Kommunistischer Bund Westdeutschland - Zweiter Rundbrief zur Dritten Sitzung des Zentralkomitees, 12. Sept. 1973

12.09.1973:
Der Ständige Ausschuß (StA) des ZK des KBW richtet einen weiteren Rundbrief (vgl. 31.8.1973) an die Mitglieder des ZK zur Vorbereitung der ZK-Sitzung am 15.9.1973:"
Liebe Genossen,
wir haben unseren Tagesordnungsvorschlag für die ZK-Sitzung vom 15.-16.9. noch einmal erweitert und verändert. Ich schicke euch den Vorschlag und die bis heute fertigen Beschlußanträge.

1. Überprüfung der Beschlüsse des ZK vom 7.7. Dazu Bericht des Ständigen Ausschusses über Durchführung der gefaßten Beschlüsse.

2. Erweiterung der Organisation, Neuaufnahmen, Behandlung der Anträge von:
AJV Waiblingen (Begründung X.)
PL Hamm (Vorlage von Y. wird noch erstellt)
Kommunistische Fraktion Ruhrgebiet (KFR u.a. in Dortmund, d.Vf.) (Y.)
Ludwigshafen (Z.)

3. Das Beitrags- und Finanzwesen im KBW (Vorlage Z.)

4. Schulungsprogramm und Schulungsorganisation (Vorlage Z.)

5. Organisatorische Struktur der Ortsgruppen (Vorlage Z. wird noch erstellt)

6. Einrichtung von Kommissionen beim ZK
6.1. Antiimperialismuskommission
6.2. Gewerkschaftskommission (Vorlage X.)
6.3. Jugendkommission (Vorlage Y. wird noch erstellt)
6.4. Bericht über die Arbeit der Hochschulkommission (Z.)

7. Die Lage im Herbst (Material neben dem im Schreiben vom 31.8. aufgeführten, der Leitartikel aus KVZ 2 sowie noch zu erstellende Thesen zur Situation und zu den Fehlern des Ständigen Ausschusses während der Streikwelle in der Metallrunde.)

8. Verkauf der KVZ Nr. 1 (Aufstellung).

9. Zusammenfassung der Kritiken an der KVZ Nr. 1 aus den Ortsgruppen (vgl. z. T. 11.7.1973 z.T. unten, d. Vf.).

10. Die Finanzen der Organisation.

11. Nach wie vor liegt der Beschlußantrag von A. zur Ausländerfrage (vgl. 31.8.1973, d.Vf.) vor. Wir sind der Auffassung, daß er aufgrund der neuesten Erfahrungen in den Streiks noch einmal überarbeitet und präzisiert werden muß. Ob das bis zum Sonnabend geschehen kann, ist nicht sicher."

Es folgt die:"
Verkaufsstatistik der KVZ 1

Zusammengestellt nach den Berichten der Ortsgruppen und befreundeter Organisationen. Da die Ortsgruppen ihre Berichte nach unterschiedlichen Kriterien aufgeschlüsselt haben, gibt es nicht in allen Rubriken feste Angaben. Zudem mußte in einigen Fällen die Aufschlüsselung nach Betriebs- und Stadtverkauf aufgrund der Zellenunterlagen vom StA vorgenommen werden. Das gilt insbesondere für die Ortsgruppe Bremen, deren Bericht sehr ungenau war."

Es folgen Verkaufszahlen der 'KVZ' Nr. 1 (vgl. 11.7.1973) aus Berlin, Braunschweig, Bremen, Delmenhorst, Eschwege, Frankfurt, Freiburg, Göttingen, Hamburg, Hamm, Hannover, Heidelberg, Hildesheim, Köln, Mannheim, Offenbach, Osnabrück, Wetzlar, Wilhelmshaven und Wolfsburg, die mit uns aus den Originalberichten - soweit sie bis zum 12.9. vorlagen - ermittelten Zahlen abgesehen von geringfügig anderer Interpretation übereinstimmen.

Als nächstes kommt ein Antrag zur:"
BEITRAGSREGELUNG

Die erste DK hat das ZK beauftragt, eine Beitragsregelung zu schaffen. Enthalten sein muß in dieser Regelung sowohl die Beitragserhebung bei den Mitgliedern als auch der Anteil, der von den Ortsgruppen an die Zentrale abzuführen ist. Weiter muß eine solche Regelung enthalten, wie zu verfahren ist, wenn Ortsgruppen nicht im Stande sind ihre Ausgaben aus eigenen Mitgliedsbeiträgen zu decken.

Der Org. Beauftragte beantragt beim ZK Beschluß über folgende Punkte:

1. Für alle Mitglieder und Kandidaten des KBW beträgt der Mindestbeitrag 30 DM. Begründete Ausnahmen sind möglich.

BEGRÜNDUNG: Mit einem einheitlichen Mindestbeitrag wird von einer starren Progression der Beiträge, gebunden ans Einkommen abgesehen. Die Unterstützung der Organisation über den Mindestbeitrag hinaus kann nicht durch Beschluß des ZK geregelt sein. Es handelt sich um eine Aufgabe, die die Zellen am besten, genauesten und sichersten wahrnehmen können. Es kommt darauf an, die Genossen, die ein höheres Einkommen haben politisch zur Erhöhung ihres Mitgliedsbeitrags zu bewegen.

2. Der Mitgliedsbeitrag wird von den Zellen in der ersten Sitzung des laufenden Monats eingezogen. Dabei überprüft die Zelle, ob evtl. Ermäßigungen noch nötig oder Erhöhungen möglich sind. Neben der Überprüfung der laufenden Beitragshöhe stellt die Zelle dabei fest, ob einmalig Zuschläge zum Mitgliedsbeitrag gezahlt werden können (z.B. Weihnachtsgeld etc.). Wo es Zellen nicht gibt, fällt diese Aufgabe der Mitgliederversammlung oder der Leitung zu.

BEGRÜNDUNG: Wenn nicht durchgesetzt wird, daß die Beiträge gleichzeitig und zu Anfang des Monats gezahlt werden, wird sich ein Rechnungswesen nicht entwickeln.

3. Der Mitgliedsbeitrag wird von den Zellen vollständig an die Ortsleitung abgeführt. Einzelne Abweichungen vom Mindestbeitrag müssen der Ortsleitung mitgeteilt und von ihr genehmigt werden.

BEGRÜNDUNG: Gegenwärtig ist die Bildung von Geldreserven auf den unteren Organisationsebenen falsch. Die Geldreserven der Organisation müssen gegenwärtig disponibel und zentral zugänglich sein. Beitragsabweichungen müssen der Ortsleitung gemeldet werden, damit sowohl weichherzige und liberale als auch linksradikale Abweichungen bei der Beitragserhebung korrigiert werden können. Außerdem kann dann die Leitung durch Darstellung von positiven und negativen Beispielen in die Debatte der Zellen eingreifen.

4. Die Ortsleitung führt pro Mitglied 20 DM an die Zentrale ab. Geldreserven, die das Beitragsaufkommen eines Monates übersteigen legen die Ortsgruppen gegenwärtig nicht an. Sie führen deswegen auch über alle besonderen Einnahmen Rechnung und führen Überschüsse an die Zentrale ab.

BEGRÜNDUNG: 20 DM sind nach erstem Überschlag für die Arbeit der Zentrale nötig und können nach den bisherigen Erfahrungen meist aufgebracht werden. Unter den besonderen Einnahmen sind Übertragungen von örtlichen Massenorganisationen, Spenden, Einnahmen aus Literaturverkauf etc. zu verstehen.

5. Über alle Einnahmen auf der Ebene der Zelle führt diese Rechnung und stellt sie mit den Beiträgen der Ortsleitung zu. Über alle Einnahmen und Ausgaben der Ortsgruppe führt die Ortsleitung Rechnung und stellt sie der Zentrale zu. Auf der Ebene der Zelle und der Ortsgruppe werden Kassenführer bestimmt. Projekte, deren Kosten höher als das Beitragsaufkommen eines Monats liegen muß die Ortsgruppe mit dem Beauftragten des ZK absprechen.

BEGRÜNDUNG: Die monatliche Gesamtrechnung der Ortsgruppe hat den Zweck, Sparmaßnahmen deutlich zu machen. Aus dem gleichen Grund muß diese Gesamtrechnung dem ZK bekannt sein. Die Konsultationspflicht bei größeren Anschaffungen hat den Zweck, Fehlplanungen zu vermeiden. Es ist richtig, die Konsultationspflicht an das Monatsbeitragsaufkommen zu binden, weil größere Ortsgruppen eine größere Dispositionsmöglichkeit haben müssen, wenn nicht Lähmungen im Ablauf der Arbeit eintreten sollen.

6. Das ZK kann die Arbeit der Ortsgruppen aus der zentralen Kasse unterstützen. Die Ortsgruppen müssen eine solche Unterstützung beantragen und begründen. Eine Unterstützung der laufenden Arbeit muß monatlich neu beantragt und beschlossen werden. Eine Kürzung des Beitrags an die Zentrale ist als Unterstützung der laufenden Arbeit durch das ZK zu betrachten und muß ebenfalls monatlich neu begründet und beschlossen werden.

BEGRÜNDUNG: Die Unterstützung einer Ortsgruppe für die laufende Arbeit muß monatlich begründet werden, damit in dieser wichtigen Frage nicht ein Zustand der Gewöhnung eintritt.

7. Zwischen den Sitzungen des ZK verfügt der Ständige Ausschuß über die Geldmittel der Organisation. Der Ständige Ausschuß ist dem ZK über alle Einnahmen und Ausgaben rechenschaftspflichtig und fertigt zu jeder ZK-Sitzung einen Finanzbericht an."

Es folgt ein Antrag mit nahezu unleserlicher Überschrift (wir haben kräftig geraten) zu: "KRITIK VON MITGLIEDERN ODER MITGLIEDERN VON MASSENORGANISATIONEN AM ZENTRALEN KOMITEE/ZENTRALORGAN OHNE DAS ZK ZU INFORMIEREN

Bei Gesprächen mit Mitgliedern der Massenorganisationen wurde festgestellt, daß es schriftlich niedergelegte Kritik am Zentralorgan oder dem Zentralen Komitee gibt, die nicht an die Zentrale weitergeleitet wurde. Um diesem Zustand abzuhelfen beschließt das ZK:
1. Die Zellen des KBW in den Massenorganisationen setzen sich für Beschlüsse dieser Organisationen mit folgendem Inhalt ein:
- Die Leitungen der Massenorganisationen ermuntern ihre Mitglieder zur Kritik am Zentralorgan und ZK.
- Werden solche Kritiken geäußert, so werden die Mitglieder ermuntert diese schriftlich niederzulegen.
- Schriftlich niedergelegte Kritiken werden nicht nur innerhalb der Massenorganisationen diskutiert sondern auch dem ZK des KBW zugeschickt."

Der nächste Antrag lautet:"
In Erwägung daß
- Die Schulung unumgänglicher Bestandteil der Herausbildung von kommunistischen Kadern ist.
- Der gegenwärtige Stand der Schulung in unserer Organisation niedrig, zudem noch äußerst uneinheitlich ist.
- Es also darauf ankommt eine Lage zu schaffen, in der das allgemeine Niveau der Genossen gehoben werden kann und bestimmte Kenntnisse bei allen Genossen bestimmt angetroffen werden.
- Dies nur erreichbar ist, wenn eine Zusammenstellung von Texten vorliegt, deren Studium für alle Genossen verbindlich organisiert werden kann.
- Bis jetzt eine solche Zusammenstellung von Texten nur im 'Schulungsbuch' der ehemaligen KG(NRF) durchgeführt wurde.
- Eine andere Zusammenstellung von Texten wohl möglich scheint, aber VOLLSTÄNDIG unerprobt wäre.
- Die Organisation jedoch kein Interessen an einem unsystematischen Herumexperimentieren mit der Schulung haben kann, sondern sich in Stand setzen will Fehler und Mängel an der gegenwärtigen Grundschulung durch einen organisierten Prozeß von Kritik und Selbstkritik zu beseitigen.
- Dies auch der einzige Weg ist, in näherer Zukunft zu einer sorgfältig verbesserten Neuauflage einer Grundschulung zu kommen.
- Zweck und Stoßrichtung der Schulung in der Vorbemerkung zum Schulungsbuch richtig gefaßt sind.

Beschließt das ZK:
1. In allen Ortsgruppen des KBW wird eine Schulungsbewegung eingeleitet.
2. Die Schulungen werden an Hand des 'Schulungsbuches' durchgeführt. In die Schulung werden alle Mitglieder und Kandidaten mit einbezogen.
3. Über den Fortgang der Schulung und aufgetretene Kritik berichtet die Ortsleitung der Zentrale regelmäßig.
4. Die Schulungsbewegung wird so geplant, daß die Schulung im Verlauf eines halben Jahres einen ersten Abschluß findet, das heißt, das Schulungsbuch durchgearbeitet ist.
5. Für die Durchführung der Schulung sind die Ortsleitungen verantwortlich. Als politische Richtlinie dient die 'Vorbemerkung' im 'Schulungsbuch'.
6. Zur Durchführung der Schulung werden Schulungsgruppen gebildet und Schulungsleiter eingesetzt. Schulungsgruppen können sowohl entlang der Zellen als auch quer zu den Zellen eingerichtet werden."

Ein weiterer Text widmet sich der:"
BEREINIGUNG DER ORGANISATIONSSTRUKTUR AUF DER EBENE DER ORTSGRUPPEN

Die unterschiedliche Entwicklungsgeschichte unserer verschiedenen Ortsgruppen, aber auch der Organisationen, die die Aufnahme in den KBW anstreben, hat eine große Vielfalt der örtlichen Organisationsstrukturen hervorgebracht. Indessen sind nicht alle derart entstandenen Regelungen gut. Die gegenwärtige, häufig verworrene Situation kann nur geklärt werden, indem das ZK auf der Grundlage des Statuts Richtlinie für die Ortsgruppen beschließt. Der Org. Beauftragte wird zur ZK-Sitzung einen Beschlußantrag vorbereiten."

Der letzte Text des Rundbriefes äußert sich:"
Zur Anleitung der Gewerkschaftsarbeit.

Um die Anleitung unserer Gewerkschaftsarbeit zu verbessern sollte das ZK zu einer Beschlußfassung in dieser Frage kommen. Dabei sind folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
1. Bedingt durch regional unterschiedliche Kapitalkonzentrationen einerseits und die Aufgliederung in Tarifgebiete andererseits unterliegt die Gewerkschaftsarbeit unterschiedlichen Bedingungen, denen wir gerecht werden müssen.
2. Unsere bisherige Verankerung in den Gewerkschaften muß realistisch gesehen werden. Wir müssen solche organisatorischen Schritte einleiten, die für die weitere Arbeit erforderlich sind, d.h. wir dürfen nicht überorganisieren und kopflastig werden.

Die Anleitung der Fraktionsarbeit durch die Ortsgruppen macht ein regional differenziertes Eingreifen möglich. Nur in dem Maße, in dem wird in der betrieblichen Gewerkschaftsarbeit vorankommen, wird sich die Frage regionaler oder überregionaler Fraktionen stellen.

Durch die Gründung des KBW ist die Voraussetzung geschaffen, die Erfahrungen zu verallgemeinern, dem lokalen Eingreifen die notwendige politische Stoßrichtung zu geben. Das geschieht einmal dadurch, daß vom ZK allgemeine Einschätzungen zur wirtschaftlichen und politischen Lage getroffen werden, zum anderen zu allen wesentlichen Fragen Beschlüsse gefaßt, Richtlinien erlassen, Rundbriefe und Artikel geschrieben werden. Um das auch in den wesentlichen Fragen in der Gewerkschaftsarbeit zu leisten, muß zunächst die Zusammenarbeit zwischen dem St. Ausschuß und den Ortsgruppen verbessert werden. Es müssen Anfragen, Anträge, Beschlüsse zu Fragen, die sich in der Praxis stellen, gemacht werden. Die Genossen dürfen nicht durch eine Erwarterhaltung einem 'zuständigen' Ausschuß gegenüber hinter ihre bisherige Aktivität zurückfallen, sie müssen diesen Ausschuß für ihre Arbeit benutzen. Nur dadurch wird sich der demokratische Zentralismus konkret herstellen.

Von dieser Einschätzung ausgehend ist die Einrichtung einer festen regelmäßig tagenden Gewerkschaftskommission, die Anleitungsfunktionen hat, eine organisatorische Zwischenebene und von daher nicht sinnvoll. Sie würde zudem an der Basis Genossen abziehen, die dort auf Grund ihrer Erfahrungen am wenigsten entbehrlich sind. Andererseits ist absehbar, daß ein Genosse nicht in der Lage ist, die für die Anleitung notwendige Untersuchungsarbeit zu leisten, zudem die heute schon notwendigen Absprachen zwischen den Ortsgruppen für die regionale Arbeit zu organisieren.

Unter Berücksichtigung der angeführten Gesichtspunkte beschließt das ZK:
1. Die Ortsgruppen sind angehalten über den Stand und die Schwierigkeit ihrer Gewerkschaftsarbeit regelmäßig zu berichten, durch Anfragen, Anträge und Vorschläge den Ausschuß und das ZK funktionabel zu machen. Der Ausschuß und das ZK werden durch bessere Kenntnis auf der Grundlage von Untersuchungsarbeit und der Kenntnis gewerkschaftssinterner Ereignissen Zusammenarbeit und Anleitung sicherstellen.
2. Zum Zwecke der Unterstützung des Gewerkschaftsbeauftragten im Ständigen Ausschuß benennt das ZK fünf in der Gewerkschaftsarbeit erfahrene Genossen. Ihnen können einzelne Aufgaben verantwortlich übertragen werden. Sie müssen ihre Arbeit dem Gewerkschaftsbeauftragten und damit dem St.A. gegenüber verantworten.
3. Der Ausschuß wird ermächtigt, unregelmäßige Tagungen der Gewerkschaftsverantwortlichen aus den Ortsgruppen oder von Einzelgewerkschaften durchzuführen."

Als separates Papier für die ZK-Sitzung lag uns auf heute datiert noch ein Text "Die Kritik an der KVZ Nr. 1" vor, in dem zunächst die Kritiken an der KVZ (vgl. 11.7.1973) zusammengefaßt werden und es weiter heißt:"
BESCHLUSSANTRAG

Das ZK verpflichtet die Ortsleitungen dazu, alle Kritiken aus der Organisation an die Redaktion weiterzuleiten. Gleichzeitig haben die Ortsleitungen die Aufgabe, die wesentlichen Kritiken zusammenzufassen und dazu Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Ortsleitung sind per Rundbrief den Mitgliedern und der Zentrale bekannt zu geben.

Die Redaktion wird aufgefordert, einen Artikel über Charakter und Aufgaben der Zeitung zu erstellen, der insbesondere die Formen der Mitarbeit an der Zeitung darlegt.

In der Zeitung wird eine Leserbriefspalte eingerichtet, in der Auszüge aus den jeweils typischen Kritiken abgedruckt werden, wozu die Redaktion Stellung nimmt.

Aus der Zentrale wird auf jede eingegangene Kritik geantwortet. Wer die Antwort übernimmt, Verfasser des betreffenden Artikels, Regionalzuständiger oder Redaktion, wird auf Vorschlag des Chefredakteurs entschieden."
Q: KBW-ZK-StA: Rundbrief an ZK-Mitglieder, Mannheim 12.9.1973; KBW-StA-1 Mitglied: Die Kritik an der KVZ Nr. 1, o.O. 12.9.1973

KBW_ZK042

KBW_ZK043

KBW_ZK044

KBW_ZK045

KBW_ZK046

KBW_ZK047

KBW_ZK048

KBW_ZK049