Die hier dokumentierte studentische Denkschrift zum NC in Hannover entstand anlässlich der enttäuschten Hoffnungen auf eine Einbeziehung der Studenten in die Gestaltung der Fakultät, wobei der NC als deutliche Absage an die studentische Mitbestimmung gewertet wird.
04.09.1968:
An der TU Hannover billigt der Fakultätsrat V Geistes- und Sozialwissenschaften einstimmig die von einem Autorenkollektiv des Studentenverbandes Sozialwissenschaften im Auftrag des verfasste studentische Denkschrift "Der Numerus Clausus in Hannover - Analyse einer bürokratischen Fehlentscheidung" zum NC, die sich gliedert in die Abschnitte:
- "I. Vorbemerkung";
- "II. Der Tatbestand";
- "III. Unsere Kritik am Verfahren der Ordinarien";
- "IV. Zur generellen Beurteilung des 'numerus clausus'";
- "V. Zum 'numerus clausus' an der Fakultät V der TU Hannover";
- "VI. Konsequenzen für die Studierenden"; sowie
- "VII. Nachbemerkung".
Quelle: Autorenkollektiv: Der Numerus Clausus in Hannover - Analyse einer bürokratischen Fehlentscheidung, Hannover Sept. 1968
Letzte Änderung: 04.11.2019