlichen Auffassungen über diese Frage stimmten die zahlreichen Diskussionsredner auf dem Kongreß jedoch in der Meinung überein, daß die finanzielle Basis der IG Bergbau und Energie gesichert sein muß, wenn die Gewerkschaft ihren Auftrag als Garant und Motor für den sozialen Fortschritt erfüllen soll.

Die vom Kongreß gegen nur wenige Stimmen beschlossene neue Beitragstabelle ist zwar das Ergebnis eines Kompromisses zwischen den widerstreitenden Meinungen, doch es ist damit die kontinuierliche Fortführung der gewerkschaftlichen Arbeit gewährleistet.

Die Nachfolge des aus Altersgründen ausgeschiedenen zweiten Vorsitzenden Karl van Berk trat das bisherige Geschäftsführende Vorstandsmitglied Helmut Gelhorn an. In den Vorstand nachgewählt wurde der bisherige Bezirksleiter Hans Alker (Essen).

Darüber hinaus wurde der Hauptvorstand auf 26 Mitglieder aus den Bezirken der IGBE erweitert. Damit gehören jetzt 26 Kolleginnen und Kollegen aus den Betrieben sowie die sieben Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes dem Hauptvorstand an."

Die sieben Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes, die jetzt dem Hauptvorstand angehören, sind:
Adolf Schmidt (Hauptabteilung, Vorsitzender);
Helmut Gelhorn (Hauptabteilung Tarife und 2. Vorsitzender);
Hans Alker (Hauptabteilung Betriebswesen);
Karl Krämer (Hauptabteilung Angestellte);
Hein Werner Meyer (Hauptabteilung Organisation/Finanzen);
Rudi Nickels (Hauptabteilung Sozialversicherung);
Walter Schmidt (Hauptabteilung Bildungswesen/Mitbestimmung).

Im den neuen Hauptvorstand wurden gewählt:
Gertrut Pfingst (Bezirk Ruhr Nord (Recklinghausen), Funktionen: Betriebsrat, Ortsgruppenvorstand, Vorsitzende des Bezirksfrauenausschusses, Frauenhauptausschuß, DGB-Kreisfrauenausschuß); Erich Berschkeit (Bezirk Aachen, Funktionen: Betriebsrat, Kongreßdelegierter, Gesamtbetriebsratsvorsitzender Rheinische Braunkohle Werke AG, Bürgermeister); Helmut Böllersen (Bezirk Niedersachsen, Betriebsratsvorsitzender im Kalibergbau, Ortsgruppenvorsitzender, Bezirksvorstand der IGBE und Bergbau-Berufsgenossenschaft, Gemeinderat); Egon Heimes (Bezirk Hessen/Rheinland Pfalz, Funktionen: Betriebsrat, stellvertretender Leiter der IGBE-Geschäftstelle Kassel, Angestelltenausschuß, Tarifkommission); Heinrich Heitling (Bezirk Ruhr-West-Bottrop, Funktionen: Betriebsratsvorsitzender der Preußag AG, Ortsgruppenvorsitzender, Bezirksvorstand, Mitglied des Kreistages); Willi Kaminski (Bezirk Ruhr-Nordost-Hamm, Funktionen: Gesamtjugendsprecher des Eschweiler Bergwerksvereins, IGBE-Bezirksjugendausschuß, Mitglied im Jugendhauptausschuß; Johannes Kulzer (Bezirk Süddeutschland, Funktionen: Betriebsrat, Jugendleiter, Ortsgruppenvorstand, Knappschaftsältester, Mitglied der Tarifkommission, Gemeinderat); Hubert Lasthaus (Bezirk Ruhr-Nordwest-Gelsenkirchen/Buer, Funktionen: Betriebsrat, Vorsitzender der Angestellten-Ortsgruppe, Kongreßdelegierter, Bezirksausschuß); Willy Prickartz, (Bezirk Aachen, Funktionen: Vorstand der Angestelltengruppe); Karl-Heinz Scharwat (Bezirk Saar, Funktionen: Gesamtbetriebsrat Saarbergwerke, Betriebsgruppenvorsitzender, Bezirksvorstand, Angestelltenhauptausschuß); Josef Weiter (Bezirk Köln, Funktionen: Betriebsratsvorsitzender, Ortsgruppenvorstand, Angestelltenhauptausschuß); Kurt Winkler (Bezirk Süddeutschland, Funktionen: Ortsgruppenvorsitzender, Betriebsratsvorsitzender, Knappschaftsältester, Gemeinderat).

Die KPD/ML-ZB berichtet u.a.:"
NEUREGELUNG DER BEITRÄGE

Allein 33 von 99 Anträgen befaßten sich mit der Neuregelung der Beiträge. Ziel aller Antragsteller war die 'Öffnung' der Beiträge nach oben. Nach der bisherigen Regelung zahlten alle Mitglieder, die über 950 DM verdienten, den gleichen Beitrag von 13 DM. Grund dieser Anträge waren aber weniger die Proteste verschiedener Kumpels gegen eine 'ungerechte' Beitragsgestaltung, sondern die Tatsache, daß die IGBE ständig sinkende Mitgliederzahlen hat. Die IGBE-Führer propagierten nur ein Mittel gegen sinkendes Beitragsaufkommen: sie wollten die Beiträge allgemein erhöhen, so daß sie 'vom steigenden Einkommen profitieren'. Schon während der Krise der Ruhrkohle in den 60er Jahren war das Aufkommen ständig gestiegen - trotz zurückgehender Mitgliederzahlen, und zwar von 1955 bis 1970 um rund 36%! Meyer, Mitglied des Hauptvorstandes, sagte in seinem Referat ganz klar, wozu die jetzige Beitragsneuregelung dient:

sie garantiere 'gegenwärtig gleiche und für die Zukunft ansteigende Beitragseinnahmen'.

DAS HEISST, DASS DER GEWERKSCHAFTLICHE APPARAT FINANZIELL FÜR DIE VERWALTUNG DER ARBEITERKLASSE ABGESICHERT WERDEN SOLL.

Dieser Plan wurde von allen Delegierten unterstützt, eine Opposition gegen den Hauptvorstand gab es nicht. Bei der Beratung und schließlichen Verabschiedung der Beitragsneuregelung spielten sich alle politischen Gruppen, von der SPD bis zu den D'K'P-Führern (DKP,d.Vf.), in die Hände, um schließlich zu einem 'Kompromiß' zu gelangen, der die Vorstellungen des Hauptvorstands nur geringfügig änderte.

Bei der ersten Abstimmung über den Antrag des HV erreichte dieser trotz starker propagandistischer Vorbereitung die erforderliche 2/3 Mehrheit nicht. Die dort genannten erhöhten Sätze wollten viele Delegierte nicht akzeptieren, weil sie befürchteten, daß bei solchen Erhöhungen die Kumpels ihnen die Mitgliedsbücher hinwerfen würden. Sie wollten auf jeden Fall den Einfluß auf die Bergarbeiter behalten und ihre eigene Stellung sichern, da sich der Anteil der Finanzen einer Ortsgruppe am Gesamthaushalt nach der Zahl ihrer Mitglieder richtet. Alle anderen Anträge wurden aber ebenfalls abgelehnt, wobei sich besonders die rechten Führer und ihr treuer Anhang unter den Delegierten in die Bresche warfen, um alle Anträge, die geringere Sätze vorsahen, zu Fall zu bringen.

Der Sprecher der Antragskommission, Meyer, sagte, die 'Auswirkungen wären nicht verkraftbar', und Adolf Schmidt drohte 'wer im Protokoll festhalten will, daß er in diesem Augenblick dem Verbande nicht Kraft gegeben, sondern Kraft genommen hat, der kann diessem Antrag zustimmen!'

Der SPD-Betriebsrat Wenzelmann aus Dortmund-Eving (Gründer der SPD-Betriebsgruppe auf 'Minister Stein' ... (vgl. Apr. 1971,d.Vf.)) ergänzte, es wären 'Buhmacher' hier, die nicht zuhause das vertreten würden, was der Hauptvorstand vorgeschlagen hätte. Auf die Proteste der Delegierten hin sagte er, er spräche einigen Kollegen die Fähigkeit ab, für die Geschicke einer Organisation mit verantwortlich zu sein! Man würde, wenn man nicht dem Antrag des HV folge, zu 'Totengräbern unserer eigenen Organisation'."

Von diesem Auftritt und seinem Eintreten für die Einsetzung der Vertrauensleute von oben berichtet auch die KPD/ML-ZB Betriebsgruppe Minister Stein Dortmund (vgl. 23.10.1971).

Die DKP berichtet auf der Zeche Hannover-Hannibal Bochum:"
IG BERGBAU UND ENERGIE GAB SICH NEUE SATZUNG

Auf einem außerordentlichen Kongreß, der am 30.September und 1.Oktober 1971 in Oberhausen stattfand, gab sich die IG Bergbau und Energie eine neue Satzung. darüber hinaus stand auch die wirtschaftliche Lage des Ruhrbergbaus und der darin Beschäftigten zur Debatte. Obgleich weitere Zechen stillgelegt und die Steuerzahler mit Milliardenbeträgen für die Profitsicherung der Zechenherren zur Kasse gebeten werden, verteidigt der Vorsitzende der IG Bergbau, Adolf Schmidt, den kapitalistischen Superkonzern 'Ruhrkohle AG'. Die Stillegungskonzeption der Ruhrkohle AG, die vom Ausmaß der investierten Steuergelder her schon längst Gemeineigentum sein müßte, rechtfertigte Schmidt mit zum Teil ausgesprochen dummen Formulierungen wie 'Der Anpassungsprozeß im Steinkohlenbergbau muß von allen Gruppen gemeinsam getragen werden, vom Lehrling bis hinauf zum Manager.'"

Berichtet wird auch durch die KPD in einem Artikel zum Ruhrbergbau (vgl. 19.11.1971) und am 28.1.1972 so:"
Auf dem letzten Gewerkschaftstag im Oktober: kein Wort gegen die arbeiterfeindlichen Maßnahmen der Konzernleitung, sondern die Bekräftigung: 'Wir stehen voll hinter der RAG'."
=Der Hammer Nr.3,Bochum Nov. 1971,S.2;
Kommunistischer Nachrichtendienst Nr.76 und 77,Bochum 6.10.1971 bzw. 9.10.1971,S.14ff bzw. S.3ff;
Rote Fahne Nr.30 und 35,Berlin 19.11.1971 bzw. 28.1.1972,S.1 bzw. S.9;
Rutsche Neue Krisenangriffe der RAG,Dortmund o.J. (Okt. 1971),S.4;
Einheit Nr.12, 16 und 20,Bochum 15.6.1971, 15.8.1971 bzw. 15.10.1971,S.1, S.1 und S.8ff bzw. S.1

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