Repression in Bochum:
Politischer Buchladen / Frauenbuchladen

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Dietmar Kesten, Gelsenkirchen, Juli 2012

In der linken Bochumer Szene und darüber hinaus war der Politische Buchladen in Bochum, Im Westenfeld 22, zu Beginn der 1970er Jahre bekannt. Dort konnte man aktuelle politische Literatur kaufen, die „Klassiker”, Zeitschriften und Schallplatten. Im Mensafoyer an der RUB gab es einen Büchertisch und stets fanden dort politische Diskussionen zu aktuellen Themen statt.

Im August 1976 wurde im Rahmen bundesweiter Fahndungsaktionen des BKA gegen linke Buchhandlungen auch der Politische Buchladen in Bochum durchsucht. Der Geschäftsführer Thomas K. wurde festgenommen und zunächst nach Karlsruhe überführt, später wieder freigelassen. Der Haftgrund stützte sich dabei auf die § 129 bzw. 88a: „Unterstützung einer kriminellen Vereinigung sowie Billigung von Gewalt”. Im Fokus stand dabei die mögliche Weiterverbreitung der Zeitschrift „Revolutionärer Zorn”, aber auch Bücher wie „Wie alles anfing“, „Holger, der Kampf geht weiter, „Stadtguerilla und soziale Revolution“ oder „Terrorurteil gegen Lothar Gend“.

Im Folgenden soll vorliegendes Material über den Politischen Buchladen, Bochum dokumentiert werden.

1976

Zunächst berichtet der „Bochumer Anzeiger“ über die Verhaftung von Thomas K. im Rahmen der bundesweiten Aktion gegen linke Buchhändler (vgl. 17. August 1976).

In einer Reihe von Städten untersuchen Vertreter des BKA (Bundeskriminalamt) Geschäfts- und Privaträume von linken Buchhändlern. Zeitungen und Bücher werden beschlagnahmt und der Geschäftsführer des Politischen Buchladens in Bochum wird festgenommen. Ziel der Aktion ist wohl die umstrittene Zeitschrift „Revolutionärer Zorn“, eine Zeitung der Revolutionären Zellen, und andere „terroristische Literatur“ (vgl. 18. August 1976).

Der Geschäftsführer des Politischen Buchladens in Bochum äußert sich zu seiner Festnahme. Er spricht bei den Verhaftungen von einer „inneren Logik“, die dem Erfolgszwang des BKA entsprechen würde, Erfolge bei der Fahndung nach Terroristen vorzuweisen (vgl. 19. August 1976).

Der VLB (Verband linker Buchhändler) äußerst sich zu den Vorfällen in Bochum und stellt dabei die „Maulkorbgesetze” (88a und 130) in den Mittelpunkt, mit dem Verdacht auf „Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“ (vgl. 19. August 1976).

Der Vorstand der Assistentenschaft der Ruhruniversität Bochum, der Vorstand der Studentenschaft der Ruhruniversität Bochum und die Evangelische Studentengemeinde (Bochum) solidarisieren sich mit den unter Verdacht geratenen Politischen Buchläden, die terroristische Literatur vertrieben haben sollen (vgl. 19. August 1976).

Ein „Radiokommentar“ von WDR III äußerst sich zu den Vorfällen in Bochum. Auch mehrere Zeitungen nehmen dazu Stellung. Die Schriftstellerin Ingeborg Drewitz fordert dazu auf, an Thomas K. kein „Exempel zu statuieren“ und den „Haftbefehls gegen Thomas K.“ aufzuheben (vgl. 19. August 1976; 20. August 1976; 21. August 1976).

Die Politische Buchhandlung gibt eine „Presseerklärung“ heraus, aus der zu entnehmen ist, dass es sich bei der Festnahme von Thomas K. um einen „schwerwiegenden Eingriff in die Möglichkeit der politischen Information, in das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit“ handelt. Zusätzlich informiert sie in einem 4-seitigen Flugblatt die Öffentlichkeit und Freunde des Buchladens (vgl. 20. August 1976; September 1976).

Auch die Humanistische Union (München) gibt eine Erklärung zu Bochum heraus. Den Deutschen Jungdemokraten geht es darum, die möglichen Auswirkungen des § 88a darzustellen (vgl. 25. August 1976; 27. August 1976).

In Bochum findet eine Demonstration, organisiert von mehreren linken Gruppen (u. a. wohl KBW und KPD), statt, auf der u. a. „die sofortige Freilassung von Thomas K.“ gefordert und für „die Beseitigung der Maulkorbparagraphen demonstriert“ wird (vgl. 25. August 1976; 26. August 1976).

Eine „Presseerklärung“ des Koordinationsausschuss: Staatsschutzaktion gegen linken Buchhandel im AStA veröffentlicht eine „Presserklärung“ gegen die „willkürlich erfolgte Festnahme und spätere Inhaftierung von Thomas K.“ (vgl. 26. August 1976).

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels äußerst sich zur Festnahme von Thomas K. (vgl. 30. August 1976).

Die Zeitschrift „links“ meint, dass die Bochumer Ereignisse „eine neue Qualität von Repression gegenüber linker Gegenöffentlichkeit” zeigen würden (vgl. September 1976).

Eine Delegiertenkonferenz „Christen für den Sozialismus in der BRD“ äußerst ihre Ablehnung des 13./14. Strafrechtsänderungsgesetzes, „in dem die gesetzliche Grundlage für derartige Maßnahmen geschaffen wurde“ (vgl. 4. September 1976).

1977

Die Kommunistische Gruppe Bochum/Essen (KGB/E) lädt zu Aktionsverhandlungen zum 1. Mai ein. Ein Einladungsscheiben geht auch an das Buchladenkollektiv (vgl. 14. März 1977).

Auf einer Groenewold-Veranstaltung in Bochum spricht auch ein Mitglied des Bochumer Buchlandens zu den Aktionen des BKA im vorigen Jahr (vgl. 23. März 1977).

1980

Die KGB/E will erneut über die „Bildung einer Aktionseinheit“ zum 1. Mai verhandeln und lädt dazu auch den Politischen Buchladen ein (vgl. 5. April 1980).

1987

Zwischenzeitlich wird auch ein Frauenbuchladen-Bochum bekannt, über den es z. Zt. noch wenig Informationen gibt. Die Frauen sind gegen „BKA-Terror und Kriminalisierung“ (vgl. 18. Dezember 1987).

Ein Flugblatt des Politischen Buchladens, Bochum, gibt eine Erklärung zu den Vorladungen im Rahmen der Aktionen gegen das „Heusnerviertel“ heraus. Betroffene seien möglicherweise in Verbindung zu RAF und RZ gebracht worden (vgl. März 1987).

1988

Der Politische Buchladen gibt einen Überblick über seine Literatur (vgl. 1988).

Auszug aus der Datenbank „Materialien zur Analyse von Opposition“ (MAO)

17.08.1976:
Nach „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen” berichtet der „Bochumer Anzeiger“ über die „bundesweite Aktion gegen linke Buchhändler“ und über die Verhaftung von Thomas K.
Quelle: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 30.

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18.08.1976:
Nach „Das Diskussionsverbot. Eine Geschichte der Zensur, aufgeschrieben und vorgestellt anlässlich der ersten 88a-Prozesse” begann am „Morgen des 18.8.76 die „erste bundesweit angelegte Staatsschutzaktion gegen den linken Buchhandel“. Dabei wurden in Bochum, Hamburg, Köln, Tübingen, Heidelberg und München Geschäftsräume von linken Buchhandlungen und die Privaträume der formalrechtlich verantwortlichen Geschäftsführer durchsucht, Zeitungen und Bücher wurden beschlagnahmt und vier Buchhändler vorläufig festgenommen. „Der Geschäftsführer der Politischen Buchhandlung in Bochum, Thomas K., ist der erste Buchhändler, der aufgrund des § 88a inhaftiert wird“.
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 5.

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18.08.1976:
Nach „Das Diskussionsverbot. Eine Geschichte der Zensur, aufgeschrieben und vorgestellt anlässlich der ersten 88a-Prozesse” werden „am Morgen des 18. 8. durch Beamte des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter und der örtlichen 14. Kommissariate (Politische Polizei) in einer bundesweit koordinierten Aktion auf Anordnung des damaligen Generalbundesanwalt Buback die Geschäftsräume von linken Buchhandlungen sowie die Privatwohnungen der formalrechtlich verantwortlichen Geschäftsführer in Berlin, Bochum, Hamburg, Heidelberg, Köln, München und Tübingen, tags darauf folgen eine Druckerei sowie ein weiterer Buchladen in Essen. Ziel dieser Aktion ist vorgeblich der ‘Revolutionäre Zorn Nr. 2’, eine Zeitung der ‘Revolutionären Zellen’, die auch in einigen Fällen vorgefunden und beschlagnahmt wird. Darüber hinaus werden diverse andere Titel beschlagnahmt, die seit Monaten erhältlich und nicht verboten sind, laut Verfassungsschutzbericht 1975 aber als ‘terroristische’ (?) Literatur gelten. Vier Personen werden vorläufig festgenommen, eine für acht Tagen inhaftiert”.
Q: Politische Buchhandlung Bochum, Der andere Buchladen Köln, Buchhandlung Miguel Hernandez, Essen, Druckerei Gegendruck Essen, Edition egalite Bochum, Arbeiterbuch Wuppertal, Babula Aachen, Verlag Frauenpolitik Münster, Bücherstube Dortmund (Hrsg.): Das Diskussionsverbot. Eine Geschichte der Zensur, aufgeschrieben und vorgestellt anlässlich der ersten 88a-Prozesse, Bochum, September 1977, S. 77.

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19.08.1976:
Nach „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen”, erklärt sich Thomas K. zu seiner Verhaftung und führt aus: „Ich glaube, eine Verhaftung im Verlauf der Staatsschutzaktion vom 18.8. War eingeplant, war zwingend. Sie entspricht der inneren Logik, dem Erfolgszwang derartiger Großeinsätze des BKA … Warum gerade ich? Eine mögliche Erklärung ist, dass bei der Vorbereitung der Staatsschutzaktion schlichtweg übersehen wurde, dass ich nicht nur Geschäftsführer der Bochumer, sondern auch der Essener Buchhandlung bin, so dass die Durchsuchung im Essen am 19.8. nachgeholt werden musste und die Auswertung des ‘Ergebnisse‘, obwohl dort nichts beschlagnahmt wurde, länger dauerte, als das BKA mich noch in Polizeigewahrsam halten konnte. Plausibel aber scheint mir die Überlegung des BKA, dass, wer Geschäftsführer in zwei linken Buchhandlungen zugleich ist, wohl auch über eine doppelte kriminelle Energie verfügen muss.“
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 17f.

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19.08.1976:
Nach „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen” erklärt sich der „Verband des linken Buchhandels” (VLB) zu den Vorfällen um die Durchsuchung der linken Buchläden in der BRD. Dabei werden die sog. „Maulkorbgesetze” (88a und 130) in den Mittelpunkt der Kritik gerückt. Die Durchsuchungen wurden „mit dem Verdacht der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) durch einen Verstoß gegen § 88a StGB i V. m §126 StGB)“ begründet.

„Neben Exemplaren der gesuchten Zeitschrift ‘Revolutionärer Zorn’, wurden auch andere Titel, die seit längerer Zeit im Handel sind, beschlagnahmt: Bommi Baumann: ,Wie alles anfing’, ,Holger, der Kampf geht weiter, ,Stadtguerilla und soziale Revolution’, ,Terrorurteil gegen Lothar Gend’. In mehreren Fällen hatte die Polizei die Geschäftsräume ohne Benachrichtigung der Besitzer aufgebrochen und sie anschließend ohne Zeugen z. T. stundenlang durchsucht. Der Geschäftsführer des Politischen Buchladens, Thomas K. wurde verhaftet und nach Karlsruhe verbracht. Ihm wird vorgeworfen, durch das Auslegen der Zeitschrift ,Revolutionärer Zorn’ eine kriminelle Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129 StGB).”

Der VLB erklärt dazu, dass „er eine Beschränkung der politischen Literatur nicht hinnehmen werde und sich nicht zum Büttel staatlicher Zensur machen lasse“.
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 12f.

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19.08.1976:
Nach „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen” solidarisieren sich der Vorstand der Assistentenschaft der Ruhruniversität Bochum, der Vorstand der Studentenschaft der Ruhruniversität Bochum und die Evangelische Studentengemeinde, Bochum mit den unter Verdacht geratenen Politischen Buchläden, die terroristische Literatur vertrieben haben sollen. U. a. wird formuliert: „Diese Maßnahmen richten sich gegen die politische Mündigkeit und kritische Auseinandersetzung mit Literatur, die nicht der herrschenden politischen Meinung entspricht.“
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 33.

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19.08.1976:
Die Schrift „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen” veröffentlicht mehrere Zeitungsartikel, die den „bundesweiten Einsatz gegen linke Buchläden“, u. a. auch in Bochum, dokumentieren.
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 30 ff.

19.08.1976:
Die Schrift „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen” veröffentlicht einen „Radiokommentar von WDR III“, der zu den „Einsätzen gegen linke Buchläden“, u. a. in Bochum, Stellung bezieht.
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 33.

19.08.1976:
In der Schrift „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen” werden Kommentare aus der „Süddeutschen Zeitung“ und der Frankfurter Rundschau“ zu Veröffentlichung gebracht, die auf die Vorfälle in Hamburg, München, Tübingen, Berlin (West) Frankfurt/M., Köln und Bochum eingehen.
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 36.

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20.08.1976:
Nach „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen”, berichtet auch die „Neue Ruhr Zeitung“ über die Suche nach „gefährlichen Büchern“.
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 5.

20.08.1976:
Nach „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen“ richtet die Schriftstellerin Ingeborg Drewitz ein Schreiben an den Richter Boujong beim Verfassungsgericht Karlsruhe. Im Hinblick auf die Verhaftung von Thomas K. ersucht sie ihn, „kein Exempel zu statuieren“ und fordert die „Aufhebung des Haftbefehls gegen Thomas K.“.
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 38.

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20.08.1976:
Nach „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen” gibt die „Politische Buchhandlung Bochum“ (Im Westenfeld, d. Vf.) eine „Presseerklärung“ heraus, in der u. a. festgehalten wird, dass im „Rahmen der bundesweiten Fahndungsaktion gegen linke Buchhandlungen, auch am Mittwoch, den 18.8.1976 auch unsere Buchhandlung durchsucht wurde“.

Dabei sei ein Geschäftsführer der Buchhandlung festgenommen und nach „Karlsruhe überführt worden“. In der „Presseerklärung“ heißt es weiter, dass „insbesondere die Festnahme von Thomas K. der bislang schwerwiegendste Eingriff in die Möglichkeit der politischen Information, in das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit (ist), dass der Bundesgerichtshof und das Bundeskriminalamt entschlossen sind, diese Angriffe gegen den linken Buchhandel fortzusetzen“. Das zeigen die „neuerlichen Durchsuchungen in Essen am gestrigen Donnerstag“. Gefordert wird u. a. die „Sofortige Freilassung von Thomas K.“ und die „Einstellung aller Ermittlungsverfahren gegen den linken Buchhandel“.
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 23f.

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20.08.1976:
Vermutlich erscheint am 20.8. ein vierseitiges Flugblatt des Politischen Buchladen Bochum: „Der Politische Buchladen informiert. Staatsschutzaktion gegen linken Buchhandel. Bochumer Buchhändler verhaftet.“ Eingegangen wird auf die Verhaftung von Thomas K. auf den es der Verfassungsschutz „abgesehen habe“. Seine Wohnung „sei durchsucht worden und als ‘Tatort‘ fotografiert“ worden. Gefordert wird die „Sofortige Freilassung von Thomas“.
Q: Politischer Buchladen Bochum: Staatsschutzaktion gegen linken Buchhandel. Bochumer Buchhändler verhaftet, Bochum, o. J. (1976).

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21.08.1976:
Nach „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen” berichtet auch die „Frankfurter Rundschau“ über die Ereignisse in Bochum und veröffentlicht die „Presserklärung des Verbandes des linken Buchhandels“, in der u. a. die „sofortige Freilassung von Thomas K.“ gefordert wird.
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 34.

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25.08.1976:
Nach „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen” veröffentliche auch die Humanistische Union München eine „Pressemitteilung” zu den Vorfällen bei den Buchläden-Durchsuchungen”.
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 39.

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25.08.1976:
Nach „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen” findet vermutlich an diesem Tag eine Demonstration in Bochum statt, bei der die sofortige Freilassung „von Thomas K.“ gefordert wurde und für „die Beseitigung der Maulkorbparagraphen demonstriert“ wurde. An der Demo sollen bis zu 350 Menschen teilgenommen haben. „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen”, zitiert dabei aus einer Bochumer Ortsbeilage der „KVZ“. Danach sei auch die Demonstration, „trotz des gemeinsamen Aufrufs“ gespalten gewesen, hervorgerufen durch eine „kleinbürgerliche Linie in der demokratischen Bewegung, die der Reaktion auf der ganzen Linie, die die imperialistische Bourgeoisie gegenüber den Volksmassen betreibt, im Wesentlichen nichts mehr entgegenzusetzen hat“.

Kritisiert werden Spontaneisten, die auf der Abschlusskundgebung die Forderung „Weg mit dem KPD-Verbot“ ablehnten. Auch mit dem „Aufbau einer Front gegen die Reaktion“ hätten sie nichts im Sinn.
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 44.

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26.08.1976:
Nach „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen” erklärt die „KVZ“ des KBW anlässlich der „Überfälle auf Buchhandlungen und Wohnungen in Köln, Hamburg, Westberlin, München, Tübingen, Frankfurt und Bochum“ dass die Aktionen mit „dem Verdacht der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“ begründet wurden. In Bochum habe der KBW mit dem Buchladenkollektiv und dem AStA zu einer Demonstration aufgerufen, die unter den Parolen stehen soll: „Weg mit dem Maulkorbparagraphen 88a und 130a“, „Weg mit dem KPD-Verbot“.
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 40.

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26.08.1976:
Der „Koordinationsausschuss: Staatsschutzaktion gegen linken Buchhandel im AStA“ (Bochum, d. Vf.) gibt eine Presseerklärung heraus, in der auf die Freilassung des Geschäftsführers der Politischen Buchhandlung Bochum eingegangen wird. U. a. wird erklärt, dass die „willkürlich erfolgte Festnahme und spätere Inhaftierung von Thomas K. offensichtlich allein dem Zweck diente, eine nachträgliche Rechtfertigung für die Überfälle auf den linken Buchhandel zu liefern, indem ein ‘Täter‘ präsentiert wurde“. Weiter wird erklärt: „Der Staatsschutz hat sein Ziel, uns einzuschüchtern, uns zu isolieren, nicht erreicht. Für uns hat der Kampf gegen die Maulkorbparagraphen 88a und 129 mit der Freilassung von Thomas K. erst richtig angefangen“.
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 41.

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27.08.1976:
Nach „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen” erklärt die „Pressekonferenz der Deutschen Jungdemokraten (DJD)” in Bonn, dass es ihnen anlässlich der Durchsuchungen gegen linke Buchläden darum gehe, „den 88a und seine Auswirkungen öffentlich darzustellen”.
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 43.

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30.08.1976:
Nach „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen” äußert sich auch der „Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V.“ zur Festnahme von Thomas K.
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 10f.

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September 1976:
Nach „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen” veröffentlicht auch die Zeitschrift „links“ in ihrer Ausgabe Nr. 80 einen Artikel gegen 88a und 130a. Danach wurden auch in Bochum „mehrere Exemplare des ‘Revolutionären Zorns‘ beschlagnahmt“. Thomas K. wird vorgeworfen, gegen § 88a und in Verbindung mit § 129a StGB“ verstoßen zu haben.

„Die zentral gesteuerten Ereignisse zeigen eine neue Qualität von Repression gegenüber linker Gegenöffentlichkeit auf. Zum ersten Mal wird mit dem neuen Zensurparagraphen jemand in U-Haft gebracht. Von nicht unerheblichem Interesse ist dabei, dass sich die Standesorganisation der Buchhändler als Büttel der staatlichen Exekutivorgane beteiligt.”
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 45.

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September 1976:
Vermutlich erscheint Anfang September ein Flugblatt der „Freunde und Kunden des Politischen Buchlandens Bochum“: „Polizeischutz für linken Buchladen, oder wie der Bullenterror weitergeht.“

Darin wird u. a. festgehalten, dass am „18.8. die Politische Buchhandlung im Rahmen eines bundesweiten Großeinsatzes des BKA (Bundeskriminalamt) durchsucht“, „mehrere Bücher und Zeitschriften beschlagnahmt“ wurden und der „Geschäftsführer inhaftiert“ worden war. „Am 26.8. wurde der Geschäftsführer ohne Angabe von Gründen wieder freigelassen.“

Weiter heißt es: „Seit Sonntag werden die Privatwohnungen des Geschäftsführers und die Buchhandlung selbst rund um die Uhr von Beamten der politischen Polizei bzw. des Staatsschutzes bespitzelt und überwacht.“ Man will die „Politische Buchhandlung isolieren. Kunden sollen durch die demonstrative Anwesenheit der Bullen verschreckt“ und „vom Besuch des Ladens zurückgehalten werden“. Der Buchladen selbst soll in „eine kriminelle Ecke gestellt werden“.

Aufgefordert wird dazu: „Möglichst viele Leute sollen oft zum Buchladen kommen. Je mehr, desto besser.“
Q: Freunde und Kunden des Politischen Buchlandens, Bochum, o. J. (1976).

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04.09.1976:
Nach „88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen” verabschiedet die Delegiertenkonferenz der Christen für den Sozialismus in der BRD und Westberlin am 4./5. September 1976 eine „Erklärung und Aufruf aus gegebenem Anlass“. Danach fanden „im Morgengrauen des 18. August Razzien gegen linke Buchläden und die Druckerei Gegendruck (Essen)“ statt. „Auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamts fanden umfangreiche Durchsuchungen statt in Köln, Bochum, Hamburg, München, Tübingen, Essen, Heidelberg und Westberlin. Außerdem wurden vorläufig mehrere Personen festgenommen (in Köln), und der Geschäftsführer des Politischen Buchladens in Bochum wurde verhaftet und nach Karlsruhe verbracht, wo erst am 26. 8. Mittags wieder auf freien Fuß gesetzt wurde“.

Die Delegiertenkonferenz der Christen für den Sozialismus in der Bundesrepublik Deutschland bekräftigt „ihre entschiedene Ablehnung des 13./14. Strafrechtsänderungsgesetzes, in dem die gesetzliche Grundlage für derartige Maßnahmen geschaffen wurde“.
Q: Verband des linken Buchhandels (Hrsg.): 88a in Aktion oder: Wie man Bücher verbrennt, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, Frankfurt/M., September 1976, S. 47.

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14.03.1977:
Der ZA der Kommunistischen Gruppe Bochum/Essen (KGB/E) lädt in einem Brief für Bochum zu „Aktionsverhandlungen zum 1. Mai“ 1977 und zur ersten Verhandlung ein. Ein Einladungsschreiben geht auch an das Buchladenkollektiv
Q: KGB/E: Brief, Bochum 14. 3. 1977,

23.03.1977:
Laut KB kommen ca. 300 Menschen zur Groenewold Veranstaltung in Bochum: „Ein Mitglied des Bochumer Buchladens machte auf die zur Zeit laufende Polizei-Aktion gegen Mitglieder des VLB (Verband linker Buchhändler) aufmerksam. Der Bochumer Buchladen war damals selbst betroffen, einer der Mitarbeiter war verhaftet, nach Karlsruhe verschleppt und erst nach einigen Tagen wieder freigelassen worden. In der jetzt erstellten Dokumentation sind Teile des ‘Revolutionären Zorns‘ als Zeitdokument abgedruckt worden, was eben der Anlass für die Bullen war, Vorladungen zu verschicken.“
Q: Arbeiterkampf Nr. 102, Hamburg 4. 4. 1977, S.21.

05.04.1980:
Einladungsschreiben der KGB/E „zur Verhandlung über die Bildung einer Aktionseinheit für einen oppositionellen Block am diesjährigen 1.Mai“ am 13. 4. 1980. U. a. wird auf die Möglichkeit eines oppositionellen Blocks innerhalb der DGB-Demonstration am 1.Mai 1980 hingewiesen, der auch schon in den vergangenen Jahren (z.B. 1978) von linken Kräften und fortschrittlichen Kollegen gebildet worden war. Ein Einladungsschreiben geht auch an den Politischen Buchladen.
Q: KGB/E: Einladung zu Verhandlungen über die Bildung einer Aktionseinheit für einen oppositionellen Block am diesjährigen 1. Mai, Bochum 5. 4. 1980.

18.12.1987:
Vom Frauenbuchlanden Bochum herausgegeben, erscheint vermutlich an diesem Tag eine „Solidaritätserklärung“ der „Frauensolidarität: Gegen BKA-Terror und Kriminalisierung.“

Darin wird u. a. festgehalten: „Die bundesweite BKA-Aktion vom 18.12.87 (Hausdurchsuchungen in 33 Wohnungen und Büros) richtete sich in erster Linie gegen Frauen und Frauenprojekte. Als Frauen der autonomen Frauenbewegung ist es uns wichtig, die Gründe dafür genau anzusehen. Die betroffenen Frauen sind aktiv in den Diskussionszusammenhängen um Gen- und Reproduktionstechnologien… Wir solidarisieren uns mit den betroffenen Frauen und protestieren aufs Schärfste gegen Kriminalisierung von Auseinandersetzungen mit uns lebenswichtigen Themen.“
Q: Solidaritätserklärung: Frauenbuchladen Bochum, o. J. (1987).

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März 1987:
Von Politischen Buchladen Bochum, Universitätsstraße, herausgegeben, erscheint das Flugblatt: „Betrifft: Vorladungen als Zeugen zu Anschlägen von RAF und RZ durch die Bundesanwaltschaft“.

Darin wird festgehalten, dass aus dem im November vergangenen Jahres abgerissenen Bochumer Heusnerviertel „als Zeugen zu Anschlägen von RAF und RZ von der Bundesstaatsanwaltschaft zur Vernehmung“ geladen wurden. Aufgefordert wird dazu, dass Leute, die „ebenfalls entsprechende Vorladungen bekommen haben“, sich beim Politischen Buchladen melden mögen.
Q: Politischer Buchlanden Bochum: Betrifft: Vorladungen als Zeugen zu Anschlägen von RAF und RZ durch die Bundesanwaltschaft, Bochum März 1987.

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1988:
Ein Flugblatt des „Politischen Buchlanden“ in der Bochumer Unistraße gibt einen Überblick über ihre Literatur und verweist auch auf einen Büchertisch im Mensafoyer der Ruhruniversität Bochum.
Q: Politischer Buchladen Bochum, Bochum , o. J. (1988).

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