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20.02.1978:
Vom „Deutschen Beirat für das Russell-Tribunal“ erscheint: „Betrifft: Russell-Tribunal / Aufruf zur Unterstützung des Russell-Tribunals”. Dem Beirat gehören an:
- Ingeborg Drewitz
- Helmut Gollwitzer
- Martin Niemöller
- Wolf Dieter Narr
- Uwe Wesel.
U. a. wird erklärt: „Das dritte Internationale Russell-Tribunal wird sich mit den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen, weil sich die Anzeichen mehren, dass in diesem Lande Menschenrechte in Gefahr sind. Sollte sich der Verdacht bewahrheiten, dass in der BRD die Grund- und Menschenrechte verletzt werden, dann wäre dies ein Tatbestand von schwerwiegender Bedeutung, nicht nur für die Bürger der Bundesrepublik. Das Russell-Tribunal wird sich insbesondere mit der Untersuchung folgender Fragen befassen: Wird Bürgern in der Bundesrepublik aufgrund ihrer politischen Überzeugung das Recht verwehrt, ihren Beruf auszuüben? Wird durch straf-, zivilrechtliche Bestimmungen und durch außerrechtliche Maßnahmen Zensur ausgeübt? Werden Grund- und Menschenrechte im Zusammenhang von Strafverfahren ausgehöhlt oder eliminiert?“
Quelle: Deutscher Beirat für das Russell-Tribunal: Betrifft: Russell-Tribunal / Aufruf zur Unterstützung des Russell-Tribunals, West-Berlin/Offenbach, 20.1.1978
01.10.1978:
Vom „Deutschen Beirat für das Russell-Tribunal“ erscheint: „Betrifft: Russell-Tribunal. Neuer Aufruf! / Aufruf zur Unterstützung des Russell-Tribunals”.
Der „Neue Aufruf“ weist darauf hin, dass in der Zeit vom 3. bis 9.1.1979 „die zweite und zugleich letzte Sitzungsperiode des Russell-Tribunals“ stattfindet. „Der erste Aufruf (20.2.1978, d. Verf.) zur Unterstützung des Russell-Tribunals erhielt etwa 4.300 Unterschriften. Der Aufruf wurde zusammen mit sämtlichen Unterzeichnernamen in einer Großanzeige in der ‚Frankfurter Rundschau‘ veröffentlicht. Dieses Mal beabsichtigen wir, den Aufruf und die Unterzeichnernamen wieder als Großanzeige in der Wochenzeitung ‚Die Zeit‘ zu veröffentlichen. Wir bitten Sie, Ihre Unterschrift und Ihre finanzielle Beteiligung … bis spätestens 30. November 1978 zu leisten.
Zur „Zweiten Sitzungsperiode vom 3.-9. Januar 1979 in Köln wird angemerkt: „Die erste Sitzungsperiode des Russell-Tribunals war der Frage gewidmet: Wird Bürgern in der Bundesrepublik auf Grund ihrer politischen Überzeugung das Recht verwehrt, ihren Beruf auszuüben? Diese Sitzungsperiode schloss mit der Antwort: In der Bundesrepublik lassen sich Berufsverbote aus politischen Gründen feststellen, Verbote, die eindeutig die Grund- und Menschenrechte verletzen. Zugleich zeigt sich im Zusammenhang der Berufsverbotsverfahren eine ausgedehnte Überprüfungspraxis, eine Gesinnungs- und Meinungsschnüffelei, die Millionen Bürger betrifft, verunsichert und die liberale Demokratie der Bundesrepublik insgesamt gefährdet. Diese differenzierte Antwort der Jury des Tribunals überraschte die politisch Informierten nicht. Überraschend ist eher - und das zeigt einen bedenklichen Gewöhnungsprozess an -, wie wenig bisher die Erkenntnis, dass in der Bundesrepublik durch Staat, Behörden und Gerichte immer wieder Menschenrechte verletzt werden, Protest hervorruft und vor allem zum Handeln treibt.
Wenn gegenwärtig, auch als Ergebnis der ersten Sitzungsperiode des Russell-Tribunals, das Thema der Berufsverbote wieder stärker diskutiert wird, so darf doch nicht übersehen werden, dass diese Diskussionen, wie auch kritische Äußerungen bekannter Politiker, noch nicht ohne weiteres Konsequenzen enthalten und den Radikalenerlass mit all seinen Begleitpraktiken wieder verschwinden lassen. Eher scheint es gegenwärtig so, als solle die Diskussion symbolisch Liberalität demonstrieren, als würde die Überprüfungs- und Verbotspraxis höchstens ein wenig eingeschränkt oder allenfalls verschoben, um die Kritik einzuschläfern. Auch wäre es verhängnisvoll, die Aufmerksamkeit würde sich allein auf das Berufsverbot konzentrieren und Gefahren, die den Menschenrechten von anderer Seite her drohen, gerieten darüber aus dem Blick.
Aus diesem Grunde hat die internationale Jury des Russell-Tribunals entschieden, auf der zweiten Sitzungsperiode, der letzten des Tribunals, drei zusätzliche Fragen zu behandeln:
- Zensur in der Bundesrepublik Deutschland,
- Entwicklung und Methoden des Verfassungsschutzes,
- Mutmaßliche Verletzung der Menschenrechte von Personen, die in ein Strafverfahren involviert sind.“
Q: Deutscher Beirat für das Russell-Tribunal: Betrifft: Russell-Tribunal. Neuer Aufruf! / Aufruf zur Unterstützung des Russell-Tribunals, West-Berlin/Offenbach, 1.10.1978.
Letzte Änderung: 15.01.2024
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