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06.12.1973:
Die Nr. 40 der „RPK” erscheint. Inhalt der Ausgabe ist:
- Die verstärkten Aggressionen der Thieu-Clique werden zurückgeschlagen
- Weg mit dem Verbotsantrag gegen den Kommunistischen Studentenverband. Erklärung der Zentralen Leitung des KSV
- Zu den Reden von Brandt vor BASF-Arbeitern und im Fernsehen: Appelle im Dienst einer imperialistischen „Volksgemeinschaft“
- Kommunistische Arbeiterpresse der Zelle Opel Bochum der KPD: Die „Unvereinbarkeits-Beschlüsse“ der Schaumberg, Schmitz und Lang richten die GOG-Opel zugrunde!
- Flugblatt von ehemaligen Mitgliedern der GOG: Arbeiterinnen und Arbeiter bei Opel!
- Zum Hamburger Parteitag der DKP (Teil II): DKP Partnerschaft mit den Monopolen
- Geschichte der NATO, Teil VI.
In den Artikeln, die sich mit der GOG beschäftigen, wird in der „RPK” eine Ausgabe der „Kommunistischen Arbeiterpresse, Betriebszeitung der Zelle Opel-Bochum der KPD“ vom 30.11.1973 sowie ein Flugblatt von ehemaligen Mitgliedern der GOG mit dem Titel „Arbeiterinnen und Arbeiter bei Opel!“ veröffentlicht. Es geht um den Ausschluss eines Mitglieds der GOG, der Forderungen und Ansichten, „wie sie die KPD propagiert“, vertrat. Seine Weigerung, „sich von der KPD zu distanzieren, mache einen Ausschluss notwendig“.
Reklame wird in Ausgabe gemacht für Publikationen des „Verlags Rote Fahne“.
Q: Rote Presse-Korrespondenz, Nr. 40, Dortmund, 6.12.1973.
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