Duisburg: Der Tod von Günter Routhier - Daten aus dem Jahr 1976

29.01.1976:
Der KBW gibt seine 'KVZ' Nr. 4 (vgl. 22.1.1976, 5.2.1976) heraus. Von Routhier-Prozessen wird berichtet gegen KPD, KPD/ML und die eigene Sympathisantengruppe Bonn in NRW.
Q: Kommunistische Volkszeitung Nr. 4, Mannheim 29.1.1976

15.01.1976:
Die KBW-Sympathisantengruppe Ravensburg / Weingarten gibt zur heutigen 'KVZ' Nr. 2 ihre 'Schussentaler Arbeiter-Zeitung' (vgl. 22.1.1976) als Ortsbeilage heraus. Vom Routhier-Prozess wird berichtet: "Prozess gegen KVZ-Verkäufer eingestellt", dokumentiert wird der strittige Artikel der 'KVZ'.
Q: Schussentaler Arbeiter-Zeitung Nr. 2, Ravensburg o. J. (1976), S. 3f

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17.01.1976:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr.3 (vgl. 10.1.1976, 24.1.1976) heraus und berichtet in "Hof. Ein Monat Gefängnis" über eine Haftstrafe in der Jugendvollzugsanstalt Bamberg für ein Günter Routhier Flugblatt.
Q: Roter Morgen Nr.3, Dortmund 3.1.1976, S. 7

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21.01.1976:
Im Bonner Prozeß wegen des KBW-Flugblatts "Polizeimord an Günter Routhier" wird der presserechtlich Verantwortliche zu 900 DM verurteilt, ein Verteiler zu 600 DM.
Q: Kommunistische Studentenzeitung Nr. 8/9, Bonn Dez. 1975 / Jan. 1976, S. 23f; Kommunistische Volkszeitung - Ortsbeilage Bonn Nr. 4, Bonn o. J. (1976), S. 1

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24.01.1976:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr. 4 (vgl. 17.1.1976, 31.1.1976) heraus. Aus München wird von einem Freispruch in einem Routhier-Prozess berichtet.
Q: Roter Morgen Nr. 4, Dortmund 24.1.1976, S. 7

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02.02.1976:
Vermutlich in dieser Woche wird, laut KPD, Uwe Carstensen, gegen den noch fünf Prozesse wegen Günter Routhier anhängig sind, wegen Verunglimpfung der BRD mit Hilfe von in Attendorn verteilten LgdI-Flugblättern, zu einer Geldstrafe von 5 000 DM verurteilt.
Q: Rote Fahne Nr. 6, Köln 11.2.1976, S. 2

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16.02.1976:
Die Ortsleitung (OL) Duisburg der KPD gibt spätestens Anfang dieser Woche ein Flugblatt zum Prozeß (vgl. 18.2.1976) wegen der Störung einer Löwenthal-Veranstaltung (vgl. 6.3.1975) heraus:"
LÖWENTHAL GESTÖRT - ANGEKLAGT WEGEN BESCHIMPFUNG DER BUNDESREPUBLIK

Nicht von ungefähr soll der Prozeß wegen Störung einer Veranstaltung gleich vor einem erweiterten Schöffengericht stattfinden. Vorsitzender dabei ist der Sonderrichter Wölting, der bereits in mehreren Routhier-Prozessen den Auftrag seiner Klasse zur vollen Zufriedenheit seiner Hintermänner erledigt hat. So verurteilte er den Genossen Hanfried Brenner, Mitglied der KPD/ML, der für mehrere Flugblätter und Betriebszeitungen verantwortlich gezeichnet hatte, zu 12 000 DM Geldstrafe und wegen mehrerer Zwischenfälle zu 3 000 DM Ordnungsstrafe (vgl. 19.9.1975, d. Vf.).

Daß hier ein Sondergericht gegen Kommunisten tagt, wird daran ganz deutlich, daß die Klassenjustiz einfach in anderes Verfahren gegen den Genossen Quistorp auch auf diesen Prozeß legte, in dem der Genosse wegen eines Flugblatts des 'Komitees gegen die Routhier-Prozesse' (vgl. 9.6.1975, d. Vf.), für das er verantwortlich zeichnete zu einer Geldstrafe von 4 500 DM verurteilt werden soll.

WEG MIT DEN 'STAATSSCHUTZPARAGRAPHEN'

Christian Semler soll nach dem Paragraphen 90a wegen 'Beschimpfung' der BRD und 'Verächtlichmachung' der BRD und ihrer verfassungsmäßigen Ordnung verurteilt werden. Dieser Paragraph gehört zu den reaktionären 'Staatsschutzparagraphen', die eine ungebrochene Tradition seit Kaiser Wilhelm, über die Weimarer Republik, die Nazi-Diktatur und das Adenauer-Regime bis heute haben. Sie dienten und dienen zur Unterdrückung der Arbeiterklasse und ihrer Vorhut, der Kommunistischen Partei. Mit ihrer Hilfe sollen die Kommunisten kriminalisiert, die Kommunistische Partei isoliert und behindert und die kommunistische Presse praktisch verboten werden, ohne sie formell zu verbieten.

Mit Hilfe des Paragraphen 90a sind im letzten Jahr Verkäufer kommunistischer Zeitungen, Verteiler von Flugblättern und presserechtlich Verantwortliche zu Geldstrafen von über 100 000 DM (!) verurteilt worden. Besonders scharf handhabte die Bourgeoisie diesen Paragraphen in Duisburg. Gezielt und systematisch wurde hier gegen jeden vorgegangen, der die Wahrheit über den Mord an Günter Routhier verbreitete und die Hintergründe des Polizeiterrors aufdeckte. da reichte es schon aus, das Wort 'Ausbeuter- und Unterdrückerstaat' zu benutzen, um zu mehr als 1 000 DM Geldstrafe verurteilt zu werden.

Wir rufen alle Arbeiter und Werktätigen, alle demokratisch gesinnten Menschen auf:
Laßt euch durch die neuen reaktionären Gesetze nicht einschüchtern.
Macht euch bekannt mit den künftig 'verbotenen' Gedanken.
Lest die kommunistischen Zeitungen und Bücher!
Reiht euch ein in die Kampffront gegen die neuen Maulkorbgesetze!
Kämpft mit der KPD gegen die politische Unterdrückung in der BRD und der DDR!
Unterstützt die Angeklagten in den Routhier-Prozessen!
Kommt zum Prozeß am 18. und 23. Februar! …

SPENDET FÜR DIE PROZESSKOSTEN!
SPENDENKONTO: PSCHA ESSEN … JOHANN QUISTORP, KENNWORT 'ROUTHIER'
SPENDET FÜR DIE KOMMUNISTISCHE PROPAGANDA-ARBEIT1

Stadtsparkasse Köln : … (Vermerk: 'Stärkt die kommunistische Propaganda-Arbeit - gegen Revisionismus und Sozialimperialismus')"
Q: KPD-OL Duisburg: Löwenthal gestört - angeklagt wegen Beschimpfung der Bundesrepublik, Duisburg o. J. (Feb. 1976)

17.02.1976:
Der Münsteraner Soziologieprofessor Sigrist wird, laut 'ID', von einem Münsteraner Gericht zu 30 Tagessätzen a 100 DM verurteilt. Er war angeklagt, mit anderen zusammen ein Flugblatt zum Tode von G. Routhier (vgl. Duisburg - 18.6.1974) verteilt zu haben.
Q: Frankfurter Informationsdienst Nr.113, Frankfurt 1976, S. 8

19.02.1976:
Die Ortsgruppe Herne gibt eine Ortsbeilage (vgl. 5.2.1976, 26.2.1976) zur Nr. 7 der 'Kommunistischen Volkszeitung' (KVZ - vgl. 12.2.1976, 26.2.1976) heraus mit dem Artikel "Die Wahrheit über den Tod von G. Routhier lässt sich nicht vertuschen!" zum Prozeß am 24.2.1976 gegen den Sekretär der Ortsleitung und einen KVZ-Verkäufer.
Q: Kommunistische Volkszeitung - Ortsbeilage Herne Nr. 7, Herne 19.2.1976, S. 1

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19.02.1976:
Die KPD Ortsleitung Duisburg gibt frühestens heute ein Flugblatt "Terrorurteil: Löwenthal gestört - 8 000 DM Geldstrafe!" heraus, in dem auch auf den Prozess gegen Pit Routhier eingegangen wird.
Q: KPD OL Duisburg: Terrorurteil: Löwenthal gestört - 8 000 DM Geldstrafe!, Duisburg o.J.

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21.02.1976:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr.8 (vgl. 14.2.1976, 28.2.1976) heraus und berichtet aus Augsburg von einem Routhier-Prozess.
Q: Roter Morgen Nr. 8, Dortmund 21.2.1976, S. 7

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25.02.1976:
Die KPD gibt ihre 'Rote Fahne' (RF) Nr. 8 (vgl. 18.2.1976, 3.3.1976) heraus und berichtet u.a. von dem medizinischen Gutachten, das der Polizei die Schuld am Tod von Günter Routhier in Duisburg gibt und den Routhier-Verfahren gegen u.a. Professor Sigrist aus Münster und den presserechtlich Verantwortlichen der Roten Hilfe (RH) e.V. Berlin, Hartmut Schmidt.
Q: Rote Fahne Nr. 8, Köln 25.2.1976, S. 3

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26.02.1976:
Die Ortsgruppe Herne gibt eine Ortsbeilage (vgl. 19.2.1976) zur Nr. 8 der 'Kommunistischen Volkszeitung' (KVZ - vgl. 19.2.1976, 4.3.1976) heraus mit dem Leitartikel "Routhier-Prozeß: 450,- DM Geldstrafe wegen Beleidigung und Verunglimpfung der BRD" zum Urteil vom 24.2.1976.
Q: Kommunistische Volkszeitung - Ortsbeilage Herne Nr. 8, Herne 26.2.1976, S. 1f

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08.03.1976:
Die Ortsgruppe (OG) Dortmund der Roten Hilfe (RH) e.V. der KPD, "Treff jeden Mittwoch 19 Uhr, Rote Hilfe-Büro (Burgholzstr.13)" gibt vermutlich in dieser Woche das folgende Flugblatt mit zwei Seiten DIN A 4 unter Verantwortung von E. Neuhaus, Köln 30, Keplerstr.54, u.a. mit einem Aufruf zur Veranstaltung am 15.3.1976 heraus:"
KÄMPFT MIT IN DER ROTEN HILFE GEGEN DEN ABBAU DER DEMOKRATISCHEN RECHTE DES VOLKES!

Berufsverbote (BV, d. Vf.), Ehrengerichtsverfahren und Strafverfahren gegen fortschrittliche und kommunistische Rechtsanwälte häufen sich. Mit welch infamen Methoden der reaktionäre Justizapparat sich von fortschrittlichen Vertretern des Juristenstandes zu reinigen versucht, zeigt ein erneuter Angriff auf fortschrittliche und kommunistische Rechtsanwälte.

Am 17.3.1976 ist in Prozeß gegen die Rechtsanwälte Hugo Brentzel und Wolfgang Schmid angesetzt. Sie sind angeklagt, 'durch Verbreiten von Schriften andere beleidigt zu haben' (Paragraph 185 u.a.).

Am 18.6.1974 starb der Arbeiter Günter Routhier an den Folgen eines Polizeieinsatzes. Auf die daraufhin folgenden Protestmaßnahmen reagierte die Duisburger Polizei u.a. damit, daß sie mehrmals Flugblattverteiler festnahm, Kundgebungen untersagte oder auflöste, einen Trauerzug (vgl. 24.6.1974, d. Vf.) zur Beerdigung Günter Routhiers verbot und unter Schlagstockeinsatz auflöste, wobei es an diesem Tag zur Inhaftierung von über 100 Personen kam, die am Trauerzug teilnehmen wollten. Am 29.6.1974 wurden Rechtsanwalt Schmid und ein Gerichtsreferendar vor dem Polizeipräsidium in Duisburg ohne Grund festgenommen, als sie sich dort einfanden, um die Rechte von Mandanten wahrzunehmen, die nach der Auflösung einer Kundgebung durch die Polizei in den Polizeigewahrsam gebracht worden waren.

Anläßlich dieser Verhaftung W. Schmids brachten die Anwälte eine Presseerklärung heraus, in der sie dieses unglaubliche Vorgehen gegen einen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit befindlichen Anwalt ZU RECHT mit Methoden verglichen, 'wie sie bisher nur aus faschistischen Staaten bekannt sind.'

Dieser Prozeß ist zu sehen als Schritt zu einem Berufsverbot (BV, d. Vf.) für die Rechtsanwälte Brentzel und Schmid.

Das Ziel der ROTEN HILFE ist es, gegen diesen Versuch fortschrittliche Anwälte zu kriminalisieren und mit Berufsverbot zu belegen, eine starke Solidaritätsfront aufzubauen. Das Vorgehen gegen die Rechtsanwälte Brentzel und Schmid ist kein Einzelfall, das Verteidigerausschlußgesetz (vgl. S2.**.197*, d. Vf.) und die vorgenommenen Ausschlüsse (vgl. S2.**.197*, d. Vf.) engagierter Verteidiger im Stammheimer RAF-Prozeß, die zahlreichen Angriffe in den verschiedenen Prozessen gegen fortschrittliche Verteidiger, das geplante Berufsverbot gegen den kommunistischen Rechtsanwalt Gildemeier in Augsburg usw., zeigen mit aller Deutlichkeit, daß die Herrschenden in unserem Land den massiven Abbau der demokratischen Rechte des Volkes betreiben. Das zeigt auch das geplante Kronzeugengesetz und die Überwachung des Verkehrs (auch des mündlichen) zwischen Verteidiger und Mandanten, das zeigt auch das Berufsverbotegesetz und ganz besonders die 14. Strafrechtsänderung.

Die Arbeiterklasse hat sich die wenigen demokratischen Rechte mit dem Blut vieler Klassenbrüder erkämpft, und sie wird sie nicht kampflos hergeben. Zu diesen demokratischen Rechten gehört auch das Recht auf eine ungehinderte Verteidigung. Die Arbeiterklasse braucht keine Rolf Bossis, sie braucht Anwälte, die sie in ihrem Kampf auch vor den Schranken der Klassenjustiz unterstützen.

H. Brentzel und W. Schmid haben sehr viele Kommunisten und fortschrittliche Menschen in politischen Prozessen und Arbeitsgerichtsprozessen vertreten. So hat z.B. Hugo Brentzel den Vater von Erich Dobhardt vertreten (Der 17-jährige Erich Dobhardt wurde im Sommer 1973 (vgl. 21.8.1973, d. Vf.) von einem
Polizisten erschossen.).

FREISPRUCH FÜR DIE RECHTSANWÄLTE HUGO BRENTZEL UND WOLFGANG SCHMID!

Solche Anwälte braucht die Arbeiterklasse! …

SPENDET FÜR DIE VON DER KLASSENJUSTIZ VERFOLGTEN!"
Q: RH e.V.-OG Dortmund: Kämpft mit der Roten Hilfe gegen den Abbau der demokratischen Rechte des Volkes!, Dortmund o.J. (März 1976)

11.03.1976:
Die KBW Ortsgruppe Münster gibt zur heutigen 'Kommunistischen Volkszeitung' (KVZ) Nr. 10 (vgl. 4.3.1976, 18.3.1976) eine Ortsbeilage (vgl. 29.1.1976, 12.2.1976) heraus mit dem Artikel "Solidarität mit Prof. Sigrist", der den griechischen Prof. Papalekas von der RUB Bochum angriff und eine Presseerklärung zu Günter Routhier veröffentlichte, und einem Bericht zum Routhier-Prozeß gegen einen 'KVZ'-Verkäufer.
Q: Kommunistische Volkszeitung - Ortsbeilage Münster Nr. 10, Münster 11.3.1976, S. 2

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15.03.1976:
In Dortmund lud die Ortsghrupe (OG) der Roten Hilfe (RH) e.V. der KPD (vgl. 8.3.1976) anläßlich des Routhier-Prozesses (vgl. 29.6.1974, 17.3.1976) gegen die Dortmunder Rechtsanwälte Hugo Brentzel und Wolfgang Schmid ein:"
KOMMT ZUR VERANSTALTUNG: Montag, den 15.3., Haus Möllmann 19 Uhr 30 Kesselstr. Ecke Landwehrstr.

Beitrag der ROTEN HILFE zu den Angriffen auf fortschrittliche Verteidiger, Beitrag der Anwälte, es spricht ein Mandant."
Q: RH e.V.-OG Dortmund:Kämpft mit der Roten Hilfe gegen den Abbau der demokratischen Rechte des Volkes!, Dortmund o.J. (März 1976), S.2

17.03.1976:
In Dortmund werden, laut KPD, im heute beginnenden Günter Routhier Prozeß gegen die Rechtsanwälte Hugo Brentzel und Wolfgang Schmid (vgl. 29.6.1974, 28.1.1977) die Angeklagten freigesprochen.

Zum Besuch des Prozesses rief u.a. die Ortsgruppe (OG) Dortmund der Roten Hilfe (RH) e.V. der KPD (vgl. 8.3.1976) auf.
Q: RH e.V.-OG Dortmund: Kämpft mit der Roten Hilfe gegen den Abbau der demokratischen Rechte des Volkes!, Dortmund o.J. (März 1976), S.1; Rote Fahne Nr. 11 und 12, Köln 17.3.1976 bzw. 24.3.1976

03.04.1976:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' Nr. 14 (vgl. 27.3.1976, 10.4.1976) heraus. Aus Duisburg wird u.a. berichtet über Routhierprozesse.
Q: Roter Morgen Nr. 14, Dortmund 3.4.1976

05.04.1976:
In München werden, laut KPD, vermutlich in dieser Woche in einem Günter Routhier-Prozeß ein Angeklagter freigesprochen und zwei weitere zu Geldstrafen von 2 400 bzw. 1 200 DM verurteilt.
Q: Rote Fahne Nr. 15, Köln 14.4.1976, S. 2

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05.04.1976:
In Detmold wird, laut KPD, vermutlich in dieser Woche in einem Günter Routhier-Prozeß eine Geldstrafe von 120 DM verhängt.
Q: Rote Fahne Nr.15, Köln 14.4.1976, S. 2

05.04.1976:
Die KBW Ortsgruppe Paderborn gibt vermutlich in dieser Woche eine "Dokumentation. Zur Entwicklung der politischen Entrechtung in Paderborn" heraus, in der zum nächsten Routhier-Prozeß am 14.4.1976 aufgerufen und vom letzten Paderborner Routhier-Prozeß am 5.3.1976 berichtet wird.
Q: KBW Ortsgruppe Paderborn: Dokumentation. Zur Entwicklung der politischen Entrechtung in Paderborn, Paderborn o. J. (1976), S. 1f

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10.04.1976:
Unter dem Titel "Die Rote Garde" erscheint die Nummer 4/76 der Monatszeitung der Jugendorganisation der KPD/ML (vgl. 13.03.1976, 15.05.1976) als Beilage zum "Roten Morgen" (RM) 15 mit dem Artikel "Den Vater erschlagen, den Sohn verurteilt!" zu Günter und Pit Routhier.
Q: Die Rote Garde Nr. 4, Dortmund April 1976, S. 6

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22.04.1976:
Die KPD/ML berichtet aus Würzburg:"
Am 22.4. fand in Würzburg die Berufungsverhandlung gegen den Presseverantwortlichen der 'Roten Lehrlingsfront' statt. Der Genosse war in der ersten Instanz zu 900 DM Geldstrafe verurteilt worden wegen eines Artikels über den Tod des Genossen Günter Routhier. Jetzt mußte das bürgerliche Klassengericht den Genossen freisprechen, weil die Bestimmungen des bayrischen Presserechts überhaupt keine Voraussetzungen für eine Verurteilung bieten."
Q: Roter Morgen Nr. 21, Dortmund 22.5.1976, S. 7

26.04.1976:
Heute soll, laut KPD, die Revisionsverhandlung gegen den Professor Gerhard Schneider aus Frankfurt stattfinden, in der es darum geht, daß dieser die Tötung Günter Routhiers durch Polizisten als Mord bezeichnete.
Q: Rote Fahne Nr. 13, Köln 31.3.1976, S. 2

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26.04.1976:
An einer Pressekonferenz der ESG Bochum zu Günter Routhier beteiligen sich, laut KPD, auch Vertreter ihrer Roten Hilfe (RH) e.V. aus Berlin.
Q: Rote Fahne Nr. 17, Köln 28.4.1976, S. 2

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26.04.1976:
Die KPD Ortsleitung Duisburg gibt vermutlich Anfang dieser Woche ihre Maizeitung heraus. Berichtet wird auch vom neuen Gutachten zu Günter Routhier.
Q: KPD OL Duisburg: Maizeitung, Duisburg o. J., S. 8

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01.05.1976:
Die KPD/ML rief gegen den am 4.5.1976 gegen sie beginnenden 'Roter Morgen' (RM) Prozeß in Dortmund für heute zu einer Veranstaltung um 16 Uhr im Saalbau in Dortmund-Mengede (vermutlich gleichzeitig als 1.Mai-Veranstaltung) mit einem Text auf, der bei Opel Bochum (IGM-Bereich - vgl. 22.4.1976) sowie vermutlich auch als Flugblatt verbreitet wird:"
FREIHEIT FÜR DEN ROTEN MORGEN!

Ab 4.Mai stehen Genosse Gernot Schubert als Verleger des ROTEN MORGEN sowie Genossin Karin Wagner als verantwortliche Redakteurin des ROTEN MORGEN in Dortmund vor Gericht. In einem umfangreichen Verfahren soll auf einen Schlag gegen 21 Ausgaben des ROTEN MORGEN von der bürgerlichen Klassenjustiz vorgegangen werden. Der Grund? In diesen Ausgaben wurde der Polizeiterror gegen die Bevölkerung und insbesondere gegen Revolutionäre aufgegriffen, wurde die bürgerliche Klassenjustiz entlarvt, wurde die kapitalistische Wirklichkeit aufgedeckt, wie sie die Arbeiterklasse und die anderen Werktätigen tagtäglich zu spüren bekommen. Für die Kapitalisten und ihre Justiz aber ist das 'Verächtlichmachung der BRD…' usw. usf.

Allein gegen 7 dieser 21 Ausgaben wurden bereits 19 000 DM Geldstrafe verhängt. Über 50 Verfahren wurden wegen dieser ROTEN MORGEN bereits von der bürgerlichen Klassenjustiz gegen Verkäufer des ROTEN MORGEN und gegen Verteiler von ROTER-MORGEN-EXTRABLÄTTERN eingeleitet, rund 20 000 DM Geldstrafen, 7 Monate Gefängnis auf Bewährung und 4 Wochen Jugendarrest verhängt.

Es gibt zum Beispiel ein Gesetz, das die 'Volksverhetzung' verbietet. Ein Hetzblatt, wie es im Buche steht, ist, auch nach Ansicht der meisten Kollegen, die Bildzeitung. Aber kein Richter und kein Staatsanwalt fanden einen Verstoß gegen dieses Gesetz, als die Bildzeitung vor einigen Jahren ihre Pogromhetze gegen die revolutionäre Studentenbewegung betrieb, als sie gegen die streikenden Arbeiter bei Ford (IGM-Bereich in Köln - vgl. 24.8.1973, d. Vf.), als sie gegen die ausländischen Arbeiter hetzte usw. Dagegen wurden die Genossen wegen 'Volksverhetzung' verurteilt, weil sie angeblich Flugblätter verteilt haben sollen, in denen der Mordanschlag der Polizei auf Genossen Günter Routhier (vgl. Duisburg - 5.6.1974, d. Vf.) angegriffen wurde."
Q: Zündkerze Nr. 3, Bochum Apr. 1976, S. 7f

06.05.1976:
Die KBW Ortsgruppe Münster gibt zur heutigen 'Kommunistischen Volkszeitung' (KVZ) Nr. 18 (vgl. 29.4.1976, 13.5.1976) eine Ortsbeilage (vgl. 22.4.1976, 13.5.1976) heraus mit dem Artikel "Prozeß aufgrund von § 130 und 90a" wegen Günter Routhier.
Q: Kommunistische Volkszeitung - Ortsbeilage Münster Nr. 18, Münster 6.5.1976, S. 3

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28.06.1976:
In Köln sollte, laut KPD, der 'Rote Fahne' (RF) Prozeß gegen Willi Jasper beginnen (vgl. 21.6.1976), weil die RF die Tötungen von Günter Routhier in Duisburg, Erich Dobhardt in Dortmund (vgl. 21.8.1973) und Manfred Rohs in Köln durch Polizeibeamte als 'Polizeimord' bezeichnete. Der Prozeß wird aber vorerst ausgesetzt (vgl. 19.8.1976).
Q: Rote Fahne Nr. 23, 24, 25 und 26, Köln 9.6.1976, 16.6.1976, 23.6.1976 bzw. 30.6.1976; Rote Fahne Pressedienst Nr. 24 und 25, Köln 15.6.1976 bzw. 22.6.1976

02.07.1976:
In Dortmund findet, laut KPD, eine Revisionshandlung im Prozeß gegen Michael Banos von der RHD der KPD/ML (vgl. 8.8.1974) statt, der nun wegen der Bezeichnung der Tötung von Günter Routhier als 'Mord' statt zu sieben Monaten mit Bewährung zu neun Monaten ohne verurteilt wird.
Q: Rote Fahne Nr. 28, Köln 14.7.1976, S. 2

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02.07.1976:
In Dortmund findet, laut KPD, eine Revisionshandlung im Prozeß gegen Michael Banos von der RHD der KPD/ML (vgl. 8.8.1974) statt, der nun wegen der Bezeichnung der Tötung von Günter Routhier als 'Mord' statt zu sieben Monaten mit Bewährung zu neun Monaten ohne verurteilt wird. Laut RH e.V. wird er zu sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Q: Rote Fahne Nr. 28, Köln 14.7.1976, S. 2; Rote Hilfe Nr. 8/9, Köln 3.9.1976, S. 3

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03.07.1976:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr. 27 (vgl. 26.6.1976, 10.7.1976) heraus. Aus Bayern wird berichtet von einem Routhierprozeß in Coburg.
Q: Roter Morgen Nr. 11, Dortmund 13.3.1976, S. 7

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05.07.1976:
Auf dem Flughafen Düsseldorf wird, laut KPD, vermutlich in dieser Woche ein KPD/ML-Film für das niederländische Fernsehen über Günter Routhier beschlagnahmt.
Q: Rote Fahne Nr. 28, Köln 14.7.1976, S. 2; Rote Fahne Pressedienst Nr. 28, Köln 13.7.1976

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15.07.1976:
Das KPD-RK NRW und die RH e.V. geben vermutlich heute, eventuell nur in Dortmund, das folgende Flugblatt von zwei Seiten DIN A4 unter Verantwortung von Marianne Brentzel, Dortmund, Münsterstr.95 heraus:"
FREISPRUCH FÜR THOMAS LUCZAK!
HERAUS ZUR DEMONSTRATION: FREIHEIT FÜR DIE KOMMUNISTISCHE PRESSE!

Am Mittwoch, den 14. Juli begann der Prozeß gegen Thomas Luczak, Mitglied und früherer Presseverantwortlicher des Regionalkomitees Nordrhein-Westfalen der KPD, im Dortmunder Amtsgericht.

Weshalb steht Thomas Luczak vor Gericht?
Unter Anklage stehen etwa ein Dutzend Flugblätter der KPD.

Der Vorwurf: Verunglimpfung und Verächtlichmachung der BRD.
Was steht tatsächlich unter Anklage?
Das Programm, die Ideologie und Politik der KPD, der Marxismus-Leninismus.
Schon der erste Prozeßtag beweist dies mit aller Deutlichkeit:

1. Der Staatsanwalt wehrt sich gegen die Feststellung, die Anklage sei gegen die Pressefreiheit gerichtet und versteigt sich gleichzeitig zu der Äußerung, daß die 'Tat', für die Thomas Luczak vor Gericht gezerrt wurde, allein seine Presseverantwortlichkeit für die KPD sei. Damit ist die Katze aus dem Sack: Es geht tatsächlich nicht um einzelne angeblich beleidigende Äußerungen, sondern darum, die KPD, die Partei der Arbeiterklasse, mundtot zu machen.

2. Gericht und Staatsanwalt klammern 'den Fall Routhier' aus der Anklage aus. Offensichtlich, weil die Tatsache, daß der kommunistische Arbeiter Routhier von der Polizei erschlagen (vgl. Mannesmann, IGM-Bereich in Duisburg - 5.6.1974, d. Vf.) wurde, nicht mehr so einfach unterdrückt werden kann.

Welche 'Konsequenz' aber zieht daraus der Staatsanwalt?

Er läßt zwar die Anklage auf 'Beleidigung der Polizei' fallen, verkündet aber gleichzeitig: Das tut nichts zur Sache, denn 'Im Grunde' sei ja 'hintergründig' doch der Staat angegriffen! Es kann noch so wahr sein, was die kommunistische Presse schreibt - sie hat 'die BRD verächtlich gemacht' - das ist 'die Tendenz'!

Genosse Luczak hat in seiner Einlassung klargemacht: Soviel die Bourgeoisie auch immer von der Neutralität des bürgerlichen Staates schwatzt, er ist nichts anderes als Ausdruck der Unversöhnlichkeit der Klassengegensätze, ein Instrument der Ausbeuterklasse zur gewaltsamen Unterdrückung der ausgebeuteten Klasse.

Nichts anderes als diese Erkenntnis der Klassenwirklichkeit bezeichnet der Staatsanwalt als die zu bekämpfende 'Tendenz'!

Genosse Luczak wies weiterhin auf die bodenlose Heuchelei hin, daß NRW-Justizminister Posser (SPD, d. Vf.) dreist vor der schwedischen Öffentlichkeit behauptete: Es gibt keine politische Unterdrückung in der BRD, das Programm der KPD darf ungehindert verbreitet werden. Eben dieser Gesinnungsprozeß ist der lebendige Beweis dafür, daß Posser lügt.

Posser und Konsorten sind in der Klemme: Die Empörung über die politische Unterdrückung wächst!
Verbreitern wir die Front gegen den Abbau der demokratischen Rechte des Volkes!
BESUCHT DEN PROZESS: Freitag und Mittwoch ab 9 Uhr 30 Amtsgericht Dortmund Zimmer 23
SPENDET FÜR DEN RECHTSHILFEFONDS!
KTO. 13 20 72 63 00 BFG KÖLN"

In einem Kasten heißt es:"
Demonstration, Samstag, 11 Uhr, Nordmarkt".
Q: KPD-RK NRW, RH e.V.: Freispruch für Thomas Luczak!, Dortmund o.J. (15.7.1976)

17.07.1976:
In Dortmund demonstrieren, laut KPD, mehrere hundert gegen den Prozeß gegen Thomas Luczak (KPD - vgl. 14.7.1976, 21.7.1976) unter der Parole "Freispruch für Thomas Luczak! Freiheit für die kommunistische Presse!".

Aufgerufen wurde u.a. durch das KPD-RK NRW (vgl. 12.7.1976, 15.7.1976).
Q: KPD-RK NRW, RH e.V.: Freispruch für Thomas Luczak!, Dortmund o.J. (15.7.1976), S. 1; KPD-RK NRW: Freiheit für die kommunistische Presse!, Dortmund o.J. (Juli 1976), S. 2;Rote Fahne Nr. 28 und 29, Köln 14.7.1976 bzw. 21.7.1976

17.07.1976:
In Dortmund will die KPD/ML eine Veranstaltung "Freiheit für Michael Banos" durchführen.
Banos war verantwortlicher Redaktur der Zeitung 'Rote Hilfe' und war in der 1. Verhandlung vor dem Dortmunder Amtsgericht wegen 'Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland', 'Beleidigung der Polizei' und 'Billigung von Verbrechen' zu 7 Monaten Gefängnis auf Bewährung und zu 900 DM Geldstrafe verurteilt worden.
Q: Stählerne Faust, Dortmund 16.7.1976

02.08.1976:
In Frankfurt wird, laut der OG der Roten Hilfe (RH) e.V. der KPD, vermutlich in dieser Woche der Günter Routhier-Prozeß gegen drei ihrer Mitglieder eingestellt.
Q: Rote Fahne Nr. 32, Köln 11.8.1976, S. 2

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19.08.1976:
In Köln soll, laut und gegen KPD, der 'Rote Fahne' (RF) Prozeß ggen Willi Jaspers wieder aufgenommen werden (vgl. 28.6.1976, 26.8.1976), der wegen Ermittlungen im Fall Routhier ausgesetzt worden war.
Q: Rote Fahne Nr. 32 und 33, Köln 11.8.1976 bzw. 18.8.1976, S. 2 und 7 bzw. S. 3

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24.08.1976:
In Dortmund soll, laut KPD, die Berufungsverhandlung im Günter Routhier-Prozeß gegen Rechtsanwälte und einen Gerichtsreferendar stattfinden, die zuvor zu 1 400 DM Geldstrafe verurteilt worden waren. Die Angeklagten werden nun freigesprochen.
Q: Rote Fahne Nr. 33 und 35, Köln 18.8.1976 bzw. 1.9.1976, S. 2 bzw. S. 6

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26.08.1976:
Im Kölner 'Rote Fahne' (RF) Prozeß (vgl. 19.8.1976) wird, laut KPD, Willi Jasper zu einer Geldstrafe von 2 000 DM verurteilt.
Q: Rote Fahne Nr. 35, Köln 1.9.1976, S. 2

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09.09.1976:
Das RK NRW des KJVD der KPD gibt - vermutlich nur in Dortmund - das folgende Flugblatt mit zwei Seiten DIN A 4 unter Verantwortung von S. Siebenkäs, Dortmund, Münsterstr.95, heraus:"
AM 14.9. ERNEUT STAATSSCHUTZPROZESS IN DORTMUND: FREISPRUCH FÜR RUTH HAASE!

Am 14. September wird in Dortmund wieder einmal in sogenannter Staatsschutzprozeß eröffnet werden. Angeklagt wird Ruth Haase, Mitglied des ZK des KJVD und ehemals presserechtlich Verantwortliche für das Zentralorgan 'Kämpfende Jugend' (KJ, d. Vf.) und andere Veröffentlichungen des KJVD.

Die Staatsanwaltschaft 'ermittelte' gegen eine Reihe von Flugblättern und Artikel in der KÄMPFENDEN JUGEND, weil in diesen Schriften 'die BRD oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht' worden sei.

Angeklagt werden u.a. solche Passagen:
'Die Bourgeoisie verpraßt weiter das Geld - wir sollen für sie den Gürtel enger schnallen, für uns heißt das Rezept Lohnraub und Arbeitsosigkeit, '
oder:

'…Die Aufrüstung der Polizei mit scharfen Waffen, Polizeikontrollen mit Maschinenpistolen im Anschlag, Einsatz von Spezialterrorgruppen fordern beinahe täglich ihre Opfer: vom Taxifahrer Jendrian (vgl. München - 24.5.1974, d. Vf.), der einfach abgeknallt wurde, bis zum kommunistischen Arbeiter Günter Routhier (vgl. Mannesmann, IGM-Bereich - 5.6.1974, d. Vf.), der in Duisburg von Polizisten erschlagen wurde, zieht sich eine immer breiter werdende Blutspur! Von Kindesbeinen an sollen wir an Militarismus und Terror gewöhnt werden…'

'Staatsschutz' nach Paragraph 90a - das ist heute ein Schlüsselwort für den rasanten Abbau der demokratischen Rechte in der BRD. Seit der Verabschiedung der 14.Strafrechtsänderungsreform (14.SRÄ - vgl. 16.1.1976, d. Vf.) zu Beginn dieses Jahres vergeht kaum ein Tag ohne Polizeiwillkür, staatsanwaltliche Ermittlungen und richterliche Urteile gegen die kommunistische Agitation und Propaganda.

Erst vor wenigen Wochen (vgl. NRW - 14.7.1976, d. Vf.) spielte sich hier in Dortmund ein ähnlich beispielhafter Prozeß wie jetzt gegen Ruth Haase ab.

Dort wurde Thomas Luczak, Funktionär der KPD und Bundestagskandidat in Dortmund, ebenfalls angeklagt wegen seiner kommunistischen Gesinnung, verurteilt zu
11 MONATEN OHNE BEWÄHRUNG!

Damit ist für die bürgerliche Klassenjustiz die Linie für alle weiteren Prozesse vorgegeben, denn nach dem Urteil im Luczak-Prozeß reicht die kommunistische Gesinnung und damit die Bereitschaft, auch in Zukunft die Stimme gegen das 'kapitalistische Ausbeutersystem' zu erheben, zur Verurteilung aus.

Das Konzept der Bourgeoisie ist klar: Auf kaltem Wege, möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit sollen die Kommunisten mundtot gemacht und ausgeschaltet werden.

Während in diesen Wochen vor den Wahlen (BTW - vgl. 4.10.1976, d. Vf.) allerseits die demokratische Fassade neu aufpoliert wird, sieht die Wirklichkeit so aus:

Die KPD ist zwar formal zu den Wahlen zugelassen, aber:
- Jede Agitation und Propaganda für as Progrmm der KPD wird vom Staatsapparat verfolgt;
- die Funktionäre der KPD und ihrer Massenroganisationen, wie des KJVD, solche Genossen wie Ruth Haase und Thomas Luczak sind von Haftstrafen bedroht;
- Arbeiter, die für die KPD kandidieren, werden aus den Betrieben entlassen;
- in dieser Woche wurde die Wahlsendung der KPD im Fernsehen ohne jede weitere Erklärung 'aus rechtlichen Gründen nicht gesendet' (vgl. 6.9.1976, d. Vf.).

Die Kette der Willkürmaßnahmen und Schikanen gegen die kommunistischen Organisationen ließe sich endlos verlängern. Der jetzt stattfindende Prozeß gegen Ruth Haase reiht sich in diese Maßnahmen ein und es ist Aufgabe nicht nur der Kommunisten, sondern aller Antifaschisten und Demokraten, der Klassenjustiz in den Arm zu fallen. Es muß verhindert werden, daß die Bourgeoisie dadurch, daß sie die Verbreitung kommunistischer Ideen für strafbar erklärt und einen kommunistischen Funktionär verurteilt, sich weitere Grundlagen für die Illegalisierung jeglicher kommunistischer Tätigkeit und schließlich der Kommunistischen Partei und ihrer Massenorganisationen selbst schafft.

VERTEIDIGT DIE KOMMUNISTISCHE AGITATION UND PROPAGANDA!
SOLIDARITÄT MIT DEN VERFOLGTEN KOMMUNISTISCHEN REDAKTEUREN UND FUNKTIONÄREN!
FREIHEIT FÜR DIE KOMMUNISTISCHE PRESSE!
FREISPRUCH FÜR RUTH HAASE!
KOMMT ZUM PROZESS, 24.9., 10 UHR, AMTSGERICHT!

Arbeiter, Werktätige!

Das Ausmaß der Angriffe auf die Kommunistische Partei und ihre Massenorganisationen, wie den KJVD, sind ein deutliches Barometer für die Entwicklung in diesem Staat.

Das vielgepriesene 'Modell Deutschland' ist nichts als ein Modell für eine rasante reaktionäre Formierung auf dem Wege zum Polizeistaat.

Die Wahrheiten, die die kommunistische Presse verbreitet, und gegen die der Staatsapparat so wütend zu Felde zieht, das sind die Wahrheiten über die Verrottetheit des Kapitalismus, über Ausbeutung, Arbeitslosigkeit und politische Unterdrückung aber auch wachsende Kampfbereitschaft der Arbeiterklasse in unserem Land, in der BRD wie in der DDR. Das ist aber auch die Wahrheit über die unaufhaltsamen Siege der Völker der Welt im Kampf um nationale Unabhängigkeit und Sozialismus, während auf der anderen Seite die beiden imperialistischen Supermächte, die USA und vor allem die UdSSR (SU, d. Vf.), immer heftigere Vorbereitungen für einen dritten Weltkrieg betreiben.

Die Wahrheit ist: Ist in der DDR die sozialfaschistische Unterdrückung des Volkes schon längst Wirklichkeit, so droht heute dem ganzen deutschen Volk, durch die reaktionäre Formierung in der BRD wie durch die Weltherrschaftspläne des sowjetischen Sozialimperialismus, die Gefahr des Faschismus und Sozialfaschismus. Dagegen muß die mächtige Einheitsfront aller Kommunisten, Antifaschisten und Demokraten geschmiedet werden!

Wir Kommunisten träumen nicht bürgerlichen Demokratie- und Freiheitsidealen nach: Wir wissen, daß es im Imperialismus Freiheit und Recht immer nur für die Bourgeoisie geben wird, und daß sie immer bestrebt sein wird, das Volk auch der letzten demokratischen Rechte zu berauben. Deshalb gibt es für uns nur ein Vorwärts zum Sozialismus, zur Diktatur des Proletariats, die erstmals in der Geschichte die umfassende Demokratie für die Volksmassen verwirklicht.

Aber wir werden nie zögern, jedes auch noch so minimale demokratische Recht im Kapitalismus zu erkämpfen oder zu verteidigen, und uns in diesem Kampf mit allen Demokraten und Antifaschisten zusammenzuschließen.

GEGEN POLITISCHE UNTERDRÜCKUNG IN DER BRD UND DER DDR!

FÜR EIN UNABHÄNGIGES, VEREINTES, SOZIALISTISCHES DEUTSCHLAND!

AM 4. OKTOBER: X (das 'X' steht für ein Wahlkreuz, d. Vf.) KPD!"
Q: KJVD-RK NRW: Am 14.9. erneut Staatsschutzprozeß in Dortmund: Freispruch für Ruth Haase!, Dortmund 9.9.1976

20.09.1976:
Der KJVD der KPD, vermutlich das RK NRW, gibt vermutlich Anfang dieser Woche das folgende Flugblatt mit zwei Seiten DIN A 4 unter Verantwortung von S. Siebenkäs, Dortmund, Münsterstr.95, zum Dortmunder Prozeß gegen Ruth Haase (vgl. 14.9.1976, 23.9.1976) heraus:"
FREIHEIT FÜR DIE KOMMUNISTISCHE PRESSE!
FREISPRUCH FÜR RUTH HAASE!

Am Donnerstag, den 23.9. wird der Staatsschutzprozeß gegen Ruth Haase weitergeführt. Ruth Haase, Mitglied des ZK des KJVD und ehemals presseverantwortlich für das Zentralorgan 'KÄMPFENDE JUGEND' (KJ, d. Vf.), ist angeklagt, weil in einer Reihe von Schriften und Flugblättern des KJVD 'die Bundesrepublik Deutschland oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich' gemacht worden sei.

STAATSSCHUTZ - Schlüsselwort für den rasanten Abbau der demokratischen Rechte in der Bundesrepublik!

Werfen wir einen Blick auf die Anklageschrift!

Gegen die imperialistische Kriegstreiberei schrieb der KJVD im Flugblatt '…Die Aufrüstung der Polizei mit scharfen Waffen, Polizeikontrollen mit Maschinenpistolen im Anschlag, Einsatz von Spezialterrorgruppen fordern beinahe täglich ihre Opfer: vom Taxifahrer Jendrian (vgl. München - S1.**.197*, d. Vf.), der einfach abgeknallt wurde, bis zum kommunistischen Arbeiter Günter Routhier (vgl. S1.*.197*, d. Vf.), der in Duisburg von Polizisten erschlagen wurde, zieht sich eine immer breiter werdende Blutspur! Von Kindesbeinen an sollen wir an Militarismus und Terror gewöhnt werden. Mit dem Wehrkundeerlaß WKE, d. Vf.) sollen wir schon in der Schule für den staatlich befohlenen Massenmord begeistert werden… Die Volksmassen lassen sich durch Polizeiterror nicht vom Kampf um ihre Interessen abhalten!' - Das ist staatgefährdend nach Paragraph 90a. Das ist Verächtlichmachung der Bundesrepublik.

Am letzten Donnerstag wurde klar: Das Gericht interessiert nicht der Nachweis der Tatsachen, es sucht nicht nach Belastungsmaterial, es will die politische Gesinnung verurteilen und so die Kriminalisierung von KPD und KJVD vorantreiben. das Gericht verfolgt das Ziel, auf der Grundlage der Staatsschutzparagraphen jede revolutionäre Agitation und Propaganda zu verhindern.

- Beweisanträge der Verteidigung wurden fast durchweg abgelehnt.
- Zeugenaussagen von ehemaligen Bundeswehrsoldaten über den Drill und Schikanen wurden als 'wahr unterstellt', aber abgewiesen, weil sie 'nichts zur Sache' beitragen würden.
- die Aussage von Klaus Öllerer über den Einatz der Bundeswehr wurde zurückgewiesen.

Am 29. Januar hatte die Lüneburger Staatsschutzkammer den Genossen Öllerer (ehem. Bundeswehrsoldat) wegen Wehrkraftzersetzung freigesprochen, da er dies im Auftrag er KPD getan hatte, die das sogenannte Parteienprivileg genieße. Darum könne er nicht verurteilt werden, so das Gericht, bevor nicht das Bundesverfassungsgericht (BVG, d. Vf.) die KPD verboten habe. Der Hinweis auf das Verbot als Voraussetzung, die 'Wehrkraftzersetzung' durch KPD und KJVD bestrafen zu können, zeigt, daß der Freispruch von Klaus Öllerer zwar ein Sieg war, daß sie jtzt aber alles versuchen, daß durch das Verbot der Propaganda, die Kommunistische Partei und ihr Jugendverband auf kaltem Wege verboten werden soll.

Arbeiter, Jugendliche!

Niemand kann es leugnen und der Protest im In- und Ausland zeigt es deutlich: Unser Land befindet sich auf dem Weg zu einem reaktionären Polizeistaat.

Die kommunistische Presse schreibt die volle Wahrheit über das Ausmaß der Polizeiwillkür, über Arbeitslosigkeit, über die wachsende Kriegsgefahr und die internationalen Vorgänge in der Welt. Über all dem schwingen die Staatsanwälte den Rotstift, kreiden an, zensieren, ('ermitteln'), stellen vor Gericht. Politische Prozesse dieser Art stehen auf der Tagesordnung.

Die scharfen Angriffe auf die revolutionären Minderheiten und Parteien sind ein Thermometer für die wahren Verhältnisse in unserem Land!

Was hat das vielgepriesene 'Modell Deutschland' gebracht: Berufsverbotegesetz (BV, d. Vf.), Legalisierung des gezielten Todesschusses druch die Polizei, 'Antiterroristengesetz'!

Diese Gesetze richten sich vor allem gegen die Kommunisten, sie treffen aber jeden aufrechten Demokraten. Die unter der SPD-Regierung ausgedehnte Praxis der Berufsverbote zeigt: Jeder, der seine erkämpften demokratischen Rechte wahrnimmt, jeder, der auch nur im Verdacht steht, er könne oppositionelle Gedanken hegen, gilt als Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FdGO, d. Vf.).

Die Erschießung des Dortmunder Lehrlings Erich Dobhardt (vgl. 21.8.1973, d. Vf.), Ergebnis dieser hysterischen Hexenjagd der Polizei, ist jetzt gesetzlich abgesichert!

Doch von all diesen Gesetzen sind die Faschisten ausgenommen. Si können unbehelligt ihr Unwesen weitertreiben, und wie jetzt am Samstag (vgl. 25.9.1976, d. Vf.), offene Faschistentreffen in Dortmund abhalten.

Ausgenommen sind auch die D'K'P/SEW. Sie bekamen den Dank der SPD-Regierung bescheinigt, dafür, daß sie sich nicht gegen die 'verfassungsmäßige Ordnung' richten.

Das ist kein Wunder, denn die Schmidtregierung paktiert heute mit beiden Supermächten, den USA und der UdSSR (SU, d. Vf.). In ihrem sozialdemokratischen Wahlsonntagsblättchen ('ZaS', d. Vf.*) sagen sie ganz offen, daß die Verträge mit der DDR die Arbeitsplätze sichern, wie wichtig diese Verträge für die Profite der Kapitalisten sind. Deshalb dürfen DKP/SEW ungehindert ihre Wühlarbeit für den russischen Sozialimperialismus leisten. Ihre wirklichen Absichten, eine sozialfaschistische Diktatur in ganz Deutschland, wie in der DDR, zu errichten, verschleiern sie und preisen sich als die besten Demokraten an.

Die Geschichte jeder bürgerlichen Demokratie, ob Weimar oder BRD hat gezeigt, daß sie in Wahrheit Diktatur der Bourgeoisie sind. Die Tendenz ist immer Terror und Faschismus. Deshalb kann es niemals ein 'zurück zum demokratischen Geist des Grundgesetzes (GG, d. Vf.)' geben, denn dies ist nichts als ein Wunschbild des Kapitalismus. Es kann nur ein 'Vorwärts' geben zur zukünftigen proletarischen Revolution, zur Diktatur des Proletariats. Aber wir zögern keine Sekunde, bestehende Rechte in unserem Land auch wenn sie bürgerlich und hohl sind, Hand in Hand mit all denjenigen zu verteidigen, denen eine bürgerliche Republik mit Freiheiten lieber ist als eine ohne Freiheiten!

Deshalb rufen wir zur Aktionseinheeit aller Kommunisten, Antifaschisten und Demokraten gegen sozialfaschistische Gefahr durch die sowjetischen Sozialimperialisten, zur Aktionseinheit gegen die faschistische Gefahr in der BRD und Westberlin, für demokratische Freiheiten, auf!

Wir rufen euch auf: Solidarisiert euch mit den verfolgten kommunistischen Redakteuren!

KOMMT ZUM PROZESS: AMTSGERICHT DORTMUND DONNERSTAG, 23.9.1976, 14 UHR
FREIHEIT FÜR DIE KOMMUNISTISCHE PRESSE!
FREISPRUCH FÜR RUTH HAASE!"
Q: KJVD: Freiheit für die kommunistische Presse! Freispruch für Ruth Haase!, Dortmund o.J. (Sept. 1976)

29.09.1976:
In Frankfurt beginnt, laut KPD, ein Prozeß gegen Anna Knetsch, Vorsitzende des örtlichen KSV, wegen Beleidigung der Polizei in Frankfurt und Duisburg in NRW (vgl. 11.10.1976).
Q: Rote Fahne Nr. 40, Köln 6.10.1976, S. 6

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11.10.1976:
In Frankfurt wird, laut KPD, Anna Knetsch (vgl. 29.9.1976) wegen Bezeichnung der Tötungen von Günter Routhier in NRW in Duisburg und von Thomas Hytrek in Frankfurt als Mord zu einer Geldstrafe von 250 DM verurteilt.
Q: Rote Fahne Nr. 42, Köln 20.10.1976, S. 6

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11.10.1976:
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf lehnt, laut KPD, vermutlich in dieser Woche die Klage der Frau von Günter Routhier (Duisburg) ab.
Q: Rote Fahne Nr. 42, Köln 20.10.1976, S. 3

KPD_Rote_Fahne_1976_42_06


23.10.1976:
Die OG Dortmund der KPD/ML gibt vermutlich heute ein Flugblatt zu den Prozessen gegen u.a. Peter Schulte (vgl. 19.10.1976) und Dieter Kwoll (vgl. 22.10.1976) heraus:"
STAATSANWALT FORDERT 1 JAHR UND 2 MONATE GEFÄNGNIS!
FREIHEIT FÜR DEN GENOSSEN PETER SCHULTE!

Weil die Bourgeoisie eine panische Angst davor hat, daß die Wahrheit des Marxismus-Leninismus die Massen ergreift, gilt ihr besonderer Angriff dem Zentralorgan der KPD/ML, dem 'ROTEN MORGEN' (RM, d. Vf.), der meistverbotenen Zeitung in der Bundesrepublik. Die Genossen Karin Wagner, Gernot Schubert und Dieter Stoll stehen als ehemalige Redakteure und Verleger des ROTEN MORGEN in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dortmund. In diesem Prozeß geht es der Bourgeoisie besonders um die Unterdrückung des Kampfes der Partei bei der Verbreitung der Wahrheit über die Ermordung unseres Genossen Günter Routhier im Sommer 1974 (vgl. Duisburg - 18.6.1974, d. Vf.). Genausowenig wie die Bourgeoisie die Verbreitung der Wahrheit verhindern konnte, wird es ihr gelingen, durch ein weiteres Terrorurteil die Verbreitung des Marxismus-Leninismus durch den 'ROTEN MORGEN' zu verhindern.

HÄNDE WEG VON DER ROTEN HILFE DEUTSCHLANDS!

Nicht nur die Angst der Bourgeoisie vor der Verankerung des Marxismus-Leninismus in den Massen bringt ihren Unterdrückungsapparat in Bewegung, Auch alle, die gegen diese politische Unterdrückung und wachsende Faschisierung die Solidaritätsfront der Werktätigen aufbauen, sind für die Bourgeoisie gefährlich geworden. Ganz besonders gilt dies für die ROTE HILFE DEUTSCHLANDS. Der genosse Dieter Kwoll ist als presserechtlich Verantwortlicher der RHD-Zeitung ebenfalls vor dem Amtsgericht Dortmund angeklagt, weil die RHD seit ihrer Gründung von 1 1/2 Jahren (vgl. S2.*.1975, d. Vf.) erfolgreich die Solidarität gegen die politische Unterdrückung durch den Staatsapparat organisiert hat.

KOMMT ZU DEN PROZESSEN!!!

Peter Schulte, Dienstag, 26.10. um 9 Uhr 30: Schlußwort und Urteil Amtsgericht, Zimmer 23
Karin Wagner, Gernot Schubert, Dieter Stoll Mittwoch 27.10. um 9 Uhr Landgericht, Zimmer 136
Dieter Kwoll, Freitag 29.10. um 13 Uhr: Schlußwort und Urteil Amtsgericht, Zimmer 222"
Q: KPD/ML-OG Dortmund: Freiheit für den Genossen Peter Schulte!, Dortmund o.J. (Okt. 1976)

03.11.1976:
Die Zentrale Leitung der RHD der KPD/ML (vgl. 15.11.1976) berichtet:"
Dortmund, 3. November: Genosse Dieter Kwoll, ehemals verantwortlicher Redakteur der ROTEN HILFE, Zeitung der ROTEN HILFE DEUTSCHLANDS, wird vom Amtsgericht zu 10 MONATEN GEFÄNGNIS OHNE BEWÄHRUNG verurteilt. Warum? Weil die ROTE HILFE aufrief, die über 1 000 Kommunisten, Revolutionäre und fortschrittlichen Menschen zu unterstützen, die wegen der Verbreitung der Wahrheit über die Zusammenhänge zwischen einem Polizeieinsatz im Duisburger Arbeitsgericht (vgl. 5.6.1974, d. Vf.) und dem Tod des Kommunisten Günter Routhier (vgl. 18.6.1974, d. Vf.) verurteilt wurden. Weil die ROTE HILFE die Wahrheit über die politische Unterdrückung in unserem Land verbreitete.

'Beleidigung der Polizei' und 'Verächtlichmachung der BRD' nennt der Klassenfeind das. Der Richter bezeichnete in seiner Urteilsbegründung Genossen Dieter als 'hartnäckig', 'unbelehrbar' und als 'besonders bösartigen Menschen'. Weil er sich nicht gebeugt hat, weil er auch vor Gericht zu seiner revolutionären Überzuegung gestanden hat, mußte gegen ihn 'das Strafrecht zu seinen schärfsten Sanktionen greifen'."
Q: RHD-ZL: Rote Hilfe Schafft Rote Hilfe gegen den Justizterror!, Dortmund o. J. (Nov. 1976), S. 1