Die Antikriegstagsprozesse 1972 - 1980

Der Prozess gegen Klaus Stahl

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Dietmar Kesten, Gelsenkirchen, September 2011

1974

Laut „Roter Morgen“ gehört Klaus Stahl zu den Verhafteten des „Roten Antikriegstages 1972.“ Im Februar 1974 wird er zu 12 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt (vgl. 2. Februar 1974).

1975

Im Februar 1975 findet in München eine Berufungsverhandlung im Fall Stahl statt. Ergebnis: Unbekannt (vgl. 1. Februar 1975).

Auszug aus der Datenbank „Materialien zur Analyse von Opposition“ (MAO)

02.02.1974:
Im „Roten Morgen“, Nr. 5/1974, erscheint der Artikel: „Sogar gegen Urteil bürgerlicher Sachverständiger: 1 Jahr Gefängnis in Münchener Antikriegstags-Prozess.“ Ausgeführt wird:

„Eines der schändlichsten Urteile gegen Demonstranten des Roten Antikriegstag 72 hat die Klassenjustiz jetzt in München gesprochen: ‘Im Namen des Volkes‘, soll Klaus Stahl ein Jahr lang ins Gefängnis.

Sein Meister im Betrieb denunzierte ihn auf Grund von Fotos in der Zeitung bei der Polizei und zeigte ihn an. Wie unverschämt dieser Lakai des Kapitals gelogen hatte, zeigte sich bei der Gerichtsverhandlung: Auf zwei verschiedenen Fotos ‘identifizierte‘ er Klaus Stahl und tippte zweimal auf völlig verschiedene Personen. Obwohl ihm diese Lüge nachgewiesen wurde, obwohl die Mutter von Klaus und ein Sachverständiger bestätigten, dass es sich auf den Fotos nicht um Klaus handeln könne, und keine anderen Beweise vorlagen, forderte der Staatsanwalt 18 Monate Gefängnis. Das Gericht fand die Wahrheit der Kapitalistenklasse. Ein Kommunist gehört ins Gefängnis. Klaus Stahl erhielt 1 Jahr Gefängnis ohne Bewährung.“
Quelle: Roter Morgen Nr. 5/1974, Dortmund, S. 1, 4 und 7.

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01.02.1975:
Im „Roten Morgen“, Nr. 5/1975, erscheint der Artikel: „Roter-Antikriegstags-Prozess in München. Solidarität mit den angeklagten Genossen.“ Ausgeführt wird:

„Am Samstag, den 25.1.75, vier Tage vor Beginn der Berufungsverhandlung gegen vier Teilnehmer des Roten Antikriegstages 1972, hatte die Partei in München zu einer Demonstration aufgerufen.

Je ein Jahr Gefängnis - das war die Strafe, zu der die Genossen Peter Baier, Hubert Lehmann, Klaus Stahl und in der ersten Verhandlung verurteilt worden waren, weil sie gegen den imperialistischen Krieg demonstriert hatten …“
Q: Roter Morgen Nr. 5/1975, Dortmund, S. 1.

RM_1975_05_01


03.02.1975:
Laut „RPK - Pressedienst der Kommunistischen Partei Deutschlands“ beginnt in München die Berufungsverhandlung im „Antikriegstagsprozess“ gegen die Genossen Peter Baier, Hubert Lehmann, Klaus Stahl und Bernd Reiser. Sie waren 1972 „dem Aufruf der KPD/ML zum ‚Roten Antikriegstag‘ gefolgt". „In 1. Instanz hatte die Klassenjustiz die Genossen zu je 1 Jahr Gefängnis verurteilt.“
Quelle: RPK - Pressedienst der Kommunistischen Partei Deutschlands, Nr. 11, 3.2.1975.

Letzte Änderungen: 2.2.2014

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