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Diese Darstellung stützt sich auf zahlreiche Veröffentlichungen und Interna der Landes-SMV NRW, der gymnasialen Elternschaft, der DKP und des Kommunistischen Oberschülerverbandes (KOV) der KPD, der später als Kommunistischer Jugendverband Deutschlands (KJVD) auftritt. Im APO-Archiv befindet sich noch einiges an weiterem Material zur NRW-Schülerbewegung und Schulpolitik, neben den entsprechenden des KBW aus der Zeit ab ca. 1975 u.a. von der Landes-SMV der Allgemeinbildenden Schulen, verschiedenen bezirklichen SMVs bzw. Bezirksschülerparlamenten (BSP), aus Solingen, Wuppertal und von den Freunden des KOV der KPD landesweit, worin weitere Hinweise zu SVG und SMWG vermutet werden können.
Es treten hier wesentlich neben den Interessenvertretungen der Eltern und der Schüler - d.h. der Schülermitverwaltung (SMV), zwei Gruppen von Schülern auf, die nicht zuletzt um die Kontrolle über die Landes-SMV kämpfen. Dies sind einerseits die DKP und ihre Freunde von der SDAJ oder auch dem marxistischen Schülerbund (MSB) Düsseldorf. Andererseits wird der KOV der KPD aktiv. Die Sozialistischen Schülergruppen NRW (SSG), u.a. in Herne und Velbert aber mutmaßlich auch anderswo vertreten und wichtige Keimzelle des späteren KBW in NRW, melden sich nach den ausgewerteten Quellen nicht zum SMWG bzw. SVG zu Wort.
Die Themen dieses Textes sind klar umrissen, wobei vom SVG trotz Auswertung zahlreicher Dokumente zur Schülerbewegung in NRW kaum Erwähnungen gefunden werden konnten. Anders steht es mit dem SMWG. Dieses ist einer der zentralen Punkte in der Auseinandersetzung zwischen den Freunden der KPD, die über die Veröffentlichung des Entwurfs berichten (vgl. Aug. 1971) und der DKP, die deshalb in Dortmund eine Veranstaltung zur Schulpolitik durchführt (vgl. 26.1.1972), wobei die Beteiligung nicht gerade überragend gewesen zu sein scheint. Obwohl zahlreiche Ordner örtlicher DKP-Materialien aus Dortmund ausgewertet wurden, konnten auch keine weiteren Hinweis auf das SMWG oder SVG gefunden werden. Diesbezüglich sind scheinbar eher die der DKP befreundeten örtlichen Schülergruppen bzw. die SDAJ aktiv.
Die Stellungnahme der Landeselternschaft (vgl. 15.3.1972) wird nur erwähnt, mutsichtlich gibt es Forderungen nach verstärktem Einfluss (vgl. 6.6.1972).
Die MLer melden sich in Gestalt der KPD bzw. ihres KOV zu Wort, analysieren das SMWG-Reformprojekt als Disziplinierung, als Versuch, der Unruhe an den Schulen Herr zu werden. Sie wollen eine anständig ständische Schülervertretung (SV), die sie gern NRW-weit stellen würden (vgl. 23.10.1972), statt einer Schülermitverwaltung bzw. Schülermitverantwortung (SMV), wenden sich auch gegen die Politik der Mitbestimmung, wie sie u.a. von den Freunden der DKP betrieben wird, die trotz aller Argumente des KOV die Landes-SMV der Allgemeinbildenden Schulen übernehmen, woraufhin der KOV sein Kampfprogramm konsequent erweitert (vgl. 6.11.1972), jede Mitarbeit am SMWG kategorisch als kaum kommunistisch abkanzelt.
Aus Düsseldorf, einem der Brennpunkte der Auseinandersetzung der DKP- und KPD-Schülergruppen in NRW lässt sich erfahren, dass der KOV der KPD zumindest einen ehemaligen Landeschülersprecher zu seinen derzeitigen Freunden zählen darf. Auch dieser analysiert das SMWG auf dem Düsseldorfer Schülerkongress als Versuch der Befriedung der Schulen (vgl. 1.12.1972).
Die gewerkschaftliche orientierten DKP-Schülergruppen gewinnen wiederum die Wahlen der Landes-SMV der Allgemeinbildenden Schulen (vgl. 24.9.1973), wollen offenbar eifrig an der Gestaltung des SMWG mitwirken. Auch in der Zeitung der Landes-SMV werden mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten gefordert (vgl. Okt. 1973).
Der KOV dagegen lässt sich nicht beirren, beharrt zumindest in Dortmund, von es dokumentiert wird (vgl. 15.10.1973), darauf, dass es sich nur um Disziplinierung drehe.
In einer weiteren Runde der Auseinandersetzung um die Schulgesetzte in NRW meldet sich in dieser Darstellung allein der KJVD der KPD zu Wort, verschimpft die Schulgesetze wie gehabt als reaktionär (vgl. Nov. 1976), was an einer nicht besonders intensiven bzw. umfangreichen Auswertung von entsprechenden Quellen aus diesem Zeitraum liegen mag.
August 1971: 
Vermutlich Freunde der OSK des KSV der KPD (später KOV) in NRW (vgl. Juni 1972) berichten vom SMWG:"
Im August 1971 veröffentlichte der 'Informationsbrief des Kultusministeriums Nordrhein-Westfalen' den Vorentwurf eines Schulmitwirkungsgesetzes' von Kultusminister (KuMi,d.Vf.) Girgensohn (SPD,d.Vf.) Um den Pluralismus zu wahren wurde gleichzeitig ein Entwurf der CDU veröffentlicht."
=N.N.:Zum SMWG,o.O. o.J. (1972),S.1
26.01.1972: 
Innerhalb des DKP Kreisverbandes Dortmund wurde angekündigt:"
AN ALLE GRUPPENVORSTÄNDE
EINLADUNG
Liebe Genossinnen und Genossen!
Wie bereits angekündigt werden wir mit den Eltern schulpflichtiger Kinder, mit den Genossen Lehrern und allen weiteren Interessierten eine Veranstaltung zur Schulpolitik durchführen.
Sie findet statt am
Mittwoch, den 26.1.1972 um 19 Uhr 30 im Zentrum an der Tiefestr.
Der Genosse Y. wird eine kritische Stellungnahme zum 'Schulmitwirkungsgesetz (SMWG,d.Vf.) des Kultusministeriums (KuMi,d.Vf.)' darlegen.
Wir bitten, diese Einladung UMGEHEND an die obengenannten Genossinnen und Genossen in Euren Gruppen weiterzuleiten!"
In eine Anwesenheitsliste trugen sich insgesamt 12 Personen aus den Gruppen Brackel (2 w, 1 m), Eving (1 m), Hochschule (1 w), Hombruch-Barop (1 m), Löttringhausen (2 ?) und Scharnhorst (2 w, 1 m) sowie eine Verkäuferin ein.
=DKP-Kreisverband Dortmund-X. X.:An alle Gruppenvorstände,Dortmund 7.1.1972,S.1;
N.N. (DKP-Kreisvorstand Dortmund):Anwesenheitsliste von der Veranstaltung zum Schulmitwirkungsgesetz am 26.1.1972,o.O. (Dortmund) 26.1.1972
15.03.1972: 
Die Landeselternschaft der Gymnasien in NRW (vgl. Okt. 1972) berichtet von der eigenen heutigen Mitgliederversammlung bzw. vom Schulmitwirkungsgesetz (SMWG - vgl. 6.6.1972), ihr Vorstand habe "die in der Mitgliederversammlung vom 15.3.1972 nach ausgiebiger Diskussion mit großer Mehrheit verabschiedete, ... Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Kultusministers (KuMi,d.Vf.) sofort nach der Mitgliederversammlung dem Kultusminister und allen anderen interessierten Stellen zugeleitet."
=Landeselternschaft der Gymnasien in NRW:Mitteilungsblatt Nr.77,Rheydt Okt. 972,S.7
Juni 1972: 
Vermutlich im Sommer 1972 wird, vermutlich innerhalb von Freunden der OSK des KSV der KPD (später KOV) in NRW das folgende Papier mit zwei Seiten Spiritcarbonabzug verfaßt, das uns aus dem Besitz eines Schülers des Leibniz-Gymnasiums Dortmund vorlag:"
Zum SMWG:
Im August 1971 (vgl. Aug. 1971,d.Vf.) veröffentlichte der 'Informationsbrief des Kultusministeriums Nordrhein-Westfalen' den Vorentwurf eines Schulmitwirkungsgesetzes' von Kultusminister Girgensohn (SPD,d.Vf.). Um den Pluralismus zu wahren wurde gleichzeitig ein Entwurf der CDU veröffentlicht. Der Entwurf soll nach 'ausführlicher Diskussion in der Öffentlichkeit' als Gesetzesentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Diskussion im Landtag eingebracht werden. Es wurden alle Parteien und Organisationen gehört und tausende von Änderungsvorschlägen gingen im KM ein. Dieses aufwendige Manöver hatte nur den einen Zweck: bei den Schülern die Illusion zu erwecken, man könne bei wichtigen Entscheidungen mitbestimmen. Glaubt der KuMi wirklich, daß die Schüler auf diesen Trick hereinfallen? Wir wissen, daß wir unsere Interessen nicht durch irgendwelche Bittbriefe ans KM vertreten können. Die Frage, die sich uns stellt, ist;
Warum legte Girgensohn diesen Entwurf vor?
Die Antwort darauf gibt Girgensohn selbst in einem Interview mit der DPA (vgl. 16.3.1972,d.Vf.): '...bei einem Teil unserer Schüler stellen wir eine weitgehende Politisierung fest, bei einem geringen Teil auch die Tendenz, sich radikales Gedankengut zu eigen zu machen... außerdem sollten wir uns an ein Wort Bruno Kreiskys erinnern, der gesagt hat: 'Die Rache der Geschichte an jungen Revolutionären besteht darin, daß sie in späteren Jahren mit Frack und Orden zum Opernball gehen müssen.' d.h. wir haben die Entwicklung vom revolutionären Hitzkopf zum etablierten Reformpolitiker zu häufig erlebt, um nicht erwarten zu können, daß die meisten jungen Leute, die heute UNSINN in die Schülerzeitungen schreiben, genau den selben Weg gehen werden... sie (die Gefahr der Radikalität) liegt viel eher darin, daß Schüler nach einer aktionistischen Phase... erkennen, daß all das kaum eine Wirkung gehabt hat, daß sie dann in Resignation verfallen... auch werden wir nicht zulassen, dass parteipolitische Ziele im Unterricht propagiert werden.'
Girgensohn sagt also, daß die Reformpolitik der SPD die richtige Politik ist und die Schüler gezwungen werden müssen (er sieht das als erzieherische Aufgabe) dies einzusehen und man nicht mehr zulassen kann, daß 'Parteipropaganda' an den Schulen betrieben wird.
Der wachsende Unmut der Schüler soll durch das Schüren von Reformillusionen in die 'konstruktiven und realpolitischen' Bahnen der schulbürokratischen 'Reform'-Arbeit gelenkt werden. Gleichzeitig aber werden diejenigen, die diese Machenschaften erkennen und vor den Schülermassen entlarven, isoliert und diszipliniert. Der Charakter des SMWG wird richtig wiedergegeben, wenn man sagt: 'Hinter jedem Paragraphen steckt zugleich der Knüppel, mit dessen Hilfe die Bourgeoisie mit der Unruhe an den Schulen fertig zu werden gedenkt.' (KSP (der OSK des KSV der KPD - vgl. Jan. 1972,d.Vf) Nr.1).
Dies zeigt sich ganz deutlich in den einzelnen Punkten zum MWG:
Im SMWG taucht die überörtlich organisierte SMV nicht auf. So wurden z.B. in Hamburg, wo das SMWG zum Gesetz wurde (vgl. S1.*.19**,d.Vf.), der Landes-SMV sämtliche Mittel gesperrt. Dies zeigt ganz klar, daß die SMV durch die Schul- und Landesschulkonferenz liquidiert werden soll (Paragraph 17 - Paragraph 20 und Paragraph 27 - Paragraph 31). In den letzten Jahren hatte sich die SMV in Ansätzen selbständig gemacht. Nun versucht die Kultusbürokratie diese Ansätze im Keim zu ersticken. Sie sagt, wir machen einen Schritt vorwärts und geben euch mehr Mitbestimmung. Doch in Wirklichkeit ist dieser 'Fortschritt' ein Rückschritt, ein weiterer Abbau der demokratischen Rechte, was sich konkret in der Liquidierung der SMV äußert, den es zu bekämpfen gilt:
KAMPF DER LIQUIDIERUNG DER SMV!
FÜR EINE FORTSCHRITTLICHE SCHÜLERVERTRETUNG (SV)!
Die Jusos (der SPD,d.Vf.) laufen praktisch ganz konform mit diesem Entwurf. Nur verlangt Hoffmann in seiner Stellungnahme zum SMWG (vgl. S1.**.197*,d.Vf.), daß die Konferenzen durch Kammern ersetzt werden.
All diese Gremien unterliegen der Schweigepflicht (Paragraph 36 - Paragraph 49). Aber was bedeutet Schweigepflicht z.B. im Vermittlungsausschuß? Es bedeutet nicht, daß kleinere Differenzen mit den Lehrern an die Öffentlichkeit dringen, sondern daß bei politischen Disziplinierungen wie bei dem Fall Hübner (in Münster - vgl. **.**.1972,d.Vf.) der Schüler von den Massen getrennt wird und 'die Ergebnisse dieser Vermittlung' den Schülern nicht bekannt werden (ausgenommen: der Schüler wünscht selbst die Nichtöffentlichkeit). Die Schweigepflicht und Nichtöffentlichkeit der Gremien bedeutet nichts anderes als Mauscheleien in den Gremien unter Ausschluß der Schüler. Daher fordern wir:
WEG MIT DER SCHWEIGEPFLICHT!
FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT ALLER GREMIEN!
Dort, wo viele Schüler an den Vermittlungsausschuß 'glauben', werden wir durch die Arbeit in den Ausschüssen klar aufdecken, welchen Zweck sie erfüllen: Sie werden die politische Disziplinierung in verfeinerten Form durchführen. Deshalb kann die Parole nur lauten:
WEG MIT DEN VERMITTLUNGSAUSSCHÜSSEN!
In den Paragraphen 21 und 44 wird die Einrichtung von 'Teilkonferenzen' und 'Besprechungen' geregelt. Der KuMi ordnet Einrichtung usw. (Paragraph 21,2) durch Rechtsverordnung an. Doch wie diese aussehen werden, weiß keiner und welche Teilkonferenzen eingerichtet werden, weiß auch niemand. Die Offenlegung seiner Pläne fordern wir durch folgende Parole:
FÜR DIE SOFORTIGE OFFENLEGUNG DER PLÄNE DER KULTUSBÜROKRATIE ZU PARAGRAPH 21 UND PARAGRAPH 44, DIE NICHT FESTLEGEN, WELCHE TEILKONFERENZEN EINGERICHTET WEREN, WELCHE FUNKTION SIE HABEN, WELCHE GESCHÄFTSORDNUNG UND RAHMENVORSCHRIFTEN SIE HABEN USW.!
gleichzeitig fordern wir:
DIE SCHÜLER MÜSSEN AN ALLEN TEIL- (FACH-, KLASSEN- ETC.) KONFERENZEN UNEINGESCHRÄNKT UND STIMMBERECHTIGT TEILNEHMEN KÖNNEN!
Dieser ganze Entwurf stellt durch die Liquidierung der SMV, durch die Vermittlungsausschüsse usw. einen realen Abbau der demokratischen Rechte dar. Hierin zeigt sich ganz deutlich der reaktionäre Charakter dieser Schulreform. Es wird versucht Reformillusionen durch Diskussionen (Massen) zu schüren. Man versucht dadurch die schwankenden Schüler auf seine Seite zu ziehen (Politik der SPD) und auf der anderen Seite versucht man (SPD/FDP-Kultusbürokratie) die 'böse Konkurrenz' durch politische Disziplinierung und andere Mittel auszuschalten. Sie gibt den 'Schwankenden' Zuckerbrot und den 'Linksextremisten' die Peitsche.
Es zeigt sich ganz deutlich, daß Mitbestimmungsforderungen illusionär sind. Deshalb fordern wir nicht mehr Mitbestimmung, sondern stellen folgende Parolen auf:
- FÜR DAS RECHT, JEDERZEIT AUF BESCHLUSS DER EINZELNEN KLASSEN, VERFÜGUNGSSTUNDEN DURCHZUFÜHREN!
Es hat sich in den letzten Jahren klar gezeigt, daß man lange Zeit benötigt, um Verfügungsstunden durchzusetzen.
- DIE SCHÜLERVERTRETUNG MUSS DAS RECHT HABEN, JEDERZEIT, AUCH WÄHREND DER UNTERRICHTSZEIT, ZUSAMMENZUTRETEN!
- DIE SCHÜLERVERTRETUNG ODER 25% DER SCHÜLERSCHAFT MÜSSEN DAS RECHT HABEN JEDERZEIT - AUCH WÄHREND DER UNTERRICHTSZEIT - VOLLVERSAMMLUNGEN DER SCHÜLER EINZUBERUFEN UND DURCHZUFÜHREN!
- FÜR DAS RECHT WANDZEITUNGEN IN DER SCHULE AUFZUHÄNGEN!
- DIE FORTSCHRITTLICHEN SCHÜLERVERTRETER MÜSSEN DAS RECHT HABEN ABZUGSAPPARATE DER SCHULE, SCHULRÄUME ETC. ZU BENUTZEN!
- FÜR DAS FREIE VERTEILEN VON FLUGBLÄTTERN!
Es gilt die ihrem Charakter nach reaktionäre Schulreform, die bürokratisch durchgeführt werden soll zu bekämpfen!
KAMPF DER REAKTIONÄR-BÜROKRATISCHEN SCHULREFORM!
KAMPF DER POLITISCHEN DISZIPLINIERUNG FORTSCHRITTLICHER SCHÜLER UND LEHRER!"
=N.N.:Zum SMWG,o.O. o.J. (1972)
06.06.1972: 
Die Landeselternschaft der Gymnasien in NRW (vgl. Okt. 1972) berichtet vom Schulmitwirkungsgesetz (SMWG - vgl. 15.3.1972):"
Am 6.6.1972 fand in Duisburg ein vom Kultusminister (KuMi,d.Vf.) veranstaltetes gemeinsames Hearing der Lehrer-, Schüler- und Elternverbände statt, das vormittags von Staatssekretär Dr. Mittelstaedt, nachmittags von Ministerialdirektor Tiebel geleitet wurde. In diesem Anhörungstermin legten alle vertretenen Verbände, auch die Landeselternschaft, ihre Auffassungen zu den Kernproblemen der zukünftigen Mitwirkung aller drei Gruppen und daneben auch zu einer Reihe von Detailfragen dar. Die Mehrzahl der Verbandsvertreter war der Meinung, daß ein Mitwirkungsgesetz nur dann sinnvoll und praktikabel sei, wenn der Gesetzgeber ihm Bestimmungen über das Wesen und die Aufgabe der Schule in der heutigen Gesellschaft voranstelle; Staatssekretär Dr. Mittelstaedt forderte die Befürworter einer solchen Lösung - zu denen die Vertreter der Landeselternschaft nicht gehörten - auf, Formulierungsvorschläge zur Definition dessen, was Schule ist und bewirken soll, zu liefern. Fast alle Vertreter von Lehrer- und Schülerverbänden redeten einer gegenüber den Forderungen der Landeselternschaft geringeren Elternbeteiligung das Wort; die Argumente, die in der Stellungnahme der Landeselternschaft vornehmlich in dem Abschnitt 2.01 (zu Paragraph 7 Abs. 2 des Entwurfs) enthalten sind, fanden jedoch keine überzeugende Widerlegung. Im übrigen führte das Hearing nicht zu neuen, über die schriftlich vorliegenden Stellungnahmen der Verbände hinausgehenden Erkenntnissen."
=Landeselternschaft der Gymnasien in NRW:Mitteilungsblatt Nr.77,Rheydt Okt. 1972,S.7
23.10.1972: 
Vermutlich in dieser Woche wird von den Freunden des KOV der KPD in der Landes-SMV NRW der allgemeinbildenden Schulen ein vierseitiger Entwurf (E) erarbeitet, der uns auch mit einigen Abweichungen als dreiseitiges Programm (P) vorlag. In beiden Texten heißt es u.a., von Layoutunterschieden wobei wir uns an den Entwurf halten, abgesehen:"
PROGRAMM DER FORTSCHRITTLICHEN SCHÜLERVERTRETER ZUR ARBEIT IN DER SMV ...
(Nur in E,d.Vf.) Das Schulmitwirkungsgesetz, das als Entwurf allen Schulen NRW's zur 'demokratischen Diskussion' zugegangen ist, versucht, die Bezirks- und Landes-SMV auf anderem Wege zu liquidieren: die Interessen der Schüler sollen diesem Gesetzentwurf zufolge in Bezirks- und Landesschülerbeiräten vertreten werden. Damit wird eine eigenständige Organisation der Schüler in einem Schülerverband unmöglich gemacht. Folgerichtig taucht das Wort SMV in dem genannten Entwurf nicht mehr auf! Daneben z.B. regelte der SMWG-Entwurf die Nichtöffentlichkeit aller Gremien und die Schweigepflicht für alle Mitglieder der Gremien. So stellt auch dieser Entwurf einen Abbau der demokratischen Rechte dar: durch die Einführung der Schülerbeiräte auf Schul-, Bezirks- und Landesebene sollen die Aktivitäten der Schülervertreter in die reformistischen Bahnen der Kultusbürokratie gelenkt werden, soll die wirkliche Schülerinteressenvertretung verhindert werden. ...
Neben dem SMWG bildet die 'Reform der Sekundarstufe II' in der gymnasialen Oberstufe einen weiteren Schwerpunkt" (OSR,d.Vf.)."
=Landes-SMV NRW:Programm der fortschrittlichen Schülervertreter zur Arbeit in der SMV (Entwurf),o.O. o.J. (1972);
Landes-SMV NRW:Programm der fortschrittlichen Schülervertreter zur Arbeit in der SMV,o.O. o.J. (1972)
06.11.1972: 
Vom KOV der KPD bzw. seinen Anhängern in NRW wird spätestens in dieser Woche folgender Text (vgl. 30.10.1972, 12.11.1972) verfaßt:"
ERWEITERUNG DER PLATTFORM der SV-Kampfaktive
...
In seinen 'Thesen zur Arbeit des neuen Landesvorstandes' wird ausgeführt, daß die Arbeit 'gewerkschaftlich orientiert' sein soll.
Statt die Hauptaufgabe ihrer momentanen Arbeit auf den Kampf gegen den Abbau der demokratischen Rechte zu legen, gegen das de facto-Verbot der SMV-Press, gegen vorgeschriebene Zensur einer neuen Zeitung durch den Brief des Kumi vom 18.10., gegen die Eingriffe in die autonome Finanzverwaltung, gegen die Außerkraftsetzung des SMV-Konvents, sind ihre Hauptpunkte:
- 'Einfluß auf die Oberstufenreform (OSR,d.Vf.) zu nehmen',
- 'auf die zweite Fassung des Schülermitwirkungsgesetz (SMWG,d.Vf.) einzuwirken',"
=N.N.:Erweiterung der Plattform der SV-Kampfaktive,o.O. o.J. (1972)
01.12.1972: 
Der KOV der KPD berichtet vom heute beginnenden Düsseldorfer Schülerkongreß (vgl. 3.12.1972):"
ADS-SCHÜLERKONGRESS: PROPAGANDASCHAU DES MSB VEREITELT!
Der ADS, SMV-Bezirksvertretung Düsseldorfs, veranstaltete vom 1. bis 3. Dezember einen Schülerkongreß unter dem Motto 'Für demokratische Lehrinhalte - Gegen politische Disziplinierung'. ...
Ein ehemaliger Landesschülersprecher NRW's, der sich ebenfalls an der Podiumsdiskussion beteiligte, stellte hierzu richtig fest, daß dieses Reformgerede der Bourgeoisie direkt in die Hände arbeite, die durch die Durchführung von 'Reformen' Radikalen das Wasser abgraben wolle, wie das Schulmitwirkungsgesetz (SMWG,d.Vf.) und das Fachschaftsprojekt deutlich zeige."
=Schulkampf-NRW Einlage Nr.3,o.O. o.J. (Dez. 1972),S.3ff
24.09.1973: 
Für den Landesvorstand der SMV der allgemeinbildenden Schulen NRW berichtet Jutta Hüffelmann:"
GEWERKSCHAFTLICHE ORIENTIERUNG (GO,d.Vf.) WURDE FÜR RICHTIG BEFUNDEN DIE SMV-LANDESDELEGIERTENKONFERENZ UNTERSTÜTZTE DAS KONZEPT DER GEWERKSCHAFTLICH ORIENTIERTEN SMV-ARBEIT
Am 24.-26.9.1973 fand in Düsseldorf eine Landesdelegiertenkonferenz statt, auf der die Arbeit des letzten Vorstandes akzeptiert und inhaltlich weitergeführt wurde. ...
Eine wichtige Aufgabe in der Verbesserung dieser Situation sehen die Kandidaten in der Durchsetzung der Forderung nach qualifizierter Mitbestimmung in allen entscheidenden Gremien. 'Sie muß ein Anfang sein, die Entscheidungsgewalt aus den Händen weniger in die Hände aller zu geben...' Es liegt an der SMV, die Diskussion um das Schulmitwirkungsgesetz (SMWG,d.Vf.) anzuheizen, denn der Entwurf des Kultusministers wanderte in den 'Abfallkorb des parlamentarischen Alltags'. 'Durch garantierte Mitbestimmungsrechte kann in vielen Fällen ein Hebel vor die anhaltenden politischen Disziplinierungen von Demokraten im Ausbildungswesen gesetzt werden.'"
=SMV-Ex-Press Nr.2,Düsseldorf Okt./Nov. 1973,S.1 und 4
Oktober 1973: 
In NRW gibt der Landesvorstand der SMV der allgemeinbildenden Schulen vermutlich im Oktober die Nr.2 seines Infos 'SMV-Ex-Press' (vgl. Aug. 1973) für Okt./Nov. mit mit folgendem Leitartikel zum SMWG heraus:"
WAS IST EIGENTLICH MIT DEM MITBESTIMMUNGSGESETZ LOS?
1971 präsentierte sich der sozialdemokratische Kultusminister Jürgen Girgensohn mit einem Entwurf für ein Schulmitwirkungsgesetz. Dieser Entwurf - von Schülern, Eltern und Lehrern schon früh gefordert - blieb jedoch schon bei seinem ersten Erscheinen weit hinter den Forderungen der demokratischen Schülerbewegung zurück. Die ohnehin durch mäßige Paritäten beschränkten Mitbestimmungsmöglichkeiten blieben beschränkt auf Gremien, deren Entscheidungsbereich fast nur von organisatorischem Belang ist.
ANFANG VON MITBESTIMMUNGSMÖGLICHKEITEN
Dieser Gesetzentwurf außerordentlich intensiv im damaligen Organ der Landesschülermitverwaltung 'SMV-Press' vorgestellt, erläutert, kommentiert und kritisiert.
Zur gleichen Zeit wurde in den Organen der Schulen und Bezirke diskutiert über die grundsätzliche Notwendigkeit einer garantierten Mitbestimmung.
Die Gegner von 'Mitbestimmung' führten dabei zwei Dinge an.
Von der äußersten Linken. von den Anhängern des Kommunistischen Oberschüler-Verbandes (KOV der KPD,d.Vf.) wurde Mitbestimmung als 'verschleierndes Element im Unterdrückungsapparat Schule' bezeichnet. An dieser Schule mitzubestimmen hieße die 'eigene Repression zu bestimmen'. Die Rechtskräfte, Junge Union (JU der CDU,d.Vf.), VKS, RCDS und BDS waren innerhalb der Diskussion von einer für sie einmaligen Bescheidenheit. Sie sahen plötzlich die Schüler nicht mehr in der Lage, Schülerpositionen zu vertreten. Schüler waren für die JU auf einmal in Schülerfragen inkompetent.
Welche Möglichkeiten kann Mitbestimmung wirklich bieten?
Die Funktion der Mitbestimmung in der Schule ist, daß der Auszubildende in die Lage versetzt wird, Ziel und Weg seiner Ausbildung zu untersuchen und sie gegebenenfalls korrigieren zu können. Gerade in der neuen 'differenzierten Oberstufe' wird das deutlich. Dem Schüler werden einfach ein Fachangebot und Fachinhalte vorgesetzt. Soll Schule wirklich dem Interesse des Schülers entsprechen, so ist es erforderlich, daß der Schüler entschieden mitbeteiligt wird bei der Festsetzung seines Lehrziels. Zudem zeigt auch die bisherige Praxis der SMV-Vertretung in der Gesamtkonferenz die Notwendigkeit, Schüler und Eltern an den Entscheidungen mitzubeteiligen. Wenn wir die immer zahlreicher werdenden willkürlichen Disziplinierungen kritischer Schüler betrachten, so muß man feststellen, daß manches bei einer Mitbeteiligung von demokratischen Schülervertretern anders gelaufen wäre.
WAS IST MIT DEM GESETZENTWURF GESCHEHEN?
In großzügiger Manier wurden Schüler, Eltern, Lehrer und Verbände um Stellungnahmen gebeten, damit eine intensive Diskussion über den Entwurf geführt werden könne. Doch wer glaubte, ein solche Diskussion würde jetzt öffentlich und demokratisch geführt, sah sich in den liberal klingenden Behördenworten getäuscht. Bis auf die Wiedergabe verschiedener Stellungnahmen in einem zusammenfassenden Bericht in 'Prospect 15' (Informationsbrief des Kultusministeriums vom April 1973) wurde von der Behördenseite die Diskussion ebenso eingefroren wie der Entwurf scheinbar selbst. Wer kann sich des Verdachtes erwehren, daß dieser Entwurf mehr auf tagespolitischen Erfolg als auf eine grundsätzliche Verbesserung der Schulsituation ausgerichtet war?
FÜR EINEN NEUENENTWURF
Es muß jetzt an uns Schülern sein, zu verhindern, daß der 'überarbeitete Entwurf' erst zur nächsten Landtagswahl wieder ausgepackt wird. Wer einen Unterricht fordert, der 'die Entwicklung des politisch mündigen Bürgers, der seine Freiheitschancen wahrnehmen, Steuerungstendenzen durchschauen und sie entweder bewußt annehmen oder ablehnen kann, eines Bürgers, wie ihn das Grundgesetz zu seiner Verwirklichung braucht' zum Ziele hat (J. Girgensohn, Einleitungen für die Richtlinien für den politischen Unterricht), und zugleich den Schülern faktisch Mitbestimmungsrechte verweigert, der macht sich unglaubwürdig.
Die Landes-SMV wird die Diskussion mit ihrer Forderung nach einem erweiterten Mitbestimmungsgesetz wieder anrühren, denn:
SCHÜLER BRAUCHEN MITBESTIMMUNG!"
=SMV-Ex-Press Nr.2,Düsseldorf Okt./Nov. 1973
15.10.1973: 
Vermutlich erscheint zu Beginn dieser Woche ein Flugblatt der Sympathisantengruppe Dortmund des KOV der KPD:"
GEGEN POLITISCHE ENTLASSUNGEN UND GEWERKSCHAFTSAUSSCHLÜSSE! ...
Nicht nur in Betrieb und Gewerkschaft muß sich die SPD-Regierung gegen alle fortschrittlichen Regungen wehren. Auch für die Schulen schafft sie sich die geeigneten Bedingungen, um fortschrittliche Schüler disziplinieren zu können. So steht - ähnlich wie in vielen anderen Bundesländern - in NRW das sogenannte 'Schulmitwirkungsgesetz' vor der Tür. Dieses SMWG schränkt die demokratischen Rechte der Schüler soweit ein, daß dadurch schon das ganze bisherige Gerede von 'Mitbestimmung' etc. wie eine Seifenblase zerplatzt.
Kämpfen wir zusammen mit den Lehrlingen und Jungarbeitern gegen die politische Entrechtung und Unterdrückung in Betrieb, Gewerkschaft und Schule!"
=KOV-Sympathisantengruppe Dortmund:Gegen politische Entlassungen und Gewerkschaftsausschlüsse,Dortmund o.J. (1973)
November 1976: 
Das RK NRW des KJVD der KPD (vgl. Apr. 1977) berichtet:"
Im November letzten Jahres wurden vom Kultusminister (KuMi,d.Vf.) NRW zwei neue Schulgesetzentwürfe vorgelegt, das Schulmitwirkungsgesetz (SCHMWG (SMWG,d.Vf.)) und die Neufassung des Schulverwaltungsgesetzes (SVG)."
=KJVD-RK NRW:Kampf den reaktionären Schulgesetzen,Dortmund o.J. (1977),S.1
April 1977: 
Das RK NRW des KJVD der KPD gibt vermutlich im April das folgende Flugblatt mit vier Seiten DIN A 4 unter Verantwortung von St. Siebenkäs, Dortmund, heraus:
KAMPF DEN REAKTIONäREN SCHULGESETZEN
Im November letzten Jahres (vgl. Nov. 1976,d.Vf.) wurden vom Kultusminister NRW (Girgensohn, SPD,d.Vf.) zwei neue Schulgesetzentwürfe vorgelegt, das Schulmitwirkungsgesetz (SCHMWG (SMWG,d.Vf.)) und die Neufassung des Schulverwaltungsgesetzes (SVG).
Manche von euch haben von diesen Gesetzen schon gehört und einige haben darüber auch schon diskutiert, aber die keisten wissen nicht, worum es eigentlich geht. Von den bürgerlichen Parteien SPD, CDU und FDP hört man über die neuen Gesetze so gut wie nichts, man hört nur das Gezänk über die 'Kooperative Schule'. Auch die Landesschülervertretung NRW liegt auf dieser Linie. Damals, bei der 'Girgensohndemonstration' in Essen im November 1976 (vgl. 18.12.1976,d.Vf.) brachte sie ein Flugblatt heraus, in dem sie einige Worte über die Schulgesetze sagte, seitdem für die Massen der Schüler - nichts mehr!
Was hat es nun mit diesen Gesetzen auf sich und warum werden sie so gut wie totgeschwiegen?
Die neuen Schulgesetze stehen unter dem Motto: 'Mehr Rechtsstaatlichkeit an die Schulen'. So heißt es in der Begründung der Gesetze durch den KuMi: 'In den letzten Jahren haben Verfassungs- und Verwaltungsgerichte auf Grund eines gewandelten Verfassungsverständnisses Anforderungen an die rechtliche Ausgestaltung des Schulverhältnisses gestellt, denen das geltende Schulrecht nicht hinreichend entspricht.'
Was für ein 'gewandeltes Verfassungsverständnis' ist damit gemeint?
Jeder, der sich die Schulgesetze aufmerksam durchliest, wird feststellen, daß dieses 'gewandelte Verfassungsverständnis', dieses 'mehr an Rechtsstaatlichkeit' nichts zu tun hat mit mehr Rechten, mehr Demokratie für die Schüler, sondern das genaue Gegenteil der Fall ist!
- Die stärkste und entscheidenste Einschränkung der Rechte der Schüler findet man in dem Paragraphen 3 des SCHMWG. Dort heißt es unter der Überscrift: 'Grenzen der Mitwirkung': 'Die an der Mitwirkung beteiligten sind bei ihrer Tätigkeit in den Mitwirkungsorganen (dazu zählt auch die SV) verpflichtet, die Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften zu beachten. Zu den Verwaltungsvorschriften gehören insbesondere die Richtlinien für den Unterricht, die Lehrpläne, die Stundentafeln....'
Gerade in den Richtlinien für den Unterricht setzt sich heute die Verschärfung politischer Unterdrückung in erster Linie durch. Zu diesen Vorschriften gehören z.B. die 'Normenbücher' und die 'Curricula', die jedes 'Lernzeil' bis ins kleinste vorschreiben. Dort werden die Schüler auf 'jederzeitiges Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung' gedrillt. Das bedeutet nichts anderes als jederzeitiges aktives Eintreten für die bestehende kapitalistische Gesellschaftsordnung, für ihren Staat und die Politik der bürgerlichen Parteien. Wer z.B. gegen Atomkraftwerke (AKW,d.Vf.) eintritt, und dazu auch Bauplatzbesetzungen nicht ablehnt, der it faktisch schon ein 'Feind der 'FdGO''! Wer sich darauf nicht verpflichten läßt, dem drohen schlechte Noten, Nichtversetzungen und Rausschmiß aus der Schule. Gerade die Verpflichtung auf die 'FdGO' ist eines der Hauptmittel mit denen kritische und oppositionelle Stimmen an den Schulen zum Schweigen gebracht werden sollen.
Und auf diese Praxis der politischen Unterdrückung sollen die Schülervertretungen verpflichtet werden!
In engem Zusammenhang dazu steht die Tatsache, daß das politische Mandat der Schülervertretung gesetzlich aberkannt wird. Danach können Schülervertretungen in Zukunft zu keiner politischen Frage mehr Stellung nehmen, die nicht direkt mit der Schule zusammenhängt. Selbst Berufsverbote (BV,d.Vf.) dürfen danach von der SV nicht selbständig behandelt werden, weil dies laut Girgensohn ja ein 'beamtenrechtliches und kein schulisches Problem sei'!
- Die Schülervollversammlungen sind nicht mehr beschlußfähig, sie können sich nur noch beraten und sich informieren lassen, nicht aber selbständige Beschlüsse fassen und diese zur Grundlage der Arbeit der SV machen. Damit hat die Masse der Schüler faktisch kaum noch Einfluß auf die Arbeit der SV (SCHMWG Paragraph 12 Absatz 5).
- Die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre gibt es an den Schulen nicht (SCHMWG, Begründung zum Paragraphen 3), ebenso soll durch eine vom KuMi zu erlassende 'Allgemeine Schulordnung' (ASchO,d.Vf.) das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Presserecht weiter eingeschränkt werden (SVG, Artikel 1, Absatz 2).
- Paragraph 16.3 und Paragraph 16.4, wo es heißt: 'Die untere Schulaufsichtsbehörde kann Vertreter der Mitwirkungsorgane aus wichtigem Grunde ausschließen' und 'Entscheidungen der Mitwirkungsorgane dürfen nur ausgeführt werden, soweit die personellen und sachlichen (!) und haushaltsmäßigen Voraussetzungen dafür gegeben sind'. Das heißt, wer sich gegen politische Unterdrückung, gegen reaktionäre Unterrichtsinhalte zur Wehr setzt, der kann jederzeit aus der SV ausgesachlossen werden; wenn die SV dagegen Stellung nimmt, dann kann das jederzeit als 'nicht sachlich' ausgelegt und damit eine Stellungnahme der SV verboten werden!
- Im SVG wird die Oberstufenreform (OSR,d.Vf.), mit ihrer verschärften Auslese, Leistungsdruck und Konkurrenz unter den Schülern gesetzlich abgesichert (SVG, Artikel 1). Zusätzlich wird das schulische Ordnungsrecht ausgebaut, das weitere Möglichkeiten der Disziplinierung der Schüler enthält (SVG Artikel 1, Absatz 3).
- In der Neufassung des SVG befindet sich ebenso eine Passage, nach der die Berufsschulpflicht für Jugendliche, die keine Lehrstelle gefunden haben, abgebaut wird. Statt dessen wird ein '10.Vollzeitschuljahr' eingeführt, was aber nichts anderes bedeutet als eine Vorbereitung auf ein Leben als Hilfsarbeiter. Di Jugendlichen lernen dort einige manuelle Fertigkeiten, gerade genug, um später als Hilfsarbeiter und dmait billige Arbeitskraft in die Fabrik zu gehen.
Durch dieses Gesetz werden die Schranken der Ausbeutung der jugendlichen Arbeitskraft heruntergesetzt und die Ausbildung der Arbeiterjugend weiter verschlechtert (SVG Artikel 2 Absatz 1)!
Wir können an den oben angeführten Beispielen sehen, die neuen Schulgesetze sind erzreaktionär. Sie bedeuten einen weiteren Abbau der demokratischen Rechte der Schüler und Maßnahmen der Verschlechterung der Ausbildung der Arbeiterjugend.
WAS HAT ES AUF SICH MIT DER 'RECHTSSTAATIDEOLOGIE'?
Wenn der KuMi von 'mehr Rechtsstaatlichkeit in der Schule' spricht, dann heißt das nicht mehr Rechte für die Schüler, sondern was damit gemeint ist, ist: Jede Maßnahme der politischen Unterdrückung soll in Zukunft gesetzlich abgesichert werden. (Im Unterschied zu früher, wo die Maßnahmen der politischen Unterdrückung der Schüler aufgrund von Verordnungen und Erlässen des KuMi durchgeführt wrden, die in diesem Sinne keine Gesetze waren.)
Der Vorteil der Rechtsstaatlichkeitsideologie besteht darin, daß die Frage von Recht und Unrecht mit dem Hinweis auf die Existenz korrekt zustande gekommener Gesetze und Verordnungen beiseitegeschoben wird. Nicht mehr nach dem Inhalt der Gesetze, nach ihrer demokratischen Legitimation soll gefragt werden, sondern nur noch danach, ob die Gesetze formal korrekt zustandegekommen sind. Mit diesem Manöver will die herrschende Klasse in unserem Lande die verschärfte politische Unterdrückung verschleiern. Und dies ist nicht nur in der Schule so. So wird z.B. der Entwurf für ein neues Polizeigesetz (vgl. S3.*.1977,d.Vf.), nach dem unter bestimmten Bedingungen der Todesschuß auf Kinder unter 14 Jahren gerechtfertigt wird, damit gerechtfertigt, daß der 'Rechtsstaat sich schützen müsse'!
Jeder, der die bestehenden Gesetze nicht für demokratisch hält, der sich mit diesen Gesetzen nicht abfindet, der soll damit als 'Feind des Rechtsstaats' kriminalisiert werden, der steht außerhalb von Recht und Gesetz und gegen den sind auch prinzipiell alle Maßnahmen der politischen Unterdrückung gerechtfertigt. Und dies gerade in einer Zeit, wo immer größere Teile der Bevölkerung bei der Verteidigung ihrer Lebensinteressen in Konflikt mit dem 'Recht', den Gesetzen und den Staatsorganen kommen.
Denn offenkundig ist, daß Gesetz nicht gleich Recht ist!
Auch an den Schulen regt sich der Widerstand gegen die politische Unterdrückung. Obwohl z.B. der Schulstreik durch die Verordnungen des KuMi verboten ist, streikten in Dortmund über 600 Schüler gegen das drohende Berufsverbot ihrer Lehrerin Ingrid Jansen (vgl. S3.**.197*,d.Vf.) und erzielten damit einen wichtigen Erfolg. Hätten die Schüler sich an die geltenden Verordnungen gehalten, wären sie also im Rahmen des 'Rechtsstaats' geblieben, Frau Jansen wäre mit Sicherheit heute nicht mehr an der Schule!
Wir schlagen vor, den Kampf gegen die neuen Schulgesetze unter folgenden Losungen zu führen:
- Weg mit den reaktionären Schulgesetzen!
- Für das politische und imperative Mandat der Schülervertretungen!
- Freie Meinungsäußerung in Schule, Betrieb und Gewerkschaft!
- Weg mit den 'Normenbüchern'!
- Keine Verpflichtung auf die FdGO!
- Kampf der Unterdrückung des wissenschaftlichen Sozialismus!
- Keine politische Zensur von Schülerzeitungen, Flugblättern, 'schwarzem Brett', Büchertischen, Veranstaltungen und Vollversammlungen!
- Absicherung der Finanz- und Satzungsautonomie der Schülervertretungen, der Bezirks- und Landesschülervertretungen!
- Streikrecht für Lehrlinge und Schüler!
- Kampf der Verschlechterung der Ausbildung in Schule und Betrieb!
UND WAS TUT DIE LANDESSCHÜLERVERTRETUNG?
Wir haben oben schon angeführt, daß die LSV bisher noch so gut wie keine Initiativen unternommen hat, um die Schüler gegen diese reaktionären Gesetze zusammenzuschließen und ein positives Forderungsprogramm zu entwickeln.
Jetzt hat die LSV einen 'Gegenvorschlag' (vgl. S3f*.1977,d.Vf.) zu dem Schulmitwirkungsgesetz herausgebracht. Dieser Vorschlag wird aber nicht unter den Massen der Schüler diskutiert, sondern nur in den SVen auf Bezirks- und Landesebene, sowie verschiedenen Verbänden. Eine Stellungnahme zur Neufassung des Schulverwaltungsgesetzes liegt nach wie vor nicht vor. Auch an dem 'Gegenvorschlag' der LSV zu dem SCHMWG erkennt man, daß sie nicht prinzipiell gegen die verschärfte politische Unterdrückung durch die neuen Schulgesetze Stellung nehmen will.
In ihrem eigenen Entwurf zum SCHMWG bestätigt die LSV den Paragraphen 3 des Schulmitwirkungsgesetzes, in dem die 'Grenzen der Schulmitwirkung' festgelegt und die Schüler auf die Verwirklichung der Gesetze, Verordnungen, Rahmenrichtlinien und Lehrpläne des KuMi verpflichtet werden. Die LSV bestätigt dies! Da nützt es auch nichts, wenn die LSV fordert, daß der Unterricht in Zukunft durch sog. 'Lerngruppen' gestaltet werden soll, in denen die Schüler und der Lehrer gleichberechtigt über Inhalt und Methoden des Unterrichtes mitbestimmen. Solange man die Grundlagen, die vom KuMi geschaffen werden, nicht antastet, führt dies nur dazu, daß die Schüler diese Grundlagen anerkennen müssen, das heißt, daß sie sich selber zensieren, sich selber einen Maulkorb umhängen, sich selber knebeln sollen. Das braucht jetzt nicht mehr der Lehrer in 'obrigkeitsstaatlicher' und 'autoritärer' Weise zu tun (wie das die LSV am bisherigen Unterricht kritisiert), das tun jetzt die Schüler selber! Welch Fortschritt!
Das Schwergewicht der Argumentation der LSV liegt darauf, daß Schüler, Lehrer und Schulleiter in der Schule in allen Gremien gleiches Stimmrecht haben müssen. Über die Grundlage, den Inhalt von Bildung und Erziehung, worüber die Auseinandersetzung gehen muß, verlieren sie kein Wort, ja, sie stellen sich auf die Seite des KuMi. Dieser demokratische Formalismus soll ablenken von der Sache, um die es eigentlich geht, soll davon ablenken, was in der Schule gelehrt wird und in wessen Interesse das steht.
Auch die Ideologie der 'Rechtsstaatlichkeit' wird von er LSV voll übernommen und dies nach dem Motto: 'Wir sind die besseren Vertreter des Rechtsstaats'! Jawohl, durch euer scheindemokratisches Gerede schmiert ihr den Schülern Leim ums Maul, wollt sie mit der Rechtsstaatsideologie versöhnen und helft damit objektiv denjenigen, die die politische Unterdrückung verschärfen wollen!
Weiter fordert die LSV die Beteiligung der Gewerkschaftsführung an der schulischen Mitbestimmung in allen Bereichen. Wir lehnen diese Forderung ab. Wir lehnen sie deswegen ab, weil es nicht die Massen der Arbeiter sind, die die Politik der Gewerkschaftsführung bestimmen, sondern weil die Gewerkschaftsführung selber den Kurs des Abbaus der demokratischen Rechte der Massen betreibt. Unvereinbarkeitsbeschlüsse (UVB,d.Vf.) im DGB, ja selbst der Ausschluß eines ganzen Landesverbandes der GEW in Westberlin (vgl. 23.8.1976, d.Vf.), der nicht mit der Praxis der politischen Unterdrückung einverstanden war, das sind ihre Taten! Mit ihnen kann es keine Einheit geben! Wir betonen jedoch die Solidarität und das gemeinsame Kampfbündnis zwischen den gewerkschaftlich organisierten Arbeitern und den Schülern gegen Krisenpolitik und politische Unterdrückung!
WIE KÖNNEN WIR ERFOLGREICH KÄMPFEN?
Wie muß der Kampf gegen die reaktionären Schulgesetze aussehen?
Wir kämpfen für eine möglichst breite Aktionseinheit. Dabei müssen Demokraten und Kommunisten gemeinsam handeln. Wer Demokraten von Kommunisten spalten will, der tut dies nur, um einen wirksamen Kampf gegen die politische Unterdrückung zu verhindern. Der arbeitet denjenigen in die Hände, die die politische Unterdrückung verschärfen wollen! Wir lehnen jedoch entschieden ein Bündnis mit der DKP ab. Diese Partei ist weder demokratisch noch kommunistisch. 'Wer sich nicht auf die 'FdGO' und das Grundgesetz verpflichtet, der wird zu Recht unterdrückt', sagt sie und schließt solche Leute aus den von ihr beherrschten 'Berufsverbotekomitees' aus. Wer die politische Unterdrückung in der DDR angreift, wer die völlig Rechtlosigkeit und Versklavung der Arbeiterklasse in der DDR aufzeigt, gegen den gehen sie mit Prügelordnern vor, den denunzieren sie, den unterdrücken sie überall dort, wo sie den beherrschenden Einfluß haben. Sie sind Feinde der demokratischen Rechte des Volkes und sie müssen entschieden bekämpft werden!
- Aktionseinheit von Kommunisten und Demokraten!
- Gegen politische Unterdrückung in der BRD und der DDR!
- Selbständiger Kampf - Vertrauen auf die eigene kraft!
- Wo Unrecht zu 'Recht' wird, da wird Widerstand zur Pflicht!
Organisiert Arbeitskreise zu den Schulgesetzen. Diskutiert die Schulgesetze in den Schülervertretungen. Diskutiert sie in den Klassen und auf Vollversammlungen, führt Podiumsdiskussionen dazu durch!
KAMPF DEN REAKTIONÄREN SCHULGESETZEN!"
Ein, bei uns leerer, Kasten von nahezu einer sechstel Seite dient vermutlich der Ankündigung örtlicher Termine.
=KJVD-RK NRW:Kampf den reaktionären Schulgesetzen,Dortmund o.J. (1977)
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