Mai 1975:
Bei Rheinstahl Bielefeld-Brackwede gibt die KPD/ML ihre Betriebszeitung 'Die Rote Presse' Nr. 2 für Mai (vgl. Jan. 1975, Okt. 1975) auf Deutsch und etwas gekürzt auch auf Türkisch heraus mit der Schlagzeile "Weg mit dem Gerichtsbeschluß gegen Genossin Christel!". Ihr bzw. der 'Roten Presse' werde in einer einstweiligen Verfügung vom März untersagt, "die Entlassung der beiden türkischen Kollegen, Baki und Asis, anzuprangern und dagegen zu kämpfen. Im Februar waren die beiden türkischen Kollegen aus dem Werkzeugbau gefeuert worden. sie hatten an einer Demonstration gegen die Verschlechterung der Lebenslage der ausländischen Arbeiter, gegen Arbeitslosigkeit und politische Unterdrückung teilgenommen (vgl. 18.1.1975, d. Vf.).
Der türkische Arbeiter- und Studentenverein hatte in einem Flugblatt, das bei uns verteilt worden ist, dazu aufgerufen, die Demonstration zu unterstützen. Asis und Baki, die anscheinend den Rheinstahl-Kapitalisten schon länger als revolutionäre Kämpfer für die Interessen der türkischen Kollegen bekannt waren, erhielten noch vor der Demonstration Werksverbot. Am Dienstag nach der Demonstration erhielten die beiden ihre fristlose Kündigung."
Festgestellt wird: "Der Gerichtsbeschluss richtet sich gegen alle Rheinstahlarbeiter!".
Angegriffen wird die Zeitung der DKP: "Der 'Querträger' unterstützt die Verfolgung der Roten Presse!", da sich die Nr. 1 mit der Entlassung und der KPD/ML befasst habe.
Beigeheftet ist ein Flugblatt der Ortsgruppe Bielefeld der KPD/ML und des Kreisverbands Ostwestfalen/Lippe der Roten Hilfe Deutschlands (RHD): "Verhindert mit uns, dass die Genossin Christel ins Gefängnis muss!".
Q: Die Rote Presse Nr. 2, Bielefeld Mai 1975; KPD/ML-OG Bielefeld, RHD KV Ostwestfalen/Lippe: Verhindert mit uns, dass die Genossin Christel ins Gefängnis muss!, Bielefeld o. J. (1975)