Die Antikriegstagsprozesse 1972 - 1980

Der Prozess gegen Sascha Haschemi

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Dietmar Kesten, Gelsenkirchen, September 2011

Bei Sascha Haschemi handelt es sich um einen Iraner mit persischem Vater und deutscher Mutter, der in der BRD geboren wurde und auch hier aufwuchs. Ob sein Status als „Ausländer“ seine Verurteilung zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung im „Antikriegstagsprozess“ beeinflusst hat, kann hier nicht beurteilt werden. Ebenso wenig beurteilt werden kann hier, inwieweit der „Antikriegstagsprozess“ gegen Sascha Haschemi sich auf die Hinauszögerung einer befristeten bzw. die Verweigerung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und auf seinen Einbürgerungsprozess auswirkte.

1973

Die Propaganda der KPD/ML für die „sofortige Einbürgerung Sascha Haschemis“ hat in den „Antikriegstagsprozessen 1972“ einen zentralen Stellenwert. Als „Ausländer“ gilt ihm eine besondere Beachtung.

Haschemi ist angeklagt wegen „besonders schweren Landfriedensbruch“, „besonders schweren Widerstandes gegen die Staatsgewalt“ und des „unberechtigten Führens von Waffen“. Zusätzlich ist er wegen seiner Teilnahme an einer Vietnamdemonstration angeklagt. Die Solidarisierung der „deutschen Arbeiterklasse und den ausländischen Kollegen“ wird von der KPD/ML besonders betont. Sie mündet in die Parole: „Kampf den reaktionären Ausländergesetzen“. Die erste Anklage gegen Haschemi geht „Mitte 1973“ ein. (vgl. 4. August 1973).

Ein „Arbeitertreff in Mannheim“ fordert die „sofortige Einbürgerung des Genossen Haschemi“ (vgl. 29. September 1973).

Die Kampagne „sofortige Einbürgerung des Genossen Sascha“ und gegen seine „Abschiebung“ scheint kurzfristig Erfolg zu haben. Seine „Aufenthaltsgenehmigung“ wird zunächst um „3 Monate verlängert“ (vgl. 17. November 1973).

Der „Rote Morgen“ fordert die „sofortige Einbürgerung des Genossen Sascha“ (vgl. 17. November 1973).

1974

Anfang des Jahres stehen zwei Forderungen im Mittelpunkt: „Freispruch für Genossen Sascha“ und seine „sofortige Einbürgerung“ (vgl. 12. Januar 1974).

Neben einer „Solidaritätsadresse“ des Münchener AStA für seine „Einbürgerung“ wird auch bekannt, dass die ABG die „Solidarität mit ihm verweigern würden“ (vgl. 21. Januar 1974).

Der Prozess gegen Haschemi soll Ende Januar in München stattfinden. Die KPD/ML ruft zu einer Demonstration für Haschemi in München auf (vgl. 26. Januar 1974).

Ein wichtiges Datum ist wohl der 7.2. Haschemi erscheint nicht zum Prozesstermin und geht in den Untergrund. Wahrscheinlich wird er an diesem Tag oder bereits schon am 28.1. zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Die KPD/ML fordert seinen „Freispruch“ und seine „sofortige Einbürgerung“ (vgl. 28. Januar 1974; 2. Februar 1974; 9. Februar 1974).

Ein „Arbeitertreff Hannover“ erklärt sich mit Haschemi solidarisch (vgl. 1. Februar 1974; 15. Februar 1974).

Auch die Rote Hilfe der KPD in München, die Rote Hilfe Bochum, die Rote Hilfe Ostwestfalen, die Gesamthochschule Kassel, die PH Dortmund und der KSB/ML sind solidarisch mit Haschemi. Unterschriften für seinen Verbleib in Deutschland werden gesammelt; sie richten sich gegen seine mögliche „Abschiebung nach Persien“. Auch ein (West-)Berliner Bethanienkomitee erklärt sich solidarisch, ebenso die OG Hamburg der KPD/ML (vgl. 6. Februar 1974; 9. Februar 1974; 16. Februar 1974; 20. Februar 1974; 27. Februar 1974; 23. März 1974).

Der „Rote Morgen“ berichtet, dass Haschemi vor Gericht eine „Erklärung“ verlesen habe, aus der hervorginge, dass er ab dem „7.2. nicht mehr vor Gericht erscheinen“ werde. Er habe die Befürchtung, so die Zeitung, dass er ins „faschistische Persien abgeschoben“ werden solle. Die KPD/ML fordert: „Schluss mit dem Justiz- und Polizeiterror. Sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi“ (vgl. 16. Februar 1974).

Die Kampfveranstaltung der KPD/ML in Bochum „Kampf der Klassenjustiz“ bekundet ihre Solidarität mit Haschemi (vgl. 21. Februar 1974).

Haschemi wird seit dem 12. Februar „per Haftbefehl“ von der Polizei gesucht. Der Haftbefehl geht auf ein Urteil gegen ihn und weitere „Angeklagte des Roten Antikriegstages 1972“ zurück. Der „Lebenslauf“ von Haschemi und seine „persönliche Erklärung“ werden im „Roten Morgen“ veröffentlicht (vgl. 23. Februar 1974).

Ende Februar soll eine weitere Demonstration in München gegen die „Ausweisung Saschas“ stattfinden (vgl. 28. Februar 1974).

Die KPD/ML macht Front gegen den „Plan der Bourgeoisie“, Haschemi ans „persische Henkerregime“ auszuliefern und fordert die „sofortige Einbürgerung Haschemis“; denn seine „Aufenthaltsgenehmigung“ sei seit dem 28.2. abgelaufen (vgl. 2. März 1974).

Wiederum nimmt der „Rote Morgen“ es mit den Urteilen gegen Demonstrationsteilnehmer des „Roten Antikriegstages 1972“ nicht so genau. Nach einem Bericht in der Zeitung ist Haschemi nun zu „2 Jahren Gefängnis ohne Bewährung“ verurteilt worden. Die KPD/ML berichtet auch erneut über die Demonstration für Haschemi am 28.2. in München (vgl. 9. März 1974).

Die „Aufenthaltsgenehmigung“ für Haschemi wird bis zum 1. April verlängert (und läuft am 30. April ab). Die KPD/ML wertet das als ihren „Erfolg“. Das Ziel sei weiter: „Sascha muss eingebürgert werden“ (vgl. 16. März 1974).

Die Rote Garde Würzburg der KPD/ML fordert: „Genosse Sascha muss in Deutschland bleiben“ (vgl. 29. März 1974).

Der „Rote Morgen“ veröffentlicht eine „Unterschriftenliste“ zur „sofortigen Einbürgerung von Sascha Haschemi“ (vgl. 30. März 1974).

In der Kampagne „für die sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi“ werden über 9.000 Unterschriften gesammelt (vgl. 30. März 1974; 6. April 1974).

Protestveranstaltungen bzw. Demonstrationen gegen die Repression des Staates, für die „Einbürgerung von Sascha Haschemi“ und gegen seine mögliche „Auslieferung“, finden in Hamburg und in Bremen statt (vgl. 6. April 1974).

In Sachen Gefängnisstrafe für Haschemi korrigiert sich der „Rote Morgen“, ohne allerdings seine Verschreiber selbstkritisch zu hinterfragen. Nun ist Haschemi zu „18 Monaten Gefängnis verurteilt“ worden. Gegen seine „drohende Abschiebung“ erklären sich auch die „Rote Hilfe Hamburg“ und die „Interessengemeinschaft der mit Ausländern verheirateten deutschen Frauen“ aus Frankfurt solidarisch (vgl. 20. April 1974).

Der Kampf für „Saschas Aufenthaltsgenehmigung“ ist für die KPD/ML „Ausdruck der Verankerung … in der Bewegung“ und zeige die „Festigung der Kampfkraft unserer Partei“ (vgl. 27. April 1974).

Es solidarisieren sich mit Haschemi die RG München und die Genossen des „Rude Kappes“ in Köln (vgl. 27. April 1974).

„Sascha muss in Deutschland bleiben“, fordert die Rote Hilfe; denn er „soll ausgewiesen werden“. Die „Bourgeoisie würde ihn zum Ausländer stempeln“. Daher: „Für die sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi“ (vgl. Mai 1974).

Die KPD/ML mutmaßt, dass die drohende „Abschiebung Haschemis“ in den Iran bedeuten könne: „Jahrelange Kerkerhaft, vielleicht sogar den Tod“. Die Kampagne müsse fortgesetzt werden, denn „das Volk ist auf unserer Seite“ (vgl. 11. Mai 1974).

Das Münchener „Solidaritätskomitee: Für die sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi“ schreibt einen „Offenen Brief“ an Haschemi, in dem es über ihre Kampagne für ihn berichtet. Darüber berichtet auch die Rote Hilfe (vgl. 29. Juni 1974; Juli 1974).

Die KPD/ML fordert: „Verhindert den Schreibtischmord!“. Damit erreicht die Kampagne für Haschemis Verbleib in der BRD einen gewissen Höhepunkt. Die Kapitalisten würden einen „heimtückischen Mordanschlag“ auf ihn planen. „Sofort einen deutschen Pass für Sascha“, lautet die Parole (vgl. 10. August 1974).

Der „Rote Morgen“ führt ein Interview mit Haschemi (vgl. 31. August 1974).

Der Landesvorstand Bayern der Roten Hilfe erklärt sich in einem „Mitgliederrundbrief“ solidarisch mit Sascha Haschemi (vgl. 30. September 1974).

Eine Veranstaltung der OG Hannover der KPD/ML fordert in einer Resolution: „Sofort einen deutschen Pass für Sascha!“ (vgl. 2. November 1974).

Ein Genosse, der ein Flugblatt zum Haschemi-Prozess verteilt hat, erhält einen „Strafbefehl über 800 DM oder zwei Monate Gefängnis“ (vgl. 23. November 1974).

Gegen die Münchener Rechtsanwältin Erika Fischer wird im Haschemi-Prozess ein „Ehrengerichtsverfahren“ eingeleitet (vgl. 14. Dezember 1974).

Ein weiterer Genosse wird im Haschemi-Prozess angeklagt wegen „Verächtlichmachung der Bundesrepublik“ und Beleidigung“. Auch (West-)Berliner Rotgardisten sind angeklagt. Sie sollen Parolen für Haschemis Einbürgerung gemalt haben (vgl. 21. Dezember 1974).

Für die KPD/ML geht der Kampf für „Saschas Einbürgerung“ weiter (vgl. 28. Dezember 1974).

1975

In der „Roten Hilfe“, 1/1975, lautet die Schlagzeile: „So wurde Saschas Pass erkämpft!“ Der Artikel erweckt den Eindruck, dass die „Einbürgerung Haschemis“ erreicht wurde. Jetzt gehe der Kampf für die „Freilassung Saschas weiter“. Auf einer Feier in München sei Haschemi „nach fast 2-jähriger Illegalität wieder aufgetaucht“ (vgl. Januar 1975).

Der „Rote Morgen“ dagegen meint, dass weiter die „Einbürgerung Haschemis“ gefordert werden müsse, was auch in einer „Protestresolution“ des KJV-Treff Berlin zum Ausdruck kommt (vgl. 11. Januar 1975).

Eine weitere Demonstration für Haschemi und für seine „Einbürgerung“, die unter der Parole steht: „Verhindert den Schreibtischmord an Haschemi“, ist für den 25.1. in München geplant (vgl. 18. Januar 1975).

Sie dient wohl auch zur Unterstützung der kommenden „Antikriegstagsprozesse“, die am 28.1. stattfinden sollen. Angeklagt ist auch Hanns Martini (Mitglied der KPD, der monatelang in U-Haft bleibt). Der KPD/ML geht es weiter darum, für die „Einbürgerung von Sascha Haschemi“ zu kämpfen.

Daneben werden die „Spaltungsmanöver“ der KPD kritisiert, die die „Solidaritätsfront“ im Kampf um die „Einbürgerung“ und gegen den „geplanten Schreibtischmord“ an Haschemi unterlaufen würde (vgl. 25. Januar 1975; 1. Februar 1975).

„Solidaritätsadressen“ für Haschemi gehen ein aus: Dortmund, Mainz und Kempten (vgl. 1. Februar 1975).

Für die KPD/ML ist sicherlich von Bedeutung, dass „Radio Tirana“ in einer ihrer Sendungen auch „Nachrichten über den Roten Antikriegstagsprozess“ in München am 28.1. bringt (vgl. 1. Februar 1975).

Die Ortsgruppe Berlin-Wedding der Liga gegen den Imperialismus solidarisiert sich u. a. mit Haschemi (vgl. 22. Februar 1975).

Eine weitere Veranstaltung für den Verbleib Haschemis in der BRD wird von der Roten Garde Hamburg organisiert (vgl. 27. Februar 1975).

Der KSB/ML Hannover führt eine Kampagne „anlässlich des Berufungsprozess“ in München durch und fordert die „sofortige Einbürgerung Haschemis“ (vgl. 15. März 1975).

Die angeklagten Genossen im „Antikriegstagsprozess“ sollen, so der „Rote Morgen“, aufgrund „ihrer Gesinnung verurteilt werden“. Die „westdeutsche Klassenjustiz“ plant, einen „deutschen Kommunisten kaltblütig der Folter und dem möglichen Tod im Iran auszusetzen“ (vgl. 22. März 1975).

Ein Rechenschaftsbericht der Ortgruppe München der Roten Hilfe erklärt, dass eine der ersten Aufgaben der OG der „Kampf um den Freispruch der Angeklagten des Roten Antikriegstags sowie um die Einbürgerung von Sascha Haschemis“ gewesen sei (vgl. 16. April 1975).

Trotz neuer Ausländergesetzgebung, wonach Kinder „deutscher Mütter und ausländischer Väter auf Wunsch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können“, werde Haschemi der „Pass weiter verweigert“. Der „Kampf für einen deutschen Pass“ müsse weitergehen, fordert der „Rote Morgen“ und fügt hinzu, dass der „geplante Schreibtischmord an einem deutschen Kommunisten“ verhindert werden müsse (vgl. 19. April 1975).

Ein germanistisches Seminar der Uni in West-Berlin verabschiedet eine „Protestresolution“ gegen die „drohende Abschiebung“ von Hashemi. Weitere Resolutionen gehen von verschiedenen Gruppen ein, die auch Unterschriften für Haschemi sammeln und weiter seine „Einbürgerung“ fordern (vgl. 19. April 1975; Mai 1975; 10. Mai 1975; 17. Mai 1975; 4. Juli 1975; 19. Juli 1975; 26. Juli 1975).

Auf dem Kongress der Roten Garde in Offenbach zeigt man sich auch solidarisch mit Haschemi. Auf dem Kongress wird eine Tonbandaufnahme von Haschemi eingespielt, in der er „brüderliche Kampfesgrüße“ sendet (vgl. 30. August 1975; September 1975).

Das „Ausländeramt“ München verweigert Haschemi „seine Einbürgerung“. Für die KPD/ML ist das der Beweis dafür, dass Haschemi „abgeschoben werden soll“. Der „Rote Morgen“ interviewt hierzu die Rote Garde München (vgl. 25. Oktober 1975; 1. November 1975; 8. November 1975; 15. November 1975).

Eine „Resolution“ für die „Einbürgerung“ Haschemis unterschreiben u. a.: Dr. Ernst Bloch, H. Bienek, Dr. K. Croissant, P. Chotjewitz, O. Flechtheim und V. Schlöndorff, Luise Rinser, H. Hannover, Immendorf, Dr. K. H. Deschner (vgl. 15. November 1975; 29. November 1975).

Haschemi, der seit fast 2 Jahren im Untergrund lebt, erhält am 17.11. seine „deutsche Staatsangehörigkeit“. Die KPD/ML feiert das als einen „großen Erfolg des Kampfes der Partei und der Roten Garde“. Noch immer geht es jedoch um „Provokationen des Ausländeramtes“ München, die ihre Absicht, Haschemi in den „faschistischen Iran abzuschieben“, aufgeben mussten. Darüber berichtet auch die „Rote Hilfe“-Zeitung, die „Resolutionen“ gegen die „Abschiebung“ Haschemis veröffentlicht (vgl. 17. November 1975; 22. November 1975; 25. November 1975; 29. November 1975; Dezember 1975).

Über den „mehrjährigen Kampf um Saschas Einbürgerung“ berichtet der Jubiläumsband „Zehn Jahre KPD/ML“ (Dortmund 1979): „Am 17. November erhält er die deutsche Staatsbürgerschaft“ (vgl. Oktober 1975).

Noch immer sitzt Haschemi in Haft. Der „Rote Morgen“ fordert seine „sofortige Freilassung“. Der „Haftbefehl gegen Haschemi muss sofort aufgehoben werden“, fordert die KPD/ML (vgl. 27. Dezember 1975).

1976

Haschemi wird anscheinend noch wegen „angeblicher Fluchtgefahr“ in U-Haft gehalten. Ein neuer Prozesstermin ist für den Mai 1976 vorgesehen. Haschemi, der im Februar 1974 zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden war, sitzt wiederum, wie die „Rote Hilfe“-Zeitung mitteilt, seit „einem halben Jahr im Gefängnis“. Nach ihr soll am 5.6. der „Berufungsprozess in München“ stattfinden (vgl. 3. April 1976; Mai 1976).

Im Mai 1976 wird nach der Darstellung des Jubiläumsbandes „Zehn Jahre KPD/ML“ (Dortmund 1979) Haschemi im „Berufungsprozess in München“ zu „18 Monaten Gefängnis verurteilt“ (vgl. Mai 1976).

Der „Berufungsprozess“ gegen Haschemi endet, so der „Rote Morgen“, mit einer endgültigen Verurteilung des Angeklagten. Er „durfte das Gefängnis, in dem er monatelang in Untersuchungshaft gehalten worden war, nicht einmal mehr verlassen“. Haschemi gibt eine „persönliche Erklärung“ ab und verteidigt die „Antikriegstagsdemonstration (vgl. 15. Mai 1976; 22. Mai 1976).

Gegen das „Terrorurteil“ an Haschemi wendet sich die Rote Hilfe und fordert: „Freiheit für Sascha Haschemi“ (vgl. Juni 1976).

Die KPD/ML teilt im „Roten Morgen“ mit, dass Haschemi in eine anderer Haftanstalt verlegt worden sei. Und zwar in die JVA München. Aus Landsberg schreibt Haschemi einen Brief an die Redaktion des „Roten Morgen“ (vgl. 19. Juni 1976; 10. Juli 1976).

Zum 1. September 1978 veröffentlicht die „Rote Hilfe“-Zeitung einen Artikel zum „Roten Antikriegstag“ und berichtet auch vom Kampf für Sascha Haschemi (vgl. August 1976).

Der „Rote Morgen“ und die „Rote Hilfe“-Zeitung fordern die Leser auf, Haschemi zu schreiben (vgl. 16. Oktober 1976; Dezember 1976).

Die „Bourgeoisie hat verloren“, meint der „Rote Morgen“ und spricht vom „Sieg im Kampf für Einbürgerung“ Haschemis. Er veröffentlicht auch eine „Chronologie über den zweijährigen Kampf“ für Haschemis Einbürgerung (vgl. 6. Dezember 1976).

1977

Haschemi hätte nach Darstellung des „Roten Morgen“ am 7.3., nach 2/3 der Verbüßung seiner Haftstrafe, aus der Haft entlassen werden müssen, was ihm verweigert werde (vgl. 7. März 1977).

Auch die „Rote Hilfe“ fordert: „Sofortige Freilassung von Sascha Haschemi“, der fast seit „15 Monaten in Haft sitzt“ (vgl. April 1977; Juni 1977).

Haschemi ist in Freiheit. Er musste die 18 Monate „absitzen“. Vermutlich kommt er im September 1977 frei. Die „Rote Hilfe“ ruft zur „Solidarität“ auf (vgl. 16. September 1977; Oktober 1977).

Auszug aus der Datenbank „Materialien zur Analyse von Opposition“ (MAO)

04.08.1973:
Im „Roten Morgen“, Nr. 30/1973, erscheint der Artikel: „Weiterer Antikriegstagsprozess. Hände weg vom Genossen Haschemi.“ Ausgeführt wird:

„Immer noch werden Genossen und Sympathisanten der KPD/ML und der Roten Garde wegen ihrer Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 in München vor Gericht gezerrt. Einer davon ist Sascha Haschemi. Er ist angeklagt eines ‘Vergehens des besonders schweren Landesfriedensbruchs in Tateinheit mit dem Vergehen des besonders schweren Widerstands des unberechtigten Führens von Waffen bei Versammlungen.‘

Diese Waffe, eine Stange, wird in der Anklageschrift gleich viermal erwähnt. Das Verfahren gegen ihn wurde nicht aufgrund einer Festnahme bei der Demonstration, sondern aufgrund von Fotos nachträglich eröffnet. Und das Strafmaß haben sie auch gleich vor der Verhandlung festgesetzt … ‘da der Angeschuldigte eine Strafe von mehr als einem Jahr Jugendstrafe zu erwarten hat …‘

Sascha Haschemi ist aber noch wegen eines anderen ‘Vergehens‘ angeklagt, wegen der Teilnahme an einer Vietnam-Demonstration einige Zeit vor dem Roten Antikriegstag. Wegen dieser Sache ist er aus der Lehre geflogen. Er ist iranischer Staatsbürger und hatte ein Einbürgerungsverfahren laufen, das daraufhin gestoppt wurde. Seine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik wurde nicht verlängert und er bekam einen Fremdenpass mit dreimonatiger Gültigkeit. Mit diesem Pass kann er in der Bundesrepublik keine Arbeit bekommen. Bei Ablauf des Fremdenpasses kann Sascha Haschemi jederzeit dem blutigen Regime des Schahs ausgeliefert werden. Das bedeutet Tod oder jahrzehntelange Haft. Die Bourgeoisie hat ihr ganzes ‘rechtliche‘ Arsenal an Terror gegen unseren Genossen Sascha aufgeboten.

Olympiade - Deckmantel für den imperialistischen Krieg

Die Demonstration zum Roten Antikriegstag, wegen der Genosse Sascha angeklagt ist, stand unter de Losung ‘Krieg dem imperialistischen Krieg‘. Mit seinen ‘Olympischen Spielen des Friedens‘ wollte der westdeutsche Imperialismus seine Kriegs- und Bürgerkriegsvorbereitungen vertuschen. Sein wahres Gesicht zeigte sich zum Beispiel daran, dass auch die rhodesischen Rassisten teilnehmen sollten.

Die Friedensmaske musste dem westdeutschen Imperialismus vom Gesicht gerissen werden, von dem Gesicht, das sich schon bald als Fratze entpuppte, als die westdeutschen Imperialisten den Mord an den sieben Geiseln in Fürstenfeldbruck vollbrachten, dem internationalen ‘Abkommen gegen den Terrorismus‘ beitraten, das sich gegen den Freiheitskampf der Völker in aller Welt richtet.

Nicht umsonst hetzten alle Imperialisten mit ungezügelter Wut gegen die Demonstration. Nicht umsonst schlossen sich die sowjetischen Sozialimperialisten und die modernen Revisionisten aus SED und DKP dieser Hetze an.

Die Imperialisten aller Schattierungen gerieten seit der Olympiade noch tiefer in die Isolierung. Das vietnamesische Volk siegte im Volkskrieg, die antiimperialistischen Kämpfer in Asien, Afrika und Lateinamerika erlebten einen ungeahnten Aufschwung. Und wie in der Welt, so erging es auch den westdeutschen Imperialisten und ihren Bütteln in München. Nicht einen Zeugen aus der Bevölkerung konnten sie für ihre Anklage gegen unseren Genossen beibringen, alle Zeugen sind Polizisten und Kriminaler.

Der Widerstand gegen Ausplünderung und Unterdrückung wächst

An der Seite der angeklagten ‘Verbrecher‘ des Roten Antikriegstags dagegen steht heute objektiv die Bevölkerung von Frankfurt, Nordhorn und Westmoor, stehen die Arbeiter von Vulkan, Hoesch, Kloeckner, John Deer und Hella in Lippstadt und Paderborn, stehen alle Arbeiter und fortschrittliche Menschen, die sich gegen Lohnraub, Gewerkschaftsbetrug, Wohnungselend, Kriegsübungen und politische Unterdrückung zur Wehr setzen.

In der KPD/ML sieht die Bourgeoisie immer mehr die Kraft, die diesen immer stärker und aufflammenden Kämpfen die revolutionäre Stoßrichtung gegen und den westdeutschen Imperialisten hinwegfegen kann. Deshalb versucht sie über Prozesse gegen einzelne Genossen und Sympathisanten der KPD/ML und der Roten Garde die Partei als kriminelle Vereinigung hinzustellen und auf ‘kaltem Wege‘ zu verbieten. Eine Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht, ein Verbot der KPD/ML als politische Partei, fürchtet sie die die Pest, weil sie damit offen zugeben müsste, dass es ihr dabei nicht auf die Wahrung irgendeiner ‘Demokratie‘, sondern um die Verteidigung ihrer Klassendiktatur geht.

Deutsche und ausländische Arbeiter- Eine Kampffront

Die Bourgeoisie rüstet weiter gegen die Arbeiterklasse, Notstandsgesetze, Ausbau der Polizei, Bürgerkriegsübungen des Grenzschutzes und der Bundeswehr, das ist ein Teil des Arsenals. Die schärfsten Sanktionen aber richten sich gegen den am meisten aufrechten Teil des Proletariats, unsere ausländischen Kollegen. Gegen sie hat die Bourgeoisie die reaktionären Ausländergesetze in Kraft gesetzt. Gegen diese Gesetze hat die KPD/ML von Anfang an in einer machtvollen Demonstration von 15. 000 Kommunisten und fortschrittlichen Menschen in Dortmund schon kurz nach dem Roten Antikriegstag den Kampf aufgenommen. Den DGB-Führern und den modernen Revisionisten von der DKP genügten aber diese Gesetze noch nicht. Sie schwätzten von der ‘Fürsorge für die Gastarbeiter‘ und forderten in Wirklichkeit eine verschärfende Reform dieser Gesetze. Sie schreien lauthals nach der sofortigen Ausweisung aller ‘wild‘ Streikenden, aller fortschrittlichen ausländischen Kollegen.

Diese reaktionären Ausländergesetze, denen auch unserer Genossen Sascha zum Opfer fallen soll, können die Kommunisten und die Fortschrittlichsten der Arbeiterklasse nicht aufhalten. Die spanischen und anderen ausländischen Kollegen bei Hella in Lippstadt und Paderborn haben gezeigt, wie man gegen sie vorgeht: Mit der geballten Faust. Schaffen wir für den Genossen Sascha eine breite, vom proletarischen Internationalismus getragene Front der Solidarität! Zerschlagen wir die Komplotte der westdeutschen Imperialisten gegen die Arbeiterklasse und unsere ausländischen Kollegen.

KAMPF DEN REAKTIONÄREN AUSLÄNDERGESETZEN!
ES LEBE DIE INTERNATIONALE SOLIDARITÄT!
KRIEG DEM IMPERIALISTISCHEN KRIEG!“
Quelle: Roter Morgen Nr. 30/1973, Hamburg, S. 7.

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29.09.1973:
Der „Rote Morgen“, Nr. 38/1973, veröffentlicht ein „Solidaritätsadresse“ von „Kollegen und Genossen in Mannheim-Neckerstadt“ zur „sofortigen Einbürgerung des Genossen Haschemi“. Es heißt:

„Genosse,
die heute beim Arbeitertreff in Mannheim anwesenden Kollegen und Genossen senden Dir ihre proletarischen Kampfesgrüße. Wie viele Genossen wirst Du von der Klassenjustiz verfolgt, weil Du am Roten Antikriegstag vor einem Jahr für den Frieden demonstriert hast.

Deswegen sollst Du jetzt nach Persien abgeschoben werden, unter dem Vorwand, Ausländer zu sein, obwohl Du in Wirklichkeit seit der Geburt in Deutschland lebst und selbstverständlich Deutscher bist. In Persien erwartet Dich, wie der ROTE MORGEN am 4. August schrieb, der Tod oder jahrelange Haft. So arbeitet die deutsche Klassenjustiz eng mit den persischen Henkern zusammen, um durch diese ihre Terrorurteile vollstrecken zu lassen.

Unter dem Druck der proletarischen Solidarität mussten die Büttel der Bourgeoisie Deine Aufenthaltsgenehmigung um 3 Monate verlängern. Am Ende droht Dir wieder die Auslieferung an das blutgierige faschistische Schah-Regime.

Wir werden das nicht zulassen!
Wir fordern Deine sofortige Einbürgerung!
Schaffen wir eine breite Front der Solidarität gegen den Terror der Klassenjustiz!“
Q: Roter Morgen Nr. 38/1973, Hamburg, S. 7.

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17.11.1973:
Im „Roten Morgen“, Nr. 45/1973, erscheint der Artikel: „Sofortige Einbürgerung des Genossen Sascha!“ Ausgeführt wird:

„Der Kampf um die Aufenthaltsgenehmigung des Genossen Sascha, der im Sommer geführt wurde, hatte den Erfolg, dass seine Aufenthaltsgenehmigung um 3 Monate verlängert wurde. Am 30. November läuft diese Genehmigung zum zweiten Mal ab. Dann kann er jederzeit von der deutschen Polizei in den Iran abgeschoben werden.

Saschas Vater ist Perser - deshalb wird Sascha in seinem Pass als iranischer Staatsbürger bezeichnet. Aber: Sascha hat Persien nie gesehen. Er wurde in München geboren, dort ist er aufgewachsen, ging zur Schule und begann eine Lehre. Er spricht kein Wort persisch- sondern bayrisch, wie jeder andere Münchener auch.

Für alle seine Freunde, für jeden normalen Menschen ist klar: Sascha ist Deutscher. Trotzdem haben die Behörden einen Antrag Saschas auf Einbürgerung abgelehnt. Warum? Sascha ist Kommunist und arbeitet in der Roten Garde. Das ist der Grund, weshalb die Behörden ihn nicht als Deutscher anerkennen. Denn solange Sascha den juristischen Stempel ‘Ausländer‘ trägt, kann jederzeit auf ihn das reaktionäre Ausländergesetz angewendet werden, kann er jederzeit in den Iran abgeschoben werden.

Gleichzeitig wird er seit Monaten von Polizei und Justiz schikaniert. Die Münchner Demonstration zum Roten Antikriegstag bot einen weiteren Vorwand, um gegen Genossen Sascha vorzugehen. Die Justiz besorgte sich das Photo eines Mannes mit Helm, behauptete, das sei Sascha und erstattete Anzeige wegen ‘illegalen Waffenbesitzes‘.

Aus seinem Betrieb ist Sascha bereits nach der Vietnam-Demonstration entlassen worden. Ein Anruf der Münchner Staatsanwaltschaft genügte. Jetzt soll auf doppelte Weise gegen ihn vorgegangen werden: Die Klassenjustiz will ihn einkerkern, mit Hilfe von juristischen Tricks soll ein deutscher Kommunist mit Hilfe des Ausländergesetzes abgeschoben werden.

Wir werden das nicht zulassen!
Freispruch für den Genossen Sascha!
Sofortige Einbürgerung.“
Q: Roter Morgen Nr. 45/1973, Hamburg, S. 2.

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12.01.1974:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 2/1974, werden in München am 28. Januar einige „Antikriegstagsprozesse“ fortgesetzt. Unter der Überschrift: „Freispruch für Genosse Sascha“ heißt es:

„Nach ihrer Niederlage am Roten Antikriegstag 1972 in München, wo unsere Partei das Recht der Arbeiterklasse auf die Straße mit revolutionärer Gewalt verteidigte, hetzte die Bourgeoisie ihre Klassenjustiz gegen Kommunisten und andere aufrechte Kämpfer. Zu insgesamt mehr als 6 Jahren Gefängnis wurden bisher 7 Antikriegstagsdemonstranten verurteilt …“

Angeklagt ist auch Genosse Sascha Haschemi wegen „besonders schweren Landesfriedensbruch“, schweren Widerstand gegen die Staatsanwalt, versuchter Gefangenenbefreiung und unberechtigtem Führen von Waffen“.
Weiter heißt es:

„Genosse Sascha, Aktivist der ROTEN GARDE, soll gleich zweimal bestraft werden. Da sein Vater Perser ist, Sascha also die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, will ihn die Klassenjustiz nicht nur ins Gefängnis werfen, sondern auch der DBR ausweisen, obwohl er hier geboren und aufgewachsen ist.

Zweimal hatte die Bourgeoisie aus Aktionen der Partei ‘Anklageschriften‘ gegen den Genossen Sascha zurechtgezimmert. Beide Anzeigen sollen in der Verhandlung am 28. Januar ‘gerichtet‘ werden. Die Anklagepunkte selbst, die Ermittlungsmethoden, die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Ausländerpolizei, das alles zeigt die ganze Brutalität und Hinterhältigkeit, mit der der bürgerliche Staatsapparat gegen Kommunisten vorgeht, mit der er in Sascha einen aufrechten Kämpfer für die Sache der Arbeiterklasse in die Knie zwingen will.

So kam die Anklage Nr. 1. zustande: Im Sommer 1972 beteiligt sich Sascha an einer Demonstration gegen den Bombenterror der US-Imperialisten über der Demokratischen Republik Vietnam. Trotz tätlicher Angriffe gelang es damals weder der Polizei noch dem rechtsopportunistischen ‘Arbeiterbund München‘, Transparente der Partei herunterzureißen oder die Verbrennung von Strohpuppen zu verhindern, die Nixon und Breshnew darstellten. Kein einziger Demonstrant wird verhaftet. Also greifen die Polizeibüttel zu anderen, faschistischen Methoden, um Genossen einzusperren. Sie umstellen ein Lokal, in dem die Genossen nach der Aktion diskutieren. Als Sascha nach Hause gehen will, wird er auf der Straße von zivilen Schlägern überfallen und zu einem Streifenwagen gezerrt. Genossen, die zur Hilfe eilten, werden mit Schlagringen, Knüppeln und Totschlägern niedergeschlagen. Zwei müssen ärztlich behandelt werden. Für Sascha und 5 andere Genossen heißt die Anklage: Widerstand und Gefangenenbefreiung.

Und das ist die Anklage Nr. 2

Am Roten Antikriegstag werden 21 Genossen verhaftet. Sascha ist nicht darunter. Trotzdem leitet die Polizei ein Verfahren gegen ihn ein. ‘Beweisstücke‘ sind Fotos, auf denen ein Mann mit Bart und Helm zu sehen ist, von dem die Klassenjustiz kühn behauptet: Das ist Sascha! Und ‘Waffen anderer Demonstrationsteilnehmer‘ - sprich Knüppel und Helme, die später am Kampfplatz von der Polizei eingesammelt wurden.

Nach einigen Monaten werden seine Eltern auf das Jugendamt gerufen. Gegen ihren Sohn liegen bereits zwei fertig ausgearbeitete Anklageschriften vor, in denen es u. a. heißt: ‘Der Beschuldigte weigert sich, zur Sache auszusagen.‘

Aber damit ist der Polizeiterror nicht zu Ende. Denn die Bourgeoisie muss erkennen: In Sascha steht ihr ein unbeugsamer Kommunist gegenüber, der sich durch drohende Gefängnisstrafe nicht schrecken lässt. Mutig kämpft er weiter, seine Kollegen hören auf ihn, wählen ihn zum Jugendsprecher.

Mitte April 73 beginnt der erste Antikriegstagsprozess. Sascha, der kurz zuvor seine Anklageschrift erhalten hat, ist zu dieser Zeit krank geschrieben. Trotzdem kommt er für einige Stunden zur Verhandlung; denn natürlich möchte er wissen, was da auf ihn zukommt. Für Staatsanwalt Weiß ist es eines, Sascha erkennen und ihn beim Betrieb denunzieren. Geschäftsleitung und Betriebsrat jubeln: Sie sehen ihre Chance, den mutigen Jugendsprecher loszuwerden. Sascha wird fristlos entlassen. Dass er seither keine Lehrstelle mehr bekommt, kann man sich denken.

4 Wochen später: Sascha will seine Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen. Sonst war das eine reine Formsache. Denn selbst die bürgerlichen Behörden haben ihm bereits bestätigt, dass er zwar persischer Staatsangehöriger, aber deutscher Nationalität ist, sein Einbürgerungsantrag ist längst eingereicht. Diesmal aber hört er: Nein! Die Aufenthaltsgenehmigung wird seither nur um jeweils ein Vierteljahr verlängert- solange, bis seine Prozesse abgeschlossen sind. Zynisch rät ihm ein Beamter: … ‘Fangen Sie schon mal an, persisch zu lernen …‘

Die Absicht ist klar: Sascha soll verurteilt und dann abgeschoben werden. Ausgeliefert an ein Regime, wo Kommunist sein gleichbedeutend ist mit einem Todesurteil. Tausende von Menschen haben sich bereits mit Sascha Haschemi solidarisiert. Jetzt, unmittelbar vor dem Prozess, gilt es erneut, alle Kräfte anzuspannen. Der Freispruch für Genossen Sascha, seine Einbürgerung müssen durchgesetzt werden.

Prozessbeginn: 28. Januar 1974, Amtsgericht München., Pacellistraße.“
Q: Roter Morgen Nr. 2/1974, Essen, S. 7.

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21.01.1974:
Die KPD/ML (vgl. 2.2.1974) berichtet vermutlich aus dieser Woche aus der IG Metall Verwaltungsstelle München, dass die ABG die Solidarität mit dem Iraner Sascha Haschemi verweigern würden.
Q: Roter Morgen Nr. 5, Dortmund 2.2.1974.

21.01.1974:
Der AStA der LMU München berichtet vermutlich aus dieser Woche, dass der AStA LMU und der AStA Kunstakademie München die Einbürgerung des iranischen Mitglieds der Roten Garde der KPD/ML, Sascha Haschemi, fordern würden.
Q: Münchner Studentenzeitung Nr. 2, München 20.2.1974.

26.01.1974:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 4/1974, wird in München ein Prozess gegen „14 Antimilitaristen“ eröffnet, „die nach dem Roten Antikriegstag 1972 die Zeitung ‘Soldatenfaust‘ vor bayerischen Kasernen verteilt hatten“. Gegen sie wurde Anklage gegen „Wehrkraftzersetzung“ erhoben.

„Anzeige erstattet wurde beim Amtsgericht Kempten. Aber das genügte der Bourgeoisie nicht. Sie gab die Ermittlungen weiter an das Landgericht I in München. Ermittelt wird, wie schon im Pohle-Prozess, von Staatsanwalt Wahl, den die Klassenjustiz systematisch zum Experten in politische Prozessen heranzieht.“

Im Artikel „Demonstriert für den Freispruch des Genossen Sascha“ heißt es:

„Am 28.1. beginnt in München der Prozess gegen den Genossen Sascha. Er ist angeklagt wegen besonders schwerem Landfriedensbruch, schwerem Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchter Gefangenenbefreiung und unberechtigtem Führen von Waffen.

Mit dieser Anklage, die völlig aus der Luft gegriffen ist, will die Klassenjustiz Genossen Sascha nicht nur ins Gefängnis werfen, sondern gleichzeitig einen Vorwand liefern, um einen deutschen Kommunisten nach Persien auszuweisen. Denn Sascha ist Deutscher, auch wenn sein Vater Perser ist und er deshalb die persische Staatsangehörigkeit besitzt. Schließlich ist er hier geboren und aufgewachsen und spricht bayrisch wie jeder andere Münchener auch.

Der Prozess beginnt um 8.30 Uhr, Ort: Parcellistraße 128.

Gegen diese Angriffe der Klassenjustiz ruft die KPD/ML für Samstag, den 26.1.1974 zu einer Demonstration auf. Die Polizei verweigert bisher die Genehmigung weil Sascha Perser sei und von Frankfurt ja bekannt sei, wie deren Demonstrationen verlaufen …

Die Demonstration beginnt um 10.00 Uhr. Abmarsch: Sendlinger Torplatz. Am Abend nach der Demonstration findet eine Veranstaltung der KPD/ML zum Prozess gegen den Genossen Sascha statt. Beginn: 19. 00 Uhr.

Freispruch für den Genossen Sascha!“
Q: Roter Morgen Nr. 4/1974, Dortmund, S. 7.

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26.01.1974:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 4/1974, soll an diesem Tag in München eine Demonstration für die „sofortige Einbürgerung Sascha Haschemis“ stattfinden, der während der Aktionen am „Antikriegstag“ (2.9. 1972) verhaftet worden war.
Q: Roter Morgen Nr. 4/1974, Dortmund, S. 7.

28.01.1974:
Laut „Zehn Jahre KPD/ML“ (Dortmund 1979) sind es „zwei Prozesse … mit denen die Bourgeoisie in der ersten Jahreshälfte gegen die Partei vorgeht: der Prozess gegen die Genossen Oßwald und Schulte und der Prozess gegen weitere Teilnehmer am Roten Antikriegstag in München, darunter den Genossen Sascha Haschemi.

Der Antikriegstagsprozess ist für den 28.1. in München festgesetzt. Vor Gericht stehen Sascha und die Rotgardisten Bernd und Hubert. Von der ersten Minute an ist das Gerichtsgebäude von Polizisten umstellt. Am zweiten Verhandlungstag wird die Öffentlichkeit generell bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen. Die Zuschauer werden aus dem Saal gezerrt, jeder einzelne fotografiert und namentlich festgehalten. Als die Verteidigerin gegen diese illegale erkennungsdienstliche Behandlung protestiert, wird sie vom Staatsanwalt angeschrien: ‘Sie sind sowieso die Nächste!‘ Mehr als eine Stunde lang werden die Zuhörer im Gerichtsgebäude von bewaffneten Polizisten festgehalten und bewacht, 15 werden in „Unterbindungshaft“ genommen. Flugblätter, die die Partei verteilt, werden noch am gleichen Abend beschlagnahmt.

Für den Genossen Sascha, als Sohn einer Deutschen und eines Persers in München geboren und aufgewachsen, besteht die Gefahr, nach dem Prozess nach Persien abgeschoben zu werden. Das aber bedeutet für ihn, der kein Wort persisch spricht, der bereits mit 18 Jahren einen Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft stellte, als Kommunist den Tod in den Folterkammern des faschistischen Schah-Regimes. Beim nächsten Prozesstermin am 7.2., an dem zu gleicher Zeit fünf Genossen vor dem Münchener Gericht stehen, erscheint der Genosse Sascha nicht mehr und lässt eine Erklärung abgeben, in der es unter anderem heißt: ‘… Allzu offen und klar ist der Plan, mich über kurz oder lang in Untersuchungshaft zu nehmen und in einer heimlichen Aktion in das faschistische Persien abzuschieben, was für mich gleichbedeutend mit einer Liquidierung ist …‘

Wie recht er mit seiner Vermutung hat, geht aus Äußerungen von Richter und Staatsanwalt hervor, die offen erklären, dass eine Abschiebung geplant ist. Sascha wird zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Für ihn, der jetzt illegal lebt, setzt eine Solidaritäts-, eine Unterschriftenkampagne ein, finden Veranstaltungen und Demonstrationen statt. Bis zum August sind 20.000 Unterschriften für die Forderung nach sofortiger Einbürgerung Sascha Haschemis gesammelt“.
Q: ZK der KPD/ML (Hg.): Zehn Jahre KPD/ML, Dortmund 1979, S. 143f.

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28.01.1974:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 4/1974, soll an diesem Tag in München der Prozess gegen Sascha Haschemi beginnen. Er ist angeklagt „wegen besonders schwerem Landfriedensbruch, schwerem Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchter Gefangenenbefreiung und unberechtigtem Führen von Waffen“

Über die Verhaftung Haschemis berichtet auch die Seite: „Proteste in München“ seit 1945 unter „Internationales“:

„Nachdem einige Demonstranten nach den Ereignissen des „Roten Antikriegstages“ vom 2. September 1972 für zwölf bis achtzehn Monate ins Gefängnis müssen, gründet sich in München eine Unterstützergruppe. Gegen drei Teilnehmer am „Roten Antikriegstag“ beginnt der Prozess am 28. Januar 1974. Am 12. Februar lautet das Urteil für den zwanzigjährigen Sascha Haschemi auf achtzehn Monate ohne Bewährung. Es droht seine Abschiebung in den Iran. Ein Beamter der Ausländerbehörde rät ihm: „Lernen Sie schon mal persisch.“ Haschemi taucht unter.“
Q: Roter Morgen Nr. 4/1974, Dortmund, S. 7.; www.protest-muenchen-sub-bavaria.de.

01.02.1974:
Auf dem heutigen Arbeitertreff Hannover der KPD/ML erklären sich 28 Anwesende solidarisch mit dem iranischen Rotgardisten Sascha Haschemi aus München.
Q: Roter Morgen Nr.13, Dortmund 30.3.1974.

02.02.1974:
Im „Roten Morgen“, Nr. 5/1974, erscheint der Artikel: „Freiheit für Sascha Haschemi! Freispruch für alle Angeklagten des Roten Antikriegstages 1972.“ Ausgeführt wird:

„Am 28. Januar 1974 beginnt vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen Sascha Haschemi und zwei weitere Teilnehmer des Roten Antikriegstags 1972, denen vorgeworfen wird, daran teilgenommen zu haben, das Recht der KPD/ML auf eine Schlusskundgebung am Marienplatz in München gegen brutalen Polizeieinsatz zu erkämpfen. Deshalb werden sie jetzt vor der Klassenjustiz vor Gericht gezerrt.

Zu diesem Prozess veranstaltet die KPD/ML und die Rote Garde München eine Demonstration und am Abend eine Veranstaltung. Die Polizei und das amt für öffentliche Ordnung wollten diese Demonstration nicht zulassen, mussten sich aber dem Druck der Solidarität mit den Angeklagten beugen.

An der Demonstration nahmen 150 Genossen und Sympathisanten teil. Auf Transparenten und in Sprechchören forderten sie Freilassung für alle politischen Gefangenen, Freispruch für die Angeklagten, Freispruch und Einbürgerung für Gen. Sascha Haschemi. Unter ihnen auch Genossen der iranischen Studentenorganisation CISNU.

Sascha Haschemi, als aktiver Rotgardist mit der Auslieferung an das faschistische Schah - Regime im Iran bedroht, ist als Sohn eines Persers und einer deutschen Mutter in Deutschland aufgewachsen und spricht kein Wort persisch. Durch die Ausweisung versucht der Klassenfeind, einen kämpferischen deutschen Jungkommunisten loszuwerden.

Es ist bezeichnend für die Gruppe Rote Fahne Dortmund, dass sie sich nicht an der Solidarität für die Angeklagten beteiligte, sondern stattdessen eine eigene Demonstration aus anderem Anlass durchführte. In bewährter Spaltermanier versuchte sie, die Herstellung einer möglichst breiten Solidarität mit den Angeklagten zu verhindern, und sabotierte den Kampf gegen die Klassenjustiz.

Auf der Veranstaltung verlasen Vertreter der CISNU eine Solidaritätsadresse. Der Genosse Haschemi berichtete über seinen Versuch, auf einer Ortsjugendversammlung der IG Metall unter den 40 Anwesenden Unterschriften unter eine Solidaritätserklärung zu sammeln. Vertreter des neorevisionistischen ‘Arbeiterbunds für den Wiederaufbau der KPD‘ auf dieser Versammlung agitierten dagegen, aber die Hälfte der anwesenden Kollegen gab dennoch ihre Unterschrift.

Gen. Hubert, der zweite Angeklagte, wohnt auf dem Land und ist Lehrling. Er bekam die Unterschriften aller Klassenkameraden aus der Berufsschulklasse, der er angehört. Der dritte Angeklagte Gen. Bernd, erhielt viele Unterschriften von seinen Arbeitskollegen im Betrieb.

In der Solidaritätserklärung, die die Kollegen unterschrieben, stehen die Worte: ‘Du bist Du auch im Falle der Verurteilung für uns kein Verbrecher.‘
Freispruch und Einbürgerung für Genossen Sascha Haschemi!“
Q: Roter Morgen Nr. 5/1974, Dortmund, S. 1, 4 und 7.

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06.02.1974:
Die Nr. 6 der „Roten Fahne“ der KPD befasst sich u. a. auch mit dem Münchener Roten Antikriegstag (RAKT) Prozess, wobei neben der eigenen Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe auch die KPD/ML-ZK und das Mitglied ihrer Roten Garde (RG), Sascha Haschemi, erwähnt werden.
Q: Rote Fahne Nr.6, Dortmund 6.2.1974.

09.02.1974:
Im „Roten Morgen“, Nr. 6/1974, erscheint der Artikel: „Sascha muss in Deutschland bleiben.“ Ausgeführt wird:

„Genosse Sascha, 20 Jahre, Aktivist der Roten Garde München, ist Deutscher, auch wenn er einen iranischen Pass besitzt. Als Sohn einer Deutschen und eines Persers ist er in München geboren und spricht kein Wort persisch. Mit 18 Jahren bereits stellte er Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Vor Jahren, als Sascha noch ein Kind war, erklärte selbst die bürgerliche Justiz seinen Eltern: ‘Sascha ist deutscher Nationalität.‘

Heute aber, wo er zum Kommunisten herangewachsen ist, wo die Bourgeoisie in ihm einen unerbittlichen Feind erkannt hat, der mutig für die Interessen der Arbeiterklasse kämpft, stempeln sie ihm zum ‘Ausländer‘. Sascha soll ausgewiesen werden. Die werktätigen Massen zwangen die westdeutschen Imperialisten nach dem 2. Weltkrieg, die Todesstrafe abzuschaffen. Nur zu gern bedienen sich diese Herren heute der Folterkammer des faschistischen Schah - Regimes, um einen deutschen Kommunisten zu vernichten. Denn eine Ausweisung nach Persien würde mit Sicherheit den Tod bedeuten.

Um einen ‘Grund‘ für die Ausweisung Saschas vorzeigen zu können, bastelte die Klassenjustiz eine Anklageschrift gegen ihn zusammen und stellte ihn vor Gericht. Am 28. Januar begann der Prozess gegen ihn und die Rotgardisten Hubert und Bernd. Sie sind angeklagt, weil sie am Roten Antikriegstag 1972, während der Olympiade in München, zusammen mit 6.000 antimilitaristischen Kämpfern gegen den imperialistischen Krieg demonstrierten.

Nicht nur, dass die Bourgeoisie sich hier anmaßte, über Antimilitaristen zu richten! Nicht nur, dass sie im Falle Sascha und den anderen angeklagten Genossen nicht einmal Beweise für ihr eigene verlogene Anklageschrift hat! Gegen den breiten Widerstand von Tausenden fortschrittlichen Menschen, die sich mit Sascha solidarisierten, versucht die Klassenjustiz mit offenen faschistischen Methoden ein Terrorurteil durchzupeitschen und damit Saschas Ausweisung vorzubereiten.

Was sich seit Prozessbeginn im Münchener Amtsgericht abspielte, das soll für Sascha wohl ein Vorgeschmack sein auf die iranischen Militärtribunale! Von der ersten Minute an ist das Gerichtsgebäude von Polizisten umstellt. Überall in den Gängen lauern Zivile. Der Richter versucht zu Beginn, den Widerstand durch scheinbar ‘liberale‘ Zugeständnisse zu ersticken. Sogar ein offizieller Protokollant der Partei wird zugelassen. Aber als das Gericht feststellt, dass weder die Partei noch die angeklagten Genossen sich durch solche Manöver täuschen lassen, als der Kampf um die Freiheit der Angeklagten vor Gericht und auf der Straße weitergeht, schlägt es brutal zu: Ausschluss der Öffentlichkeit am ersten Tag, drei Tage Ordnungsstrafe für Sascha, der sich von einem Richter der Klassenjustiz nicht den Mund verbieten lässt. Von da an geht es Schlag auf Schlag:

Am zweiten Verhandlungstag schließt das Gericht die Öffentlichkeit generell aus- bis zur Urteilsverkündung. Die Zuschauer werden aus dem Saal gezerrt, jeder einzelne fotografiert und namentlich festgestellt. Als die Verteidigerin gegen diese illegale erkennungsdienstliche Behandlung protestiert, wird sie vom Staatsanwalt angeschrien: ‘Sie sind sowieso die Nächste!‘ Mehr als eine Stunde lang werden die Zuhörer im Gerichtsgebäude von bewaffneten Polizisten festgehalten und bewacht, 15 in ‘Unterbindungshaft‘ genommen, einer erst am nächsten Tag entlassen. Auf die Frage, was hier denn ‘unterbunden‘ werden soll, antwortete ein Polizist zynisch: ‘Dass ihr auf die Straße geht und berichtet, was im Gericht passiert.‘ Der Staatsanwalt kündigt jedem einzelnen Zuschauer eine Anzeige wegen ‘Hausfriedensbruch‘, der Verteidiger eine Anklage wegen ‘Begünstigung‘ an.

Das heißt nicht anderes als: Es ist strafbar, an diesem Prozess als Zuschauer teilzunehmen - auch wenn die bürgerlichen Gesetze die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen garantieren. Flugblätter, die die Partei verteilt, werden noch am gleichen Abend beschlagnahmt. Auch am nächsten Prozesstag suchen Polizeitrupps überall in der Stadt nach Flugblättern und Wandzeitungen unter persönlicher Leitung von Staatsanwalt Wahl. Was immer sie finden, wird beschlagnahmt. Begründung: ‘Der Inhalt ist kriminell.‘
Allerdings: ‘Kriminell‘ ist das, worüber diese Flugblätter berichten! Am Freitag wird auch der offizielle Protokollant der Partei aus dem Gerichtssaal verwiesen, weil er Ereignisse aus der Verhandlung öffentlich gemacht habe. Die bürgerliche Presse hat ebenfalls Schreibverbot.

Es ist strafbar, an diesem Prozess teilzunehmen. Es ist verboten, darüber zu berichten. Die Verurteilung der drei Genossen, Saschas Ausweisung- das alles soll hinter verschlossenen Türen ausgemauschelt werden, das Volk, dessen Widerstand diese Herren fürchten, soll nicht ein Sterbenswörtchen darüber erfahren.

Aber die Klassenjustiz hat sich getäuscht. Wir werden alle gegen diese Angriffe, die gegen die angeklagten Genossen, gegen die Partei gerichtet sind, verstärkt in die Massen tragen. Wir werden den Kampf gegen Saschas Ausweisung noch besser organisieren.

Nächster Prozesstermin: Donnerstag, 7. Februar 1974. Protestiert beim bayerischen Innenministerium… gegen die geplante Ausweisung von Genossen Sascha Haschemi.

Sofortige Wiederherstellung der Öffentlichkeit!
Freispruch für Sascha, Bernd und Hubert!
Sascha muss in Deutschland bleiben!
Nieder mit der Klassenjustiz!
Kampf der politischen Unterdrückung!“

In einem Kasten „Solidarität mit Sascha“ heißt es:

„Unter den Parolen ‘Freispruch für die Angeklagten im Antikriegstagsprozess‘ und ‘Sascha muss in Deutschland bleiben‘, haben Partei, Rote Garde und KSB/ML in der letzten Woche zur Solidarität mit Genossen Sascha aufgerufen. Innerhalb weniger Tage wurden mehr als 2.000 Unterschriften gesammelt. Die ROTE HILFE Ostwestfalen, die ROTE HILFE Bochum und Dortmund haben ihre Solidarität mit dem Genossen bekundet. Auf einer Vollversammlung der Universität Gießen wurde eine Protestresolution der Studenten angenommen, ebenso auf einer Vollversammlung des soziologischen Institutes der Universität Bielfeld. In Recklinghausen unterschrieben vier Abteilungen verschiedener Betriebe eine Solidaritätserklärung. Solidaritätsadressen wurden ebenfalls geschickt von der ROTER MORGEN Leserrunde Kreuzberg/Westberlin, von einer Veranstaltung zum 5. Jahrestag der Parteigründung in Essen und von einer Albanienveranstaltung des Thomas - Münzer - Verlages unterstützen die Kollegen ebenfalls die Solidaritätsaktion der Partei.“

Über die ersten Prozesse in München berichtet auch die Seite „Proteste in München seit 1945“

„Der Schauplatz des Geschehens ist der Prozess gegen Teilnehmer der Demonstration am ‘Roten Antikriegstag’ (es ist bereits der elfte Prozess und weitere werden folgen). Die Demonstration - 2. September 1972, Zeit der Olympiade - endete vor dem Karlstor in einer Massenprügelei.

Die Anklage gegen Alexander Haschemi, Bernd Reiser und Hubert Lehmann lautet auf besonders schweren Landfriedensbruch in Verbindung mit besonders schwerem Widerstand gegen die Staatsgewalt. Außerdem haben die drei gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. (Während der Olympiade hatte sich das Amt für öffentliche Ordnung besondere Schutzmaßnahmen für das Friedensfest der Völker einfallen lassen, wie z.B. eine Art Bannmeile um das Olympiagelände und ein generelles Demonstrationsverbot in der Fußgängerzone.

Demonstranten verstellen die Aussicht auf die postgotische Rathausfassade und die Auslagen von Woolworth - so ähnlich die Begründung des Amts für öffentliche Ordnung). Da ich bei der Demonstration nicht dabei war (Bilder davon, Helme, Schlagstöcke grob gerastert habe ich in der Tagesschau gesehen), weiß ich nicht, wer zuerst auf wen eingeprügelt hat. (Die Richter werden darüber auch nicht richten können, egal, wie das Urteil ausfällt). Die Beweismittel gegen die drei sind unscharfe Fotos eines Reporters von der Bild Zeitung (gibts immer noch) und vierzehn Zeugen, darunter zehn Polizisten, einer davon Polizeiprofizeuge Forstner, der mit seinen vielen Aussageterminen im Gerichtsgebäude bereits recht ausgelastet ist.

Die Fotos werden von den drei Verteidigern (Fischer, Ahues und Flint) als Beweismaterial abgelehnt. Am ersten Verhandlungstag, Montag, dem 28. Januar sitzen die Zuhörer dicht gedrängt im viel zu kleinen Raum, es gibt nur siebzehn Sitzplätze. Größere, ungenutzte Säle befinden sich im gleichen Stockwerk. Auf Antrag der Verteidigung werden noch 4 Stühle hereingebracht. Im Verlauf der Verhandlung bekommt ein Zuhörer eine Ordnungsstrafe von 100,- DM wegen Anstimmens eines Sprechchors. Am frühen Abend wird dann die anwesende Öffentlichkeit ausgeschlossen, die sechs bis acht Polizisten, die nach Dienstschluss noch auf dem Gang sind, greifen nur lustlos ein, man geht auch ziemlich freiwillig unter Absingen der Internationalen.

Herr Hübner, Kriminalbeamter im Polizeipräsidium, der während der ganzen Verhandlung mitgeschrieben hat und zu Beginn auch einen reservierten Extraplatz unter den Zuschauerstühlen vorfand, darf bleiben. Die Gewaltenteilung - ein Fundament unseres Staates – ist nur noch verschwommen zu erkennen. Am Dienstagmorgen werden zunächst die vier zusätzlichen Stühle - aus feuerpolizeilichen Gründen – wieder entfernt. Um 11.30 Uhr wird dann die Öffentlichkeit, so ca. vierzehn Leute, für den gesamten Prozessverlauf ausgeschlossen.

Jetzt gehts erst richtig los: Die ausgeschlossene Öffentlichkeit kann das Gerichtsgebäude nicht verlassen, da die Tür. die zum Lift führt, abgeschlossen ist und in den Gerichtssaal darf niemand mehr rein. Auf dem Flur stehen etwa zwanzig Polizisten, die unter der Führung von Einsatzleiter Weiß und den Staatsanwälten Emmrich und Wahl einzelne Leute herausgreifen und in einem Nebenzimmer ‘erkennungsdienstlich behandeln‘.

Verteidiger Flint bekommt einen Platzverweis (juristischer Terminus) von Einsatzleiter Weiß und muss für die restliche Spielzeit auf die Bank. Weiß zur Verteidigerin Fischer: ‘Lassen Sie sich ruhig mit fotografieren!‘ Staatsanwalt Wahl zu Frau Fischer: ‘Sie kommen auch demnächst auf die Anklagebank!‘ Etwas später: ‘Diese Frau ist festzunehmen, wenn sie noch mal jemanden anspricht!‘ (Wahl hatte RA Niepel während des Pohle-Prozesses festnehmen lassen).

Die Leute, die schon fotografiert worden sind, dürfen nach Hause gehen. Der Rest - verstärkt durch Flugblattverteiler, die auf der Straße vor dem Gerichtsgebäude festgenommen werden - wird in die Ettstraße transportiert, und in Zellen eingeschlossen. Ein Mädchen, das versucht, einen Sprechchor anzuleiern, wird von einem namenlosen Hüter des Gesetzes belehrt, dass es schließlich auch Einzelzellen gäbe, in die man Tränengas einströmen lassen kann. Die Verhöre dauern bis abends acht, zu der Zeit ist auch der Prozess zu Ende. Einer wird bis zum nächsten Morgen festgehalten.

Am Mittwoch und Freitag wird der Prozess fortgeführt. Einige Polizei/Demonstrantenfilme vom 2. September 1972 werden auf ausdrückliches Verlangen der Verteidigung vorgeführt; die Staatsanwaltschaft hatte sie - obwohl als Belastungsmaterial vorgesehen - zurückgezogen.

Bisher ist eine wichtige Frage ungeklärt – die Verteidiger wollen sie noch beantwortet haben: Wieso dürfen Polizisten aus Bremen, Hamburg und Hessen in München mit Schlagstöcken in eine Demonstration eingreifen? Polizisten sind Landesbeamte und dürfen nur innerhalb der Landesgrenzen agieren (außer bei Verfolgung einer Straftat). Es sei denn, der allgemeine Notstand ist ausgerufen (Art. 91,1 Grundgesetz). Das hatte man zur Olympiade versäumt. Schade, auch der Bundeswehr wären sonst sicher großzügigere Operationen zur Olympiazeit möglich gewesen. Die Urteilsverkündung in diesem Prozess vor dem Jugendschöffengericht - Mindeststrafe vor dieser Instanz ist ein Jahr Gefängnis - wird wieder öffentlich sein. Das ist Gesetz.“
Q: Roter Morgen Nr. 6/1974, Dortmund, S. 1f.; www.protest-muenchen-sub-bavaria.de.

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15.02.1974:
Auf der heutigen Veranstaltung der KPD/ML in Hannover erklären sich 150 Anwesende solidarisch mit dem iranischen Rotgardisten Sascha Haschemi aus München.
Q: Roter Morgen Nr. 13, Dortmund 30.3.1974.

16.02.1974:
Im „Roten Morgen“, Nr. 7/1974, erscheint der Artikel: „Schluss mit dem Justiz- und Polizeiterror. Sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi!“ Ausgeführt wird:

„Ab Donnerstag, den 7.2. Werde ich nicht mehr vor Gericht erscheinen. Allzu offen und klar ist der Plan, mich über kurz oder lang in Untersuchungshaft zu nehmen und in einer heimlichen Aktion in das faschistische Persien abzuschieben, was für mich gleichbedeutend mit einer Liquidierung ist …“

Mit diesen Worten beginnt eine Erklärung, die Genosse Sascha am sechsten Verhandlungstag im Münchener Antikriegstagsprozess verlesen ließ. Er selbst kam nicht mehr ins Gericht. Gründe für diesen Entschluss des Genossen gibt es ohne Zweifel genug. Immer offener hatte die Klassenjustiz in der letzten Woche gezeigt, dass sie nur ein Ziel kennt: Sascha hinter verschlossenen Türen wegen seiner Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 zu verurteilen und damit die Voraussetzungen zu schaffen, ihn, den Sohn einer Deutschen und eines Persers, der in Deutschland aufgewachsen ist, als ‘kriminellen Ausländer‘ in die Folterkammern des Schah - Regimes abzuschieben.

Der ROTE MORGEN berichtete bereits, wie Justiz und Polizei mit allen Terrormitteln, die ihr heute zur Verfügung stehen, mit generellem Ausschluss der Öffentlichkeit, mit Verhaftungen von Zuschauern, Beschlagnahmung von Flugblättern und Festnahme von Flugblattverteilern versuchten, ihr schmutziges Ziel vor dem Volk geheim zu halten. Denn sie fürchtet die Solidarität des Volkes mit den angeklagten Kommunisten, die sich heute schon in mehr als 4. 000 Protestresolutionen und Unterschriften dokumentiert.

Am Dienstag vergangener Woche erlebte dieser Terror einen neuen Höhepunkt. An diesem Tag standen in München fünf Genossen vor Gericht. Fünf aufrechte Kämpfer machten in drei verschiedenen Prozessen den Münchener Justizpalast zur Tribüne kommunistischer Agitation und Propaganda. Die Polizei schlug zurück mit faschistischen Methoden. Genossen aus Tübingen berichten:

‘… Der Prozess gegen Klaus Kercher, der wegen seiner Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 angeklagt ist, findet auf den gleichen Flur statt wie die Verhandlung gegen die Genossen Sascha, Hubert und Bernd. Viele von uns kommen nicht in den kleinen Saal. Aber sie bleiben nicht tatenlos. Sie gehen einige Hundert Meter weiter zum Prozess gegen Rainer Junk, der sich an einer Vietnamdemonstration beteiligte, und in erster Instanz zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt wurde.

Nach einer Stunde Verhandlung gibt es einen Pause. Gleichzeitig ist auch der Prozess gegen Sascha, Hubert und Bernd unterbrochen. Die angeklagten Genossen begrüßen sich, geloben, im Kampf nicht nachzulassen. Gemeinsam stimmen wir das Solidaritätslied an. Sofort erteilt ein Büttel der Klassenjustiz Hausverbote. Wir ziehen auf die Straße, agitieren gegen die bürgerliche Justiz.

Als die Pause zu Ende ist, wollen wir wieder in den Saal. Da marschieren Polizisten auf: Etwa 130 schwerbewaffnete kommen in den Flur. Dann übernehmen die von der Kripo das Kommando: Immer zwei Polizisten stürmen auf einen Zuschauer los und schleppen ihn weg. Widerstand ist in dieser Lage aussichtslos. Obwohl wir uns nicht wehren können, werden Genossen verprügelt. Kameras blitzen - das sind dann die ‘Beweisfotos‘. Personalienkontrolle. Rechtsanwalt Lang, der Genosse Klaus verteidigt, wird festgenommen und isoliert, damit er keine Rechtsmittelbelehrung geben kann.

Völliger Ausschluss der Öffentlichkeit, Verhaftung von fortschrittlichen Menschen und Kommunisten. In ihrer Angst vor den Massen verbarrikadiert sich die Justiz hinter Polizeiknüppeln, will sie die angeklagten Genossen isolieren und von den Massen trennen. Aber das gelingt nicht. Am folgenden Tag ruft die Polizei in einer Kundgebung erneut zur Solidarität mit den Angeklagten auf. Unterschriften werden gesammelt, Flugblätter verteilt, der ROTE MORGEN verkauft. Sie machen Jagd auf Genossen Sascha. Nur mit Mühe gelingt es, ihn vor seiner Verhaftung zu schützen.

Die Absicht ist klar: Sascha, der bereits 4 Tage Ordnungshaft erhielt, soll in Untersuchungshaft genommen werden, Seine Aufenthaltsgenehmigung läuft am 28. Februar ab. Solange wollen ihn die Justiz und Polizei einkerkern und dann in einer Nacht- und Nebelaktion ganz ‘legal‘ abschieben. Noch am gleichen Abend entschließt sich Genosse Sascha, nicht mehr am Prozess teilzunehmen. Zu groß ist die Gefahr, dass er ‘wegen Fluchtgefahr‘ sofort eingesperrt wird. Wie recht er mit dieser Einschätzung hat, zeigt sich am Donnerstag: Als Staatsanwalt Saxe Saschas persönliche Erklärung hört, beantragt er sofort Haftbefehl. Richter Gerhard lehnt scheinheilig ab- und setzt den Prozess in Abwesenheit Saschas fort. Gleichzeitig beauftragt er den Staatsanwalt jedoch ausdrücklich, Sascha am letzten Prozesstag AUF JEDEN FALL herbeizuschaffen. Auf einer Kundgebung am selben Tag gegen die geplante Abschiebung Saschas werden erneut 10 Demonstranten festgenommen.

‘… Ich bin Deutscher und werde hier in meiner Heimat für ein einiges, unabhängiges, sozialistisches Deutschland kämpfen …‘, heißt es in Saschas Erklärung…‘

Wir müssen meine Einbürgerung mit allen Mitteln von diesen Herren erzwingen. Sie müssen die Wut der Arbeiterschaft und der Bevölkerung über diese ungeheuerlichen Gewaltmaßnahmen spüren, und wenn sie noch brutaler vorgehen, werden wir umso besser kämpfen, weil immer mehr Menschen diesen kapitalistischen Terror als solchen erkennen. Wir werden und müssen die Einbürgerung erzwingen, weil diese Sache nicht nur meine Person betrifft, sondern eine Herausforderung ist an die Kommunistische Partei, an die Arbeiterschaft und das ganze deutsche Volk.

Freispruch für alle angeklagten Genossen!
Sofortige Einbürgerung von Alexander Haschemi!
Kampf der Klassenjustiz!
Schluss mit dem Justiz- und Polizeiterror.“

In einem Kasten heißt es: „Solidarität mit Sascha“:

„In der vergangenen Woche wurden erneut 1. 000 Unterschriften gegen die geplante Ausweisung von Genossen Sascha gesammelt. Viele Menschen solidarisierten sich mit ihrer Unterschrift auch gegen die Gewaltmaßnahmen der Polizei gegenüber den Prozessbesuchern. In Protesterklärungen solidarisierten sich weiter die Rote Hilfe e. V. in München, die Vollversammlung der Gesamthochschule Kassel und Teilnehmer an einem Teach In der Roten Hilfe an der Pädagogischen Hochschule Dortmund.

An alle Genossen und Freunde, die die Unterschriftensammlung für die Einbürgerung von Genossen Sascha unterstützen: Die vorgedruckte Protesterklärungen dürfen nicht beidseitig für die Sammlung benutzt werden. Notariell anerkannt werden nur solche Unterschriften, die direkt unter dem Text der Resolution stehen.“
Q: Roter Morgen Nr. 7/1974, Hamburg, S. 1 und 7.

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20.02.1974:
Der AStA der LMU München gibt seine „Münchner Studentenzeitung” (MSZ) Nr. 2 heraus. Berichtet wird auch aus München über den iranischen Rotgardisten Sascha Haschemi.
Q: Münchner Studentenzeitung Nr. 2, München 20.2.1974.

21.02.1974:
Auf der heutigen Veranstaltung der KPD/ML: „Kampf der Klassenjustiz” in Bochum erklären sich die Anwesenden solidarisch mit dem iranischen Rotgardisten Sascha Haschemi aus München.
Q: Roter Morgen Nr.13, Dortmund 30.3.1974.

23.02.1974:
Im „Roten Morgen“, Nr. 8/1974, erscheint der Artikel: „Trotz Terrorurteil und Haftbefehl. Solidarität wird Saschas Ausweisung verhindern.“ Ausgeführt wird:

„Am 12. Februar wurde in München das Urteil gegen drei Angeklagte des Roten Antikriegstags verkündet: 18 Monate Gefängnis ohne Bewährung für Sascha Haschemi, je 12 Monate ohne Bewährung für seine beiden Mitangeklagten, die Rotgardisten und Hubert Lehmann. Für Sascha aber kann dies Urteil, wenn alles nach dem Willen der bürgerlichen Klassenjustiz geht, das Todesurteil bedeuten.

Als Kommunist hat Sascha im faschistischen Iran aber nur eines zu erwarten: Jahrelange Kerkerhaft, Folter, vielleicht sogar den Tod. Skrupellos schrecken die westdeutschen Imperialisten nicht einmal davor zurück, die iranischen Folterkammern als Werkzeug bei der Verfolgung deutscher Kommunisten zu unterstützen.

Doch Sascha ist kein Lamm, das sich zur Schlachtbank führen lässt. Er ist ein mutiger Kommunist, der mutig in den Reihen der Roten Garde und der KPD/ML der bürgerlichen Klassenjustiz den Kampf angesagt hat. Nachdem versucht wurde, ihn zu verhaften, um ihn bis zu seiner Abschiebung festzusetzen, hat er am Prozess nicht mehr teilgenommen, sondern ist untergetaucht. In einer persönlichen Erklärung heißt es: ‘… Ich bin Deutscher und werde hier, in meiner Heimat, für ein einiges, unabhängiges, sozialistische Deutschland kämpfen …‘

Seither wird Genosse Sascha polizeilich gesucht.

Als der Prozess am 28. Januar begann, war das Gerichtsgebäude dicht umstellt von Polizisten. Bereits am 2. Prozesstag wurde die Öffentlichkeit für den weiteren Verlauf ausgeschlossen. Sämtliche Zuschauer ließ der Staatsanwalt erkennungsdienstlich behandeln, 10 vorübergehend festnehmen. Ausdrücklich begründete die Polizei diese Maßnahme: ‘Wir wollen verhindern, dass ihr aus dem Gericht geht und erzählt, was hier passier.‘

Aber die Partei machte überall in Deutschland die Kollegen und Freunde aufmerksam auf die Vorgänge im Münchener Gerichtssaal und rief zur Solidarität auf. Innerhalb kürzester Zeit unterschrieben mehr als 5. 000 fortschrittliche Menschen, Kollegen im Betrieb, Studenten, Protestresolutionen, die Saschas Freispruch und sofortige Einbürgerung forderten.

Panikartig reagierte die Münchener Polizei: Trupps suchten überall in der Stadt nach Flugblättern, beschlagnahmten Propagandamaterial der KPD/ML, das greifbar war. Mehr als 30 Menschen wurden in den zwei Prozesswochen festgenommen. War die Öffentlichkeit auch ausgeschlossen, ging der Kampf außerhalb und im Gerichtssaal weiter. Die Angeklagten enthüllten immer wieder die wahren Absichten dieses Prozesses. Unter den Angriffen der Genossen, löste sich die Schminke der Klassenneutralität der Justiz immer mehr in Angstschweiß auf. In seinem Plädoyer schließlich redete der Staatsanwalt Fraktur und betonte, dass es hier nicht um jugendlichen Übermut des Angeklagten Haschemi ginge, sondern um den Kampf Klasse gegen Klasse. So hieß es u. a. in seinem Plädoyer:

‘… Die Wurzeln, aus denen die Tat hervorgesprossen ist, verstärken sich mit der Reifung und verflachen nicht. Eine solche Besessenheit ist nicht nur bei Jugendlichen, sondern auch bei Erwachsenen Politikern anzutreffen. Wenn so eine Ideologie erst einmal Erfolg hat, dann wird das nicht mehr als strafrechtlich gewertet, sondern als ‘revolutionäre Geschichtstat‘. Wenn man noch mehr Verletzte und möglicherweise Tote beklagen kann, dann ist es zu spät. Dann ist vielleicht der Rechtsstaat schon verändert, und die Leute, die heute Straftaten begehen, sind dann Männer der Geschichte. Die Strafe muss den Sinn erfüllen, solchen Parasiten, die sich gegen die Ordnung stellen, ein Übel zuzufügen. Es handelt sich um ein Schulbeispiel, wo eine Strafe ausgesprochen werden muss, die die Angeklagten mit ihrer schädlichen Einstellung aus der Gesellschaft fernhält.

Wenn sich jemand zwischen zwei Stühle setzt, wie Herr Haschemi, dann sollte der Rat des Ausländeramtes persisch lernen, oder vielleicht albanisch- oder ernst genommen werden …‘

Sascha Haschemi aber ist weder ein Parasit, noch sitzt er zwischen zwei Stühlen, er ist ein mutiger Kämpfer für die Interessen der Arbeiterklasse. Und er wird weder - wie die Bourgeoisie es wünscht - nach Persien den Schlächtern ausgeliefert noch nach Albanien gehen. Er wird in Deutschland mit der KPD/ML und der Roten Garde, mit allen fortschrittlichen Menschen gemeinsam für seinen Freispruch und seine Einbürgerung weiterkämpfen. In ihrem Schlusswort riefen die beiden Mitangeklagten Saschas dem Gericht mit den Worten Liebknechts entgegen: ‘Und wenn sie uns in Bande werfen, wir sind da, und wir bleiben da und der Sieg wird unser sein.‘

Genosse Sascha wird gegenwärtig von der Polizei per Haftbefehl gesucht. Aber weder bei seiner Mutter noch bei einem anderen Genossen, wo die Wohnung nach ihm abgesucht wurde, konnte die Polizei ihn finden. Der Kampf ist mit dem Urteil im Münchener Prozess nicht abgeschlossen. Er beginnt erst! Wir werden die Zurücknahme dieses Terrorurteils, die Aufhebung des Haftbefehls und die Einbürgerung des Genossen Sascha erkämpfen. Jeder fortschrittliche Mensch, jeder Kommunist muss in diesem Kampf auf unserer Seite, auf der Seite Saschas stehen! Genosse Sascha muss in Deutschland bleiben.“

Er erscheint auch: „Lebenslauf des Genossen Sascha.“ Dort heißt es:

„Am 2. Januar 1954 wurde Sascha Haschemi in München geboren, als erstes Kind eines iranischen Arztes und einer Deutschen. Jahrelang sah seine Entwicklung nicht viel anders aus als die von Tausenden Kindern aus kleinbürgerlichem Haus: Besuch der Wilhelmschule in München. Besuch eines Gymnasiums. 1965 wurde die Ehe der Eltern geschieden. Sascha und seine Schwester spricht das Gericht der Mutter zu: Niemand könne den Kindern, die in Deutschland aufwuchsen, zumuten, dass sie ihrem Vater in den Iran folgen. Damals denkt noch kein Richter daran, dass Sascha sich zum Kommunisten entwickeln könne. Aber der Mord an Benno Ohnesorg rüttelt den 13-jährigen, fast noch ein Kind, auf: Er weiß um das faschistische Regime im Iran. Warum wurde ein Demonstrant von deutschen Polizisten erschossen, der gegen den Faschismus kämpft? Zum ersten Mal beteiligt sich Sascha an Demonstrationen: Ein Schweigemarsch von Tausenden in der Münchener Innenstadt: Anschließend der Kampf gegen die wüste Hetze der Springerpresse gegen die Studentenrevolte. Überall ist Sascha dabei: Beim Flugblattverteilen, beim Plakatekleben. Der zweite Mord geschieht in München. Ein Fotograf wird totgeschlagen. Natürlich ist wieder die Polizei nicht schuld. Sascha weiß es besser. Er hat die Brutalität der bewaffneten Staatsmacht inzwischen kennengelernt: Knüppeleinsatz, Tränengas, Wasserwerfer.

Ende 1969 die erste Demonstration der Roten Garde in München. Sascha sieht Stalinbilder, Bilder von Thälmann und Luxemburg. Parolen gegen den modernen Revisionismus. Kurze Zeit später: 1970 marschiert er selbst unter den Fahnen der Roten Garde. Er hat erkannt, dass die APO-Bewegung in eine Sackgasse führt, dass ein Revolutionär nur einen konsequenten Weg beschreiten kann. Den weg zu bewaffneten proletarischen Revolution und der Diktatur des Proletariats, geführt von der Partei der Arbeiterklasse. Unter der Erziehung der Partei und der Roten Garde wird Sascha Kommunist. 1971, nach Schulabschluss beginnt Sascha eine Lehre als Maschinenbauer. Seine Kollegen in der Firma Hurth fassen Vertrauen zu ihm. Innerhalb kürzester Zeit ist er Jugendsprecher. Immer wieder versucht die Polizei, diesen mutigen Jungkommunisten zu ‘schnappen‘. 1972 wird er nach einer Vietnamdemonstration verhaftet, auch auf andere Demonstrationen sind die Polizisten hinter ihm her.

Anfang 1972 stellt Sascha Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft. Aber sein Antrag wird verzögert. Kurze Zeit später erhalten seine Eltern eine Vorladung vor das Jugendamt. Gegen ihren Sohn liegen bereits zwei fertige Anklageschriften vor, ohne dass er auch nur zu einer einzigen Vernehmung geladen worden wäre. Auf Denunziation der Polizei wird er im Betrieb fristlos entlassen, findet seither keine neue Lehrstelle mehr. Als er im Mai 1973 seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern will, drohen ihm die Ausländerbehörden offen mit Ausweisung, falls er verurteilt wird.

Die Absicht ist klar: Sascha, dem die Bourgeoisie als Kind nicht zumuten wollte, in den Iran zu gehen, soll heute als Kommunist, in persische Gefängnisse geworfen werden. Der Staatsanwalt im Prozess sagt es noch deutlicher: ‘… Wenn jemand zwischen zwei Stühlen sitzt, wie Herr Haschemi, dann soll er dem Rat des Ausländeramtes folgen und persisch oder albanisch lernen …‘

Sascha Haschemi, 20 Jahre alt, deutscher Kommunist wird heute polizeilich gesucht. Er soll abgeschoben werden. Sascha ist vorläufig untergetaucht. Der Kampf um seine Einbürgerung geht weiter.“

In der „Persönlichen Erklärung des Genossen Sascha Haschemi“, heiß es:

„An alle Freunde, Kollegen und Genossen! Ab Donnerstag, den 7. Februar 1974, werde ich nicht mehr vor Gericht erscheinen. Allzu offen und klar ist der Plan, mich über kurz oder lang in U-Haft zu nehmen - schon jetzt wurde ich zu vier Tagen und ein anderer Genosse zu zwei Tagen Haft verurteilt - und in einer heimlichen Aktion ins faschistische Persien abzuschieben, was für mich gleichbedeutend mit meiner Liquidierung ist.

Henkersdienste für den Schah

Vom 28.1. bis heute stand ich als Kommunist vor Gericht. Angeklagt, an der Roten Antikriegstagsdemonstration vorletztes Jahr gegen Krieg und Imperialismus teilgenommen zu haben. Angeklagt, weil ich in den Reihen der KPD/ML gegen die reaktionäre Gewalt der Polizei und des Staatsapparates kämpfte, die verhindern wollten, dass wir gegen den Imperialismus, für den Sozialismus demonstrierten. Dass wir bei der Olympiade 1972 diesen ungeheuren Betrug vom Friedensgerede, die Maske heruntergerissen und uns die Demonstration nicht verbieten ließen, nehmen sie nun zum Anlass, um willkürlich gegen Einzelne vorzugehen.

Wie sehr die Bourgeoisie getroffen wurde, zeigt die unglaubliche Härte, mit der sie jetzt zurückschlägt- seit dem zweiten Prozesstag ist die Öffentlichkeit aus dem Prozesssaal ausgeschlossen. In einem brutalen Einschüchterungsakt wurden gleichzeitig sämtliche anwesenden Zuschauer festgenommen wegen ‘Hausfriedensbruch‘ angeklagt, teilweise erkennungsdienstlich behandelt. Die Polizei verbietet uns, hierzu ‘faschistische Methoden‘ zu sagen, beschlagnahmt Flugblätter und nimmt Dutzende Genossen bei der Flugblattverteilung fest. Jeder kennt diese Methoden!

Ich soll nach Persien abgeschoben werden, was mein sicheres Todesurteil bedeuten kann. Und das, obwohl ich Deutscher bin! Mein Vater ist Perser, ich habe eine deutsche Mutter, kann kein Wort persisch, ich bin in München aufgewachsen, lebe und arbeite hier. Mein Einbürgerungsantrag, der seit dem 11. Januar 1973 bei der Regierung von Oberbayern liegt, wurde offensichtlich gestoppt. Seit Mai 1973 muss ich alle drei Monate die Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen. Im Ausländeramt meinen die Herren, sie wollten das Urteil abwarten und sich nicht die Hände binden lassen.

Kein Zweifel, besonders nach dem verschärften Terror der Staatsgewalt in den letzten Wochen. Sie wollen mich an das Schahregime ausliefern. An das Regime, das allein bei dem Wort ‘Kommunist‘ an den Henker denkt, das vor einigen Wochen erst sieben iranische Freiheitskämpfer zum Tode verurteilt hat. Die Abschiebung kommt möglicherweise einem Todesurteil gleich. Aber auf ein ‘möglicherweise‘ lasse ich mich als Kommunist nicht ein.

Ich bin Deutscher und werde hier, in meiner Heimat, für ein einiges, unabhängiges und sozialistisches Deutschland kämpfen.

Kollegen, Freunde und Genossen!
Wir müssen meine Einbürgerung mit aller Macht von diesen Herren erzwingen. Sie müssen die Wut der Arbeiterschaft, der Bevölkerung über diese ungeheuerlichen Gewaltmaßnahmen zu spüren bekommen. Und wenn sie noch brutaler vorgehen, werden wir umso besser kämpfen, weil immer mehr Menschen diesen kapitalistischen Terror al solchen erkennen. Wir werden und müssen die Einbürgerung erzwingen, weil sie nicht nur meine Person betrifft, sondern eine Herausforderung ist an die Kommunistische Partei, die Arbeiterschaft, das deutsche Volk! Alexander Haschemi.“
Q: Roter Morgen Nr. 8/1974, Dortmund, S. 1 u. 8.

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27.02.1974:
Auf der heutigen Sitzung des Bethanienkomitees erklären sich die Anwesenden, laut KPD/ML, solidarisch mit dem iranischen Rotgardisten Sascha Haschemi aus München.
Q: Roter Morgen Nr.13, Dortmund 30.3.1974.

28.02.1974:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 7/1974, soll in München an diesem Tag eine weitere Demonstration „gegen Saschas Ausweisung“ stattfinden.
Q: Roter Morgen Nr. 7/1974, Dortmund, S. 7.

02.03.1974:
Im „Roten Morgen“, Nr. 9/1974, erscheint der Artikel: „Sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi.“ Ausgeführt wird:

„Am 28.2.74 lief die Aufenthaltserlaubnis für den Aktivisten der Roten Garde, Sascha Haschemi, ab. Nach dem Plan der Bourgeoisie soll Genosse Sascha, Sohn eines persischen Vaters und einer deutschen Mutter, an das persische Henkerregime ausgeliefert werden. Seit 1971 wird seine Aufenthaltserlaubnis nur noch jeweils um 3 Monate verlängert. Ein Fremdenpass wurde bisher verweigert mit der Begründung: Wir wollen das Urteil abwarten.

Dieses Urteil aber steht inzwischen fest: In einem Prozess wegen einer Vietnam-Demonstration und der Demonstration am Roten Antikriegstag wurde Genosse Sascha zu 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Offen erklärten Richter und Staatsanwalt, dass die Abschiebung Saschas geplant sei. Sie hätten ihn am liebsten im Zusammenhang mit dem Prozess in Untersuchungshaft genommen, um ihn dann klammheimlich abzuschieben. Zweimal wurde versucht, Sascha bei Kundgebungen festzunehmen, das Gericht verhängte 4 Tage Ordnungsstrafe. Aber dieser Plan scheiterte. Genosse Sascha tauchte unter. Und er sagt in seiner persönlichen Erklärung auch warum: … ‘ Ich bin Deutscher und werde hier, in meiner Heimat, für ein einiges, unabhängiges und sozialistisches Deutschland kämpfen! …‘

Dieser unerschrockene Kampf des Genossen Sascha, der mutige Kampf der Partei und ihre breite Mobilisierungsarbeit haben die Bourgeoisie in Angst und Schrecken versetzt - und unter den Massen eine breite und kampfbereite Solidaritätsbewegung entfacht. In allen größeren Städten werden Unterschriften gesammelt. In diese Listen tragen sich Arbeiter, Schüler, Studenten, aber auch Schauspielerinnen wie Therese Giese und Schriftsteller wie Martin Sperr ein. In ganz Westdeutschland fordern Plakate und Parolen an den Wänden: Freispruch für Sascha! Sofortige Einbürgerung des Genossen Sascha! Sascha muss in Deutschland bleiben! Diese Kampfentschlossenheit wird sich auch b ei der Demonstration in München am 28.2.74 zeigen.

Solidarität wird Saschas Ausweisung verhindern!“
Q: Roter Morgen Nr. 9/1974, Dortmund, S. 8.

09.03.1974:
Der „Roten Morgen“, Nr. 10/1974, berichtet über eine Demonstration für für Sascha Haschemi am 28.2. In München.

„350 demonstrieren für Saschas Einbürgerung. Am 28.2.74 ist die Aufenthaltsgenehmigung für Genossen Sascha Haschemi abgelaufen. Zweimal ist inzwischen die Polizei bei Sascha und Verwandten von ihm gewesen, um Sascha, gegen den Haftbefehl ausgestellt ist, mitzunehmen. Sascha, ein deutscher Kommunist, soll nach Persien abgeschoben werden. Das gaben Richter und Staatsanwalt offen zu, als sie Sascha vor zwei Wochen zu 2 Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilten.

Für die sofortige Einbürgerung des Rotgardisten Sascha demonstrierten am 28.2. 74 in München rund 350 Menschen (nach dem „Roten Morgen“ Nr. 11/1974, wird allerdings erst am 29.2. demonstriert, d. Vf.) Dem Aufruf der KPD/ML waren u. a. die CISNU, die GRF und das Münchener Solidaritätskomitee gefolgt. Gleich zu Beginn gab es eine Auseinandersetzung mit der Polizei. Genossen trugen eine Tafel: ‘Schah Bandit - Geht über Leichen für Profit.‘ Diese Tafel sollte entfernt werden, weil sie angeblich ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt. Natürlich wurde nicht freiwillig darauf verzichtet, den Münchnern die Wahrheit über das Schah-Regime zu sagen. Das verbietet die Solidarität mit Genossen Sascha. Es kam zu einer Prügelei. Drei Genossen wurden festgenommen, die Tafel beschlagnahmt.

Dafür schallte die gleiche Parole jetzt laut aus dem Lautsprecherwagen. Die Polizei wollte natürlich auch das verhindern. Sie drohte, die Demonstration zu verbieten, traute sich aber dann nicht, diese Drohung in die Tat umzusetzen. Nach einer kämpferischen Veranstaltung, zu der 250 Menschen gekommen waren, marschierten die Teilnehmer dann zum Polizeipräsidium, um die Freilassung auch des letzten festgenommenen Demonstranten zu fordern. Als der Genosse tatsächlich herauskommt, formieren sich Genossen und Freunde noch einmal zu einem kurzen Demonstrationszug. Sofortige Einbürgerung des Genossen Sascha! Vorwärts mit der KPD/ML!“
Q: Roter Morgen Nr. 10/1974, Dortmund, S. 7. u. 8.

16.03.1974:
Im „Roten Morgen“, Nr. 11/1974, erscheint der Artikel: „Aufenthaltsgenehmigung für Genossen Sascha verlängert - Unser Ziel bleibt: Sascha muss eingebürgert werden.“ Dazu heißt es:

„Am 28.2.74 war die Aufenthaltsgenehmigung für Genossen Sascha Haschemi abgelaufen. In der Zeit vor diesem Tag hat die Partei ihren Kampf für die Einbürgerung des Genossen Sascha verstärkt. Am 29.2. demonstrieren ca. 250 Menschen in München für dieses Ziel. Zahlreiche neue Unterschriften wurden gesammelt. Dieser konsequente Kampf hat einen ersten Erfolg gezeigt: die Aufenthaltsgenehmigung für Sascha wurde bis zum 1. April verlängert.

Es kann jedoch kein Zweifel daran bestehen, dass die Bourgeoisie nur darauf wartet, dass der Kampfgeist der Partei, der Roten Garde und der vielen, die bisher ihre Solidarität bewiesen haben, erlahmt, um ihr verbrecherisches Ziel durchzusetzen. ‘.. Von abschieben kann keine Rede sein. Erst mal muss das Urteil rechtskräftig werden …‘, hieß es auf dem Ausländeramt.

Das ist der Gipfel des Zynismus! Trotzdem muss man dem Ausländeramt für seine Offenheit dankbar sein. Denn deutlicher kann nicht gesagt werden, dass man Kommunisten wie Genossen Sascha an die Bourgeoisie ausliefert, wenn man auch nur einen Augenblick glaubt, man könne der bürgerlichen Legalität vertrauen. Dass Sascha für 18 Monate ins Gefängnis kommt, dass er obwohl Sohn einer deutschen Mutter, an das persische Henkerregime ausgeliefert wird, kann allein die breite Solidarität der Werktätigen und der kompromisslose Kampf der Kommunistischen Partei verhindern. Wie sehr die Bourgeoisie diese Solidarität fürchtet, zeigt ein Beispiel aus Tailfingen. Am 1.3. erhielten die Genossen Sylvia und Paul H. einen schriftlichen Verweis. Der Anlass dafür war, dass beide für Sascha Unterschriften gesammelt und Flugblätter verteilt haben. Das wird die Genossen allerdings nicht daran hindern, weiterzukämpfen.

Dieser Anschlag auf einen klassenkämpferischen Kollegen wird ihnen noch deutlicher zeigen, dass der Kampf um die Einbürgerung des Kommunisten Sascha ein Kampf gegen die Unterdrückung aller Arbeiter ist. Immer mehr Kollegen überwinden in diesem Kampf ihre Angst und erkennen die Notwendigkeit der Solidarität.

Genossen aus Würzburg berichten von der Unterschriftensammlung in einer Kneipe. Die erste Reaktion der Kollegen war: ‘ Das ist schon richtig, was ihr da schreibt, aber unterschreiben kann ich nicht. Wo meine Unterschrift steht, steht auch mein Kopf.‘ Als die Genossen das mit ihm diskutierten, gab sich einer einen Ruck und sagte: ‘Ihr habt recht, wenn ich das Vorgehen der Polizei und des Gerichts verurteile, dann muss ich auch unterschreiben.‘

Dann ging die Liste durch die ganze Runde. An zwei Tischen in zwei Kneipen wurden 14 Unterschriften gesammelt. In der Diskussion zeigte sich das große Interesse der Kollegen am Sozialismus, an China und Albanien.

Als einer anfing ‘Geht doch nach drüben‘, sagten gleich zwei Kollegen ‘Hör doch auf, die KPD/ML sagt doch, dass in der DDR kein Sozialismus ist.‘ Das zeigt, dass im Kampf für die Einbürgerung des Genossen Sascha auch das Ziel, für das er und seine Partei kämpfen, immer mehr Menschen klar wird und immer mehr Sympathie gewinnt: das vereinte, unabhängige, sozialistische Deutschland.“
Q: Roter Morgen Nr. 11/1974, Dortmund, S. 8.

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23.03.1974:
Die heutige Veranstaltung der KPD/ML in Hamburg zur Solidarität mit dem iranischen Rotgardisten Sascha Haschemi aus München besuchen nach eigenen Angaben 100 Menschen.
Q: Roter Morgen Nr.13, Dortmund 30.3.1974.

29.03.1974:
In Würzburg gibt die Rote Garde der KPD/ML vermutlich heute ihre „Rote Lehrlingsfront“ Nr. 4 mit dem Leitartikel Schlagzeile: „Heraus zum roten 1.Mai!“ heraus. Enthüllt wird: „Lehrstellenstopp: Trick der Kapitalisten“. Gefordert wird ein JZ bzw. ein Jugendzentrum in Selbstverwaltung. Der Rote Garde Stammtisch ist in der Grünerhofschänke, Alte Kasernenstraße. Zu dem wegen des Roten Antikriegstages 1972 von Ausweisung bedrohten Iraner Sascha Haschemi heißt es: „Genosse Sascha muss in Deutschland bleiben!“
Q: Rote Lehrlingsfront Nr. 4, Würzburg o. J.

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30.03.1974:
Der „Rote Morgen“, Nr. 13/1974, veröffentlicht eine Unterschriftenliste zur „Sofortigen Einbürgerung von Sascha Haschemi.“ Einleitend schreibt die Zeitung:

„Der Kampf um die Einbürgerung von Genossen Sascha Haschemi, der obwohl er in Deutschland geboren und aufgewachsen, aus der DBR ausgewiesen werden soll - er besitzt die iranische Staatsangehörigkeit, weil sein Vater Perser ist - bringt täglich neue Erfolge. Tausende von Menschen haben sich bisher mit dem Kommunisten Sascha solidarisiert, und mit ihrer Unterschrift gegen die Ausweisung protestiert … Der Kampf muss weitergehen! Genosse Sascha, der wegen der drohenden Ausweisung untergetaucht ist und den die Polizei mit Haftbefehl sucht, muss eingebürgert werden. Am 30 April läuft seine Aufenthaltsgenehmigung ab. Bis dahin gilt es, die Front gegen die geplante Ausweisung noch zu vergrößern und noch besser zusammenzuschmieden.“
Q: Roter Morgen Nr. 13/1974, Dortmund, S. 7.

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30.03.1974:
Die KPD/ML gibt ihren „Roten Morgen“ Nr.13 heraus. Solidaritätsunterschriften mit Sascha Haschemi aus dem Iran (RG München) wurden bisher insgesamt 9756 gesammelt, davon 16 in Wuppertal.
Q: Roter Morgen Nr. 13, Dortmund 30.3.1974.

06.04.1974:
Im „Roten Morgen“, Nr. 14/1974, erscheint der Artikel: „Sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi.“ Ausgeführt wird:

„Mehr als 10.000 fortschrittliche Menschen haben inzwischen mit ihrer Unterschrift gegen die Verurteilung und geplante Ausweisung des Genossen Sascha protestiert. Die Ortsgruppe München der Partei, die täglich zusammen mit dem Komitee ‘Einbürgerung für Sascha‘ Propagandastände in der Stadt errichtet, meldet großartige Erfolge.

Sascha Haschemi ist Sohn einer Deutschen und eines Iraners. Deshalb besitzt er die iranische Staatsbürgerschaft, obwohl er niemals in Persien war. Weil Sascha Kommunist ist und in den Reihen der Roten Garde für die Interessen der Arbeiterklasse kämpft, will ihn die Bourgeoisie ausweisen.

Die Tatsache, dass bis heute Kinder einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters automatisch die Staatsangehörigkeit des Vaters erhalten, ist ein Ausdruck dafür, dass in der kapitalistischen DBR die Gleichberechtigung der Frau nach wie vor nur auf dem Papier steht.

Der neue Gesetzentwurf, nach dem diese Kinder auch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, ist ein Sieg im Kampf um die Gleichberechtigung der Frau. Das heißt aber keineswegs, dass Genosse Sascha außer Gefahr wäre, wenn dieses Gesetz vom Bundestag und Bundesrat gebilligt wird.

Denn Sascha ist Kommunist. Mit allen Mitteln wird die Bourgeoisie hier wie überall versuchen, ihre eigenen Gesetze zu brechen, wenn ihr das im Kampf gegen die Arbeiterbewegung nützt. Verstärkt wird sie versuchen, Sascha, der wegen der drohenden Ausweisung untergetaucht ist, noch zu schnappen, ehe ein solches Gesetz gültig wird, um ihn abzuschieben. Der Kampf um Saschas Einbürgerung muss verstärkt fortgesetzt werden.“

Unter der Rubrik: „Kampf der bürgerlichen Klassenjustiz“ heißt es im „Roten Morgen“:

„Hamburg: Am 23.3.74 versammelten sich über 100 Freunde und Genossen zu einer Protestveranstaltung gegen die geplante Auslieferung des Genossen Sascha. Bereits am Vormittag waren an zehn Literaturständen in sämtlichen Hamburger Arbeitervierteln über 100 Unterschriften gesammelt worden, 28 neue kamen am Abend dazu.“

„Bremen: Am 22.3.74 führte die KPD/ML in Bremen eine Demonstration gegen die zunehmenden Angriffe auf die Partei aber auch h auf fortschrittliche Kollegen durch. In die Demonstration mit den Parolen: ‘Freiheit für Oßwald und Schulte! Sofortige Einbürgerung des Genossen Haschemi! Freiheit für alle politischen Gefangenen! Freiheit für die kommunistische Agitation und Propaganda! Vorwärts mit der KPD/ML!‘, reihten sich auch viele ehemaligen Genossen des KBW ein. Über 170 DM wurden gesammelt.“
Q: Roter Morgen Nr. 14/1974, Dortmund, S. 7.

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20.04.1974:
Im „Roten Morgen“, Nr. 16/1974, erscheint der Artikel: „Sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi!“ Dazu heißt es:

„Am 30. April läuft die Aufenthaltserlaubnis des Genossen Sascha Haschemi erneut ab. Genosse Sascha, der wegen seiner Teilnahme am ‘Roten Antikriegstag 72‘ zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt wurde, soll aus Deutschland ausgewiesen werden. Denn Sascha, Sohn eines Persers und einer Deutschen, besitzt die iranische Staatsangehörigkeit. Obwohl er in Deutschland geboren und aufgewachsen ist und kein Wort persisch spricht, stempelt ihn die Bourgeoisie zum ‘Ausländer‘ und will ihn abschieben. Mit Hilfe der Henker des faschistischen Schah-Regimes wollen sich die westdeutschen Imperialisten eines Kommunisten entledigen. Sascha musste wegen der drohenden Abschiebung untertauchen und wir jetzt polizeilich gesucht.

Täglich bringt der Kampf um Saschas Einbürgerung neue Erfolge. In allen Städten wurden Plakate geklebt und Parolen gemalt. Am Hauptbahnhof Dortmund etwa lesen tägliche Tausende von Reisenden die Forderung: ‘Sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi!‘ 13.500 Menschen haben sich durch ihre Unterschrift solidarisch erklärt. Die Rote Hilfe Hamburg und die ‘Interessengemeinschaft der mit Ausländern verheirateten deutschen Frauen‘ in Frankfurt haben sich in Protesterklärungen dem Kampf um Saschas Einbürgerung angeschlossen. Der Kampf geht weiter- bis unsere gerechte Forderung durchgesetzt ist …“
Q: Roter Morgen Nr. 16/1974, Dortmund, S. 8.

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27.04.1974:
Im „Roten Morgen“, Nr. 17/1974, erscheint der Artikel: „Solidarität mit Sascha Haschemi.“ Ausgeführt wird:

„Seit mehr als einem halben Jahr kämpfen Partei und Rote Garde um die Einbürgerung des Genossen Sascha Haschemi, Mitglied der Roten Garde München. Denn Sascha, obwohl er in München geboren und aufgewachsen ist, wegen seines Vaters die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, soll aus Deutschland ausgewiesen werden. Die Bourgeoisie will einen konsequenten deutschen Kommunisten, den sie fürchtet und hasst, in die Folterkammern des Schahs ausliefern. Im Februar wurde Sascha zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er am Roten Antikriegstag 72 trotz Demonstrationsverbotes gegen den imperialistischen Staat demonstrierte. Sascha, die sichere Abschiebung vor Augen, tauchte unter und setzt seinen Kampf in der Illegalität fort. Seither mobilisiert die Partei täglich neue Kräfte im Kampf gegen dieses ungeheuerliche Beispiel politischer Unterdrückung durch den Klassenfeind. Tausende Menschen solidarisierten sich mit Sascha. Überall in Deutschland wurden Unterschriften und Protesterklärungen für Saschas Einbürgerung gesammelt … Die breite Solidarität mit Sascha Haschemi ist ein Zeichen für die wachsende Bereitschaft der Massen, gegen jede Art politischer Unterdrückung aufzustehen. Sie ist ein Ausdruck für die Verankerung der KPD/ML in dieser Bewegung, für die Festigung und Kampfkraft unserer Partei. Saschas Aufenthaltsgenehmigung ist am 30.4. Erneut abgelaufen. Vorwärts im Kampf! Für die sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi!“
Q: Roter Morgen Nr. 17/1974, Dortmund. S. 9.

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27.04.1974:
Die KPD/ML berichtet in ihrem „Roten Morgen“, Nr. 17/1974, davon dass sich mit dem politisch Verfolgten Iraner Sascha Haschemi von der RG München auch die Genossen rund um den „Rude Kappes“ in Köln solidarisch erklärt haben.
Q: Roter Morgen Nr. 17, Dortmund, 27.4.1974.

Mai 1974:
In der „Roten Hilfe“, Nr. 24 vom Mai 1974, erscheint der Artikel: „Sascha muss in Deutschland bleiben.“ Ausgeführt wird:

„Genosse Sascha, 20 Jahre, Aktivist der Roten Garde München, ist Deutscher, auch wenn er einen iranischen Pass besitzt. Als Sohn einer Deutschen und eines Persers ist er in München geboren und aufgewachsen. Er spricht kein Wort persisch, den Iran kennt er nur aus den Erzählungen seines Vaters. Mit 18 Jahren bereits stellte er Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Vor Jahren, als Sascha noch ein Kind war, erklärte selbst die bürgerliche Justiz seinen Eltern: … ‘Sascha ist deutscher Nationalität …‘ Heute aber, wo er zum Kommunisten herangewachsen ist, wo die Bourgeoisie in ihm einen unerbittlichen Feind erkannt hat, der mutig für die Interessen der Arbeiterklasse kämpft, stempelt sie ihn zum ‘Ausländer‘.

SASCHA SOLL AUSGEWIESEN WERDEN!

Die werktätigen Massen zwangen die westdeutschen Imperialisten nach dem 2. Weltkrieg, die Todesstrafe abzuschaffen. Nur zu gerne bedienen sich diese Herren heute der Folterkammer des faschistischen Schahregimes, um einen deutschen Kommunisten zu vernichten. Denn eine Ausweisung nach Persien würde mit Sicherheit den Tod bedeuten (aus „Roter Morgen“ 6/74).

Im Februar wurde Sascha Haschemi zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er am Roten Antikriegstag 1972 trotz Demonstrationsverbot gegen den imperialistischen Krieg demonstrierte. Seine sichere Abschiebung vor Augen, tauchte er unter und setzt seinen Kampf in der Illegalität fort. Seither mobilisieren die KPD/ML und auch die ROTE HILFE täglich neue Kräfte für die Solidarität mit Sascha Haschemi. Überall in Westdeutschland und Westberlin wurden Unterschriften und Protesterklärungen für Saschas Einbürgerung gesammelt. Bis heute fast 15.000 Unterschriften.

FÜR DIE SOFORTIGE EINBÜRGERUNG VON SASCHA HASCHEMI!“
Q: Rote Hilfe Nr. 24, Dortmund, o. J. (Mai 1974).

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11.05.1974:
Im „Roten Morgen, Nr. 19/1974, erscheint der Artikel: „Wenn wir Sascha erwischen, dann schieben wir ihn ab.“ Ausgeführt wird:

„Auf allen Maiveranstaltungen der Partei wurde eine auf Tonband gesprochene Grußadresse des Genossen Sascha Haschemi, der wegen seiner drohenden Abschiebung aus Deutschland vor 3 Monaten untergetaucht ist, abgespielt. Darin gelobte er, noch besser zu kämpfen für den Sozialismus, für ein vereintes, unabhängiges, sozialistisches Deutschland. Er forderte alle Genossen und fortschrittliche Menschen auf, noch besser um seine Einbürgerung zu kämpfen.

Denn Sascha, deutscher Kommunist, der in München geboren und aufgewachsen ist, soll abgeschoben werden. Sascha, sei Perser, behauptet die Bourgeoisie; denn er hat einen persischen Vater und deshalb die iranische Staatsangehörigkeit.

Am 30. April lief Saschas Aufenthaltserlaubnis wieder ab. Zwar verlängerte das Ausländeramt München die Aufenthaltsgenehmigung für weitere 3 Monate - aber der zuständige Beamte gab kaltschnäuzig zu, dass dieser Stempel in Saschas Pass nichts weiter ist als ein Manöver der Bourgeoisie, um die Solidaritätsbewegung für Saschas Einbürgerung einzuschläfern ‘… Wenn wir ihn erwischen, wenn er auftaucht, dann schieben wir ihn ab, egal, ob er den Stempel hat oder nicht …‘, das sagte der Beamte im Ausländeramt sinngemäß zu Saschas Rechtsanwältin.

Das zeigt klar: Wenn es um die Verfolgung und Vernichtung von Kommunisten geht, dann schreckt der Klassenfeind nicht davor zurück, die Folterkammern des Schah-Regimes für seine reaktionären Absichten auszunützen. Denn als Kommunist hat Sascha im Iran nur eines zu erwarten: Folter, jahrelange Kerkerhaft, vielleicht sogar den Tod. Der Kampf um Saschas Einbürgerung muss noch besser, noch konsequenter geführt werden. Der Erfolg der Kampagne bisher hat gezeigt: Das Volk ist auf unserer Seite!“
Q: Roter Morgen Nr. 19/1974, Dortmund, S. 7.

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29.06.1974:
Im „Roter Morgen“, Nr. 26/1974, erscheint der „Offene Brief an den Genossen Sascha“ vom „Solidaritätskomitee - Für die sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi“. Ausgeführt wird:

„Vor kurzem schrieb das ‘Solidaritätskomitee - Für die sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi‘ in München einen offenen Brief an Genossen Sascha. Darin heißt es u. a.:

‘… Wir organisierten in einigen Stadtteilen Stände, auf denen Unterschriftenlisten und Literatur auslagen. Dazu verteilten wir Flugblätter und diskutierten. Da viele Menschen sich bereits zeigten, auch in Form einer Spende ihren Solidaritätsbeitrag zu leisten, führten wir eine Straßensammlung durch. 4 Tage lang standen wir in der Fußgängerzone mit unseren Büchsen, sammelten 700 DM und verteilten für jeden Spender einen Anstecker. Es wäre sicher noch mehr geworden, wenn außer der KPDML sich noch andere Organisationen an der Aktion des Solidaritätskomitees beteiligt hätten, wie sie es versprochen hatten.

Dass die Massen mit ihrer Solidarität noch viel mehr bereit waren, zeigten viele Beispiele: So erklärte sich ein Mädchen spontan bereit, Dich zu heiraten, wenn man damit etwas erreichen könne.

Als Höhepunkt dieser Solidaritätsbewegung organisierte das Solidaritätskomitee eine Großveranstaltung im Schwabingerbräu. Die AP-Truppe der KPD/ML führte dazu ein Stück auf, das sie Machenschaften der Bourgeoisie entlarvte und Deinen Kampf, den Kampf der Massen unter Führung der Kommunisten mit ihrer Partei, der KPD/ML, zeigte. Da die Bourgeoisie nicht gewillt war, dies so hinzunehmen, versuchte sie, uns zu provozieren. Mit 4 Hundertschaften, Einsatzkommandos, Saalschlachttruppen mit Helmen, Schildern und Knüppel und einer Menge Popos, die in den Saal eindrangen, versuchten sie uns einzuschüchtern. Klar, dass sie das nicht schafften.

In München hat das Solidaritätskomitee bereits 1.500 Unterschriften gesammelt (insgesamt sind es in München an die 3. 000). Unser Kampf ist ein Erfolg, weil wir auf die Massen vertrauen, weil wir alle Tendenzen vom Zurückweichlertum scharf bekämpfen und klar gegen die Bourgeoisie und ihre Handlanger kämpfen. Nur so wird unser Kampf auch den Sieg bringen, Deine Einbürgerung. Mit solidarischen Grüßen und einem kräftigen Rot Front: Solidaritätskomitee für die sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi …!“
Q: Roter Morgen Nr. 26/1974, Dortmund, S. 6.

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Juli 1974:
In der „Roten Hilfe, Nr. 25 vom Juli 1974, erscheint ein „Offener Brief an den Genossen Sascha“. Verantwortlich dafür zeichnet das Münchener „Solidaritätskomitee: Für die sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi“.

„Vor kurzem schrieb das ‘Solidaritätskomitee - Für die sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi‘ in München einen offenen Brief an Genossen Sascha. Darin heißt es u. a.:

‘… Wir organisierten in einigen Stadtteilen Stände, auf denen Unterschriftenlisten und Literatur auslagen. Dazu verteilten wir Flugblätter und diskutierten. Da viele Menschen sich bereits zeigten, auch in Form einer Spende ihren Solidaritätsbeitrag zu leisten, führten wir eine Straßensammlung durch. 4 Tage lang standen wir in der Fußgängerzone mit unseren Büchsen, sammelten 700 DM und verteilten für jeden Spender einen Anstecker. Es wäre sicher noch mehr geworden, wenn außer der KPDML sich noch andere Organisationen an der Aktion des Solidaritätskomitees beteiligt hätten, wie sie es versprochen hatten.
Dass die Massen mit ihrer Solidarität noch viel mehr bereit waren, zeigten viele Beispiele: So erklärte sich ein Mädchen spontan bereit, Dich zu heiraten, wenn man damit etwas erreichen könne.

Als Höhepunkt dieser Solidaritätsbewegung organisierte das Solidaritätskomitee eine Großveranstaltung im Schwabingerbräu. Die AP-Truppe der KPD/ML führte dazu ein Stück auf, das sie Machenschaften der Bourgeoisie entlarvte und Deinen Kampf, den Kampf der Massen unter Führung der Kommunisten mit ihrer Partei, der KPD/ML, zeigte. Da die Bourgeoisie nicht gewillt war, dies so hinzunehmen, versuchte sie, uns zu provozieren. Mit 4 Hundertschaften7, Einsatzkommandos, Saalschlachttruppen mit Helmen, Schildern und Knüppel und einer Menge Popos, die in den Saal eindrangen, versuchten sie uns einzuschüchtern. Klar, dass sie das nicht schafften.

In München hat das Solidaritätskomitee bereits 1. 500 Unterschriften gesammelt (insgesamt sind es in München an die 3. 000). Unser Kampf ist ein Erfolg, weil wir auf die Massen vertrauen, weil wir alle Tendenzen vom Zurückweichlertum scharf bekämpfen und klar gegen die Bourgeoisie und ihre Handlanger kämpfen. Nur so wird unser Kampf auch den Sieg bringen, Deine Einbürgerung. Mit solidarischen Grüßen und einem kräftigen Rot Front: Solidaritätskomitee für die sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi…!“
Q: Rote Hilfe Nr. 25, Dortmund, o. J. (Juli 1974), S. 7 und 15.

10.08.1974:
Im „Roten Morgen“, Nr. 32/1974, erscheint der Artikel: „Verhindert den Schreibtischmord. Einen deutschen Pass für Sascha.“ Ausgeführt wird:

„Noch immer, seit fast einem halben Jahr, muss sich unser Genosse Sascha Haschemi versteckt halten. Denn die Kapitalisten planen auf Genosse Sascha einen heimtückischen Mordanschlag: Sascha, 20 Jahre alt, Rotgardist aus München, iranischer Staatsangehöriger, ob wohl er in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, soll an das faschistische Schah-Regime ausgeliefert werden. Die westdeutschen Imperialisten wissen sehr gut, dass sie mit einer Ausweisung Saschas Todesurteile unterschreiben; denn als Kommunisten warten im Iran Gefängnis und Folter, vielleicht der Henker auf ihn.

Vom ersten Tag an, als diese hinterhältigen Pläne der Bourgeoisie bekannt wurden, nahm die Partei den Kampf auf gegen diesen Mordanschlag auf einen deutschen Kommunisten unter der Parole: ‘Sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi!‘ Überall in der Bundesrepublik solidarisierte sich die Bevölkerung mit dem Kommunisten Sascha gegen die bürgerliche Klassenjustiz, gegen den Polizeiterror. Etwa 20. 000 Unterschriften wurden gesammelt gegen die Ausweisungspläne, Spenden gingen ein zur Unterstützung Saschas, der heute illegal leben muss, um der Verhaftung und Ausweisung zu entgehen.

Diese breite Unterstützung der Kampagne um Saschas Einbürgerung ist nur ein Beispiel für den Kampf, den die Bevölkerung der Bundesrepublik und Westberlins seit Jahren führt gegen die wachsende politische Unterdrückung. Der Kampf gegen die Unterdrückung und Diskriminierung ausländischer Kollegen, der Kampf gegen das reaktionäre Ausländergesetz, spielte hier schon immer eine wichtige Rolle. Dass die Bourgeoisie Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter, selbst wenn sie, wie Sascha, in Deutschland geboren werden, hier aufwachsen, die Schule besuchen, die deutsche Sprache sprechen, zu ‘Ausländern‘ stempelt und der einfachsten politischen Rechte beraubt, ist ein besonders unverschämte Angriff auf den gemeinsamen Kampf deutscher und ausländischer Kollegen gegen den Klassenfeind. Tausende Kinder und Jugendliche sind davon betroffen. Das Beispiel Saschas zeigt, gegen wen sich diese Angriffe in erster Linie richten: Auf Kommunisten, auf revolutionäre und fortschrittliche Kollegen.

Vor dem Kampf gegen politische Unterdrückung und das reaktionäre Ausländergesetz, ist die Bourgeoisie in diesem Punkt einen Schritt zurückgewichen. Vor wenigen Tagen entschied das Verfassungsgericht, dass Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und den Kindern deutscher Eltern gleichgestellt werden müssen. Nicht, um das Grundgesetz zu verwirklichen, hat das Verfassungsgericht entschieden, wie es behauptet, sondern weil es durch den Kampf des Volkes dazu gezwungen wurde.

Dieses Grundsatzurteil muss auch für Sascha genutzt werden. Ein deutscher Pass wird umgehend beantragt. Aber machen wir uns keine Illusionen! Sascha soll nicht in die Folterkammern des Schahs abgeschoben werden, weil er ‘kriminell‘ ist, wie die Klassenjustiz behauptet, die ihn zu 18 Monaten Gefängnis verurteilte wegen seiner Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972, wegen seines mutigen antimilitaristischen Kampfes. Sascha soll abgeschoben werden, weil er Kommunist ist. Daran hat sich nichts geändert. Die westdeutschen Imperialisten, die selbst zur Abschaffung der Todesstrafe gezwungen wurden, nutzen nur zu gern die Dienste der Schah-Faschisten, um Klassenkämpfe zu unterbinden.

Auch jetzt werden sie mit tausend Tricks und Schlichen versuchen, ihre eigenen Gesetze zu umgehen, wo sie ihnen keinen Vorteil bringen. Die Verabschiedung dieses Gesetzes heißt nicht, dass Sascha die deutsche Staatsangehörigkeit in der Tasche hat, dass die Gefahr für ihn abgewendet ist, dass er aus der Illegalität auftauchen kann. Wir werden kämpfen müssen um einen deutschen Pass für Sascha, heute wie früher, wir werden darum kämpfen müssen, dass die Bourgeoisie bürgerliche Rechte einhält, die dem Volk von Nutzen sind. SOFORT: EINEN DEUTSCHEN PASS FÜR SASCHA!“
Q: Roter Morgen Nr. 32/1974, Dortmund, S. 7.

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31.08.1974:
Im „Roten Morgen“, Nr. 35/1974, erscheint der Artikel: „Interview mit dem Genossen Sascha Haschemi.“ Ausgeführt wird:

„RM: Genosse Sascha, Du musstest bisher 7 Monate im Untergrund kämpfen …

Sascha: Ja, ich halte mich nicht deswegen versteckt, weil sie mich wegen meiner Teilnahme an der Roten Antikriegstagsdemonstration 1972 in München zu 1 ½ Jahren Gefängnis verurteilt haben, sondern deshalb, weil sie diesen Haftbefehl als Vorwand nehmen wollten, um mich dem faschistischen Schah-Regime auszuliefern. Der wirkliche Grund ist meine Mitgliedschaft in der Roten Garde, meine Anschauungen und mein Kampf als Kommunist. Formal bin ich nämlich, wegen meines persischen Vaters, von dem meine Mutter seit langem geschieden ist, Perser. Tatsächlich bin ich Deutscher, in München geboren und aufgewachsen. Als ich noch kein Kommunist war, war das auch für die Behörden noch ein klarer Fall. Sie lehnten damals nämlich einen Antrag meines Vaters in Persien ab, der mich nach Persien holen wollte. Ihre Begründung: Ich sei in Wirklichkeit Deutscher und man könne mich nicht aus meiner Heimat wegholen. Aber seitdem sie wissen, dass ich Kommunist bin, bin ich für sie kein Deutscher mehr, seitdem planen sie einen kaltblütigen Schreibtischmord an mir. Die Münchener Ausländerbehörde erklärte: ‘Wenn wir ihn erwischen, schieben wir ihn auf jeden Fall ab.‘ Ein andermal sagten sie mir zynisch, ich soll doch schon mal persisch lernen. Die Auslieferung nach Persien aber bedeutet für mich nicht nur den Verlust meiner Heimat, meiner Mutter und meiner Genossen. Sie heißt für mich Gefängnis und Folterung oder aber physische Liquidierung. Dafür gibt es Dutzende traurige Beispiele.

Die Partei führt den Kampf um die Verhinderung des an mir geplanten Schreibtischmordes. Für die Behörden genügt heute dank des Erfolges dieses Kampfes nicht mehr nur ein einziger Federstrich, um meine Hinrichtung in die Wege leiten zu können. Denn inzwischen wissen sehr viele Menschen über meinen Fall Bescheid. 20.000 haben eine Protestresolution unterschrieben. Die Behörden kommen durch diese breite Solidaritätsfront ganz schön in die Bedrängnis mit ihrem ungeheuerlichen Plan. Viele vorher unpolitische Menschen setzen sich aktiv für mich ein. Eine Frau bat in München Genossen um Unterschriftenlisten, damit sie selbständig sammeln kann. Da die Genossen keine mehr vorrätig hatten, kam sie eigens am Abend zu einer Veranstaltung, um Listen zu erhalten. Bekannte Persönlichkeiten wie Therese Giehse, Martin Sperr, H. M. Enzensberger, G. Zwerenz und andere protestierten. Organisationen wie die ‘Interessenvereinigung mit Ausländern verheirateter Frauen‘, Studentenvertretungen wie z. B. der AStA der Uni München, Gewerkschaftsgruppen, die ‘Humanistische Union‘ und auch die Lehrlingsgruppe in meinem früheren Betrieb in München. Die Totschweigetaktik der bürgerlichen Presse hat nichts daran ändern können, dass eine so breite Solidarität entstand.

RM: Es ist ein wichtiger Erfolg, dass es der Polizei trotz all ihrer Bemühungen nicht gelang, dich aufzuspüren.

Sascha: Das ist wahr. Obwohl meine Verwandten ‘überprüft‘, bespitzelt und schikaniert wurden und werden, obwohl sie sogar bei der Familie meines Mitangeklagten H. Lehmann das Pumpenhaus im Wald durchsucht haben, gelang es ihnen nicht, mich zu finden. Die Partei hat es ermöglicht und geschafft, dass ich auch im Untergrund weiter arbeiten und kämpfen kann. Als Kommunist werde ich besonders von der Bourgeoisie verfolgt. Aber als Kommunist stehe ich h auf der Seite der Arbeiterklasse, und finde ihre Unterstützung. Ich kämpfe Schulter an Schulter mit anderen Rotgardisten und habe deshalb die Unterstützung und den Schutz der Partei.

RM: Bedeutet es nicht auch Schwierigkeiten und Opfer, wenn Du solange untergetaucht bist?

Sascha: Ja, es ist schon sehr schwierig, wenn man lange Zeit von seiner Familie und von Freunden weg sein muss, wenn man illegal arbeiten muss. Aber ich weiß, dass ich, solange das kapitalistische System herrscht, nicht der erste und der letzte sein werde, der mit dieser Schwierigkeit fertig werden muss. Im Hitlerfaschismus mussten sich Tausende Antifaschisten, Juden verstecken, um am Leben zu bleiben. Ich weiß, dass es für mich, solange ich keinen deutschen Pass habe, keine andere Möglichkeit gibt, als unterzutauchen, um den Schreibtischmord zu verhindern, um also nicht in das faschistische Persien ausgeliefert zu werden.

RM: Wie bist Du Kommunist geworden?

Sascha: Die üble Hetze der Springerzeitungen gegen alle fortschrittlichen Menschen hat mich schon immer empört. Deshalb ging ich 1968 auf die Antispringerdemonstration in München. Auf einer dieser Demonstrationen ging die Polizei in brutalster Weise vor. Sie hat Rüdiger Schreck, einen der Demonstranten, erschlagen. Mit einer Scheinwerferlampe. Ich bekam damals einen riesigen Hass. Dieser Mord und seine anschließende Verschleierung trug dann auch entscheidend dazu bei, dass mir die Augen über die verbrecherische Natur des kapitalistischen Systems geöffnet wurden. In der Zeit darauf habe ich mich an vielen Aktionen beteiligt und bin dabei zur Roten Garde gestoßen. In der RG bin ich durch die Partei zum Kommunisten erzogen worden.

RM: Wie sieht jetzt das konkrete Kampfziel für Deine Einbürgerung aus?

Sascha: Es muss erreicht werden, dass ich einen deutschen Pass, also die deutsche Staatsangehörigkeit bekomme. Der Kampf muss hauptsächlich durch eine weitere Verbreiterung der Solidarität geführt werden. Das ist die Grundlage dafür, dass juristische Schritte überhaupt eine Aussicht auf Erfolg haben. Wenn ich den deutschen Pass habe, werde ich selbstverständlich die Berufung meines Prozesses führen, werde ich auch der Gefängnisstrafe nicht ausweichen.

Wichtig finde ich dabei, dass der Kampf für meine Einbürgerung nicht isoliert vom Kampf gegen die Tausende von Fällen politischer Unterdrückung geführt wird. Was die Ausländerbehörden mit mir vorhaben, muss verhindert werden. Aber es ist auch sehr wichtig, dass die Partei anhand dieses Beispiels aufzeigt, wie unmenschlich und verrottet dieses System ist, wie die Faschisierung immer weiter vorangetrieben wird. Ich bin sicher, dass auch am Beispiel meines Falles viele Kollegen erkennen - wie ich damals 1968 am Beispiel Rüdiger Schreck- dass man diese Gesellschaft zerschlagen und eine neue sozialistische Gesellschaft aufbauen muss. Ich bin auch sicher, dass viele, die sich durch ihre Unterschrift mit mir solidarisierten, weiter gehen werden und den Kampf gegen die politische Unterdrückung in der ROTEN HILFE führen werden, und dass einige von ihnen zu unserer Partei, der KPD/ML, kommen werden.

RM: Die Partei und die Rote Garde rufen jetzt wieder zu Roten Antikriegstagsdemonstrationen auf. Dabei werden wir auch den Kampf um Deine Einbürgerung wieder verstärken.

Sascha: Gerade jetzt, wo sich die aktuelle Kriegsgefahr, die vor allem von den beiden Supermächten ausgeht, wieder zugespitzt hat, sind die Aktionen am Roten Antikriegstag von besonderer Wichtigkeit. Die Jugend in Deutschland empfindet tiefe Abscheu gegen die imperialistischen Raubkriege. Dies hat sich für mich immer wieder bestätigt, wenn ich mit Kollegen und Freunden gesprochen habe. Auch in der Roten Garde habe ich immer wieder die Erfahrung gemacht, dass viele neue Genossen kamen, weil sie die ganze Niedertracht des Imperialismus an seinen schmutzigen Kriegen gesehen haben. Weil sie erkannt haben, dass man dieses System nur mit dem Gewehr in der Hand zerschlagen kann, unter Führung der kommunistischen Partei. Dass ich zusammen mit 5. 000 anderen fortschrittlichen Menschen 1972 am Roten Antikriegstag demonstriert habe, will die Bourgeoisie jetzt zum Anlass nehmen, mein faktisches Todesurteil zu sprechen. Doch der Kampf aller fortschrittlicher Menschen, auch an diesem Roten Antikriegstag, wird ihren Plan nicht verhindern können.“
Q: Roter Morgen Nr. 35/1974, Dortmund, S. 7.

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30.09.1974:
Es erscheint der Mitgliederrundbrief der „Roten Hilfe - Landesvorstand Bayern“. Zur KPD und ihrer möglichen Beteiligung an den Landtagswahlen wird ausgeführt:

„Die Rote Hilfe weiß, dass dies … keine leeren Worte sind. Mit der KPD haben wir national den Kampf gegen die Abschiebung von Baha Targün und für die Freilassung von Uli Kranzusch geführt haben wir gegen den Polizeiterror in Duisburg, dem Günther Routhier zum Opfer fiel gekämpft. Zusammen mit der KPD haben die Berliner Ortsgruppen das Komitee für die sofortige Freilassung von Dieter Kunzelmann gegründet. In München haben wir gemeinsam mit dem KSV - dem Studentenverband der KPD – und der Sympathisantengruppe der KPD Solidaritätsaktionen für Sascha Haschemi durchgeführt, waren es die Genossen des KSV, die nach der Ermordung von Günter Jendrian die ersten Schritte in Angriff genommen haben, eine Kundgebung durchzuführen und uns zusammen mit der Sympathisantengruppe bei der Durchführung der Demonstration und der Arbeit im Komitee unterstützen, während die anderen Organisationen … sich fernhielten.“
Q: Rote Hilfe Landesvorstand Bayern: Mitgliederrundbrief, o. O., 30.9.1974.

02.11.1974:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 44/1974, erklären Teilnehmer „der Veranstaltung der Ortsgruppe Hannover der KPD/ML zum 25. Jahrestag der VR China in einer Resolution: Sofort einen deutschen Pass für Sascha. Diese Resolution gegen den geplanten Schreibtischmord an Genossen Sascha Haschemi stimmten 19 Teilnehmer zu, 2 enthielten sich der Stimme“.
Q: Roter Morgen Nr. 44/1974, Dortmund, S. 6.

23.11.1974:
Zu Sascha Haschemi heißt es im „Roten Morgen“, Nr. 47/1974:

„Weil Genosse Franz P. ein Flugblatt zum Prozess gegen den Rotgardisten Sascha Haschemi verteilte, den die bürgerliche Klassenjustiz mit der Verurteilung in einem Antikriegstagsprozess gleichzeitig ins faschistische Persien abschieben will, erhielt er vor einiger Zeit einen Strafbefehl über 800 DM oder zwei Monate Gefängnis. Genosse Franz die Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorherigen Stand, weil er den Strafbefehl während seiner Urlaubszeit erhalten hatte, also keinen Einspruch einlegen konnte. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab und bekräftige den Strafbefehl.“
Q: Roter Morgen Nr. 47/1974, Dortmund, S. 8.

14.12.1974:
In der Rubrik „Kampf der bürgerlichen Klassenjustiz“, heißt es im „Roten Morgen“ unter München:

„Gegen die Münchener Rechtsanwältin Erika Fischer wurde ein Ehrengerichtsverfahren eingeleitet, weil sie - wie es in der Anschuldigungsschrift heißt - am 29.1.74 in der Hauptverhandlung gegen den Rotgardisten Sascha Haschemi zu den Zuschauern gesagt haben soll: ‘Wir wissen, dass hier in solchen Fällen immer festgenommen wird, auch ohne Rechtsgrundlage.‘

Im gleichen Zusammenhang soll sie einen Mandanten, der erkennungsdienstlich fotografiert werden sollte, geraten haben, die Hände vors Gesicht zu tun, und die Haare ins Gesicht zu streichen. Diese angeblichen Anweisungen sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ein Beweis, dass sie ihre Rechtsanwaltspflicht nicht ‘gewissenhaft‘ ausübe. Die Strafmöglichkeiten in einem solchen Ehrengerichtsverfahren reichen von einer Verwarnung über das vorläufige Berufs- und Vertretungsverbot bis hin zum Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft.“
Q: Roter Morgen Nr. 50/1974, Dortmund, S. 7.

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21.12.1974:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 51/1974, erhält Peter K., der in München wegen „Hausfriedensbruch“ angeklagt ist, jetzt einen „offiziellen Beschlagnahmungsprozess“ seiner „schriftlichen Aufzeichnungen“. Er ist wegen „Verächtlichmachung der Bundesrepublik“ und „Beleidigung“ angeklagt. Der „Rote Morgen“ kommentiert das wie folgt:

„Diese Tatsachen beweisen, dass die sich inzwischen häufenden Beschlagnahmungen von Prozessunterlagen der Angeklagten keinen anderen Zweck haben, als ein erneute Verurteilung von Kommunisten zu erreichen.“

In der Rubrik „Kampf der bürgerlichen Klassenjustiz“ heißt es im „Roten Morgen“ unter Westberlin:

„Am 4.12. standen in Westberlin zwei Rotgardisten vor dem bürgerlichen Klassengericht, denen vorgeworfen wird, im März eine Parole gemalt zu haben für den ‘Freispruch und die sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi‘.

Wer in die Verhandlung wollte, musste sich vollständig durchsuchen und mit Sonden abtasten lassen. Noch zu Beginn des Prozesses wurde die Öffentlichkeit für die gesamte Verhandlung ausgeschlossen. Die Zuschauer unterstützten aber die Genossen von draußen weiter, indem sie laut Parolen riefen. Die beiden Rotgardisten wurden zu 300 bzw. 600 DM Geldstrafe verurteilt.“
Q: Roter Morgen Nr. 51/1974, Dortmund, S. 6.

28.12.1974:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 52/1974, erhielt „Genosse Sascha im ersten Prozess 18 Monate Gefängnis und musste bereits während des Prozesses in den Untergrund gehen, weil völlig klar war, dass Genosse Sascha, der, obwohl in München geboren, in den Iran abgeschoben werden soll. Als Vorwand für diesen geplanten Schreibtischmord, diente den westdeutschen Imperialisten die Tatsache, dass der Vater des Rotgardisten die iranische Staatsangehörigkeit hat. Die KPD/ML und die Rote Garde werden diesen Prozess ausnutzen, um verstärkt die sofortige Einbürgerung und einen deutschen Pass für Genossen Sascha zu fordern“.
Q: Roter Morgen Nr. 52/1974, Dortmund, S. 7.

Januar 1975:
In der „Roten Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands, Nr. 1/1975, erscheint der Artikel: „So wurde Saschas Pass erkämpft.“ Ausgeführt wurde:

„Einen großen Anteil an dem Sieg im Kampf für Saschas Einbürgerung, hatte die Ortsgruppe München der RHD.

Über 20.000 Unterschriften wurden für Sascha gesammelt. Davon allein in München über 7.000. 1 ½ Jahre lang führte die Rote Hilfe wöchentlich einen Sascha-Stammtisch durch. Mehrere Demonstrationen wurden durchgeführt zusammen mit anderen revolutionären Organisationen. Eine Dokumentation wurde gemacht.

Mit mutigen Aktionen wurde das Schweigen der bürgerlichen Presse durchbrochen. Am ‘Langen Peter‘ in der Münchener Innenstadt befestigten die Genossen ein Transparent. Als es abgemacht wurde, hing es ein paar Tage später erneut dran.

Diese Aktion wurde mit Kindern durchgeführt. Die Bahnhofspolizei schaute erst freundlich zu, weil sie glaubte, die Kinder mit den Ballons kämen von einem Fest. Wie dumm müssen ihre Gesichter ausgesehen haben, als dann plötzlich das Transparent mit den Ballons in die Höhe stieg.

Selbst über Rundfunk wurde die Forderung nach Saschas Einbürgerung verbreitet. Plötzlich wurden die 19 Uhr-Nachrichten von einer Stimme übertönt: ‘Hier spricht die KPD/ML und die RHD: Sofort einen deutschen Pass für Sascha!‘

Über den Kampf für Saschas Einbürgerung drehte die Ortsgruppe einen Film, der jetzt der RHD als ausgezeichnetes Propagandamittel zur Verfügung steht. Mit Recht kann man sagen: Die Genossen in München haben sich wirklich was einfallen lassen.

Der Höhepunkt war eine Feier von rund 180 Menschen in München, unter ihnen auch die Mutter von Sascha, bei der die Polizei zwei Tage zuvor eine Hausdurchsuchung vorgenommen hatte, um Sascha zu finden. Auf dieser Veranstaltung tauchte Sascha nach fast 2-jähriger Illegalität wieder auf. Er wurde begeistert empfangen und bedankte sich bei allen, die für seine Einbürgerung gekämpft haben. Er drückte auch seine Freude über das Erstarken der Roten Hilfe aus. Auf dieser Veranstaltung wurden noch mal 700 DM gesammelt … Jetzt geht der Kampf weiter für Saschas Freilassung, für die Freiheit aller Kämpfer des Roten Antikriegstages.
Solidarität hilft siegen!“
Q: Rote Hilfe Nr. 1/1975, Dortmund, S. 5.

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11.01.1975:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 2/1975, fand in Dortmund eine Veranstaltung der KPD/ML zu ihrem 6. Jahrestag statt. Eine Genossin der Roten Garde forderte dazu auf, „den Kampf für die Einbürgerung des Genossen Sascha Haschemi zu verstärken“. In München versammelten sich „70 Freunde und Genossen, darunter viele iranische Genossen, die wohl (d. Vf.) die „Einbürgerung von Sascha Haschemi“ forderten.

In der Rubrik „Kampf der bürgerlichen Klassenjustiz“ heißt es im „Roten Morgen“ unter Berlin:

„PROTESTRESOLUTION.
Die hier Versammelten protestieren gegen die zunehmenden politischen Unterdrückungsmaßnahmen, insbesondere dagegen, dass Sascha Haschemi, Mitglied der Roten Garde, der an der Roten Antikriegstagsdemonstration gegen den Imperialismus teilnahm, zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Jetzt soll er, da er Kommunist ist, durch eine Ausweisung an die Schergen des persischen Schahregimes durch die Behörden des westdeutschen Imperialismus auf kalte Weise erledigt werden. Das ist geplanter Schreibtischmord und muss verhindert werden. Saschas Vater ist Perser, aber Sascha ist Deutscher, er spricht nur deutsch, war nie in Persien, seine Mutter ist Deutsche.

Wir schließen uns den bereits über 20.000 gesammelten Unterschriften an, mit denen bisher die sofortige Einbürgerung Sascha Haschemis gefordert wurde. Wir fordern die sofortige Ausstellung eines deutschen Passes für Sascha.
Gleiches Recht für deutsche und ausländische Arbeiter!
Weg mit den reaktionären Ausländergesetzen!“

Die Resolution wurde am 28.11.1974 im KJV - Treff für Berlin angenommen.
Q: Roter Morgen Nr. 2/1975, Dortmund, S. 2 u. 6.

18.01.1975:
Laut „Roter Morgen“, 3/1975, findet am 25.1. eine Demonstration in München für die „Einbürgerung Sascha Haschemis, der „nun seit fast genau einem Jahr in der Illegalität leben muss, weil die Bourgeoisie ihn an das persische Henkerregime abschieben will. Vorwand für diesen geplanten Schreibtischmord ist, dass Sascha, obwohl in München geboren, durch seinen persischen Vater die iranische Staatsbürgerschaft besitzt“.
Q: Roter Morgen Nr. 3/1975, Dortmund, S. 6.

25.01.1975:
Im „Roten Morgen“, Nr. 4/1975, erscheint der Artikel: „Prozesse in München. Solidarität mit den angeklagten Genossen.“ Ausgeführt wird:

„Wie wir bereits im letzten Roten Morgen berichteten, beginnt am 28.1.75 im Landgericht München die Berufungsverhandlung gegen vier Genossen wegen ihrer Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972. Am selben Tag beginn der Prozess gegen Hanns Marzini und drei andere Antifaschisten.

Die Partei hat es als besonders wichtige Aufgabe angesehen, in München eine breite Solidaritätsfront herzustellen, um die zu erartenden Angriffe der Bourgeoisie möglichst geschlossen und erfolgreich zurückschlagen zu können. Diese Solidarität herzustellen ist auch deshalb notwendig, da der Kampf um die Einbürgerung Saschas mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes über die Staatsbürgerschaft ebenfalls einen neuen Höhepunkt erreicht.

Nach diesem Gesetz müsste nämlich auch Sascha als Sohn einer deutschen Mutter einen deutschen Pass bekommen. Seine Mutter hat diesen Pass inzwischen beantragt, aber noch keine Antwort erhalten.

‘… Die KPD/ML hat am 9.1.75 Kontakt zur GRF („Gruppe Rote Fahne“, KPD (Dortmund) nicht zu verwechseln mit dem Zentralbüro de KPD/ML, die ebenfalls so von der KPD/ML-ZK tituliert worden war, d. Vf.) aufgenommen …‘ heißt es in einem ‘Offenen Brief‘ der Münchener Genossen an die revolutionären Mitglieder der GRF und alle fortschrittlichen Menschen, ‘… mit dem Ziel, eine gemeinsame Demonstration - durchzuführen. Damals wurde erklärt, das komme überhaupt nicht in Frage. Schwerpunkt der Demonstration müsse der Prozess gegen Marzini sein, die anderen Parolen dürften nur am Rande in Erscheinung treten. Im Übrigen sei die Demonstration bereits angemeldet. Diese Ignoranz der tatsächlichen Unterdrückungsmaßnahmen der Bourgeoisie und die Arroganz der GRF-Führer sind nicht unbekannt. Bereits vor einem ¾ Jahr hat die GRF am selben Tag, als die KPD/ML eine Demonstration zur sofortigen Einbürgerung von Sascha durchführte, eine Vietnamdemonstration veranstaltet, ohne zu einem gemeinsamen Vorgehen bereits zu sein. Deshalb hat die KPD/ML am 10.1. selbst eine Demonstration angemeldet …‘

Auch bei den Bündnisverhandlungen am 16.1. beharrten die GRF-Führer auf diesem Standpunkt. Eine ihrer Begründungen war z. B.: Der Kampf für den deutschen Pass für Sascha sei langfristig, daher im Augenblick nur Nebenseite. Diese ‘Begründung‘ ist blanker Zynismus. Wer seit fast einem Jahr die Solidaritätsfront gegen den geplanten Schreibtischmord an einem Kommunisten spaltet mit der Begründung: Im Moment gäbe es Wichtigeres, der muss sich die Frage gefallen lassen, ob er die Solidarität nur dann für wichtig hält, wenn sich daraus ein public-Relation Süppchen für die Führer der GRF kochen lässt.

Dass es sich tatsächlich so verhält, zeigen auch die politischen Begründungen der GRF-Führer für die herausragende Bedeutung des Prozesses gegen Hanns Marzini. Ihr Hauptargument ist, dass es hier um den antifaschistischen Kampf gehe, der im Moment von besonderer Bedeutung sei und auch große Unterstützung in der Bevölkerung finde. Das ist zweifellos richtig. Und jeder der Augen im Kopf hat, sieht auch, dass dieser antifaschistische Kampf sich vor allem gegen den bürgerlichen Staatsapparat richten muss, dessen Polizei streikende Arbeiter und Demonstranten niederknüppelt, der den Schreibtischmord an einem Kommunisten plant, der Antimilitaristen und Antifaschisten mit Terrorurteilen wie jetzt in München hinter Gitter bringen will. Die GRF - Führer allerdings verschließen vor diesen Tatsachen die Augen. Sie spalten nicht nur konkret die Solidaritätsfront gegen die Angriffe der Klassenjustiz bei den kommenden Prozessen, sie spalten nach revisionistischer Manier den Kampf gegen die Faschisierung des bürgerlichen Staatsapparates überhaupt.

Deutlich zeigt das ein Zitat aus einem Papier zur Vorbereitung des Prozesses gegen Hanns Marzini: ‘Die Faschisten haben am deutschen Volk und an den anderen Völkern blutige Verbrechen verübt und tun es in einer Reihe von Ländern wie z. B. in Chile oder den Thiedu-Gebieten noch heute. Deshalb muss diese Pest, wo sie sich an die Öffentlichkeit wagt, entschlossen bekämpft werden.‘

Wie soll man das anders verstehen, als dass die Arbeiterklasse in ihrem Kampf nicht auf die Zerschlagung des imperialistischen Staatsapparates orientieren soll, den die Bourgeoisie auf die Errichtung einer neuen offenen, terroristischen Diktatur über die Werktätigen vorbereitet, sondern gegen die NPD und andere Organisationen der offenen Faschisten?

Der offene Brief, den die Partei an die revolutionären Mitglieder der GRF gerichtet hat, wird sicherlich einigen von ihnen klarmachen, dass sie auf dem Kurs der GRF-Führer geradewegs in die Arme der DKP getrieben werden.

Ungeachtet der Spaltungsmanöver der GRF-Führer, wird die Partei ihren Kampf für die Schaffung einer breiten Solidaritätsfront gegen die Angriffe der bürgerlichen Klassenjustiz fortsetzen und verstärken.

Freispruch für die Angeklagten im Antikriegstagsprozess!
Freispruch für Hanns Marzini und die drei anderen Antifaschisten!
Sofort einen deutschen Pass für Sascha!

Die KPD/ML ruft dazu auf:

„Aus Anlass des Prozesses gegen vier Teilnehmer des Roten Antikriegstages 1972 ruft die KPD/ML zu einer DEMONSTRATION auf. Kämpft mit uns für den Freispruch der angeklagten Antimilitaristen. Für einen deutschen Pass für Sascha! Für den Freispruch von Hanns Marzini und den drei anderen angeklagten Antifaschisten!
25.1., 9.30 Uhr, Sendlinger Torplatz.

Veranstaltung: 25.1., 14.00 Uhr, Lothringer Bierhalle, Weißenburger Platz. 1. Verhandlungstag im Antikriegstagsprozess: 28.1., 9 Uhr, Münchner Landgericht.“
Q: Roter Morgen Nr. 4/1975, Dortmund, S. 6. u. 10.

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01.02.1975:
Im „Roten Morgen“, Nr. 5/1975, erscheint der Artikel: „Roter - Antikriegstags - Prozess in München. Solidarität mit den angeklagten Genossen.“ Ausgeführt wird:

„Am Samstag, den 25.1.75, vier Tage vor Beginn der Berufungsverhandlung gegen vier Teilnehmer des Roten Antikriegstages 1972, hatte die Partei in München zu einer Demonstration aufgerufen.

Je ein Jahr Gefängnis - das war die Strafe, zu der die Genossen Peter Bayer, Hubert Lehmann, Klaus Stahl und in der ersten Verhandlung verurteilt worden waren, weil sie gegen den imperialistischen Krieg demonstriert hatten. Aber die rund 200 Freunde und Genossen in München, darunter auch Genossen der CISNU, der FRAP und der Roten Hilfe, demonstrierten nicht nur für ihren Freispruch. ‘Sofort einen deutschen Pass für Sascha‘ und ‘Verhindert den Schreibtischmord an Sascha Haschemi‘, wurde immer wieder gerufen. Gleichzeitig forderten die Demonstranten den Freispruch für die vier angeklagten Antifaschisten, die im Oktober bei einer Demonstration der GRF festgenommen worden waren und die Freilassung von Hanns Marzini, der seitdem in Haft gehalten wird. Rund 50 Rote Morgen verkauften die Genossen, während der Demonstrationszug durch Arbeiterviertel Münchens ging. Auf der Schlusskundgebung sprachen neben einem Redner der Partei auch Vertreter der anderen teilnehmenden Organisationen und drückten ihre Solidarität mit den verfolgten Genossen aus.

Am gleichen Tag fand in München eine weitere Demonstration der Gruppe Rote Fahne statt, die sich allen Bemühungen zum Trotz geweigert hatte, in einer gemeinsamen Front gegen die Angriffe der bürgerlichen Klassenjustiz zu kämpfen. Was die Führer der Organisation von Solidarität halten, konnte man daran sehen, dass weder auf der Demonstration, noch in Flugblättern, noch auf der Schlusskundgebung auch nur ein einziges Wort über den bevorstehenden Roten Antikriegstagsprozess und Genossen Sascha fiel.

Die Partei führte nach der Demonstration eine Veranstaltung durch, an der ebenfalls rund 200 Menschen teilnahmen. Besonders begeisterten Beifall gab es hier, als vom Tonband eine Rede abgespielt wurde, die Genosse Sascha vor rund einem Jahr gehalten hatte, als er zusammen mit zwei anderen Genossen wegen seiner Teilnahme am Roten Antikriegstag vor Gericht stand. Auf dieser Veranstaltung wurden über 500 DM zur Unterstützung des Kampfes gesammelt.“

Unter „Kurz berichtet“ heißt es:

„Sofort einen deutschen Pass für Sascha! Mit Beginn des Berufungsprozesses gegen 4 Teilnehmer des Roten Antikriegstages 1972 haben die Partei und die Rote Garde ihre Aktivitäten für die Einbürgerung des Genossen Sascha Haschemi verstärkt. In einer Reihe von Betriebszeitungen erschienen Artikel, die ‘Sofort einen deutschen Pass für Sascha‘ forderten und erklärten, dass hier ein Schreibtischmord an einem deutschen Kommunisten geplant ist, den man an das persische Henkerregime abschieben will, nur weil sein Vater Perser ist. Nach dem neuen Gesetz über die Staatsangehörigkeit müsste auch Sascha, der 1953 in München geboren wurde, einen deutschen Pass bekommen. Aber während z. B. in Dortmund bereits über 20 Kinder mit ausländischen Vätern anstandslos die deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt bekamen, wartet die Mutter von Sascha immer noch auf Antwort. Das zeigt, dass nach wie vor unsere Solidarität die einzige Waffe ist, die Sascha wirkungsvoll vor den Verfolgungsmaßnahmen der westdeutschen Bourgeoisie schützen kann. Für die Unterstützung des Genossen Sascha und der vier angeklagten Genossen im Münchner Antikriegstagsprozess erreichten uns folgende Protestresolutionen:

Dortmund:
In Dortmund wurde bei der Feier zum 6. Jahrestag der KPD/ML von rund 120 Teilnehmern einstimmig eine Resolution der Roten Garde verabschiedet, die auffordert, sich keine Illusionen über das neue Staatsbürgerschaftsgesetz zu machen und die Solidarität mit Sascha zu verstärken.

Mainz:
Die Mitglieder des Roter-Morgen Leserkreises in Mainz bekräftigen in einer Resolution ihre Unterstützung mit den in München vor Gericht stehenden Genossen und sammelten gleichzeitig 34,50 DM für sie.

Kempten:
Auf einer Veranstaltung der KPD/ML in Kempten sandten rund 30 Anwesende, darunter 2 Mitglieder des ‘Vietnam-Ausschusses‘ den vier angeklagten Rotgardisten Sascha ihre Kampfesgrüße.“

Es erscheint auch der Artikel: „Solidarität mit den angeklagten Genossen. Radio Tirana zum Prozess in München.“ Darin heißt es:

„Am 25.1.75 brachte Radio Tirana als letzte Meldung in den täglichen Nachrichten einen Bericht über den Roten Antikriegstag in München.“

‘In München beginnt am 28. Januar 1975 ein Prozess gegen vier Genossen, die 1972 am Roten Antikriegstag teilgenommen hatten und gegen die Gefahr eines neuen imperialistischen Krieges und gegen den westdeutschen Militarismus aufgetreten waren. In der ersten Verhandlung waren sie jeweils zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Dieser Prozess ist der erste größere Prozess, der in Westdeutschland nach der Verschärfung der Strafprozessordnung gegen Kommunisten geführt wird. Die Bourgeoisie hat Vorsorge getroffen, dass alle ihre Maßnahmen gegen angeklagte Kommunisten und Antimilitaristen auch Anwendung finden werden.

Im Landesverband Bayern der Kommunistischen Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten werden derzeit anlässlich dieses Prozesses mehrere Veranstaltungen stattfinden und in München wird eine Demonstration durchgeführt werden, wobei es nicht nur um die Unterstützung der im Gericht kämpfenden Genossen geht, sondern vor allem um den verstärkten Kampf für die Einbürgerung des Genossen der Roten Garde Sascha Haschemi, dessen Verfahren abgetrennt wurde und der nun seit fast genau einem Jahr in der Illegalität leben muss, weil die Bourgeoisie ihn an das persische Henkerregime abschieben will.“
Q: Roter Morgen Nr. 5/1975, Dortmund, S. 1f. u. 8.

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22.02.1975:
Der „Roten Morgen“, Nr. 8/1975, veröffentlicht eine „Resolution“ der Ortsgruppe Berlin-Wedding der Liga gegen den Imperialismus:

„An den Genossen Sascha Haschemi! An die Angeklagten im Antikriegstagsprozess! An Hanns Marzini und die drei anderen angeklagten Antifaschisten! An den Roten Morgen! An die Rote Fahne! An die internationale Solidarität!

Resolution.

Liebe Genossen!
Wir haben heute in der Ortsgruppe über Eure laufenden Prozesse gesprochen und gesehen, dass sich die politische Unterdrückung gegen alle, die gegen diesen Ausbeuterstaat für die sozialistische Revolution kämpfen, immer mehr verschärft.

Die Bourgeoisie will dem Genossen Sascha keinen deutschen Pass geben, obwohl er Deutscher ist. Sie will ihn an das faschistische Schahregime ausliefern. Der Grund ist klar: Er ist Kommunist und hat 1972 beim Roten Antikriegstag gegen Imperialismus und Krieg demonstriert. Dafür hat ihn die Bourgeoisie zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Unsere Forderung ist:

Sofort einen deutschen Pass für Sascha!

In einem laufenden Prozess will die Bourgeoisie 4 Genossen, die am Roten Antikriegstag teilgenommen haben, zu langen Gefängnisstrafen verurteilen, weil sie Kommunisten sind. Dies soll uns alle einschüchtern, doch wir fordern: Freispruch für alle Angeklagten beim Antikriegstagsprozess.

Drei Antifaschisten und den Genossen Hanns Marzini, die gegen eine faschistische Kundgebung, einen NPD-Parteitag demonstriert hatten, will die Bourgeoisie ebenfalls hinter Gitter sperren, weil sie gegen diesen Staat kämpfen. Weil sie fürchtet, dass wie sie immer mehr Menschen erkennen: Kampf gegen den Faschismus, das heißt Kampf gegen diesen bürgerlichen Staatsapparat für den Sozialismus. Wir fordern:

Freispruch für Hanns Marzini und die drei anderen Antifaschisten!
Keine Abschiebung, sofortige Freilassung von Hanns Marzini.

Genossen, wir stehen im Kampf gegen die Klassenjustiz an Eurer Seite! Wir benutzen die Verbrechen der Klassenjustiz an Euch und den anderen politischen Gefangenen, um die Menschen auf der Straße durch die Verbreitung der Wahrheit für den Kampf gegen die Klassenjustiz, für den Sozialismus zu gewinnen. Gemeinsam werden wir schließlich den Klassenfeind schlagen! Gemeinsam können wir auch, durch eine breite Solidarität, unsere Forderungen durchsetzen! Die Bourgeoisie auf die Anklagebank! Freiheit für alle politischen Gefangenen“

Einstimmig beschlossen von den Mitgliedern der Ortsgruppe Wedding der Liga gegen den Imperialismus …“

Und in der Rubrik: „Kampf der bürgerlichen Klassenjustiz“ unter München:

„Vor kurzem fand die Verhandlung gegen zwei weitere Zuschauer im Prozess gegen die Genossen Sascha, Hubert und Bernd vor einem Jahr statt. Vorausgegangen waren Strafbefehle über je 400 DM wegen „Hausfriedensbruch“. Die Strafbefehle wurden bestätigt. Einer der Genossen hatte auf einer Veranstaltung der GRF nahestehenden ‘ÖTV-Soldatengruppe‘ über diesen Prozess berichtet. Es wurden 32,80 DM gesammelt.“
Q: Roter Morgen Nr. 8/1975, Dortmund, S. 7.

27.02.1975:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 8/1975, soll an diesem Tag in Hamburg eine Veranstaltung der Roten Garde Hamburg zu Sascha Haschemi stattfinden. Thema: „Verhindert den Schreibtischmord an Sascha.“
Q: Roter Morgen Nr. 8/1975, Dortmund, S. 10.

15.03.1975:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 11/1975, heißt es in „Kurz berichtet“ unter Hannover:

„Der KSB/ML Hannover führte in der vergangenen Woche eine Kampagne anlässlich des Berufungsprozesses gegen die vier Angeklagten im Antikriegstagsprozess in München durch. Den Genossen gelang es dabei, allein in der Mensa der Technischen Universität innerhalb von zwei Stunden 120 Unterschriften für die sofortige Einbürgerung des Genossen Sascha zu sammeln. Insgesamt sind es jetzt 160.“
Q: Roter Morgen Nr. 11/1975, Dortmund, S. 2.

22.03.1975:
Im „Roten Morgen“, Nr. 12/1975, erscheint der Artikel: „Richter gibt zu: Möglicher Tod Saschas war einkalkuliert.“ Ausgeführt wird:

‘… Es ist allerdings nicht von der Hand zu weisen, dass dem damaligen Angeklagten Haschemi bei einer aufgrund einer Verurteilung durch das Amtsgericht München erfolgenden Abschiebung in den Iran aufgrund seiner kommunistischen Einstellung im Iran erhebliche Verfolgungsmaßnahmen drohen …‘

„Dieser Satz stammt aus der Urteilsbegründung des Amtsgerichts München im Prozess gegen 9 Genossen, die im letzten Jahr ein Flugblatt zum Prozess gegen den Genossen Sascha verteilten. In der Urteilsbegründung heißt es weiter: ‘… Das Urteil des Amtsgerichts München, selbst wenn es als Grundlage der Abschiebung dienen sollte, deshalb jedoch als Henkersurteil zu bezeichnen, geht entschieden zu weit. Die Tatsache eines möglichen zu Tode Kommens des Angeklagten Haschemi wird durch diese Bezeichnung nicht den persischen Behörden, sondern bereits dem das Urteil fällenden Richter des Amtsgerichts München angelastet …‘

Wo ist hier noch der Unterschied zu den Nazi-Größen, die das Todesurteil für tausende von Kommunisten, fortschrittlichen Menschen und Juden unterschrieben und hinterher frohlockten, dass das Blut dieser Menschen nicht an ihren Händen, sondern an denen ihrer ausführenden Schergen klebte? Diese Urteilsbegründung von Richter Sollmayr bestätigt, was die Partei und die Rote Garde schon immer gesagt haben: Die westdeutsche Klassenjustiz nimmt die Tatsache, dass Saschas Vater die iranische Staatsbürgerschaft hat, zum Anlass, um einen deutschen Kommunisten kaltblütig der Folter und dem möglichen Tod im Iran auszusetzen. Das aber ist nichts anderes als Schreibtischmord! Das Gericht, das die Verurteilung von Sascha unterschrieb, setzte seinen Namen unter ein Henkersurteil.

Die Urteilsbegründung zeigt gleichzeitig offen, dass die 9 angeklagten Genossen tatsächlich allein aufgrund ihrer Gesinnung verurteilt werden. Deshalb, weil sie den geplanten Schreibtischmord an Genossen Sascha anprangerten und erklärten, dass diese ‘Demokratie‘ eine Diktatur der Bourgeoisie über die Werktätigen ist, die in der bewaffneten Revolution gestürzt werden muss. Richter Sollmayr gibt in seiner Urteilsbegründung nämlich nicht nur zu, dass gar nicht erwiesen ist, ob überhaupt von allen Genossen das fragliche Flugblatt verteilt wurde, sondern erklärt gleichzeitig, dass ein solcher Beweis für das Gericht auch Nebensache sei: ‘… Die Angeklagten haben in ihrer abgegebenen Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, dass sie den Inhalt der Flugblätter kannten und billigten und die Bekanntmachung dieses Inhalts an einen möglichst großen Personenkreis für notwendig erachten.

Es kommt somit nicht darauf an, ob die Angeklagten das Flugblatt mit den genannten Äußerungen verteilten, oder ob sie überhaupt verteilten …‘

Mit anderen Worten: Bestraft gehört nach Ansicht dieses Vertreters der Klassenjustiz jeder, der gegen den geplanten Schreibtischmord an Genossen Sascha kämpft, jeder, der revolutionär gegen die politische Unterdrückung in diesem Land kämpft. Die immer neuen Solidaritätsbeweise für den Genossen Sascha aber zeigen, dass auch mit solchen Terrorurteilen der Kampf für die sofortige Einbürgerung Saschas nicht aufzuhalten ist.“
Q: Roter Morgen Nr. 12/1975, Dortmund, S. 7.

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16.04.1975:
Im „Rechenschaftsbericht der Ortsgruppe München der Roten Hilfe“ heißt es u. a. zu den „Roten Antikriegstagsprozessen“:

„Die Hauptanstrengungen der Ortsgruppe lagen zunächst dort, wo die Angriffe der Konterrevolution am sichtbarsten und brutalsten waren, im Kampf gegen den Polizeiterror und die bürgerliche Klassenjustiz. Als eine erste Aufgabe führte die OG den Kampf um den Freispruch der Angeklagten des Roten Antikriegstags sowie um die Einbürgerung von Sascha Haschemi. Bis auf eine Demonstration und Veranstaltung, sowie Geldsammlung lieb die Arbeit im propagandistischen. Die Zusammenarbeit mit den Betreffenden, ein gemeinsames Vorgehen mit der KPD/ML kam nur selten zustande, vor allem auch dadurch, dass im Solidaritätskomitee zur Einbürgerung von Sascha ständig versucht worden ist dies vollkommen der Linie der KPD/ML unterzuordnen. Richtig in unserer Arbeit war, nicht ganz und gar in Komitee aufzugehen, sondern auch eigenständig den Kampf als ROTE HILFE zu führen …

Zu den „RAKT - Prozessen“ heißt es:

Gleichzeitig mit dem Marzini-Prozess fand der Prozess gegen drei Genossen der KPD/ML wegen Teilnahme am Roten Antikriegstag (RAKT) statt. Die Gleichzeitigkeit der Prozesse ist als ein bewusstes Spaltungsmanöver der Justiz zu sehen, um eine breite Solidarität zu verhindern. Obwohl es nach wie vor richtig war, den Marzini-Prozess zur Hauptseite unserer RH-Arbeit zu bestimmen, haben wir es doch unterlassen, über die Bedeutung des RAKT-Prozesses zu diskutieren. An diesem Punkt müssen wir eine Selbstkritik leisten, auch daran, dass wir diese Prozess zu wenig propagiert habe».

Die Bestimmung des Schwerpunktes Marzini war jedoch richtig, hat doch der Staatsapparat an diesem Punkt zu einem qualitativ neuem Vorgehen gegriffen, dem auch entsprechend begegnet werden müsste. Es muss uns klar sein: Wenn es uns gelingt, an einem Punkt durch den Zusammenschluss der Massen der Klassenjustiz eine Niederlage zu bereiten … so ist das ein Sieg, der sich auch auf alle anderen Prozesse positiv auswirken wird …“
Q: Rechenschaftsbericht der Roten Hilfe München, München, 16.4.1975.

19.04.1975:
Im „Roten Morgen“, Nr. 16/1975, erscheint der Artikel: „Trotz neuem Gesetzt: Sascha wird der Pass verweigert.“ Ausgeführt wird:

„Wir werden heute kämpfen müssen um einen deutschen Pass für Sascha, heute wie früher. Wir werden darum kämpfen müssen, dass die Bourgeoisie bürgerliche Rechte einhält, die dem Volk von Nutzen Sind“, schrieb der Rote Morgen, als ein Gesetz im Bundestag verabschiedet wurde, nach dem die Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter auf Wunsch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Wie richtig diese Einschätzung war, zeigt sich jetzt:

Das Gesetz ist seit Januar verabschiedet. Nach diesem Gesetz müsste Sascha ohne irgendwelche Schwierigkeiten nur durch Einsenden eines unterschriebenen Antrages seinen deutschen Pass bekommen, so wie es in tausend anderen Fällen gelaufen ist. Aber: Sascha wurde dieser Pass verweigert. Für Sascha gelten andere Gesetze!

Sascha, 21 Jahre alt. Mitglied der Roten Garde, lebt seit mehr als einem Jahr im Untergrund. Nicht aus Abenteuerlust ging er in die Illegalität. Er wurde dazu gezwungen. Denn die westdeutsche Bourgeoisie plant völlig kaltblütig, einen ihr unbequemen deutschen Kommunisten loszuwerden, indem sie ihn an das faschistische Schahregime, an seine sicheren Mörder ausliefert. Als Vorwand diente ihr bisher dazu, dass Sascha als Sohn einer deutschen Mutter und eines persischen Vaters die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, obwohl er in München geboren und aufgewachsen ist.

Und für den Kommunisten Sascha, der als Teilnehmer der Roten Antikriegstagsdemonstration 1972 in München zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde,- für ihn gilt ganz offensichtlich das schöne neue Gesetz nicht. Als Saschas Mutter am 1.4. mit dem ausgefüllten Antrag, von Sascha unterschrieben beim Ausländeramt München einen deutschen Pass für ihren Sohn abholen will, heißt es: Nein!

Zweifeln die Polizisten im Ausländeramt an der Echtheit der Erklärung? Natürlich nicht! Sie wissen sehr gut dass Sascha Deutscher ist, dass er die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben will, waschkörbeweise erhielten sie im letzten Jahre Protestbriefe aus ganz Westdeutschland, in denen sich Tausende mit Sascha solidarisierten und seine sofortige Einbürgerung forderten. Mehr als 20. 000 Menschen setzten ihren Namen allein auf Protesterklärungen und Solidaritätsresolutionen.

Also findet man einen neuen Vorwand, um die Ausstellung des Passes zu verweigern. Nach endlosern Rücksprachen mit seinen Vorgesetzen eröffnet der Beamte Saschas Mutter: Der Pass wird nicht bewilligt, weil Sascha nicht selbst erschienen ist. Er soll persönlich kommen und seine Erklärung abgeben.

Das zeigt: Ohne Zögern setzt sich die Bourgeoisie über ihre eigenen Gesetze hinweg, wenn sie ihr im Klassenkampf hinderlich erscheinen. Hinterlistig legt sie eine Falle für Sascha aus, in der Hoffnung, er werde sich im Vertrauen auf Gesetz und Ehrenwort des Klassenfeindes, ohne Absicherung, stellen. Wer garantiert denn, dass Sascha nicht vor der Tür des Ausländeramtes verhaftet wird - ohne seinen Antrag abgeben zu können? Wird er jedoch als Perser verhaftet, so heißt das: ABSCHIEBUNG!

Wer kann später je nachprüfen, in welchem Reißwolf sein Antrag auf Einbürgerung zerrissen wurde? Die Weigerung des Ausländeramtes, Saschas Pass sofort und ohne Vorbehalt auszustellen, wie das neue Gesetz es vorschreibt, zeigt doch mehr als deutlich: Der Klassenfeind hat seine Absicht nicht aufgegeben, Sascha abzuschieben.

Der Kampf für einen deutschen Pass für Sascha, der Kampf gegen den geplanten Schreibtischmord an einem deutschen Kommunisten muss weitergehen. Sascha kann und wird nicht aus der Illegalität zurückkehren, ehe er nicht vor der Abschiebung sicher ist.“
Q: Roter Morgen Nr. 16/1975, Dortmund, S. 8.

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19.04.1975:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 16/1975, heißt es in „Kurz berichtet“ unter Westberlin:

„Mit etwa 30 Stimmen, 2 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen, wurde im Germanistischen Seminar der Universität Westberlin eine Protestresolution gegen die drohende Abschiebung des Genossen Sascha verabschiedet. In der Resolution heißt es zum Schluss:

‘… Wir schließen uns den bereits über 20. 000 gesammelten Unterschriften an, mit denen bisher die sofortige Einbürgerung Sascha Haschemis gefordert wurde. Wir fordern sie sofortige Ausstellung eines deutschen Passes für Sascha …“
Q: Roter Morgen Nr. 16/1975, Dortmund, S. 3.

Mai 1975:
In „Die Roten Garde“, Zeitung der Roten Garde, Jugendorganisation der KPD/ML, Nr. 2/1975, erscheint eine „Korrespondenz“ aus München. Zum „Roten Antikriegstagsprozess“ heißt es:

„Am 24.3. habe ich auf einer Sitzung der Gewerkschaftsjugend München über den Genossen Sascha berichtet. Ich ging auf den Roten Antikriegstag 1972 in München ein und berichtete über den brutalen und rücksichtlosen Polizeieinsatz, über die bürgerliche Klassenjustiz, die bis zum heutigen Tag in den Antikriegstagsprozessen hohe Gefängnisstrafen verhängt hat und erzählte am Beispiel Saschas, wie gegen Kommunisten vorgegangen wird.

Anschließend wurde nach einer Diskussion eine Resolution verabschiedet, in der die sofortige Ausstellung eines deutschen Passes für Sascha gefordert wird. Acht Teilnehmer stimmten der Resolution zu, drei enthielten sich der Stimme.“
Q: Die Rote Garde Nr. 2/1975, Dortmund, S. 4 u. 8.

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10.05.1975:
Im „Roter Morgen“, Nr. 19/1975, heißt es in „Korrespondenzen“ unter München:

„Am 24.3. Habe ich auf einer Sitzung der Gewerkschaftsjugend München über den Genossen Sascha berichtet. Ich ging auf den Roten Antikriegstag 1972 in München ein und berichtete über den brutalen und rücksichtlosen Polizeieinsatz, über die bürgerliche Klassenjustiz, die bis zum heutigen Tag in den Antikriegstagsprozessen hohe Gefängnisstrafen verhängt hat und erzähle am Beispiel Saschas, wie gegen Kommunisten vorgegangen wird.

Anschließend wurde nach einer Diskussion eine Resolution verabschiedet, in der die sofortige Ausstellung eines deutschen Passes für Sascha gefordert wird. Acht Teilnehmer stimmten der Resolution zu, drei enthielten sich der Stimme.“
Q: Roter Morgen Nr. 19/1975, Dortmund S. 7.

17.05.1975:
Im „Roten Morgen“, Nr. 20/1975, heißt es in „Korrespondenzen“ unter München:

„Auf der Veranstaltung der Roten Garde München zum 1. Mai 1975 wurde unter anderem eine Resolution für den Genossen Sascha Haschemi verabschiedet.“ Darin heißt es:

‘… Genosse Sascha, Du musst schon seit über einem Jahr im Untergrund leben. Obwohl Du in Deutschland geboren und aufgewachsen bist und hier in die Schule gegangen bist und Deine Lehre gemacht hast, verweigert Dir die Bourgeoisie Deinen Pass. Warum? Du hast als Rotgardist in den Reihen der Partei mit 6. 000 anderen Antimilitaristen gegen die heuchlerische Friedensolympiade demonstriert. Wegen dieser gerechten Sache und weil Du Kommunist bist, will Dich die Bourgeoisie in den faschistischen Iran abschieben, wo Dich der Tod, zumindest aber schlimmste politische Verfolgung erwartet. Ein deutscher Richter hat dies kürzlich sogar zugegeben. Schreibtischmord nennen wir das! Der neueste Versuch der Bourgeoisie, einen aufrechten Kommunisten loszuwerden, besteht darin, Dir einen Pass solange zu verweigern, bist Du ihn Dir selbst abholst (und das auch nur, weil das neue Ausländergesetz sie formal dazu zwingt). Holst Du Dir aber Deinen Pass, so werden sie sicher versuchen, Dich abzuschieben. Deshalb fordern wir, dass man Dir Deinen Pass über einen Mittelsmann übergibt.
Sofort einen deutschen Pass für Sascha!
Sascha muss in Deutschland bleiben!“
Q: Roter Morgen Nr. 20/1975, Dortmund, S. 6.

04.07.1975:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 27/1975, soll an diesem Tag in Ravensburg eine Veranstaltung der dortigen Rote Garde zum Thema: „Einen deutschen Pass für Sascha“ stattfinden.“
Q: Roter Morgen Nr. 27/1975, Dortmund, S. 10.

04.07.1975:
Die Rote Garde (RG) Friedrichshafen der KPD/ML will eine Veranstaltung zur Solidarität mit dem iranischstämmigen Münchener Rotgardisten Sascha Haschemi durchführen.
Q: Roter Morgen Nr. 27, Dortmund 5.7.1975.

19.07.1975:
Im „Roten Morgen“, Nr. 29/1975, heißt es zu Lübeck in „Kurz berichtet“:

„Lübecker Genossen haben für den Rotgardisten Sascha in 1 ½ Stunden 14 Unterschriften und 21,50 DM gesammelt. Weitere Unterschriften kamen beim wöchentlichen RM-Verkauf dazu. Die GRF (KPD) hat sich ebenfalls mit ihrer Unterschrift für die Einbürgerung des Genossen Sascha eingesetzt.“
Q: Roter Morgen Nr. 29/1975, Dortmund, S. 2.

26.07.1975:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 30/1975, soll an diesem Tag in München eine Veranstaltung der „Roten Hilfe Deutschlands“ zu Sascha Haschemi stattfinden. Sie soll unter dem Thema stehen: „Sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi. „Die Ortsgruppe München der Partei hält eine Rede auf dieser Veranstaltung zur Vorbereitung des Roten Antikriegstages.“
Q: Roter Morgen Nr. 30/1975, Dortmund, S. 10.

30.08.1975:
In Offenbach beginnt der zweitägige Kongress der Roten Garde (RG) der KPD/ML mit, nach eigenen Angaben, 2. 000 bzw. gar über 2.000 Teilnehmern u. a. aus Kiel, Hamburg, Berlin, Friedrichshafen und München. Gäste kommen u. a. vom KJV Frankreich/ML, ATÖF Türkei, FIS Iran, KJVD der KPD und der Union der revolutionären Jugend der Türkei. Ausgezeichnet werden die Roten Garden Buxtehude, Bochum und Frankfurt. Solidarisch zeigt man sich mit Paul Pittam (Köln) und Sascha Haschemi (München).
Q: Die Rote Garde Nr. 5 und 6, Dortmund August 1975 bzw. September 1975; Roter Morgen Nr. 33, 34 und 36, Dortmund 16.8.1975, 23.8.1975 bzw. 6.9.1975.

September 1975:
In „Die Rote Garde“, Zeitung der Roten Garde, Jugendorganisation der KPD/ML, Sondernummer, wird auch eine „Grußadresse des Genossen Sascha (über Tonband) „Zum Jugendkongresses der Roten Garde am 30. und 31. August in der Stadthalle Offenbach“ veröffentlicht. Es heißt u. a.:

„Kollegen, Freunde und Genossen! Euch, den Teilnehmern des Roten Antikriegstages 1975 sende ich die heißesten, brüderlichen Kampfesgrüße. Euch und den Genossen, die wegen ihres Kampfes am Roten Antikriegstags 1972 heute in den Gefängnissen der westdeutschen Imperialisten eingekerkert sind. Wie ihr wisst, bin ich auch aus demselben Grund zu 1 ½ Jahren Gefängnis verurteilt worden. Allerdings wollten mich die Kapitalistenknechte nicht nur einsperren, sondern in den faschistischen Iran abschieben unter dem Vorwand, das mein Vater Perser ist. Wie ihr hören könnt, ist ihnen das nicht gelungen. Aber ich bin seit über 1 ½ Jahren gezwungen, in der Illegalität zu leben. Ohne die Unterstützung meiner Partei und der Solidarität der vielen tausend Menschen, wäre mir das gar nicht möglich. Und diese Solidarität wird auch meine Einbürgerung erkämpfen. Ich werde dann wieder auftauchen und meine Zeit im Gefängnis absitzen, wie die anderen Genossen auch. Ihr könnt Euch vorstellen, dass ich gerade heute lieber unter Euch stehen würde, mit Euch marschiert wäre, als über Tonband zu Euch zu sprechen. Aber nichts desto trotz bin ich bei Euch, mit Herz und Sinn. Als wir 1972 in München gegen den imperialistischen Krieg marschierten, durchbrach wir mit revolutionärer Gewalt die Polizeiketten am Karlstor, um zu den zehntausenden Menschen in der Innenstadt zu gelangen. Heute, am Roten Antikriegstag 1975, ist noch manches klar, was die frage betrifft: Droht ein imperialistischer Krieg und von wem? Und was können wir dagegen tun? Die KPD/ML gibt darauf die richtige Antwort. Und ebenso wenig wie 1972 können heute und in Zukunft Polizeiketten und Knüppelterror verhindern, dass immer mehr Menschen die Wahrheit erkennen.

Zum Schluss möchte ich mich noch besonders an die anwesenden Jugendlichen und die Genossen Rotgardisten wenden. Bei der Antikriegstagsdemonstration 1972 war der vorderste Teil des Demonstrationszuges mit Helmen geschützt und gegen die Provokationen der Polizei ausgerüstet. Diese Helme trugen kommunistische und antimilitaristische Jugendliche, die entschlossen waren, unter Führung der Partei, de KPD/ML, jeden Angriff der Polizei am Roten Antikriegstag zurückzuschlagen …

Genossen Rotgardisten! Ich denke, dass wir alles daran setzen werden, diesen Zustand (gemeint war die Möglichkeit des Ausbruchs eines 3. Weltkrieges, d. Vf.) zu ändern, und auch im Kampf für meine Einbürgerung können wir neue Kämpfer gegen die Supermächte, gegen den imperialistischen Krieg, für ein vereintes, unabhängiges und sozialistisches Deutschland gewinnen. Dem Roten Antikriegstagskongress viel Erfolg und Euch allen ein herzliches Rotfront!“
Q: Die Rote Garde Nr. 6/1975, (Sondernummer), Dortmund, S. 20.

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September 1975:
In der „Die Rote Garde“, Zeitung der Roten Garde, Jugendorganisation der KPD/ML, Nr. 6/1975, heißt es zum Rote Garde „Antikriegstagskongress“:

Auch Sascha Haschemi ist einer der Verurteilten vom Roten Antikriestag 1972. Doch zu der Gefängnisstrafe hat die Bourgeoisie sich für ihn noch was besonderes ausgedacht: Sie will ihn an das faschistische Schah-Regime ausliefern. Dort aber wartet auf jeden Kommunisten Gefängnis, Folter und eventuell sogar Ermordung. Deshalb ist unser Genosse Sascha untergetaucht und er wird erst wieder auftauchen, wenn seine Einbürgerung durchgesetzt ist. Die Bourgeoisie wird ihn nicht finden!

Während des Kongresses sandte er uns revolutionäre Grüße auf einer Tonbandaufnahme. Auch wir, Genosse Sascha, senden Dir herzliche Kampfesgrüße und versprechen Dir alles zu tun, um Deine Einbürgerung zu erzwingen.“
Q: Die Rote Garde Nr. 6/1975, Dortmund, S. 4.

Oktober 1975:
Laut „Zehn Jahre KPD/ML“ (Dortmund 1979) geht „der Kampf um die Einbürgerung des Genossen Sascha Haschemi weiter. Der Mutter, die die Einbürgerung für ihren Sohn beantragen will, antwortet man, er solle selber kommen. Die Absicht ist klar und wird durch das Ausländeramt bestätigt. Man will seiner habhaft werden, um ihn aufgrund des Paragraphen 10 des Ausländergesetzes nach Persien abschieben zu können. Sein Rechtsanwalt stellt erneut einen Antrag auf Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft. Die Partei unterstützt diesen Antrag mit verstärkten Aktionen und Demonstrationen in München. Neue Unterschriften werden gesammelt. Der mehrjährige Kampf um Saschas Einbürgerung hat Erfolg. Endlich, am 17. November, erhält er die deutsche Staatsangehörigkeit“.
Q: ZK der KPD/ML (Hg.): Zehn Jahre KPD/ML, Dortmund 1979, S. 191.

25.10.1975:
Im „Roten Morgen“, Nr. 43/1975, erscheint der Artikel: „Brief des Ausländeramtes bestätigt. Sascha soll abgeschoben werden.“ Ausgeführt wird:

„Das Ausländeramt in München hat erneut eine Einbürgerung des Genossen Sascha Haschemi verweigert. Vor Monaten war Saschas Mutter beim Ausländeramt gewesen, um für ihren Sohn die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, die ihm nach dem Gesetz zusteht. Damals wurde ihr gesagt: Ihr Sohn muss selbst kommen. Als sich Saschas Mutter bei einem Anwalt erkundigt hatte und erfuhr, dass persönliches Erscheinen gar nicht notwendig ist und dem Ausländeramt ein von Sascha unterschriebener Antrag ordnungsgemäß zuging, hörte man erst einmal eine Ewigkeit nichts. Dann hieß es auf einmal, wenn Sascha schon nicht selber komme, müsse wenigstens seine Identität nachgewiesen werden. Dieses Manöver ist so infam wie das erste. Denn das Ausländeramt weiß natürlich genau, dass inzwischen Saschas Aufenthaltsgenehmigung und sein Pass abgelaufen ist, ein Identitätsnachweis also äußerst kompliziert ist.

Dieses letzte Manöver zeigt erneut die Abgebrühtheit der westdeutschen Behörden in ihrem Bemühen, einen deutschen Kommunisten an das faschistische Regime auszuliefern. Als vor wenigen Wochen in Spanien fünf Genossen der KPSp/ML, der FRAP und der ETA erschossen wurden, da sahen sich die Herren in Bonn angesichts der weltweiten Empörung der Massen ebenfalls zu Protesten genötigt. In den bürgerlichen Zeitungen erschienen Kommentare, die die Todesstrafe ‘barbarisch‘ nannten. Artikel nahmen gegen die Foltermethoden des Franco - Regimes Stellung. ‘Mittelalterliche Zustände‘ konnte man da lesen oder ‘Relikte der Hitlerzeit‘ …

Denn zur gleichen Zeit, wo die westdeutschen Imperialisten sich über Folter und Todesstrafe in Spanien ‘empören‘, bereiten sie die Auslieferung eines deutschen Kommunisten, des 21-jährigen Maschinenschlossers Alexander Haschemi an das faschistische Regime in Persien vor.

Sascha, wie Alexander von seinen Freunden genannt wird, ist in München geboren worden als Sohn einer deutschen Mutter und eines persischen Vaters und hat deshalb die persische Staatsbürgerschaft. Diese Situation nutzen die westdeutschen Imperialisten aus, um einen deutschen Kommunisten nicht nur ins Gefängnis zu schicken, sondern ihn mit Folter und dem möglichen Tod zu bestrafen. Die Drecksarbeit soll das Schah - Regime übernehmen. Die westdeutschen Behörden brauchen nicht mehr zu tun, als ihre Unterschrift unter die Abschiebung Saschas zu setzen. Eine solche Unterschrift aber ist nichts anderes als Schreibtischmord.

Der Anlass dafür sollte die Verurteilung Saschas zu 18 Monaten Gefängnis wegen seiner Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 werden. Der Plan war infam. Man stritt auf der einen Seite alle Abschiebungspläne ab. So sollte die Öffentlichkeit beruhigt und der Kampf der Partei gegen die Abschiebung Saschas als kommunistische Panikmache diffamiert werden. Auf der anderen Seite wurden alle Vorbereitungen getroffen, Sascha gleich nach dem Prozess in Haft nehmen zu können. So erhielt er schon während der ersten Prozesstage vier Tage Ordnungshaft.

Aber die Partei war wachsam. Sascha ging nicht mehr zum Prozess und tauchte unter. In seiner persönlichen Erklärung stellt er klar, dass es ihm nicht darum ging, eine Gefängnisstrafe aus dem Weg zu gehen. Solche Opfer muss jeder Kommunist auf sich nehmen und andere Genossen wie Bernd, Hubert, Schorsch und Peter tun das auch. Aber bei Sascha sollten die 18 Monate ja nur der Anfang sein. Als eigentliche Strafe war und ist für ihn die Folter und der mögliche Tod durch das faschistische Schah - Regime vorgesehen. Auf die Schlachtbank aber lässt sich ein Kommunist nicht wie ein Schaf führen. Dagegen muss der Kampf mit allen Mitteln geführt werden.

Natürlich stimmte die Bourgeoisie ein großes Gezeter von ‘haltlosen Behauptungen‘ der Partei an. Aber bereits im Plädoyer von Staatsanwalt Wahl im selben Prozess zeigte ich, dass hier nur der Wolf heulte, dem die Beute entgangen war. Er sagte: ‘… Wenn sich jemand zwischen zwei Stühle setzt wie Herr Haschemi, dann sollte der Rat des Ausländeramtes, persisch zu lernen, oder auch albanisch, ernst genommen werden …‘

Es wurde Haftbefehl erlassen. Aber die Bourgeoisie hütete sich, eine ähnliche Hetze gegen Sascha zu entfachen, zu einer ähnlichen spektakulären Verfolgungsjagd wie bei der RAF. Ihre Anweisung an die Presse hieß: ‘totschweigen‘. Sie spekulierte darauf, dass die Zeit für sie arbeiten, dass mit den Wochen und Monaten der Kampf der Partei und der Roten Garde und die Wachsamkeit erlahmen würde.

Die Bourgeoisie will Sascha abschieben, aber sie will nicht den Preis dafür zahlen, vor dem deutschen Volk als Schreibtischmörder dazustehen. Das haben die letzten anderthalb Jahre deutlich gezeigt. Das ist ihr schwacher Punkt, den wir in unserem Kampf ausnutzen müssen. Das wird deutlich bewiesen durch einen Brief des Ausländeramtes an die Staatsanwaltschaft München. Staatsanwalt Wahl hatte dort angefragt, ob man dort nicht Anzeige erstatten wolle, weil im Zusammenhang mit Sascha von ‘Schreibtischmord‘ usw. gesprochen worden war. Das Ausländeramt lehnte ab. Sinngemäß war die Begründung, dass Sascha jetzt nicht da sei, man ihn aber abschieben werde, wenn er auftauche!

Der Brief des Ausländeramtes an die Staatsanwaltschaft München zeigt das deutlich. Wir wissen, dass wir von der bürgerlichen Klassenjustiz keine Milde zu erwarten haben. Sie verfolgt uns, wo sie kann. Sie hat das auch im Kampf gegen die Abschiebung des Genossen Sascha getan. Über 12.000 DM Geldstrafe wurde gegen Genossen verhängt, weil sie als Zuschauer zum Prozess gegen Genossen Sascha und die mitaß geklagten Rotgardisten gingen oder Flugblätter verteilten. Wenn also das Ausländeramt in diesem Brief sein Veto gegen eine Anzeige wegen ‘Schreibtischmordes‘ einlegt, dann nur aus dem einzigen Grund, weil die Bourgeoisie einen solchen Prozess fürchtet …

Inzwischen sind diese Absichten der westdeutschen Imperialisten noch deutlicher geworden. Denn nach dem Gesetz, das seit Beginn dieses Jahres rechtskräftig ist, müsste auch Sascha durch einen einfachen Antrag eine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Bei Hunderten von ähnlichen Fällen geschah das nach Meldungen der bürgerlichen Presse ‘automatisch‘. Im Fall von Sascha nicht. Als Saschas Mutter einen entsprechenden von Sascha unterschriebenen Antrag einreichte, hieß es, Sascha solle selbst kommen.

Natürlich wird Sascha nicht selbst kommen und in die falle dieses bürgerlichen Gesetzes tapsen. Die letzten eineinhalb Jahre haben hinreichend bewiesen, dass der Bourgeoisie nicht zu trauen ist und dass Sascha nur deshalb noch wohlbehalten unter uns ist, weil die Partei wachsam geblieben ist. Sascha wird erst dann aufhören, illegal zu leben, wenn er seine deutscher Staatsbürgerschaft erhalten hat.

Damit aber Sascha wieder wie jeder andere Rotgardist leben und kämpfen kann, müssen wir unseren Kampf für seine Einbürgerung verstärken. Die Bourgeoisie schläft nicht. Sie versucht nach wie vor, ihre Pläne in die Tat umzusetzen …

Verstärken wir den Kampf gegen den geplanten Schreibtischmord an Sascha!“
Q: Roter Morgen Nr. 43/1975, Dortmund, S. 1 u. 9.

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25.10.1975:
Laut „RPK - Pressedient der Kommunistischen Partei Deutschlands, ist Sascha Hashemi „weiterhin von Abschiebung in den Iran bedroht“.
Das Ausländeramt in München habe, so der „Pressedienst“, die „Einbürgerung des Mitglieds der Roten Garde… ,der wegen seiner Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 verurteilt wurde und deshalb wegen eines iranischen Vaters mit der Abschiebung nach Persien bedroht wird, erneut verweigert“.
„Mit allen Mitteln versucht hier die Bourgeoisie, einen Revolutionär entweder hier im ‚Untergrund‘ für völlig vogelfrei zu erklären, oder ihn an die faschistischen Henker im Iran auszuliefern.“
Quelle: RPK - Pressedienst der Kommunistischen Partei Deutschlands, 28.10.1975, S. 3

01.11.1975:
Im „Roten Morgen“, Nr. 44/1975, erscheint der Artikel: „Kampf um Saschas Einbürgerung wird verstärkt. Sofort einen deutschen Pass für Sascha.“ Ausgeführt wird:

„Sofort einen deutschen Pass für Sascha“ - Diese Parole lasen am Samstag Hunderte von Münchenern. Genossen hatten ein Transparent mit dieser Forderung am ‘Alten Peter‘ auf dem Marienplatz angebracht, wo es auch mehrere Stunden hängenblieb.

Nachdem das Münchner Ausländeramt nun auch die Annahme eines von Sascha unterschriebenen Antrags auf Einbürgerung verweigert hat, führt die Partei und die Rote Garde in Bayern und vor allem in München den Kampf für Saschas Einbürgerung verstärkt weiter. Sascha, ein Münchener Rotgardist, soll in den Iran abgeschoben werden, weil er Kommunist ist. Als Vorwand dafür dient der Bourgeoisie die Tatsache, dass Saschas Vater, von dem seine Mutter aber bereits seit 10 Jahren geschieden ist, Perser ist. Seit Jahren wurde Sascha, der wegen seines Vaters persische Staatsangehörigkeit besitzt, die Aufenthaltsgenehmigung deshalb nur immer für einige Monate verlängert. Seit Begin dieses Jahres weigert sich das Ausländeramt München deshalb auch, Sascha auf seinen Antrag hin die deutsche Staatsangehörigkeit zuzuerkennen, die ihm nach dem Gesetzt zusteht. Um eine Abschiebung in den Irfan, die für ihn als Kommunisten Folter und vielleicht sogar den Tod bedeuten würde, zu entgehen, muss Sascha sich bereits seit eineinhalb Jahren versteckt halten.

Über 20. 000 Menschen haben bereits gegen die drohende Abschiebung Saschas mit ihrer Unterschrift protestiert. Als die Genossen in München am letzten Samstag an zwei Ständen und mit Kundgebungen in der Fußgängerzone über den Kampf um Saschas Einbürgerung informierten, konnten sie feststellen, dass viele Menschen empört waren über dieses hinterhaltige Vorgehen der westdeutschen Behörden gegen einen jungen Kommunisten. Der Kampf wird weitergehen. So ist in dieser Woche eine Veranstaltung gegen die Abschiebung Saschas geplant.“
Q: Roter Morgen Nr. 44/1975, Dortmund, S. 12.

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08.11.1975:
Im „Roten Morgen“, Nr. 45/1975, erscheint der Artikel: „Sofort einen deutschen Pass für Sascha. Interview mit der Roten Garde München.“ Ausgeführt wird:

„Wie wir bereits im Roten Morgen berichteten, hat die Rote Garde in München verstärkt den Kampf den Kampf für die Einbürgerung des Genossen Sascha aufgenommen, den die westdeutsche Bourgeoisie an die Henker des Saschas ausliefern will. Als Vorwand dafür dient die Tatsache, dass Saschas Vater Perser ist. Der wahre Grund aber ist, dass Sascha, der in München geboren wurde und der kein Wort persisch spricht, abgeschoben werden soll, weil er Kommunist ist. Der Rote Morgen sprach aus diesem Anlass mit einem Münchener Rotgardisten.

RM: Das Ausländeramt in München hat jetzt erneut eine Antrag Saschas, versehen mit seiner Unterschrift, zurückgeschickt. Sascha solle selbst erscheinen oder seine Unterschrift beglaubigen lassen, hieß es. Dabei weiß das Ausländeramt natürlich ganz genau, dass aufgrund seiner Verschleppungstaktik der Pass von Sascha und seine Aufenthaltserlaubnis inzwischen abgelaufen sind. Die Partei und besonders die Rote Garde in München hat daraufhin verstärkt den Kampf für einen deutschen Pass für Sascha aufgenommen. Warum fühlt sich die Rote Garde München für Sascha besonders verantwortlich?

Rotgardist: Wir Rotgardisten aus München haben Sascha gegenüber eine besondere Verantwortung. Wir haben mit ihm zusammen gekämpft und er ist seit langer Zeit mit uns befreundet. In der Vergangenheit haben wir manchmal nicht so entschlossen für ihn gekämpft, wie es möglich gewesen wäre. Deshalb stand jetzt für uns fest, dass wir diese Fehler mit besonderem Einsatz wieder gutmachen.

RM: Was für Aktionen habt Ihr Euch überlegt?

Rotgardist: Als erstes haben wir natürlich Flugblätter verteilt, Parolen gespritzt und ein von uns selbst entworfenes Plakat geklebt. Zusätzlich haben wir einen Stand geplant und durchgeführt. Um gezielt die Pressesperre über Saschas Fall zu durchbrechen, haben wir uns folgende außergewöhnliche Aktion ausgedacht. Am Samstagmorgen während eines Großeinsatzes zusammen mit der Partei zu Sascha in der Fußgängerzone in München haben wir am Stachus ein Transparent mit Ballon steigen lassen, was großes Aufsehen erregt hat. Vorläufiger Höhepunkt war eine Aktion in der Bahnhofshalle des Münchener Hauptbahnhofs. Vor den Augen der verdutzten Bahnpolizei schwebte ein großes Transparent bis ans Dach der Halle und bliebt dort für jedermann sichtbar hängen. Zusätzlich wurden blitzschnell Flugblätter zu Sascha verteilt. Bevor die Bahnpolizisten begriffen, was da stattfand, waren alle Genossen weg wie der Blitz.

RM: Du sagtest vorläufiger Höhepunkt …

Rotgardist: Sicher, denn wir werden natürlich in den nächsten Tagen alles daran setzen, um zu erreichen, dass Sascha seinen Pass bekommt und wieder bei uns in der Roten Garde kämpfen kann.

RM: Wir wünschen Euch von ganzem Herzen Erfolg in Eurem Kampf.“

Der Artikel: „Sachbearbeiter im Ausländeramt: Das ist auch richtig so“, führt aus:

Korrespondenz: Am 29.10. Rief ich im Ausländeramt München an und zwar direkt bei dem zuständigen Sachbearbeiter -Buchstabe H. Als ich diesem sagte, dass ich wegen Sascha Haschemi anrief, sagte dieser Mann sofort: ‘… Hören sie mal, jetzt reicht‘s mir aber. Wegen diesem Haschemi rufen jetzt jeden Tag so viele an, dass man gar nicht mehr zum Arbeiten kommt …‘

Ich sagte: ‘… Ich protestiere gegen die unrechtmäßige Verweigerung eines deutschen Passes für Alexander Haschemi, die nur bedeutet, dass Sie ihn an das faschistische Regime im Iran ausweisen wollen …‘

Der Typ darauf: ‘… Das ist auch richtig so…‘ Als ich ihm sagte, dass das den Tod von Sascha bedeuten kann, sagt er:… ‘ Das ist sowieso das Sicherste …‘

Bleibt noch hinzuzufügen, dass sich bei vielen Genossen, die am Freitag die Durchwahl direkt zum Bearbeiter des Buchstaben H. wählten, nicht dieser, sondern das Polizeipräsidium München meldete.“
Q: Roter Morgen Nr. 45/1975, Dortmund, S. 6.

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08.11.1975:
Laut „Roter Morgen“ Nr. 46/1975, findet in München eine Demonstration für die Einbürgerung Sascha Haschemis statt. Die Demonstration ist getragen von den örtlichen Ortsgruppen der KPD/ML, der Roten Garde, der KPD und der Roten Hilfe Deutschlands (Ortsgruppe München).
Q: Roter Morgen Nr. 46/1975, Dortmund, S. 4.

15.11.1975:
Im „Roten Morgen“, Nr. 46/1975, erscheint der Artikel: „München: Demonstration für Saschas Einbürgerung.“ Ausgeführt wird:

„In der letzten Woche hat Rechtsanwalt Heldmann, Saschas Anwalt, einen Antrag auf Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft mit der Unterschrift Saschas an das Amt für Öffentliche Ordnung in München gesandt. Nach dem am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretenen Gesetz über die Staatsangehörigkeit muss Sascha als Sohn einer deutschen Mutter und eines persischen Vaters dann als Deutscher gelten, wenn sein Antrag bei der Stelle für Staatsangehörigkeit beim Amt für Öffentliche Ordnung eingegangen ist. Rechtsanwalt Dr. Heldmann hat jetzt eine Rückantwort darüber in den Händen, dass der Antrag beim Amt für Öffentliche Ordnung eingegangen ist. Was jetzt noch ansteht, ist eine Bestätigung der Stelle für Staatsangehörigkeit.

Um die Anwendung dieses neuen Gesetzes über die Staatsangehörigkeit auf Sascha zu umgehen, sind bisher verschiedene Tricks angewandt worden. Als Saschas Mutter im Februar zum ersten Mal einen Antrag abgab, hieß es, Sascha müsse selbst kommen. Als Dr. Heldmann daraufhin den Antrag zusammen mit einer Klage zum Verwaltungsgericht schickte, erhielt er ein halbes Jahr später beides zurück mit der Begründung, der Antrag müsse eine beglaubige Unterschrift von Sascha haben. Nun liegt der Antrag von Sascha mit seiner beglaubigten Unterschrift beim Amt für Öffentliche Ordnung in München. Wer sich beim Sachbearbeiter für den Buchstaben H. erkundigen will ob es endliche den Eingang von Saschas Antrag bestätigt hat, kann das unter der Telefonnummer … tun.

Natürlich stützt sich die Partei in ihren Bemühungen, die Einbürgerung Saschas zu erreichen, nicht hauptsächlich auf die Gesetze. Das Ausländeramt beweist nun seit über einem halben Jahr, dass es nicht gewillt ist, Gesetze einzuhalten, die Sascha nützen können. Es wird sein Ziel, Sascha an das Henkerregime des Schahs auszuliefern auch jetzt nicht aufgeben. Deshalb hat die Partei in München verstärkt den Kampf weitergeführt.

Am Samstag fand eine Demonstration statt, zu der die Partei und GRF (KPD) aufriefen. Der Zug begann mit 150 Teilnehmern. Rund 50 reihten sich im Laufe der Demonstration ein. Die Polizei griff gleich anfangs ein und verbot das Verteilen von Flugblättern der Roten Hilfe Deutschlands, weil darin von ‘Polizeiterror‘ und ‘reaktionären Ausländergesetzen‘ die Rede ist. Am Tag zuvor wurde in der gesamten Fußgängerzone an Informationsständen auf den Kampf um Saschas Einbürgerung aufmerksam gemacht. Die Rote Hilfe Deutschlands führte eine Veranstaltung mit rund 70 Teilnehmern durch …

Auch im Radio konnte man vom Kampf um Saschas Einbürgerung hören. Während einer Pop-Sendung, bei der die Zuhörer telefonisch ihre Meinung sagen konnten, meldete sich auf einmal ein Genosse und forderte eine der Gruppe auf, sich mit Sascha zu solidarisieren, der schon über ein Jahr versteckt leben müsse …

Gleichzeitig mit diesem Kampf hat die Partei auch Protesterklärungen an verschiedene Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gesandt mit der Aufforderung, mit ihrer Unterschrift gegen die Abschiebung Saschas zu protestieren …“

Eine Resolution unterschrieben etwa:
- Ilse Aichinger
- Dr. Ernst Bloch
- H. Bienek
- Dr. K. Croissant
- P. Chotjewitz
- O. Flechtheim
- V. Schlöndorf
- Th. Weissenborn
- L. Freifrau von Wangenheim.
Q: Roter Morgen Nr. 46/1975, Dortmund, S. 4.

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17.11.1975:
Laut „Die Rote Garde“, Zeitung der Roten Garde, Jugendorganisation der KPD/ML, Nr. 9/1975, bekam Sascha Haschemi an diesem Tag „die deutsche Staatsangehörigkeit“. Die Zeitung schreibt dazu:

„Fast zwei Jahre musste der Rotgardist Sascha Haschemi in der Illegalität leben, weil er als ‘Perser‘ - er ist in Bayern geboren, deutsche Mutter, persischer Vater - in die Folterkammern des Schahs abgeschoben werden sollte. Auf diese vornehme Art wollte die bundesdeutsche Justiz, ohne sich die Finger ‘schmutzig‘ zu machen, einen Kommunisten loswerden. Am 17. November bekam Sascha nun die deutsche Staatsangehörigkeit, ein großer Erfolg des Kampfes der Partei und der Roten Garde und vieler Menschen, die empört über diesen geplanten Schreibtischmord aktiv ihre Solidarität ausdrückten. Wir freuen uns mit allen, die zu diesem Sieg mitgeholfen haben, über Saschas Einbürgerung und danken für die große Unterstützung.“
Q: Die Rote Garde Nr. 9/1975, Dortmund, S. 1.

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22.11.1975:
„Im Kampf um Saschas Einbürgerung - Provokation des Ausländeramtes.“ Ausgeführt wird:

„Nachdem Rechtsanwalt Heldmann einen Antrag auf Saschas Einbürgerung mit seiner beglaubigten Unterschrift zum Amt für Öffentliche Ordnung in München geschickt hat, hat die stelle für Staatsangehörigkeit jetzt mit einer erneuten Provokation geantwortet. Rechtsanwalt Heldmann erhielt ein Schreiben, in dem es sinngemäß heißt, man müsse jetzt erst einmal überprüfen, ob das Amt in München überhaupt für Sascha zuständig sei, da gar nicht klar sei, ob Herr Haschemi überhaupt noch in München wohne. Deshalb brauche man den gegenwärtigen Wohnsitz von Sascha.

Das ist bereits der dritte Versuch des Amtes für Öffentliche Ordnung in München, mit fadenscheinigen Tricks die Sascha gesetzlich zustehende Einbürgerung zu verwehren, um ihn - wie geplant - an das Henkerregime in Iran ausliefern zu können. Im Februar hieß es, Sascha müsse selber kommen, ein halbes Jahr später hieß es, Sascha brauche zwar nicht selber zu kommen, aber seine beglaubigte Unterschrift unter dem Einbürgerungsantrag sei notwendig; und jetzt besitzt das gleiche Amt, das nunmehr seit einem dreiviertel Jahr die Einbürgerung Saschas verhindert, die Frechheit zu erklären, es sei ja vielleicht gar nicht zuständig.

Aber dieser erneute Versuch, die Anwendung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes auf Sascha zu verhindern, wird auch nicht mehr Erfolg haben, als seine Vorgänger. Sascha ist in München ordnungsgemäß gemeldet und hat seit Wohnsitz nach wie vor dort. Und es gibt ja wohl kein Gesetz, das vorschreibt, dass man sich jeden Tag beim Amt für Öffentliche Ordnung melden muss, um ihm zu versichern, dass man den Wohnsitz, bei dem man gemeldet ist, auch tatsächlich als seinen Wohnsitz betrachtet.

Inzwischen versucht die Bourgeoisie auch auf andere Weise den Kampf für Saschas Einbürgerung zu unterbinden. In München fanden in der letzten Woche sowohl bei dem presserechtlich Verantwortlichen der RHD München, als auch im Parteibüro der KPD/ML in München Hausdurchsuchungen statt. Beide Male gab die Polizei als Begründung an, sie suche eine ‘rote Sprühdose‘. Mitgenommen wurden alle auffindbaren Flugblätter, Pappschilder usw., die mit dem Kampf für Saschas Einbürgerung in Verbindung stehen. Die ‘rote Sprühdose‘ dagegen wurde nicht gefunden.

Die Partei und insbesondere unsere Genossen in München werden auf die erneuten Versuche, Sascha seine deutsche Staatsangehörigkeit zu verweigern, mit verstärktem Kampf antworten. Sascha muss sofort eingebürgert werden.“
Q: Roter Morgen Nr. 47/1975, Dortmund, S. 5.

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25.11.1975:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 49/1975, hat Sascha Haschemi „seine Einbürgerungsurkunde erhalten. Die Ausländerbehörden mussten ihre erklärte Absicht, Sascha in den faschistischen Iran abzuschieben, aufgeben“.

Das ZK der KPD/Ml wertet das als „Sieg des zweijährigen Kampfes der Partei und der Roten Garde“, als „ein Sieg der Solidarität von zigtausenden Werktätigen, Freunden und Genossen, die mit dem Kampfruf ‘Sascha muss in Deutschland bleiben‘, demonstrierten, ihn auf Hunderttausenden von Flugblättern, Plakaten, Aufklebern, in Zeitungsartikeln, Wandparolen und ans Informationsständen im ganzen Land verbreitet haben“.

„Ohne diesen Kampf der Partei und ohne die Solidarität wäre Sascha nicht eingebürgert worden. Der Sieg wurde errungen - gegen die Maue3r des Schweigens, mit der Staat und Presse die geplante Abschiebung Saschas umgaben: Gegen die hinterhältigen Pläne, die zahllosen Winkelzüge und Provokationen des Staatsapparates, gegen die Polizei, die Sascha zwei Jahre gesucht und nicht gefunden hat. Das beweist:

Wer eine gerechte Sache vertritt, kann breite Unterstützung finden …“
Q: Roter Morgen Nr. 49/1975, Dortmund, S. 8.

29.11.1975:
Der „Rote Morgen“, Nr. 48/1975, verkündet als „letzte Meldung“: „Sieg nach zwei Jahren Kampf. Sascha Haschemi hat die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.“

Im Artikel „Saschakampagne - Erneute Provokation des Ausländeramtes“, heißt es:

„Bei seinem Versuch, Sascha Haschemi die Einbürgerung zu verweigern, um ihn dem faschistischen Schah - Regime auszuliefern, hat sich das Ausländeramt München eine neue Unverschämtheit geleistet. Auf die Frage von Saschas Mutter, ob endlich sein beglaubigter Antrag bei der Abteilung für Staatsangehörigkeit eingegangen sei, wurde ihr jede Auskunft verweigert und sinngemäß gesagt, was sie überhaupt mit Saschas Angelegenheit zu tun habe.

Währen das Ausländeramt immer wieder in seine Trickkiste greift, um die Bestätigung zu verzögern, verdreht die bürgerliche Presse die Gründe für die Verweigerung. Unter der Überschrift: ‘Warum Sascha Haschemi nicht zu einem deutschen Pass kommt‘, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10.11. Mit Bezug auf die Presseerklärung der Partei:

‘… Sascha sei zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden und das nur wegen ‘Teilnahme an einer Demonstration‘, zu einer strafe mithin, die anzutreten ihm nicht zugemutet werden könne …‘

In der Presseerklärung hatte die Partei dagegen ausdrücklich betont, dass Sascha sofort zum Strafantritt bereit sei, wenn er einen deutschen Pass bekomme. Totschweigen oder Lügen und Verdrehungen, das sind die Methoden, mit denen die bürgerliche Presse ‘informiert‘, wenn es sich um das Leben eines Kommunisten handelt. Die Antwort, warum Sascha nicht zu einem Pass kommt ist: Weil die Bourgeoisie den Kommunismus fürchtet. Aber entweder Sascha bekommt den Pass oder die Bourgeoisie bekommt Sascha nicht:

Die Machenschaften des Münchner Ausländeramtes stoßen überall auf große Empörung, wo die Genossen der Partei, der Roten Hilfe Deutschlands in Flugblättern, Wandzeitungen und Unterschriftensammlungen den Kampf für die Einbürgerung Saschas führen. Die Genossen der Roten Garde in Halle/Werther in der Nähe von Bielefeld konnten so schon in den ersten vier Wochen ihrer arbeit über einhundert Unterschriften für die sofortige Einbürgerung des Genossen sammeln.“

Eine Protestresolution war u. a. unterschrieben von:
-Luise Rinser
-Volker Schlöndorff
-H. Thiele
-W. Richartz
-H. Hannover
-Immendorf
-Trikont Verlag
-A. Metzig
-R. H. Foerster
-Dr. K. H. Deschner.
Q: Roter Morgen Nr. 48/1975, Dortmund, S. 1 u. 6.

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Dezember 1975:
In der „Roten Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands“, Nr. 9/1975, erscheint der Artikel: „Sascha bekommt den deutschen Pass.“ Ausgeführt wird:

„Am 24. November, kurz vor Redaktionsschluss, trafen gleich zwei freudige Nachrichten bei der Redaktion der ‘Roten Hilfe‘ ein. Sascha hat seine Einbürgerungsurkunde und Peter Bayer vorzeitig aus der Haft entlassen.

Das war ein Grund zum Feiern! Gemeinsam mit anderen Dortmunder Genossen ließen wir die Sektkorken knallen. Die Einbürgerungsurkunde Sascha Haschemi traf bei seinem Rechtsanwalt Dr. Heldmann ein. Damit ist der Plan des Klassenfeindes, ihn an die Henker des Schahs von Persien auszuliefern, vereitelt. Sascha kann aus der Illegalität auftauchen und wieder ein normales Leben wie jeder Werktätige führen. Allerdings besteht noch ein Haftbefehl gegen ihn und die zweite Instanz seines Antikriegstags-Prozesses steht aus.

Die Einbürgerung Saschas ist ein Erfolg des unermüdlichen Kampfes, den Saschas Partei, die KPD/ML, die Rote Garde, die Rote Hilfe Deutschlands und verschiedene andere revolutionäre Organisationen unterstützt von tausenden fortschrittlichen Menschen seit über 1 ½ Jahren führten. Sie ist ein Erfolg der Massensolidarität. 20. 000 Menschen hatten Sascha mit ihrer Unterschrift unterstützt. Zuletzt hatten noch einmal zahlreiche Schriftsteller, Künstler und andere Persönlichkeiten sich für Sascha eingesetzt.

Die Ortsgruppe München der RHD hat in den letzten Wochen erneut eine intensive Kampagne durchgeführt.

Die Rote Hilfe Deutschlands dankt allen, die den Kampf gegen den geplanten Schreibtischmord an unserem Mitglied Sascha unterstützt haben, herzlich und bitten Euch, auch in Zukunft am Kampf gegen die politische Unterdrückung teilzunehmen. Es hat sich bewahrheitet:

SOLIDARITÄT HILFT SIEGEN!
Ein Gruß unserm Genossen Sascha Haschemi!“
Q: Rote Hilfe Nr. 9/1975, Dortmund.

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Dezember 1975:
Die „Rote Hilfe - Zeitung -Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands, Nr. 9/1975, gibt bekannt, das folgende Resolutionen gegen die (damals noch) „geplante Abschiebung von Sascha Haschemi“ eingegangen sind:

- Arbeiterkomitee Klöckner in Bremen
- Stammtisch der OG Frankfurt,
- Stammtisch der OG Bochum
- FRAP
- Mitgliederversammlung der RHD, OG Mannheim
- Mitgliederversammlung der RHD, OG Ludwigshafen
- Aktivistengruppe der OG Stuttgart
- Solidaritätsveranstaltung der KPD/ML in Bremen
- Mitgliederversammlung der Stadtteilgruppe Walle/Gröpelingen in
Bremen.
Q: Rote Hilfe Nr. 9/1975, Dortmund.

27.12.1975:
Im „Roten Morgen“, Nr. 52/1975, erscheint der Artikel: „Sofortige Freilassung von Sascha.“ Ausgeführt wird:

„Sascha soll bis zur Berufungsverhandlung in seinem Prozess in Haft bleiben. Beim Haftprüftermin am 18.12. lehnte der zuständige Richter die Aufhebung des Haftbefehls gegen Sascha wegen angeblicher ‘Fluchtgefahr‘ ab.

Diese Begründung ist nichts als ein Vorwand. Die Bourgeoisie weiß genau, dass diese ‘Fluchtgefahr‘ nicht besteht. Sie selbst war es, die Sascha gezwungen hat, fast zwei Jahre in der Illegalität zu leben, weil er für seine Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 nicht nur mit einer Gefängnisstrafe, sondern außerdem mit der Abschiebung in den Iran bestraft werden sollte. Bereits 1974, als Sascha sich dem Zugriff der Polizei entzog, hat er erklärt, dass der einzige Grund dafür die drohende Abschiebung, aber nicht die Gefängnisstrafe ist. Keiner, der wegen ihrer Teilnahme am Roten Antikriegstag zu Gefängnisstrafen verurteilten Genossen ist ‘in den Untergrund‘ gegangen. Im Übrigen hat sich Sascha, wenige Tage, nachdem er die Urkunde über seine deutsche Staatsangehörigkeit erhalten hat, der Polizei gestellt.

Dass Sascha jetzt im Gefängnis bleiben soll, obwohl er noch gar nicht rechtskräftig verurteilt worden ist, ist nichts als ein Terrorakt der Bourgeoisie! Es ist ihre Antwort darauf, dass der Kampf der Partei und Tausender von Menschen ihren Plan, Sascha an die Henker des Schah auszuliefern, vereitelt wurde.

Kämpfen wir dafür, dass der Haftbefehl gegen Sascha sofort aufgehoben wird.“
Q: Roter Morgen Nr. 52/1975, Dortmund, S. 7.

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03.04.1976:
Im „Roten Morgen“, Nr. 14/1976, erscheint in der Rubrik „Kampf der bürgerlichen Klassenjustiz“ der Artikel: „Freiheit für Sascha!“ Ausgeführt wird:

„Noch immer wird Genosse Sascha Haschemi wegen angeblicher ‘Fluchtgefahr‘ in Untersuchungshaft gehalten. Nach dem Willen der Justiz soll das auch bis zum Prozesstermin - voraussichtlich im Mai - so bleiben.

Die Klassenjustiz erlitt bei ihrem ursprünglichen Plan, Sascha nach Persien abzuschieben, eine Niederlage. Sascha entzog sich ihrem Zugriff so lange, bis er durch den solidarischen Kampf der Partei und Tausenden von Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit bekam. Dann stellte er sich, da gegen ihn Haftbefehl bestand, der Polizei.

Dies nimmt die Klassenjustiz zum Anlass, um an einem Rotgardisten zum ersten Mal zu praktizieren, was in anderen Fällen - z. B. bei angeklagten wegen Zugehörigkeit zu RAF - bereits gang und gäbe ist: Sie setzt per Untersuchungshaft Gefängnisstrafen durch, bevor ein Gericht sie rechtskräftig beschließt. Denn Sascha ist zwar im Februar 1974 zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt worden, aber gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Der Berufungsprozess soll voraussichtlich im Mai stattfinden.

Das ist eine weitere Verschärfung bei der Verfolgung von Kommunisten durch die Bourgeoisie. Genosse Sascha hat uns jetzt aus dem Gefängnis geschrieben.“ So heißt es:

‘… Endlich habe ich ihn heute (den „Roten Morgen“, d. Vf.) zum ersten Mal ausgehändigt bekommen. Und ihr könnt Euch vorstellen, wie ich mich darüber freue. Es ist der Rote Morgen Nr. 10. Mit großer Begeisterung habe ich am 7.2. Eine Notiz in der Süddeutschen Zeitung entnommen, dass die Sektion DDR gegründet worden ist. Was für ein Erfolg! Gerade für uns in Haft ist dieser Sieg ein gewaltiger Ansporn …

Ich habe bisher 120 Briefe aus der ganzen Bundesrepublik erhalten und versuche so viele wie möglich zu beantworten …‘

Geschrieben hatte auch Heinz Baron an Sascha. Seinen Brief aber erhielt Sascha nicht. Weil er angeblich die ‘Ordnung der Vollzugsanstalt‘ stören könnte (Heinz Baron wurde wegen seiner Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt).

Auch sonst versucht die Anstaltsleitung Saschas Kontaktmöglichkeiten zu beschneiden. So hat Sascha im Februar zwei Besuche zu je einer Viertelstunde genehmigt bekommen … Kampf für die Freilassung des Genossen Sascha.

Schreibt den Genossen in Haft:
Heinz Baron, JVA Münster, Gartenstraße 26
Sascha Haschemi, JVA München - Stadelheim, Stadelheimerstr.
Hans-Georg Schmidt, JVA Dieburg, Altstadt 25
Mustafa Tutgun, JVA Dinslaken, Zweigstelle Duisburg-Ruhrort, Amtsgerichtsstraße
Günther Sprute.“
Q: Roter Morgen Nr. 14/1976, Dortmund, s. 7.

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Mai 1976:
In der „Roten Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands“, Nr. 5/1976, erscheint der Artikel: „Freiheit für die politischen Gefangenen. Freiheit für Sascha Haschemi!“ Ausgeführt wird:

„Seit einem halben Jahr sitzt der Rotgardist Sascha Haschemi im Untersuchungsgefängnis. Seit einem halben Jahr versucht die bürgerliche Klassenjustiz mit ungeheuren Schikanen, Sascha zu zermürben und fertigzumachen.

Sascha kämpfte 1972 unter der Führung der KPD/ML gegen den imperialistischen Krieg. Viele Genossen wurden festgenommen und verurteilt. Auch Sache wurde zu 18 Monate Gefängnis ohne Bewährung

Verurteilt. Da Sascha keinen deutschen Pass besaß (weil sein Vater Perser und seine Mutter Deutsche ist), benutzte die bürgerliche Klassenjustiz diesen Vorwand, ihn den Henkern des Schahs zuzuspielen. Das war geplanter Schreibtischmord. Doch Sascha tauchte unter und musste 1 Jahr in der Illegalität leben. Die KPD/ML und die RHD erkämpften, gestützt auf die Solidarität vieler fortschrittlicher Menschen, einen deutschen Pass für Sascha. Obwohl das Urteil nicht rechtskräftig ist, nahm man ihn, nachdem er aufgetaucht war, unter dem Vorwand der ‘Fluchtgefahr‘ fest und steckte ihn in Untersuchungshaft.

Doch damit nicht genug. Wie ein Schwerverbrecher wird er isoliert, seine Briefe erhält er mit 2 Monaten Verspätung oder einige überhaupt nicht, wie den von Heinz Baron. Ähnlich verhält es sich mit den Besuchen. Im Normalfall steht einem Untersuchungsgefangenen mindestens 1 Stunde im Monat zu, doch Sascha erhält nur ½ Stunde.

Revolutionäre Prozessführung soll verhindert werden

Am 5.6. beginnt Saschas Berufungsprozess in München. Auch diesmal wird der Gerichtssaal zum Tribunal gegen das Klassengericht gemacht. Doch die bürgerliche Klassenjustiz hat bereits einige Anstrengungen unternommen, die revolutionäre Prozessführung zu erschweren. Sascha erhielt bisher erst einmal den Roten Morgen, noch kein einziges Mal die Rote Hilfe Zeitung, ‘weil sie in entstellender Weise über die staatlichen Einrichtungen berichtet und deshalb geeignet ist, die Ordnung einer JVA zu stören‘.

Diese Herren mussten ja schon immer die Wahrheit scheuen. Eine Broschüre: ‘Kampf der Klassenjustiz‘ zum Prozess von E. Aust, Vorsitzender der KPD/ML, ist angeblich ‘ebenfalls geeignet, den Zweck der Untersuchungshaft zu beeinträchtigen‘.

Diese Schikanen haben einzig den Zweck, Sascha von der aktuellen Politik und der Linie der KPD/ML (deren Jugendorganisation er angehört) und der RHD (deren Mitglied er ist) fernzuhalten. Gezielt wird ihm gerade vor seinem Prozess jeglicher Kontakt nach außen, zu seinen Freunden und Genossen unterbunden, um ihn zu entmutigen.

Doch Sascha muss spüren, dass auch diesmal hinter ihm die massive Kraft der Solidarität steht.

Stärkt dem Genossen den Rücken!
Kommt zum Prozess!
Schreibt ihm Solidaritätsbekundungen ins Gefängnis.“
Q: Rote Hilfe Nr. 5/1976, Dortmund, S. 3.

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Mai 1976:
Laut „Zehn Jahre KPD/ML“ (Dortmund 1979) wird im Mai 1976 „in München Genosse Sascha Haschemi wegen seiner Teilnahme am Roten Antikriegstag in München zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt“.
Q: ZK der KPD/ML (Hg.): Zehn Jahre KPD/ML, Dortmund 1979, S. 206.

15.05.1976:
Im „Roten Morgen“, Nr. 19/1976, erscheint der Artikel: „Antikriegstagsprozess - Kämpft für Saschas Freispruch!“ Ausgeführt wird:

„Der Berufungsprozess des Genossen Sascha Haschemi ist beendet. Die bürgerliche Klassenjustiz fällte ein Terrorurteil. Genosse Sascha Haschemi wurde zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Er durfte das Gefängnis, in dem er monatelang in Untersuchungshaft gehalten worden war, nicht einmal mehr verlassen.

Das Gerichtsgebäude war bereits vor Prozessbeginn vollständig von Polizei abgeriegelt worden. Vor dem Gerichtssaal wurden die Pässe der Zuschauer von der Polizei kontrolliert. Taschen durften nicht mit in den Saal genommen werden. Zu Beginn des Prozesses gab Genosse Sascha eine Erklärung zur Person ab, in der er einging auf die Versuche, der westdeutschen Bourgeoisie, ihn als Kommunisten in den Iran abzuschieben und den Henkersknechten des Schahs auszuliefern. Er zeigte auf, dass es angesichts dieser Bedrohung notwendig war, in die Illegalität zu gehen bis der Sieg im Kampf um seine Einbürgerung errungen war. Über 25. 000 Menschen unterstützten ihn in seinem Kampf mit Protestresolutionen. Sascha, der gegenwärtig von der bürgerlichen Klassenjustiz in Untersuchungshaft gehalten wird, beantragte, die Haft sofort aufzuheben, da, nach dem erfolgreichen Kampf um seine Einbürgerung, der Vorwand ‘Fluchtgefahr‘ hinfällig ist. Der Antrag wurde vom Gericht jedoch abgelehnt.

In einer Erklärung zur Sache verteidigte Genosse Sascha den Kampf der Partei am Münchener Karlstor während der Roten Antikriegstagsdemonstration 1972, wo die Partei sich gegen das Demonstrationsverbot in der Innenstadt das Recht auf freie Straße gegen die angreifende Polizei erkämpfte.

Am zweiten Prozesstag wurden die Zeugen der Staatsanwaltschaft noch einmal vernommen. Diese Aussagen bestanden aus reiner Hetzpropaganda gegen die KPD/ML. Das war unter anderem der Polizeibeamte Forstner, der inzwischen bei allen Antikriegstagsprozessen als ‘Berufszeuge‘ bekannt ist. Er verbreitete wahre Horrorgeschichten, wobei er von einem anderen Zeugen nur noch übertroffen wurde, einem ‘Bild - Reporter‘. Man merkte, dieser Mann kam ‘vom Fach‘. Da seien von der KPD/ML während der Demonstration Kinderwagen überrollt worden, Polizisten mit Eisenstangen angegriffen und niedergeschlagen worden und nur die arme Polizei, die war ganz friedlich. Soweit es, außer der Hetze, um Teilnahme ging, widersprachen sich jedoch alle Zeugen der Staatsanwaltschaft gegenseitig. Den Zuschauern wurde deutlich: Diese Zeugen dienten nicht etwa der ‘Wahrheitsfindung‘, sondern sollen die Rechtfertigung für die Verurteilung des Genossen Sascha liefern.

FREIHEIT FÜR GENOSSEN SASCHA!“
Q: Roter Morgen Nr. 20/1976, Dortmund, S. 7.

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22.05.1976:
Im „Roten Morgen“, Nr. 21/1976, erscheint der Artikel: „Antikriegstagsprozess in München. Genosse Sascha soll für 18 Monate ins Gefängnis.“ Ausgeführt wird:

„Wenn der Rote Morgen vom ‘imperialistischen Staatsapparat‘ spricht, wenn er Polizisten, die Revolutionäre und Menschen aus dem Volk erschossen haben, ‘Mörder‘ nennt, dann trägt das seinem verantwortlichen Redakteur und seinem Verleger neben anderen- eine Anklage wegen ‘Volksverhetzung‘ ein. Ein Staatsanwalt dagegen kann offiziell die Kommunistische Partei vergleichen mit ‘Terrorbanden‘, ähnlich denen, die den Nazi Faschisten an die Macht verholfen haben, ein Richter darf einen Kommunisten als ‘mittelalterlichen Wanderprediger‘ beschimpfen, und nicht nur das ! Diese widerliche Hetze ist die einzige ‘Begründung‘ dafür, einen Kommunisten für 18 Monate hinter Gitter zu sperren. So geschehen im Prozess gegen den Genossen Sascha Haschemi in München.

Wir haben bereits im letzten Roten Morgen berichtet über das Terrorurteil gegen Genossen Sascha. Er, den die Bourgeoisie mehr als zwei Jahre lang zwang, in der Illegalität zu leben, weil er in den Iran abgeschoben werden sollte, wo er mit Sicherheit gefoltert und vielleicht sogar zum Tod verurteilt worden wäre, soll nun doch für 18 Monate ohne Bewährung ins Gefängnis. Nur zwei Monate der Untersuchungshaft wurden angerechnet, obwohl Sascha schon seit fast einem halben Jahr eingesperrt ist.

Eines war in diesem Prozess von vornherein klar. Die Klassenjustiz wollte sich rächen, sie wollte einschüchtern und die breite Solidaritätsfront, die im Kampf um Saschas Einbürgerung geschmiedet worden war, zerbrechen. Die Bourgeoisie hat weder ihre Niederlage am Roten Antikriegstag 1972 noch ihre Niederlage im Kampf um einen deutschen Pass für Sascha vergessen.

Das wurde bereits an der Auswahl des Richters deutlich. Richter Höfner hatte sich als Kommunistenjäger schon hervorgetan im Prozess gegen die Genossen Bernd Reiser, Hubert Lehmann und Peter Bayer. Die auf seinen Spruch hin eingesperrt und erst vor wenigen Wochen aus dem Gefängnis entlassen worden waren. Auch sonst hat er seine reaktionäre Meinung nicht hinterm Berg gehalten: Auf dem Deutschen Richtertag war er einer der lautstärksten Befürworter der Strafprozessänderung, die die Rechte angeklagter Genossen und ihrer Verteidiger noch mehr einschränkte als bisher.

Auch die übrigen Vorbereitungsmaßnahmen der Justiz und Polizei machten klar, wie die Sache laufen solle. Der Saal war mit Sperrgittern abgeriegelt, jeder Zuschauer wurde durchsucht, seine Personalien kontrolliert. Den Genossen, von denen viele hier Sascha zum ersten Mal seit Monaten wiedersahen, die ihm ihre Solidarität ausdrücken und ihm Mut machen wollten, wurde strikt verboten ein Wort mit ihm zu wechseln. Auch die Blumen, die sie für ihn mitgebracht hatten, durften sie nicht überreichen. Freilich: Mit solchen Methoden gelingt es der Bourgeoisie nicht, Solidarität mit einem verfolgten Kommunisten zu unterdrücken. Trotz des Redeverbotes gelang es den Zuschauern, sich mit Sascha zu verständigen.

Auch in den Tagen vor dem Prozess hatten die Genossen in München Aktionen durchgeführt, um seinen mutigen Kampf vor Gericht zu unterstützen. So hielten z. B. die Rote Hilfe Deutschland und die Rote Hilfe e. V. am 1. Mai eine Kundgebung vor dem Gefängnis Stadelheim ab, die Genosse Sascha in seiner Zelle Wort für Wort verfolgen konnte.

Zwar konnte Sascha eine Erklärung dazu abgeben, dass er sich zwei Jahre lang der Klassenjustiz entzogen hatte, und ein weitere Erklärung, in der er zeigte, dass es 1972 richtig war, die Straße mit revolutionärer Gewalt freizukämpfen, ohne dass ihn das Gericht unterbrach. Aber schon bei der Zeugenvernehmung zeigte sich, dass das nichts war als liberales Theater, dass das Gericht sich nicht für fünf Pfennig dafür interessierte, was damals während der Antikriegstagsdemonstration tatsächlich geschah.

Die Vernehmung einer Passantin zum Beispiel, die von Polizisten zusammengeschlagen worden war, wurde ebenso abgelehnt wie die Ladung eines Straßenhändlers, dessen Obstwagen damals von den prügelnden Polizisten umgeworfen wurde. Vernommen wurden allein nur die Standardzeugen der Staatsanwaltschaft aus allen Antikriegstagsprozessen: Die Berufungszeugen der Polizei, ein Bildzeitungsreporter und ein alter Faschist, der selbst voll Stolz berichtete, er sei nur deshalb zur Demonstration gekommen, um sich hinterher der Polizei als Zeuge zur Verfügung zu stellen, und dessen ‘Gedächtnis‘ von Verhandlung zu Verhandlung besser wurde.

Aus der Urteilsbegründung sprach dann der ganze reaktionäre Geist der Bourgeoisie. Mit den Tatsachen hielt sich Richter Höfner erst gart nicht lange auf. Umso ausführlicher beschimpfte er Saschas kommunistische Gesinnung: Er habe jeden Bezug zur Realität verloren, sei ein ‘mittelalterlicher Wanderprediger‘, eine gescheiterte Existenz, die aus Schule und Betrieb hinausgeworfen wurde. Diese Behauptung ist umso unverschämter, wenn man weiß, dass es die Staatsanwaltschaft München war, die Sascha in seinem Betrieb denunziert und so bewirkt hatte, dass seine Lehrstelle gekündigt wurde.

Besonders niederträchtig ist die Begründung dafür, warum Sascha nur zwei Monate Untersuchungshaft angerechnet wurde und nicht, wie üblich, die ganze Haftzeit: Erstens habe er durch sein Untertauchen und durch die breite Solidaritätskampagne viele Menschen mit in die Sache hineingezogen und so die Klassenjustiz ‘gezwungen‘, Verfahren gegen Flugblattverteiler und Unterschriftensammler einzuleiten.

Und zweitens habe er nur deshalb einen Berufungsprozess angestrengt, weil er sich ‘produzieren‘ wollte. Mit andren Worten: Lässt man sich den Terror der Klassenjustiz nicht gefallen, wehrt man sich, kämpft man um sein Recht, dass ist das strafverschärfend. Mit der gleichen Begründung wurden Sascha auch die hohen Gerichtskosten aufgebürdet. Richter Höfner: ‘… Das bezahlt ja ohnehin die Rote Hilfe …‘

Die Taktik war klar: Mit solchen Mitteln will die Bourgeoisie die Schmiedung einer breiten Solidaritätsfront verhindern. Denn nichts fürchtet sie mehr als die Einheit der Massen im revolutionären Klassenkampf. Nur diese Solidarität hat ihr einen deutschen Pass für Sascha abgetrotzt. Und nur diese Solidarität kann die Forderung durchsetzen:

Freiheit für Sascha! Die Ortsgruppe München der Partei hat diesen Kampf aufgenommen mit Flugblättern, Informationsständen und einer Veranstaltung.“
Q: Roter Morgen Nr. 21/1976, Dortmund, S. 7.

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Juni 1976:
In der Roten Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands“, Nr. 5/1976, erscheint der Artikel: „Freiheit für Sascha Haschemi!“ Ausgeführt wird:

„Zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung wurde der Genosse Sascha Haschemi, Mitglied der Roten Garde, Jugendorganisation der KPD/ML, wegen Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 verurteilt. Außerdem wurden ihm drei Monate seiner Untersuchungshaft nicht angerechnet, so dass sich das Urteil praktisch auf 21 Monate erhöht.

Dieses Terrorurteil ist nichts anderes als ein Racheakt des Klassenfeindes. Eigentlich hatte die bürgerliche Klassenjustiz Sascha, der einen persischen Vater hat, in den faschistischen Iran abschieben wollen, wo ihn Folter und Tod erwarten. Zwei Jahre lang war Sascha dadurch gezwungen, in der Illegalität zu leben. Dann aber gelang es einer breiten Solidaritätsfront, die 2. 500 Menschen umfasste, seine Einbürgerung als Deutscher zu erkämpfen.

Zur Begründung der Nichtanerkennung seiner bereits abgesessenen sechs Monate Untersuchungshaft meint der Richter: ‘… Durch sein Untertauchen habe er viele Menschen mit in die Sache hineingezogen und so das Gericht gezwungen, Prozesse gegen Flugblattverteiler einzuleiten und zum andern habe er einen Berufungsprozess angestrengt, um sich zu produzieren …‘

Wenn man sich also wehrt und sein Recht erkämpft, ist das strafverschärfend. Im gleichen Atemzug bürdet das Gericht Sascha noch die hohen Gerichtskosten auf mit der Begründung: Bezahlt ja alles doch die Rote Hilfe.

Aber auch dieser Terror ist zum Scheitern verurteilt. Die gleiche Solidarität, die den deutschen Pass für Sascha erkämpfte, steht ihm auch im Gefängnis zur Seite. Sie kann auch der Forderung genügend Nachdruck verleihen:

FREIHEIT FÜR SASCHA HASCHEMI!“
Q: Rote Hilfe Nr. 6/1976, Dortmund, S. 2.

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19.06.1976:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 25/1976, ist Sascha Haschemi in „eine neue Haftanstalt verlegt worden“. Er sitzt nun in der JVA München ein. Die „Rote Morgen“ Redaktion fordert seine Leser auf, ihm zu schreiben.
Q: Roter Morgen Nr. 25/1976, Dortmund, S. 7.

10.07.1976:
Im „Roten Morgen“, Nr. 28/1976, heißt es in der Rubrik „Kampf der bürgerlichen Klassenjustiz“ unter Landsberg:

„Genosse Sascha, der in Landsberg im Gefängnis ist, schreibt uns, dass seit dem 23.6. An ihn gerichtete Briefe mit Absendern wie ‘RD Hamburg‘ oder der presserechtlich Verantwortliche der KPD/ML für Mannheim usw. beschlagnahmt werden. Genosse Sascha erhält weder den Roten Morgen noch die Rote - Hilfe - Zeitung. Jetzt wurde auch ein Antrag auf die Zustellung von chinesischer Literatur abgelehnt. Gleichzeitig wurde ihm von der Anstaltsleitung ‘nahegelegt‘, dass in den Briefen Begriffe wie ‘Revolution‘ usw. nicht vorkommen sollen. Sascha wird sich gegen diese rigorosen Zensurmaßnahmen zur Wehr setzen.

Er bittet uns gleichzeitig, allen Genossen und Freunden, die ihm geschrieben haben, mitzuteilen, dass er jetzt sehr wenig Zeit zum Schreiben hat, da er jetzt in der Haftanstalt arbeitet.“
Q: Roter Morgen Nr. 28/1976, Dortmund, S. 5.

August 1976:
In der „Roten Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands“, Nr. 8/1976, erscheint der Artikel: „1. September - Roter Antikriegstag.“ Ausgeführt wird:

„Um den 1. September, den Tag des Überfalls der Hitler-Truppen auf Polen, womit der 2. Weltkrieg ausgelöst wurde, findet in jedem Jahr der Rote Antikriegstag statt, zu dem die Kommunisten aufrufen. Dieser Tag geht auf eine lange Tradition zurück. Schon seit dem 1. Weltkrieg versammeln sich die Werktätigen am Antikriegstag, damals der 1. August, zu mächtigen Demonstrationen gegen den imperialistischen Krieg.

Für die Rote Hilfe ist der Rote Antikriegstag in diesem Jahr vor allem ein Anlass, verstärkt unter den Werktätigen für die Solidarität mit den Genossen und ihren Angehörigen zu werben, die wegen ihrer Teilnahme an der Roten Antikriegstagsdemonstration 1972 während der Olympiade in München im Gefängnis sitzen. Das sind zur Zeit die Genossen Heinz Baron und Sascha Haschemi. Schreibt den Genossen ins Gefängnis! Fordert ihre Freilassung und die Freiheit aller politischen Gefangenen!

Darüber hinaus aber wird sich die RHD auch selbst in die diesjährigen Demonstrationen zum Roten Antikriegstag einreihen. Wir sind ein Teil der Front der Völker der Welt, die gegen Imperialismus und Krieg kämpfen. Wir hassen und bekämpfen besonders die beiden Supermächte USA und Sowjetunion als Hauptkriegsbrandstifter. Sie haben ihre Truppen auch in unserem Land stehen und bedrohen die Sicherheit unseres Volkes.

Der Kampf gegen den imperialistischen Krieg ist eng verbunden mit dem Kampf gegen die politische Unterdrückung. Die Erfahrung lehrt, dass die Vorbereitung imperialistischer Kriege stets mit verschärfter faschistischer Unterdrückung im Inneren einhergeht. Darum:

NIEDER MIT DEN BEIDEN SUPERMÄCHTEN, DEN HAUPTKRIEGSTEIBERN!
SOLIDARITÄT MIT DEN VERFOLGTEN KÄMPFERN GEGEN DEN IMPERIALISTISCHEN KRIEG!“

Die Ausgabe berichtet auch davon, dass „Briefe an den Genossen Sascha, aus denen hervorgeht, dass sie von der RHD oder der KPD/ML kommen, beschlagnahmt werden“.

Sascha würde „weder den Roten Morgen noch die Rote - Hilfe - Zeitung erhalten“.

Der Genosse Heinz „ist für 23 Stunden des Tages auf seiner Zelle eingesperrt. Seine Frau darf er nur einmal im Monat unter strenger Bewachung sehen. Am 28. Juni durchsuchten Kriminalbeamte während seiner Abwesenheit seine Zellen. Als Vorwand für die Bespitzelungsaktion wurde behauptet, Heinz habe Aufzeichnungen eines andern Gefangenen versteckt…“
Q: Rote Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands, Nr. 8/1976, Dortmund, S. 1 u. 3.

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16.10.1976:
Der „Rote Morgen“, Nr. 42/1976, ruft seine Leser dazu auf, Sascha Haschemi, der derzeit in Landsberg in Haft sitzt, zu schreiben.
Q: Roter Morgen Nr. 42/1976, Dortmund, S. 5.

Dezember 1976:
In der „Roten Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands“, Nr. 12/1976, wurde auch Sascha Hashemi „wegen seiner Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 verurteilt zu 18 Monaten“.

„Bereits seit einem Jahr sitzt er im Gefängnis. Eigentlich hatte der Klassenfeind ihn in das faschistische Persien abschieben wollen, obwohl ihm nach geltendem Gesetz - er hat eine deutsche Mutter - ein deutscher Pass zustand. Das wäre einem Schreibtischmord an einem jungen Kommunisten gleichgekommen.

Über 1 ½ Jahre war Sascha gezwungen gewesen, sich vor der Polizei zu verbergen. Dann wurde durch eine breite Solidaritätsfront, die in diesen 1 ½ Jahren von der KPD/ML und der RHD aufgebaut worden war, der deutsche Pass erkämpft.
Schreibt dem jungen Genossen zu den Festtagen ins Gefängnis. Berichtet ihm von Euren täglichen Erfahrungen mit der Ausbeuter- und Unterdrückerordnung, von Eurem Kampf, von Eurem Leben.“
Q: Rote Hilfe Nr. 12/1976, Dortmund, S. 3.

06.12.1976:
Im „Roten Morgen“, Nr. 49/1975, erscheint der Artikel: „Nach mehrjährigem Kampf. Sieg im Kampf für Saschas Einbürgerung.“ Ausgeführt wird:

„Seit dem 17. November besitzt Sascha die deutsche Staatsangehörigkeit. Der hinterlistige, heimtückische Plan, Sascha an die Folterknechte des Schah auszuliefern, ist gescheitert! Über diese Nachricht hat sich nicht nur Sascha gefreut, sondern mit ihm alle Genossen der Partei, der Roten Garde, der Roten Hilfe Deutschlands und Hunderte weiterer Genossen und Freunde. Ohne diese breite Solidarität hätte Saschas Einbürgerung niemals erkämpft werden können. Deshalb ist die Freude aller Freunde und Genossen vollauf berechtigt. Denn es ihr Sieg.

Sascha wird jetzt, nachdem er bald zwei Jahre in der Illegalität leben musste, wieder offen am Kampf der Partei und der Roten Garde teilnehmen. Allerdings besteht der Haftbefehl gegen Sascha weiter. Er wurde im Februar 1974 zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Es ist damit zu rechnen, dass die Bourgeoisie in seinem Fall nicht abwartet, bis das Urteil nach einer Berufungsverhandlung rechtskräftig wird, um ihn einzusperren. Kämpfen wir darum für die Aufhebung des Haftbefehls, kämpfen wir um den Freispruch Saschas bei der nächsten Gerichtsverhandlung.

Die Bourgeoisie hat diesen Kampf verloren. Der geplante Schreibtischmord an Sascha wurde verhindert. Es ist klar, dass die Bourgeoisie jetzt versuchen wir, das alles vergessen zu machen und den Fall Alexander Haschemi zu einem x-beliebigen Fall, der leider einige Verzögerungen erfuhr, herunterzuspielen. Wir wissen, dass es nicht so war und wir werden dafür sorgen, dass es auch möglichst viele andere Menschen erfahren. Denn wir haben in diesem Kampf erfahren, dass die Bourgeoisie nicht davor zurückschreckt, kalt und berechnend einen jungen Kommunisten der sicheren Folter, wenn nicht dem Tod, auszusetzen. Das ist eine wichtige Erfahrung für den weiteren Klassenkampf. Denn sie zeigt, dass es keine ‘graue Theorie‘ ist, wenn die KPD/ML sagt, dass man sich über die Bourgeoisie, über den kapitalistischen Staat keinerlei Illusionen machen darf. Hatte man im Falle Saschas auch nur die geringsten Illusionen über die Grausamkeit gehabt, zu der die Bourgeoisie gegenüber Kommunisten fähig ist, hätte man ihren Worten und den Gesetzen vertraut - es hätte für Sascha Folter und womöglich Tod bedeutet.

Das ist das eine. Eine andere wichtige Erfahrung aus diesem Kampf ist die, dass derjenige, der für eine gerechte Sache kämpft, auch breite Unterstützung findet. Der geplante Schreibtischmord an Sascha war nicht nur ein angriff auf einen einzelnen Kommunisten. Er war eine Herausforderung an die gesamte Partei. Die Partei hat den Kampf aufgenommen. In der Presse, im Radio oder im Fernsehen über Sascha. Aber die Partei hat diese Mauer des Schweigens durchbrochen - mit Hunderttausenden von Flugblättern, mit Plakaten, Parolen usw. und mit Hunderten und Tausenden, die diese Flugblätter verteilt haben, die ihre Kollegen im Betrieb über Sascha erzählt haben. Sie hat unermüdlich die Lügen der verschiedenen Behörden entlarvt und immer wieder darauf hingewiesen, dass man den Kampf für Saschas Einbürgerung nicht im Vertrauen auf die ‘Menschlichkeit‘ der Behörden und auch nicht im Vertrauen auf die Vorteile von Gesetzen gewinnen kann, sondern dass es auf den Einsatz jedes Einzelnen ankommt.

Die Genossen haben dabei eigene Opfer nicht gescheut. Sie haben ihre Entlassung aus dem Betrieb riskiert … Sie haben dabei die Verfolgung durch die Polizei und die Justiz in Kauf genommen. Über 20. 000 Menschen, die von der Partei und von Sascha noch nie gehört hatten, waren bereit, sich mit ihrer Unterschrift oder mit Geldspenden mit dem Kampf für Saschas Einbürgerung zu solidarisieren. Und so gestützt auf die Massen, war die Partei stärker, wurde der Kampf gewonnen.

Aufhebung des Haftbefehls gegen Sascha!
Freiheit für alle Kämpfer des Roten Antikriegstags!“
Q: Roter Morgen Nr. 49/1975, S. 1. u. 8.

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06.12.1976:
Im „Roten Morgen“, Nr. 49/1975, erscheint eine „Chronologie“ über den „zweijährigen Kampf für Saschas Einbürgerungsurkunde“. Danach „begann der Kampf für Saschas Einbürgerung bereits 1970, als der 16-jährige Sascha Mitglied der Roten Garde München wurde“.

„1971, nach dem Schulabschluss, beginnt Sascha eine Lehre als Maschinenbauer bei der Firma Hurth in München. Wird dort Jugendvertreter und Tagesschulsprecher in der Berufsschule.

1972 nimmt Sascha an einer Vietnamdemonstration in München teil. Anschließend überfällt die Polizei einige Genossen in einer Gastwirtschaft. Auch Sascha wird zusammengeschlagen und festgenommen.

1972 wird auch der erste Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft gestellt. Saschas Mutter erhält eine Vorladung aufs Jugendamt. Dort liegen gegen Sascha zwei Anzeigen vor. Spätestens jetzt ist klar: Die Behörden wollen ihn nun, da er Kommunist ist, nicht mehr einbürgern.

Im April 1973 fliegt Sascha aus dem Betrieb. Ein Staatsanwalt, der Sascha als Zuschauer beim ersten Prozess gegen einen Teilnehmer des Roten Antikriegstages gesehen hat, hat ihn im Betrieb denunziert. Sascha findet keine andere Lehrstelle mehr.

Im Mai 1973 läuft Saschas Aufenthaltsgenehmigung ab. Die Behörden drohen ihm jetzt offen mit Ausweisung, falls er verurteilt wird. Seine Aufenthaltsgenehmigung wird nur noch für jeweils ein Vierteljahr verlängert.

Im Januar 1974 erreicht der Kampf für Saschas Einbürgerung einen ersten Höhepunkt. Sascha soll der Prozess gemacht werden - wegen der Vietnamdemonstration und wegen der Demonstration zum Roten Antikriegstag 1972. Sascha wurde am Roten Antikriegstag nicht festgenommen. Gegen ihn wurde nachträglich, auf Grund von Fotos, Anklage erhoben. Die Partei entlarvt den Plan der Bourgeoisie, Sascha hier zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen, um ihn dann als ‘Ausländer‘ an das faschistische Regime im Iran abzuschieben. In München findet eine Demonstration statt. Mit Flugblättern, Kundgebungen und Ständen wird die Bevölkerung informiert.

Sascha erhält mehrere Tage Ordnungshaft. Mehrmals wird versucht, ihn außerhalb des Gerichts festzunehmen. Offenbar soll Sascha gleich nach der Urteilsverkündung in Haft genommen werden. Sascha erscheint nicht mehr im Gericht. Er gibt eine persönliche Erklärung ab, in der er diesen Schritt begründet.

Zu diesem Zeitpunkt - Ende Februar 1974 - sind bereits 5.000 Unterschriften für Sascha gesammelt worden. Allein in München in wenigen Tagen 2.000. Es wird ein Solidaritätskomitee gegründet. Innerhalb von vier Tagen werden bei einer Straßensammlung in München 700 DM für Sascha gesammelt.

Am 28.2.1974 läuft Saschas Aufenthaltserlaubnis ab. Die Partei ruft zu einer Demonstration auf. Der Kampf hat teilweise Erfolg. Die Aufenthaltsgenehmigung muss verlängert werden.

Ende April 1974, als auch diese Genehmigung wieder abläuft, haben bereits 13.000 Menschen eine Protestresolution gegen Saschas Abschiebung unterschrieben, darunter Therese Giehse, die Interessengemeinschaft der mit Ausländern verheirateten Frauen usw.

Am 1. Mai 1974, beim Berufungsprozess gegen die Genossen, die mit Sascha angeklagt waren, erreicht der Kampf einen neuen Höhepunkt. Ebenfalls im Januar 1975 haben sich die Bedingungen für den Kampf um Saschas Einbürgerung verbessert. Ein Gesetz ist in Kraft getreten, das allen Jugendlichen, die als Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter in Deutschland geboren wurden, auf einfachen Antrag hin die deutsche Staatszugehörigkeit zuspricht. Auch Sascha, der 1954 geboren wurde, fällt unter dieses Gesetz.

Im Februar stellt Saschas Mutter zum ersten Mal einen Einbürgerungsantrag. Die Behörde erklärt, Sascha müsse selbst kommen. Es wird Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Nach mehreren Monaten kommt die antwort: Es reiche nicht, dass Sascha unterschrieben habe, die Unterschrift müsse beglaubigt werden.

Der Kampf erreicht einen neuen Höhepunkt. In München findet eine Demonstration statt. Veranstaltungen werden durchgeführt. Die Rote Garde lässt am Hauptbahnhof Luftballons aufsteigen … Die Zahl der Unterschriften unter Protestresolutionen beträgt inzwischen weit über 20.000. Zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens protestieren ebenfalls gegen die Pläne, Sascha abzuschieben.

Am 17.11., nach einem letzten Versuch der zuständigen Münchener Behörde, hat der Kampf Erfolg. Sascha erhält seine Urkunde über die deutsche Staatsangehörigkeit.“
Q: Roter Morgen Nr. 49/1975, Dortmund, S. 8.

07.03.1977:
Im „Roten Morgen“, Nr. 12/1977, heißt es in der Rubrik „Kampf der bürgerlichen Klassenjustiz“ zu Sascha Haschemi:

„Der 7. März war der Tag, an dem Genosse Sascha Haschemi aus dem Gefängnis hätte entlassen werden müssen. Denn an diesem Tag waren 2/3 der 18 Monate Gefängnis, zu denen Genosse Sascha wegen Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 verurteilt worden war, herum. Ein Erlass der Reststrafe aber ist normalerweise keine besondere ‘Gnade‘ der Klassenjustiz, sondern die Regel. Jedenfalls für Häftlinge, die wegen krimineller Delikte verurteilt werden.

Für Sascha aber soll das jetzt offensichtlich - wie schon vorher beim Genossen Heinz Baron - nicht gelten. Bei Heinz Baron hatten die Justizbehörden offen erklärt, er müsse aufgrund seiner kommunistischen Gesinnung im Gefängnis bleiben. Dass er schließlich doch entlassen werden musste, lag einzig und allein am Kampf der Partei und der großen Empörung über diesen Gesinnungsterror.“

Freiheit für Sascha Haschemi

Hier will man bei Sascha offenbar vorbeugen. Denn Sascha erhielt bisher keinerlei Begründung dafür, warum er nicht am 7. März, entsprechend seinem Antrag, entlassen wurde. Stattdessen eröffnete man ihm zunächst, sein Antrag sei verloren gegangen. Inzwischen ist der Antrag zwar wieder aufgetaucht, aber bei einer Justizbehörde, die schon früher einmal erklärt hat, sie sei für Sascha gar nicht zuständig: Die Taktik ist nicht schwer zu durchschauen: Statt Farbe zu bekennen. wie im Fall Heinz Baron, versucht man die Angelegenheit zu verschleppen. Das Ziel in beiden Fällen ist aber das gleiche: Weil der Häftling ein Kommunist ist, will die Klassenjustiz ihn solange wie irgend möglich in Haft halten.

Gegen diesen Gesinnungsterror muss der Kampf geführt werden.“
Q: Roter Morgen Nr. 12/1977, Dortmund, S. 7.

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April 1977:
In der „Roten Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands“, Nr. 4/1977, heißt es zu Sascha Haschemi: „Sofortige Freilassung von Sascha Haschemi.

Am 7. März bereits hatte Alexander Haschemi, Kämpfer des Roten Antikriegstages 1972 2/3 seiner 18-monatigen Haftstrafe herum. Normalerweise wird jedem Kriminellen, der zum ersten Mal inhaftiert ist, nach 2/3 der Zeit Haftentlassung auf ‘Bewährung‘ gewährt. Um wie viel mehr steht dem Genossen Sascha als politischen Gefangenen, der für eine gerechte Sache gekämpft hat, die Entlassung zu! Sascha hatte auch rechtzeitig einen entsprechenden Antrag gestellt. Anstatt aber diesen Antrag überhaupt nur zu beraten, ließ ihn die bürgerliche Klassenjustiz bei einem ‘unzuständigen‘ Richter vergammeln. Inzwischen liegt der Antrag dem Amtsgericht Landsberg vor. Verlangen wir dort die sofortige Freilassung unseres Genossen …“
Q: Rote Hilfe-Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands Nr. 4/1977, Dortmund, S. 3.

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Juni 1977:
In der „Roten Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands“, Nr. 6/1977, erscheint der Artikel: „Nicht entlassen, weil er Kommunist ist.“ Ausgeführt wird:

„In Landsberg sitzt seit bald 15 Monaten der Genosse Sascha Haschemi in Haft. Wie bereits mehrere Genossen vor ihm musste er ins Gefängnis, weil er angeblich an der Demonstration am Roten Antikriegstag 1972 in München teilgenommen hatte. 12 ½ Jahre Gefängnis verhängte die bürgerliche Klassenjustiz wegen „Landfriedensbuch“ insgesamt gegen mehrere Teilnehmer des roten Antikriegstages, nur weil die Demonstranten eine willkürlich errichtete Polizeisperre um die Münchener Innenstadt durchbrochen hatten. Klaus Kercher und Sascha sitzen noch im Gefängnis.

Wäre Sascha allerdings ein gewöhnlicher Verbrecher, so wäre er schon seit drei Monaten frei. Denn es ist üblich, dass Erstbestrafte nach Verbüßung von 2/3 ihrer Gesamtstrafe (bei Sascha 18 Monate) ‘auf Bewährung‘ entlassen werden. Wie gesagt, bei Dieben, Betrügern, Rauschgifthändlern und Schlägern ist das so. Für einen jungen Kommunisten aber gilt ein anderes ‘Recht‘: Sein Gesuch auf vorzeitige Entlassung wurde abgelehnt.

In der Begründung heißt es, dass Sascha sich zwar während der Haft ‘ruhig und unauffällig‘ verhalten habe. Aber: ‘… Bereits die erkennenden Gerichte bringen zum Ausdruck, dass Haschemi aus einer in seiner Persönlichkeit wurzelnden falschen Willensrichtung latent zur Begehung von Straftaten bereit ist, einen Hang zum Fanatismus besitzt und generell die Gewalt zur Durchsetzung seiner politischen Ziele als zulässiges Mittel ansieht … Bei der Einstellung des Gesuchstellers ist auch nicht schwer abzusehen, wann er wieder in strafbare Handlungen verstrickt wird … Eine vorzeitige Entlassung unter solchen Umständen ist jedoch nicht zu verantworten …‘

‘Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung seiner politischen Ziel‘, was ist damit gemeint? Ist Sascha ein Schläger? Sind Kommunisten Raufbolde? Nein, keinem der wegen des Roten Antikriegstages verurteilen Genossen wurde nachgewiesen, dass sie überhaupt jemanden geschlagen und verletzt haben. Aber sie alle erklärten, dass sie dafür eintreten, der Ausbeuterherrschaft des Kapitals ein Ende zu machen und dass dies angesichts des Gewaltapparates, den die Kapitalisten sich mit ihrem Staat geschaffen haben, nur durch die gewaltsame Erhebung der Massen möglich ist. Wegen nichts anderem als ihrem offenen Bekenntnis zu dieser kommunistischen Weltanschauung, wie sie von Marx, Engels und Lenin entwickelt wurde, mussten diese jungen Menschen ins Gefängnis, soll Sascha jetzt seine strafe voll absitzen.

Von da zu den ‘Schutzhaftbefehlen‘ die Hitlers Gestapo gegen die Kommunisten erließ, ist kein weiter Weg mehr. Schon fordert die CDU die Möglichkeit, sogenannte ‘Terroristen‘ nach Verbüßung ihrer Gefängnisstrafe lebenslang in ‘Sicherheitsverwahrung‘ zu nehmen.“

Aufgerufen wird dazu, den verhafteten Genossen zu schreiben:
-Martin Peleikis
-Klaus Kercher
-Alexander Haschemi
-Wolfgang Brod
-Manfred Schönenberg.
Q: Rote Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands, Nr. 6/1977, Dortmund, S. 2ff.

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16.09.1977:
In der Rubrik „Kampf der bürgerlichen Klassenjustiz“ heißt es im „Roten Morgen“, Nr. 37/1977, unter München:

„Genosse Sascha Haschemi, der wegen seiner angeblichen Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden war, ist wieder frei. Er musste die 18 Monate voll absitzen. Das ist eine besondere Brutalität und Unverschämtheit der Klassenjustiz; denn Sascha hatte darum gekämpft, dass auch ihm, wie es in der Regel bei normalen Gefangenen geschieht, das letzte Drittel der Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird.

Die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung wurde mit dem unverfrorenen Argument begründet, Sascha sei Gesinnungstäter, bei dem eine Änderung seiner marxistisch-leninistischen Einstellung nicht zu erwarten sei. Sascha Haschemi sollte bekanntlich ursprünglich an die Henker des faschistischen Schah-Regimes in Persien ausgeliefert werden, was nur dadurch verhindert wurde, dass Zehntausende von Menschen in einer breiten Protestkampagne dagegen Stellung nahmen, während Sascha zunächst jahrelang in die Illegalität gehen musste, bis sich die Behörden schließlich gezwungen sahen, ihm einen deutschen Pass auszustellen.“
Q: Roter Morgen Nr. 37/1977, Dortmund, S. 7.

Oktober 1977:
Laut „Rote Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands“, Nr. 10/1977, soll „Weihnachtssolidarität“ mit allen politischen Gefangenen geübt werden.
Q: Rote Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Nr. 10/1977, Dortmund, Dezember 1977.

Letzte Änderungen: 6.2.2014

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