Die hier vorgestellte Broschüre zeigt, dass sich auch die gewerkschaftlichen Vertretungsorgane der (Jung-) Lehrerschaft am Protest gegen die Berufsverbote beteiligten.
Beworben und gewürdigt wurde das Gutachten durch die Freude der KPD.
15.05.1974:
Das Geschäftsführende Komitee der Vereinigung der Lehramtsanwärter an Grund- und Hauptschulen in NRW veröffentlicht zu den Berufsverboten das "Rechtsgutachten zum 'Radikalenerlaß' in NRW" von Rechtsanwalt Norbert Gatzweiler, Köln, zum Preis von 1 DM, da der GEW Landesvorstand bisher keinen Beitrag zu den Kosten geleistet habe. Auch sei die Vereinigung durch die Prozeßführung der Lehramtsanwärter Uwe Engel, Herbert Paschke und Florian Söll finanziell belastet.
Die "Gutachtliche Stellungnahme" gliedert sich in die Abschnitte:
- "I. Gegenstand der gutachtlichen Stellungnahme";
- "II. Vereinbarkeit der 'Richtlinien' mit den normativen Grundlagen des Zugangs zum öffentlichen Dienst";
- - "1. Rechtscharakter der Richtlinien";
- - "2. Vereinbarkeit der Richtlinien mit dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz des freien und gleichen Zugangs zum öffentlichen Dienst (Art. 33 Abs. 2 GG)";
- - "3. Artikel 33 Abs. 4 und 5 GG als mögliche Ermächtigungsgrundlage zum Erlaß der Richtlinien";
- - "4. Begründen die beamtenrechtlichen Einstellungsvorschriften besondere Treuepflichten?";
- - "5. Schützt Art 3. III GG auch vor Diskriminierung verfassungsfeindlicher Anschauungen und Bestrebungen?";
- - "6. Das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts" zum BVerfG;
- - "7. Rechtsstaatliches Verfahren bei Zweifeln an der Eignung eines Bewerbers"; sowie
- "III. Ergebnis", in dem es heißt, dass die Richtlinien unvereinbar mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung NRW sind.
Quellen: VdAA G+H NRW: Rechtsgutachten zum 'Radikalenerlaß' in NRW, Dortmund 15.5.1974; Initiative gegen Berufsverbote und Unvereinbarkeitsbeschlüsse: Info Nr. 3, Dortmund Juni 1974, S. 6;Lehrerzeitung Nr. 3, Berlin Juni 1974, S. 2
Letzte Änderung: 04.11.2019