Rote Presse-Korrespondenz, 3. Jg., Nr. 146-147, 17.12.1971

17.12.1971:
Die Nr. 146/147 der „RPK” erscheint. Inhalt der Ausgabe ist:
- Das KPD-Verbot. Waffe der Klassenjustiz gegen das Proletariat
- Gegen die Bürgerkriegsmanöver der Polizei: Rede eines Genossen der KPD auf der Protestveranstaltung der Liga gegen den Imperialismus
- Strafanzeige gegen unbekannte Polizisten
- Bericht aus dem Sozialistischen Studium
- Die Arbeit des Agitationskollektivs Kinderheilkunde
- Was setzen die Revisionisten der kapitalistischen Ausbildung entgegen
- Offener Brief des KSV, Studentenverband der KPD, an den KSV-Frankfurt/M.

Im Artikel „Das KPD-Verbot. Waffe der Klassenjustiz gegen das Proletariat” heißt es einleitend: „Das KPD-Verbot lässt sich einordnen in eine Kette von Unterdrückungsmaßnahmen der Bourgeoisie gegen das Proletariat. 1. Die Unterdrückungsmaßnahmen im Kapitalismus begannen mit seinem Entstehen, d. h. mit der Entstehung von Bourgeoisie und Proletariat. Mit der Herausbildung kapitalistischer Produktionsverhältnisse entstand auch der bürgerliche Staat, der, zunächst noch ausgleichender zwischen widerstrebenden Kapitalinteressen, immer mehr zum Herrschaftsinstrument der Bourgeoisie gegenüber dem Proletariat wurde, je umfassender das Proletariat vom Kapital organisiert wurde, und je machtvoller es sich gegen die Herrschaft des Kapitals zusammenschloss und erhob.

Gerade an dem Verhalten der Justiz - von der Bourgeoisie als besonders unabhängige, neutrale Instanz dargestellt - zeigt sich, dass die Bourgeoisie nie in der Lage und gewillt gewesen ist, sich an die von ihr postulierten politischen Freiheitsrechte zu halten. Das beweisen beispielhaft die Prozesse gegen Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, in denen diese beiden Kommunisten verurteilt wurden, weil sie den Kommunismus propagiert hatten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird nur denen zuerkannt, die damit die Bourgeoisie unterstützen. Die Bourgeoisie hat das von ihr aufgestellte Recht immer als Waffe gegen das Proletariat eingesetzt. Das zeigen besonders die vielen Prozesse wegen Landfriedensbruch vor und während des ersten imperialistischen Krieges. Gesetze, die das Volk zu schützen vorgaben, wurden zu seiner Unterdrückung eingesetzt.

Besonders offen hat sich in diesen Prozessen die bürgerliche Justiz durch ihre Rechtsbruche in dem prozessualen Verfahren demaskiert. Beweisregeln werden umgekehrt, strafprozessuale Verfahrensregeln aufgehoben. So beim Kommunistenprozess in Köln, sowie beim Reichstagsbrandprozess gegen Dimitroff. Die Verdächtigten wurden widerrechtlich in Untersuchungshaft gehalten. Aussagen wurden erpresst oder verfälscht, Zeugen gekauft. Die ideologische Form des Richterspruchs, der eine dritte Kraft z sehen den Klassen darstellen soll, wird völlig aufgehoben. Im Folgenden werden wir sehen, wie es auch der Justiz in dem Verbotsprozess gegen die KPD nicht gelungen ist, den Schein der Legalität aufrechtzuerhalten.“

Klaus Eschen, Horst Mahler und Hans-Christian Ströbele stellen „Strafanzeige gegen unbekannte Polizisten“. Hintergrund ist der Tod von Georg von Rauch.

Im „Offenen Brief des KSV, Studentenverband der KPD an den KSV-Frankfurt/M.” wendet sich der Studentenverband der KPD gegen den KSV-Frankfurt, zu dem sich mehrere RZ zusammengeschlossen hatten. Der KSV der KPD betont, dass dieser in „keinem politischen und organisatorischen Zusammenhang mit dem KSV, Studentenverband der KPD“ stehe.

Reklame gemacht wird in der Ausgabe für:
- Westberliner Buchladenkollektive (West-Berlin)
- Rote Fahne- Zentralorgan der KPD
- Schulungs- und Agitationshefte der Liga gegen den Imperialismus (Nr.2): „Alles für den Sieg des kämpfenden Vietnam“.
Q: Rote Presse-Korrespondenz, Nr. 146/147, West-Berlin, 17.12.1971.

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