Es ist vermutlich nur ein 'Bulletin' des Komitees Hände weg von der KPD erschienen, wir bitten ggf. um Ergänzungen.
23.06.1973:
Das Komitee Hände weg von der KPD gibt vermutlich zu heute sein 'Bulletin' Nr. 1 mit 16 Seiten DIN A 4 und einem Preis von 50 Pfg. unter Verantwortung von Dr. Peter Moses-Krause, Berlin 65, Brunnenstr. 123 und mit der Kontaktadresse Mainzerstr. 45, 5 Köln 1 heraus:"
VORWÄRTS IM AUFBAU DER KOMITEES
In den letzten Tagen und Wochen sind in der BRD und Westberlin, in einigen Städten des westeuropäischen Auslands Komitees HÄNDE WEG VON DER KPD gegründet woren.
Diese Komitees sind der organisatorische Ausdruck des Protestes und der Empörung über die Kriminalisierungsversuche und die Polizeimaßnahmen gegenüber der KPD, den ihr politisch untergeordneten Organisationen und der Liga gegen den Imperialismus (LgdI, d.Vf.).
Seit einigen Wochen, insbesondere seit der vorübergehenden Besetzung des Bonner Rathauses (vgl. 10.4.1973, d.Vf.) anläßlich des Besuchs des Staatspräsidenten von Südvietnam Thieu und seit der erfolgreichen Durchführung des Kongresses der Revolutionären Gewerkschaftsopposition am 20. April (RGO - vgl. 14.4.1973, d.Vf.), an dem 500 Gewerkschafter aus Betrieben in allen Teilen der BRD und Westberlins auf Einladung der KPD teilnahmen, wird von verschiedenen Staatsorganen wie der Bundesanwaltschaft (BAW, d.Vf.), den Innenministerien der Länder, sowie des Verfassungsschutzes (VS, d.Vf.) und der Polizei versucht, die KPD und andere sozialistische und kommunistische Organisationen als kriminelle Vereinigungen abzustempeln.
Polizeiüberfälle auf Demonstrationen, allgemeines Demonstrationsverbot in NRW (vgl. 24.5.1973, d.Vf.), Polizeieinsätze während und auf Veranstaltungen, Überfälle auf Büros und Wohnungen, Behinderungen beim Zeitungsverkauf vor den Betrieben und im Stadtteil, Massenverhaftungen, prügelnde Zivilpolizisten - das sind die Mittel der SPD/FDP-Regierung zur Ausschaltung eines politisch mißliebigen Gegners.
Mit diesen offen terroristischen Methoden geht eine gleichgeschaltete Pressehetze einher, die die Meinungsvielfalt, den Pressepluralismus als Manipulationsmaschinerie entlarvt.
Man kann an den hier vorgestellten Tatsachen nicht achselzuckend vorbeigehen und sie für die Gesellschaftsform der BRD als typisch bezeichnen, ja sie sogar mit dem Namen 'streitbare Demokratie' belegen.
Gerade denjenigen, die in den ersten Nachkriegsjahren erzogen worden sind, ist noch gut in Erinnerung, mit wieviel Empörung die Enthüllungen über die Machenschaften der Reaktion in der Zeit vor dem deutschen Faschismus von großen Teilen unseres Volkes aufgenommen worden sind.
Die werktätige Bevölkerung hat damals erkannt: das soziale und politische Elend zwischen 1933 und 1945 ist mit dem Abbau der demokratischen Rechte lange vor der unmittelbaren Eroberung der Staatsmacht durch den Faschismus vorbereitet worden. Von den Arbeitszeitnotgesetzen des Jahres 1927 (vgl. 1927, d.Vf.), über die Demonstrationsverbote des Jahres 1928 und die Einkerkerung vieler Tausend Sozialisten und Kommunisten in den folgenden Jahren führt ein gerader Weg in die Unterdrückung der Zeit nach 1933.
Viele fortschrittliche Menschen haben sich nach dem Ende des 2.Weltkrieges geschworen, einer solchen Entwicklung entschlossen entgegenzutreten, wenn ich jemals auch nur Anzeichen dafür zeigen würden. Gerade ihnen konnte nicht entgehen, daß in der Zeit der Umorientierung und der guten Vorsätze in der BRD erneut schwere Schläge gegen die demokratischen Rechte geführt wurden, die im Verbot der damaligen Kommunistischen Partei gipfelten. Damals machte sich mancher Illusionen, daß mit dem Ende des Adenauer-Regimes durch die SPD die Weichen für eine wirkliche demokratische Erneuerung gestellt werden.
Das Komitee legt die Hand auf die Wunde dieser politischen Illusion. Nicht der Faschismus in einem neuen, bayerisch-völkischen Aufguß ist heute die Gefahr, sondern der immer weiter gehende Abbau der demokratischen Rechte auf dem Hintergrund leere Beteuerungen, mehr Demokratie wagen zu wollen.
Betrachtet man die vom Komitee angeführten Tatsachen hinsichtlich der KPD, ihren Massenorganisationen und der Liga gegen den Imperialismus vorurteilsfrei, dann wird man feststellen müssen, daß der SPD/FDP-Regierung das 'mehr Demokratie wagen' offensichtlich zuallererst die Ausschaltung derjenigen politischen Gegner bedeutet, die - wie die KPD - diese Art der Demokratie für ein Betrugsmanöver halten.
Aber SPD/FDP-Regierung und NRW-Innenminister sollen wissen, daß diese Taktik der Ausschaltung politischer Gegner nicht mehr verfängt. Angesichts der Tatsachen und der gemeinsamen Erfahrung aller entschiednen Demokraten ruft das Komitee HÄNDE WEG VON DER KPD auf, dieser Art von Demokratie, die in Wirklichkeit eine Präzisierung der politischen Unterdrückung ist, den Kampf anzusagen. es hat sich zur Aufgabe gemacht, , diesen umfassenden Abbau der demokratischen Rechte in der BRD anzuprangern, die fortschrittlichen Menschen zu organisieren und dem Protest eine breite Öffentlichkeit nicht nur in Westberlin und der BRD, sondern auch in Westeuropa zu sichern.
Der Protest und die Arbeit des Komitees sind allgemein, weil sie sich am Beispiel der Verfolgung der KPD gegen den Abbau der demokratischen Rechte wenden. Sie sind konkret, weil sie den Kampf um die sofortige Freilassung der politischen Gefangenen Christian Semler und Uli Kranzusch führen.
Seit dem 10.4. ist Uli Kranzusch in verschärfter Isolierhaft in Köln. Für den ihm vorgeworfenen 'versuchten Totschlag an einem Polizeibeamten' fehlen bis heute die Beweise. Gerade er wird als 'einfaches Mitglied' exemplarisch behandelt: durch die Haftbedingungen unter Druck gesetzt, versuchen die Ermittlungsbehörden Aussagen zu erpressen, oder falls dieses Vorhaben scheitert, durch ein Terrorurteil Freunde und Mitglieder der KPD oder Liga einzuschüchtern.
Anders verhält es sich bei den von der SPD-Regierung als Führer eingeschätzten J. Horlemann und Christian Semler, bei denen nach Aussagen des Bundesanwalts man durch die weitere Haft keine weiteren Erkenntnisse gewinnen könnte. Dabei ändert die Freilassung Jürgen Horlemanns und eine mögliche Freilassung Christian Semlers nichts an der Aufrechterhaltung der Anklage. Deshalb fordern und arbeiten die Komitees nicht für die Freilassung der Inhaftierten, sondern verlangen auch die Einstellung der Ermittlungsverfahren.
Deshalb wird das Komitee seine verstärkte Aufmerksamkeit auf Uli Kranzusch lenken, dessen Freilassung sicher nicht so bald in Aussicht steht.
ORGANISATORISCHER AUFBAU DER KOMITEES
Durch einen Initiativausschuß wurde die Komiteegründung vorbereitet. Das Komitee setzte ein Sekretariat mit Sitz in Köln ein, das den Aufbau örtlicher Komitees und Regionalkomitees anleiten soll, den Kontakt zu ausländischen Organisationen und Prominenten halten soll.
Der Aufbau von örtlichen Komitees geht über einen örtlichen Initiativausschuß.
WIE ARBEITET EIN ORTSKOMITEE?
Die örtlichen Komitees sind keine Mitgliederorganisationen. Ihre Existenz beruht auf der Bereitschaft zur freiwilligen Mitarbeit.
Die Komitees machen regelmäßig öffentliche Sitzungen zu bestimmten Themen, wie: Pressehetze gegen die KP, Lage der politischen Gefangenen, ist die KPD eine politische Partei, das KPD-Verbot 1956 - die Ähnlichkeiten. Auf den Sitzungen wird auch den betroffenen Organisationen Gelegenheit gegeben, ihre Politik darzustellen und den Vorwurf der kriminellen Vereinigung zu entkräften.
Doch die Arbeit des Komitees erschöpft sich nicht in Sitzungen. Gerade das Ziel, das sich das Komitee gesetzt hat, 100 000 Unterschriften unter die Erklärung zu sammeln, erfordert die Öffentlichkeitsarbeit im Stadtteil und vor den Betrieben, erfordert die Durchführung von Solidaritätsveranstaltungen und Protestdemonstrationen.
Die Unterschriftenaktion richtet sich jedoch auch an prominente Einzel-Persönlichkeiten im In- und Ausland. Gerade deren Unterschrift stellen die Maßnahmen der SPD/FDP-Regierung als Skandal deutlich heraus, die auch in ihren eigenen Reihen keine Zustimmung findet (Prof. Wesel).
VORWÄRTS IM AUFBAU DER KOMITEES!"
Der nächste Artikel lautet:"
PARAGRAPH 129 STGB: KRIMINELL IST, WER GEGEN DIE BÜRGERLICHE GESELLSCHAFT STELLUNG NIMMT!
Der bürgerliche Staat war kaum gegründet im Frühjahr 1871 (vgl. 18.1.1871, d.Vf.), da wurde wenige Monate später mit dem Strafgesetzbuch (StGB - vgl. 15.5.1871, d.Vf.) die Waffe geschmiedet, die in der Folge immer gegen Revolutionäre und Kommunisten eingesetzt wurde - der Paragraph 129 StGB.
'Wer eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, strafbare Handlungen zu begehen oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder unterstützt, macht sich strafbar.'
Mit Hilfe dieses Paragraphen wurde die alte Sozialdemokratie unter Bebel und Liebknecht verfolgt, bis mit den Sozialistengesetzen (vgl. 1878, d.Vf.) ein noch schärferes Gesetz Anwendung fand;
1923 nach dem sogenannten Hamburger Aufstand (vgl. 23.10.1923, d.Vf.) wurde die KPD für kriminell erklärt (vgl. Nov. 1923, d.Vf.) und viele Arbeiter zu jahrelangen Freiheitsstrafen verurteilt.
1956 (vgl. 1956, d.Vf.) wurde die Bewegung gegen die Remilitarisierung der BRD für eine 'kriminelle Vereinigung im Sinne des Paragraphen 129 StGB' erklärt und mundtot gemacht.
Mit anderen Worten der Paragraph 129 StGB ist das klassische Mittel des Staatsapparats, mit dem er gegen seine politischen Gegner vorgeht, wenn er tatsächlich nichts strafbares der Organisationen an der Hand hat.
Da für die Bestrafung schon ausreicht, wenn jemand eine kriminelle Vereinigung irgendwie unterstützt, kann faktisch jeder bestraft werden.
Hinzu kommt, daß für den Paragraphen 129 StGB das sogenannte Opportunitätsprinzip gilt. Das heißt, die Polizei kann nach ihrem Belieben Ermittlungen einleiten, ohne daß tatsächlich ein Prozeß angestrengt werden soll. Allein die 'notwendigen' Ermittlungen beim Arbeitgeber führen zum Rausschmiß des Arbeiters. Verurteilt wurden in der Geschichte des Paragraphen 129 StGB nur Kommunisten und Revolutionäre, sonst ist dieser Paragraph nicht
zur Anwendung gekommen.
So wurde die Rote Hilfe (RH - vgl. 1926, d.Vf.) nach dem Urteil des Reichsgerichts vom Jahre 1926 kriminell, weil sie durch ihre Hilfsaktionen für die Familien von gefangen gehaltenen Arbeitern deren Widerstandskraft gestärkt hatte.
Der politische Charakter dieser Strafbestimmung wird auch dadurch deutlich, daß besondere Regelungen für Rädelsführer und Kollaborateure getroffen sind. Die einen werden mit extrem hohen Strafen belegt, die anderen erkaufen sich die Straffreiheit.
Daß der Paragraph 129 StGB tatsächlich ausschließlich der Verfolgung von Revolutionären und Kommunisten dient, wird auch aus seiner Nachbarschaft zum Paragraphen 130 StGB deutlich. Früher machte er 'Aufreizung zum Klassenhaß' strafbar. Heute stellt er 'Volksverhetzung' unter Strafe, was aber nichts anderes bedeutet. Darüber sind sich auch alle Rechtsgelehrten einig.
Diesen unverhüllten Klassenkampf von oben, wie er mit Hilfe des Paragraphen 129 StGB betrieben wird, hat die Arbeiterklasse jedoch nicht tatenlos hingenommen. In den Auseinandersetzungen wurde erzwungen, daß politische Parteien nicht als 'kriminelle Vereinigungen im Sinne das Paragraphen 129 StGB' behandelt werden dürfen.
Dieses Recht muß auch für die KPD gelten. Allen Versuchen, die KPD als eine kriminelle Vereinigung zu denunzieren, muß daher allein schon aus diesem Grund entschieden entgegnet werden."
Es folgen verschiedene Texte:
- die Erklärung von Jürgen Horlemann zu seiner Freilassung (vgl. 13.6.1973);
- eine Rede Peter Neuneiers auf einer Veranstaltung des Komitees in Köln (vgl. 13.6.1973);
- zur Unterschriftensammlung (vgl. 18.6.1973);
- eine "Entschließung fortschrittlicher Gewerkschafter" (vgl. 18.6.1973);
- die "Erklärung der Initiative fortschrittlicher Publizisten, Künstler und Wissenschaftler" (vgl. 30.41973);
- Solidaritätserklärungen aus Belgien (vgl. 13.6.1973), Dänemark (vgl. 14.6.1973), Deutschland (vgl. 16.5.1973), Frankreich (vgl. 16.5.1973), Griechenland (vgl. 30.4.1973), dem Irak (vgl. 30.4.1973), Italien (vgl. 21.5.1973), Hofgeismar/Kassel (vgl. 20.5.1973), den Niederlanden (vgl. 1.5.1973), Österreich (vgl. 16.5.1973) und der Schweiz (vgl. 17.5.1973);
- ein Bericht über einen Überfall auf eine Indochinaveranstaltung der LgdI in Bonn (vgl. 16.6.1973);
- eine Werbung für die eigene 'Dokumentation' Nr. 1 (vgl. 23.6.1973);
und eine "Erklärung des Komitees Hände weg von der KPD" (vgl. 26.5.1973)
Enthalten ist auch der folgende:"
SPENDENAUFRUF DES KOMITEES HÄNDE WEG VON DER KPD
Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren!
Liebe Freunde und Kollegen!
Das Komitee HÄNDE WEG VON DER KPD wendet sich mit der Bitte an Sie, seine Arbeit finanziell zu unterstützen.
Dieses Geld wird dringend gebraucht, um der seit April laufenden Hetzkampagne der staatlichen Organe und der bürgerlichen Presse gegen die KPD und andere fortschrittliche Organisationen wirksam entgegentreten zu können.
In über 20 Städten der Bundesrepublik, im westeuropäischen Ausland haben sich auf regionaler und lokaler Ebene Komitees gegründet, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, eine breite Öffentlichkeit über die tatsächlichen Geschehnisse zu informieren. In der Presse werden Demonstrationsverbote, Polizeiüberfälle auf Veranstaltungen, Massenverhaftungen und -internierungen, willkürliche Festnahmen und widerrechtliche Untersuchungshaft, die eindeutig polizeistaatlichen Charakter tragen, bewußt totgeschwiegen. Dies darzustellen und möglichst viele Menschen für den entschiedenen Protest gegen die Versuche der Ausschaltung politisch mißliebiger Gegner zu gewinnen, ist das Ziel des Komitees.
Um den dazu notwendigen Druck von Flugschriften und Dokumentationen zu ermöglichen, um Räume für Veranstaltungen mieten zu können, ist viel Geld aufzubringen.
Neben einer breiten Öffentlichkeitsarbeit sieht das Komitee HÄNDE WEG VON DER KPD eine wichtige Aufgabe darin, den Kriminalisierungsversuchen von Mitgliedern und Sympathisanten der KPD und anderer sozialistischer Organisationen durch den Staatsapparat entschieden entgegenzutreten. Rechtsanwälte sind beauftragt, alle Rechtsmittel gegen die Polizeiüberfälle und widerrechtliche Inhaftierungen anzustrengen. Inzwischen mußte Jürgen Horlemann, Mitglied des Zentralkomitees der KPD, aus der Untersuchungshaft entlassen werden (vgl. 13.6.1973, d.Vf.). Dem Rechtsanwalt war es gelungen, das Lügengebäude der Haftbegründungen zum Einsturz zu bringen.
Die Anwaltskosten dürften für dieses und andere Verfahren nach Schätzungen des Komitees heute schon 10 000 DM überschreiten. Die Verteidigung in den über 300 anstehenden Strafverfahren wird ungeheure Summen verschlingen.
Um diese Prozeßkosten tragen zu können und die Freilassung der weiterhin widerrechtlich inhaftierten Uli Kranzusch und Christian Semler zu erreichen, ist das Komitee auf ihre Spenden angewiesen."
Diese sollen auf Konten von W. Reimer, bei der Sparkasse der Stadt Köln, der Kölner Bank oder dem Postscheckamt Köln geleistet werden.
Quelle: Komitee Hände weg von der KPD: Bulletin Nr. 1, Köln O. J. (1973)
Letzte Änderung: 16.11.2018