Initiativgruppe für die ersatzlose Streichung des § 218 Hamburg:
Was bringt uns die Fristenlösung. Der § 218 besteht seit 1871 - und er besteht noch immer

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Jürgen Schröder, Berlin, 20.2.2013

Die hier dokumentierte Broschüre der Initiativgruppe für die ersatzlose Streichung des § 218 Hamburg, die dem Kommunistischen Bund Westdeutschland (KBW) nahestand, erschien kurz nach der Einführung und versucht, den Nachweis zu erbringen, dass allein die ersatzlose Streichung des Paragraphen 218 im Interesse der Arbeiterklasse und des Volkes sei.

Beteiligt an der Initiativgruppe sind offenbar auch Ärzte, so dass in der Broschüre einige Einblicke in die Reaktion der Ärzteschaft auf die Novellierung des § 218 gegeben werden können.

Auszug aus der Datenbank „Materialien zur Analyse von Opposition“ (MAO)

17.06.1974:
In Hamburg gibt die Initiativgruppe für die ersatzlose Streichung des § 218 vermutlich in dieser Woche die Broschüre "Was bringt uns die Fristenlösung. Der § 218 besteht seit 1871 - und er besteht noch immer" in einer Auflage von 1 000 Stück heraus.

Enthalten sind die Abschnitte:
- "Vorwort";
- "Warum wir für die Abschaffung des § 218 sind", ein Referat vom 25.4.1974 von einer Veranstaltung in der Schule Kielortallee in Eimsbüttel;
- "Wie stehen die Ärzte in Schleswig-Holstein zur Fristenlösung? - Ergebnisse einer Umfrage unter allen Ärzten in Schleswig-Holstein";
- "Ankündigung. Fragebogenaktion unter Hamburger Gynäkologen";
- "Machenschaften der Gegner der Fristenlösung", wobei auch berichtet wird aus Deggendorf;
- "Gesetzestexte";
- "Was bringt uns die Fristenlösung?";
- "Erfahrungsbericht über einen Schwangerschaftsabbruch";
- "Bericht einer Mutter von 5 Kindern"; sowie
- "Fristenlösung - ein Gesetz ohne praktische Folgen".
Quelle: Initiativgruppe für die ersatzlose Streichung des § 218: Was bringt uns die Fristenlösung. Der § 218 besteht seit 1871 - und er besteht noch immer, Hamburg o. J. (1974)

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