Pädagogische Hochschule Dortmund: AStA-Information - DOS (Dortmunder Studentenzeitung), Nr. 3, 1. Dez. 1971

01.12.1971:
An der PH Dortmund erscheint die 'AStA-Information - DOS (Dortmunder Studentenzeitung)' Nr.3 (vgl. 24.11.1971, 8.12.1971) mit 17 Seiten DIN A 4 und folgendem Inhalt:
1. An alle, die noch aus vollem Herzen an die Verwirklichung des Grundgesetzes in der BRD glauben.
2. Leserbrief (betr. Beitrag im 'Scheibenwischer': Informationssperre für Wirtschaftslehrstudenten.
3. Cartoons.
4. Stichmanns Stellungnahme zum Artikel im letzten AStA-Info.
5. Was geschieht mit unseren 15 DM Sozialbeitrag?
6. Büchertips für das Fach Englisch.
7. Einschätzung zum Hochschulrahmengesetz.

Auf dem Titelblatt finden sich die:"
TERMINE:

Mittwoch, 1.12.1971; 13 Uhr: SV
Mittwochs, 18 Uhr: Anfängerschulung des PGH im ESG-Heim, Lindemannstr.68
Donnerstags, 20 Uhr: Treff der ESG-Heilpädagogik (HPH,d.Vf.), Eichlinghofen, Stockumerstr.325
Dienstags, 20 Uhr: Treff der ESG/PGH im ESG-Heim, Lindemannstr.68"

Im ersten Artikel heißt es:"
AN ALLE, DIE NOCH AUS VOLLEM HERZEN AN DIE VERWIRKLICHUNG DES GRUNDGESETZES IN DER BRD GLAUBEN (Siehe auch VDS-Press vom 27.10.1971)

Folgende Paragraphen des Grundgesetzes sollen angeblich jedem Bundesbürger das Recht auf freie politische Meinungsäußerung und auf Freiheit in der Berufsausübung sichern.

Art. 3,3:
Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Art. 33,2:
Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

Art. 33,3:
Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemand darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.

Wie beurteilt Ihr die offensichtliche Tendenz der Regierung (in der BRD), politisch linksgerichtete Lehrer und Professoren, die der jetzigen Gesellschaft kritisch gegenüberstehen, an der Ausübung ihres Lehramts zu hindern?

Folgende Fälle sind bekannt geworden:
- Dem Kommunikationsforscher Prof. Horst Holzer wurde im August dieses Jahres vom Senat der Stadt Bremen die Ernennung zum Professor verweigert. Begründung: Holzers DKP-Mitgliedschaft.

- Der Lehrer Alfred Dreckmann wurde wegen seiner Mitgliedschaft in der DKP vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft aus der westdeutsch-schwedischen Kommission zur Demokratisierung des Bildungswesens abberufen.

- Dem Lehrer Peter Gohl (DKP) wurde vom Hamburger Amt für Schule die Tätigkeit als Seminarleiter in der Lehrerfortbildung untersagt.

- Dem Lehrer Karl-Heinz Henne (DKP) wurde vom nordrheinwestfälischen Kultusministerium die Einstellung in den Schuldienst verweigert.

- Dem Lehrer Bernhard Laux wurde wegen seiner Tätigkeit in der Referendarvertretung am Studienseminar vom Hamburger Amt für Schule die Einstellung in den Schuldienst verweigert.

- Der Lehrer Dietrich Lemke, Vorgänger von Bernhard Laux im Referendarausschuß, wurde vom Hamburger Amt für Schule nur mit einem halbjährigen Angestelltenvertrag eingestellt.

Wir glauben, daß diese Tatsachen für sich sprechen und keines weiteren Kommentars bedürfen."

Es erscheint auch ein:"
LESERBRIEF

Rolf Kluge, Studentischer Vertreter für Wirtschaftswissenschaft und ihre Didaktik, 46 Dortmund, 23.11.1971, Kreuzstraße 28.

Betr.: Antwort auf RCDS (der CDU,d.Vf.) Krämer Beitrag im Scheibenwischer: 'Informationssperre für Wirtschaftslehrstudenten?'

Die inhaltliche Betrachtung dieses Artikels offenbart die schockierende Unkenntnis des RCDS-Verfassers Gerd Krämer über die diesen Bereich betreffenden Fragen. Allein die Tatsache, daß der ehemalige RCDS Vorsitzende W. Buß stellvertretender Studentensprecher bis Ende dieses Semesters ist (de jure nach Wahl im Okt. 1970), scheint unbekannt, weil unverständlich, daß nicht dann von dieser Seite aktiver Einsatz gezeigt wurde.

Die schlechte Mitarbeit des Stellvertreters in diesem Fach wurde durch den zeitlichen Aufwand für den RCDS entschuldigt.

Um so weniger verständlich sind die ungerechtfertigten Thesen des RCDS, da er sich hier praktisch selbst angreift und seinem bisher 'profiliertesten Vertreter' (Gänsefüßchen von der Red.) eine Rüge erteilt. Hier beißt sich der Hund in seinen eigenen Schwanz.

Inhaltlich muß Herrn Krämer gesagt werden, daß seine Arbeitslehre/Hinführung zur Wirtschafts- und Arbeitswelt die Vorstellungen des Lehrplanes von NRW (Blaues Wunder) sind.

Ein Hochschulstudium für diesen gesamten Komplex existiert nicht.

An unseres Hochschule kann
1.) Wirtschaftswissenschaft und ihre Didaktik
2.) Technologie und Didaktik des techn. Werkens
3.) Haushaltswissenschaft für die Fächer des Blauen Wunders studiert werden.

Mit der irrigen Meinung einer Verknüpfung dieser Bereiche an der PH muß endlich Schluß gemacht werden. Das Studium an der PH kann jeweils einen oder höchstens zwei Bereiche des Lehrplanes abdecken.

1.) Wirtschaftslehre
2.) Technologie
3.) Hauswirtschaftswissenschaft
4.) Wirtschaftslehre und Technologie
5.) Wirtschaftslehre und Haushaltswissenschaft.

Wenn diese Regelung auch unbefriedigend ist, so existiert sie doch in der Prüfungsordnung und kann bis jetzt nicht umgangen werden. Nach meiner Vorstellung wäre die angemessenste Form die Fachlehrerausbildung an der FH für Technik und Wirtschaft.

Das Streben nach einem geschlossenen Studienangebot für das Fach Wirtschaftswissenschaft war immer die Tendenz der Koordinierungsgespräche zwischen den Lehrenden und den Studentenvertretern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist intensivste Zusammenarbeit der Beteiligten nötig. Die Lehrbeauftragten waren hierzu bisher nicht bereit, zumal dem zukünftigen Lehrstuhlinhaber nicht vorgegriffen werden sollte. Sie haben aber Vorschläge zur Studienordnung von Platte und Hühner und die Studienordnung der PH Bremen von mir als Richtungshilfen erhalten.

Auch wurden diese Exemplare auf der letzten Studentenversammlung am 15.6.1971 verteilt (Zu den Fragen des RCDS an den Studentensprecher der Wirtschaftslehre: Anm. der Red.)
ad 1: Eine Studentenversammlung zu Beginn des Semesters wurde einberufen. Es mußten nur die Ergebnisse der letzten Berufungsausschußsitzung und die Entscheidung von Herrn John abgewartet werden. Dieses sind mit die wichtigsten Diskussionspunkte für eine Studentenversammlung. Der Berufungsausschuß mußte sich nochmals vertagen. Da die nächste Sitzung erst Anfang Dezember stattfindet, wurde die Studentenversammlung am 23.11.1971 einberufen. Sie mußte jedoch auf Ergebnisse des Berufungsausschusses verzichten.

ad 2: Die Berufungsveranstaltungen sind entgegen Herrn Krämers Meinung nicht beendet. Wohl die Probeveranstaltungen zur Besetzung des Lehrstuhls.

Auf der Studentenversammlung wurde über die Kandidaten Amrath, Decker, Katterle, Harloff, Hühner, Dedering, Golans, Torspecken, Schulz und Platte informiert.

ad 3: Die Gespräche sind nicht versandet. Aber es gab zwischenzeitlich keine. Das letzte fand am 5.2.1971 statt. Danach konnten durch 'Terminschwierigkeiten' der Lehrbeauftragten keine Gespräche mehr stattfinden. An diese Stelle trat vorläufig die Bitte an die Lehrbeauftragten, ihre Veranstaltungen in Kurzgliederung den Studenten zur Verfügung zu stellen. Das nächste Koordinationsgespräch ist für den 24.11.1971 geplant.

ad 4: Der Erlaß des Kultusministers vom 30. Juni 1969 - III A 40-11/0 Nr.3394 - liegt mir vor (müßte ebenfalls beim AStA der PH Ruhr - AStA der Abteilungen liegen). Die Wahlfachprüfung in Wirtschaftswissenschaften wird bisher nicht als Teilprüfung für das 2. Fach an der Realschule anerkannt, weil dieses Fach laut Erlaß nicht an der Realschule unterrichtet wird.

Die Wahlfachprüfungen für Hauswirtschaftswissenschaft und Werken (Technisches Werken) führen dagegen zur Fakultas an der Realschule.

Der RCDS erweist sich und den Studenten einen schlechten Dienst, wenn er mit unsachlicher Polemik den Studentenvertreter und nicht die katastrophalen Zustände des Faches angreift. Um hier etwas zu verändern, müssen sich die Studenten solidarisieren und gemeinsam Lösungen erarbeiten."

Es folgt:"
STICHMANNS STELLUNGNAHME ZUM ARTIKEL IM LETZTEN ASTA-INFO

Stellungnahme Stichmanns am 25.11.1971 vor den Praktikumsteilnehmern: 'Das (im Asta-Info, d. Red.) Geschriebene ist völlig richtig. Auch die Anmerkung der Redaktion bezüglich des arroganten Verhaltens trifft zu. Man könnte es vielleicht auch noch als zynisch bezeichnen. Wenn nämlich eine Diskussion auf ein Niveau herabsinkt, das ich als Dummheit oder Stupidität bezeichnen möchte, weigere ich mich, in so einem Fall karitativ aufzutreten. Insgesamt gesehen hat der Artikel bei mir und meinen Kollegen große Heiterkeit verursacht. Wenn der Artikel noch einen Punkt, den ich ungefähr folgendermaßen formuliert habe, 'Sie sollten sich vor Augen halten, daß die Werktätigen 8 Stunden intensiv arbeiten müssen, um unter anderen die Steuern aufbringen zu können, die den Studenten das Studium ermöglichen', enthalten hätte, wäre ich sogar bereit gewesen, 10 DM für den Abzug des Papiers zu spenden.'

ANMERKUNG DER REDAKTION:
Herr Stichmann hat recht, wenn er behauptet, daß die Werktätigen die Steuern für das Studium der Studenten aufbringen müssen. Wäre es dann jedoch nicht logisch, daß ihnen auch das Wissen der Ausgebildeten zugute käme?

Das ist keineswegs der Fall!

Die von dem Geld der Werktätigen Ausgebildeten werden in den Dienst des Kapitalisten genommen und müssen ihnen helfen, eben jene Werktätigen auszubeuten.

Ein Beispiel: Ein Student studiert auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung Werbepsychologie, wird dann in einem kapitalistischen Unternehmen angestellt und treibt mit Hilfe seines Fachwissens die Bevölkerung zu immer größerem Konsum an, indem er z.B. die Illusion erzeugt, man könne mit einer bestimmten Zigarettenmarke ein glücklicheres Leben führen.

D.h., das Wissen der Ausgebildeten kommt nicht den Werktätigen zugute, sondern dient der Profitvermehrung des Kapitalisten.

Herr Prof. Dr. W. Stichmann hat übrigens an diesem Donnerstag zum ersten Mal in diesem Semester für einige Zeit am Praktikum teilgenommen. Er gab eine Einführung, die in die Thematik bzw. Arbeit dieses Tages einführen sollte. Man fühlte sich dabei an seine Schulzeit erinnert, denn es wurde ein Frage und Antwort-Spiel praktiziert, daß die Anwesenden nur frustrieren, nicht aber zur Arbeit motivieren konnte."

Gefragt wird:"
WAS GESCHIEHT MIT UNSEREN 15 DM SOZIALBEITRAG?

Zu Beginn dieses Semesters wurden von jedem Studenten 15 DM Sozialbeitrag gefordert. Diesen Betrag setzte der Senat der PH Ruhr in der neuen Sozialbeitragsordnung vom 14. Juni 1971 fest, die im ASTA ausliegt.

Am Mittwoch, dem 24.11. legte Dieter Burg, der Finanzreferent des AStA's, der SK den Entwurf des Haushaltsplans für das WS 71/72 vor. Nach kurzer Diskussion wurde der Plan in der vorliegenden Form angenommen. In diesem wird u.a. aufgeschlüsselt, was mit den 12 DM geschieht, die für die studentische Selbstverwaltung vorgesehen sind.

Was geschieht mit den restlichen 3 DM?

In Paragraph 4 Absatz 25 der Sozialbeitragsordnung heißt es: 'Für die Förderung der sozialen Belange der Studenten.'

Zur Zeit überprüft der AStA, ob von diesen Mitteln ein Rechtsbeistand finanziert werden kann, der allen Studenten kostenlos zur Verfügung stehen soll."

Es folgen:"
BÜCHERTIPS FÜR DAS FACH ENGLISCH

Aufgrund mehrerer Semester Studienerfahrung möchte ich an dieser Stelle einige empfehlenswerte englische Fachbücher vorstellen:

1.) Harald Gutschow 'Englisch an Hauptschulen', Cornelsen Verlag Berlin und Bielefeld 1968 (6. Auflage).
2.) Robert Lado 'Moderner Sprachunterricht', Max Huebner Verlag, München 1969 (2. Auflage).
3.) Ernst Leise 'Das heutige Englisch', Carl Winter Universitätsverlag, Heidelberg 1967 (4. Auflage).
4.) Werner Tiggemann 'Unterweisungstechnik im mündlichen Englischunterricht - Moderner Englischunterricht, Arbeitshilfen für die Praxis (3), Hermann Schroedel Verlag KG Hannover - Verlag Lambert Lensing Dortmund, Hannover 1970 (2. Auflage).
5. Eleonore Cladder 'Englisch' (Didaktik - Schriftenreihe für den Unterricht an der Grund u. Hauptschule), Pädagogischer Verlag Schwann, Düsseldorf 1968 (1. Auflage).
6.) Helmut Heuer 'Die Englischstunde', Unterrichtsgestaltung und Unterrichtsforschung, A. Henn Verlag, Wuppertal-Ratingen 1969, Band 17.
7.) Helmut Heuer 'Brennpunkte im Englischunterricht', A Henn Verlag, Wuppertal-Ratingen 1970, Band 22.

Diese Aufzählung erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit."

In einem Kasten wird eine Studentenvollversammlung für den 1.12.1971 angekündigt und es folgt eine:"
EINSCHÄTZUNG ZUM HOCHSCHULRAHMENGESETZ

I. Nachdem nunmehr Gesetzestexte zum Hochschulrahmengesetz in genügender Anzahl im ASTA vorhanden sind, stellen wir im Folgenden eine Einschätzung dieses Gesetzes durch Kommilitonen aus dem SVI-Bundesvorstand zur Diskussion. Dieser erste Diskussionsbeitrag beschäftigt sich mit dem gesamten Gesetzeswerk und mit den flankierenden Maßnahmen der Bildungspolitik. Auseinandersetzungen mit einzelnen Paragraphen des Gesetzes und Stellungnahmen zu entsprechenden Ausführungsverordnungen werden folgen (vgl. die Information am Schluß der Einschätzung)."
Es folgt die HRG-Einschätzung aus dem SVI-Bundesvorstand (vgl. Nov. 1971) und als letztes folgender Artikel:"
ORDNUNGSRECHT BEI GREMIENBOYKOTT
NEUE INFORMATION ÜBER DAS HOCHSCHULRAHMENGESETZ

Nach dem neuesten Diskussionsstand zum HRG soll der Boykott der Gremien mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen gegenüber Studenten geahndet werden.

Härteste Maßnahme: AUSSCHLUß VOM STUDIUM.

In dem Text heißt es: (s. Materialien zur Bildungsplanung 8 des SVI, Seite 19).

Paragraph 19a:
'Verhalten der Mitglieder der Hochschule'
(1) Die Mitglieder der Hochschule haben, unbeschadet weitergehender Verpflichtungen aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, sich so zu verhalten, daß die Hochschule und ihre Organe ihre Aufgabe erfüllen können und die an der Hochschule tätigen Personen nicht gehindert werden ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen.

(2) Verletzen Mitglieder der Hochschule die ihnen nach Absatz I obliegende Pflicht, so trifft das zuständige Hochschulorgan nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen, die der Schwere der Pflichtverletzung angemessen sind. Das Nähere über die Zuständigkeit, das Verfahren und die nach Satz I zu treffenden Maßnahmen wird durch Gesetz geregelt: als Maßnahmen sind insbesondere vorzusehen:
1. Verwarnung.
2. Befristete Versagung der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen.
3. Für Fälle besonders schwerer oder wiederholter Pflichtverletzungen Ausschluß als Mitglied der Hochschule bis zu …Jahren.

(3) Absatz 2 gilt nicht, wenn beamten- oder arbeitsrechtliche Bestimmungen angewendet werden können.

(4) Ist jemand als Mitglied einer Hochschule nach Absatz 2 Nr.2 ausgeschlossen worden, so ist ihm für die Dauer des Ausschluß die Aufnahme als Mitglied einer anderen Hochschule zu versagen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls anzunehmen ist, daß er die ihm nach Absatz I obliegende Pflicht auch an dieser Hochschule in gleich schwerwiegender Weise verletzen wird. Für Streitigkeiten nach Paragraph 19 a Absatz 2 und 4 ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.'

KAMPF DEM MITBESTIMMUNGSBETRUG!

FÜR DIE AUFRECHTERHALTUNG DER VERFASSTEN STUDENTENSCHAFTEN IN ALLEN GREMIEN!"
Q: AStA der PH Dortmund:AStA-Information Nr. 3, Dortmund 1.12.1971


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