Pädagogische Hochschule Dortmund: DOS - Dortmunder Studentenzeitung, Jg. 3, Sondernummer Einführung in das PH-Studium (2. Aufl.), o. J. (Okt. 1973)

08.10.1973:
Der AStA der PH Dortmund gibt vermutlich Anfang dieser Woche eine Sondernummer "Einführung in das PH-Studium" seiner 'DOS' – Dortmunder Studentenzeitung (vgl. 27.6.1973, 17.10.1973) mit 56 Seiten DIN A 4 heraus.

Enthalten ist zunächst folgendes:"
EDITORIAL

Kommilitoninnen und Kommilitonen,

diese Sondernummer der Dortmunder Studentenzeitung (DOS) wird zum Wintersemester 1973/1974 in zweiter Auflage (vgl. 16.10.1972,d.Vf.) vom Abteilungs-Studentenausschuß (AStA) herausgegeben.

Diese Einführungsschrift soll Euch helfen, einen, wenn auch kleinen, Einblick in die komplexe Situation an der PH Dortmund geben.

Im einzelnen beschäftigen wir uns in dieser Schrift zunächst mit einigen organisatorischen Gegebenheiten, die man wissen sollte.

Schwerpunkt dieser Einführungsschrift wird aber die Darstellung der einzelnen Studiengänge des Grund- und Hauptschullehrers, des Heilpädagogen und des Diplompädagogen sein.

Nicht minder bedeutsam scheint uns die hochschulpolitische Landschaft dieser PH. Wir stellen daher zum einen die politischen Gruppen und ihre Politik an dieser PH dar. Damit verbunden ist die Darstellung des Aufbaus der Verfaßten Studentenschaft (VS,d.Vf.) sowie eine Einschätzung der studentischen Arbeit in den Hochschulgremien.

Hochschulpolitik ist aber nicht isoliert von den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen. Daher wird in dieser Einführungsschrift ebenso Stellung bezogen zu den Problemen politischer Disziplinierung und den Berufsverboten (BV,d.Vf.), auch dann, wenn man versucht, das allgemeinpolitische Mandat der ASten zu zerschlagen.

Da nicht alle Probleme in dieser Schrift angesprochen werden können, verweisen wir auf die ASTA-Studieneinführungen und die ASTA-Einführungsfreizeiten (sehe Ankündigungen am AStA-Brett)."

Bekanntgegeben werden:"
TERMINE

Da in dieser Einführungsnummer nur die Probleme und Fragen, die mit der Aufnahme des Studiums entstehen, angedeutet werden konnten, weisen wir, für die, die an der Vertiefung dieser Fragen interessiert sind, auf folgende Termine hin: …

ARBEITSREFFEN DER GEW-AG
Jeden Montag von 18 Uhr an.

ATSA-SITZUNGEN
Jeden Montag 13 Uhr."

Angekündigt werden auch die AStA-Einführungsfreizeiten (vgl. 13.10.1973, 18.10.1973) und eine Schulung der GEW-AG (vgl. 13.11.1973).

Der Beitrag "Studiengang: Lehrer" ist gegenüber der 1.Auflage nur unwesentlich verändert, dasselbe gilt für "Studiengang Diplompädagoge", wo allerdings folgende "Anmerkung" hinzugekommen ist:"
Studenten, die zunächst das erste Staatsexamen ablegen, können durch eine Nachklausur in einem grundwissenschaftlichen Fach das Vordiplom erhalten. Sie können dann anschließend bei entsprechendem Weiterstudium das Diplom machen."

Informiert wird auch über die:"
BERUFSAUSSICHTEN DES DIPLOMPÄDAGOGEN

Anzeigenteile großer Zeitungen haben einen zweifelhaften Informationswert; es wäre illusionär, ihnen Glauben schenken zu wollen. Was dort an Aufgaben des Dipl. Päd. angerissen wird, läßt vermuten, daß die Inserenten sich in gleicher Ratlosigkeit befinden wie arbeitssuchende Diplompädagogen.

Es zeigt sich, daß hier ein neuer Studiengang entworfen wurde, der am tatsächlichen Bedarf und den ausgeschriebenen Stellen vorbeiorientiert wurde. In vielfacher Hinsicht sind die Dipl. Päds. ihrer akademischen 'Konkurrenz' - wie Psychologen und Soziologen - gegenüber stark benachteiligt. Der Diplompädagoge ist Lückenbüßer ihrer nicht abgedeckten Arbeitsgebiete.

In einer weitläufig verbreiteten Meinung stellt sich der Dipl. Päd. als diplomierter Lehrer dar. In der Tat steht ihm die Möglichkeit offen in den Schuldienst zu gehen. Er übernimmt dort Planung, Verwaltung und Organisation der entsprechenden Schulnotwendigkeiten. Und dies auch nur dann, wenn es Planstellen gibt - die gibt es aber kaum. Wenn also, macht er sich außerdem zum Handlanger einer verpfuschten Bildungsplanung im Schutz der Kultusbürokratie.

Ein weiteres Feld ist die Bildungsplanung und -beratung. 'Planung' ist hierbei sicherlich irreführend, denn die Ziele der Bildungsplanung sind bereits durch die Kultusbürokratie vorweggenommen.

Als Berater z.B. in Arbeitsämtern, als Studentenberater, erhebt sich die Frage, warum akademische Qualifikation. Vielleicht weil er sich bereits selbst durch den Wust von Bildungsmöglichkeiten hindurchgewunden hat und nun dafür prädestiniert ist?

Die Vorschulerziehung ist sehr ins Gerede gekommen. Dort zu arbeiten hieße für jeden Dipl. Päd. sein Studium im Nachhinein herabzuqualifizieren: er wird im besten Falle als 'hochqualifizierter' Kindergärtner angestellt. Seine Grenzen würden ihm von den 'Praktikern' in diesem Bereich gestellt.

Ein ähnliches Dilemma herrscht bei den Sozialpädagogen. Gerade hier wird der Dipl. Päd. gegenüber den Spezialisten wie den Sozialpsychologen benachteiligt.

Der Aufgaben der Diplom-Pädagogen im Bereich der Erwachsenenbildung hängen vom Engagement der Kommunen in diesem Bereich ab, besonders deutlich wird das in den sich immer wiederholenden Volkshochschulprogrammen (VHS,d.Vf.). Vielleicht werden hier die Möglichkeiten größer, wenn nach dem HRG die Erwachsenenbildung mit in die Hochschulen einbezogen wird. Aber dies steht noch in den bildungspolitischen Sternen.

Bei den derzeitigen wenigen Möglichkeiten wäre es sicherlich verfehlt, bei den Studenten große Hoffnungen in diesen Studiengang zu wecken. Die Möglichkeit seiner Ausbildung entsprechend arbeiten zu können, birgt ein großes Risiko in sich.

Gerade dieser Studiengang offenbart die Desorientierung der Kultusbürokratie und ihrer verpfuschten hochschulpolitischen Reformansätze, die es gilt entschieden zu bekämpfen."

Dargestellt wird auch das:"
STUDIENZIEL HEILPÄDAGOGE

Aus den Bestimmungen des Lehrerausbildungsgesetzes (S10. **.**.19**,d.VF.) ergeben sich drei verschiedene Wege zum Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen:

a) das grundständige achtsemestrige Studium nach Erwerb der Hochschulreife;

b) ein viersemestriges Ergänzungsstudium nach dem Bestehen der 1. Staatsprüfung für ein Grundlehramt;

c) ein viersemestriges Ergänzungsstudium nach Bestehen der 2. Staatsprüfung für ein Grundlehramt.

Grundlehrämter sind die Lehrämter an der Grundschule und Hauptschule, an der Realschule, an berufsbildenden Schulen und am Gymnasium.

Der Studiengang bei einem grundständigen Studium bezieht sich bis zur 1. Staatsprüfung auf folgende Bereiche, wobei in den ersten sechs Semestern sowohl an der Abt. Heilpädagogik, als auch an der allgemeinen Abteilung studiert wird.

I. GRUNDWISSENSCHAFT
besteht aus folgenden zwei Schwerpunktbereichen:
1.
a) Allgemeine Pädagogik
b) Schulpädagogik
2.
a) Psychologie
b) Soziologie
c) Philosophie
d) Politikwissenschaft
Aus den Gruppen 1 und 2 ist jeweils nur ein Fach zu studieren.

II. DIDAKTISCHES FACH

Zum didaktischen Fach (Wahlfach) ist zu sagen, daß nur solche Fächer gewählt werden dürfen, die an den Sonderschultypen Unterrichtsfächer sind. Kunst, Werken und Musik können aber auch schon an der Abt. Heilpädagogik studiert werden.

III. EINE 1. SONDERPÄDAGOGISCHE FACHRICHTUNG

IV. EINE 2. SONDERPÄDAGOGISCHE FACHRICHTUNG

Die beiden sonderpädagogischen Fachrichtungen bestehen aus:
a) Pädagogik und Didaktik der Fachrichtung
b) heilpädagogische Psychologie (behinderungsspezifisch)
c) Medizin (behinderungsspezifisch)
d) Sozialpädagogik oder Soziologie der Behinderten

Die Unterschiede der 1. und 2. sonderpädagogischen Fachrichtung bestehen darin, daß für die erste 'Haupt'-Fachrichtung eine schriftliche Hausarbeit angefertigt werden muß, während in der 2.Fachrichtung eine Arbeit unter Aufsicht (Klausur) geschrieben werden muß.

Die sonderpädagogischen Fachrichtungen sind:
Sondererziehung und Rehabilitation der
1. Blinden
2. Erziehungsschwierigen
3. Geistigbehinderten
4. Körperbehinderten
5. Lernbehinderten
6. Sehbehinderten
7. Sprachbehinderten

V. ÜBUNGEN UND PRAKTIKA

Vor Aufnahme des sonderpädagogischen Teils des Studiums, zweckmäßigerweise etwa zwischen dem 2. und 3.Semester, leistet der Bewerber ZWEI INFORMATIONSPRAKTIKA von mindestens je drei Wochen an zwei Sonderschulen, die den von ihm gewählten Fachrichtungen entsprechen, ab. Jedes Praktikum steht unter der Leitung des zuständigen Schulleiters. Die Organisation des Info-Praktikums ist Aufgabe des Studenten und nicht der Hochschule. Es empfiehlt sich deshalb, frühzeitig mit den Schulen Kontakt aufzunehmen.

Nach dem 6. bzw. 7.Semester muß der Student ein ÜBUNGSPRAKTIKUM von je vier Wochen in den Sonderschulen der gewählten Fachrichtung ableisten. DIESE PRAKTIKA WERDEN VON DER HOCHSCHULE ORGANISIERT."

Es folgt der Beitrag "Was man beim Studium verlernen muß" von der PH Berlin (PHB - vgl. Okt. 1971).

Wieder einmal ein wenig überarbeitet wurde der 'klassische' AStA-Text über:"
DIE VERFASSTE STUDENTENSCHAFT

Eine verfaßte Studentenschaft gibt es bereits seit den zwanziger Jahren. Das heißt, die Studentenschaft wurde als Körperschaft vom Staat anerkannt, ihr wurden konkrete Aufgaben übertragen und bestimmte Befugnisse verliehen. Sie gab sich eine Verfassung und richtete ihre Organe ein. Der politischen Relevanz wegen beschränken wir uns auf die Darstellung nach 1945.

Die ersten Studentenparlamente wurden nach dem 2.Weltkrieg durch die Alliierten einberufen.

Diese sahen in der studentischen Selbstverwaltung eine Möglichkeit, dem Hitler-Faschismus in Deutschland entgegenzuwirken. Zwei Ziele waren mit der Einsetzung der Studentenparlamente angestrebt:

Auf der einen Seite sollten die Studenten an das von den Alliierten geschaffene politische System durch die Einrichtung demokratischer Spielwiesen gebunden werden. Zum anderen versuchte man das politische Engagement der Studenten in die hochschulpolitisch relevanten Gremien zu kanalisieren, um sie von den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zu isolieren und sie damit von der kritischen Reflektion dieser Entwicklungen fernzuhalten.

Solange die Studentenschaften ihr allgemeinpolitisches Mandat damit zum Ausdruck brachten, daß sie sich in die Front der Antikommunisten einreihten, wurde nie ein Zweifel am Recht zu politischen Stellungnahmen geäußert.

Mit der Studentenbewegung Mitte der sechziger Jahre wurde dies anders: als sich zeigte, daß die Kritik am kapitalistischen System der BRD aus den Reihen der Studentenschaft immer forcierter wurde und damit den Kern zur Verschärfung des Klassenkampfes in der BRD enthielt, reagierte der Staat entsprechend.

Durch die Hochschulreform (Hochschulrahmengesetz, Länderhochschulgesetze, Ordnungsrecht) versuchte der Staat nun sich direkten Einfluß auf dem Hochschulsektor zu verschaffen.

Durch Verschärfung der Prüfungsordnungen, strengere Reglementierung und Verschärfung des Numerus Clausus (NC,d.Vf.) und damit der Verschlechterung der Lebensbedingungen der Studenten versuchte man, den politischen Kampf der Studenten zu unterlaufen.

Die Ausweitung politischer Aktivitäten seitens der fortschrittlichen Studenten über den zugebilligten Freiraum der Hochschule hinaus (allgemeinpolitisches Mandat) führte zu weiteren Versuchen des bürgerlichen Staates, die Organe der verfaßten Studentenschaft aufzulösen. Dies gelang bereits in Berlin (S20. **.**.19**,d.Vf.) und Baden-Württemberg (S20.**.6.1971,d.Vf.).

In NRW versuchte man zunächst durch den Entzug der Beitragsordnung und dann mit der endgültigen Auflösung der VS zu operieren. Durch massiven Protest und nicht zuletzt durch das Fehlen finanzieller Mittel für Raus (SPD,d.Vf.) verkrüppelte Studentenschaft, machte der Wissenschaftsminister einen 'Lernprozeß':

Er kündigte im April dieses Jahres (vgl. 24.4.1973,d.Vf.) an, daß er die Beitragshoheit der Studentenschaft erhalten wolle. Minister Rau versuchte damit, den bisherigen Kämpfen der Studenten die Spitze zu nehmen. Durch die Zusicherung, die volle Beitragshoheit zu erhalten, it eine wichtige Forderung der Studenten erfüllt worden. Allerdings wurde die wichtigste Forderung - nach dem allgemeinpolitischen Mandat - nicht erfüllt. Rau sprach der verfaßten Studentenschaft nur ein 'hochschulpolitisches' Mandat zu (siehe Auszug aus dem Studentenschaftsgesetz).

Hiermit wird erneut versucht, die Aktivitäten der Studenten auf den Hochschulbereich einzuschränken und sie von den gesamtgesellschaftlichen Vorgängen zu isolieren. Hochschule und Hochschulreform sind jedoch Bestandteil der kapitalistischen Gesellschaft. Alle ökonomischen Veränderungen finden ihren Niederschlag im Bildungssektor. Mit der Einschränkung der Rechte der verfaßten Studentenschaft wird versucht, die Aktivitäten der Studenten allein auf ihre ständischen Interessen zu reduzieren.

Der Kampf kann sich also nur um die Erhaltung einer verfaßten Studentenschaft mit einem ALLGEMEINPOLITISCHEN Mandat handeln."

Aus dem Studentenwerksgesetz (StWG - S21. **.**.19**,d.Vf.) wird sodann der Paragraph 47a zitiert:"
Studentenschaft

(1) Die Studentenschaft ist eine Gliedkörperschaft der Hochschule mit dem Recht der Selbstverwaltung im Rahmen dieses Gesetzes. Der Studentenschaft gehören die an der Hochschule eingeschriebenen Studenten an.

(2) Aufgabe der Studentenschaft ist es,
1. die gemeinsamen Interessen der Studenten als Angehörige der Hochschule wahrzunehmen,
2. für die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studenten einzutreten,
3. die kulturellen Belange der Studenten zu fördern,
4. den Studentensport zu fördern,
5. die Beziehungen zu den Studentenvertretungen deutscher und ausländischer Hochschulen zu pflegen.

Die Zuständigkeit der Hochschule und der Hochschulorgane für entsprechende Aufgaben bleiben unberührt. Die Studentenschaft hat das Recht, zu hochschulpolitischen Fragen Stellung zu nehmen.

(3) Organe der Studentenschaft sind
1. das Studentenparlament
2. der Allgemeine Studentenausschuß
3. die Organe der Fachschaften.

Die Zuständigkeit der Organe und die Vertretung der Studentenschaft sowie die Gliederung der Studentenschaft in Fachschaften sind in der Hochschulsatzung zu regeln. Im übrigen wird die Ordnung der Studentenschaft in einer Satzung geregelt, die vom Studentenparlament beschlossen wird und der Zustimmung des Senats und der Genehmigung des Ministers für Wissenschaft und Forschung bedarf.

(4) Die Studentenschaft erhebt von ihren Mitgliedern die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Beiträge nach Maßgabe einer Beitragsordnung. Die Beitragsordnung und die Höhe der Beiträge werden vom Studentenparlament beschlossen. Sie bedürfen der Genehmigung des Präsidenten oder des Rektorats. Der Minister für Wissenschaft und Forschung kann Höchstsätze festsetzen. Die Hochschule zieht die Beiträge für die Studentenschaft ein.

(5) Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studentenschaft gelten die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung. Das Land wird aus Rechtsgeschäften und Handlungen der Studentenschaften nicht verpflichtet.

(6) Der Präsident oder das Rektorat der Hochschule übt die Rechtsaufsicht über die Studentenschaft aus.

(7) Die Studentenschaften, die aufgrund des bisherigen Paragraphen 24 Abs.5 HSchG errichtet worden sind, bestehen bis zum Erlaß neuer Satzungen aufgrund der vorstehenden Vorschriften in der bisherigen Rechtsform fort. Studentenschaften, die nicht aufgrund des Paragraphen 24 Abs.5 errichtet worden sind, bestehen bis zum Erlaß neuer Hochschulsatzungen in der bisherigen Rechtsform fort.'"

Es folgt ein Beitrag über die:"
STUDENTISCHE SELBSTVERWALTUNG

Die Studentenschaft der PH Ruhr Abteilung Dortmund gab sich am 3.2.1966 eine Satzung für die studentische Selbstverwaltung, in der die Aufgaben ihrer vier Organe - die im einzelnen noch vorgestellt werden - festgelegt wurden.

Diese Satzung hat allerdings in letzter Zeit immer wieder zu Auseinandersetzungen geführt, da sie in einigen Teilen überholt und problematisch geworden ist. Die Studentenkonferenz beschloß daher am 2.7.1973 in der ersten Studentenvollversammlung des Wintersemesters 1973/1974 einen Satzungsausschuß zu bilden, der einen neuen Satzungsentwurf erarbeiten wird.

Wie sehen die einzelnen Organe aus und welche Funktion haben sie?

STUDENTENVOLLVERSAMMLUNG

Die Studentenvollversammlung (SV) ist das oberste Organ aller Studenten, in der jeder Sitz und Stimme hat. Die SV hat folgende wichtige Aufgaben zu erfüllen:
a. sie berät die Studentenkonferenz
b. sie wählt die Mitglieder des Ältestenrates
c. sie entscheidet über Satzungsfragen
d. sie wählt die studentischen Vertreter der Grundwissenschaften in die Fächergruppen
e. sie entscheidet letztlich über alle wichtigen politischen Aktivitäten

STUDENTENKONFERENZ

Die Studentenkonferenz (SK)ist das beschlußfassende Organ der Studentenschaft.

Sie wird in unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt. Ihr gehören 26 Mitglieder an. 20 Mitglieder werden über die Listenwahl, die die politischen Hochschulgruppen bestreiten, gewählt. Sechs Mitglieder werden von den Fächergruppen entsandt.

Zu den Aufgaben der SK gehören:
a. Wahl des Astavorstands und Bestätigung der Astareferenten
b. Finanzprüfung und Entlastung des vorhergehenden AStA
c. Verabschiedung des Haushaltsplans des AStA
d. Empfehlungen für das Semesterprogramm des AStA

Deutlich wird dabei, daß die Studentenkonferenz das entscheidende Kontrollorgan des AStA ist.

Die SK tagt öffentlich. Jeder Student - dies ist Gewohnheitsrecht geworden - hat hier das Rederecht.

ÄLTESTENRAT

Der Ältestenrat ist das Schiedsorgan der Studentenschaft. Er besteht aus fünf Mitgliedern, die bereits ein Amt in der studentischen Selbstverwaltung innegehabt haben sollten.

Der Ältestenrat entscheidet in strittigen Satzungs- und Wahlordnungsfragen. Er nimmt Anfechtungen von Wahlen entgegen.

Mitglieder des ÄR sollten das 21.Lebensjahr erreicht haben.

ASTA

Der Abteilungsstudentenausschuß (AStA) ist das ausführende Organ der Studentenschaft.

Der AStA wird von den politischen Hochschulgruppen getragen, die sich an der Wahl zur Studentenkonferenz beteiligt haben.

Die SK wählt den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und den Finanzreferenten.

Der gewählte Vorsitzende des AStA beruft dann die einzelnen Referenten für bestimmte Aufgabenbereiche. Zur Zeit hat der AStA vier Referate:

Sozialreferat, Studienreferat, Referat für Öffentlichkeitsarbeit und ein Organisationsreferat.

Der AStA bestreitet seinen Haushalt aus den Mitteln der Studentenschaft in Form der Sozialbeiträge.

Neben den Serviceleistungen, die jeder AStA für seine Studenten erbringt, besteht die oberste Aufgabe darin, die politischen Aufgaben und Initiativen, die durch die Studentenschaft in Angriff genommen werden, zu unterstützen und auszuführen.

Der jetzige AStA, dessen Amtsperiode im Wintersemester 1973/1974 endet, wird getragen von der Arbeitsgemeinschaft der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW-AG).

Die Arbeitsschwerpunkte, die sich dieser AStA und die einzelnen Referate gesetzt haben, sollen nun im einzelnen dargestellt werden."

Unter der Überschrift "Semesterprogramm" werden sodann zunächst erneut die bereits in einem 'DOS'-Extra (vgl. 12.2.1973) veröffentlichten Texte "AStA Plattform", "Zur Einschätzung der Situation an den Pädagogischen Hochschulen in der BRD" und "Zum Studienreferat" und "Zum Pressereferat" abgedruckt. Neu formuliert wurde der folgende Abschnitt:"
SOZIALREFERAT UND SOZIALPOLITIK

Es erscheint uns wichtig die staatliche Sozialpolitik von der Arbeit des AStA, die extrem gesagt in Serviceleistungen enden kann, zu unterscheiden.

DAS BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ (BAFöG)

Jedem Studenten steht nach diesem Gesetz - zumindest auf dem Papier – eine individuelle Förderung zu. Realiter sieht es aber anders aus: Die Förderung ist familienabhängig, d.h. der Förderungsbetrag hängt von dem Einkommen der Eltern ab. Da aber in letzter Zeit die Löhne weiter gestiegen sind, der Freibetrag aber auch bei der Novellierung des BAFöG im Sommer 1973 (vgl. Juni 1973,d.Vf.) für weitere zwei Jahre festgeschrieben worden ist, senken sich die Förderungsbeträge kontinuierlich. Das Deutsche Studentenwerk errechnete einen durchschnittlichen Rückgang der Beträge zwischen 20 und 30%, ungeachtet der steigenden Lebenshaltungskosten. Selbst gegen massive Proteste strich die Bundesregierung den Haushaltsposten BAFöG um rund 200 Mio. DM zusammen.

Tür und Tor wurden damit der weiteren Verschlechterung der materiellen Ausbildungsbedingungen geöffnet.

Ungeachtet dessen sollte zunächst jeder Studenten einen Antrag auf Förderung nach dem BAFöG stellen.

Für die Förderung ist das Studentenwerk Dortmund e.V., 46 Dortmund-Eichlinghofen, Stockumerstraße 370, zuständig.

Die Förderungsabteilung ist geöffnet montags von 9 bis 12 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr.

Jeder Student hat dort das Recht zur Beratung, sollte aber ruhig bei nicht allzu speziellen Fragen zunächst sich im AStA beraten lassen.

Antragsformulare sind im Sekretariat oder direkt beim Studentenwerk zu bekommen.

WICHTIG!!!!!!!!!!!!!!!

Seit dem 1.August 1973 ist ein neuer Erlaß zum BAFöG herausgekommen: Studenten, die das Staatsexamen abgelegt haben und dann das Diplom nachmachen, sind bisher weitergefördert worden. Diese Weiterförderung fällt nun weg. Jeder Student sollte daher, wenn er nur die geringsten Zweifel daran hat, nicht in den Schuldienst zu gehen, als Hochschulabschluß das Diplom angeben und nicht das Staatsexamen. Die Förderungsdauer für das Diplom dauert nämlich zehn Semester und für das Staatsexamen sieben Semester. Außerdem besteht die Möglichkeit, nach dem Diplom das Staatsexamen nachzuziehen. Der Vorteil liegt außerdem darin, daß die Staatsarbeit durch die Diplomarbeit anerkannt wird.

FÖRDERUNGSAUSSCHUSS

Für besondere Fälle, z.B. bei Überschreitung der Altersgrenze oder Beantragung eines Darlehens tritt der Förderungsausschuß in Aktion. Diesem Ausschuß gehören neben dem Leiter der Förderungsabt., Herrn Schütte, und einem Dozenten der PH, Frau Prof. Dorndorf, zwei studentische Mitglieder an.

Diese sind Jochen Glörfeld (Sozialreferent) und Ulrich Klimmek. Die Sprechstunden hängen aus.

KRANKENVERSICHERUNG

Auf Grund eines Senatsbeschlusses (S32. **.**.197*,d.Vf.) ist ab dem Sommersemester 1973 jeder Student verpflichtet, einer Krankenkasse anzugehören. Diese Versicherung kann noch über die Eltern geschehen (nicht in einer Privatkasse) oder in einer öffentlichen Ersatzkasse.

Bei der Immatrikulation legt der Student eine entsprechende Bescheinigung seiner Kasse vor und ist damit von der DSKV-Zwangsversicherung befreit. Privatkassen sind von der Befreiung ausgeschlossen, der Student gilt dann als versicherungslos.

Wird diese Bescheinigung nicht vorgelegt, ist der Student Versicherungsteilnehmer der DSKV und muß pro Semester 115 DM auf den Tisch des Hauses blättern. Für dieses Wintersemester sollte eine Erhöhung auf 145 DM vorgenommen werden. Diese ist aber von der Mitgliederversammlung (S32.**.**.197*,d.Vf.) abgelehnt worden und stattdessen die Auflösung der DSKV für den März 1974 beschlossen worden. Es ist abzuwarten, wie dann die Versicherungsfrage gelöst wird. Von studentischer Seite wird die Eingliederung der Studenten in die gesetzlichen Krankenkassen gefordert. Die Aussichten dafür sind bisher gering.

Der AStA empfiehlt Euch daher in die öffentlichen Ersatzkassen einzutreten.

NÄHERE INFORMATIONEN BEKOMMT IHR IM ASTA.

RECHTSBERATUNG

Der AStA hat mit einem Rechtsanwalt einen Vertrag geschlossen, nach dem sich jeder Student der PH unter Vorlage seines Studentenausweises kostenlos beraten lassen kann.

Adresse: Bönig, 46 Dortmund, Westenhellweg 2.

KINDERGARTEN

Der AStA unterstützt einen Kinderladen, der vom Aktionskreis Kritischer Kindergarten e.V. (AKK) getragen wird. Er ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV,d.Vf.) und vom Landesjugendamt als Kindergartenträger anerkannt.

Gegenwärtig sind in dem Kinderladen an der Großen Heimstraße 62 rund 20 Kinder im Alter von 2 1/2 bis 5 1/2 Jahren untergebracht, davon über die Hälfte Kinder von PH-Studenten.

Der Kinderladen arbeitet in Elternselbsthilfe nach dem pädagogischen Konzept einer möglichst repressionsfreien Kindererziehung. Deshalb werden Eltern bevorzugt, die bereit sind, sich selbst und ihren Erziehungsstil in Frage zu stellen, und tatkräftig bei allen anfallenden pädagogischen und praktischen Aufgaben mitzuhelfen.

Weitere Informationen: Peter Höppgen, Lindemannstr.68 (ESG-Heim).

WOHNUNGS- UND JOBVERMITTLUNG

Wohnungen, möblierte Buden, Gelegenheitsjobs, die dem AStA angeboten werden, werden dort kostenlos vermittelt.

Informationen im Sozialreferat."

Mit Foto vorgestellt werden: Witold Sprengel, 1.AStA-Vorsitzender; Horst Delkus, 2.AStA-Vorsitzender; Bernhard Pleuser, Finanzreferent; Ulrich Klimmek, Pressereferent; Elmar Phillip, Studienreferent; Hildegard Tönnes, Studienreferent; Klaus Baron, verantwortlicher Astadrucker und Herbert Müller, Astasekretär.

Auf einem separaten Blatt fanden wir noch folgende:"
ERGÄNZUNG ZUM SEMESTERPROGRAMM DES ASTAT

ZIELE DER ASTA-ARBEIT

Der AStA ist der organisatorische Ausdruck der studentischen Interessenvertretung.

Der AStA sieht folgende Probleme als vordringlich an:
- Die weitere Auseinandersetzung mit dem Aufbau der Gesamthochschule (GHS,d.Vf.) Dortmund
- Information über Hochschulsatzung sowie einer Satzung einer Gesamtstudentenschaft und deren Organisierung
- Aufklärung der Studentenschaft über Berufsperspektiven und Berufsbilder
- Kommunikation mit Lehrern mit dem Ziel einer praxisnäheren Ausbildung an der Hochschule einerseits und einer kontinuierlichen politischen Arbeit nach Ende des Studiums andererseits
- Mobilisierung der Studenten für ihre Interessen, d.h. Entfaltung eines demokratischen Massenkampfes
- Systematischere Ausnutzung der Gremien als Informationsquelle für Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Methoden bei Berufungen u.ä.)
- Weitergabe von Informationen der von Hochschulgruppen durchgeführten Studienprojekte.

Der AStA: PGH / GEW-AG"

Der nächste Abschnitt wieder im Haupt-Heft behandelt:"
DIE POLITISCHEN HOCHSCHULGRUPPEN

Wir wollen im folgenden versuchen, die politischen Gruppen an der PH vorzustellen.

Die Vorstellung der Gruppen beruht auf ihren Publikationen und ihrer praktischen Arbeit an der PH. Die Einschätzung der Gruppen geschieht nicht durch sie selbst, sondern wird durch die GEW-AG geleistet.

Die Gruppen werden sich selbst vorstellen, wir geben hier nur unsere Einschätzung.

RCDS (Ring christlich demokratischer Studenten)

Der RCDS ist der Studentenverband der CDU/CSU. Seine Politik beschränkte sich an dieser Abteilung nur auf emotionale Appelle und Forderungen und Schlagworte wie 'entschieden demokratisch' im Wahlkampf.

Die politische Leere dieses Verbands zeigte sich besonders auf seiner letzten Landesdelegiertenkonferenz (S37. **.**.197*,d.Vf.), als der ehemalige Vorsitzende Lämper seinen Gesinnungsgenossen empfahl, sich zur GEW hin zu öffnen. Ein Studentenverband aber, der die Interessen der Unternehmer an der Hochschule vertritt, kann nicht einmal 'Bündnispartner' der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sein.

Seit X Semestern besteht die politische Praxis des RCDS an der PH darin, sich mit ungeheurem Materialaufwand an den Wahlen zum Studentenparlament zu beteiligen. Dies tat er meist mit recht hohem Erfolg - in der letzte SK hatte er noch neun Sitze - doch ist ihm bei der Wahl zum bestehenden Studentenparlament (vgl. 7.2.1973,d.Vf.) eine deutliche Absage seiner ausschließlichen Wahlaktivitäten gemacht worden. Er hat nun noch vier Sitze.

SLH (Sozialliberaler Hochschulverband)

Seit dem Sommersemester 1972 besteht an der PH der SLH, der dem Dachverband DSU (Deutsche Studentenunion) angeschlossen ist. Die Finanzierung dieser Dachorganisation, die sich als Konkurrenzunternehmen zum VDS versteht, kommt von Unternehmerseite.

Die Gruppe selbst bezeichnet sich als unabhängig und behauptete von sich, ich an den 'gesamtgesellschaftlichen' Zielen zu orientieren, welche sie aber nicht einmal umschreiben, nicht einmal theoretisch ableiten können und in die politische Praxis umsetzen. In seinen Flugblättern warf der SLH mit Begriffen wie 'Wissenschaftsverständnis auf der Grundlage des Kritischen Rationalismus' und 'Liberalismus' um sich. Vertreter dieser Gruppe zeigten sich unfähig, diese Begriffe abzuleiten.

Als Arbeitsschwerpunkt eines eventuellen SLH-AStA nannte der SLH die Errichtung von Fitneßcentern, Skatbänken und Flipperautomaten.

Trotz der politischen Impotenz dieser Gruppe gelang es ihr, auf Grund ihres Namens 'Sozial-liberal', vier Sitze in der Studentenkonferenz zu erlangen.

PGH (Projektbereich Gesamthochschule)

Der PGH stellte mehrere Semester zusammen mit anderen Gruppen den AStA, zuletzt zusammen mit der GEW-AG.

Zur Zeit ist es sehr schwierig, einiges zum Selbstverständnis der Gruppe zu sagen. Mit dem Ende des Wintersemesters 1972/1973 ging die politische Arbeit dieser Gruppe immer weiter zurück. Grund dafür dürfte eine Phase der Neuorientierung sein. Über sich selbst schrieb der PGH vor einem Jahr: 'Er sieht es als seine Aufgabe an, den Studenten ihre Stellung in der Gesellschaft aufzuzeigen und ihnen die Einsicht in die Notwendigkeit und Möglichkeit zu einer Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse klarzumachen.' Auch wenn sich der PGH neu orientiert, scheint uns dies eine unverrückbare Grundposition dieser Gruppe zu sein. Weitere Aussagen zu machen, wäre rein spekulativ.

MSB SPARTAKUS (Marxistischer Studentenbund)

Der MSB Spartakus ist die Studentenorganisation der DKP. Er zeichnete sich besonders dadurch aus, daß er, angelehnt an die DKP, die friedliche Koexistenz zwischen den kapitalistischen Staaten und den sogenannten sozialistischen Staaten bedingungslos unterstützt. Bezeichnend dafür war die Jubeldemonstration in Bonn (vgl. 19.5.1973,d.Vf.) anläßlich des Breschnew (SU,d.Vf.) Besuchs in der BRD.

Zur Hochschulpolitik: Der MSB Spartakus zeichnet sich in diesem Bereich durch seine Mitbestimmungsillusionen aus. Selbst bei den unmöglichsten Paritäten in den Hochschulgremien glaubt dieser Verband noch 'mitbestimmen' zu können. Diese illusionäre Haltung wurde besonders bei der Besetzung des Gesamthochschulrates (GHR,d.Vf.) in Dortmund deutlich. Gerade in diesem Gremium, das die reaktionären Inhalte der kultusbürokratischen Studienreform präjudizieren soll, fanden sich die Vertreter des MSB bereit, mitzuarbeiten.

Daneben vertritt der MSB Spartakus die Politik der 'Gewerkschaftlichen Orientierung' (GO,d.Vf.). Wie diese Orientierung aussieht, hat die Gruppe an dieser Hochschule allerdings noch nicht aufzeigen können. Vielleicht kommts noch.

KSV (Kommunistischer Studentenverband)

Der KSV ist der Studentenverband der KPD. Die KPD ging aus der KPD/AO (Aufbauorganisation) hervor. 'Die KPD/AO hat vom Tage ihrer Gründung an ihre revolutionäre Verpflichtung gegenüber der Arbeiterklasse und den werktätigen Schichten des Volkes wahrgenommen'. So leitete ein kleiner westberliner Zirkel den Anspruch ab, sich künftig KPD zu nennen. Die Selbstüberschätzung dieser Partei liest sich dann in ihrem Parteistatut (S39. **.**197*,d.Vf.) so: '…Das grundlegende Programm der KPD besteht darin, die Arbeiterklasse und die anderen ausgebeuteten und unterdrückten Schichten des Volkes in den Kampf gegen die Monopolbourgeoisie zu führen, die Diktatur der Monopolbourgeoisie zu stürzen und die Diktatur des Proletariats zu errichten… Die KPD ist Teil der weltweiten kommunistischen Bewegung. Sie ist eng verbunden mit dem Proletariat und den unterdrückten Völkern der ganzen Welt im Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung. Sie tritt bei Wahrung ihrer vollständigen politischen und organisatorischen Unabhängigkeit dafür ein, die Einheit aller kommunistischen Parteien zu erkämpfen und politisch und organisatorisch zu sichern.'

Die studentische Organisation der KPD, der KSV, hat sich an dieser Hochschule besonders durch seinen Ultimatismus und Aktionismus ausgezeichnet.

Kennzeichnend war der Versuch, die Studentenschaft kurzfristig und kurzatmig zu allen möglichen Kampfmaßnahmen zu mobilisieren. Er ließ damit die kontinuierliche Arbeit gegen die kapitalistische Hochschulreform fallen zugunsten eines permanenten Wehgeschreis. Hinzu kam der Versuch - wie im Parteistatut nachzulesen - die linke Bewegung anzuleiten und dies ultimativ. Statt auf die Einheit der antirevisionistischen Bewegung hinzuarbeiten, bläst man sich zur Partei auf, deren inhaltlich nicht ausgewiesenen Führungsanspruch jede Gruppe anerkennen muß, bevor man zur Zusammenarbeit bereit ist.

DIE GEW-AG (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft-Arbeitsgemeinschaft)

Die GEW-AG ist eine Gruppe fortschrittlicher Studenten an der PH Dortmund, in der sowohl parteigebundene als auch parteilose Studenten eine Basis für allgemein- und hochschulpolitische Arbeit finden.

Hochschulpolitik wird als Bestandteil der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung verstanden, die sich an den Interessen der arbeitenden Bevölkerung in gewerkschaftlicher Organisierung orientiert.

Die Breite der politischen Arbeit und ihre Ausrichtung wird durch eine Reihe von Faktoren bestimmt:
- durch eine positive Einschätzung der Arbeit in den Gewerkschaften,
- durch die Einsicht, allen fortschrittlichen Studenten, die keiner Partei angehören oder über ihre Parteibindung hinweg, die Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Interessen geben zu müssen. Diese Interessen müssen orientiert sein an der objektiven Interessenlage der lohnabhängigen Klasse, mit deren Kindern sie nach dem Studium vorwiegend arbeiten werden,
- durch die Einsicht, den Hochschulkampf von der studentischen Basis her entwickeln zu müssen, ihn aber nicht durch eine dünne Schicht von Kaderfunktionären aufstülpen zu lassen,
- durch die Einsicht, den fortschrittlichen Teil der Arbeiterbewegung mit den Mitteln, die der Intelligenz zur Verfügung stehen, zu fördern, nicht aber diese Bewegung bestimmen und anleiten zu wollen,
- durch die Einsicht, mit fortschrittlichen Lehrenden kooperieren zu müssen, um sie nicht über eine undifferenzierte kollektive Zuordnung und Behandlung in eine hochschulpolitische Emigration zu treiben.

Als Arbeitsgemeinschaft der GEW haben wir die Möglichkeit, den Kontakt zwischen Lehrerstudenten und Schule herzustellen und aufrechtzuhalten. Diese Kontakte zwischen Studenten und Schule fruchtbar zu machen, ist eines der wichtigsten Ziele der GEW-AG.

An unserer PH gibt es viele Professoren und Dozenten, die unter einem fragwürdigen Wissenschaftsbegriff ihre reaktionären Ideologien verbreiten. Wir werden weiterhin in den Seminaren den Studenten - besonders den Erstsemestern - die Gelegenheit geben, sich politisch und ideologisch von der bürgerlichen Wissenschaft und ihren Verkürzungen zu lösen.

Außerdem stellt die GEW-AG den derzeitigen AStA an dieser Abteilung. Welche politischen Perspektiven die GEW-AG zu den einzelnen Fragen entwickelt hat, sind den folgenden Artikeln zu entnehmen."

Die Zwitterrolle der GIM, die innerhalb der GEW-AG arbeitet, wird daran deutlich, daß der folgende Beitrag als einziger nicht in der normalen Schrift gedruckt wurde, sondern in einer besonderen, die von der GIM bekannt ist:"
GRUPPE INTERNATIONALER MARXISTEN (GIM)

Die Gruppe Internationale Marxisten (GIM) ist die deutsche Sektion der 1938 von Leo Trotzki gegründeten IV. Internationale. Als Mitglied der IV. Internationale (VS,d.Vf.), der einzig existierenden, international funktionierenden marxistischen Organisation, ist sie mit über 50 Organisationen verbunden.

Die IV. Internationale, als deren bekanntester Vertreter hier Ernest Mandel erwähnt sei, ist entstanden aus der Linken Opposition unter Leitung Leo Trotzkis in der Sowjetunion und politisch gleichgesinnten Tendenzen in anderen Ländern. Diese internationale Linke Opposition, die sich nach dem Tode Lenins entwickelte, machte es sich zur Aufgabe, das Erbe der Ideen Marx' und Lenins gegen die stalinistische Verknöcherung und Dogmatisierung, gegen die bürokratische Degeneration der Sowjetunion und der III. Internationale zu verteidigen und auf der Grundlage der historisch-materialistischen Methode dieses Erbe schöpferisch weiterzuentwickeln.

Die Kontinuität dieser politischen Strömung in der Arbeiterbewegung verkörpert heute die IV. Internationale. Angesichts der internationalen Konzentration des Kapitals, der im internationalen Rahmen stattfindenden Entwicklung der Produktivkräfte, der Internationalität des Klassenkampfes wird die Notwendigkeit einer internationalen Organisation der Sozialisten notwendiger als je zuvor, um der internationalen Strategie des Kapitals die internationale Strategie und Solidarität der Sozialisten entgegenzusetzen.

Da sozialistische Praxis zugleich auch eine gesamtgesellschaftliche Arbeit erfordert, ergibt sich für die GIM auch die Notwendigkeit einer Arbeit an der Hochschule, nicht zuletzt auch aufgrund des Potentials an sozialistischen Kräften. Hier an der PH arbeitet die Hochschulzelle der GIM seit Anfang des Jahres. Die Schwerpunkte bestanden bisher in der GEW-Arbeit, über die es der GIM gelang mit zwei Leuten im AStA vertreten zu sein, und Problemen allgemein-politischer Natur (politische Unterdrückung, Indochina, Irland usw.). In Zukunft wird sie sich auch stärker als bisher an der Auseinandersetzung um hochschulpolitische Probleme (Studentenwerksgesetz, PO usw.) beteiligen und ihre politischen Ziele darstellen. Hierbei wird es notwendig sein, entgegen dem impressionistischen Geschwafel und den eklektischen Verkürzungen der meisten linken Gruppen, den Studenten die Überlegenheit der revolutionär-marxistischen Theorie gegenüber allen bürgerlichen und pseudo-marxistischen Versuchen zur Erklärung und Lösung der Probleme und Konflikte der bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse zu vermitteln und sie von einer grundlegenden Transformation des kapitalistischen Systems zu überzeugen."

Der nächste Beitrag, "Verschärfung der Prüfungsordnung", wurde bereits im letzten Semester veröffentlicht (vgl. 9.4.1973), ein weiterer befaßt sich mit dem vierten Referentenentwurf zum HRG (vgl. 2.7.1973) und kündigt an:"
In einer der nächsten Nummern der DOS (vgl. S48*.197*,d.Vf.) bringen wir eine ausführliche Einschätzung des Hochschulrahmengesetzes."

Stellung bezogen wird auch zu den Berufsverboten (vgl. 27.1.1972):"
BERUFSVERBOTE

Am 28.1.1972 hat die Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder 'Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst' beschlossen. Wörtlich heißt es in diesen Beschlüssen:

'Nach den Beamtengesetzen in Bund und Ländern darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FdGO,d.f.) im Sinne des Grundgesetzes (GG,d.Vf.) eintritt …sind Beamte verpflichtet, sich aktiv innerhalb und außerhalb des Dienstes für die Erhaltung dieser Grundordnung einzusetzen. Es handelt sich hierbei um zwingende Vorschriften. Jeder Einzelfall muß für sich geprüft und entschieden werden.

Von folgenden Grundsätzen ist hierbei auszugehen:

Bewerber: Ein Bewerber, der verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickelt, wird nicht in den öffentlichen Dienst (ÖD,d.Vf.) eingestellt. Gehört ein Bewerber einer Organisation an, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, so begründet diese Mitgliedschaft Zweifel daran, ob er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten wird. Diese Zweifel rechtfertigen in der Regel eine Ablehnung des Anstellungsantrages.'

Diese Beschlüsse, die hier nur angedeutet sind, reihen sich nahtlos an berüchtigte Vorläufer an:

1. an das Sozialistengesetz von 1878 (vgl. 1878,d.Vf.), das besagt, daß mit allen staatlichen Mitteln, alle auf einen Umsturz des Staates gerichteten Tendenzen schon im Keime zu ersticken sind,

2. an das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums von 1933 (vgl. 7.4.1933,d.Vf.). In dem Gesetz heißt es: 'Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden. Zu entlassen sind auch Beamte, die sich in Zukunft im marxistischen (kommunistischen oder sozialdemokratischen) Sinne betätigen'.

3. An den Beschluß der Bundesregierung vom 19.9.1950, aufgrund dessen kommunistische Angehörige (?,d.Vf.) aus dem öffentlichen Dienst entfernt wurden.

Wie ist dieser neuerliche Angriff auf die demokratischen Rechte einzuschätzen?

Während die KPD-Verfolgung der fünfziger Jahre vornehmlich die organisierte Arbeiterschaft erfaßte, ist die heutige Linksopposition eher in akademischen Kreisen zu finden: bei Anwärtern für Erziehungs-, Juristen-, Verwaltungslaufbahnen. Gegen diese Zielgruppe schlagen die Beschlüsse hart zu. Hier hat der Staat das Berufsmonopol und durch die Nichteinstellung verhängt er die schwersten Sanktionen: das Berufsverbot.

Wer es für übertrieben hält, diese Beschlüsse als Berufsverbot zu bezeichnen, der sollte folgendes überlegen:

Was sind denn eigentlich verfassungsfeindliche Ziele? Dem Wort nach doch Ziele, die dem Grundgesetz widersprechen. Dem Grundgesetz aber sind z.B. die Enteignung und Vergesellschaftung von Produktionsmitteln nicht widersprechend, wenn sie dem 'Wohle der Allgemeinheit' dienen.

Durch den Ministerpräsidentenbeschluß soll also eine Praxis legalisiert werden, die sich bereits früher eingeschlichen hat: nämlich die Gleichsetzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit der kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Verfassungstreue wird uminterpretiert in ein Bekenntnis zu gegenwärtigen ökonomischen und politischen Realitäten, die vom Grundgesetz keineswegs als unabänderlich geschützt sind.

Es handelt sich also bei diesem Beschluß und seiner praktischen Anwendung um eine Politik des Verfassungsbruchs, welche darauf abzielt, die demokratische antikapitalistische Bewegung zu vernichten und die Produktionsverhältnisse zu restaurieren und zu verfestigen."

Stellung genommen wird auch:"
ZUM NUMERUS CLAUSUS

Abgesehen von der Regelung des Numerus Clausus (NC) durch den im Juli vorgelegten Neuentwurf des Hochschulrahmengesetzes, sollten hier kurz einig Worte zur Einschätzung dieses Reglementierungsinstruments gesagt werden.

1. Statt die Ausgaben für die Schaffung neuer Studienplätze drastisch zu erhöhen, haben die Bundesländer im Oktober 1972 (vgl. Okt. 1972,d.Vf.) den Staatsvertrag zum Numerus Clausus geschlossen, der eine gerechte Verteilung der Studienplätze vorgaukelt und von den Ursachen des NC, die in den Ursachen der kapitalistischen Hochschulreform zu suchen sind, ablenkt.

2. Das Verfahren, mit dem Kapazitäten festgelegt werden, dient nicht einer planvollen Nutzung der Hochschuleinrichtungen nach Bedürfnissen der Mehrheit der Bevölkerung. Sie braucht gerade in den Numerus Clausus Fächern (z.B. Medizin, Sozialpädagogik und demnächst Erziehungswissenschaften) mehr wissenschaftlich Ausgebildete, also Ärzte, Lehrer usw.

3. In Bezug auf die Hochschulreform bedeutet dieses, daß die bestehende Mangelsituation durchrationalisiert und festgeschrieben wird. Durch die veralteten Ausbildungsgänge sollten mehr Studenten denn je im Schnellverfahren durchgepeitscht werden.

Der AStA und die GEW-AG lehnen diese 'Bildungsplanung' ab. Die Bildungspolitik hat sich neben der Orientierung am individuellen Bedarf kompromißlos an drei Punkten zu orientieren:

1. Sie muß das Bildungsprivileg der Herrschenden brechen und die ungleichen Bildungschancen für Arbeiterkinder restlos beseitigen,
2. sie muß die Bevölkerung mit genügend Lehrern und Ärzten und all den Berufen versorgen, die sie braucht,
3. sie muß die Ausbildung am Bedarf der arbeitenden Bevölkerung orientieren und sie nicht an die Erwartungen der Unternehmer anpassen.

Der AStA wird sich daher entschieden gegen alle Versuche wehren, den NC an der PH einzuführen."

Der letzte Artikel lautet:"
SOZIALER NC

(Für ein demokratisches Ausbildungsförderungssystem)

Das sozialpolitische Referat des AStA vertritt die materiellen Belange und Interessen der Studentenschaft, die sich mit der Absicherung ihres Studiums befassen.

Im studentischen Sozialbereich kommt der Ausbildungsförderung die zentrale Bedeutung zu.

Ein KOSTENDECKENDES Stipendienwesen ist mit ein entscheidender Faktor zur Aufhebung des sozialen Numerus Clausus.

Der Finanzbildungsrat in Bonn beschloß im September 1972 (vgl. Sept. 1972,d.Vf.) den Bildungsetat nicht - wie vorgesehen - auf 58 Mrd., sondern nur auf 53 Mrd. zu erhöhen. Bereits in diesem, dem laufenden Jahr, sind Einsparungen in Höhe von 120 Mio. DM vorgesehen. Der Schwerpunkt der Einsparungen liegt in dem Sektor der Ausbildungsförderung. Der Status quo (in der Ausbildungsförderung) wird bis 1975 erhalten bleiben, denn die Novellierung wird so aussehen, daß keinerlei gravierende Veränderungen vorgenommen werden. Es ist sicher, daß man auf die Vorschläge verschiedener Kommissionen eingehen wird. Das bedeutet für die momentan geförderten Studenten:

Die Förderungsbeträge werden nicht steigen, sondern sie werden permanent sinken, denn die Lohnerhöhungen der Eltern werden in der entsprechenden Relation vom Förderungsbetrag abgezogen.

Ohne materielle Not kann auch heute nur jemand studieren, der relativ reiche Eltern hat. Das verbale Gewäsch 'Chancengleichheit', das von der Bourgeoisie artikuliert ist, beinhaltet nur Lügen. Wer heute als Arbeiterkind die Uni besuchen will hat nebenbei zu jobben, denn ohne zusätzlichen Verdienst wird er nicht auskommen. Das ist die von der bürgerlichen Regierung so hochgelobte Chancengleichheit.

Das BAFöG ist in den Händen der Herrschenden zu einer scharf-geladenen Waffe geworden; es dient zur Zementierung der sozialen Misere, der Reglementierung des Studiums, der Beschneidung der studentischen Mitbestimmung, kurz: DER ALLGEMEINEN POLITISCHEN DISZIPLINIERUNG.

Der AStA fordert:

SCHAFFUNG EINER KOSTENDECKENDEN AUSBILDUNGSFÖRDERUNG FÜR ALLE STUDENTEN.

Nach Paragraph 35 sind alle zwei Jahre die Bedarfssätze und die Freibeträge des BAFöG zu überprüfen und gegebenenfalls - per Gesetz - neu festzulegen.

Die Lebenshaltungskosten für einen Durchschnittshaushalt (ca. 1 100 DM/Monat) erhöhten sich im vergangenen Jahr um 10 - 11%. In der entsprechenden Relation sind beim BAFöG-Höchstsatz die Kosten um etwa 13-14% gestiegen. Der Bedarf eines Studenten (für Essen, Kleidung, Wohnen und Lernmittel) liegt heute bereits nach einer Berechnung des Deutschen Studentenwerks (DSW – vgl. S54**.197*,d.Vf.) bei ca. 630 DM, ergo: 210 DM mehr als der BAFöG-Höchstsatz.

FACIT: Kostendeckende Ausbildungsförderung darf nicht länger das Privileg von Kindern sein, deren Eltern zu den höheren Einkommensschichten gehören.

DER ASTA FORDERT:

Kostendeckende Ausbildungsförderung für alle bedürftigen Studenten.

Weg mit der politischen Disziplinierung über die Stipendien.

Die schon erwähnte Neuberechnung hat zum ersten Mal am 1.10.1973 zu geschehen. Jedoch kündigte Dohnanyi schon vor längerer Zeit (vgl. S55**.197*,d.Vf.) an, daß an eine Reform des BAFöG (mit entsprechenden Mehrkosten) nicht zu denken sei.

FÜR DIE SCHRITTWEISE ANHEBUNG DER AUSBILDUNGSFÖRDERUNG BIS ZUR KOSTENDECKUNG!!!!

FÜR EINE JÄHRLICHE ANPASSUNG DER BEDARFSSÄTZE AN DIE KOSTENENTWICKLUNG!!!!

Der AStA fordert weiterhin:
ANHEBUNG DER FREIBETRÄGE (DER ELTERN) VON 800 DM AUF 1 200 DM - UND FÜR ALLEINSTEHENDE ELTERNTEILE VON 500 DM AUF 800 DM.

Führt man sich vor Augen, daß im kommenden Semester weniger Studenten BAFöG erhalten, da die Elternteile mehr verdienen (durch Lohnerhöhungen), der Mehrverdienst jedoch noch nicht mal ausreicht um der Preistreiberei nachzukommen, so wird nochmals die Intention klar:

DIE STUDENTEN HABEN DIE SCHNAUZE ZU HALTEN, SIE HABEN ZU BÜFFELN UND IM SINNE DER HERRSCHENDEN AFFIRMATIVE STAATSBÜRGER ZU SEIN!!!!

JÄHRLICHE ANPASSUNG DER FREIBETRÄGE AN DIE DURCHSCHNITTLICHE LOHNENTWICKLUNG!!!!

Absolventen des Zweiten Bildungsweges (ZBW,d.Vf.) werden durch das BAFöG noch stärker diskriminiert, da ihnen z.T. nach jahrelanger Unabhängigkeit erneut das Einkommen ihrer Eltern angerechnet wird. In einer Novellierung des BAFöG muß folgendes beinhaltet sein.

DAS ELTERLICHE EINKOMMEN DARF NICHT BEI STUDENTEN DES ZWEITEN BILDUNGSWEGES ANGERECHNET WERDEN!!!!"

Auf der letzten Seite erscheint folgende Anzeige:"
DRINGEND - DRINGEND - DRINGEND - DRINGEND - DRINGEND

TREFFPUNKT SUCHT NEUEN PÄCHTER

Die meisten unserer alten Gäste sagten: Schade, daß Ihr aufhört.

Sie würden gern weiterhin in den TREFFPUNKT kommen. Dazu fehlt noch ein neuer PÄCHTER, der Lust hat in DORTMUND eine STUDENTENPINTE zu führen.

ÜBERNAHMEKOSTEN: 1 500 DM für kompl. Inventar!
MIETE: einschließlich 2 1/2 Wohnung 500 DM

Interessenten wenden sich bitte an:
Helmut Wulff oder Christel Wiedenstridt,
Dortmund, Robertstr.58, Tel.: 81 58 70

DRINGEND - DRINGEND - DRINGEND - DRINGEND - DRINGEND"
Q: DOS Sdr. Nr. Einführung in das PH-Studium (2. Aufl.), Dortmund o. J. (Okt. 1973); AStA PH Dortmund: Ergänzung zum Semesterprogramm des AStA, o. O. (Dortmund) o. J. (1973), S. 1


[ Zum Seitenanfang ]   [ vorige Ausgabe ]   [ nächste Ausgabe ]   [ Übersicht ]   [ MAO-Hauptseite ]