Anti-Strauß-Komitee (München/Regensburg):
"Ein Jahr AIDS-Zwangsmaßnahmen in Bayern. Rechtsbrüche der CSU im Jahr 1987/88. Eine Dokumentation" (1988)

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Dietmar Kesten, Gelsenkirchen, 26.11.2019


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Vermutlich im Juli erscheint vom Anti-Strauß-Komitee München/Regensburg eine Dokumentation, die sich mit dem "AIDS-Maßnahmenkatalog", der im Februar 1987 in München als "Kabinettbeschluss" der "Öffentlichkeit präsentiert wurde und im Mai 1987 von der CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag nur leicht verändert verabschiedet wurde", beschäftigt.. (vgl. Dokumentation, S. 5).

Auszug aus der Datenbank "Materialien zur Analyse von Opposition" (MAO)

Juli 1988:
Vermutlich im Frühsommer erscheint vom Anti-Strauß-Komitee München/Regensburg die Broschüre: "Ein Jahr AIDS-Zwangsmaßnahmen in Bayern. Rechtsbrüche der CSU im Jahr 1987/88. Eine Dokumentation". Das Komitee hatte dazu bereits vier Flugblätter herausgegeben. "Davon wurden zwei beschlagnahmt, ein Drittes dem Verteiler von der Polizei zur Sicherheit einfach weggenommen. Als letztes wurde dann auch noch die bisher jüngste Ausgabe des Demokratischen Informationsdienst beschlagnahmt".

Artikel der "Dokumentation" sind:
- "Der Katalog"
- "Rechtsverletzung unter dem Vorwand, AIDS zu bekämpfen"
- "Die bayerischen Zwangsmaßnahmen können nur in der Barbarei enden"
- "Wie die CSU auf Vordermann gebracht wird"
- "Wie der Staatsapparat auf CSU-Linie getrimmt wird"
- "Buchbesprechung: Michael G. Koch: AIDS, vom Molekül zur Pandemie"
- "Statt AIDS zu bekämpfen wird HIV-infizierten Babies das Recht auf Leben genommen"
- "HIV-Infizierte in den Polizeicomputer - statt Kampf gegen AIDS"
- "Körperverletzung statt Kampf gegen AIDS"
- "Rassismus statt Kampf gegen AIDS"
- "Bayerische Richter melden Vollzug"
- "Unrecht ist, was Strauß nicht passt"

Zum "Katalog" wird u. a. ausgeführt: "Der sogenannte Maßnahmenkatalog wurde am 25. Februar 1987 als Kabinettsbeschluß der Öffentlichkeit präsentiert und im Mai 1987 von der CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag nur leicht geändert verabschiedet. Er trägt den Titel: Aids, Vollzug des Seuchenrechts, des Ausländerrechts und des Polizeirechts. Schon dieser Titel läßt ahnen, dass es seinen Schöpfern nicht um die Bekämpfung der Krankheit Aids geht, nicht um Hilfe für die Erkrankten und Infizierten, sondern um polizeistaatliche Maßnahmen gegen uns alle und um rassistische Hetze nicht nur gegen Ausländer, sondern auch gegen andere, die anders sind als die von der Bayerischen Staatspartei definierte Norm. (…)

Die Vollzugshinweise oder der Maßnahmenkatalog wenden das Bundesseuchengesetz auf die Krankheit Aids an. Aids ist eine übertragbare Krankheit im Sinne des Paragraph 1 BSeuchG, heißt der erste Satz des Katalogs. Hier gibt es zwei Dinge zu sagen: Erstens ist es gegen die Verfassung der BRD, wenn ein Bundesland wie Bayern eigenmächtig ein Bundesgesetz erweitert, verändert usw. Rechtlich gesehen sind die Vollzugshinweise als bloße Verwaltungsvorschriften erlassen worden Die Bayerische Staatsregierung behauptet, sie seien interne Anweisungen an die Gesundheitsämter, die Kreisverwaltungsbehörden, Polizei usw. und durch das Bundesseuchengesetz gedeckt. Das ist bei Aids nicht der Fall. Denn die Hinweise greifen tief in die Grundrechte der Betroffenen ein und wirken daher wie eine Gesetzesänderung. (…)

Nichtsdestotrotz macht der Katalog in der ganzen Republik Schule. (…) Alle Krankheiten im Bundesseuchengesetz sind heilbar, d. h. Zwangsmaßnahmen, wie z. B. die Absonderung der Kranken, müssen nur auf bestimmte Zeit angewandt werden. Nach dem Bundesseuchengesetz werden Grundrechte der Kranken zweifellos außer Kraft gesetzt, aber zeitlich begrenzt, eben nur solange, bis der Kranke gesund ist. Nach dem jetzigen Stand der Medizin müßten im Fall von Aids die Grundrechte ein Leben lang außer Kraft gesetzt werden. Noch eine weitere Besonderheit von Aids verbietet die Anwendung des Seuchenrechts.

Die Krankheit ist nur durch Sexualkontakte oder extreme Blutkontakte übertragbar. Blutkontakte kommen außer beim Arzt oder im Krankenhaus so gut wie nie und auch hier höchst selten vor Das Bundesseuchengesetz ist notwendig für solche Krankheiten, die durch bloßes Anhusten.sogenannte Tröpfcheninfektionen oder durch menschliche Ausscheidungen übertragen werden können. Die Zwangsmaßnahmen sind eine falsche, gefährliche und unwissenschaftliche Antwort auf die Krankheit Aids. Denn sie bedeuten Grundrechtsverletzung unter dem Vorwand, die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern, wo doch wegen der besonderen Übertragungswege Selbstschutzmaßnahmen, wie z. B. die Anwendung eines Kondoms sehr leicht möglich sind. Statt Zwangsmaßnahmen wären intensive Forschung ohne Rücksicht auf die Profite der Pharmakonzerne und Aufklärung notwendig." (S. 5f.)

Zum "Das Anti-Strauß-Komitee" heißt es: Es sei "parteipolitisch ungebunden: Im ASK arbeiten Strauß-Gegner gleich welcher Herkunft, Partei oder Weltanschauung zusammen gegen die wachsende Gefahr der rechten und ultrarechten Kräfte. Strauß ist heute der Sammelpunkt für diese Kräfte; dahinter stehen einflußreiche Vertreter von Banken und Großindustrie. Das Anti-Strauß-Komitee setzt sich ein für die Erhaltung der in der Verfassung garantierten demokratischen Grundrechte. Das Anti-Strauß-Komitee will einen Beitrag dazu leisten, den Gedanken der Einheit aller demokratischen Menschen zu fördern. Der Demokratische Informationsdienst, die Zeitung des Anti-Strauß-Komitee, erscheint alle 2 Monate. Der DID steht allen Antifaschisten offen als Forum der Diskussion, als Möglichkeit, anderen über die eigene Arbeit zu berichten usw." (S. 51)

Geworben wird für den "Demokratischen Informationsdienst" des "Anti-Strauß-Komitees" München/Regensburg.
Quelle: Anti-Strauß-Komitee: Ein Jahr AIDS-Zwangsmaßnahmen in Bayern. Rechtsbrüche der CSU im Jahr 1987/88. Eine Dokumentation, München, (Juli 1988).

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Letzte Änderung: 26.11.2019