Russell-Tribunal (9):
Rote Fahne (Zentralorgan der KPD): Zur 2. Sitzung des Russell-Tribunals. Zensur, Verfassungsschutz, Verteidigungsrechte (Sonderdruck, 3.1.1979)

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Dietmar Kesten, Gelsenkirchen, 17.10.2014

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Auszug aus der Datenbank „Materialien zur Analyse von Opposition“ (MAO)

03.01.1979:
Es erscheint ein „Sonderdruck“ der „Roten Fahne“ der KPD zum Russell-Tribunal: „Zur 2. Sitzung des Russell-Tribunals: Zensur, Verfassungsschutz, Verteidigungsrechte.”

Einleitend heißt es dazu: „Vom 3. bis 8. Januar 1979 wird in der Köln-Mülheimer Stadthalle die Jury des 3. Russell-Tribunals ihre 2. und abschließende Sitzung über Menschenrechtsverletzungen in der BRD abhalten. In der ersten Sitzungsperiode, deren Ergebnisse in einem Schlussgutachten Anfang November der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, war die internationale Jury zu der Auffassung gelangt, dass die Praxis der Berufsverbote in der Bundesrepublik ‚eine ernste Bedrohung der Menschenrechte darstellt‘ und „ohne Einschränkung“ zu verurteilen sei. Die Eingrenzung der Themenkreise und die mangelnde Einbeziehung Betroffener in das Tribunal durch den deutschen Beirat und das Sekretariat, hatten der ersten Sitzungsperiode viel an möglicher Sprengkraft genommen. Trotzdem gab der erste Abschnitt einen wichtigen Anstoß für die Debatte um den Radikalenerlass. Die Unterstützerbewegung schaffte sich im Rahmenprogramm die Möglichkeit, weitere wichtige Bereiche staatlicher und gesellschaftlicher Unterdrückung (Zensur, gewerkschaftliche Unvereinbarkeitsbeschlüsse= auch über die innerdeutsche Grenze hinaus (DDR-Veranstaltung) zur Sprache zu bringen. Die zweite Sitzungsperiode findet unter ungleich schwierigen Bedingungen statt:

Hatte man in der ersten Sitzung von Seiten der Bundesregierung, Gewerkschaften und Verfassungsschutz mit unverhüllten Drohungen die Durchführung des Tribunals zu verhindern versucht und damit wesentlich zur benötigten Öffentlichkeit beigetragen, wird nun in einer offensichtlichen ‚Allianz des Schweigens‘ (Beiratsmitglied Prof. Wesel) in den bürgerliche Medien versucht, dem Tribunal die Publizität zu nehmen.

Die Widersprüche zwischen Sekretariat und deutschem Beirat auf der einen und der Unterstützerbewegung auf der anderen Seite konnten nicht geklärt werden. Weiterhin bestehen verschiedene Vorstellungen über die Thematik und die Beteiligung Betroffener am Tribunal.

Innerhalb der Unterstützerbewegung für das Tribunal ist es trotz mehrfacher Anläufe auf Bundeskonferenzen noch immer nicht zu einer Verständigung über die Inhalte des gemeinsamen demokratischen Kampfes und die weitere Perspektive der Bewegung über das Tribunal hinaus gekommen. Vielfach besteht Resignation und Inaktivität.

Es bleibt zu hoffen, dass auch diesmal - trotz aller thematischen Eingrenzung - durch das Tribunal ein Beitrag zur Diskussion um die Verletzung demokratischer Rechte in der BRD geleistet wird.“

Inhalt der Ausgabe ist:
- Zur 2. Sitzung des Russell-Tribunals: Zensur, Verfassungsschutz, Verteidigungsrechte
- Initiativen zur Unterstützung des Russell-Tribunals beraten ihre Politik zur Zweiten Sitzungsperiode
- Dokumente aus der Diskussion der Unterstützerbewegung
- Kölner Arbeitskonferenz der Russell Initiativen
- Heinz Bradt: „Jetzt und sofort für die Freiheit von Rudolf Bahro eintreten!“
Quelle: ZK der KPD: Rote Fahne, Sonderdruck, Köln, 3.1.1979.

KPD_Rote_Fahne_1979_Sonderdruck_01

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09.09.1978:
Laut „Rote Fahne“, Sonderdruck vom 3.1.1979, findet am 9. und 10. September in Marburg die „Marburger Konferenz“ statt, die „eine Arbeitskonferenz aller Unterstützergruppen vorbereiten sollte“. Vertreter „aus 15 Städten“ seien anwesend gewesen, die u. a. für den 28./29. Oktober „die zweite bundesweite Arbeitskonferenz aller Unterstützergruppen in Köln durchzuführen“ gedachten.
Q: ZK der KPD: Rote Fahne, Sonderdruck, Köln, 3.1.1979, S. 2.

03.01.1979:
Laut „Rote Fahne“, Sonderdruck vom 3.1.1979, soll in der Zeit vom 3. bis 9. Januar in Köln die „Zweite Sitzungsperiode des Russell-Tribunals“ stattfinden.
Q: ZK der KPD: Rote Fahne, Sonderdruck, Köln, 3.1.1979, S. 2.

Letzte Änderung: 15.01.2024


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