Volksfront gegen Reaktion, Faschismus und Krieg, für Freiheit und Demokratie, Wohlstand und Frieden: "Grundsätze, Satzung, Schiedsordnung" (1979)

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Dietmar Kesten, Gelsenkirchen, 28.5.2020

Die von der KPD/ML gegründete "Volksfront gegen Reaktion, Faschismus und Krieg, für Freiheit und Demokratie, Wohlstand und Frieden" gab sich auf ihrem Gründungskongress am 6. Oktober 1979 Grundsätze, eine Satzung und eine Schiedsordnung.

Auszug aus der Datenbank "Materialien zur Analyse von Opposition" (MAO)

06.10.1979:
Die "Volksfront gegen Reaktion, Faschismus und Krieg, für Freiheit und Demokratie, Wohlstand und Frieden" verabschiedet auf ihrem "Gründungskongress" am 6. Oktober 1979 auch "Grundsätze, Satzung, Schiedsordnung". Zu den "Grundsätzen" heißt es u.a.: "Die VOLKSFRONT ist ein Zusammenschluss von antifaschistisch und demokratisch gesinnten Menschen aus allen Schichten unseres Volkes. Sie kämpft gegen Reaktion, Faschismus und Krieg; für Freiheit und Demokratie, Wohlstand und Frieden".

In den "Grundsätzen" wird die Programmatik der "Volksfront" dargelegt:
- "So weit darf es nie wieder kommen!"
- "Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg!"
- "Wehret den Anfängen!"
- "Gegen den Abbau bzw. Für die Erweiterung der demokratischen Rechte des Volkes!"
- "Gegen die Umwandlung der Bundesrepublik in einen Polizeistaat!"
- "Gegen die alten und neuen Nazis!"
- "Weg mit den Notstandsgesetzen!"
- "Gegen die zunehmende Militarisierung!"
- "Gegen die Verschlechterung bzw. für die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Werktätigen!"

Die "Satzung der Volksfront" untergliedert sich in:
- "Name, Sitz und Tätigkeitsbereich"
- "Erwerb der Mitgliedschaft"
- "Beiträge"
- "Beendigung der Mitgliedschaft"
- "Gliederung der Volksfront"
- "Organisatorische Grundsätze"
- "Der Volksfront-Kongress"
- "Der Zentrale Vorstand"
- "Maßnahmen gegen Gebietsverbände"
- "Die Zentrale Schiedskommission"
- "Landesverbände der Volksfront"
- "Die Kreisverbände der Volksfront"
- "Teilnahme an Wahlen"
- "Auflösung der Volksfront"
- "Inkrafttreten der Satzung"

In der "Schiedsordnung der Volksfront" geht es um die "Beratung und Entscheidung bei Streitigkeiten oder Auslegung und Anwendung der Satzung" und u. a. um "die Entscheidung im Ausschlussverfahren aus der Organisation". Dafür sind "Schiedskommissionen" zuständig.
Quelle: Volksfront: Grundsätze, Satzung, Schiedsordnung, Dortmund, 6. Oktober 1979.

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Letzte Änderung: 28.05.2020