Kommunistischer Nachrichtendienst der KPD/ML und des KJVD, Jg. 1, Nr. 22, 8. Aug. 1970 [fehlt]
08.08.1970:
Die Nr. 22 des 'KND' (vgl. 5.8.1970, 12.8.1970) der KPD/ML-ZB erscheint mit der Schlagzeile "Die Lage der Arbeiterklasse sichern !" und berichtet u.a. vom Streik bei Krupp Bochumer Verein in NRW und der dortigen Betriebsgruppe der KPD/ML-ZB.
Eingegangen wird auf den Artikel von Otto Brenner in der neuesten 'Metall', wo dieser betont habe, daß die letzten Tarifabschlüsse frei ausgehandelt und nicht etwa durch die Konzertierte Aktion beschlossen worden wären. Der Zweck der Konzertierten Aktion bestehe lediglich in einem freien und unverbindlichen Meinungsaustausch.
Die KPD/ML-ZB meint dazu:"
Brenner macht hier wieder große Worte und tut so, als seien die letzten Tarifabschlüsse große Erfolge der Gewerkschaftsführer gewesen. Doch die Lage ist völlig anders gewesen. Die Gewerkschaftsführer haben sich jeweils überzeugen lassen, daß Lohnerhöhungen in zu großem Umfang und kurze Laufzeiten nicht zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage, das bedeutet zur Sicherung der Profite der Kapitalisten, beitragen könnten."
In einem Artikel "Bankrott eines 'Mitunternehmer'-Betriebs - Ende eines Betrugsmanövers an der Arbeiterklasse" wird über die, für den 31.12.1970 angekündigte, Schließung der Textilfabrik Spindler in Hilden (400 Arbeiter) berichtet. Hiermit ende endgültig ein, lange als sozial ausposauntes, Betrugsmanöver an der Arbeiterklasse, auf deren Kosten. 1951 habe Spindler jedem Arbeiter einen Unternehmensanteil in Höhe eines Monatslohns übertragen, der am Verlust bzw. Profit des Unternehmens beteiligt war. Die KPD/ML-ZB meint dazu:"
…; mit dieser 'sozialen' Maßnahme sollten die Arbeiter bestochen und der Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit sollte verschleiert werden, um in dem ständig schärfer werdenden Konkurrenzkampf Streiks zu verhindern und die Arbeitsleistung zu steigern: Das Projekt war verbunden mit der (ebenfalls 1951 gegründeten) 'Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP), die ihren Sitz im Spindler-Werk in Hilden hatte und der mehrere ähnliche mittelständische Unternehmen angehören. Der Zweck dieser 'Partnerschaft' ergibt sich aus Satzungen und Mitteilungen der AGP: 'Partnerschaft statt Klassenkampf. Lohnkämpfe beunruhigen das wirtschaftliche Leben in Westdeutschland.' 'Leistungslohn', nach Plus- und Minuspunkten, für 'Kameradschaft und Hilfsbereitschaft, Sauberkeit und Ordnung', damit 'der Betrieb zu einer wirklichen Arbeits- und Leistungsgemeinschaft wird' und die 'Mitarbeiter' sich bemühen, 'ihr Bestes zu geben, um den Erfolg des Unternehmens zu fördern'. Dies ist eine Fortsetzung des faschistischen Arbeitsrechtes, das ebenfalls mit dem Begriff des Betriebes als Leistungsgemeinschaft nur eins bezweckte - den Klassenkampf zu unterdrücken und die Arbeiterklasse unter dem Schein der 'Betriebsgemeinschaft' zu bedingungsloser Arbeit für das Kapital zu zwingen."
In Nürnberg sei ein Polizist, der aufdeckte, daß im Bundestagswahlkampf 1969 in Nürnberg von der CSU ein Saalschutz aus Polizisten aufgebaut worden sei, jetzt wegen falscher Anschuldigung zu einer Geldstrafe von 200 DM verurteilt worden. Es habe sich um völlig legale, parteiinterne Pläne der CSU gehandelt, der Polizist aber habe sie als geheim bezeichnet, und damit angedeutet, daß Polizeibeamte nicht auf dem Boden der FDGO stünden.
Über die Sitzungen des Weltsicherheitsrates wird bekannt, daß dieser zwei Resolutionen angenommen habe, die die Beziehungen zwischen Namibia und dem südafrikanischen Regime (Azania) schwächen sollen. Allerdings ist die KPD/ML-ZB der Meinung, daß diese Resolutionen, ebenso wie die 80 vorigen, bloßes Papier bleiben werden. Außerdem sei noch eine Verlängerung des Waffenembargos gegen Südafrika beschlossen worden, wobei sich die USA, Frankreich und Großbritannien der Stimme enthalten hätten. Auch diese werde das Schicksal ihrer Vorgängerin von 1963 erleiden. Großbritannien habe sich in der Vergangenheit wenig darum geschert.
Q: Kommunistischer Nachrichtendienst Nr. 22, Bochum 8.8.1970