Informationen zur Abrüstung, Jg. 3, Nr. 23, Offenbach, 27. Juni 1965
27.06.1965:
Es erscheint die Nr. 23 der "Informationen zur Abrüstung".
Artikel der Ausgabe sind:
- "Kampagne für Abrüstung-Ostermarsch der Atomwaffengegner: Ein Sofortprogramm für die Bundesrepublik Deutschland: Politik der Sicherheit durch Abrüstung in Mitteleuropa"
- "Rudolf Schultz: Notsand-Notstandsgesetze"
- "Rüstung-Abrüstung"
- "Literaturhinweise"
- "Materialien zum Krieg in Vietnam"
Berichtet wird u. a. über das "Sofortprogramm" de Kampagne". Dazu heißt es u. a.:
"STOPP DER ATOMAREN UND KONVENTIONELLEN RÜSTUNG AUF BEIDEN SEITEN
1. Bundestag und Bundesregierung erklären den endgültigen Verzicht auf Herstellung, Erprobung und Besitz von Atomwaffen, auf jede Verfügung über Atomwaffen sowie auf jede Beteiligung an atomaren Waffensystemen und fremder Kernwaffenproduktion. Die Erklärung der Bereitschaft der DDR, Polens und der CSSR zu einem gleichartigen Verzicht liegt vor. Solche Verzichterklärungen können in völkerrechtlich bindender Form abgegeben werden, ohne das Problem der innerdeutschen staatsrechtlichen Anerkennung zu berühren.
Die Einhaltung dieses Verzichts kann durch Erklärungen der Bündnissysteme, in die genannten Länder einbezogen sind, zusätzlich garantiert werden.
2. Die Bundesregierung schlägt dem NATO-Rat vor, auf dem Territorium der Bundesrepublik Kernwaffenbestände nicht zu vermehren, sofern durch den Rat der Warschauer-Pakt-Staaten für die DDR, Polen und die CSSR eine gleichartige Regelung erfolgt. Die Bereitschaft zu solchen Verhandlungen ist durch die genannten Staaten des Warschauer Paktes erklärt worden. Diese Regelung soll der erste Schritt zur stufenweisen Bildung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa sein.
3. Bundestag und Bundesregierung erklären ihre Bereitschaft, das Rüstungsbudget der Bundesrepublik nicht mehr zu steigern, sofern für die Rüstungsetats der DDR, Polens und der CSSR eine gleiche Regelung erfolgt. Die genannten Staaten des Warschauer Paktes haben ihre Bereitschaft zu entsprechenden Verhandlungen erklärt.
Soweit es um die Rüstungsetats der Bundesrepublik und der DDR geht, können die Voraussetzungen solcher Vereinbarung durch gemeinsame technische Kommissionen nach dem Vorbild der Passierscheinverhandlungen geklärt werden.
VERRINGERUNG DER KONVENTIONELLEN RÜSTUNG AUF BEIDEN SEITEN
4. Bundestag und Bundesregierung erklären ihre Bereitschaft, das Rüstungsbudget stufenweise zu verringern, sofern für die Rüstungsetats der DDR, Polens und der CSSR gleichartige Beschlüsse gefaßt werden, die auf beiden Seiten zu einer insgesamt gleichen Quote der Rüstungseinschränkung in Mitteleuropa führen."
Weiter wird berichtet über Proteste und Demonstrationen während der Bundestagsdebatte über die Notstandsverfassung am 16.6.65. Die "Kampagne" veranstaltete eine Protestdemonstration in der Bonner Innenstadt. Rudolf Schultz steuert der Ausgabe den Artikel: "Anmerkungen zu den am 24./25. Juni 1965 im Deutschen Bundestag verabschiedeten Notstandsgesetze" bei und meint dazu: "Alle diese Gesetze schränken die im Grundgesetz verankerten Grundreche ein". Berichtet wird weiter von Protesten gegen den Vietnamkrieg in den USA.
Q: Kampagne für Abrüstung - Ostermarsch der Atomwaffengegner: Informationen zur Abrüstung, Jg. 3, Nr. 23, Offenbach, 27. Juni 1965.