Spartacusbund für ein kommunistisches Wahlbündnis zu den Landtagswahlen NRW Mai 1975
Materialien zur Analyse von Opposition
Von Dietmar Kesten, Gelsenkirchen, 30.3.2024
Der Spartacusbund gibt zu den Landtagswahlen in NRW im Mai 1975 die folgende Broschüre heraus.
Auszug aus der Datenbank "Materialien zur Analyse von Opposition" (MAO)
01.12.1974:
Das Zentralkomitee des Spartacusbundes gibt die Schrift "Für ein kommunistisches Wahlbündnis zu den Landtagswahlen NRW Mai 1975" heraus.
Neben einer politischen Einschätzung der wirtschaftlichen und politischen Lage heißt es u. a.: "Die SPD hat die Arbeiter demoralisiert. Weiter zur Lähmung tragen die Niederlagen bei, die die Arbeiterklasse in den Streiks 1973/74 hinnehmen musste. Die Opposition in Betrieb und Gewerkschaft, den linken Gruppen gelang es weder die spontanen Streiks und die gewerkschaftliche Opposition zu koordinieren und zu vereinheitlichen, noch eine klare Ausrichtung gegen die SPD anzugeben.
Der SPARTACUSBUND ruft dazu auf, zu den Landtagswahlen 1975 ein kommunistisches Wahlbündnis zu bilden. (…)
In den Städten, auf der Ebene Nordrhein-Westfalens schlagen wir vor, sich zusammenzusetzen und darüber zu diskutieren, welche gemeinsamen Aktionen und Aktivitäten möglich, welche Schritte zu einem kommunistischen Wahlbündnis notwendig sind. Wir stellen dabei unser Programm, wie wir es hier veröffentlichen, zur Verfügung". (S. 1 und 4)
Programmpunkte sind u.a.:
- Der Sozialismus, den wir wollen
- Für ein sozialistisches Deutschland
- 4 Tage-Woche
- Voller Lohnausgleich bei Kurzarbeit
- Kontrolle der Arbeiter über Produktion und Verteilung
- Gegen die besondere Unterdrückung der Frau
- Gegen die Disziplinierung der Arbeiterjugend
- Die Bourgeoisie rüstet auf
- Schmieden wir die revolutionäre Partei im Feuer des Klassenkampfes!
- Schaffen wir ein kommunistisches Wahlbündnis zu den Landtagswahlen NRW Mai 1975!
Aufgerufen wird zu Spenden.
Quelle: ZK des Spartacusbundes: Für ein kommunistisches Wahlbündnis zu den Landtagswahlen NRW Mai 1975, Essen, Dezember 1974.
Letzte Änderung: 30.03.2024