Kommunismus und Klassenkampf, Jg. 8, Nr. 7-8, August 1980

August 1980:
Die Nr. 7/8 von "Kommunismus und Klassenkampf" erscheint für August als Doppelheft.
Artikel der Ausgabe sind:
- "Zur Inflation gesellt sich jetzt die Krise"
- "Kapitalexportoffensive der britischen Finanzbourgeoisie"
- "Frankreich: Bartes Antiinflationsplan war nur ein kurzer Erfolg beschieden"
- "1980: Rekorddefizit in der italienischen Handelsbilanz erwartet"
- "Japan: Überfüllung des inneren Marktes. Die Kapitalexporte wachsen rasch"
- "Statistische Daten zur Konkurrenzlage der westlichen Imperialisten"
- "Die Lage des BRD-Imperialismus in der jetzigen Situation auf dem Weltmarkt"
- "Entwicklung der Familiengesetzgebung in der bürgerlichen Gesellschaft"
- "Familienpolitik im Faschismus"
- "Die familienpolitischen Programme der bürgerlichen Parteien"
- "Das kampucheanische Volk hat bereits eine Änderung der strategischen Lage herbeigeführt"
- "Heute sitzen Le Duan und seine Kumpane auf dem Pulverfaß"
- "Kommunique des Premierministers über die Tagung des Ministerrats der Regierung des Demokratischen Kampuchea, 7.6.80"
- "Resolution des Zentralen Komitees der Kommunistischen Partei Malaysias zum 50. Jahrestag der Gründung der Partei, 28.4.80"
- "Angola: Okkupiert und ruiniert"
- "Wie der bürgerliche Komponist Schostakowitsch zum Feind der Sowjetmacht wurde"
- "Psychologie im 20. Jahrhundert II: Sigmund Freud"
- "Metaphysik durch die Hintertür. Zur Kritik der Pawlowschen Reflexlehre"
- "Pawlow. Ein streitbarer Materialist. Antikritik"
- "Nichts mit dem Griff nach der Weltherrschaft …". Anmerkungen zu einem Aufsalz in der KVZ 14/1980"
- "Über die Natur und die Merkmale der sozialistischen Gesellschaft"
- "Die Internationale Arbeitsteilung und Chinas Außenwirtschaftsbeziehungen"

Eingangs wird u. a. zum "Asylrecht" Stellung bezogen, wozu es u. a. heißt: "Die Monopolbourgeoisie, Länderregierungen und Bundesregierung haben mit der Einschränkung des Asylrechts die Frage der Rechte der ausländischen Arbeiter und Lohnabhängigen und ihrer Familien insgesamt neu aufgeworfen. Anlaß gab ihnen ein verstärkter Flüchtlingsstrom aus Eritrea und Afghanistan, die Opfer sozialimperialistischer Aggressionen sind, und aus der Türkei, wo die Reaktion wütet. Die Monopolbourgeoisie hat die Gelegenheit genutzt, das Asylrecht zu verschärfen und Visumzwang für Einreisende aus Bangla-Desh und Indien und ab der 1. Oktoberhälfte auch aus der Türkei einzuführen. Auf diese Art will die Ausbeuterklasse die Auswahl zwischen jenen Ausländern, die sie einreisen läßt, um sie gezielt der Ausbeutung zu unterwerfen, und jenen, die überschüssig sind, bereits in ihren Außenstellen, den Botschaften und Konsulaten, unter Kontrolle bekommen.

Das war schon immer die Absicht und wird auch so gehandhabt, drohte aber durch das Verfassungsrecht auf Asyl den Kapitalisten außer Kontrolle zu geraten. Durch Paragraph 19 des Arbeitsförderungsgesetzes ist die 'Arbeitserlaubnis zu befristen und kann auf bestimmte Betriebe, Berufsgruppen, Wirtschaftsgruppen oder Bezirke beschränkt werden'. 1973 wurde durch die Bundesanstalt für Arbeit ein Anwerbestopp für Nicht-EG-Länder verfügt, 1977 wurde er erneuert. Der kapitalistische Arbeitsmarkt ruft gigantische Wanderungsströme hervor. Die Schleusenbedienung ist fest in der Hand der Kapitalistenklasse. Auch die Arbeitskräfte, die ins Land gelassen worden sind, können jederzeit ausgesiebt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird entzogen, in Hessen z.B. oft auf Grund des Wohnungsaufsichtsgesetzes von 1974, das eine Wohnungsbelegung von maximal 1 Person pro 9 Quadratmeter zuläßt. Die elende Lage, in die viele ausländische Arbeiter gedrängt sind und die sie zu den billigsten Arbeitskräften macht, verschärft ihre ohnehin bestehende Rechtlosigkeit.

Am 30.9.1978 lebten und arbeiteten 3,981 Mio. Ausländer in der Bundesrepublik und Westberlin, 2,320 Mio. Männer und 1,661 Mio. Frauen, davon 1,165 Mio. Türken, 0,610 Mio. Jugoslawen und 0,305 Mio. Griechen, deren Lage wie die der Ausländer aus anderen Nicht-EG-Ländern noch mal rechtloser ist als die der ausländischen Arbeiter aus EG-Ländern. 48,5% der Ausländer waren ledig, 49,5% waren verheiratet. 10,5% der Ausländer waren weniger als 6 Jahre alt, mehr als ein Viertel unter 18 Jahren alt. 38,1% der Ausländer war zwischen 18 und 35 Jahren alt, also in einem Alter, wo die Naturschranken der Auspressung von Mehrarbeit durch die kapitalistischen Ausbeuter am brutalsten ausgedehnt und überschritten werden können. Die Folgen für die ausländischen Arbeitskräfte machen sich erst später vollständig bemerkbar. Dann werden sie abgeschoben. Nur 2,1% der Ausländer waren älter als 65 Jahre. Die Kinder der Ausländer bilden ein relativ leicht anzapfbares Reservoir für Kinderarbeit auf Grund der rechtlosen Lage der Ausländer.
Bei jugendlichen Ausländern haben die Kapitalisten den Vorteil, dass sie diese ohne Unterbrechung durch den Wehrdienst ausbeuten können. Die Älteren
haben den Wehrdienst im Ausland hinter sich und wurden vorher nicht reingelassen. Die Ausbeutung von ausländischer Arbeitskraft bietet noch andere Vorteile als ihren niedrigen Lohn: sie stehen ganz der Ausbeutung zur Verfügung und können sich am schlechtesten gegen die Ausbeutung wehren …

Der imperialistische Staatsapparat hat gegenüber den ausländischen Arbeitern einen Sack voll Rechte, die in der Summe auf eine reine Willkürherrschaft hinauslaufen. Die ausländischen Arbeiter haben gegenüber dem imperialistischen Staatsapparat fast alle Pflichten des Staatsbürgers, aber keinerlei Rechte. Noch die Tatsache, dass sie nicht der Wehrpflicht unterworfen sind, nutzt nur den kapitalistischen Ausbeutern und spaltet sie von den deutschen Arbeitern ab, für die die Wehrpflicht immerhin auch ein gewisses Recht auf Erlernen des Waffenhandwerks einschließt, das gegen die Ausbeuterklasse genutzt werden kann. Obligatorische Einbürgerung bedeutet keine Verpflichtung der ausländischen Arbeiter - die Pflichten haben sie sowieso - sondern eine Verpflichtung des imperialistischen Staatsapparates und nimmt ihm jedes Recht, unter den Ausländern auszuwählen, die einen hereinzulassen und die anderen hinauszuwerfen, die Ausländer eine Zeitlang der Ausbeutung auszuliefern, um sie dann wieder abzuschieben.

Die Mechanismen des kapitalistischen Arbeitsmarktes werden durch zusätzliche politische Unterdrückung verschärft und zugunsten der Kapitalistenklasse gehandhabt durch ihren Staatsapparat. Die Rechtlosigkeit der ausländischen Arbeiter und Volksmassen schließt eine gemeinsame politische Front gegenüber dem kapitalistischen Staatsapparat aus, solange der Kampf für die obligatorische Einbürgerung nicht gemeinsam geführt wird. Die Forderung nach gleichen Rechten bekommt so erst Schlagkraft. Wird die Forderung nach obligatorischer Einbürgerung nicht erhoben und durchgesetzt, dann erscheint das Problem der ausländischen Arbeiter stets nur als Grenzproblem. Spaltung innerhalb der deutschen Arbeiter muss eintreten: die einen sehen die Sache hauptsächlich als Problem des Arbeitsmarktes und werden Einreisestopps unterstützen oder gar fordern, denn die Arbeiter haben kein Interesse an Überfütterung des Arbeitsmarktes durch ausländische Arbeitskräfte.

Die anderen sind gegen Einreisestopps als politische Unterdrückung. Beide Seiten haben Gründe. Das Problem kann nicht an der Grenze gelöst werden, sondern nur im Inneren durch völlige Gleichstellung der deutschen und der ausländischen Volksmassen in ihren Rechten, was einen gemeinsamen Klassenkampf gegen die Bourgeoisie erst ermöglicht. Die Vorteile bei der Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte entfallen für die Kapitalisten, soweit diese aus der Rechtlosigkeit der Ausländer entspringen. Die Einwanderung stellt sich den ausländischen Arbeitern nicht nur als ein ökonomisches Problem, sondern als ein Problem der Arbeiterklasse in Westdeutschland und Westberlin, mit deren Schicksal die ausländischen Arbeiter ökonomisch und politisch von vornherein offen verbunden sind. Das muß auch sein, wenn der Chauvinismus, den die Bourgeoisie schürt, erfolgreich bekämpft werden soll. Manche ausländische Organisationen empfinden die Forderung nach obligatorischer Einbürgerung als eine Zumutung an die Ausländer statt als Zumutung an den bürgerlichen Staat …

Eine Befürchtung der ausländischen Organisationen ist die Ausbürgerung durch den Heimatstaat, wenn in der BRD und Westberlin die obligatorische Einbürgerung durchgesetzt wird. In Wahrheit bedeutet diese Staatsbürgerschaft unter den gegenwärtigen Bedingungen meist nur doppelten Zugriff auf die Ausländer, deren Aufenthaltsgenehmigung auch noch von der Paßverlängerung abhängig ist. Das Recht auf Rückkehr mit allen Rechten muss sich die Arbeiterklasse sowieso im eigenen Land sichern. Bei obligatorischer Einbürgerung hier kann der Heimatstaat nicht mehr mit individueller Ausbürgerung antworten".

Geworben wird für den Buchvertrieb Hager, u. a. für: die "Quellenhefte", so für: "Reihe Deutsche Geschichte" ("Revolutionen sind der Motor der Geschichte", W"die Kolonisierung des amerikanischen Kontinents. Unterwerfung des Südens durch den Norden. Das US-Völkergefängnis"), für Lao She: "Teahouse", Pa Chin: "The Family" und für die "Erinnerungen an den Langen Marsch".
Q: KBW: Kommunismus und Klassenkampf, 8. Jg., Nr. 7-8, Frankfurt/M., August 1980.

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