Mit der hier vorgestellten Broschüre schildert das Kieler Mensafunk-Kollektiv die ersten fünf Jahre des Mensa-Funks an der Universität Kiel.
Oktober 1972:
In Kiel erscheint die Broschüre "Lautsprecher-Agitation an der Hochschule: Mensa Funk - Dokumentation seiner Entwicklung" zum Preis von 2,50 DM, der bei der Finanzierung der Anlage helfen soll.
Die Einleitung vom Juli 1972 befaßt sich mit dem Verbot des Kultusministers vom 12.5.1972 für das Studentenwerk, seine technischen Anlagen für den Mensa-Funk (MF) zur Verfügung zu stellen.
Dargestellt wird die Gründung des MF im Rahmen der Studentischen Arbeitsgemeinschaften bzw. der Arbeitsgemeinschaft Rundfunktechnik, die die früheren unregelmäßigen Durchsagen über die Lautsprecheranlage in der Neuen Mensa übernahm.
Zitiert wird aus "Grundsätze zur Einrichtung eines Mensa-Informationsdienstes" vom Juni 1967, die die Grundlage für den MF-Betrieb ab 6.7.1967 bildeten.
Es folgt ein Konflikt mit dem AStA-Vorsitzenden Domann, der einer Korporation angehörte, und wegen des Verschweigens einer neuen Immatrikulationsordnung am 10.1.1968 abgewählt wurde, wobei dem am nächsten Morgen darüber berichtenden MF erstmals Beifall durch die Zuhörer gezollt wurde.
Es wurde nun semesterweise ein presserechtlich verantwortlicher Chefredakteur gewählt, wozu zitiert wird aus dem Text "Grundsätze zur Einrichtung eines Mensa-Informationsdienstes" vom WS 67/68 zur Satzung des MF, der sich der aktuell-politischen Berichterstattung widmete, woraufhin das Studentenwerk im Sommersemester 1968 eine Umfrage veranstaltete über die Fortführung des MF, bei der es 50,6% Ja-Stimmen und 30,4% Nein-Stimmen gab.
Ab dem WS 1968/69 erfolgte "eine deutliche Politisierung", im Jan. 1970 wurde der MF durch einen Vertrag mit dem Studentenwerk zum Organ der Verfaßten Studentenschaft.
Zum Redaktionsstatut wird zitiert aus "Satzungsvorschlag für den Mensa-Funk" vom 12.5.1969 und aus dem "Kurzgutachten zu Organisationsfragen des Mensafunks" von Rechtsanwalt Mairgünther vom 8.12.1969. Dokumentiert wird die "Satzung des Mensafunks" vom 28.1.1970.
Die Redaktion des MF erwies sich "als gelehriger Schüler der bürgerlichen Presse", versuchte aber "die Praxis der bürgerlichen Presse zu linker Politik" umzumünzen, beschränkte sich dann aber im Jan. / Feb. 1970 zu den Studentenparlamentswahlen darauf, linke Flugblätter vorzulesen. Dokumentiert werden Auszüge aus einem Interview des NDR mit dem MF-Redaktionskollektiv, das der MF am 5.2.1970 sendete. Man habe sich in einer Selbstdarstellung ergangen, statt die linken Gruppen zu unterstützen.
Kritisiert wird die Sondersendung zum 100. Geburtstag Rosa Luxemburgs, die sich lediglich an "'Kalender-Aktualitäten'" orientiert habe und "völlig funktionslos" gewesen sei.
Im Sommersemester 1970 machten "die Studenten in der Mensa immer mehr gegen den MF Front", worauf der MF Anfang Juni teilweise reine Veranstaltungskalender politischer Natur sendete. Dokumentiert wird die Sendung vom 18.6.1970, mit der der "werbewirksam" aufgebaute MF begann, der aber kurz darauf seinen Sendebetrieb einstellte wegen persönlicher Schwierigkeiten der Redakteure. Dokumentiert wird die Sendung vom 29.10.1970, mit der der Sendebetrieb wieder begann.
Im WS 1970/71 waren alle Roten Zellen bis auf die RotzJur an die MLHO angegliedert, deren Zentrales Aktivistenkollektiv (ZAK) aus der alten Führungsgruppe des SDS bestand, in der dann auch der MF seine politische Heimat suchte und fortan von einem Mitglied des ZAK der MLHO angeleitet wurde, bis die MLHO Mitte des WS 1970/71 die Zusammenarbeit abrupt abbrach, da sie nur noch das "Wissenschaftliche Studium" betreiben wollte, wobei damals in der MF-Redaktion 3 MLHO-Mitglieder 2 Mitgliedern der RotzJur, die die Unterordnung unter die MLHO ablehnte, und zwei Unorganisierten, mit der RotzJur Sympathisierenden gegenüberstanden. Nach dem Austritt der 3 MLHOler war der MF neben der RotzJur die einzige linke Opposition gegen die MLHO, aus der zahlreiche Mitglieder austraten, nachdem sie nur noch Theorie betreiben wollte. Bei den Studentenparlamentswahlen Ende des Wintersemesters 1970/71 kandidierte die MLHO nicht, der Kommunistischen Räte-Organisation (KRO) und Unorganisierten gelang nur ein knapper linker Sieg.
Im Sommersemester 1971 wurde der MF dann quasi zum Organ der RotzJur, die eine Zusammenarbeit mit der Roten Garde Kiel /ML begann und Gruppen ehemaliger MLHOler um sich scharte. Ende des Semesters benannte sich die MLHO in Thälmann Kampfbund (TKB) um.
Ab dem Wintersemester 1971/72 wurden die Sendungen nach einem Agitationskonzept geplant. Dokumentiert wird die Sendung vom 18.10.1971 zur Persien-Demonstration in Frankfurt. Der MF übte aber auch Kritik an den Roten Zellen, und äußerte sich zu in der Organisation noch nicht ausdiskutierten Themen. Zitiert wird aus einer "umfassenden Aufarbeitung und Selbstkritik" der MF-Redaktion.
Zur Praxis des MF im letzten Semester heißt es, der MF sei "seinem Ziel, ein wirksames Instrument im demokratischen und sozialistischen Hochschulkampf zu sein, ein Stück näher gekommen." Anfang des Sommersemesters 1972 sei das Redaktionskollektiv vom Studentenparlament bestätigt worden. Die erste Sendung behandelte u.a. eine Kleine Anfrage des MdL Bechtold (CDU) zum MF. Die Bundestagsdebatten zum Mißtrauensvotum und zu den Ostverträgen wurden live übertragen und kommentiert. Dokumentiert wird die Sendung vom 15.5.1972 zum Abbau demokratischer Rechte zum Büchertischverbot an der LMU München und der Mensa der FAU Erlangen sowie aus Kiel von der Anfrage von Bechtold und der drohenden Klage des RCDS gegen das politische Mandat des AStA.
Chronologisch dargestellt werden die Verbotsbestrebungen gegen den MF vom Herbst 1971 bis zum April 1972. Dokumentiert wird der Brief des Kultusministers an das Studentenwerk vom 12.5.1972. Auszüge aus den 'AStA-Infos' Nr. 4 und 8/1972 schildern die Umwandlung des Studentenwerks durch das Studentenwerksgesetz von einer Stiftung in eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht des KuMi untersteht.
Dokumentiert wird die letzte Sendung vom 17.5.1972 in Verantwortlichkeit des AStA. Geschildert wird die Kampagne gegen das Verbot bzw. der Kampf um das politische Mandat der Verfaßten Studentenschaft, wozu es heißt:
"Selbstkritisch müssen wir aber anmerken, daß wir es nicht geschafft haben, ausser in allgemeinem, deshalb vielleicht unverbindlichem Gerede diese Perspektive zu vermitteln. Es entfaltete sich keine Diskussion, sondern hauptsächlich setzten sich die Roten Zellen mit RCDS, DA und MSB um den Vorwurf auseinander, der Mensafunk und die Zellen hätten das verbot selbst verschuldet. Der Vorwurf, der von diesen Gruppen auch gleichzeitig auf Flugblättern verbreitet worden war, versuchte, einen Zusammenhang zwischen den inhaltlichen Fehlern der früheren MF-Arbeit, der daraus resultierenden mangelhaften Verankerung bei den studentischen Hörern und dem Verbot an den Haaren herbeizuziehen, sprach somit dem Kollektiv jede Berechtigung einer Selbstkritik und der daraus notwendig folgenden Verbesserung seiner Arbeit ab. Einen besseren Beweis für ihre stinkbürgerliche Position konnten die genannten 3 Gruppen der studentischen Öffentlichkeit nicht liefern!"
Dokumentiert wird ein Auszug aus dem Brief des KuMi vom 3.7.1972.
Geschildert wird die Rolle des MF im Juni 1972 als Streiksender gegen das LHG. Auszüge aus einem Fugblatt vom 18.7.1972 berichten vom Gespräch zwischen KuMi und Vertretern von AStA, MF und Studentenparlament. "Nur wenige Wochen später" konnte das MF-Kollektiv größere Finanzquellen und sich eine mobile Anlage beschaffen, die für jede Sendung in die Mensa-Vorräume gerollt wird, aber auch anderswo betrieben werden kann, so daß der Sendebetrieb wieder aufgenommen werden kann. Abschließend heißt es: "Kampf dem Mensafunk-Verbot!"
Ein technischer Anhang gibt einen Überblick über die Anlagen des ersten Mensa-Funk, des Streiksenders 1972 und des zweiten Mensa-Funk.
Geworben wird für zahlreiche Schriften, die über die Internationale Organisation der Journalisten (OIJ) vertrieben werden.
Quelle: Redaktionskollektiv Mensa-Funk: Lautsprecher-Agitation an der Hochschule: Mensa Funk - Dokumentation seiner Entwicklung, Kiel Okt. 1972
Letzte Änderung: 09.11.2019