Studentenbewegung und Hochschulpolitik in Nordrhein-Westfalen

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Jürgen Schröder, Berlin, 12.2.2011

Die Studentenbewegung in Nordrhein-Westfalen, zu der Einzeldarstellungen bisher vorliegen zu den Hochschulen in Aachen, in Bielefeld, zur Ruhruniversität Bochum (RUB), zu Bonn, zur Abteilung Dortmund der Pädagogischen Hochschule Ruhr und zu Köln scheint nach unserer wie immer unvollständigen Quellenauswertung relativ unspektakulär verlaufen zu sein (vgl. 10.2.1969). Die Anhänger der DKP scheinen innerhalb der Studentenbewegung eine maßgebliche Rolle zu spielen (vgl. 4.2.1970).

Auseinandersetzungen entzünden sich an der Hochschulreform, die sich ausdrückt in der Schaffung der Fachhochschulen (FHS - vgl. 23.4.1969) aber auch der Integration dieser sowie der Pädagogischen Hochschulen (PH - vgl. Nov. 1969, 22.1.1970, 25.6.1970, Jan. 1971, 21.12.1971) in Gesamthochschulen (GHS - vgl. Feb. 1972), was vermittels des Landeshochschulgesetzes (LHG - vgl. 17.3.1970) geschieht, wobei bisher eine separate Darstellung für den Protest dagegen aus Bochum vorliegt.

Während die Auflagen für ausländische Studenten (vgl. Nov. 1970), aber auch für die Plakatierung an den Hochschulen (vgl. 23.11.1971) verschärft werden, werden auch die Methoden der Studienplatzvergabe optimiert (vgl. 10.11.1970, 1.12.1970, 4.12.1970, 28.7.1972), wobei zum Protest gegen den Numerus Clausus (NC - vgl. 29.3.1973) bisher eine separate Darstellungen vorliegt aus Aachen. Die Tendenz der Hochschulpolitik scheint zur Kostensenkung zu gehen (vgl. Sept. 1972, 12.9.1972, Jan. 1973).

Zu landesweiten Studentenprotesten kommt es auch aufgrund der Diplomprüfungsordnung (DPO - vgl. 18.1.1971) und gegen das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG - vgl. 24.6.1971), wobei sich an der letzteren Aktion offenbar vor allem der Kommunistische Studentenbund / Marxisten-Leninisten (KSB/ML) der KPD/ML-ZK beteiligt, von dessen kleinem Landeskomitee NRW hier einige Hinweise erschlossen werden können (vgl. 24.7.1971, Sept. 1971). Bald aber wird statt des zunächst weitgehend zerfallenden KSB/ML der KSV der KPD (vgl. 1.8.1972, Spt. 1972) aktiv, der vor allem in Bonn, Köln und Münster über viele Anhänger verfügte, aber auch in Bochum und an der PH Dortmund auftrat.

Zu größeren Protesten führt dann die Abschaffung der Verfaßten Studentenschaften als Zwangskorporationen bzw. vor allem die intendierte Entziehung ihres politischen Mandats (vgl. 13.11.1972, 15.11.1972), wobei der KSV heftig gegen die Landesastenkonferenz (LAK) polemisiert, aber zugleich auch die Solidarität mit Hannes Heer organisiert (vgl. 20.11.1972, 27.11.1972). Auch an den Fachhochschulen wird nun gestreikt gegen die Rahmenprüfungsordnung (RPO - vgl. 21.11.1972, 27.11.1972, 28.11.1972) und die Proteste münden in einer gemeinsamen landesweiten Demonstration (vgl. 6.12.1972).

Während sich der KSV der KPD erneut an einer solchen Demonstration versucht (vgl. 26.1.1973) verweigert sich die Landesastenkonferenz diesem Vorhaben offenbar, bemüht sich vielmehr um die Formulierung eines Aktionsprogramms (vgl. 29.1.1973, 31.1.1973), wessen es dann aber vorerst nicht mehr zu bedürfen scheint (vgl. 24.4.1973, Mai 1973).

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG - vgl. 28.5.1973) gegen die Mitbestimmung der Studierenden, aber auch der anderen Dienstkräfte führt dann wiederum zu landesweiten Protesten (vgl. 6.6.1973), während diese bei der Neuordnung der Diplomförderung für Pädagogikstudenten (vgl. 27.9.1973, 19.11.1973) und die Regelung der studentischen Krankenversicherung (vgl. 13.11.1973, 17.11.1973, 19.11.1973) ausbleiben.

Zum vorläufigen Abschluss dieser Darstellung scheinen immer noch die Anhänger der DKP in Gestalt von MSB Spartakus und SHB über größeren Einfluss an nordrheinwestfälischen Hochschulen zu verfügen (vgl. 2.4.1975), während der Kreis der Freunde des KSV sich vermutlich drastisch verkleinert hat (vgl. 10.7.1976).

Auszug aus der Datenbank „Materialien zur Analyse von Opposition“ (MAO)

10.02.1969:
Das Innenministerium NRW berichtet über Studenten in NRW (vgl. Bochum 2.12.1968):"
Über die praktische Aktivität radikaler Studentengruppen, insbesondere des SDS, ist folgendes zu sagen:

Die Situation in Nordrhein-Westfalen war bis zum Wintersemester 1968/69 relativ ruhig, wenn man einmal von der Beteiligung von Studenten an den Osterunruhen 1968 nach dem Attentat auf Dutschke und vereinzelten damit zusammenhängenden späteren Protestdemonstrationen absieht. Der sehr umfangreiche Bericht des 'Spiegel' Nr. 7 vom 10.Februar 1969 unter dem Titel 'Gewalt gegen Gewalt' erwähnt denn auch weder Äußerungen noch Aktionen von SDS oder anderen radikalen Studentenfunktionären aus Nordrhein-Westfalen. Hervorzuheben in diesem Zusammenhang ist allerdings die erkennbare Tendenz einer seit den Osterunruhen fortschreitenden Linksradikalisierung des Gesamtverbandes, wobei das offene Bekenntnis zur Gewalt sich auch nicht mehr auf Gewalt gegen Sachen beschränkt. In Berlin gingen SDS-Mitglieder so weit zu erklären, Angriffe auf Ordnungshüter wie Polizisten- und, im Notstandsfalle, Soldaten - seien gar nicht 'gegen Personen', sondern 'gegen Sachen' gerichtet und daher zu billigen, denn: 'Polizisten sind zu Knüppeln gewordene Menschen'.

Im Verlauf des Wintersemesters 1968/69 ist die Politisierungs- und Radikalisierungswelle auch an den nordrhein-westfälischen Universitäten nicht vorübergegangen. Dies beweisen außer den Berichten der jeweils betroffenen Polizeibehörden auch Informationen, die dem Kultusministerium von den Universitätsverwaltungen zugegangen sind. Diese zeigen auch, wie zahlenmäßig klein die von den Radikalen bestimmte politisch aktive Gruppe unter den Studenten ist. … Im Wintersemester 1968/69 kam es bisher an den nordrheinwestfälischen Universitäten und Hochschulen insgesamt zu sieben studentischen Aktionen, bei denen die Polizei aktiv einschritt."
Quelle: Innenministerium NRW:Extremismusberichte an den Landtag oder Landesbehörden 1969,Düsseldorf 1969,S.16

23.04.1969:
Laut 'Bochumer Studenten Zeitung' demonstrieren in Düsseldorf ca. 3 000 Ingenieur-Studenten "gegen das in diesem Jahr zu verabschiedende Fachhochschulgesetz" (FHS-G).
Q: Bochumer Studenten Zeitung Nr.42,Bochum 30.4.1969,S.1

November 1969:
Die DKP berichtet vermutlich aus dem November über die PH Ruhr:"
BESSERE BILDUNG FÜR LEHRER

Wenn die Schule die 'Schule der Nation' sei und bleiben soll, müsse die Pädagogische Hochschule im Zentrum des Bildungswesens stehen, erklärte der bisherige Direktor der Pädagogischen Hochschule Ruhr, Prof. Dr. Hubert Glaser (40), bei der Amtseinführung des neuen Rektors, Prof. Dr. Rudolf Schridde (42), in Hagen.

Die völlig unterschiedliche Stellung und Organisation der pädagogischen Hochschulen in den einzelnen Bundesländern hat nach Ansicht von Glaser bisher aber verhindert, daß die Pädagogischen Hochschulen den ihnen im Bildungsgefüge zustehenden Platz einnehmen konnten.

An der PH Ruhr mit den Abteilungen in Duisburg, Essen, Dortmund, Hagen und Hamm haben sich im Wintersemester 6 308 Studierende eingeschrieben. Das sind rund 1 000 mehr als im Sommersemester."
Q: Unsere Zeit NRW Nr.35,Essen 27.11.1969,S.19

22.01.1970:
Das Innenministerium NRW berichtet von der Vorbereitung der kommunistisch beeinflußten NRW-weiten Studentendemonstration am 4.2.1970 bzw. den PHs:"
Auf einer Zusammenkunft der Studentenvertreter der Pädagogischen Hochschulen Rheinland und Westfalen (am 22.1.1970) in Wuppertal war die Haltung zum Hochschulgesetzentwurf der Landesregierung diskutiert und eine Demonstration ('Tag des Widerstandes') für den 4.2.1970 in Düsseldorf beschlossen worden. Die Einladung zu dieser Zusammenkunft und die Anmeldung zu der Demonstration ging von der AStA-Vorsitzenden der Pädagogischen Hochschule in Wuppertal aus. Sie gehört der DKP, der DKP-Hochschulgruppe und der Spartakus-Gruppe an der PH in Wuppertal an.

Zusammen mit dem 'Politreferenten' beim AStA der PH in Wuppertal, Mitglied des SDS, des DKP-Kreissekretariats Wuppertal und der DKP-Hochschulgruppe der PH in Wuppertal, war sie maßgeblich auch an der Ausarbeitung der Resolution beteiligt, die von den Teilnehmern der Zusammenkunft am 22.1.70 verabschiedet wurde."
Q: Innenministerium NRW:Extremismusberichte an den Landtag oder Landesbehörden 1970,Düsseldorf 1970,S.16f

04.02.1970:
Laut der 'Bochumer Studenten Zeitung' demonstrieren in Düsseldorf ca. 2 500 Studenten "gegen das Hochschulgesetz der Kühn-Weyer-Regierung". Die "Abwiegelungsparolen der DKP-Spartakus-Ordner (AMS,d.Vf.) … 'Wir wollen für den Frieden lernen' … wurde an vielen Stellen durch die revolutionäre Parole 'Wir wollen für den Klassenkampf lernen' übertönt".

Das Innenministerium NRW berichtet (vgl. 22.1.1970):"
An der Vorbereitung und der Durchführung der Studentendemonstration in Düsseldorf am 4.2.1970 waren kommunistisch orientierte Studenten maßgeblich beteiligt. …
An der Demonstration, der sich auch Schüler aus dem Düsseldorfer Bereich anschlossen, haben ca. 2.500 - 3.000 Personen teilgenommen. Sie verlief im wesentlichen ohne Störungen. Lediglich am Thyssen-Hochhaus wurde ein polizeiliches Einschreiten erforderlich, um einige Demonstranten zum Verlassen des Hauses aufzufordern (Eine der Scheiben der Drehtür des Eingangs wurde zerbrochen).

Während der Demonstration wurden Aufrufe und Anweisungen aus einem Lautsprecherwagen gegeben.

Als Referent trat während der Demonstration ein Mitglied des Parteivorstandes der DKP auf, der auch dem SDS und der Spartakus-Gruppe Bonn angehört."
Q: Innenministerium NRW:Extremismusberichte an den Landtag oder Landesbehörden 1970,Düsseldorf 1970,S.16f; Bochumer Studenten Zeitung Nr.57,Bochum 12.2.1970,S.1

17.03.1970:
In NRW wird das Landeshochschulgesetz (LHG), bzw. das Gesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes NRW verabschiedet.

Damit befassen sich auch die IAK (vgl. März 1970) und in:
- NRW in Bochum der AStA der RUB (vgl. 1.12.1972) und in Dortmund der KSV der KPD (vgl. 3.4.1973) und der AStA der PH (vgl. 1.12.1972).
Q: AStA PH Dortmund:AStA-Information - DOS Sdr.Nr.,Dortmund o.J. (1.12.1972),S.1f; DOS Nr.20,Dortmund o.J. (1973),S.3;Kommunistische Studentenpresse PH Dortmund Sondernummer,Dortmund 3.4.1973,S.3;Internationale Arbeiter Korrespondenz Nr.28,Frankfurt März 1970,S.8

25.06.1970:
Der AStA der PH Dortmund (vgl. 22.11.1973) berichtet vom folgenden Erlaß des Kultusministers (KuMi) von NRW, der im Juni 1973 (?) an die Akademischen Prüfungsämter verschickt worden sei:"
ZEUGNIS ÜBER DIE BESTANDENE SONDERPRÜFUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUM STUDIUM AN DEN PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULEN DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN

Gem. RdErl. d. Kultusministers - III B 36 - 36-52/2 - 1872/70 - u. d. Ministerpräsidenten - H II A 3 53 - 14/3 - v. 25.6.1970

Das Zeugnis über die bestandene Sonderprüfung für die Zulassung zum Studium an den Pädagogischen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen wird hiermit als gleichwertiges Zeugnis im Sinne des Paragraphen 5 (2) Nr.3 der Diplom-Prüfungsordnungen für die Pädagogischen Hochschulen anerkannt.

Studenten, die auf Grund der Sonderprüfung zum Studium an der Pädagogischen Hochschule zugelassen sind, erhalten die allgemeine Hochschulreife, wenn sie an der Pädagogischen Hochschule die Diplom-Vorprüfung bestanden haben.

Eine besondere Bescheinigung darüber ist nicht erforderlich.

- MBl. NW. 1970 S.1184."
Q: DOS Nr.24,Dortmund 22.11.1973,S.18

November 1970:
Der Kommunistische Studentenverband (KSV - vgl. 25.10.1972) der KPD berichtet über NRW-Innenminister Weyer (FDP), "ein Parteigänger der 'sozialliberalen' Koalition, der im November 1970 die Ausländerbehörde angewiesen hat, ausländische Studenten, die mehr als drei Jahre studieren, auf ihre Studienleistungen zu prüfen und eine Studienprognose zu stellen. Damit ist die Uni-Behörde auskunftspflichtig gegenüber der Ausländerbehörde 'auf dem Wege der Amtshilfe' wie es heißt."
Q: Dem Volke dienen Nr.1,Dortmund 22.10.1972,S.4

10.11.1970:
Der AStA der Ruhr-Universität Bochum (RUB - vgl. 11.2.1971) berichtet aus NRW von den Clearingstellen zur Studienplatzverteilung u.a. von heute (vgl. 1.12.1970):"
CLEARINGSTELLEN - NEUE VARIANTE DER FORMIERUNG

Immer mehr werden konkrete Maßnahmen zur Errichtung von Clearingstellen, d.h. zentralen Studienplatzverteilungsverfahren, getroffen. Immer mehr verstärkt sich der Druck auf Hochschulen und Fachbereiche zur Unterstützung der Clearingstellen. Viele Studenten haben Illusionen über die Clearingstellen und haben die zentrale Bedeutung dieses Verteilungsverfahrens für die kapitalistische Bildungsplanung noch nicht erkannt.

Die Leussinksche Bildungspolitik schweigt sich über inhaltliche Reformen der Hochschule und des Studiums aus. Geplant sind nur quantitative Maßnahmen zur Erhöhung des Outputs an akademisch Ausgebildeten zur Anpassung der kapitalistischen Wirtschaft an die Erfordernisse der wissenschaftlich-technischen Revolution. Durch diese quantitativen Maßnahmen wird jedoch auch der Inhalt der Ausbildung bestimmt: Festlegung der Ausbildung auf geringes Niveau, Verhinderung von Mobilität und Disponibilität, Lenkung der Masse der Studenten in die Kurzstudienbereiche der Universitäten bzw. Umlenkung in andere Bereiche wie die geplanten Bundeswehrhochschulen (BWHS,d.Vf.).

Die demgegenüber für einen breiten Ausbau des Bildungswesens und der Hochschulen erforderlichen Summen werden nicht durch den Haushalt bereitgestellt. Dennoch unausweichliche Mehrausgaben werden - etwa durch Sondersteuern - auf die arbeitende Bevölkerung abgewälzt. Alles kommt daher für die kapitalistische Bildungsplanung darauf an, den gegenwärtigen Mangel durch Optimierung der Kapazitäten so zu verwalten, daß der Ausstoß an Studenten erhöht wird und gleichzeitig der Studentenstrom nach dem kurzfristigen Bedarf der Monopole gesteuert und gelenkt werden kann.

INSTRUMENTE ZUR BERUFSLENKUNG

Die wichtigsten Instrumente dazu sind der Numerus Clausus (NC,d.Vf.) und die Clearingstellen. Beim Clearingsverfahren (außer beim rein informativen ohne empfehlenden oder verbindlichen Charakter) ist die Angabe verbindlicher Kapazitäten notwendig. Da diese Kapazitäten nicht aufgrund von Hochschuldidaktik und den Anforderungen an ein wissenschaftliches Studium errechnet sind, sondern aufgrund der jetzigen hierarchischen Hochschulstruktur, verhindert solche Festlegung eine inhaltliche Studienreform.

Vor allem aber geben diese verbindlichen zahlen dann den Kultusministerien die Möglichkeit der Einführung des Numerus Clausus ohne Mitbestimmungsmöglichkeiten der Hochschulen (s. Paragraph 56.2 HSchG - NRW). man kann also nicht mit den Clearingstellen gegen den Numerus Clausus kämpfen, die Clearingstelle ist vielmehr ein Instrument zur Ermöglichung einer vielseitigen und differenzierten Anwendung des Numerus Clausus: Lenkung von Studenten von einem Fach ins andere, auch innerhalb eines Faches Lenkung zu einem kürzeren Studienziel.

Die Clearingstelle ist somit ein wichtiges Planungsinstrument innerhalb des kapitalistischen Verwertungsprozesses.

Daher auch die intensiven Anstrengungen der Ministerialbürokratie zur Absicherung der Clearingsverfahren und zur Ausschaltung von Widerstand dagegen. Das Hochschulrahmengesetz (HRG,d.Vf.) schreibt Clearingstellen auf Landesebene vor, die auch bundesweit zusammengefaßt werden können. Daneben bemüht sich die Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK,d.Vf.) um die Einrichtung bundesweiter Clearingstellen auf Fachbereichs bzw. Abteilungsebene.

CLEARINGVERFAHREN IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Während des Sommersemesters 1970 hatte das Wissenschaftsministerium in Besprechungen mit Vertretern einzelner Fächer deren Bereitschaft zur Einrichtung von Clearingstellen erkundet. Anfang des Wintersemester 1970/1971 hielt das Ministerium die Lage für günstig, unter Ausschaltung selbst der geringen im Hochschulgesetz vorgesehenen Mitwirkungsrechte eine zentrale Clearingstelle zu oktroyieren. Es teilte den NRW-Hochschulen mit: 'Zum SS 1971 soll im Lande NRW auf der Grundlage verbindlich festgelegter Aufnahmekapazitäten der Hochschulen ein zentralisiertes Bewerbungs- und Studienplatzverteilungsverfahren für Studienanfänger folgender Fachrichtungen durchgeführt werden:

Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Geographie, Anglistik, Germanistik, Romanistik, Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaft, Elektrotechnik, Maschinenbau.' Es lud die Hochschulen zum 10.11. nach Düsseldorf lediglich ein zur Beratung der noch notwendigen organisatorischen Maßnahmen.

In dieser Besprechung wurden von den anwesenden Vertretern der NRW-ASten das undemokratische Planungsverfahren und die geheimgehaltenen Planungsziele aufgedeckt. Das Ministerium mußte zugeben, daß die Errichtung der Clearingstellen die technischen Voraussetzungen zur Durchführung eines Numerus Clausus in allen Fachrichtungen schaffen sollte.

Daraufhin wurde in der Besprechung vereinbart, daß die Hochschulen 'unverzüglich eine Grundsatzentscheidung treffen, ob ein Verteilungsverfahren überhaupt gewünscht wird und welche Fächer dem verfahren unterliegen sollten.'

Damit waren die zuständigen Universitätsgremien im allgemeinen in die Planungsvorgänge eingeschaltet.

FAILLARDS ALLEINGANG

Nur in Bochum wurde das zuständige Universitätsparlament (UP,d.Vf.) nicht gefragt, da es z.Z. infolge der Machenschaften seitens des Rektorats und des Senats (AS,d.Vf.) nicht tagen kann."
Q: Bochumer Studentenzeitung Nr.73,Bochum 11.2.1971,S.3

01.12.1970:
Der AStA der Ruhr-Universität Bochum (RUB - vgl. 11.2.1971) berichtet aus NRW von den Clearingstellen zur Studienplatzverteilung (vgl. 10.11.1970, 4.12.1970):"
Die NRW-ASten beschlossen bei einem Treffen am 1.12. in Köln die Ablehnung der Clearingstellen."
Q: Bochumer Studentenzeitung Nr.73,Bochum 11.2.1971,S.3

04.12.1970:
Der AStA der Ruhr-Universität Bochum (RUB - vgl. 11.2.1971) berichtet aus NRW von den Clearingstellen zur Studienplatzverteilung (vgl. 1.12.1970):"
Bei der nächsten Besprechung im Wissenschaftsministerium am 4.12. waren Bochum und Bielefeld die einzigen, die für eine verbindliche Clearingstelle stimmten. WER HAT FAILLARD DIESEN AUFTRAG GEGEBEN?

Das UP kann es nicht gewesen sein, da es nicht getagt hat. Der Senat (AS,d.Vf.) hat versichert, von ihm sei ein solcher Auftrag nicht erteilt worden.

LEGEN SIE ENDLICH DIE KARTEN AUF DEN TISCH, HERR FAILLARD!

Bei den Besprechungen mit dem Wissenschaftsministerium hat die Universität Bochum, lt. Verfassung vertreten durch den Rektor, für eine verbindliche Clearingstelle votiert. Faillard hatte keinen Auftrag. Faillard wird sich auch nach dem Zusammentreten eines neuen UP kaum an Aufträge binden lassen. Der Kampf gegen diesen reaktionären Rektor muß jetzt mit allen Mitteln geführt werden!"
Q: Bochumer Studentenzeitung Nr.73,Bochum 11.2.1971,S.3

Januar 1971:
Der AStA der PH Rheinland gibt seine Zeitung 'ZAP' heraus.
Q: ZAP,o.O. Jan. 1971

18.01.1971:
Die DKP (vgl. 23.1.1971) berichtet vermutlich aus dieser Woche:"
STUDENTEN STREIKEN
GEGEN NEUE PRÜFUNGSORDNUNG

Die Studenten der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten sowie der Medizin an den Universitäten in Düsseldorf, Neuß, Bochum, Dortmund und der Technischen Hochschule Aachen wandten sich in tagelangen Warn- und Proteststreiks gegen die neue, von der Kultusministerkonferenz (KMK - vgl. **.**:197*,d.Vf.) beschlossene Diplomprüfungsordnung. Sie wehren sich gegen eine bürokratische Reglementierung ihres Studiums, die sich unter anderem darin äußert, daß auch eine experimentelle Diplomarbeit in drei Monaten – in Ausnahmefällen in sechs Monaten - abgeschlossen sein muß. Wie soll das z.B. ein Botaniker schaffen?

Außerdem verlangen die Studenten aller Universitäten unseres Landes eine angemessene und qualifizierte Mitbestimmung in den Prüfungsausschüssen. Die in der Regel konservativen Professoren versuchen vor allem diese Forderung der Studenten zu verhindern.

Obwohl NRW-Kultusminister (KuMi,d.Vf.) Rau erklärte, daß die von der westdeutschen Rektorenkonferenz (WRK,d.Vf.) und der Kultusministerkonferenz beschlossenen allgemeinen Bestimmungen für Diplomarbeiten bis auf weiteres in Nordrhein-Westfalen nicht angewandt werden, sind die Studenten äußerst skeptisch gegenüber desem Ministerwort und haben sich in ihren Kampfaktionen nicht beirren lassen. In Dortmund erklärte die Fachschaft Mathematik, Physik, Chemie, daß die vorläufige Aufhebung der Prüfungsbestimmungen durch Minister Rau nur einen Aufschub und keine Lösung des Problems bedeute. Außerdem sei die ministerielle Taktik bekannt, denn in der Vergangenheit seien nur allzuoft wichtige Entscheidungen während der vorlesungsfreien Zeit gefallen, um so der Studentenschaft den wirksamen Kampf gegen die Beschlüsse der Kultusbürokratie zu erschweren."
Q: Unsere Zeit NRW Nr.4,Düsseldorf 23.1.1971,S.17

24.06.1971:
In Dortmund findet eine zentrale Demonstration der Nordrhein-Westfälischen Studenten gegen das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) statt. Von der Roten Garde (RG) NRW der KPD/ML-ZK wird eine Solidaritätserklärung verteilt.

Zur Demonstration ruft u.a. das Aktionskomitee Dortmund auf. Es besteht aus AStA und Rotzpaed an der PH, der Rotzing an der Staatlichen Ingenieurschule (SIS), der Initiativ-Gruppe an der Sozialpädagogikschule (SPS), dem AStA, der Rotznat und der Rotzmat an der Uni, dem AStA, und der Rotzku an der Werkkunstschule (WKS) sowie der Studentenvertretung des Westfalenkollegs und dem KSB/ML der KPD/ML-ZK.

Die spätere Bolschewistische Linie (BL) der ehemaligen KPD/ML (RM) (KPD/ML-ZK) aus Dortmund (vgl. 10.1.1972) berichtet:"
Anläßlich der Studentendemonstration gegen das Bundesausbildungsförderungsgesetz kam es zu heftigen Auseinandersetzungen mit dem KSB/ML-Landesverantwortlichen NRW X., einem der Hauptsprecher der heutigen NRW-Liquidatoren. Die Ortsgruppenleitung kritisierte die Demonstration als rechtsopportunistisch, weil weder die Partei noch die Diktatur des Proletariats noch die Revolution noch die führende Rolle der Arbeiterklasse propagiert wurde, noch der politische Agent dieser Gesetze, die SPD-Regierung, namhaft gemacht wurde. Der Landessekretariatsleiter stellte sich mit seiner absurden rechtsopportunistischen 'Theorie der sich ringförmig ausbreitenden Massenorganisationen' voll hinter den heutigen Liquidator R. (daß auf der Schlußrede dennoch davon die Rede war, geschah auf eigene Faust des Parteiverantwortlichen des KSB/ML Dortmund, der kurz vorher (vgl. 14.6.1971,d.Vf.) durch einen putschistischen Akt des KSB/ML-Landesverantwortlichen wegen seines Kampfes gegen dessen Rechtsopportunismus abgesetzt worden war)."
Q: N.N.:Aufruf an alle Marxisten-Leninisten in der ehemaligen Organisation der KPD/ML in Dortmund,Dortmund Jan. 1972,S.13; Aktionskomitee Dortmund:*******,Dortmund 24.6.1971;Rote Garde NRW:************,Ort***** o.J. (24.6.1971)

24.07.1971:
Vermutlich in Dortmund beginnt eine zweitägige Sitzung des Landeskomitees des KSB/ML der KPD/ML-ZK, von der uns ein Bericht des Parteiverantwortlichen des KSB/ML Dortmund (vgl. 27.7.1971) bekannt wurde. Diskutiert wurde über Fragen der Anleitung durch das Landeskomitee sowie der Anleitung durch die jeweilige Ortsgruppe der Partei.
Q: KSB/ML Dortmund-ParVe:An die OG Dortmund des KSB/ML,Dortmund 27.7.1971,S.4

September 1971:
Vermutlich im September erscheint ein 'Rundbrief des Redaktionskollektives Revolutionäres Bündnis', welches vom Landessekretariat (LSEK) des KSB/ML der KPD/ML-ZK eingerichtet wurde. Der Rundbrief wendet sich "an alle Gruppen, Gründungskollektive und Sympathisanten des KSB/ML in NRW mit der Bitte, in einer umfassenden Kampagne am Ort die ideologischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Aufbau des Revolutionären Bündnis zu schaffen". Aktivitäten in dieser Richtung wurden uns u.a. aus Dortmund bekannt (vgl. Sept. 1971). Zum Aufbau der Zeitung wird ausgeführt:"
Die Notwendigkeit des Aufbaus einer Zeitung des KSB/ML ergibt sich aus der Verschärfung des ideologischen Kampfes gegenüber revisionistischen und neorevisionistischen Gruppen angesichts der Kampfstärke der Arbeiterklasse und ihrer Partei der KPD/ML einerseits und der zunehmenden Bolschewisierung und des Aufbaus des KSB/ML andererseits."

Zur Aufgabe des KSB/ML wird ausgeführt:"
Die KPD/ML muß versuchen, die fortschrittlichen und revolutionären Studenten für ein Bündnis mit der Arbeiterklasse zu gewinnen. Die KPD/ML hat zur Erfüllung dieser Aufgabe den KSB/ML aufgebaut. Die besondere Aktualität den KSB/ML zu diesem politischen Instrument auszubauen, ergibt sich dort, wo die Arbeit der Partei unter den Studenten bisher gänzlich fehlte. Häufig gründeten hier revolutionär gesinnte Studenten Organisationen, die sich spalterisch für die Arbeiterklasse auswirkten oder arbeiteten in (***nachfolgend von Dietmar: revis. und revision.--> meine Korrektur:) revisionistischen oder reformistischen Gruppen. Wir müssen unbedingt versuchen, uns mit diesen Studenten zusammenzuschließen, um die Revisionisten und Spalter an der Hochschule entscheidend schlagen zu können."

Zur KPD/ML-ZB und anderen Gruppen in NRW heißt es:"
Wie dringend diese Aufgabe in NRW angepackt werden muß zeigt folgende Überschau: Die Rote Fahne Bochum hat ihre Hochschullinie korrigiert und geht dazu über, besonders im Ingenieurschulbereich Sympathisantenkollektive aufzubauen. Der KSV (Studentenorganisation der Gruppe Rote Fahne Westberlin - KPD) ist als regionaler Verband in NRW gegründet worden. Mit der RPK verfügt er über ein zentrales Organ. Es ist anzunehmen, daß es ihm über RPK-Korrespondenten leicht fallen wird, im kommenden Semester in NRW Fuß zu fassen. Die PL/PI hat sich mit dem SAK (gemeint sind wohl die SAG - vgl. Juni 1971,d.Vf.) in Bochum eine Agentur geschaffen."

Und zum 'Revolutionären Bündnis' wird noch einmal ausgeführt:"
Wir müssen in allen Zellen des KSB/ML die Kampagne zum Aufbau des Revolutionären Bündnis entwickeln mit dem Ziel, daß jeder KSB/ML-Genosse und Sympathisant nicht nur Leser, sondern auch Mitarbeiter und Verbreiter der Zeitung des KSB/ML wird. Diesem Ziel können wir uns nur nähern, wenn wir die ideologischen und organisatorisch-technischen Fragen der KSB/ML-Zeitung in allen Zellen diskutieren und Resolutionen dazu verabschieden … im Revolutionären Bündnis soll der Kontakt und die Verbindung mit den Massen her- und dargestellt werden, denn ohne diese beiden Punkte, Kontakt und Verbundenheit ist es für die Partei unmöglich, nicht nur die Massen zu lehren, sondern auch auf die Stimme der Massen zu lauschen und deren brennendsten Nöte zu erkennen. Nur durch den Auf- und Ausbau eines Studentenkorrespondentennetzes sind wir in der Lage, die Informationen und Berichte von den politischen Kämpfen an diesen Hochschulen zu bekommen, an denen der KSB/ML noch nicht besteht."

Die Zeitung 'Revolutionäres Bündnis' solle ab Oktober "an allen Hoch- und Fachhochschulen, an denen denen der KSB/ML existiert, in vierzehntägigem Abstand erscheinen. Damit soll ein besseres ideologisches Niveau für den Aufbau des KSB/ML in der Festigung der Gruppen und dem Aufbau neuer Gruppen erreicht werden". Die Zeitung soll "zum kollektiven Propagandisten, Agitator und Organisator werden".
Q: KSB/ML NRW:Redaktionskollektiv Revolutionäres Bündnis:Rundbrief,o.O. o.J. (1971)

23.11.1971:
Laut AStA der PH Dortmund (vgl. 26.1.1972) wird folgendes Schreiben des Ministers für Wissenschaft und Forschung von NRW verfaßt:"
Betrifft: Anbringen von Plakaten strafbaren Inhalts im Hochschulbereich!

Ich bin davon unterrichtet worden, daß einzelne Gruppen von Hochschulangehörigen wiederholt Plakate strafbaren Inhalts im Bereich der Hochschulen des Landes zum Aushang gebracht haben.

Ein solches Verhalten verstößt gegen die bestehende Rechtsordnung.

Ich bitte daher, in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, daß unzulässige Aktionen der erwähnten Art unterbleiben, und daß angebrachte Plakate strafbaren Inhalts alsbald nach ihrem Auftauchen entfernt werden (Paragraph 50 Abs. 3, Paragraph 29 Abs. 6 des Hochschulgesetzes vom 7.4.1970 - GV, NW, S. 254, Paragraph 11 des Fachhochschulgesetzes vom 29.7.1969 - GV, NW, S.572)".
Q: AStA PH Dortmund:AStA-Information Nr.7,Dortmund 26.1.1972,S.11

21.12.1971:
Für den Rektor der PH Ruhr protokollierte Dr. Wellmer die:"
Sitzung des Senatsausschusses für Tutorenfragen am 21.12.1971

Der vom Senat in seiner Sitzung am 13.12.1971 eingesetzte Ausschuß für Tutorenfragen hat am 21.12.1971 von 9 Uhr 15 - bis 13 Uhr 15 erstmals getagt. Teilgenommen haben:
Der Rektor (zeitweise)
Prof. Dr. Benkmann
Frau Dr. E. Nyssen
J. Tillmann
Frau H. Gall
Dr. Wellmer (berantend)

Die Beratungen des Ausschusses erstreckten sich hauptsächlich auf die von der WRK mit Rundschreiben Nr.662 vom 22.11.1971 gestellten Fragen bezüglich der Erfahrungen der Hochschule mit Tutoren.

Der Ausschuß hat die von der WRK gestellten Fragen wie folgt beantwortet:
1. ENTSPRICHT DIE BESCHREIBUNG DER AUFGABEN DER TUTOREN IN DEN KMK-RICHTLINIEN DEM TUTORENMODELL IHRER HOCHSCHULE?

Der Einsatz von Tutoren als ein hochschuldidaktisches Mittel in der Reform des Studiums hat zum Ziel, dem Studenten in vermehrtem Umfang Gelegenheit zu intensiver Kleingruppenarbeit anzubieten.
Tutorien sollen als Teil hochschuldidaktischer Experimente für kontrollierte Innovationsversuche eingesetzt werden.

Tutorien sollen weiterhin das angebotene Lehrprogramm intensivieren, inhaltlich ergänzen und eine kritische Auseinandersetzung mit ihm fördern und auch der Behandlung von Fragestellungen dienen, die von Studenten formuliert werden.

Tutorien dürfen nicht zur Erweiterung der Lehrkapazität im Rahmen des herkömmlichen Lehrangebots eingesetzt werden.

Mit dem Ziel hochschuldidaktischer Erneuerung kommen als Aufgaben für Tutoren insbesondere in Betracht:
Anleitung zum Studium,
Einführung in die Arbeit mit wissenschaftlicher Literatur,
Anleitung zur Technik des wissenschaftlichen Arbeitens,
begleitende Studienberatung,
Einrichtung von Tutorien als Teil hochschuldidaktischer Experimente, z.B. für interdisziplinäre Kooperation, Projektarbeit, systematische Beobachtung von Kleingruppenarbeit.

2. MIT WELCHEM GRAD VON SACHLICHER SELBSTÄNDIGKEIT SOLLEN TUTOREN ARBEITEN?

Tutorien können Lehrveranstaltungen beigeordnet, in sie eingeordnet oder selbständig sein.

Tutorien können beantragt werden von der zuständigen Fachvertretung der Studenten (Fachschaften) sowie von allen an der Hochschule Lehrenden.

Über die Anträge entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel der vom Fachbereich für das betreffende Fach bzw. die betreffenden Fächer eingesetzte
Ausschuß.

Dieser Ausschuß ist zu gleichen Teilen mit Studenten und Lehrenden zu besetzen.

3. WIEVIEL SEMESTERWOCHENSTUNDEN SOLL DIE ARBEIT DER TUTOREN INSGESAMT (D.H. ARBEIT IN DER GRUPPE UND VORBEREITUNGSZEIT) UMFASSEN?

Der monatliche Zeitaufwand für den Tutor sollte maximal 50 Stunden in den Vorlesungsmonaten betragen.

Die vorlesungsfreie Zeit ist für die hochschuldidaktische Weiterbildung, die Vertiefung des für das Tutorium notwendigen Fachwissens und die organisatorische Vorbereitung bzw. Auswertung zu nützen.

4. IN WELCHEN PUNKTEN WIDERSPRECHEN DIE KMK-RICHTLINIEN DEN BEREITS DURCHGEFÜHRTEN ODER GEPLANTEN MODELLEN DER TUTORENARBEIT IN IHRER HOCHSCHULE?

Die Pädagogische Hochschule Ruhr ist der Meinung, daß
- Tutorien in allen Fächern eingerichtet werden sollen,
- die Größe der Tutorengruppen 8 Studenten nicht überschreiten soll,
- studentische Tutoren nicht zur Entlastung der Hochschullehrer eingesetzt werden sollen,
- studentische Tutoren in Abstimmung mit dem jeweiligen Hochschullehrer selbständig tätig sein sollen,
- studentische Tutoren nach Möglichkeit 2 Monate vor Beginn der Tutorien beauftragt werden sollen, um eine angemessene Vorbereitungszeit zu gewährleisten.

Anschließend weist der Ausschuß darauf hin, daß die Einrichtung von Tutorenstellen auf keinen Fall zu einer Einsparung von im Stellenplan ausgewiesenen Personalstellen führen darf."
Q: PH-Ruhr-Der Rektor:Betr.:Sitzung des Senatsausschusses für Tutorenfragen am 21.12.71,Dortmund 7.1.1972

Februar 1972:
Die IGBE (vgl. 1.3.1972) berichtet vermutlich aus dem Februar über die GHS:"
GESAMTHOCHSCHULEN

1972 fünf Neugründungen in NRW geplant.

Bis 1975 wird sich die Zahl der Studenten einschließlich der Studierenden an Fachhochschulen (FHS,d.Vf.) in Nordrhein-Westfalen auf 194 000 Personen erhöhen. Die Zahl der deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen des Landes hat sich in den letzten Zehn Jahren verdoppelt. Den stärksten Zugang erfuhren die Pädagogischen Hochschulen (PH,d.Vf.) des Landes, deren Studentenzahl sich in den letzten zehn Jahren verdreifachte und zur Zeit 23 000 Personen umfaßt.

Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland das alle mit der Gründung von Gesamthochschulen verbundenen Detailfragen in einem umfassenden Gesamthochschulunterrichtungsgesetz in Angriff nehmen will. Fünf neue Gesamthochschulen sollen in Duisburg, Essen, Paderborn, Siegen und Wuppertal am 1.August 1972 gegründet und acht bestehende Hochschulen in Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster zu acht weiteren Gesamthochschulen in einem Zeitraum von fünf Jahren entwickelt werden. Mit den fünf neuen Gesamthochschulen will Nordrhein-Westfalen erreichen, daß bis 1975 rund 34 700 zusätzliche Studienplätze geschaffen werden."
Q: Einheit Nr.5,Bochum 1.3.1972,S.5

Februar 1972:
Das Studentenwerk e.V. (StW - vgl. 1.6.1973) Dortmund berichtet:"
Das Studentenwerk gewährte 5 465 Studenten im Gesamthochschulbereich Dortmund im Februar 1973 Ausbildungsförderungsleistungen. Dies waren 1 108 Leistungssempfänger mehr als im Februar 1972."
Q: Studentenwerk Dortmund e.V.:Presseinformation,Dortmund o.J. (1973),S.6

28.07.1972:
Der AStA der PH Dortmund (vgl. 9.4.1973) berichtet mit Hilfe der morgigen 'Düsseldorfer Nachrichten' über eine, vermutlich heute erfolgte, Äußerung von Minister Rau (SPD) zum Numerus Clausus (NC):"
NRW habe als erstes Bundesland die gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerung des Studentenstromes geschaffen und überlasse dies den Hochschulen nicht allein."
Q: DOS Extra Sdr.Nr. Einführung in das PH-Studium Ergänzung SS 73,Dortmund o.J. (Apr. 1973),S.3

01.08.1972:
Der Kommunistische Studentenverband (KSV - vgl. 25.10.1972) der KPD berichtet aus NRW vom politischen Mandat (vgl. Bochum und Essen jeweils 22.6.1972, NRW Sept. 1972):"
Ja, Mitwirken darf man an der kapitalistischen Ausbildung allemal - sich ihr entgegenstellen aber nicht! Das NRW-Kapital hat nämlich mit den Unis viel vor; während die Bundesregierung den Etat des Ministers für Wissenschaft und Forschung drastisch kürzt, erhöht NRW den Etat für den Auf- und Ausbau neuer Hochschulen um 85%! - seit Anfang August arbeiten die Gesamthochschulen (GHS,d.Vf.) in Essen, Paderborn, Duisburg, Wuppertal, Siegen - in Bonn, Köln, Düsseldorf, Münster, Aachen, Bielefeld, Dortmund sind weitere 'Gesamthochschulbereiche' geplant. Der Ausbau der Hochschulen - mit dem Ziel, die Qualifikation der im Ruhrgebiet arbeitenden Fachkräfte den Bedürfnissen der die Stahlindustrie tendenziell ablösenden Chemie-, Petro- und Autoindustrie anzupassen, hat möglichst reibungslos zu erfolgen. Politische Radikalität gehört nicht zu der erwünschten Qualifikation. Die Behinderung oder Verzögerung dieser Maßnahmen der regionalen Planung durch den Zusammenschluß der Studenten um die fortschrittlichen ASten, das Entstehen eines weiteren 'Unruheherds' in der ohnehin durch den Kampf der Arbeiter gegen die Rationalisierungswelle im Ruhrkohlebergbau (RAG - IGBE-Bereich,d.Vf.) und in der Stahlindustrie (IGM-Bereich,d.Vf.) erschütterten Region soll mit allen Mitteln verhindert werden!"
Q: Dem Volke dienen Nr.1,Dortmund 25.10.1972,S.6

September 1972:
Das Studentenwerk e.V. (StW - vgl. 1.6.1973) Dortmund berichtet vom SPD-WiMi:"
Herr Minister Rau hat in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im September 1972 erklärt, er gehe von einem Bedarf von zwölf Sitzplätzen in der Mensa je 100 Studenten aus."
Q: Studentenwerk Dortmund e.V.:Presseinformation,Dortmund o.J. (1973),S.2

September 1972:
Der Kommunistische Studentenverband (KSV - vgl. 25.10.1972) der KPD berichtet von der Ruhruni Bochum (RUB - vgl. 22.6.1972, 16.10.1972) bzw. aus NRW (vgl. 1.8.1972, 15.11.1972) vermutlich u.a. aus dem September vom politischen Mandat:"
Die Landeskonferenz der ASten (LAK) bereitet seit den Sommerferien Maßnahmen gegen die faktische Zerschlagung der verfaßten Studentenschaft (VS,d.Vf.) und ihrer Organe vor.

In der LAK konnten jedoch die Vertreter der Linie vom MSB Spartakus (der DKP,d.Vf.) die Oberhand gewinnen. Ihre Linie, die ASten nicht in erster Linie als politische Bastionen der fortschrittlichen Studenten, sondern als quasi-gewerkschaftliche Standesvertretung zu verteidigen, entspricht genau den Vorstellungen Raus und seinesgleichen. Zu einer politischen Stellungnahme gezwungen, erklärt Spartakus in seinem Plattformentwurf den Angriff auf die verfaßte Studentenschaft als Teil einer (im SPD-Land NRW wohl von Strauß inszenierten?) 'Unterdrückung jeglicher kommunistischen sozialistischen und demokratischen Bewegung' - und verschweigt, daß es gerade Raus Ziel ist, die Studenten für die 'demokratische Mitwirkung' zu gewinnen, um die 'Nur-Demokraten' von den Sozialisten und Kommunisten zu trennen. Von Streik schließlich mag Spartakus nicht so gern reden.

Die auf der LAK vertretenen Zirkel und Gruppen, zu deren Sprecher sich die KHG Köln (der KG Köln - KGK,d.Vf.) machte, setzte den Vorstellungen des Spartakus zunächst eine fortschrittliche Plattform entgegen, die vom KSV unterstützt wurde. Zugunsten einer prinzipienlosen Einheit mit den Revisionisten räumte die 'antirevisionistische' KHG jedoch nach zwei Stunden das Feld und übernahm alle wesentlichen Positionen des Spartakus-Programms. Damit hatte die LAK die in sie gesetzten Hoffnungen breiter Teile der Studenten enttäuscht."
Q: Dem Volke dienen Nr.1,Dortmund 25.10.1972,S.6

12.09.1972:
Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung (WiMi) NRW erläßt, laut AStA der PH Dortmund (vgl. 31.10.1973), den sogenannten Paper-Erlaß, nach dem die Kopien für Studienpapiere nicht mehr kostenlos abgegeben werden dürfen.
Q: DOS Nr.23,Dortmund 31.10.1973,S.16

13.11.1972:
Vermutlich zu Beginn dieser Woche erscheint das folgende Flugblatt der Studentenschaften (ASten) Bochum, Dortmund, Essen, Hagen und Iserlohn mit zwei Seiten DIN A4 ohne presserechtlich Verantwortlichen:"
DEMONSTRATION

In den letzten Jahren konnten die Organe der verfaßten Studentenschaft (VS,d.Vf.) zum Instrument fortschrittlicher Politik für die Masse der Studenten werden durch den Kampf
- gegen die kapitalistische 'Hochschulreform', gegen die bürgerliche Klassenerziehung, die Verschärfung der Prüfungen, Steigerung des Ausbildungsdrills, strengere Reglementierung der Studiengänge und Numerus Clausus (NC,d.Vf.)
- gegen die Verschlechterung der Lebensbedingungen im gemeinsamen Kampf mit den Werktätigen gegen Wohnungsnot, Mietwucher, Preistreiberei und Bodenspekulation
- gegen die politische Disziplinierung der kommunistischen, sozialistischen und entschieden demokratischen Kräfte (Berufsverbot (BV,d.Vf.), Relegation, Lehrverbote) durch die Herrschenden
- gegen den Imperialismus, so z.B. die US-amerikanische Aggression in Indochina.

In allen diesen Fragen richtet sich die Arbeit der fortschrittlichen studentischen Vertreter gegen die Interessen der Herrschenden in dieser Gesellschaft und gegen ihre Sachwalter, die bürgerlichen Parteien.

Die Verfaßte Studentenschaft soll zerschlagen werden, diese Pläne des Wissenschaftsministeriums (WiMi,d.Vf.) richten sich ausschließlich gegen die Politik der demokratisch gewählten fortschrittlichen Vertreter der Studenten

FÜR DIE ERHALTUNG DER VS MIT EIGENER BEITRAGSHOHEIT UND SATZUNGSAUTONOMIE

FÜR DAS UNEINGESCHRÄNKTE POLITISCHE MANDAT VON FACHSCHAFTEN UND ASTEN, VDS UND SVI

FÜR UNABHÄNGIGE, IN VOLLVERSAMMLUNGEN GEWÄHLTE FACHSCHAFTSVERTRETUNGEN

Die politische Tätigkeit der gewählten Vertreter der Studentenschaft soll sich nach Absicht der Wissenschaftsministerien im wesentlichen in der verpflichtenden Mitarbeit in den Gremien erschöpfen - und dies bei absoluter Mehrheit der Hochschullehrer unter Mitwirkungszwang und Schweigepflicht

Die Studentenschaft wird ihre politischen Vertreter nicht in den Gremien verheizen lassen!

GEGEN MITWIRKUNGSZWANG, SCHWEIGEPFLICHT UND NICHTÖFFENTLICHKEIT IN DEN HOCHSCHULGREMIEN

WEG MIT DEM QUORUM

Auf der Landesastenkonferenz NRW (LAK - vgl. S2.1*.1972,d.Vf.) konnte nach langer Auseinandersetzung ein Aktionsbündnis aller Asten zur Kampagne gegen die Zerschlagung der Verfaßten Studentenschaft zustande kommen. In allen Hochschulen und Fachhochschulen wird in der Zeit vom 6.11. bis 15.11. der Kampf für die Erhaltung der VS geführt. In fünf Städten NRW's werden am Mittwoch, dem 15.11., Demonstrationen stattfinden. In Bochum werden die Studenten Bochums, Hagens, Essens, Dortmunds und Iserlohns der Bevölkerung die zentralen Punkte ihres Widerstandes vermitteln.

Die kapitalistische Hochschulreform muß erneut von einer breiten Öffentlichkeit kritisiert und bekämpft werden. Zu einer Zeit, in der die bürgerlichen Parteien der Bevölkerung das Blaue vom Himmel vorlügen und sie neuen Illusionen über den Charakter dieses Staates aufsitzen läßt, gilt es, die tatsächlichen Ergebnisse der Politik der letzten Jahre deutlich zu machen. Von der sogenannten 'Hochschulreform' blieb nichts übrig als verstärkter Leistungszwang und Prüfungsdruck, begleitet von Numers Clausus und BAFöG. Mit der beabsichtigten Zerschlagung der Verfaßten Studentenschaft wird die aktuelle politische Unterdrückung verstärkt auch auf den Hochschulbereich ausgedehnt. Der Kampf gegen die Disziplinierungsmaßnahmen an der Hochschule muß zugleich der Kampf gegen Berufsverbote und Ausländergesetz, gegen den Ausbau des Polizeiapparates und neue Gesetze zur 'inneren Sicherheit' sein.

KAMPF DER POLITISCHEN UNTERDRÜCKUNG IN BETRIEB, SCHULE UND HOCHSCHULE!

FÜR FREIE POLITISCHE BETÄTIGUNG IN AUSBILDUNG UND BERUF!

BOCHUM, HUSEMANNPLATZ, 15.11. 17 Uhr

STUDENTENSCHAFTEN BOCHUM, DORTMUND, ESSEN, HAGEN, ISERLOHN".
Q: Studentenschaften Bochum, Dortmund, Essen, Hagen, Iserlohn:Demonstration,o.O. o.J. (Nov. 1972),S.2

15.11.1972:
Die ASten der Unis Bonn und Münster berichten:"
Tausende Studenten folgten am 15.11. dem einheitlichen Aufruf der LAK zur Aktionseinheit und demonstrierten gegen alle Versuche, ihnen ihr Kampfinstrument aus der Hand zu winden."

Von der Aktionswoche berichtet auch der AStA der PH Dortmund (vgl. 9.4.1973).

Demonstriert wird u.a. in Bochum, um 17 Uhr ab Husemannplatz, wohin die Studentenschaften Bochum, Dortmund, Essen, Hagen, Iserlohn gemeinsam aufriefen (vgl. 13.11.1972) und auch einzeln der AStA der PH Dortmund (vgl. 13.11.1972).

Der Kommunistische Studentenverband (KSV - vgl. 22.11.1972) der KPD berichtet u.a. von heute:"
NRW: KAMPFMASSNAHMEN DER STUDENTEN

Wir haben in DEM VOLKE DIENEN Nr.1 (vgl. 25.10.1972,d.Vf.) aufgezeigt, wie die schwelende Krise des Ruhrgebiets die NRW-Kapitalisten zwingt, ihre Hochschulreform schnell durchzusetzen: Einrichtung von Gesamthochschulen (GHS,d.Vf.), 'Schwerpunktsetzung' (d.h. Austrocknen ganzer Fachbereiche wie Lehrerausbildung und Innenarchitektur in Münster), strengste Ausrichtung der Studiengänge (quantitativ und qualitativ) nach den Bedürfnissen der regionalen Industrie bei gleichzeitiger ungeheurer Straffung und Intensivierung des Studiengangs (s. die neue Prüfungsordnung (PO,d.Vf.) an den Fachhochschulen (FHS,d.Vf.) des Landes). Fast wichtiger noch, und billiger zu erfüllen ist der Wunsch der Kapitalisten nach totaler Integration der Studenten, nach Friedhofsruhe an den Universitäten. Daher die Welle von Disziplinierungsmaßnahmen und Prozessen, daher auch der Versuch, die verfaßte Studentenschaft zu liquidieren (… (vgl. Sept. 1972,d.Vf.).

Um den Zusammenschluß der Studenten der einzelnen Universitätsstädte zu verhindern, verfolgt der SPD-Kultusminister (KuMi,d.Vf.) die sattsam bekannte Taktik der Spaltung und kleinen Schritte. Mit leeren Versprechungen schmeichelt er den Studenten der einen Universität, die noch nicht so kampfbereit sind, während er gleichzeitig an den anderen Universitäten - nimmt die Bewegung ab - das Ziel der Bourgeoisie durchsetzt.

Die Studenten in NRW haben jedoch nicht vergessen, daß unter den anfeuernden Worten des SPD-Ministers Rau, gegen den sich steigernden Widerstand von hunderten von Studenten in Bonn, der Satzungskonvent die verfaßte Studentenschaft zerschlagen hat.

Der KSV hat zusammen mit anderen fortschrittlichen Organisationen die Studenten zum Kampf gegen die Zerschlagung der verfaßten Studentenschaft mobilisiert.

EINE KAMPFMASSNAHME WAR DIE URABSTIMMUNG

Noch liegen uns die endgültigen Zahlen nicht vor, die ersten Ergebnis aus Bochum und Bonn jedoch zeugen von einer vergleichsweise sehr hohen Wahlbeteiligung (PH Bonn 52%, Ruhr-Uni-Bochum schon nach drei Tagen mehr als 50%). Von den abgegebenen Stimmen kaum eine, die die Vorstellungen Raus billigt: ja! für den Kampf gegen die Zerschlagung in beiden Fällen bei über 95% der abgegebenen Stimmen!

Deutlicher noch als die Stimmzettel sprechen die anderen Kampfmaßnahmen der Studenten:

In Köln demonstrierten ca. 3 000, in Bochum 2 000, in Münster ca. 200 am letzten Donnerstag (vgl. 16.11.1972,d.Vf.). Eine weitere Demonstration fand in Aachen statt (vgl. 13.11.1972,d.Vf.).

Wenn es uns auch nicht gelingen konnte, das Bild dieser Demonstrationen zu prägen und allen - oft mit 'Wählt Willy'-Abzeichen marschierenden – Studenten die Richtung des Kampfes zu weisen, so erwies sich unsere Organisation doch in den Augen vieler Studenten als die einzig konsequente Kämpferin für die Erhaltung der verfaßten Studentenschaft:
Der MSB-Spartakus begnügte sich nicht damit, in Münster die Demonstration zu spalten und eine eigene Route zu wählen; in Bochum hatte sich die örtliche Führung auf die revolutionäre Plattform des AStA gestellt, aber nur, um auf der Demonstration selbst die reformistische Plattform der Landes-Astenkonferenz (LAK - vgl. Sept. 1972,d.Vf.) zu verteilen, um die Studenten irrezuführen und das Vertrauen in den AStA zu schwächen. (Dieses Verhalten hatten wir übrigens in DEM VOLKE DIENEN Nr.1 vorhergesagt.) Der Zirkel KHG Köln hatte von vornherein in dem Wunsch nach 'Einheit' den Phrasen des MSB zugestimmt und verzichtete auf die Nennung der SPD als Feind der fortschrittlichen Studenten.

Dies ist umso verständlicher, da gerade die SPD in NRW die Zerschlagung der verfaßten Studentenschaft vorantreibt. IM GLAUBEN, DIE EINHEITLICHE KAMPFFRONT ZU STÄRKEN, SCHWÄCHTEN SIE SIE IM GEGENTEIL.

Gegen die Angriffe der Konterrevolution und den weiteren Versuchen der Revisionisten den Kampf zu sabotieren, wird der KSV weiterhin mit allen anderen fortschrittlichen Organisationen und Studenten den Kampf um die Erhaltung jeder fortschrittlichen Position führen, sei es wie in den letzten Wochen um die Erhaltung der verfaßten Studentenschaft, sei es in all den Fällen, wo die Konterrevolution versucht, durch die politische Disziplinierung die fortschrittlichen Positionen der Studenten anzugreifen."
Q: Dem Volke dienen Nr.3,Dortmund 22.11.1972,S.8; DOS Nr.15 und Extra Sdr.Nr. Einführung in das PH-Studium Ergänzung SS 73,Dortmund o.J. (13.11.1972) bzw. (Apr. 1973),S.3 und 5 bzw. S.9;ASten Uni Bonn und Münster:Diskussionsgrundlage der ASten Uni Bonn/Uni Münster,o.o. o.J. (1973),S.1;Studentenschaften Bochum, Dortmund, Essen, Hagen, Iserlohn:Demonstration,o.O. o.J. (Nov. 1972),S.2

20.11.1972:
Das Regionalkomitee (RK) NRW des KSV der KPD gibt vermutlich in dieser Woche das folgende Flugblatt mit zwei Seiten DIN A 4 ohne presserechtlich Verantwortlichen zum BV gegen Hannes Heer heraus:"
ANDROHUNG DES BERUFSVERBOTS FÜR HANNES HEER

Am 17.11., noch rechtzeitig vor der Wahl, suspendierte der Kölner Regierungspräsident Heydecke (SPD) Hannes Heer vom Schuldienst. Der Genosse, der sein Staatsexamen in Geschichte und Deutsche 1968 absolviert hat, unterrichtete seit 1.9. an der Gewerbeschule und Fachoberschule der Gewerblichen Bildungsanstalten Bonn. Ausgelöst wurde die Suspendierung durch eine Pressekampagne, die die erzreaktionäre 'Bonner Rundschau' am 14.11. nach Absprache mit den örtlichen CDU-Führern, reaktionären studentischen Organisationen und dem BFdW-Bundessprecher Prof. Scheuch gestartet hatte. Es waren nicht die 'Anrufe besorgter Eltern' (Bonner Rundschau vom 15.11.), die den Anstoß gaben, sondern - nach den eigenen Angaben von Rundschau-Redakteuren - die kalkulierte und zeitlich genau placierte Absicht der CDU-Postille, durch die exemplarische Kaltstellung von Hannes Heer Stimmen zu sammeln. Der Regierungspräsident ließ die Suspendierung so begründen: ein Mann, der wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch, Nötigung angeklagt ist, kann für die heranwachsenden jungen Menschen kein Vorbild sein.

Richtig, Hannes Heer ist als Aushängeschild für die Schulpolitik der SPD-Minister Rau und Girgensohn untauglich, er wird die nach dem Wehrkunde-Erlaß (WKE,d.Vf.) geforderte militaristische Propaganda an der Schule nicht betreiben, er würde die vom Kultusministerium verhängten Zensurmaßnahmen gegen Schülerzeitungen, die die US-Aggression in Vietnam und die aktive Unterstützung durch den BRD-Imperialismus anprangern, nicht unterstützen, er ist kein Handlanger der Bourgeoisie, sondern ihr entschiedener Gegner.

Der Genosse Heer hat das bewiesen durch seine Teilnahme an den Aktionen des Kommunistischen Studentenverbandes (KSV)
- gegen die Zerschlagung der Organe der Verfaßten Studentenschaft durch den reaktionären Bonner Satzungskonvent
- gegen die militaristische Propaganda der Bundeswehr an der Bonner Uni
- gegen das völlig unrechtmäßige Verbot des Verkaufs der 'Roten Fahne', des Zentralorgans der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), am Historischen Seminar.

Die Bourgeoisie schützt sich gegen solche Lehrer. Die haltbarkeit der bürgerlichen Ideologie hat nachgelassen, sie greift zum Terror, sie schränkt die freie Meinung und damit ihre eigenen Gesetze ein. Sie pfeift auf die demokratischen Phrasen. Es geht um ihre Herrschaft.

Das ist die Wirklichkeit der Parole der alten und neuen Regierung: 'Mehr Demokratie wagen!' Sie zerstört rücksichtslos die materielle Lebensbasis derjenigen, die diesen Anspruch ernst nehmen, die für eine Demokratie im Dienste des Volkes nicht aber der Monopole kämpfen. Das ist die versprochene 'Lebensqualität'. Aber sie bleibt bei der Disziplinierung des einzelnen nicht stehen, sondern indem sie ihn trifft, bereitet sie Schritt für Schritt die Zerstörung und Illegalisierung der sozialistischen und kommunistischen Gruppen vor, an deren Seite er kämpft.

Der Fall Hannes Heer ist nicht der erste. Zahlreiche fortschrittliche Lehrer sind von der Einschränkung der beruflichen Rechte durch die Bonner Beschlüsse schon betroffen, weitere werden folgen. Der KSV hat für die Aufnahmen von Rutger Booß (DKP) in den Schuldienst gekämpft. Er wird jeden weiteren Schritt beim Abbau der demokratischen Rechte des Volkes entschieden bekämpfen. Kommilitonen, Freunde und Genossen! Die Durchführung der Berufsverbote gegen fortschrittliche Lehrer kann nur durch den organisierten Widerstand, durch Solidarität mit den Betroffenen verhindert werden!

WEG MIT DEN BONNER BESCHLÜSSEN!
KEINE EINSCHRÄNKUNG DER BERUFLICHEN RECHTE VON SOZIALISTEN UND KOMMUNISTEN!
KAMPF DER POLITISCHEN DISZIPLINIERUNG FORTSCHRITTLICHER LEHRER!
SOFORTIGE WIEDEREINSTELLUNG VON HANNES HEER!"

Dokumentiert werden ein Artikel der 'Bonner Rundschau' vom 16.11.1972 sowie Auszüge aus der Antwort von Heer darauf. Aufgerufen wird zu Veranstaltungen in Bochum (vgl. 30.11.1972), Bonn (vgl. 23.11.1972, 29.11.1972), Dortmund (vgl. 30.11.1972), Köln (vgl. 28.11.1972) und Münster (vgl. 30.11.1972).
Q: KSV-RK NRW:Androhung des Berufsverbots für Hannes Heer,o.O. o.J. (Nov. 1972)

21.11.1972:
In Dortmund berichten u.a. die ESG und ihr PGH an der FHS (vgl. 24.11.1972) bzw. der AStA der PH (vgl. 27.11.1972) vom Kampf gegen die Rahmenprüfungsordnung (RPO) an den FHS:"
Die Konferenz aller Fachhochschul-ASten (VIS Wuppertal) hat am 21.11. beschlossen, einen notfalls unbefristeten Streik in ganz NRW durchzuführen. Dieser Beschluß ist von den Studenten in Urabstimmung zu bestätigen!"
Q: DOS Nr.16,Dortmund o.J. (Nov. 1972),S.8

27.11.1972:
In NRW beginnt, laut SSG Hamburg (vgl. 12.12.1972), ein Streik von etwa 47 000 Studenten der Fachhochschulen (FHS).
Q: Rote Presse Nr.11,Hamburg 12.12.1972,S.6

Hamburg_Rote_Presse072


27.11.1972:
Das Regionalkomitee (RK) NRW des KSV der KPD gibt vermutlich Anfang dieser Woche, spätestens morgen das folgende Flugblatt von einer Seite DIN A 4 ohne presserechtlich Verantwortlichen zum Berufsverbot (BV) gegen Hannes Heer in Bonn (vgl. 17.11.1972) heraus:"
KOMMT ZU DEN TRIBUNALEN GEGEN DIE POLITISCHE DISZIPLINIERUNG

In den vergangenen Monaten wurden die reaktionären Hochschulgesetze verabschiedet, die die Zerschlagung der Verfaßten Studentenschaft, ein verschärftes Ordnungsrecht und Schweigepflicht in den Gremien vorsehen. Das Ausländerrecht wurde zu einem Terror- und Bespitzelungsapparat gegen fortschrittliche Ausländer ausgebaut. Es kamen die Bonner Beschlüsse, die die Beschäftigung von, wie es heißt, 'Radikalen' im öffentlichen Dienst verhindern sollen. Gegen all diese Maßnahmen, den Terror gegen Sozialisten, Kommunisten und alle, die sich mit ihnen solidarisieren, zu legalisieren, bildet sich an vielen Punkten eine breite Kampffront.

Diesem wachsenden Widerstand beginnt der Staatsapparat eine breite Offensive entgegenzusetzen. Er zeigt jetzt, nachdem er sich alle notwendigen Disziplinierungsmittel geschaffen hat: Er meint es ernst, er ist gewillt, sie auch anzuwenden!

- Die Ausweisung von Arabern ohne jede Rechtsgrundlage;
- Die Ordnungs- und Strafverfahren gegen kommunistische Studenten der Universität Bonn;
- Der Ausschluß einer gewählten Vertreterin aus der Inneren Fakultät in Bonn, weil sie ANGEKÜNDIGT hatte, daß sie sich nicht an die Schweigepflicht halten würde;
- Und jetzt das angedrohte Berufsverbot gegen Hannes Heer, das offen mit den Bonner Beschlüssen begründet wurde;
- allein diese Vorfälle aus der jüngsten Zeit zeigen, daß sich der kapitalistische Staat seiner Feinde entledigen will. Er wird alle fortschrittlichen Elemente bekämpfen, und dies umso rigoroser, je mehr die SPD jetzt nach den Wahlen ihren reformistischen Einfluß verankert sieht, ihre volksfeindliche Politik ohne Rücksicht auf die Gefahr glaubt betreiben zu können, daß sie die parlamentarische Mehrheit verlieren könnte.

HEISST DIES, DASS ZUM BEISPIEL JEDER FORTSCHRITTLICHE LEHRER VOR DER ALTERNATIVE STEHT, ENTWEDER SEINE POLITISCHE HALTUNG ZU VERBERGEN, IHR ABZUSCHWÖREN UND SICH EINSCHÜCHTERN ZU LASSEN, ODER ABER SEINE BÜRGERLICHE EXISTENZ ZU VERLIEREN?

ODER GIBT ES EINE MÖGLICHKEIT, DIESER VON DER KLASSENWIRKLICHKEIT SELBST GESTELLTEN ALTERNATIVE ZU ENTGEHEN?

Die Maßnahmen der Bourgeoisie gegen fortschrittliche Lehrer wie der Widerstand dagegen haben Geschichte. Sie haben die Tradition des Adenauerschen Blitzgesetzes von 1952, mit dem Tausende von Kommunisten aus dem öffentlichen Dienst entfernt wurden, sie haben die stolze Tradition der Weimarer Republik. Die Geschichte dieses ersten 'demokratischen deutschen Staates', zusammengezimmert gegen den Ansturm des revolutionären Proletariats mit Hilfe der Sozialdemokratie ist voll von diesen Maßnahmen, zeigt die ungebrochene Tradition der Sozialdemokratie, zeigt aber auch, wie der Kampf dagegen zu führen ist.

EIN BEISPIEL:
Ruhla (Thüringen) 1921: Kurz vor den Osterferien wird der Gen. Dr. Neubauer, Oberlehrer an der Realschule in Ruhla, aktiv in der Arbeiterbewegung tätig, vom Schuldienst suspendiert. Die Begründung: Eine Anklage wegen Hochverrats, Aufwiegelung zum Klassenhaß und Terror - er wolle die Kinder zu Kommunisten machen. Mit ihm wird sein bester Freund und Kollege Zimmermann suspendiert mit der gleichen Beschuldigung - er soll gesagt haben, der Kommunismus könne nicht eher aufgebaut werden, bis alle Kapitalisten erschossen sind.

Die Strafanklage fällt auf Grund der Zeugenaussagen in sich zusammen, die sozialdemokratische Regierung jedoch erhält die Suspendierung aufrecht. Da treten nach den Osterferien ein Teil der Lehrer und die Mehrzahl der Schüler in den Proteststreik. Der Streik dauert fast eine Woche - dann wird die Suspendierung aufgehoben: Die Verspätung sei nur ein Versehen gewesen, läßt die SPD-Regierung verkünden.

Die SOLIDARITÄT ihrer Kollegen und Schüler hat die Wiedereinstellung der kommunistischen Lehrer ERZWUNGEN. Gleichzeitig öffnete die Maßnahmen der reaktionären Schulbürokratie vielen Menschen die Augen über den Charakter dieses 'demokratischen' Weimarer Staates.

LERNEN WIR AUS DIESEM BEISPIEL!

Gegen die Unterdrückungsmaßnahmen der Bourgeoisie, gegen die Verbotsandrohungen, gegen die Einschüchterungsversuche hilft nur der Zusammenschluß aller fortschrittlichen Menschen, die Solidarität mit den Betroffenen, nicht Mit-leiden, sondern Mitkämpfen!

Unterstützt die Forderungen:
WEG MIT DEN BONNER BESCHLÜSSEN!
KEINE EINSCHRÄNKUNG DER DEMOKRATISCHEN RECHTE VON KOMMUNISTEN UND SOZIALISTEN!
KAMPF DER POLITISCHEN DISZIPLINIERUNG FORTSCHRITTLICHER LEHRER!
SOFORTIGE WIEDEREINSTELLUNG VON HANNES HEER!"

Aufgerufen wird zu Veranstaltungen an der PH Bonn (vgl. 29.11.1972), der Uni Bonn (vgl. 28.11.1972), der RU Bochum (vgl. 30.11.1972), der PH Dortmund (vgl. 30.11.1972), der PH Köln (vgl. 28.11.1972), der Uni Köln (vgl. 28.11.1972) und der Uni Münster (vgl. 30.11.1972).
Q: KSV-RK NRW:Kommt zu den Tribunalen gegen die politische Disziplinierung,o.O. o.J. (Nov. 1972)

27.11.1972:
Vermutlich in dieser Woche werden in NRW von den Freunden der KPD Unterschriften unter folgende Solidaritätserklärung gegen das Berufsverbot (BV) von Hannes Heer in Bonn (vgl. 17.11.1972) gesammelt:"
SOLIDARITÄTSERKLÄRUNG

Die Bezirksregierung in Köln hat Hannes Heer, der seit dem 1.9. an den Gewerblichen Bildungsanstalten der Stadt Bonn unterrichtet, am 17.11. vorläufig vom Dienst suspendiert.

Als Begründung wurden die gegen Hannes Heer laufenden Ermittlungsverfahren angeführt.

Bei den Hannes Heer vorgeworfenen Tatbeständen handelt es sich um Teilnahme an den Aktionen des Kommunistischen Studentenverbandes (KSV) gegen die Zerschlagung der Organe der Verfaßten Studentenschaft, gegen die militaristische Propaganda der Bundeswehr an der Universität, gegen das jeder Rechtsgrundlage entbehrende Verbot des Verkaufs der 'Roten Fahne', des Zentralorgans der KPD im Historischen Seminar. Alle diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Der Direktor der Schule, die Fachleiter und Kollegen aus dem Kollegium haben öffentlich geäußert, daß Hannes Heer sich 'loyal und korrekt' verhalten habe und sein Unterricht 'keinen Anlaß zur Beanstandung' biete (entnommen aus dem 'Generalanzeiger' vom 16.11.)

Die Maßnahme der Bezirksregierung muß daher als Vollstreckung der von der SPD/FDP-Regierung beschlossenen Maßnahmen zur Einschränkung der beruflichen Rechte von Sozialisten und Kommunisten betrachtet werden.

Die Unterzeichner fordern daher die sofortige Wiedereinstellung von Hannes Heer in den Schuldienst.
WEG MIT DEN BONNER BESCHLÜSSEN!
KEINE EINSCHRÄNKUNG DER BERUFLICHEN RECHTE VON SOZIALISTEN UND KOMMUNISTEN!
KAMPF AUCH DER POLITISCHEN DISZIPLINIERUNG FORTSCHRITTLICHER LEHRER!
SOFORTIGE WIEDEREINSTELLUNG VON HANNES HEER!"

Geplant ist die Unterschriftensammlung u.a. am Leibniz-Gymnasium Dortmund am 2.12.1972.
Q: N.N.:Solidaritätserklärung,o.O. o.J. (1972)

28.11.1972:
An fast allen Fachhochschulen (FHS) in NRW beginnt, laut AStA FHS Bochum (vgl. 29.11.1972) ein Warnstreik bis zum 5.12.1972 gegen die Rahmenprüfungsordnung.

Der AStA der PH Dortmund (vgl. 9.4.1973) berichtet von insgesamt 40 000 Streikenden.
Q: DOS Extra Sdr.Nr. Einführung in das PH-Studium Ergänzung SS 73,Dortmund o.J. (Apr. 1973),S.6; AStA FHS Bochum:Streik der FHS-Studenten!,Bochum o.J. (1972),S.1

05.12.1972:
In Düsseldorf beteiligen sich, laut KPD, 10 000 an der landesweiten Demonstration (vgl. 6.12.1972) gegen das Landeshochschulgesetz (LHG). Der KSV bildet einen eigenen Block.

Aufgerufen wird auch durch den KOV in Düsseldorf sowie die Kommunistische Schülergruppe (KSG) Neuss.
Q: KOV: Kämpfen wir mit den Fachhochschülern gegen die reaktionären Maßnahmen der SPD/FDP-Regierung!,Düsseldorf o. J.; Rote Fahne Nr.72,Dortmund 6.12.1972,S.1

Duesseldorf_KOV030

Duesseldorf_KOV031


06.12.1972:
Die ASten der Unis Bonn und Münster berichten (vgl. 5.12.1972):"
Fünfzehntausend demonstrierten am 6.12. in Düsseldorf unter der Losung 'Mit der VS gegen die reaktionären Prüfungsordnungen'."
Q: ASten Uni Bonn und Münster:Diskussionsgrundlage der ASten Uni Bonn/Uni Münster,o.o. o.J. (1973),S.1

Januar 1973:
Der AStA der PH Dortmund (vgl. 17.10.1973) berichtet vermutlich aus dem Januar über den 'Papererlaß':"
Zu Beginn dieses Jahres kam vom Wissenschaftsministerium (WiMi,d.Vf.) ein Erlaß, daß sogenannte Seminarpapiere, also Skripten, die von den Studenten in den Seminaren zur Arbeit an den Themen erstellt werden", nicht mehr von der Hochschule bezahlt werden dürfen.
Q: DOS Nr.22,Dortmund 17.10.1973,S.2

26.01.1973:
In Düsseldorf will der KSV der KPD um 11 Uhr ab Schauspielhaus eine NRW-weite Demonstration durchführen.
Aufgerufen wird in NRW auch durch den KOV der KPD (vgl. 22.1.1973), u.a. durch seine Zelle am Lessinggymnasium Düsseldorf (vgl. 25.1.1973).

Als spalterisch abgelehnt wird dieses Vorhaben u.a. durch den PGH an der PH Dortmund (vgl. 22.1.1973).
Q: Der Wecker Nr.1,Düsseldorf 25.1.1973,S.9f; KOV-Information,Dortmund o.J. (Jan. 1973);PGH-Information Aktionsplan des PGH,o.O. (Dortmund) o.J. (Jan. 1973),S.1

Duesseldorf_KOV009

Duesseldorf_KOV010


29.01.1973:
In NRW soll, laut PGH an der PH Dortmund (vgl. 22.1.1973), eine Landes-ASten-Konferenz (LAK - vgl. 31.1.1973) stattfinden.
Q: PGH-Information Aktionsplan des PGH,o.O. (Dortmund) o.J. (Jan. 1973),S.1

31.01.1973:
In NRW findet eine Landesastenkonferenz (LAK - vgl. 29.1.1973) statt, zu der uns in den Konferenzunterlagen folgendes Papier einer ungenannt bleibenden Kommission vorlag, die trotz vermutlich studentischer Herkunft kaum einen richtigen Satz zu formulieren vermag (von uns größtenteils stillschweigend korrigiert, soweit wir den vermeintlich gewünschten Inhalt verstanden haben):"
Anforderungen (Wort halb unleserlich,d.Vf.) des westdeutschen Kapitalismus an den Ausbildungssektor

Das Wintersemester 1972/1973

Das auslaufende Wintersemester 1972/1973 war so kampfbetont wie kein anderes seit der Studentenbewegung 1966 bis 1968.
In allen Bundesländern wurde gegen die Landeshochschulgesetze, Prüfungsordnungen, Organisations- und Berufsverbote (BV,d.Vf.) und die Zerschlagung der Verfaßten Studentenschaft gekämpft. Dies waren die objektiv begründeten regionalen und örtlichen Ebenen des Kampfes. Zwar wurde in die Aktionseinheiten immer wieder der zentrale Charakter der Staatsmaßnahmen hineingetragen, die konkrete Umsetzung dieser Erkenntnis in zentrale überregionale Aktionen, die diesem zentralen Charakter Rechnung trugen, gelang jedoch in den seltensten Fällen.
Alle Angriffe des Staatsapparates in Form von Prüfungsverschärfungen, Ordnungsrecht, Numerus Clausus (NC,d.Vf.) und Liquidierung der Verfaßten Studentenschaft und ihres Politischen Mandats haben eines gemeinsam. Sie alle haben als Ziel die politische Disziplinierung, das Instrumentarium zur Durchsetzung der kapitalistischen Bildungsplanung. Eine kritische Betrachtung der zentralen Kampagne aller Hochschulen gegen die Zerschlagung der Verfaßten Studentenschaft und der Fachhochschulkampagne gegen die Verschärfung der Prüfungsordnungen zeigt deutlich, daß zwar immer dieser einheitliche Charakter der Kämpfe genannt wurde, jedoch nicht die Ebene des Kampfes selbst darstellte. Gerade die Aktionseinheiten, deren einziges Fundament ein Parolenkatalog darstellte, haben deutlich gezeigt, daß hier nur eine formale Einheit und keine inhaltliche Einheit geschaffen werden konnte. Das Verhalten der Asten der Uni Münster und der Bielefelder Hochschulen zur Kampagne gegen die Zerschlagung der Verfaßten Studentenschaft hat den deutlichsten Beweis der Brüchigkeit eines solchen Fundaments geliefert.

Zur kapitalistischen Bildungsplanung

Die kapitalistische Bildungsplanung äußert sich in Ökonomisierung, Rationalisierung und Effektivierung der Einrichtungen: Hochschulen. Alle Maßnahmen des Staates, die hier ihre objektive Begründung finden, dienen letztendlich dazu, den reibungslosen Ablauf der oben genannten Notwendigkeiten zu gewährleisten. An dieser Stelle wird es notwendig sein, kurz auf die zunehmenden Schwierigkeiten des Kapitals, unter den Bedingungen des technischen Fortschritts seine Profite langfristig zu sichern (einzugehen,d.Vf.). Die Schere zwischen den veränderten Anforderungen des kapitalistischen Produktion einerseits und dem großen Teil veralterter und verkrusteter Strukturen und Methoden im Ausbildungsbereich und hier besonders des tertiären Bereichs der Stätte der Ausbildung höher- und hochqualifizierter Arbeitskräfte, muß unabdingbar zur Aufrechterhaltung der kapitalistischen Verwertungsbedingungen und auch zur Stabilisierung derselben schnell und wenn eben möglich reibungslos durch den Staatsapparat geschlossen werden. Diese Notwendigkeit der kapitalistischen Gesellschaftsordnung bedingt auch im wesentlichen die Mittel und Wege, die hierfür benutzt bzw. begangen werden: Umstrukturierung der Forschungs- und Lehrkräfte bei gleichzeitiger Sicherstellung all der personellen Ressourcen, die eine ökonomisierte Forschung ungestört vorantreiben sollen. Reorganisation der inneren Struktur der Hochschulen im Interesse des Kapitals, damit die Hochschulen ihre intendierten Aufgabenstellungen: verwertbare Forschungsergebnisse für die Unternehmung der Kapitalisten, bei gleichzeitiger Verbesserung der Ausnutzung dieser Einrichtungen durch die Auftraggeber selbst (Drittmittelforschung) und gestraffte, durchgeprüfte Ausbildungs'schläuche' für verfügbare Arbeitskräfte (Regelstudienzeit, Hochschulprüfungen, Studienberatung etc.) ideologisch verbrämt, als die differenzierte Auswahl und Ausbildung der 'Besten', Additive, kooperative oder integrierte Gesamthochschuleinrichtungen mit möglichst effizienter Verwaltung (Management) ohne störende Beeinflussung durch die gesellschaftlichen Kräfte, die letztlich die Produktiven sind und die auch die einzigen sind, die zu einer fortschrittlichen Politik an der Hochschule überhaupt fähig sind, die Arbeiterklasse und ihre Bündnisschichten, sind das äußere Zeichen dieser kapitalistischen Hochschulreform, ebenso wie sämtliche Disziplinierungsmaßnahmen, die wir schon im vergangenen Semester verstärkt zu spüren bekamen.

Die kapitalistische Bildungsplanung, die Hochschulpolitik dieses Systems und deren Ausflüsse, sind also nicht das Ergebnis einer Beamten- und Politikerclique, sondern konsequentes Ergebnis der Bewegungsgesetz dieser Gesellschaftsordnung. Dieser Schluß ist allgemein und soll es auch sein, weil wir auch in der Zukunft die Totalität der kapitalistischen Bildungs-'reform' bekämpfen und den Kampf gegen die kapitalistische Hochschul'reform' konsequent fortführen müssen. Ein solcher Kampf hat in der augenblicklichen Situation seinen eindeutigen Schwerpunkt im Kampf gegen den Abbau demokratischer Rechte - der politischen Disziplinierung an den Hochschulen. Dieser Abbau der demokratischen Rechte an den Hochschulen in Westdeutschland wird zur Zeit mit Vehemenz betrieben. Dies ziegt sich auch sehr deutlich im Wandel des Verhältnisses von Staat und Hochschule.

Mit der Abkehr vom Prinzip der Autonomie der Hochschule als dem 'Elfenbeintrum' der Wissenschaft ist man keinen Zentimeter von der bürgerlichen Ideologie der wertfreien Wissenschaft und auch nicht vom Prinzip der 'Freiheit von Forschung und Lehre' abgewichen. Das neue Verhältnis von Staat und Hochschule, das Einzug gehalten hat in die Hochschuldebatte, ist der Ausdruck objektiver Notwendigkeit, denn besonders im Interesse des Kapitals war das überkommene Verhältnis unzureichend. An die Stelle 'bürgerlicher Freiheiten' tritt die 'gesamtgesellschaftliche Verantwortung', die den Interessen von Industrie und Wirtschaft Rechnung trägt und deren massive Einflußnahme sicherstellt. Zukünftige Stiftungshochschulen sind der krasseste Ausdruck der neuen veränderten Situation.

Dies gewandelte Verhältnis von Staat und Hochschule, längere Zeit praktisch bereits bestehend, jetzt jedoch zum ersten Mal in den Gesetzesentwürfen Bayerns, Schleswig-Holsteins und dem CDU-Entwurf Niedersachsen festgeschrieben; in NRW als krassester Ausdruck der Rau-Erlaß zur Einführung integrierter Studiengänge, muß vor allem der kapitalistischen 'Hochschulreform', wie oben bereits angedeutet, dienen, denn diese 'Hochschulreform' muß ohne bzw. mit möglichst wenig Reibungsverlusten durchgeführt werden. Dies kann jedoch nur geschehen, wenn die Hochschulen keine 'Brutstätten für Konfliktfälle', sondern zu disziplinierten, geordneten Qualifikationsfabriken im Interesse des Kapitals gemacht werden.

Die Aktionen im letzten Semester haben uns gezeigt, wie notwendig auch eine solche politische Einschätzung ist. Auf Grundlage dieser Einschätzung stellen wir für das Sommersemester 1973 folgendes Aktionsprogramm zur Diskussion:

Diskussionsgrundlage für ein gemeinsames Aktionsprogramm im Sommersemester 1973

Zur kapitalistischen Hochschul-'reform'

Schwergewichtig wird die kapitalistische Hochschul-'reform' durch folgende zwei Bereiche gekennzeichnet:

- Reform der Studieninhalte; Verschulung und Kompression der Studiengänge, Technologisierung von Reproduktionswissenschaften, Ausmerzung kritischer und emanzipativer Gehalte.

- Verkürzung und Rationalisierung bringen verschärfte Disziplinierung und Reglementierung mit sich.

In verstärktem Maße sollen Grundausbildungen vereinheitlicht werden und Austausch-, Steuer- und Regelmechanismen während der Studienzeit eingeführt werden. Zur Zeit werden diese Maßnahmen dezentral an einzelnen Schultypen durchgesetzt, im Rahmen der Integration in die Gesamthochschulen (GHS,d.Vf.) werden diese Maßnahmen dann in allen Hochschulen eingeführt.

Die wesentlichen Maßnahmen der Kultusbürokratie in den nächsten Monaten werden sein:
- Durchsetzung von Studien- und Prüfungsordnung (zunächst an FH's, PH's, TH's)
- Numerus Clausus
- Oktroi von Satzungen an den Universitäten (die Satzungsarbeiten scheinen an allen Universitäten durch die Taktik der reaktionären Professoren zu scheitern)
- Zerschlagung der Verfaßten Studentenschaft und ihrer Rechte (Beitragserhebungsrecht, politisches Mandat)

Studienordnung und die damit eng verbunden Prüfungsordnung

Als exemplarisches Beispiel kann man das GHEG und den Erlaß zur 'Errichtung integrierter Studiengänge' betrachten. Unter dem fadenscheinigen Argument des Zeitdruckes und mit dem Hinweis auf die Unfähigkeit der ministeriellen Studienreformgremien soll hier versucht werden, ein umfassendes Diktat des WiMi zu vertuschen.

Das Studium soll durch Vor- und Hauptexamen zerrissen werden. Die Studiengänge werden durch die Forderung nach einem qualifizierten Abschluß zu Sackgassen. Eine totale Fachaufsicht des Staates wird festgesetzt.

Die Institute der Hochschule sollen nach dem HRG Studienordnungen in allen Fächern ausarbeiten. Es sollte bereits von den Regelstudienzeiten ausgegangen werden. Auf bundesdeutscher Ebene wird in der Bund-Länder-Kommission und dem Wissenschaftsrat (WR,d.Vf.) an allgemeinen Fragen gearbeitet (Curriculumforschung, Didaktik, Bildungstechnologie).

Die Reform der Studiengänge ist eng verbunden mit der Einführung von neuen Prüfungsordnungen. Beispiele sind die Lehrerausbildung sowie die Entwicklung der Gesamt- und Fachhochschulen.

Die Lehrerausbildung ist insbesondere gekennzeichnet einmal durch die verschärfte Interpretation der APO (Allgemeine Prüfungsordnung,d.Vf.) an der PH Rheinland, zum anderen durch die Neuformulierung einer PO durch das Ministerium.

Denn die Funktion und die Art und Weise der Prüfungsvorschriften lassen sich in zwei Hauptkomponenten zusammenfassen:
1. Die Verminderung der Ausbildungskosten bei gleichzeitiger qualifizierterer Ausbildung im Dienste des Kapitals.
2. Die Einimpfung der Ideologie dieser kapitalistischen Leistungsgesellschaft.

Mit den Prüfungen versucht das Kapital also seine Ansprüche an Form und Inhalt des Studiums abzusichern. Denn Trennung von Grundlagen- und Fachstudium, Trennung nach einzelnen isolierten Fächern etc. haben nichts anderes zum Ziel; wie auch die Aufrechterhaltung des individuellen Prüfungssystems nichts anderes ist als der Ausdruck der Klassenherrschaft an den Hochschulen und das massive Mittel gegen eine Solidarisierung der Betroffenen.

Die bundeseinheitlichen KMK-Beschlüsse, sowie die DPO-Richtlinien bilden die Grundlage für das Vorgehen der Ministerialbürokratie an jeder Hochschule, in jedem Fachbereich. NRW-WiMi Rau hat für die Fachhochschulen neue Vorschläge für eine PO vorgelegt. Diese enthalten zu Entwürfen, die von den Studenten vor kurzem so solidarisch bekämpft wurden, noch einige Verschärfungen. An den wissenschaftlichen Hochschulen wird einerseits versucht für ganze Ausbildungszweige das Prüfungssystem zu verschärfen, andererseits nimmt man so etwas schon an einzelnen Fachbereichen vorweg.

Numerus Clausus

Ziel der 'Ausbildungsreform' ist ein effizientes Studium, sowie der Einbau der Selektionsmechanismen, wobei der überwiegende Teil der Hochschulabsolventen zu Rezepteanwendern herangezogen werden soll. Der NC taucht darum auch in den gesetzlichen Vorschriften in verschiedener Art und Weise auf (direkt und indirekt, vor und während des Studiums durch Instrumente wie Studienberatung etc.).

Solch ein NC wird ergänzt durch die verklausulierten Verfahrensweisen in den Bestimmungen zur Studien- und Prüfungsordnung und denen des Studienjahres.

Mit einem Staatsvertrag sollen die Hochschulzugänge für die nächsten sieben Jahre geregelt werden. An mehreren Hochschulen ist für die nächsten Semester ein totaler Aufnahmestop geplant. Hier zeigt sich die Unfähigkeit der kapitalistischen Bedarfskapazitätenplanung.

Auswirkung der kapitalistischen Hochschulreform - politische Disziplinierung der Hochschule

Die Reformvorstellungen selbst bedeuten von ihrem Inhalt her schon eine permanente Disziplinierung und Reglementierung der Studenten. Um diese kapitalistische Hochschulreform jedoch durchsetzen zu können, sind sie zwangsläufig mit direkter politischer Disziplinierung, also mit dem Abbau erkämpfter demokratischer Rechte, verbunden.

(Auf,d.Vf.) Beschluß der KMK sollen alle Bewerber für den Staatsdienst vorher vom zuständigen Innenministerium überprüft werden. Die politische Polizei (K14,d.Vf.) arbeitet systematisch daran, politische aktive Studenten an den Hochschulen zu erfassen. Polizeiterror in Berlin (West) und Heidelberg, sowie die Forderung nach einer eigenen Uni-Polizei sind weitere Glieder dieser Kette. Die verfaßte Studentenschaft ist die politische Interessenvertretung der Studenten; und als solche ist sie besonders dort, wo sie von fortschrittlichen Gruppen getragen wird, konsequent als demokratische Kampfposition für die Interessen der Studenten im Kampf gegen die kapitalistische Hochschulreform eingesetzt worden. Um eine ungestörte Durchsetzung der kapitalistischen Hochschulreform zu gewährleisten, muß die Ministerialbürokratie diese Kampfposition der Studenten zerschlagen.

Dabei richten sich die Angriffe primär gegen das politische Mandat und die Beitragshoheit. Die fünf GHS haben rechtlich keine verfaßte Studentenschaft mehr, in dem Sinne, wie wir sie fordern. Äußerungen des WiMi lassen darauf schließen, daß es an einigen wissenschaftlichen Hochschulen in nächster Zeit (wahrscheinlich in den Semesterferien) zu ersten Satzungsoktrois kommen wird.

Die Genehmigung der Studentenschaftssatzung an den Fachhochschulen wird vom WiMi bewußt verschleppt. Dadurch wird der VS die Arbeit dort immer mehr erschwert. Dazu kommen die vielen dezentralen Angriffe der jeweiligen Hochschulbürokratie, die sich z.B. in Plakatier-, Raum- und Veranstaltungsverboten äußern.

Wie ist der Kampf zu führen?

Wir gehen davon aus, daß mit dem Sommersemester 1973 die begonnenen Kämpfe des Wintersemesters 1972/1973 fortgeführt und auf eine qualitativ höhere Ebene gehoben werden - qualitativ höher heißt, zentral mit eindeutiger Stoßrichtung. Ein solcher Kampf hat in der augenblicklichen Situation seinen Schwerpunkt im Kampf gegen den Abbau demokratischer Rechte - gegen die politische Disziplinierung aller Studenten - den der Staat mit diesen Maßnahmen mit Vehemenz betreibt.

Gegen diese Unterdrückungsmaßnahmen des Staates muß eine breite Massenkampagne geführt werden. Die geschichtliche Erfahrung, gerade die aktuelle, lehrt, daß es ein Fehler ist, in solchen Kämpfen auf vermeintlich fortschrittliche oder friedliebende Teile der herrschenden Klasse zu vertrauen und die Stoßrichtung nur gegen die 'Rechtskräfte' im bürgerlichen Lager zu richten. Zwar gilt es auch weiterhin, an den Hochschulen die offen reaktionärsten Elemente wie RCDS (der CDU,d.Vf.) und Bund 'Freiheit der Wissenschaft' (BFdW,d.Vf.) scharf zu bekämpfen.

NUR gegen die zu kämpfen, sie gar als Hauptfeind anzusehen, hieße jedoch, die Wahrheit verschweigen. Die offen reaktionärsten Maßnahmen der herrschenden Regierung sind Ausdruck der Interessen des gesamten Monopolkapitals am Bestehen seiner Ausbeuterordnung. Darin sind alle bürgerlichen Parteien vom rechten bis zum 'linken' Flügel, von CDU/CSU über FDP bis SPD im Bundestag einer Meinung gewesen. Eine einzige Gegenstimme bei der Abstimmung über die Gesetze zur inneren Sicherheit beweist: Eine bürgerliche Partei vertritt so gut wie jede andere in der entscheidenden Grundfrage das Herrschaftsinteresse der Monopole, und d.h.: Verschärfung der Reaktionen. In der jetzigen Phase des kampfes kommt der verfaßten Studentenschaft eine zentrale Bedeutung zu, denn die Studenten NRW's führen den Kampf gegen ihre politische Disziplinierung auch mit Hilfe der verfaßten Studentenschaft. Es gilt die ASten und Dachverbände auch weiterhin als Instrumente fortschrittlicher Studenten funktionsfähig zu halten. Der Kampf für ihre Erhaltung ist direkter Teil des Kampfes gegen die fortschreitende Reaktion. Denn als Aufgabe der verfaßten Studentenschaft sind alle die Dinge zu subsumieren, die einen Eingriff in die demokratischen Rechte der Gesellschaft allgemein und an der Hochschule insbesondere darstellen. Diese Arbeit kann nur dann in ausreichendem Maße geleistet werden, wenn die überregionale Kooperation in den einzelnen Studentenschaften verbessert wird und die Interessenvertretungsfunktion intensiviert wird. Mit der Vorbereitung für die Arbeit des SS 1973 muß hier und heute begonnen werden. Dazu folgende Vorschläge, die intensiv zu diskutieren sind.
- Diskussion einer einheitlichen Stoßrichtung auf dieser LAK.
- Festlegung auf eine politische Plattform.
- Beginn der Agitation und Propaganda an den einzelnen Hochschulen, dabei Vorstellungen und Diskussionen der politischen Plattform auf VV's, Teach-Ins, Aktionstagen usw.
- Herausgabe gemeinsamer Flugblätter und Massenpresse.
- Abhaltung der Seminare für politisch aktive Kollegen und Genossen, deren Ergebnisse in die Studentenschaft getragen werden.

Die Entwicklung der Kämpfe der Studentenschaften im SS 1973, ihre Verschärfung und Zuspitzung (Aktionstage, Streiks, demonstrationen u.ä.) wird regional vereinheitlicht voranzutreiben sein. Die Ergebnisse der Diskussionen und Beschlüsse der einzelnen Studentenschaften sind jeweils in der LAK zu zentralisieren. Aus diesem Grund ist es auch selbstverständlich, daß die LAK zu einer ständigen Einrichtung im SS 1973 werden muß; Ziel der Aktivität innerhalb und außerhalb der Hochschule:Massenhafte Aktivitäten, Erarbeitung einer breitesten Kampffront gegen die kapitalistische Hochschulreform und den Abbau der demokratischen Rechte.

Mit der verfaßten Studentenschaft gegen eine zunehmende politische Disziplinierung an den Hochschulen!"

Ebenfalls enthalten in den Unterlagen ist folgende:"
Diskussionsgrundlage der ASten Uni Bonn/Uni Münster

Nachdem die NRW-Landesregierung in der Antwort auf die Anfrage der CDU-Landtagsfraktion die Grundlagen der Formierung des tertiären Bereichs dargelegt hat, nachdem sie sich mit dem in einer Nacht- und Nebelaktion verabschiedeten GHEG das Instrument für die Umsetzung ihrer Planungen geschaffen hat, ist sie in der letzten Zeit in zunehmendem Maße dazu übergegangen, ihr Formierungskonzept, das sie als integrierte Gesamthochschule ausgibt, Stück für Stück durchzusetzen:

1. Mit der zwangsweisen Durchschleusung der Studenten durch ein zentrales Registrierverfahren ist die Grundlage für die Lenkung der Studentenströme in diejenigen Fachbereiche und Studiengänge geschaffen, die zur Profitmaximierung und Herrschaftssicherung dienen sollen. In solchen Studiengängen, die für die Verbesserung der Lebensbedingungen der arbeitenden Bevölkerung von Bedeutung sind, werden die Studentenzahlen rigide festgeschrieben.

2. Neue Prüfungsordnungen für PH's und Fachhochschulen bzw., eine verschärfte Handhabung der bestehenden, sorgen für eine noch schärfere Reglementierung des Studiums. Sie blocken jeden Ansatz zur Wissenschaftlichkeit des Studiums ab und bezwecken eine 'Integration' von FH's, PH's und UNI's im Sinne der Verallgemeinerung eines unwissenschaftlichen Helotenstudiums für die Masse der Studenten. Die Duldung von Neofaschisten im Lehrbetrieb und Berufsverbote gegen Demokraten sollen demokratische Tendenzen im Studium ausschließen.

3. Die katastrophale materielle Ausstattung der Hochschulen und die daraus resultierende ständige Verschlechterung der Arbeitsbedingungen schließt eine Studienreform, die eine umfassende wissenschaftliche Qualifikation zum Ziel hat, aus. Die Hochschulmisere wird zum Planungsinstrument.

4. Mit dem GHEG, der gleichzeitigen Novellierung des HSG und den aufgrund des GHEG bereits erlassenen Grundordnungen ist das Instrumentarium für eine wirksamere herrschaftsmäßige Absicherung geschaffen.

5. Durch Beseitigung der Beitragshoheit und des politischen Mandats soll die Verfaßte Studentenschaft (VS) ihrer Eigenständigkeit beraubt werden. Sie soll von einem schlagkräftigen Instrument zur Durchsetzung der politischen und materiellen Interessen der Studenten im demokratischen Massenkampf verwandelt werden in ein Instrument zur Integration der Studenten und zu ihrer Unterordnung unter die Formierungspläne der Landesregierung.

Das Rau'sche Formierungskonzept ist die in NRW praktizierte Variante zur Durchsetzung der Ziele, die die CDU bzw. CSU in Heidelberg durch Polizeiterror und in Kiel bzw. München durch reaktionäre Hochschulgesetzentwürfe durchzusetzen versucht.

Die studentischen Kämpfe des vergangenen Semesters waren Ausdruck der Einsicht in die Notwendigkeit, den zentralen Formierungsmaßnahmen der Herrschenden den geschlossenen Widerstand der Studenten entgegenzusetzen.

Anfang November wurden in fast allen Studentenschaften Urabstimmungen durchgeführt, in denen sich das entschiedene Eintreten der Masse der Studenten für die VS mit all ihren Rechten manifestiert.

Tausende Studenten folgten am 15.11. dem einheitlichen Aufruf der LAK zur Aktionseinheit und demonstrierten gegen alle Versuche, ihnen ihr Kampfinstrument aus der Hand zu winden.

Fünfzehntausend demonstrierten am 6.12. in Düsseldorf unter der Losung 'Mit der VS gegen die reaktionären Prüfungsordnungen'. An zahlreichen Hochschulen fanden Kampfmaßnahmen bis hin zu aktiven Streiks für die Verbesserung der Studienbedingungen und gegen reaktionäre Prüfungsordnungen statt.

Nicht nur die Studentenschaft, sondern auch die Kultusbürokratie hat - insbesondere auch angesichts der machtvollen Aktionen des letzten Semesters - die zentrale Bedeutung der eigenständig verfaßten Studentenschaft, mit all ihren Rechten erkannt.

Deshalb setzt sie nun - offenbar nach dem Modell der Grundordnungen - mit dem Mittel des Satzungsoktrois zum entscheidenden Schlag gegen das Kampfinstrument der Studenten an. Auf diese Weise soll der Widerstand der Studenten gegen die Durchsetzung der oben geschilderten sowie der nächsten von Rau vorgesehenen Formierungsmaßnahmen gebrochen werden (totaler NC, durchgängig reaktionäre Reglementierung der Prüfungs- und Studieninhalte, Zerschlagung der Studentenwerke, Absicherung der Unterteilung in Kurz- und Langstudium durch Personalstrukturreformen, Verhinderung demokratischer Hochschulstrukturen).

Angesichts der zentralen Bedeutung der VS im Kampf gegen jedwede politische Disziplinierung und für die Durchsetzung der demokratischen Interessen der Studenten werden die ASten des Landes NRW das Sommersemester im Zeichen des gemeinsamen Kampfes gegen die Zerschlagung der VS durchführen:

1. Gemeinsames konkretes KAMPFZIEL in der anzustrebenden Aktionseinheit aller NRW-Studentenschaften ist die Verhinderung der Zerschlagung der VS.

2. In den einzelnen Hochschularten, Hochschulen und Fachbereichen muß die Bedeutung der VS jeweils im Hinblick auf den Kampf gegen die spezifischen Formierungsmaßnahmen entwickelt werden.

In diesem Sinne ist der einheitliche Kampf gegen das Formierungs- und Disziplinierungskonzept der NRW-Landesregierung und all seine Teilmomente zu führen. Nur auf diese Weise kann auch der Zersplitterungstaktik Raus seitens der Studenten wirksam begegnet werden.

Feste Termine (wie im letzten Semester) für gemeinsame Aktionen festzulegen, ist angesichts der noch offenen zeitlichen Planung seitens des Ministeriums nicht sinnvoll.

Die NRW-ASten fassen jedoch folgende - zeitlich noch festzulegende - Aktionen und Maßnahmen ins Auge:

1. Sternmarsch aller NRW-Studentenschaften nach Düsseldorf (Organisation bei VDS und VIS).

2. Propagandistische Vorbereitung der Kampfmaßnahmen der Studenten:
- Durchführung eines öffentlichen zentralen Hearings mit Rau an der Bonner UNI gegen den ministeriellen Satzungsoktroi, an dem Studentenvertreter aus ganz NRW teilnehmen (noch vor Semesterschluß)
- Agitation in Vorlesungen, Übungen, Praktika und Seminaren
- Erstellung eines zentralen Flugblatts für Erstsemester zur
Studentenschaftsproblematik
- Erstellung eines Sonderteils in allen Erstsemester-Infos der ASten zu den Maßnahmen gegen die Zerschlagung der VS und das Rau'sche Formierungskonzept.
- Erstellung eines zentralen Plakats
- Erstellung eines zweiten NRW-ASten-Infos auf der Grundlage der Erklärung aller NRW-ASten zum 15.11.1972, in dem der Zusammenhang der Rau'schen Formierungs- und Disziplinierungsmaßnahmen und die Bedeutung der VS im Kampf für die politischen und materiellen Interessen der Studenten dargestellt wird.

Koordination dieser Maßnahmen obliegt VDS und VIS.

Ziel dieser Aktionen ist vor allem auch die Vorbereitung des Bündnisses innerhalb der Hochschulen und über die Hochschule hinaus, insbesondere mit den Gewerkschaften. Die ASten werden zu gegebener Zeit über weiterführende Kampfmaßnahmen (Aktionstage, Streiks usw.) beraten."
Q: N.N.:Papier der Kommission für die LAK am 31.1.73,o.O. o.J. (1973); ASten Uni Bonn und Münster:Diskussionsgrundlage der ASten Uni Bonn/Uni Münster,o.o. o.J. (1973)

29.03.1973:
Der AStA der PH Dortmund (vgl. 9.4.1973) berichtet vermutlich von heute über den NC:"
Vor wenigen Tagen hat nun der Landtag dem umstrittenen Staatsvertrag der Bundesländer über die Vergabe von Studienplätzen zugestimmt. Der Staatsvertrag stellt eine vorläufige Lösung dar, die bis zur Verabschiedung eines Bundesgesetzes zur Regelung der Studienplatzvergabe verhindern soll, daß 'ein Vakuum (entsteht), das angesichts der drohenden Studentenlawine mangels ausreichender Regelung zum Chaos führen müßte.' (Landtag intern, 30.3.1973)"
Q: DOS Extra Sdr.Nr. Einführung in das PH-Studium Ergänzung SS 73,Dortmund o.J. (Apr. 1973),S.3

24.04.1973:
Der AStA der PH Dortmund (vgl. 21.5.1973) druckt aus der morgigen 'Frankfurter Rundschau' (FR) den folgenden Artikel von Hartwig Suhrbier zur verfaßten Studentenschaft (VS) über heute nach:"
RAU BESEITIGT STREITPUNKT

'VERFASSTE STUDENTENSCHAFT' BEHÄLT IN NRW IHRE VOLLEN RECHTE

Einen Kurswechsel um 180 Grad hat das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium (WiMi,d.Vf.) überraschend in einer für die Studentenschaft zentralen Frage vorgenommen: Die 'Verfaßte Studentenschaft' mit eigener Satzung und voller Beitragshoheit soll künftig als legitimiertes studentisches Selbstverwaltungsorgan an allen wissenschaftlichen Hochschulen und an den neuen Gesamthochschulen (GHS,d.Vf.) beibehalten beziehungsweise eingeführt werden. Damit ist einer der wesentlichen Streitpunkte zwischen Wissenschaftsministerium und Studentenschaft entschärft worden, über den es im letzten Jahr immer wieder zu studentischen Streiks und Protesten gekommen war.

Bislang wollte dieses Ministerium den Verfaßten Studentenschaften, die mit den Wahlorganen Studentenschaft und AStA die sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und hochschulpolitischen Interessen der Studenten wahrnehmen, die Beitragshoheit nehmen und sie auf die Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Hochschule beschränken.

Bei den 1972 neugegründeten fünf Gesamthochschulen war schon so verfahren worden. Diese Politik, die nach 1968 auch in anderen Bundesländern verfolgt wurde, hatte ihre Rechtsgrundlage in der 1970 (vgl. 17.3.1970,d.Vf.) beschlossenen Landeshochschulgesetzgebung.

Im Rahmen des von Wissenschaftsminister Johannes Rau (SPD) vorbereiteten Studentenwerksgesetzes (StWG,d.Vf.) soll jetzt die bisherige Rechtsgrundlage geändert werden. Rau hat sich dazu entschlossen, weil er - aufgrund eines Lernprozesses, wie sein Pressesprecher erläuterte - inzwischen zu der Auffassung gekommen ist, daß eine studentische Interessenvertretung nach dem bislang angestrebten Muster nicht optimal ist.

Das Land wird durch die Verfaßte Studentenschaft mit Beitragshoheit rund eine Million Mark jährlich sparen, die aufzubringen gewesen wären, um den Studentenschaften ihre Aufwendungen für ihre Mitarbeit an der Selbstverwaltung in den Hochschulen zu ersetzen. Während die Professoren nach wie vor indirekt durch den Staat bei der Wahrnehmung ihrer Gruppeninteressen bezahlt werden, indem sie die Hochschuleinrichtungen benutzen, sollen die Studentenschaften künftig durch einen Zwangsbeitrag von jedem Studenten finanziert werden."

Der AStA der PH Dortmund meint dazu:"
ZUR VERFASSTEN STUDENTENSCHAFT

Diese Pressemitteilung wird unterstützt durch ein Rundschreiben vom 24.4.1973, das herausgegeben wird vom Presse- und Informationsamt der Landesregierung. Mit diesem scheinbaren 'Lernprozeß' versucht Wissenschaftsminister Rau, den bisherigen Kämpfen der Studenten für die Erhaltung der verfaßten Studentenschaft die Spitze zu nehmen. Durch die Zusicherung, die volle Beitragshoheit der verfaßten Studentenschaft zu erhalten, ist eine wichtige Forderung der Studenten erfüllt worden. Allerdings wurde die wichtigste Forderung - für das allgemein-politische Mandat - nicht berücksichtigt, indem der verfaßten Studentenschaft nur ein hochschul-politisches Mandat zugesprochen wird. Hiermit wird erneut versucht, die Aktivitäten der Studenten auf den Hochschulbereich einzuschränken und von den gesamtgesellschaftlichen Vorgängen zu isolieren. Hochschule und Hochschulreform sind jedoch Bestandteile dieser kapitalistischen Gesellschaft. Alle ökonomischen Veränderungen finden ihren unmittelbaren Niederschlag im Bildungssektor, so zum Beispiel in der Erhaltung oder Veränderung der Lehrinhalte im Sinne der Herrschenden. Fortschrittliche Studenten haben sich in den letzten Jahren entschieden am antiimperialistischen Kampf beteiligt. Sie unterstützten durch aktive Solidarität die Befreiungskämpfe der unterdrückten Völker in der Dritten Welt (z.B. Vietnam, Angola etc.). Die Wahrnehmung derartiger wichtiger Aufgaben soll durch die Einschränkung des allgemein-politischen Mandats zu einem lediglich hochschul-politischem verhindert werden.

Durch die Einschränkung der studentischen Selbstverwaltung auf den hochschulpolitischen Bereich werden gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge auseinandergerissen und undurchschaubar gemacht. Damit wird versucht, die Aktivitäten der Studenten auf ständische Forderungen zu lenken.

Unser Kampf für die Erhaltung der verfaßten Studentenschaft mit ihrem ALLGEMEIN-POLITISCHEN Mandat muß weitergeführt werden. Denn die Erhaltung der verfaßten Studentenschaft ist eine wichtige Voraussetzung, um den erfolgreichen Kampf gegen die kapitalistische Hochschulreform (Prüfungsordnungen, Ordnungsrecht, Streikverbot usw.) zu führen."

Auch später befaßt sich der AStA der PH Dortmund (vgl. 8.10.1973, 17.10.1973) mit dieser Verlautbarung.
Q: DOS Nr.20, Sdr.Nr. Einführung in das PH-Studium (2. Aufl.) und Nr.22,Dortmund o.J. (1973), o.J. (Okt. 1973) bzw. 17.10.1973,S.2f, S.20 bzw. S.11

Mai 1973:
Der KHB/ML der ABG gibt seine 'Kommunistische Studentenzeitung' (KSZ) Nr.14 für Mai (vgl. 12.3.1973, Juni 1973) mit dem Leitartikel "Jetzt gemeinsam gegen Maier, Rau & Co" zur Hochschulreform heraus, wobei auch berichtet wird aus NRW. Aus NRW wird auch berichtet über den MSB Spartakus in "Trauerspiel. Freiwillige Selbstaufgabe von Asten in NRW".
Q: Kommunistische Studentenzeitung Nr.17,München Sept./Okt. 1973,S.4ff

Muenchen_KHBML225

Muenchen_KHBML226

Muenchen_KHBML227

Muenchen_KHBML228


28.05.1973:
Die Presse- und Informationsstelle der Universität Dortmund berichtet vom BVG:"
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hatte am 28.Mai 1973 einer Verfassungsbeschwerde von 400 Professoren und Dozenten niedersächsischer Hochschulen entsprochen und das 'Vorschaltgesetz vom 26.10.1971' für verfassungswidrig erklärt. Das 'Vorschaltgesetz' hatte u.a. festgelegt, daß Hochschullehrer in den Gremien der Universität, die über Fragen der Forschung und Lehre und über Berufungen entscheiden, nicht die absolute Mehrheit haben."

Der AStA der PH Dortmund (vgl. 5.12.1973) berichtet über morgen mit einer leider streckenweise undeutlichen Zitierweise (von uns genau erfaßt):"
DOKUMENTATION 2: BVG-URTEIL

Am 29.5. entschied das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde von 398 niedersächsischen Professoren. Es ging darum, ob in den Entscheidungsgremien der Hochschulen durch eine modifizierte Hochschulverfassung, theoretisch die Gruppe der Professoren von den anderen Gruppen (Studenten, wissenschaftliche Assistenten, nichtwissenschaftliches Personal) gemeinsam überstimmt, ein so gegen sie zustande gekommenes Votum zu akzeptieren hatten oder sie qua status das Privileg alleiniger Zuständigkeit beanspruchen können.

Das Bundesverfassunsgericht unter dem ehemaligen CDU-Innenminister Benda entscheidet unter Ableitung vom Grundgesetz so, daß seine Funktion als Bewahrer von Herrschaftsprivilegien auch dem naivesten Demokraten bewußt werden müßte, 'seine Thesen der Begründung sind so primitiv, daß sie ernsthafter wissenschaftlicher Diskussion unwürdig, daß sie fast als negatives Beispiel einer Einführungsschrift für Erstsemester dafür geschrieben sein konnten, wie unbewußte Sympathie für Herrschaftsstrukturen in eine Scheinargumentation umschlägt, um sich selbst vor der Mühe weiterer kritischer Prüfung zu bewahren.' (W. Abendroth)

Die Senatsmehrheit bezeichnet die Hochschullehrer als die eigentlichen Träger der Wissenschaft an den Hochschulen, die sich durch eine 'besondere Qualifikation, Funktion und Verantwortung' vor allen Übrigen auszeichnen. Sie versteht Wissenschaft im Sinne des deutschen Idealismus als einen frei sich entwickelnden, von der Persönlichkeit des Wissenschaftlers eine spezifische Haltung und Bereitschaft verlangenden geistig schöpferischen Erkenntnisprozeß, ohne allerdings die idealistische Konsequenz einer freien Gelehrtenrepublik als Organisationsform der Universität zu sehen, in der jedem Wissenschaftler ein Höchstmaß an individueller Freiheit zugestanden wird.

Die Mehrheit der Verfassungsrichter glaubt an eine Eigengesetzlichkeit der wissenschaftlichen Entwicklung, die auf der Basis der individuellen Eigeninteressen in der Gruppe der Hochschullehrer zum optimalen gesamtgesellschaftlichen Nutzen führen wird.

Das Urteil greift zum Teil auf die Zustände vor Humboldt zurück, wo das individuelle Recht auf Wissenschaft als reines Herrschaftswissen eingesetzt wurde. An die Stelle der Bezeichnung Herrschaftswissen wird nun der unantastbare Begriff des wissenschaftlichen Sachverstandes gesetzt, dessen Abschirmung und Konservierung eines der Hauptziele der Mehrheit der Verfassungsrichter und an den Hochschulen des Bundes Freiheit der Wissenschaft (BFdW,d.Vf.) darstellt.

Dies geschieht unter dem Mantel von Gewährleistung von Freiheit der Wissenschaft offensichtlich im totalen Unverständnis der Begründung der Senatsminderheit, die ausdrücklich darauf hinweist, daß gerade dort Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit im Verzuge ist, wo autoritativ vorgeschrieben werden soll, was innerhalb des 'eigengesetzlichen Sachbereichs Wissenschaft' als wissenschaftlich und was als ideologisch zu gelten hat. Die Senatsmehrheit beschränkt mit ihrem Wissenschaftsverständnis die Analyse auf die historische Universität und versagt ihr den entscheidenden Schritt in die Realität.'

Da sie die realen Zusammenhänge von Wissenschaft und Gesellschaft nicht akzeptiert, verwendet sie einen ideologisch reduzierten Wissenschaftsbegriff, mit dem sie ihrer eigenen Auffassung widerspricht, daß Art.5 Abs.3 des Grundgesetzes nicht eine bestimmte Wissenschaftstheorie schützen wolle. Denn gerade das besondere Wissenschaftsverständnis der Senatsmehrheit ist die Säule für die Einschränkung der Mitbestimmung im Hochschulbereich.'

Wenn drei der fünf Richter aus dem bloßen Art.5 Abs.II des Grundgesetzes (Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei) unmißverständlich 51% der Sitze in den Hochschulgremien abzuleiten vermögen, verwundert es nicht, daß zwei Richter dieses Organs, das ja nun Ausdruck eines demokratischen Rechtsstaates sein soll, da nicht mehr mitmachen wollen (vielleicht fehlt ihnen der Mut zur Lächerlichkeit) und sagen, 'mit dieser Entscheidung setzt sich das Bundesverfassungsgericht unter Überschreitung seiner Kompetenz an die Stelle des Gesetzgebers' und '…Art.5 Abs.III ist sinnwidrig in ein ständisches Herrschaftsprivileg umgemünzt worden.'

Zwar wird anderen Gruppen der Hochschule auch zugestanden, daß sie Träger des Grundrechts aus Artikel 5 Abs.II des Grundgesetzes sind, aber offenbar gibt es nach Auffassung der Mehrheit des BVG verschiedene Stufen und Klassen des Grundrechtsgenusses. Damit wird von der Mehrheitsbestimmung in elementarer Form gegen die gleichheitsbildende Kraft des Jedermanngrundrechts aus Art.5 Abs.II GG verstoßen.

Es geht nicht darum, über die offensichtliche Grundgesetzwidrigkeit dieses BVG-Urteils u lamentieren, es soll nur verdeutlichen, wie wenig man es sich leisten kann auch nur den simplesten Schein demokratischer Verhältnisse zu wahren, wenn es darum geht, wesentliche Säulen von Klassenherrschaft intakt zu halten.

Die praktische Auswirkung dieses Urteils ist klar: alle Hochschulgesetze, die größere Mitbestimmung, insbesondere Drittelparität vorsehen - das sind die in SPD-regierten Ländern - verfallen dem Verdikt der Verfassungswidrigkeit. Die CDU-Variante der Mitbestimmung an den Hochschulen ist allein verfassungskonform und dürfte sich daher in allen Ländern durchsetzen.

'Die CDU begrüßt das Urteil in der Hoffnung, daß es die SPD/FDP zu der Einsicht führt, daß sie sich bei der Beratung des HSRG (HRG) des Bundes an den Vorschlägen der CDU/CSU für eine funktionsgerechte Hochschulmitbestimmung anschließen müssen.' (Presseerklärung der CDU/CSU-Fraktion)

Nur durch eine Ausweitung des Begriffes 'Hochschullehrer' könnten die SPD-regierten Länder HS-Gesetze vorlegen, die gleichzeitig dem Spruch des BVG entsprechen und die absolute Mehrheit der Ordinarien brechen. Doch wird eine derartige Umgehung der zentralen Forderung des BVG nur beschränkt möglich sein; das BVG hat einer derartigen Interpretation schon vorgebaut, indem es in Leitsatz 8 (s.o. (?,d.Vf.)) die Homogenität der Hochschullehrer fordert. Hier ist offensichtlich ein neuer Konfliktstoff angelegt, da die Ordinarien sich sicher gegen eine Teilung ihrer Stimmen mit Assistenzprofessoren und Dozenten wehren werden.

Damit scheint die Debatte um die Mitbestimmung gestorben: den 'Drahtziehern', die jetzt auch noch zynischerweise das Urteil ihrer Marionetten feiern, ist es gelungen, ihre reaktionären Vorstellungen durchzusetzen. Den fortschrittlichen Kräften, denen es ernst war mit der Demokratie in allen gesellschaftlichen Bereichen, sind die Hände gebunden. Konsequenterweise entdeckt auch der VDS die politische Abhängigkeit des Gerichts, den 'zerrissenen Schleier richterlicher Unabhängigkeit' und die Parteinahme für die Kräfte, 'die jegliche Reform zu Gunsten der arbeitenden Bevölkerung in diesem Lande verhindern wollen' (Zitate aus Presseinformation Nr.25 des VDS (vgl. S14.*.1973,d.Vf.)).

Der VDS, einer weiteren Analyse enthoben, kann auch schon die konkreten Handlungsanweisungen aus diesem Urteil geben: '…gemeinsam mit der arbeitenden Bevölkerung und ihren Organisationen, den Gewerkschaften weiterhin für eine konsequente demokratische Reform der Hochschule und aller Lebensbereiche kämpfen' (a.a.O.). Bei diesem Kampf wird ihnen an der Hochschule dann allerdings entgegengehalten werden, daß seit dem Spruch des BVG eine Forderung nach Drittelparität o.ä. verfassungswidrig und damit gerade undemokratisch sei.

Die Folge dieser Hochschulpolitik des BVG wird sein, eine weitere Verschärfung der strukturellen Widersprüche innerhalb der Universität, ihre Schwierigkeit, sich in ihrer Stellung zur Gesellschaft und in der Gesellschaft neu zu bestimmen, wird sich noch vergrößern. Abgesehen davon, ist es ein verfassungsrechtliches Unding, hochschulpolitische Vorstellungen zu Verfassungsgeboten zu verfestigen.

Damit können die neuen Konflikte in der Hochschulplanung schon prophezeit werden:
1. bei weiterer Insuffizienz der Professoren wird der Staat immer weitere Entscheidungen der Hochschulen an sich ziehen müssen.
2. Neuere Lehrmeinungen, die in der Regel von Studenten und Assistenten zuerst gefordert werden, werden sich bei der 'Selbstregeneration' der Ordinarien nicht durchsetzen.

Beide Probleme hat auch die Minderheit schon vorausgesehen: 'Auch könnte eine derart weitgehende Einengung seiner Gestaltungsfreiheit den Gesetzgeber zu Auswegen in Richtung auf ein Wissenschaftsmanagement veranlassen und damit den Anfang vom Ende der Hochschulautonomie einleiten.' (MiV, S.26)

'Dieses Vorgehen erscheint nicht zuletzt deshalb bedenklich, weil verfassungsgerichtliche Verbote im Unterschied zu inhaltsgleichen Gesetzregelungen auch in ihren Fehleinschätzungen nur schwer korrigierbar sind und die weitere hochschulpolitische Entwicklung in einer krisenhaften Übergangsphase festschreiben…' (MiV, S.3f).

Ein Kommentar zu diesem Zitat erübrigt sich fast. Die Minderheit hat die aus dem Spruch der Mehrheit folgende Problematik gesehen:

Ein BVG-Spruch läßt auf unabsehbare Zeit nur eine ganz bestimmte Variante kapitalistischer Hochschulplanung zu. Die Forderung nach mehr Mitbestimmung und nach Beschneidung der Macht der Professoren an den Gesetzgeber ist von diesen gar nicht mehr zu erfüllen.

'Im Blick auf das Ganze des öffentlichen Wissenschaftsbetriebes stellt die Wertentscheidung es Art.5 III GG vor allem die - von der Senatsmehrheit nicht erwähnte - Aufgabe, ihn im Sinne eines freiheitlichen Wissenschaftspluralismus zu organisieren.' (MiV, S.11)

Diese Möglichkeit der Aushöhlung ihrer Privilegien durch den Staat haben die Ordinarien auch schon gesehen. So endet ihre Stellungnahme zum Urteil genau mit der Forderung, dem auch noch vorzubeugen: 'Der Hochschulverband werde sich deshalb, gestützt auf das Urteil dafür einsetzen, daß die Stellung der Hochschullehrer in den in Vorbereitung befindlichen Gesetzen des Bundes und der Länder mit Rücksicht auf ihren besonderen Grundrechtsauftrag nun auch auch BEAMTENRECHTLICH abgesichert werde.' (Pressemitteilung des Hochschulverbandes).'"

Gegen dieses Urteil wird u.a. in NRW am 6.6.1973 demonstriert. Agitiert wird in NRW auch vom MSB Spartakus Dortmund der DKP (vgl. 31.5.1973, 4.6.1973).
Q: DOS Nr.25,Dortmund 5.12.1973,S.12ff; MSB Spartakus-Gruppe Dortmund:Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts forciert Abbau demokratischer Rechte im Hochschulbereich,Dortmund o.J. (31.5.1973);Universität Dortmund:Monatsspiegel Nr.1,Dortmund 13.7.1973,S.3

Juni 1973:
Der AStA der PH Dortmund (vgl. 22.11.1973) berichtet von der Versendung eines Runderlasses des Kultusministers (KuMi) an die Akademischen Prüfungsämter bezüglich der Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife für die Absolventen der Begabtensonderprüfung und Diplomvorprüfung (vgl. 25.6.1970).
Q: DOS Nr.24,Dortmund 22.11.1973,S.18

06.06.1973:
In Düsseldorf soll um 16 Uhr eine landesweite Studentendemonstration gegen das BVG-Urteil vom 28.5.1973 stattfinden. Aufgerufen wird u.a. vom GHS-AStA Dortmund/Hagen (vgl. 4.6.1973) und auch vom MSB Spartakus-Gruppe Dortmund der DKP:
Die Demonstration soll sich richten "Gegen den Abbau demokratischer Rechte! Gegen die Formierung der Hochschulen im Sinne des Monopolkapitals" und ist eine "Aktionseinheit aller NRW ASten".

Der MSB bzw. seine Sektion PH/Heilpädagogische Hochschule berichtet auch, daß der KSV der KPD zur selben Zeit am selben Ort eine zweite Demonstration zum selben Anlaß durchführen will.

Vom KSV lag uns ein Aufruf der Hochschulleitung Dortmund (vgl. 4.6.1973) zur Demonstration um 16 Uhr vor.
Q: MSB Spartakus-Gruppe Dortmund:Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts forciert Abbau demokratischer Rechte im Hochschulbereich,Dortmund o.J. (31.5.1973); Spartakus Für eine einheitliche fortschrittliche Politik der Studentenschaft! Stärken wir den Dortmunder Gesamt-ASTA!,Dortmund Juni 1973,S.1;GHS-AStA-Info,o.O. (Dortmund/Hagen) o.J. (1973);KSV-HL Dortmund:6.6., 12 Uhr 30:Gesamtvollversammlung,o.O. (Dortmund) o.J. (1973)

27.09.1973:
Der AStA der PH Dortmund (vgl. 5.12.1973) berichtet:"
GEHEIMERLASS DES KUMI

REFORM DER LEHRERAUSBILDUNG ENTPUPPT SICH ALS VERSCHÄRFTE STAATSAUFSICHT ÜBER STUDIUM UND PRÜFUNG!

Was nun seit gut zwei Semestern wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Lehrerstudenten schwebt, nimmt mehr und mehr konkrete Formen an: die neue Prüfungsordnung.

Mit einem Erlaß vom 27.Sept., der bisher nur an eine begrenzte Personenzahl gelangte, sollen die bereits erarbeiteten aber noch nicht offiziell veröffentlichten Entwürfe zur Neufassung der noch geltenden Studien- und Prüfungsordnung, um einen wichtigen Teil, nämlich der inhaltlichen Bestimmungen der zu prüfenden Qualifikationen ergänzt werden.

Unter dem AZ II C 3.40-13/0 Nr.3261/73 initiiert das Kultusministerium die 'BILDUNG VON FACHAUSSCHÜSSEN ZUR ERARBEITUNG VON ENTWÜRFEN DER INHALTLICHEN BESTIMMUNGEN DER PRÜFUNGSANFORDERUNGEN in Erziehungswissenschaften, Unterrichtsfächern und Fachrichtungen.' (alle Zitate aus dem Erlaß; Unterstreichung von der DOS-Redaktion). Unter dem Vorsitz der Leiter der Prüfungsämter sollen sich nun 68 Fachausschüsse an die Arbeit machen. Mitglieder dieser Fachausschüsse sind 4 - 9 Auserwählte - Hochschullehrer und Fachleiter an Bezirksseminaren - die auf Vorschlag des Prüfungsamtsleiters vom KuMi berufen werden. Äußerst merkwürdig ist in diesem Zusammenhang, daß die Vorschläge zur Besetzung der einzelnen Ausschüsse bereits zwölf Tage VOR Erscheinen dieses Erlasses dem KuMi vorgelegt werden mußten!

Auf drei (!) Sitzungen sollen diese Fachausschüsse 'unter Berücksichtigung der angegebenen Zahl', d.h. Regelstudiumvolumen von 40 bzw. 80 Semesterwochenstunden und 8 bzw. 16 zu studierenden Themenbereichen pro Fach, 'einen Themenbereichskatalog aufstellen'.

'Der Katalog muß so umfangreich sein, daß für den einzelnen Kandidaten im Falle einer Prüfung zum Abschluß eines (vertieften) Studiums mit einem Regelstudiumvolumen von 80 Semesterwochenstunden… IMMER und im Falle einer Prüfung zum Abschluß eines Studiums mit einem Regelstudiumvolumen von 40 Semesterwochenstunden in REGL AUSWAHLMÖGLICHKEITEN BESTEHEN'.

'Die Themenbereichskataloge sind eingeteilt in vier Gruppen (A, B, C und D) von Themenbereichen.'

Diese Themenbereichskataloge sollen 'eine Kontinuität aufweisen von Unerläßlichen, also für alle Kandidaten Verbindlichen bis zum Spezielleren, für das umso mehr Auswahlmöglichkeiten bestehen sollten, je höher der Grad der Spezialisierung ist. Ferner sollen die Themenbereichskataloge eine Kontinuität aufweisen, vom Unerläßlichen, also für alle Kandidaten Verbindlichen (das,… , immer als schulrelevant gilt), über das nicht Unerläßliche, aber dennoch Schulrelevante bis zu Themenbereichen, für die die Schulrelevanz gering oder gleich null ist.'

'Schulrelevante Themenbereiche sind solche die, falls es sich um Erziehungswissenschaften oder um sonderpädagogische Fachrichtungen handelt, eine Beziehung zum Tätigkeitsfeld des Lehrers haben, oder die, falls es sich um Studienfächer handelt den Unterrichtsfächern der Schulen (…) entsprechen, eine Beziehung zu gegenwärtigen oder zu erwartenden zukünftigen Lehrplänen der schulen besitzen.'

'Es wird eine Abstufung vorgenommen zwischen
a) Themenbereichen auf die der Kandidat für die Abschlußprüfung vorbereitet sein muß
b) Themenbereichen, in denen er einen Leistungsnachweis - als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung - führen muß, und
c) Themenbereichen, in denen er - ebenfalls als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung - nur einen Studiennachweis zu führen braucht.'

'Es wird erwartet, daß der Kandidat die Themenbereiche die er für die Prüfung auswählt, über die Mitarbeit in den entsprechenden Lehrveranstaltungen hinaus selbständig intensiv studiert hat, WAS IN DER REGEL NUR UNTER ZUR HILFENAHME DES GRÖSSTEN TEILS DER VORLESUNGSFREIEN ZEIT MÖGLICH IST.'

MIT ANDEREN WORTEN: EIN VERSCHÄRFTER LEISTUNGSDRUCK MIT EINEM INHALTLICH WEITGEHEND VORBESTIMMTEN STUDIUM STEHT UNS EVOR.

Am Schluß des Erlasses wird noch einmal 'nachdrücklich darauf hingewiesen, daß in der Prüfung Qualifikationen nachgewiesen werden müssen… den Fachausschüssen wird aufgegeben, bei der Festlegung der Themenbereiche zu berücksichtigen, daß diese geeignet sein müssen, eine Grundlage zu sein für den Nachweis der in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Qualifikationen.'

Mit diesem Erlaß wird die Diskussion um die inhaltliche Bestimmung des Lehrerstudiums mit einem Schlag vom Tisch gefegt. Die inhaltliche Ausrichtung des Lehrerstudiums soll von den Herren bestimmt werden, die der Kultusminister in Mauschelei mit dem jeweiligen Prüfungsamtsleiter bestimmt."

Mit den Fachausschüssen befaßt sich u.a. auch in Dortmund die Abteilungskonferenz (AK - vgl. 12.12.1973) an der PH.
Q: DOS Nr.25 und 26,Dortmund 5.12.1973 bzw. 17.12.1973,S.4f bzw. S.3f

13.11.1973:
Der AStA der PH Dortmund (vgl. 22.11.1973) berichtet von der Deutschen Studentischen Krankenversicherung (DSKV - vgl. 17.10.1973, NRW 17.11.1973) über den Antrag der CDU im Bundestag:"
Letzteres nimmt die DSKV zum Anlaß an ihre Mitglieder zu schreiben – in unserem Falle an das Studentenwerk Dortmund für die PH Dortmund -: 'Der Vorstand der DSKV wird unter der Voraussetzung, daß die betroffenen Länder verbindliche schriftliche Zusagen für eine Subventionierung abgeben – sich sicher dafür einsetzen, daß die DSKV fortgeführt werden wird.' (Brief der DSKV vom 13.11.1973)."
Q: DOS Nr.24,Dortmund 22.11.1973,S.7

17.11.1973:
Der AStA der PH Dortmund (vgl. 22.11.1973) berichtete von der Deutschen Studentischen Krankenversicherung (DSKV) bundesweit (vgl. 13.11.1973) und nun aus NRW (vgl. 19.11.1973):"
Im übrigen ging vom Staatssekretär des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung (WiMi,d.Vf.) Jochimsen, ein Brief an die DSKV, in dem es hieß: 'Die Bundesregierung wird sich bei den gesetzgebenden Körperschaften dafür einsetzen, daß eine entsprechende Regelung zum 1.1.1975 in Kraft treten kann; sie hat dieses Vorhaben in ihrer mittelfristigen Finanzplanung abgesichert. Unter diesen Umständen würde die Bundesregierung es begrüßen, wenn die DSKV ihre Tätigkeit bis zum 31.12.1974 fortsetzen würde.' (Brief an die DSKV)

Weiter wird dann ausgeführt, daß man überprüfe, wie eine Weiterführung der DSKV ohne weitere Belastung der versicherten Studenten möglich sei."
Q: DOS Nr.24,Dortmund 22.11.1973,S.8

19.11.1973:
Der AStA der PH Dortmund (vgl. 5.12.1973) berichtet über die Haltung der GEW NRW zur Diplomförderung (vgl. 26.11.1973) eventuell aus dieser Woche:"
…UND NOCH EINMAL: DIPLOM

Man es sicher schon allerorten gehört: der WiMi - zu deutsch Rau – definiert das Diplomstudium für graduierte Pädagogik-Studenten (sprich: solche mit 1. Staatsexamen) nicht mehr als Aufbau, sondern als Zweitstudium. So etwas ähnliches ist wohl auch im Fachhochschulbereich (FHS,d.Vf.) zu befürchten, wenn Kommilitonen der Fachbereiche Sozialarbeit/Sozialpädagogik nach ihrer Graduierung ein erziehungswissenschaftliches Studium mit dem Ziel des Diplom aufnehmen wollen.

Der Landesausschuß der Fachgruppe Hochschule und Forschung in NRW hat diesen Tatbestand vor kurzem so kritisiert:
'Durch Interpretationstricks und administrative Maßnahmen, sollen Studenten von einem qualifizierendem Weiterstudium ausgeschlossen werden. Auf die postulierte DURCHLÄSSIGKEIT DER STUDIENGÄNGE an der GESAMTHOCHSCHULE (GHS,d. Vf.) wird dabei KEINE RÜCKSICHT genommen. Die Interpretationsweise des Ministeriums kommt einem NUMERUS CLAUSUS (NC,d.Vf.) gleich. Sie schneidet wenig begüterten Studenten den Bildungsweg ab und zwingt diesen einen nicht gewollten Kurzstudiengang auf. Der Fachgruppenausschuß (und nicht nur der B. V.) betrachtet dieses Vorgehen als ein UNGEEIGNETES UND UNSSOIALES MITTEL, STUDENTENSTRÖME ZU LENKEN' (Fachgruppenvorlage NRW)."
Q: DOS Nr.25,Dortmund 5.12.1973,S.11

19.11.1973:
Der AStA der PH Dortmund (vgl. 22.11.1973) berichtet von der Deutschen Studentischen Krankenversicherung (DSKV) aus NRW (vgl. 17.11.1973):"
Die Landesregierung von NRW gab allerdings am 19.11.1973 - also zwei Tage nach diesem Brief - in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage eine weit düsterere Prognose ab: '1. Eine bundeseinheitliche Regelung ist kurzfristig nicht in Sicht, 2. zum anderen sind die Hochschulen verpflichtet, die Studenten gegen Krankheit zu versichern… bei Fortgeltung des Paragraphen 47 HschG über den 31.3.1974 hinaus würde es nur drei Alternativen geben:

1. Die Hochschule - und im Ergebnis die beitragspflichtigen Studenten -müßten gegebenenfalls durch Zwangsmaßnahmen (Ersatzvornahmen) gezwungen werden, die erforderlichen Beiträge zu zahlen.

Die Landesregierung meint, einen solchen Weg nicht gehen zu wollen.

2. Übernahme des Defizits, das aus der Differenz zwischen jetzigem und künftig erforlichem Beitragssatz entsteht, auf den Landeshaushalt.

Aus grundsätzlichen Erwägungen und auf Grund der angespannten Haushaltslage des Landes kommt eine solche Subventionierung nicht in Betracht.

3. Ausschluß und Beschränkung der Befreiungsmöglichkeiten.' (Landtagsdrucksache 7/9177).

Die Landesregierung NRW schlug deshalb vor, die bestehenden Versicherungsverhältnisse nicht anzutasten, sondern den DSKV-Versicherten über die Studentenwerke den Abschluß von Versicherungsverträgen mit Privaten Kassen über Gruppenversicherungsverträge anzubieten. Die Frage wäre nur, ob sich am Beispiel Dortmund eine PKV findet, die nicht einmal 100 Studenten in einen Gruppenversicherungsvertrag zu sozial tragbaren Tarifen aufnimmt.

Bei Würdigung des dargestellten Sachverhalts ist es schwierig eine Lösung zu finden.

Nichtsdestotrotz sollten noch einmal die Probleme und Forderungen der Studenten für eine bundeseinheitliche Lösung der Krankenversicherung über die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung,d.Vf.), die aktuell mit der Auflösung der DSKV auftauchen, angerissen werden:

Zunächst muß klar sein, daß in leistungsfähiger Versicherungsschutz zu sozial tragbaren Beitragssätzen geschaffen wird. Eine Neuauflage der eigenständigen Trägerschaft für Studenten muß aber abgelehnt werden, weil diese Forderung nur auf eine weitere Privilegierung der Studenten auf Kosten der werktätigen Bevölkerung hinausläuft.

Es ist weiterhin abzulehnen, daß den Studenten - wie der CDU Antrag (im Bundestag - vgl. 17.10.1973,d.Vf.) und das Gutachten der Sachverständigenkommission (vgl. S8.**.197*,d.Vf.) vorsehen - statt einer Pflichtversicherung nur ein Beitrittsrecht zugesichert werden soll, was zur Stärkung der PKV führen muß, die schon während des Studiums die zukünftigen Profitbringer an sich binden. Dem gilt es einen Riegel vorzuschieben, denn es kann nicht sein, daß Studenten zunächst in der GKV auf Kosten der Solidargemeinschaft versichert sind und dann nach dem Studium in die PKV abwandern. Deshalb muß sicher gestellt sein, daß die Studenten auch nach Studienaschlu gesetzlich gezwungen sind, befristet in den Kassen zu verbleiben und damit einen Solidarausgleich zu erbringen; zum anderen können durch die Anhebung der Pflichtversicherungsrenze im Bereich der GKV auch größere Mittel für den Übergang freigemacht werden.

Klar muß auch sein, daß der Versicherungsschutz bis zum Studienabschluß gilt und nicht - wie im Vorgriff auf das HRG im Kommissionsentwurf - nur bis zum Ende der Regelstudienzeit. Dies würde nämlich im Krankheitsfall bedeuten, daß die Studenten bei Überschreitung der Regelstudienzeit ohne Versicherungsschutz daständen. Besonders hart trifft dies Studenten mit stark
verschulten Studiengängen.

EINBEZIEHUNG ALLER AUSZUBILDENDEN IN DIE GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG!

SOZIAL TRAGBARE TARIFE!

PFLICHTVERSICHERUNG BIS ZUM STUDIENABSCHLUSS!"
Q: DOS Nr.24,Dortmund 22.11.1973,S.8

26.11.1973:
Der AStA der PH Dortmund (vgl. 5.12.1973) berichtet über die Haltung der GEW NRW zur Diplomförderung (vgl. 19.11.1973) aus dieser Woche:"
Dank dieser ungenauen Argumentation hat sich der Landesvorstand der GEW diesen Beschluß zu eigen gemacht und in der letzten Woche Rau (WiMi von NRW - SPD,d.Vf.) aufgefordert, den Erlaß zurückzunehmen. - Nun wollen wir sehen, ob der Willi auch Platz dafür in seiner geräumigen Schublade hat!!!

Eingedenk dessen meinen wir noch einmal alle betroffenen Kommilitonen, die Mitglieder der GEW sind, melden sich bitte beim AStA, damit die Landesstelle für RECHTSSCHUTZ Unterlagen für einen Musterprozeß gegen das Wissenschaftsministerium erhält."
Q: DOS Nr.25,Dortmund 5.12.1973,S.11

02.04.1975:
In Wuppertal findet, laut KBW (vgl. 10.4.1975), eine Mitgliederversammlung der Fachhochschul-Asten statt, die im Verband Integrierter Studentenschaften (SVI) sind. Stimmrecht wird nur Beitragszahlern gewährt. Die von MSB und SHB der DKP gestellten Asten aus Bielefeld, Düsseldorf, Duisburg und Essen hätten seit einiger Zeit keine Beiträge mehr gezahlt und seien jetzt mit Schecks aufgetreten, hätten sich untereinander Darlehen gewährt. Der Vorstand habe die Sitzung nicht eröffnen gewollt, bevor nicht die Deckung der Schecks geklärt worden sei, woraufhin die MSB/SHB-Vertreter die Schecks wieder zurückgezogen hätten.
Q: Kommunistische Volkszeitung Nr.14,Mannheim 10.4.1975

10.07.1976:
Das Regionalkomitee (RK) NRW des KSV der KPD beginnt, laut KPD, in Köln mit seinem zweitägigen Forum "Erziehung und Ausbildung in der DDR", an dem sich ca. 40 StudentInnen aus NRW beteiligen.
Q: Rote Fahne Nr.29,Köln 21.7.1976

Valid HTML 4.01 Transitional   Valid CSS


[ Zum Seitenanfang ]   [ Zur nächsten Zwischenübersicht ]   [ Zur Hauptübersicht der Datenbank MAO ]